Floorball Bund Hamburg e. V.
|
|
- Samuel Max Maier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Änderungsnachweis Datum Ort Änderung Hamburg Beschluss der Hamburg Änderung des Verbandsnamens gemäß der Satzungsänderung vom Seite 1 von 7
2 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen 1. Die (SPO) regelt die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Spielbetriebes des Floorball Bund Hamburg e. V. (Floorball Hamburg). Gespielt wird nach den jeweils gültigen Spielregeln von Floorball Deutschland, sofern Abweichungen hiervon nicht in den Durchführungsbestimmungen (DFB) festgelegt werden. 2. Die Durchführung und die Teilnahme von bzw. an Spielen, die in den Geltungsbereich der fallen, ist nur mit Einwilligung vonfloorball Hamburg möglich. 3. Über alle nicht geregelten Fälle bzw. Ausnahmen entscheidet die SBK vonfloorball Hamburg. Alle Anfragen zur SPO müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. 4. Jeder Verstoß gegen die SPO kann grundsätzlich zu einer Ahndung seitens Floorball Hamburg führen. Sofern nichts Genaueres im Einzelfall geregelt ist, entscheidet der Vorstand vonfloorball Hamburg über das konkrete Maß der Ahndung. 5. Nicht als Wertung, sondern als Maßnahme zur Vereinfachung wurde die männliche Formulierung verwendet. Diese Bezeichnung gilt sinngemäß für beide Geschlechter 2 Definition und Einteilung 1. Die Saison beginnt am 01. Juli des Jahres und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die Spielperiode beginnt am 01. September des Jahres und endet am 31. August des Folgejahres. 2. Der Spielbetrieb wird in den Kategorien Damen und Herren sowie in den Klassen Großfeld, Kleinfeld und Mixed durchgeführt. Klassen werden nach Möglichkeit in Ligen unterteilt. Außerdem können sie in Altersstufen weiter unterteilt werden. Über die Anzahl und Festsetzung der Altersstufen entscheidet die SBK. 3. Spiele werden entweder in Turnierform oder als Einzelspiele ausgetragen. Der Regelfall ist die Turnierform. Mannschaften, die trotz angesetzter Turnierform Einzelspiele wünschen, haben dies bis zum des Kalenderjahres bei der SBK zu beantragen. Ausrichter solcher Einzelspiele haben die Kosten für die Schiedsrichterentschädigung und zusätzliche Fahrtkosten der gegnerischen Mannschaft allein zu tragen. Als Spiele in Turnierform gelte Spiele, wenn sie zusammen mit anderen Spielen derselben Kategorie, Klasse und Altersstufe ausgetragen werden. Als Einzelspiele gelten Spiele, wenn sie nicht gemeinsam mit anderen Spielen derselben Kategorie, Klasse und Altersstufe ausgetragen werden. 4. Die jeweils besten Mannschaften in den jeweiligen Kategorien, Klassen und Altersstufen sind in der Reihenfolge ihrer Platzierung berechtigt, an den Endrunden des Deutschen Floorball Bund (DUB) teilzunehmen. Näheres hierzu regelt die SBK des DUBs. 3 Lizenzen 1. Für den Spielbetrieb vonfloorball Hamburg benötigen die Mannschaften und die Spieler eine Lizenz. Die Vergabe von Lizenzen ist Floorball Hamburg vorbehalten. 2. Lizenzanträge erfolgen grundsätzlich durch die bevollmächtigten Vertreter der Vereine. Nur Anträge, welchen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, formell richtig sind und vollständig eingereicht wurden, werden anerkannt, andere umgehend zurückgewiesen. 3. Anträge auf Mannschaftslizenzierung für den Spielbetrieb sind bis zum 15. Juni des Jahres vor der jeweiligen Spielsaison einzureichen. Eine Nachlizenzierung ist bis zum Saisonbeginn möglich, es existiert aber kein Anspruch auf Erteilung einer Lizenz. Bei Anmeldungen zu einzelnen Floorball Hamburg-Turnieren sind gesonderte Termine zu beachten. Seite 2 von 7
3 4 Mannschaftslizensierung 1. Der Erwerb einer Mannschaftslizenz berechtigt eine Mannschaft eines Vereins zur Teilnahme am Spielbetrieb während der Spielperiode. Diese Mannschaftslizenz gilt für eine Mannschaft, eine Kategorie, eine Klasse und eine Altersstufe. 2. Mannschaften, die eine gültige Spiellizenz besaßen und sich in der neuen Spielperiode nicht mehr am Spielbetrieb beteiligen wollen, müssen bis zum 31. Mai des Kalenderjahres bei der SBK vonfloorball Hamburg abgemeldet werden. 3. Es sind nur Mannschaften aus den Mitgliedsvereinen vonfloorball Hamburg teilnahmeberechtigt. Mannschaften aus angrenzenden Landkreisen Hamburgs steht die Teilnahme am Spielbetrieb vonfloorball Hamburg auf Antrag offen. Vor der Zulassung sind ggf. Abstimmungen mit den betreffenden Landesverbänden vorzunehmen. 4. Es besteht seitens Floorball Hamburg keine Verpflichtung, Mannschaften aus Nicht- Mitgliedsvereinen am Floorball Hamburg-Spielbetrieb teilnehmen zu lassen. 5. Spielgemeinschaften von zwei oder mehr Vereinen sind auf Antrag dann erlaubt, wenn der SBK nachgewiesen werden kann, dass sonst keine Mannschaft gestellt werden kann. 6. Floorball Hamburg behält sich den Rückzug bereits erteilter Lizenzen vor, falls die Zahl der ordnungsgemäßen Anträge für den Spielbetrieb nicht ausreichend ist. 7. Ein Rückzug nach Meldeschluss entbindet den Verein nicht von seiner Pflicht, das Schiedsrichterkontingent für die betroffene Mannschaft weiterhin zu erfüllen. 8. Die Suspendierung einer Mannschaft führt zum Verlust seiner Mannschaftslizenz. 5 Spielerlizensierung und Mannschaftswechsel 1. Der Erwerb einer Spielerlizenz berechtigt den Spieler für eine Mannschaft an Spielen einer bestimmten Kategorie, Klasse und Altersstufe in einer Spielperiode teilzunehmen. Spieler können für unterschiedliche Kategorien, Klassen und Altersstufen Lizenzen bei verschiedenen Vereinen haben. Näheres hierzu regeln ggf. die Durchführungsbestimmungen. Verfahren zur Spielerlizenzierung sind Lizenzierung, Mannschaftswechsel und internationaler Transfer. Die SBK hat den Antrag nach spätestens 2 Wochen zu beantworten. Geschieht dies nicht, ist die beantragte Lizenz nach Ablauf dieser Frist zunächst gültig. 2. Voraussetzung für die Spielerlizenz bzw. den Mannschaftswechsel ist die Mitgliedschaft des zu Lizenzierenden im antragstellenden Verein. Der zu Lizenzierende sowie ggf. sein gesetzlicher Vertreter müssen mit der Lizenzierung bzw. dem Mannschaftswechsel einverstanden sein und die Satzung sowie die Verbandsordnungen vonfloorball Hamburg anerkennen. Der zu Lizenzierende sowie ggf. sein gesetzlicher Vertreter nehmen zur Kenntnis, dass Floorball Hamburg mit der Lizenzierung bzw. mit dem Mannschaftswechsel keine Haftung für Schäden übernimmt, die mit dem Lizenzierten durch den Spielbetrieb entstehen können. 3. In jeder Saison sind alle Spieler stets neu zu lizenzieren. Die Lizenzierung kann nur für Spieler beantragt werden, die zurzeit nicht in der betreffenden Klasse (auch in anderen Landesverbänden) lizenziert sind. Ausnahmen werden ggf. in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Spieler einer zurückgezogenen Mannschaft oder eines suspendierten Mannschaft zählen als nicht lizenziert. 4. Ein Antrag auf Lizenzierung kann jederzeit gestellt werden. 5. Ein Mannschaftswechsel ist der Erwerb einer Spielerlizenz für eine neue Mannschaft, wenn der Spieler während der laufenden Saison für eine andere Mannschaft lizenziert war. Ein Mannschaftswechsel kann innerhalb eines Vereins oder zwischen Vereinen stattfinden. 6. Ein Mannschaftswechsel ist vom 01. Mai bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres möglich. Ein Mannschaftswechsel ist pro Spieler und Klasse nur einmal innerhalb einer Saison möglich. Seite 3 von 7
4 Der wechselnde Spieler ist nach erfolgter Lizenzierung für vier Wochen gesperrt. Der Mannschaftswechsel wird frühestens zum 01. September gültig. Mannschaftswechselanträge müssen vom gebenden Verein (bei Vereinswechsel) unterzeichnet sein. 7. Gegen den Spielerwunsch eines Mannschaftswechsels sind Vorbehalte statthaft. Diese Vorbehalte sind ausstehende Mitgliedsbeiträge, Rückgabe oder Entschädigung ausgeliehenen Vereinseigentum (bei Vereinswechsel) und ein laufender Spielervertrag, sofern ein solcher den Mannschaftswechsel des Spielers während seiner Laufzeit untersagt. 8. Ein internationaler Transfer ist für Floorball Hamburg dann notwendig, wenn der betreffende Spieler nach den Regelungen der International Floorball Federation (IFF) eine Lizenz für die betreffende Klasse in den letzten beiden Jahren vor dem Transfer besessen hat. 9. Spielerlizenzen verlieren ihre Gültigkeit beim Austritt aus dem Verein, bei Antragstellung zum Mannschaftswechsel (sobald der gebende Verein zugestimmt hat), bei zurückgezogenen oder suspendierten Mannschaften und bei besonderen Vorfällen auf Beschluss der SBK 6 Organisation von Spieltagen 1. Für jede gemeldete Mannschaft sind entsprechend der Spielform (Einzelspiel, Turnierform) Angebote für Spiele bzw. Spieltage abzugeben. Es besteht eine Verpflichtung für die Vereine, entsprechende Spiele bzw. Spieltage auszurichten. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzausrichter zu finden. Die entsprechenden Termine für den Ligabetrieb sind von den Vereinen bis zum 31. Mai des Kalenderjahres bei der SBK vonfloorball Hamburg einzureichen. 2. Zwei Wochen vor dem Spieltag sind allen teilnehmenden Mannschaften sowie der SBK und der Schiedsrichterkommission (SRK) der Anfahrts- bzw. Lageplan der Sportanlage, der Spielplan und ein Ansprechpartner bekannt zu geben. 3. Der Ausrichter hat die Verkehrssicherungspflicht, die Verfügbarkeit der geeigneten Infrastruktur und deren korrekte Handhabung sicherzustellen. Der Ausrichter haftet für die in seinem Auftrag handelnden Personen. Sporthalle und Garderoben müssen mindestens eine Stunde vor dem offiziellen Spielbeginn geöffnet sein. Für die beteiligten Mannschaften muss die Möglichkeit zum unentgeltlichen Umziehen und Duschen gegeben sein. 4. Der Spielplan ist verbindlich. Weder die Paarungen noch deren Reihenfolge darf durch den Ausrichter verschoben werden, auch nicht durch die Schiedsrichter. Der Spielplan darf durch den Ausrichter um höchstens 20 Minuten verschoben werden. Lediglich die Mitglieder der SBK vonfloorball Hamburg bzw. von ihnen beauftragte Personen haben in besonderen Situationen im Einklang mit dem Ausrichter und den anwesenden Mannschaften das Recht, am Spieltag vor Ort den Spielplan zu ändern. 5. Muss der Ausrichtungsort kurzfristig in eine andere Sporthalle verlegt werden, ist dies der SBK vonfloorball Hamburg und den teilnehmenden Mannschaften umgehend mitzuteilen und eine korrekte Wegweisung sicherzustellen. 6. Vom Ausrichter müssen für jedes Spiel folgendes Personal und Ausrüstung bereitgestellt werden: Zwei fachlich und persönlich geeignete Personen für das Spielsekretariat (Protokollführer bzw. Zeitnehmer) Aktuelle Ordnungen und deren Durchführungsbestimmungen Aktuelle Spielregeln Spielberichtsbögen und Protest- und Berichtsformulare in ausreichender Anzahl Aktuelle Lizenzlisten Spielplan, Schiedsrichtereinteilung, Schiedsrichterabrechnungsformular und (falls vorhanden) die Spielsekretärsliste Stoppuhren zur Spiel- und Strafzeitmessung, Maßband und Bälle für den Spielbetrieb Seite 4 von 7
5 Spielstandsanzeige (mechanisch, elektronisch) 1. Doping ist verboten. Es gelten die Richtlinien gemäß aktueller Dopingliste der Nationalen Anti- Doping Agentur (NADA), der World Anti-Doping Agency (WADA) des DUBs und der IFF. Wer Doping anwendet oder dessen Anwendung in irgendeiner Art und Weise begünstigt wird bestraft. 7 Durchführung von Spielen 1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch einen volljährigen Betreuer auf dem Spielberichtsbogen (SBB). Der Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mannschaftsmeldung mittels Unterschrift. 2. Die Spielberechtigung für ein Spiel erwerben die Spieler durch ihre Meldung auf dem SBB. Ein Spieler, der auf diesem nicht namentlich vermerkt ist, ist nicht spielberechtigt. Ein Spieler gilt als eingesetzt, wenn er namentlich auf dem vom Betreuer unterzeichneten SBB eingetragen ist. 3. Alle Spieler müssen in der aktuellen Lizenzliste als lizenziert aufgeführt sein und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (LBA) ausweisen können. Spieler, die nicht in der aktuellen mit einer Lizenz vermerkt sind, dürfen nicht eingesetzt werden. 4. Für jedes Spiel ist ein SBB auszufüllen. Dieser muss bis 10 Minuten (Turnierform) bzw. 30 Minuten (Einzelspiel) vor Spielbeginn ausgefüllt und vom verantwortlichen Betreuer unterzeichnet sein. Der SBB muss direkt nach dem Spiel von den Kapitänen beider Mannschaften unterzeichnet werden. Für Proteste, Match-Strafen und besondere Ereignisse ist das separate Protest- und Berichtsformular auszufüllen und dem Spielbericht nach dem Spiel beizulegen. Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass eventuelle Kautionen für Proteste bis spätestens drei Werktage nach dem Spieltag auf das Konto vonfloorball Hamburg eingezahlt werden. 5. Die Spielergebnisse (inkl. der Ergebnisse der einzelnen Spielabschnitte) sind am Spieltag vom Ausrichter per , Fax oder Telefon an die SBK vonfloorball Hamburg zu melden. Die SBB sind zusammen mit dem Abrechnungsbogen vonfloorball Hamburg spätestens am nächsten Werktag durch den Ausrichter per Post an die SBK zu senden. 8 Ligen-Einteilung 1. Die Ligen-Einteilung einer Mannschaft erfolgt aufgrund seiner Platzierung in der vergangenen Saison. Mannschaften ohne Platzierung werden der untersten Liga zugeteilt. Mannschaften, die in der vergangenen Saison zurückgezogen haben, werden in eine untergeordnete Liga eingeteilt. Nach dem Zusammenschluss von Vereinen innerhalb vonfloorball Hamburg erfolgt die Einteilung der Mannschaften des neuen Vereins unter Berücksichtigung der Platzierungen der Mannschaften der Vereine vor dem Zusammenschluss. 2. Auf- und Abstiegsregelungen werden in den Durchführungsbestimmungen (DFB) nach dem Ende der Mannschaftsmeldefrist festgelegt. 9 Wertung 1. Kleinfeld bzw. Großfeld Eine Mannschaft, die in der regulären Spielzeit eines Spieles mehr Torerfolge als die gegnerische Mannschaft erzielt hat, gilt als Sieger und erhält 3 Punkte zugesprochen. Eine Mannschaft, die in der Verlängerung (Sudden Death) ein Tor erzielt, gilt als Sieger und erhält 2 Punkte zugesprochen. Eine Mannschaft, die in der regulären Spielzeit gleich viele Torerfolge wie die gegnerische Mannschaft erzielt hat, erhält 1 Punkt zugesprochen. Seite 5 von 7
6 Eine Mannschaft, die in der regulären Spielzeit weniger Torerfolge als die gegnerische Mannschaft erzielt hat, bekommt 0 Punkte zugesprochen. 2. Ein Spiel wird gegen eine Mannschaft mit kampflosen Ausgang gewertet, wenn es zu einem Spiel aus eigenem Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder mit nicht genügend Spielern antritt das Spielfeld vor Spielende verlassen hat sich weigert, das Spiel zu bestreiten oder fortzusetzen nicht spielberechtigte Spieler einsetzt oder Spielerlizenzen missbraucht einen Spielabbruch verschuldet Ein Spiel mit kampflosen Ausgang ist bei Spielen auf dem Großfeld 0:5, bei Spielen auf dem Kleinfeld und im Mixed mit 0:8 zu werten, sofern diese Wertung im Vergleich mit dem effektiv ausgespielten Resultat für die fehlbare Mannschaft nicht günstiger ausfällt. Für die begünstigte Mannschaft wird ein kampfloser Ausgang als Sieg, für das fehlbare Mannschaft als Niederlage gewertet. Wird ein Spiel gegen beide Mannschaften als kampflos gewertet, so haben beide Mannschaften mit 0:5 bzw. 0:8 Toren jeweils verloren. 1. Ein Spiel, das nicht gewertet werden kann, muss wiederholt werden, sofern seine Wertung für den Spielbetrieb selbst oder für eine Auszeichnung einen Einfluss hat. 2. Können Spiele nicht zum geplanten Zeitpunkt ausgetragen werden und sind die beteiligten Mannschaften nicht dafür verantwortlich (Nichterscheinen von Schiedsrichtern, hohere Gewalt, etc.), werden diese zu einem späteren Zeitpunkt ausgetragen. 3. Bei Lizenzverlust während der Saison werden alle Spiele einer Mannschaft komplett aus der Wertung genommen. 10 Proteste 1. Ein Protest wird von einer am Spiel beteiligten Mannschaft geltend gemacht. Die Ankündigung und Bestätigung eines Protestes erfolgt durch den Kapitän. Bei glaubhafter Verhinderung des Kapitäns kann ein Betreuer diese Ankündigung übernehmen. 2. Nur formell richtige und vollständig eingereichte Proteste werden behandelt. Proteste gegen Tatsachenentscheide der Schiedsrichter werden abgelehnt. 3. Ein Protest ist den Schiedsrichtern mündlich anzukündigen. Die Ankündigung muss das Wort 'Protest' sowie eine kurze Begründung enthalten.aussagen, welche das Wort 'Protest' nicht enthalten, gelten nicht als Protestankündigung. Ein Protest muß in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Protestursache liegen, damit die Schiedsrichter Gelegenheit haben, Gegenmaßnahmen zu bewirken. Die Schiedsrichter entscheiden, was unmittelbar im konkreten Fall bedeutet, jedoch ist ein Protest spätestens nach 15 Minuten nach Spielende anzukündigen. Die Protestankündigung muß spätestens 30 Minunten nach Spielende den Schiedsrichtern bestätigt werden. Wenn sich beide Schiedsrichter noch länger am Spielort befinden, dürfen Proteste auch unmittelbar vor Ende des Spieltages bestätigt werden. Die Bestätigung muß schriftlich, vollständig und auf dem Protest- und Berichtsformular erfolgen. Dieses muß zusammen mit sämtlichen Beilagen den Schiedsrichtern zur Stellungnahme übergeben werden. Die Beilagen sind auf dem Protest- und Berichtsformular aufzuführen, andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Nach der Stellungnahme der Schiedsrichter dürfen auf dem Protest- und Berichtsformular keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden. 4. Zusammen mit der Bestätigung muss eine Kaution beim Spielsekretariat hinterlegt werden. Der Protest ist durch die Schiedsrichter innerhalb einer Woche an den Floorball Hamburg weiterzuleiten. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Eingangsbestätigung. Seite 6 von 7
7 11 Klassifizierung 1. Für Platzierungen innerhalb einer Tabelle bzw. bei Final-, Auf- oder Abstiegsspielen ist die folgende Rangordnung maßgeblich: die Zahl der erzielten Punkte die Tordifferenz die Zahl der erzielten Torerfolge die direkten Begegnungen ein Entscheidungsspiel, falls das Spiel auf die Bezeichnung von Auf- oder Absteiger bzw. für eine Auszeichnung einen Einfluss hat das Los 1. Bei Entscheidungsspielen (Play-Off) ist die folgende Reihenfolge maßgeblich: das Resultat die Verlängerung das Penalty-Schießen 12 Auszeichnungen 1. Die erstplatzierten Mannschaften aller Ligen erhalten nach Ablauf des letzten Spieles dieser Liga den Titel 'Hamburger Meister' (unter Nennung von Kategorie und Klasse) zugesprochen. Sie erhalten eine Urkunde, einen Pokal und Goldmedaillen. 2. Die zweitplatzierten Mannschaften aller Ligen erhalten nach Ablauf des letzten Spieles dieser Liga den Titel 'Hamburger Vizemeister' (unter Nennung von Kategorie und Klasse) zugesprochen. Sie erhalten eine Urkunden, einen Pokal und Silbermedaillen. 3. Die drittplatzierten Mannschaften aller Ligen erhalten nach Ablauf des letzten Spieles dieser Liga eine Urkunde, einen Pokal und Bronzemedaillen. 4. Die nachfolgenden Mannschaften aller Ligen erhalten eine Urkunde. 5. Die Torschützenkönige (Top Scorer) aller Ligen erhalten eine Urkunde und einen Pokal Seite 7 von 7
Spielordnung (SPO) Änderungsnachweis
Änderungsnachweis Beschluss der Spielordnung München, 01.06.2010 Änderung der Spielordnung München, 22.09.2012 Änderung der Spielordnung München, 11.10.2013 Änderung der Spielordnung München, 09.06.2014
MehrDurchführungsbestimmungen (DFB)
Floorball-Verband Hessen e.v. (FVH) Durchführungsbestimmungen (DFB) der Spielbetriebskommission (SBK) Saison 2014/2015 Seite 1 von 7 Inhalt Allgemeine Bestimmungen...3 1. Geltungsbereich...3 2. Spielbetrieb
MehrFloorballverband Schleswig-Holstein e.v. Durchführungsbestimmungen (DFB - SBK) Saison 2016 / 2017
Floorballverband Schleswig-Holstein e.v. Durchführungsbestimmungen (DFB - SBK) Saison 2016 / 2017 Stand 11. Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Regelungen... 3 1.1 Spielbetrieb... 3 1.2 Termine...
MehrJuniorenliga Zentralschweiz c/o Raphael Iten / Mythenstrasse 45 / 8733 Eschenbach SG. www.juniorenliga.ch info@juniorenliga.ch
Juniorenliga Zentralschweiz (JLZ) WETTSPIELREGLEMENT Geltungsbereich Diesem Reglement sind verpflichtet:mitgliedervereine des Vereins Juniorenliga Zentralschweiz (JLZ) und deren Mitglieder, D-Junioren-Spieler,
MehrDurchführungsbestimmungen der SBK (DFB)
Änderungsnachweis Beschluss der Durchführungsbestimmung München 18.05.2010 Änderung der Durchführungsbestimmung München 23.09.2012 Änderung der Durchführungsbestimmung München 22.06.2013 Änderung der Durchführungsbestimmung
MehrFloorball-Verband Hessen e.v. - DFB der SBK vom Juni Floorball-Verband Hessen e.v. (FVH) der Spielbetriebskommission (SBK) Saison 2015/2016
Floorball-Verband Hessen e.v. (FVH) Durchführungsbestimmungen (DFB) der Spielbetriebskommission (SBK) Saison 2015/2016 Seite 1 von 7 Inhalt Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Seite 03 2. Spielbetrieb
MehrRegelwerk Neuhauser Mini-EM
Regelwerk Neuhauser Mini-EM Die Neuhauser Mini-EM wird grundsätzlich nach den geltenden Regeln des BFV, des DFB und der UEFA ausgespielt. Auf einige Punkte soll im Folgenden näher eingegangen werden. Die
Mehrdie TK geahndet. Die in dieser Ligaordnung genannte männliche oder weibliche Form gilt jeweils für beide Geschlechter.
Ligaordnung 1. Allgemeines 1.1 Ligaordnung Die Ligaordnung regelt den nationalen E-Hockey-Spielbetrieb und ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird von der Technischen Kommission E-Hockey Schweiz
MehrWeisung Wettspiel Supercup
Zentralvorstand (ZV) Weisung Wettspiel Supercup Ausgabe I / 2015 Genehmigt durch den ZV: 29. Juni 2015 Weisung Wettspiel Supercup Seite 1 von 6 swiss unihockey / ZV Geltungsbereich Dieser Weisung sind
MehrSpielordnung Skat. 4. Die Mitglieder des gewählten Ausschusses wählen ihren Obmann und seinen Stellvertreter selbst.
Spielordnung Skat 1 Organisation 1. Der Spielausschuss ist für die Durchführung des Spielbetriebes verantwortlich. Er legt die Spieltermine fest, nimmt die Ansetzungen vor und veröffentlicht diese. 2.
MehrBeach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v.
Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. 1. Einleitung 1.1 Die Beach-Volleyball-Ordnung (TVV/BVO) regelt in Ergänzung und Abweichung von der Landesspielordnung des TVV den Beach-Volleyball-Spielverkehr
MehrEin Auszug aus der WETTSPIELORDNUNG HAMBURGER TENNIS-VERBAND e.v.
Ein Auszug aus der WETTSPIELORDNUNG HAMBURGER TENNIS-VERBAND e.v. I. ALLGEMEINES Während eines Wettspiels (einschl. des Einschlagens) dürfen nur Tenniskleidung und Tennisschuhe getragen werden. II. SPIELBERECHTIGUNG
MehrAls Grundlage für die Strafpunkte dient der Disziplinarmassnahmenkatalog des FVRZ. Auszug aus dem Katalog: Unsportliches Verhalten der Spieler
Allgemein Meisterschaftsbetrieb 1. Rangordnung: Für die Rangordnung von Mannschaften innerhalb einer Gruppe sind massgebend: 1. die Zahl der erzielten Punkte, 2. die niedrigere Anzahl Strafpunkte, 3. die
MehrSport- und Wettkampfordnung des SDA
Sport- und Wettkampfordnung des SDA Info: www.steeldart-allgäu.de Stand: (14.01.2017 ) gültig ab Saison 2016-2017 A. Allgemeines B. Ligaspielbetrieb C. Auf- und Abstiegsmodus der neuen Saison D. SDA-Cup
MehrVerbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)
Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Abgrenzung Zuständigkeit 3 3 B. Grundlagen des Spielbetriebes 3. 4.. 6.. Spielklassen Meisterschaften
MehrAllgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018
Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018 Ergänzend zu den nachfolgenden Ausführungen gelten die Bestimmungen der WDFV-Spielordnung, der WDFV-Schiedsrichterordnung,
MehrReglement EUROPAMEISTERSCHAFT
European Fistball Association Member of Reglement EUROPAMEISTERSCHAFT (Gültig ab 1. März 2016) reglement_europameisterschaft_2016.docx Seite 2 von 7 Inhalt 1 Veranstalter... 3 2 Grundlagen / Allgemeines...
MehrFVM Kreis Sieg. Alte Herren Ü-40. Kreismeisterschaft Durchführungsbestimmungen
FVM Kreis Sieg Alte Herren Ü-40 Kreismeisterschaft 2017 Durchführungsbestimmungen 1 Teilnahmevoraussetzung Spielberechtigt sind alle Spieler des Jahrganges 1977 und älter, die eine gültige Spielberechtigung
MehrFür die Rangordnung gelten ausschliesslich die erhaltenen Strafpunkte aus Meisterschaftsspielen.
Allgemein Meisterschaftsbetrieb 1. Rangordnung: Für die Rangordnung von Mannschaften innerhalb einer Gruppe sind massgebend: 1. die Zahl der erzielten Punkte, 2. die niedrigere Anzahl Strafpunkte, 3. die
MehrDurchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 Jugend-Bundesliga & Regionalliga Nordrhein Männl. A- und B-Jugend sowie weibl. B-Jugend Stand: 21. April 2017 - V1.1
MehrDBV Open & Frauen Paar Liga 2017 Informationen und Regelungen
DBV Open & Frauen Paar Liga 2017 Informationen und Regelungen A. Gliederung der Ligen 1. Der DBV veranstaltet jährlich in den Bundesligen (BL) Paar- Wettbewerbe für Mitglieder von DBV-Mitgliedsvereinen,
MehrBETRIEBSSPORT OFFENBACH e.v. Der Verein für den Betriebs-, Breiten- und Freizeitsport Seligenstädter Str. 46, Offenbach-Bieber
BETRIEBSSPORT OFFENBACH e.v. Der Verein für den Betriebs-, Breiten- und Freizeitsport Seligenstädter Str. 46, 63073 Offenbach-Bieber Spartenleitung Bowling: www.bsv-bowling.de Elaine Brookes-Kiefer Telefon:
MehrSchiedsgericht: Rainer Jochum, Thomas Simcic, Wolfgang Gliebe, Emanuel König, Manuel Parfant
Innsbruckerstraße 34b 6300 Wörgl Tel.: +43 676/532 02 15 e-mail: oersv@oersv.or.at Web: www.oersv.or.at ZVR Nummer: 845 328 866 ÖSTERREICHISCHE ROLLHOCKEY MEISTERSCHAFT 2016 Spielleitung: Spielleitung:
MehrFußballverband Niederrhein e.v. Antrag zur Genehmigung eines Fußball-Turniers im Jugendbereich
Fußballverband Niederrhein e.v. Antrag zur Genehmigung eines Fußball-Turniers im Jugendbereich Bitte die gelb unterlegten Felder ausfüllen, weil sonst die Bearbeitung des Antrages nicht erfolgen kann.
MehrRegelwerk SÜDERELBE ELEKTRONIK DARTLIGA
Regelwerk SÜDERELBE ELEKTRONIK DARTLIGA Allgemeines Informationsmedium für die SEEDL ist die Internetseite www.seedl.de. Die Liga ist für alle Wilhelmsburger / Harburger Dart Spieler/innen oder für jene,
MehrLiga- und Spielordnung für die Region Nord-Württemberg
Backnang, 16. Januar 2015 Seite 1 von 5 Grundsätzliches Es gilt die Sportordnung des BBPV Baden-Württemberg e. V. in der jeweils gültigen Fassung. Aus Gründen der Übersicht und der Lesbarkeit des Dokuments
Mehr2.2 Vereine können Mannschaften für die Senioren-Meisterschaftsspiele ihres Landesverbandes melden.
Anlage 4 zur BSO SENIORENSPIELORDNUNG 1. Allgemeines Jährlich richten die Regional-Spielausschüsse auf Regionalebene und der Bundesspielausschuss auf Bundesebene Senioren-Meisterschaften aus. Den Regional-Meisterschaften
MehrDurchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015
Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Jungen 2014/2015 1. Spieltechnische Bestimmungen Die organisatorische und spieltechnische Überwachung der Qualifikationsspiele liegt
MehrReglement Volleyballmeisterschaft Plausch-Volleyball Damen
Reglement Volleyballmeisterschaft Plausch-Volleyball Damen Reglement Volleyballmeisterschaft September 2010 1 Inhaltsverzeichnis 1. Organisation 2. Spielregeln 3. Spielmodus 4. Durchführungsmodus 5. Spielberechtigung
MehrZNF Unihockey Wettspielreglement Cup Junioren U16 Grossfeld
ZNF Unihockey Wettspielreglement Cup Junioren U16 Grossfeld Version 2015/16 Hinweise Geltungsbereich 1 Diesem Reglement sind verpflichtet: - Mitglieder der ZNF - Funktionäre und Beauftragte der ZNF - Schiedsrichter
MehrAusführungsbestimmungen für Juniorenturniere (AB 14)
Ausführungsbestimmungen für Juniorenturniere (AB 14) Stand: September 2013 1 Vorwort... 1 2 Veranstalter... 2 3 Junioren-Fußballturniere... 2 4 Genehmigungsverfahren... 2 5 Spielmodus... 3 6 Spielwertung...
Mehrses 3.2 Flag Football Reglement (FFR) vom 24. November
Flag Football Reglement (FFR) vom 4. November 00 ses 3. Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. Abs. Bst. f und Art. 3 Abs. der Statuten, als
MehrBasketballkreis Niederrhein * Sportwart *
Basketballkreis Niederrhein * Sportwart * Ewald Schubert, Zum Rhein 10, 47495 Rheinberg, 0172 8361351 Ausschreibung für die Wettbewerbe der Spielzeit 2017/2018 des Basketballkreises Niederrhein Der Basketballkreis
MehrKFV FUßBALL BÖRDE. Hallenkreismeisterschaft der Frauen 2017
KFV FUßBALL BÖRDE Vorsitzender Spielausschuss Egon Genz 039207-80173 genzegon@freenet.de Vorsitzender Frauen- und Mädchenausschuss Michael Bode 039407-5429 BodeMichael@t-online.de Hallenkreismeisterschaft
MehrHessischer Fußball-Verband e.v.
Hessischer Fußball-Verband e.v. Ludwigstr. 43 64546 Mörfelden-Walldorf Tel: 06105-6864 Handy: 0175-5885249 Mail: hfv-postfach A,B,C-Junioren Gruppenliga Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16
MehrKrombacher Pokal Ü40 Durchführungsbestimmungen Fußball- und Leichtathletik-Verband- Westfalen e.v. Ü-40 Fußball-Kreismeisterschaft 2016
Fußball- und Leichtathletik-Verband- Westfalen e.v. Ü-40 Fußball-Kreismeisterschaft 2016 1. Teilnahmevoraussetzungen Spielberechtigt sind alle Spieler mit einer gültigen Spielberechtigung für ihren Verein.
MehrAusschreibung für die Relegationsrunde zur Vergabe des freien Platzes in der Fusionsliga der Saison 2017/2018
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND e.v. Kreis Oldenburg-Stadt Spielleiter Horst Rickels Ausschreibung für die Relegationsrunde zur Vergabe des freien Platzes in der Fusionsliga der Saison 2017/2018 Für
MehrREGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015)
REGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015) 1 Die Spielordnung gilt für die Regionalliga Nord der Landesverbände Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Berlin/Brandenburg.
MehrAusschreibung für die Berlin-Ligen der Saison 2016/2017
Ausschreibung für die Berlin-Ligen der Saison 2016/2017 1. Fristen 1.1. Bis zum 15.07.2016 (Eingang: 16.00 h) sind von den Vereinen folgende Unterlagen dem SVBB einzureichen: a) Mannschaftsmeldung gemäß
MehrBETRIEBSSPORT-KREISVERBAND BONN/RHEIN-SIEG e.v. Sparte Volleyball Seite 1 von 6
Sparte Volleyball Seite 1 von 6 Volleyball-Spielordnung 1 Allgemeiner Teil (1) Alle Volleyball-Spiele innerhalb des Betriebssport-Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg e.v. (nachfolgend BKV genannt) werden nach
MehrAusführungsbestimmungen für Fußballspiele auf Kleinfeld (AB 4)
Ausführungsbestimmungen für Fußballspiele auf Kleinfeld (AB 4) Stand: April 2017 1 Veranstalter... 1 2 Fußballturniere... 1 3 Genehmigungsverfahren... 1 4 Spielberechtigung... 2 5 Spielleitung... 2 6 Turniermodus...
MehrNordostdeutscher Fußballverband e. V.
Nordostdeutscher Fußballverband e. V. Mitglied im Deutschen Fußball-Bund - Jugendausschuss - Fritz-Lesch-Straße 8 0 Berlin An die Geschäftsstellen der LV (x) Jugendobleute der LV NOFV-Futsal-Cup für B-Junioren
MehrAUSSCHREIBUNG FUSSBALL 2016/17
AUSSCHREIBUNG FUSSBALL 2016/17 Inhalt 1. Einführung S. 1 2. Wettkampfklassen S. 2 3. Wettkampforganisation der Feldrunden S. 2 4. Wettkampforganisation der Hallenrunden S. 4 5. Durchführungsbestimmungen
MehrDurchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017)
Durchführungsbestimmungen für die BFV Futsal-Landesmeisterschaft der D-Junioren (Saison 2016/2017) 1. Grundsätze Die spieltechnische Durchführung obliegt dem Verbandsjugendausschuss. 2. Teilnahmeberechtigung
MehrEco Cup Turnierbestimmungen
Turnierbestimmungen 1. Zum Eco Cup 2017 sind grundsätzlich alle Lehrstühle sowie alle eingetragenen studentischen Einrichtungen der WiSo-Fakultät zugelassen. Die Turnierleitung behält sich die endgültige
MehrRegelwerk. Abteilungsleiter stellvertr.: Abteilungsleiter Landeskoordinator Koordinatoren
Regelwerk 1. Allgemeines Die Durchführung des Liga-Spielbetriebes wird in Kooperation verschiedener Landesverbände unter der Leitung des BRSNW durchgeführt. Verantwortlich für den Spielbetrieb ist der
MehrDurchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen für das Futsal-Landesauswahlturnier vom 22. - 25. Januar 2015 in der Sportschule Duisburg-Wedau a) Spielregeln: Es wird nach den Futsal-Spielregeln der FIFA gespielt, sofern die
MehrRegelwerk. Abteilungsleiter stellvertr.: Abteilungsleiter Staffelleiter
Regelwerk 1. Allgemeines Die Durchführung des Liga-Spielbetriebes wird in Kooperation verschiedener Landesverbände unter der Leitung des BRSNW durchgeführt. Verantwortlich für den Spielbetrieb ist der
MehrWettbewerbsreglement. Serge Sellan-Cup. Stand: August F.O.U.L. Alternative Fussball-Liga Bern -
Wettbewerbsreglement Serge Sellan-Cup Stand: August 2016 F.O.U.L. Alternative Fussball-Liga Bern - www.foul.ch Co-Präsidium: Fabio Wälti & Fabrizio Hübscher Inhaltsverzeichnis I. Teilnehmer... 3 II. Wettbewerbsmodus...
MehrDurchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)
1 Allgemeines Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller Altersklassen gemäß 1 der LKO unter Beachtung von 6 Ziffer 2 dieser Durchführungsbestimmungen. 2 Leistungsklassen (LK) Die Leistungsklassen
MehrDurchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)
1 Allgemeines Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) -gültig ab 01.10.12, Stand 09.12.12- Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller
MehrReglement regionale Cupwettbewerbe. Herren/Frauen/Senioren 30+ und 40+/Juniorinnen B/9
Reglement regionale Cupwettbewerbe Herren/Frauen/Senioren 30+ und 40+/Juniorinnen B/9 Inhaltsverzeichnis 1. Organisation Schweizer Cup, Bestimmungen 3 2. Qualifikation für den Schweizer Cup 3 3. Organisation
MehrRichtlinie zum Verbundspielbetrieb Nord Regionalliga (RLN) / Verbandsliga (VLN)
Präambel Die Rugbyspieler der Rugbyverbände Bremens, Hamburgs, Schleswig-Holsteins und an beiden Ligen zusätzlich teilnehmende Vereine verpflichten sich zu sportlich fairem Verhalten auf und neben dem
MehrFußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.
Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. 1 Spielregeln und Spielleitung Alle Fußballspiele von Mannschaften, die dem Betriebssportverband Norden e. V. angehören, werden nach den amtlichen
Mehr52. Sommerspiele der Wasserwirtschaft 2016 in Aschheim Ausschreibung und Turnierregeln für Faustball
52. Sommerspiele der Wasserwirtschaft 2016 in Aschheim Ausschreibung und Turnierregeln für Faustball 1. Allgemeines Im Rahmen der 52. Sommerspiele der Bayerischen Wasserwirtschaft findet am 15. Juli 2016
MehrDurchführungsbestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb 2016/17 im Kreisverband Fußball (KVF) Mittelsachsen e.v.
Durchführungsbestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb 2016/17 im Kreisverband Fußball (KVF) Mittelsachsen e.v. Grundsätzlich gelten die Spielordnung (SPO) und die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO)
MehrReglement Senioren Veteranen Division 50+ Reglement für Senioren, Veteranen und Division 50+
Reglement Senioren Veteranen Division 50+ Seite 1 von 5 1. ZULASSUNG Die Senioren-, Veteranen- und Division 50+ Meisterschaften stehen allen Klubs für je eine Mannschaft pro Kategorie offen. 2. EINTEILUNG
MehrBoule, Boccia und Pétanque Verband Baden-Württemberg e.v. Richtlinie über die Durchführung des Ligaspielbetriebes (Liga-Richtlinie) Stand:24.03.
Richtlinie über die Durchführung des Ligaspielbetriebes (Liga-Richtlinie) Stand:24.03.2008 Auf der Grundlage der Sportordnung vom 10.02.2007 haben Vorstand und Sportausschuss des BBPV folgende Einzelheiten
MehrHerren. I. Beachsoccer Durchführungsbestimmungen. 1. Allgemeine Hinweise. 2. Modus Kurzurlaub.de Trophy 2016 II.
Herren I. Beachsoccer 2016 Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (LFV M.-V.) veranstaltet im Juni & Juli 2016 seine offene Beachsoccer-Landesmeisterschaft für Herren. Durch eine Gesamtwertung
MehrHessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach
Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach Rolf-Dieter Heeg, Postfach 20 00 30, 63509 Hainburg KJFW, Tel.: 0160 90 18 58 24 Mail: rdheeg@gmx.de oder Klaus Alexander, Ketteler Str. 11, 63512
Mehr2a. Jungen A Bundesliga Sporthalle Neuss Hammfeld Anton Kux Str Neuss
Durchführungsbestimmungen des HV Niederrhein für die Qualifikation zur Bundesliga Jungen und Mädchen A. Durchführungsbestimmungen des HV Niederrhein für die Qualifikation zur Regionalliga Nordrhein Jungen
MehrWürttembergischer Fußballverband e.v.
Württembergischer Fußballverband e.v. Turnier Mannschaftsbogen Dieser Mannschaftsbogen ist vom teilnehmenden Verein auszufüllen und rechtzeitig vor Beginn des Turniers der Turnieraufsicht zusammen mit
MehrAuf- und Abstiegsregelung der Junioren im Hamburger Fußball-Verband e. V.
im Hamburger Fußball-Verband e. V. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1. Jahrgangseinteilung... 3 1.2. Klasseneinteilung... 3 1.3. Zurückziehungen und Streichungen... 3 2. Auf- und Abstiegsregelung
MehrAnhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball
Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Für den Frauen- und Mädchenfußball gelten die Regelungen der Spiel- und Jugendordnung mit den nachstehenden Ergänzungen. 1 Altersklassen
MehrÄnderungen der Turnierordnung des Hamburger Schachverbandes e.v. genehmigt durch den Vorstand am 17.09.2014
Änderungen der Turnierordnung des Hamburger Schachverbandes e.v. genehmigt durch den Vorstand am 17.09.2014 Alt: 19 Spieltermine, Spielbeginn und Spielort Die Wettkämpfe der Landesliga werden Sonntags
MehrSehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht.
Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht. Um den Spielbetrieb reibungslos und fair zu gestalten hat der
MehrSportprogramm Jugend des PBVM
Sportprogramm Jugend des PBVM Ausschreibung 2008/2009 Inhalt: Seite 2 Meldeschlüsse, Stichtage der Altersklassen, Mannschaftswettbewerbe Seite 3 Wettbewerbe Schüler und Junioren Seite 4 Wettbewerbe Pokal
MehrLeitfaden für Mannschaftsführer Saison
Leitfaden für Mannschaftsführer Saison 2016-2017 1. Vor dem Punktspiel 1.1. Spielzeiten 1.2. Spielverlegung 2. Das Punktspiel 2.1. Vorbereitung 2.2. Doppelspieltag/Dreierspieltag 2.3. Nicht Antritt 2.4.
MehrJugend-Turnierordnung (JTO) Stand
Jugend-Turnierordnung (JTO) Stand. 26.09.15 1 Spielberechtigung und Spielbetrieb 1.1 Spielberechtigung.2 1.2 Geschäfts- und Spieljahr.2 1.3 Altersklassen.2 1.4 Turniere.2 2 Gemeinsame Bestimmungen für
MehrLfV Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln Sektion Schere Durchführungsbestimmungen für die Ligenspiele in den Regionen
LfV Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln Sektion Schere Durchführungsbestimmungen für die Ligenspiele in den Regionen Stand: Juni 2016 Änderung gegenüber 2015 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. ALLGEMEINES...3
MehrSchiedsrichterordnung
1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht
MehrLigabetrieb. 1. Allgemeines
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen. 1. Allgemeines
MehrHessischer Fußball-Verband e.v.
Hessischer Fußball-Verband e.v. Volker Best Regionalbeauftragter Im Bensensee 17A 64390 Erzhausen Tel: 06150-85900 Mail: HFV-Postfach A-, B- und C-Junioren Gruppenliga Durchführungsbestimmungen für die
Mehr14. LKW Juniorenhallenturnier des FC Schaan
14. LKW Juniorenhallenturnier des FC Schaan Samstag, den 21. Januar 2017 E Junioren Sonntag, den 22. Januar 2017 D Junioren Samstag, den 28. Januar 2017 F Junioren Sonntag, den 29. Januar 2017 G Junioren
MehrDurchführungsbestimmungen für den Hallenspielbetrieb der Junioren/innen im Kreis Paderborn 2017/2018
1. Veranstalter, Organisation, Turnierleitung, Schiedsgericht Veranstalter der Turniere ist der beantragende Verein, bei den Hallenkreismeisterschaften (HKM) der KJA Kreis 8 Paderborn. Der KJA kann die
MehrHessischer Fußball-Verband e.v.
Hessischer Fußball-Verband e.v. Tel: 0561-818039 Handy: 0176-51837320 Mail: ulli.gerke@web.de oder HFV Postfach A, B, C-Junioren Gruppenliga Kassel Durchführungsbestimmungen für die Saison 2016/17 1. Allgemeines
MehrLigaspielordnung. Bundesliga
Ligaspielordnung Bundesliga Deutscher Dart Verband e.v. DDV Die Ligaspielordnung ist in der vorliegenden Form am 26. März 1995 vom Hauptausschuss des DDV mit den Änderungen der Hauptausschusssitzung vom
MehrDEUTSCHLANDS SCHÖNSTER FIRMENFUSSBALL. präsentiert von
DEUTSCHLANDS SCHÖNSTER FIRMENFUSSBALL präsentiert von Das Spielfeld Gespielt wird auf Kleinfeld mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m). Pro Großfeld werden zwei Kleinfelder eingezeichnet. Der Strafraum ist 12 Meter
MehrDurchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb
Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb A. Kreismeister In den Altersklassen A-, B-, C- und D9er-Junioren sowie in allen Juniorinnenklassen wird der Titel des Kreismeisters ausgespielt. Dies geschieht
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2016
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2016 (Das Regionalligastatut wurde 2015 in die Wettspielordnung des DTB integriert) Organisation Meldegebühr Wettbewerbe Teilnahmeberechtigung Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung
MehrDurchführungsbestimmungen zur Verbands-Breiten-und-Freizeitsport-Spielordnung
Durchführungsbestimmungen zur Verbands-Breiten-und-Freizeitsport-Spielordnung In Ergänzung zur Breiten- und Freizeitsport Spielordnung (BFSSspO) hat der Verbands-Breiten- und Freizeitsportausschuss zur
MehrJugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v.
Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v. 1: Geltungsbereich 1.1. Der Jugend Spielbetrieb im Basketball-Verband Saar e.v. (BVS) wird geregelt durch: Spielordnung des Deutschen Basketballbundes
MehrSpielausschuss Rheinland-Pfalz Liga
Spielausschuss Rheinland-Pfalz Liga Der Spielausschuss der Rheinland Pfalz Liga regelt den Spielbetrieb in der Rheinland Pfalz Liga. Er ist Sportgericht erster Instanz innerhalb seines Aufgabenbereiches.
MehrSpielordnung für Jugend-Mannschaftsmeisterschaften des ÖSRV Saison 2017/2018
07. August 2017 Spielordnung für Jugend-Mannschaftsmeisterschaften des ÖSRV Saison 2017/2018 1. ALLGEMEINES Die Österr. Jugend Mannschafts-Meisterschaften, in Folge JMM genannt, sowie das evtl. Aufstiegsturnier
MehrFür die Rangordnung gelten ausschliesslich die erhaltenen Strafpunkte aus Meisterschaftsspielen.
Allgemein Meisterschaftsbetrieb 1. Rangordnung: Für die Rangordnung von Mannschaften innerhalb einer Gruppe sind massgebend: 1. die Zahl der erzielten Punkte, 2. die niedrigere Anzahl Strafpunkte, 3. die
MehrDurchführungsbestimmungen für BFV-Futsalwettbewerbe der A-, B- und C-Junioren
Durchführungsbestimmungen für BFV-Futsalwettbewerbe der A-, B- und C-Junioren 1. Veranstalter Der Bremer Fußball-Verband e.v. veranstaltet im Bereich der A-, B- und C-Junioren Futsalwettbewerbe für 1.
MehrRICHTLINIEN DER DEUTSCHEN 7er LIGA FRAUEN
RICHTLINIEN DER DEUTSCHEN 7er LIGA FRAUEN 1 Teilnahme 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Frauenmannschaften nach 2.5. a., b. und c. der DRF Spielordnung. 2. Die Deutsche 7er Liga Frauen wird in mindestens
MehrAuf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München
Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München Auf den nachfolgenden Seiten sind folgende Regelungen zum Auf- und Abstieg festgelegt: 1) Richtlinie zur U12-Jahrgangsliga und Regelung des
MehrDurchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 weibl. und männl. A- bis C-Jugend Stand: 11.12.2016 V1.0 Inhaltsverzeichnis: 1. Spielklassen... 2 2. Spielleitende
MehrDie Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Bst. f der Statuten, als Reglement:
ses. Lizenzreglement (LR) vom 4. November 00 Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. Abs. Bst. f der Statuten, als Reglement: I. Allgemeine
MehrSeniorenspielordnung NORDOST (SENSO NO)
spielordnung NORDOST (SENSO NO) 1. Einleitung Die spielordnung Nordost regelt die Durchführung der Nordostdeutschen meisterschaften. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des DVV. Die spielordnung Nordost
MehrDEUTSCHE HOCHSCHULMEISTERSCHAFT HANDBALL - Männer 2017
Stand: 30.05.2017 DEUTSCHE HOCHSCHULMEISTERSCHAFT HANDBALL - Männer 2017 Vorrunden müssen bis 10.06.2017 abgeschlossen sein! GRUPPE 1 am 10.05.2017 in Kiel 1. TU Berlin 2. Uni Vechta 3. WG Kiel WG Hamburg
MehrFloorball Verband Hessen. Spielordnung des FVH
Floorball Verband Hessen Spielordnung des FVH Aktuelle Version [06.09.2016 Inhalt Allgemein gilt... 3 1. Geltungsbereich und Allgemeines... 4 2. Definition und Einteilung... 4 2.1. Saison und Spielperiode...
MehrAnlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO)
Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO) Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des Pokalwettbewerbs (Einleitung)... 2 2 Teilnahme von Mannschaften... 2 3 Eingliederung von Mannschaften in den
MehrLigaregeln 2013/2. Stand Oktober 2013
Ligaregeln 2013/2 Stand Oktober 2013 1.1. Klasseneinteilung C- Liga 301 Einfach aus B- Liga 301 Masters aus A- Liga 501 Doppel aus In allen Ligen werden 16 Einzel und 2 Doppel gespielt. 1.2. Spielerqualifikation
MehrFußball- und Leichtathletik Verband Westfalen
Fußball und Leichtathletik Verband Westfalen FLVWHallenpokal der Frauen, Vorrunde Bielefeld, Ausrichter SC Peckeloh Am Sonntag, den 16.02014 Hauptschulhalle in 33775 Versmold, Schulstr.14 (neben Feuerwehrgerätehaus)
MehrDurchführungsbestimmungen Nachwuchsmeisterschaft 2017
Durchführungsbestimmungen Nachwuchsmeisterschaft 2017 Für die Durchführung des Nachwuchsmeisterschaft 2017 gelten die derzeit gültige Wettspielordnung und die nachstehend angeführten Bestimmungen: U18weiblich
Mehr