Floorball Bund Hamburg e. V.

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1 Änderungsnachweis Datum Ort Änderung Hamburg Beschluss der Hamburg Änderung des Verbandsnamens gemäß der Satzungsänderung vom Seite 1 von 7

2 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen 1. Die (SPO) regelt die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Spielbetriebes des Floorball Bund Hamburg e. V. (Floorball Hamburg). Gespielt wird nach den jeweils gültigen Spielregeln von Floorball Deutschland, sofern Abweichungen hiervon nicht in den Durchführungsbestimmungen (DFB) festgelegt werden. 2. Die Durchführung und die Teilnahme von bzw. an Spielen, die in den Geltungsbereich der fallen, ist nur mit Einwilligung vonfloorball Hamburg möglich. 3. Über alle nicht geregelten Fälle bzw. Ausnahmen entscheidet die SBK vonfloorball Hamburg. Alle Anfragen zur SPO müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. 4. Jeder Verstoß gegen die SPO kann grundsätzlich zu einer Ahndung seitens Floorball Hamburg führen. Sofern nichts Genaueres im Einzelfall geregelt ist, entscheidet der Vorstand vonfloorball Hamburg über das konkrete Maß der Ahndung. 5. Nicht als Wertung, sondern als Maßnahme zur Vereinfachung wurde die männliche Formulierung verwendet. Diese Bezeichnung gilt sinngemäß für beide Geschlechter 2 Definition und Einteilung 1. Die Saison beginnt am 01. Juli des Jahres und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die Spielperiode beginnt am 01. September des Jahres und endet am 31. August des Folgejahres. 2. Der Spielbetrieb wird in den Kategorien Damen und Herren sowie in den Klassen Großfeld, Kleinfeld und Mixed durchgeführt. Klassen werden nach Möglichkeit in Ligen unterteilt. Außerdem können sie in Altersstufen weiter unterteilt werden. Über die Anzahl und Festsetzung der Altersstufen entscheidet die SBK. 3. Spiele werden entweder in Turnierform oder als Einzelspiele ausgetragen. Der Regelfall ist die Turnierform. Mannschaften, die trotz angesetzter Turnierform Einzelspiele wünschen, haben dies bis zum des Kalenderjahres bei der SBK zu beantragen. Ausrichter solcher Einzelspiele haben die Kosten für die Schiedsrichterentschädigung und zusätzliche Fahrtkosten der gegnerischen Mannschaft allein zu tragen. Als Spiele in Turnierform gelte Spiele, wenn sie zusammen mit anderen Spielen derselben Kategorie, Klasse und Altersstufe ausgetragen werden. Als Einzelspiele gelten Spiele, wenn sie nicht gemeinsam mit anderen Spielen derselben Kategorie, Klasse und Altersstufe ausgetragen werden. 4. Die jeweils besten Mannschaften in den jeweiligen Kategorien, Klassen und Altersstufen sind in der Reihenfolge ihrer Platzierung berechtigt, an den Endrunden des Deutschen Floorball Bund (DUB) teilzunehmen. Näheres hierzu regelt die SBK des DUBs. 3 Lizenzen 1. Für den Spielbetrieb vonfloorball Hamburg benötigen die Mannschaften und die Spieler eine Lizenz. Die Vergabe von Lizenzen ist Floorball Hamburg vorbehalten. 2. Lizenzanträge erfolgen grundsätzlich durch die bevollmächtigten Vertreter der Vereine. Nur Anträge, welchen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, formell richtig sind und vollständig eingereicht wurden, werden anerkannt, andere umgehend zurückgewiesen. 3. Anträge auf Mannschaftslizenzierung für den Spielbetrieb sind bis zum 15. Juni des Jahres vor der jeweiligen Spielsaison einzureichen. Eine Nachlizenzierung ist bis zum Saisonbeginn möglich, es existiert aber kein Anspruch auf Erteilung einer Lizenz. Bei Anmeldungen zu einzelnen Floorball Hamburg-Turnieren sind gesonderte Termine zu beachten. Seite 2 von 7

3 4 Mannschaftslizensierung 1. Der Erwerb einer Mannschaftslizenz berechtigt eine Mannschaft eines Vereins zur Teilnahme am Spielbetrieb während der Spielperiode. Diese Mannschaftslizenz gilt für eine Mannschaft, eine Kategorie, eine Klasse und eine Altersstufe. 2. Mannschaften, die eine gültige Spiellizenz besaßen und sich in der neuen Spielperiode nicht mehr am Spielbetrieb beteiligen wollen, müssen bis zum 31. Mai des Kalenderjahres bei der SBK vonfloorball Hamburg abgemeldet werden. 3. Es sind nur Mannschaften aus den Mitgliedsvereinen vonfloorball Hamburg teilnahmeberechtigt. Mannschaften aus angrenzenden Landkreisen Hamburgs steht die Teilnahme am Spielbetrieb vonfloorball Hamburg auf Antrag offen. Vor der Zulassung sind ggf. Abstimmungen mit den betreffenden Landesverbänden vorzunehmen. 4. Es besteht seitens Floorball Hamburg keine Verpflichtung, Mannschaften aus Nicht- Mitgliedsvereinen am Floorball Hamburg-Spielbetrieb teilnehmen zu lassen. 5. Spielgemeinschaften von zwei oder mehr Vereinen sind auf Antrag dann erlaubt, wenn der SBK nachgewiesen werden kann, dass sonst keine Mannschaft gestellt werden kann. 6. Floorball Hamburg behält sich den Rückzug bereits erteilter Lizenzen vor, falls die Zahl der ordnungsgemäßen Anträge für den Spielbetrieb nicht ausreichend ist. 7. Ein Rückzug nach Meldeschluss entbindet den Verein nicht von seiner Pflicht, das Schiedsrichterkontingent für die betroffene Mannschaft weiterhin zu erfüllen. 8. Die Suspendierung einer Mannschaft führt zum Verlust seiner Mannschaftslizenz. 5 Spielerlizensierung und Mannschaftswechsel 1. Der Erwerb einer Spielerlizenz berechtigt den Spieler für eine Mannschaft an Spielen einer bestimmten Kategorie, Klasse und Altersstufe in einer Spielperiode teilzunehmen. Spieler können für unterschiedliche Kategorien, Klassen und Altersstufen Lizenzen bei verschiedenen Vereinen haben. Näheres hierzu regeln ggf. die Durchführungsbestimmungen. Verfahren zur Spielerlizenzierung sind Lizenzierung, Mannschaftswechsel und internationaler Transfer. Die SBK hat den Antrag nach spätestens 2 Wochen zu beantworten. Geschieht dies nicht, ist die beantragte Lizenz nach Ablauf dieser Frist zunächst gültig. 2. Voraussetzung für die Spielerlizenz bzw. den Mannschaftswechsel ist die Mitgliedschaft des zu Lizenzierenden im antragstellenden Verein. Der zu Lizenzierende sowie ggf. sein gesetzlicher Vertreter müssen mit der Lizenzierung bzw. dem Mannschaftswechsel einverstanden sein und die Satzung sowie die Verbandsordnungen vonfloorball Hamburg anerkennen. Der zu Lizenzierende sowie ggf. sein gesetzlicher Vertreter nehmen zur Kenntnis, dass Floorball Hamburg mit der Lizenzierung bzw. mit dem Mannschaftswechsel keine Haftung für Schäden übernimmt, die mit dem Lizenzierten durch den Spielbetrieb entstehen können. 3. In jeder Saison sind alle Spieler stets neu zu lizenzieren. Die Lizenzierung kann nur für Spieler beantragt werden, die zurzeit nicht in der betreffenden Klasse (auch in anderen Landesverbänden) lizenziert sind. Ausnahmen werden ggf. in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Spieler einer zurückgezogenen Mannschaft oder eines suspendierten Mannschaft zählen als nicht lizenziert. 4. Ein Antrag auf Lizenzierung kann jederzeit gestellt werden. 5. Ein Mannschaftswechsel ist der Erwerb einer Spielerlizenz für eine neue Mannschaft, wenn der Spieler während der laufenden Saison für eine andere Mannschaft lizenziert war. Ein Mannschaftswechsel kann innerhalb eines Vereins oder zwischen Vereinen stattfinden. 6. Ein Mannschaftswechsel ist vom 01. Mai bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres möglich. Ein Mannschaftswechsel ist pro Spieler und Klasse nur einmal innerhalb einer Saison möglich. Seite 3 von 7

4 Der wechselnde Spieler ist nach erfolgter Lizenzierung für vier Wochen gesperrt. Der Mannschaftswechsel wird frühestens zum 01. September gültig. Mannschaftswechselanträge müssen vom gebenden Verein (bei Vereinswechsel) unterzeichnet sein. 7. Gegen den Spielerwunsch eines Mannschaftswechsels sind Vorbehalte statthaft. Diese Vorbehalte sind ausstehende Mitgliedsbeiträge, Rückgabe oder Entschädigung ausgeliehenen Vereinseigentum (bei Vereinswechsel) und ein laufender Spielervertrag, sofern ein solcher den Mannschaftswechsel des Spielers während seiner Laufzeit untersagt. 8. Ein internationaler Transfer ist für Floorball Hamburg dann notwendig, wenn der betreffende Spieler nach den Regelungen der International Floorball Federation (IFF) eine Lizenz für die betreffende Klasse in den letzten beiden Jahren vor dem Transfer besessen hat. 9. Spielerlizenzen verlieren ihre Gültigkeit beim Austritt aus dem Verein, bei Antragstellung zum Mannschaftswechsel (sobald der gebende Verein zugestimmt hat), bei zurückgezogenen oder suspendierten Mannschaften und bei besonderen Vorfällen auf Beschluss der SBK 6 Organisation von Spieltagen 1. Für jede gemeldete Mannschaft sind entsprechend der Spielform (Einzelspiel, Turnierform) Angebote für Spiele bzw. Spieltage abzugeben. Es besteht eine Verpflichtung für die Vereine, entsprechende Spiele bzw. Spieltage auszurichten. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzausrichter zu finden. Die entsprechenden Termine für den Ligabetrieb sind von den Vereinen bis zum 31. Mai des Kalenderjahres bei der SBK vonfloorball Hamburg einzureichen. 2. Zwei Wochen vor dem Spieltag sind allen teilnehmenden Mannschaften sowie der SBK und der Schiedsrichterkommission (SRK) der Anfahrts- bzw. Lageplan der Sportanlage, der Spielplan und ein Ansprechpartner bekannt zu geben. 3. Der Ausrichter hat die Verkehrssicherungspflicht, die Verfügbarkeit der geeigneten Infrastruktur und deren korrekte Handhabung sicherzustellen. Der Ausrichter haftet für die in seinem Auftrag handelnden Personen. Sporthalle und Garderoben müssen mindestens eine Stunde vor dem offiziellen Spielbeginn geöffnet sein. Für die beteiligten Mannschaften muss die Möglichkeit zum unentgeltlichen Umziehen und Duschen gegeben sein. 4. Der Spielplan ist verbindlich. Weder die Paarungen noch deren Reihenfolge darf durch den Ausrichter verschoben werden, auch nicht durch die Schiedsrichter. Der Spielplan darf durch den Ausrichter um höchstens 20 Minuten verschoben werden. Lediglich die Mitglieder der SBK vonfloorball Hamburg bzw. von ihnen beauftragte Personen haben in besonderen Situationen im Einklang mit dem Ausrichter und den anwesenden Mannschaften das Recht, am Spieltag vor Ort den Spielplan zu ändern. 5. Muss der Ausrichtungsort kurzfristig in eine andere Sporthalle verlegt werden, ist dies der SBK vonfloorball Hamburg und den teilnehmenden Mannschaften umgehend mitzuteilen und eine korrekte Wegweisung sicherzustellen. 6. Vom Ausrichter müssen für jedes Spiel folgendes Personal und Ausrüstung bereitgestellt werden: Zwei fachlich und persönlich geeignete Personen für das Spielsekretariat (Protokollführer bzw. Zeitnehmer) Aktuelle Ordnungen und deren Durchführungsbestimmungen Aktuelle Spielregeln Spielberichtsbögen und Protest- und Berichtsformulare in ausreichender Anzahl Aktuelle Lizenzlisten Spielplan, Schiedsrichtereinteilung, Schiedsrichterabrechnungsformular und (falls vorhanden) die Spielsekretärsliste Stoppuhren zur Spiel- und Strafzeitmessung, Maßband und Bälle für den Spielbetrieb Seite 4 von 7

5 Spielstandsanzeige (mechanisch, elektronisch) 1. Doping ist verboten. Es gelten die Richtlinien gemäß aktueller Dopingliste der Nationalen Anti- Doping Agentur (NADA), der World Anti-Doping Agency (WADA) des DUBs und der IFF. Wer Doping anwendet oder dessen Anwendung in irgendeiner Art und Weise begünstigt wird bestraft. 7 Durchführung von Spielen 1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch einen volljährigen Betreuer auf dem Spielberichtsbogen (SBB). Der Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mannschaftsmeldung mittels Unterschrift. 2. Die Spielberechtigung für ein Spiel erwerben die Spieler durch ihre Meldung auf dem SBB. Ein Spieler, der auf diesem nicht namentlich vermerkt ist, ist nicht spielberechtigt. Ein Spieler gilt als eingesetzt, wenn er namentlich auf dem vom Betreuer unterzeichneten SBB eingetragen ist. 3. Alle Spieler müssen in der aktuellen Lizenzliste als lizenziert aufgeführt sein und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (LBA) ausweisen können. Spieler, die nicht in der aktuellen mit einer Lizenz vermerkt sind, dürfen nicht eingesetzt werden. 4. Für jedes Spiel ist ein SBB auszufüllen. Dieser muss bis 10 Minuten (Turnierform) bzw. 30 Minuten (Einzelspiel) vor Spielbeginn ausgefüllt und vom verantwortlichen Betreuer unterzeichnet sein. Der SBB muss direkt nach dem Spiel von den Kapitänen beider Mannschaften unterzeichnet werden. Für Proteste, Match-Strafen und besondere Ereignisse ist das separate Protest- und Berichtsformular auszufüllen und dem Spielbericht nach dem Spiel beizulegen. Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass eventuelle Kautionen für Proteste bis spätestens drei Werktage nach dem Spieltag auf das Konto vonfloorball Hamburg eingezahlt werden. 5. Die Spielergebnisse (inkl. der Ergebnisse der einzelnen Spielabschnitte) sind am Spieltag vom Ausrichter per , Fax oder Telefon an die SBK vonfloorball Hamburg zu melden. Die SBB sind zusammen mit dem Abrechnungsbogen vonfloorball Hamburg spätestens am nächsten Werktag durch den Ausrichter per Post an die SBK zu senden. 8 Ligen-Einteilung 1. Die Ligen-Einteilung einer Mannschaft erfolgt aufgrund seiner Platzierung in der vergangenen Saison. Mannschaften ohne Platzierung werden der untersten Liga zugeteilt. Mannschaften, die in der vergangenen Saison zurückgezogen haben, werden in eine untergeordnete Liga eingeteilt. Nach dem Zusammenschluss von Vereinen innerhalb vonfloorball Hamburg erfolgt die Einteilung der Mannschaften des neuen Vereins unter Berücksichtigung der Platzierungen der Mannschaften der Vereine vor dem Zusammenschluss. 2. Auf- und Abstiegsregelungen werden in den Durchführungsbestimmungen (DFB) nach dem Ende der Mannschaftsmeldefrist festgelegt. 9 Wertung 1. Kleinfeld bzw. Großfeld Eine Mannschaft, die in der regulären Spielzeit eines Spieles mehr Torerfolge als die gegnerische Mannschaft erzielt hat, gilt als Sieger und erhält 3 Punkte zugesprochen. Eine Mannschaft, die in der Verlängerung (Sudden Death) ein Tor erzielt, gilt als Sieger und erhält 2 Punkte zugesprochen. Eine Mannschaft, die in der regulären Spielzeit gleich viele Torerfolge wie die gegnerische Mannschaft erzielt hat, erhält 1 Punkt zugesprochen. Seite 5 von 7

6 Eine Mannschaft, die in der regulären Spielzeit weniger Torerfolge als die gegnerische Mannschaft erzielt hat, bekommt 0 Punkte zugesprochen. 2. Ein Spiel wird gegen eine Mannschaft mit kampflosen Ausgang gewertet, wenn es zu einem Spiel aus eigenem Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder mit nicht genügend Spielern antritt das Spielfeld vor Spielende verlassen hat sich weigert, das Spiel zu bestreiten oder fortzusetzen nicht spielberechtigte Spieler einsetzt oder Spielerlizenzen missbraucht einen Spielabbruch verschuldet Ein Spiel mit kampflosen Ausgang ist bei Spielen auf dem Großfeld 0:5, bei Spielen auf dem Kleinfeld und im Mixed mit 0:8 zu werten, sofern diese Wertung im Vergleich mit dem effektiv ausgespielten Resultat für die fehlbare Mannschaft nicht günstiger ausfällt. Für die begünstigte Mannschaft wird ein kampfloser Ausgang als Sieg, für das fehlbare Mannschaft als Niederlage gewertet. Wird ein Spiel gegen beide Mannschaften als kampflos gewertet, so haben beide Mannschaften mit 0:5 bzw. 0:8 Toren jeweils verloren. 1. Ein Spiel, das nicht gewertet werden kann, muss wiederholt werden, sofern seine Wertung für den Spielbetrieb selbst oder für eine Auszeichnung einen Einfluss hat. 2. Können Spiele nicht zum geplanten Zeitpunkt ausgetragen werden und sind die beteiligten Mannschaften nicht dafür verantwortlich (Nichterscheinen von Schiedsrichtern, hohere Gewalt, etc.), werden diese zu einem späteren Zeitpunkt ausgetragen. 3. Bei Lizenzverlust während der Saison werden alle Spiele einer Mannschaft komplett aus der Wertung genommen. 10 Proteste 1. Ein Protest wird von einer am Spiel beteiligten Mannschaft geltend gemacht. Die Ankündigung und Bestätigung eines Protestes erfolgt durch den Kapitän. Bei glaubhafter Verhinderung des Kapitäns kann ein Betreuer diese Ankündigung übernehmen. 2. Nur formell richtige und vollständig eingereichte Proteste werden behandelt. Proteste gegen Tatsachenentscheide der Schiedsrichter werden abgelehnt. 3. Ein Protest ist den Schiedsrichtern mündlich anzukündigen. Die Ankündigung muss das Wort 'Protest' sowie eine kurze Begründung enthalten.aussagen, welche das Wort 'Protest' nicht enthalten, gelten nicht als Protestankündigung. Ein Protest muß in unmittelbarer zeitlicher Nähe der Protestursache liegen, damit die Schiedsrichter Gelegenheit haben, Gegenmaßnahmen zu bewirken. Die Schiedsrichter entscheiden, was unmittelbar im konkreten Fall bedeutet, jedoch ist ein Protest spätestens nach 15 Minuten nach Spielende anzukündigen. Die Protestankündigung muß spätestens 30 Minunten nach Spielende den Schiedsrichtern bestätigt werden. Wenn sich beide Schiedsrichter noch länger am Spielort befinden, dürfen Proteste auch unmittelbar vor Ende des Spieltages bestätigt werden. Die Bestätigung muß schriftlich, vollständig und auf dem Protest- und Berichtsformular erfolgen. Dieses muß zusammen mit sämtlichen Beilagen den Schiedsrichtern zur Stellungnahme übergeben werden. Die Beilagen sind auf dem Protest- und Berichtsformular aufzuführen, andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Nach der Stellungnahme der Schiedsrichter dürfen auf dem Protest- und Berichtsformular keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden. 4. Zusammen mit der Bestätigung muss eine Kaution beim Spielsekretariat hinterlegt werden. Der Protest ist durch die Schiedsrichter innerhalb einer Woche an den Floorball Hamburg weiterzuleiten. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der Eingangsbestätigung. Seite 6 von 7

7 11 Klassifizierung 1. Für Platzierungen innerhalb einer Tabelle bzw. bei Final-, Auf- oder Abstiegsspielen ist die folgende Rangordnung maßgeblich: die Zahl der erzielten Punkte die Tordifferenz die Zahl der erzielten Torerfolge die direkten Begegnungen ein Entscheidungsspiel, falls das Spiel auf die Bezeichnung von Auf- oder Absteiger bzw. für eine Auszeichnung einen Einfluss hat das Los 1. Bei Entscheidungsspielen (Play-Off) ist die folgende Reihenfolge maßgeblich: das Resultat die Verlängerung das Penalty-Schießen 12 Auszeichnungen 1. Die erstplatzierten Mannschaften aller Ligen erhalten nach Ablauf des letzten Spieles dieser Liga den Titel 'Hamburger Meister' (unter Nennung von Kategorie und Klasse) zugesprochen. Sie erhalten eine Urkunde, einen Pokal und Goldmedaillen. 2. Die zweitplatzierten Mannschaften aller Ligen erhalten nach Ablauf des letzten Spieles dieser Liga den Titel 'Hamburger Vizemeister' (unter Nennung von Kategorie und Klasse) zugesprochen. Sie erhalten eine Urkunden, einen Pokal und Silbermedaillen. 3. Die drittplatzierten Mannschaften aller Ligen erhalten nach Ablauf des letzten Spieles dieser Liga eine Urkunde, einen Pokal und Bronzemedaillen. 4. Die nachfolgenden Mannschaften aller Ligen erhalten eine Urkunde. 5. Die Torschützenkönige (Top Scorer) aller Ligen erhalten eine Urkunde und einen Pokal Seite 7 von 7

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