Strukturierung des Stiftungsvermögens Überlegungen vor einer Anlageentscheidung
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- Detlef Blau
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1 Strukturierung des Stiftungsvermögens Überlegungen vor einer Anlageentscheidung HypoVereinsbank Stiftungsmanagement Sie stiften Sinn und Vermögen. Wir sorgen für Nachhaltigkeit. Stand
2 Welches Stiftungsvermögen besitzen Stiftungen in Deutschland? 2 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
3 Terminologie Stiftungsvermögen eigener Vorschlag "Vermögen der Stiftung" als Oberbegriff Erhaltungspflicht Verwendungssperre Verwendungspflicht Grundstock Ausstattung Zustiftungen Aufgelöste freie Rücklagen Aufgelöste Umschichtungsrücklagen Sonstiges Vermögen Freie Rücklagen Umschichtungsrücklagen* Vermögen, welches weder Grundstockvermögen noch Gebrauchsvermögen darstellt. Erträge Gebrauchsvermögen Erträge aus Vermögensverwaltung Betriebsmittel- und Projektrücklagen Aufgelöste freie Rücklagen Aufgelöste Umschichtungsrücklage Spenden Zuschüsse Verbrauchbarer Teil des Grundstocks *ACHTUNG: Verwendung der Umschichtungsrücklage für den Zweck nur möglich, sofern in der Satzung hierzu eine Öffnung enthalten ist. 3 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
4 Terminologie: Erträge Grundstock Erträge Art. 6 Abs. 2 BayStG: Das Vermögen, das der Stiftung zugewendet wurde, um aus seiner Nutzung den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten. 99 Abs.1 BGB: Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. Vermögen 4 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
5 Terminologie: Umschichtung Aktivtausch im Grundstock Die Umschichtung ist ein Rechtsgeschäft der Stiftung zur Strukturveränderung im Grundstockvermögen bei nominal gleich bleibendem Wert. (Fritz, Stifterwille und Stiftungsvermögen, S.129) Grundsätzlich zulässig, "[ ] solange sein Wert erhalten bleibt und der Stifterwille nicht entgegensteht [ ]. Unter diesem Blickwinkel kann eine Umschichtung in eine rentierlichere Anlage sogar geboten sein; [ ]." (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Leitfaden für die Errichtung einer Stiftung, Stand , Seite 15) Ausnahme: Satzung enthält Umschichtungsverbot 5 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
6 Sonderfragen der Rechnungslegung Anleihen Erwerb von Anleihen über pari Vermögen Verlust i.h. der Differenz zwischen Kaufkurs- und Nominalwert Erträge Kupon: Rücklagenbildung max. 1/3 Ergebnis: Umwandlung des Stiftungsvermögens in laufende Erträge Empfehlung: Auf ausgewogenes Kurs-/Kupon-Verhältnis achten! Stückzinsen in der Mittelverwendungsrechnung Vermögen Erzielte Stückzinsen beim Verkauf einer Anleihe vor Fälligkeit = Kursertrag Erträge Gezahlte Stückzinsen beim Kauf einer Anleihe = negative Einnahme (steuerlich) Im Übrigen gilt das Zuflussprinzip. 6 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
7 Die Normenhierarchie des Vermögensmanagements Änderungen aktuell in Diskussion Bundesrecht Landesrecht Satzung Anlagerichtlinie (nicht obligatorisch) Adressat: Stifter Inhalt: Entstehung, Beendigung Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Laufende Verwaltung Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Kernpunkte des Vermögensmanagements Adressat: Organmitglieder Inhalt: Konkrete Anlagepolitik "Soft law" z.b. IDW-Richtlinien, Grundsätze guter Stiftungspraxis Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Standards und Richtlinien 7 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
8 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) Art. 2 Abs. 1: Die Achtung vor dem Stifterwillen ist oberste Richtschnur bei der Handhabung dieses Gesetzes. Art. 6 Abs. 1: Das Vermögen der Stiftung ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Es ist vom Vermögen anderer Rechtsträger getrennt zu halten. [ ] Art. 6 Abs. 2: Das Vermögen, das der Stiftung zugewendet wurde, um aus seiner Nutzung den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten. Art. 6 Abs. 3: Erträge des Vermögens der Stiftung und zum Verbrauch bestimmte Zuwendungen dürfen nur zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Die Zuführung von Erträgen zum Grundstockvermögen, um dieses in seinem Wert zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. 8 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
9 Rechtliche Vorgaben Anlageziele Abgeleitet aus dem BayStG "Magisches Viereck" VERMÖGEN Ziel: "ungeschmälert zu erhalten" Ausnahme: Verbrauchsstiftung ERTRAG Ziel: "wirtschaftlich" Ausschüttungen: zur Erfüllung des Stiftungszwecks für die Verwaltungskosten RISIKO "sicher und wirtschaftlich" ZWECK Ziel: "sicher" Ordnungsmäßige Verwaltung: angemessenes Verhältnis von Risiko und Rendite rentierlich rationales Anlagekonzept Spekulationsverbot hohe Eigenverantwortung "Achtung vor dem Stifterwillen" als oberste Richtschnur Vermögen dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks Oberstes Ziel der Verwaltung des Stiftungsvermögens 9 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
10 Auszug: Grundsätze für die Verwaltung und die Anlage des Vermögens Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Leitfaden für die Errichtung einer Stiftung; Stand: "Oberstes Ziel der Verwaltung des Vermögens einer Stiftung ist es, die nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung des Stiftungszwecks sicherzustellen." zwei zentrale Aufgaben: Bestandserhaltung (Erhaltung der Ertragskraft, nicht die Erhöhung des Stiftungsvermögens) Generierung von Mitteln zur Verwendung gemäß dem Stiftungszweck Verwaltung im Spannungsverhältnis Grundsätze der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit rentierlich Konkrete Vorgaben zu zulässigen oder möglichen Anlageformen enthält das BayStG nicht. weiter Gestaltungsspielraum Ausgeschlossen sind Anlageformen, die keinen Ertrag bringen und nicht unmittelbar zur Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden können. hohe Eigenverantwortung Ungeeignet sind hoch spekulative und besonders riskante Anlageformen. Risikostreuung 10 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
11 Sicher und wirtschaftlich : Unbestimmte Rechtsbegriffe Sorgfaltsmaßstab Vermögensmanagement der Stiftung Mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben: Breiter Ermessensspielraum des Vorstands Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Ausübung: Nach Meinung vieler Juristen ähnlich wie im Aktienrecht ( 93 AktG): Leitbild: Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter. Übertragen auf die Stiftung liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Stiftung zu handeln. 11 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
12 Anlageziele Herausforderung realer Vermögenserhalt 7,00 6,00 6,07 5,8 Vermögensverzehr 5,00 5,33 5,17 5,26 4,82 4,79 4,00 3,88 4,1 4,07 3,38 3,78 4,23 4 3,27 3,00 2,00 1,00 0,00 2,78 2,6 2,65 2, ,1 2 1,8 1,75 1,60 1,6 1,6 1,63 1,45 1,29 1,37 1,5 1,24 1 1,09 1,1 1,52 1,61 1,4 1,33 1,4 1,36 1,13 1,26 1,41 1,57 1,33 1,5 0,54 0,5 1,4 0,9 0,97 1,1 0,93 0,88 0,3 0,14 0,6 0,3 0,52 0,54 0,41 0,18 0, Freie Rücklage 25 % (bis 1999) bzw. 33 % (ab 2000) Inflation (Dt. Verbraucherpreisindex) 10 j. Dt. Bundesanleihe Quellen: Statistisches Bundesamt Deutschland, Statista GmbH 12 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
13 Anlageziel Sicherheit Risiko aus Sicht des Stiftungsmanagers Enttäuschte Destinatäre Geringere Ausschüttungen Ärger mit der Stiftungsaufsicht Ärger mit dem Aufsichtsgremium Persönliche Haftung 13 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
14 Portfoliotheorien Absoluter-Ansatz Rendite Setzt beim Risiko an "eindimensional". z.b. 50 % Aktien Optimale Portfolios Nicht-Optimale Portfolios Optimale Portfolios 100% Aktien Effizienzlinie Nicht-Optimale Portfolios 100% Renten Sicherheit Balance Wachstum Chance Risiko 14 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
15 Portfoliotheorien Portfolio-Ansatz Rendite Setzt Risiko und Rendite in Relation "zweidimensional" Optimale Portfolios Nicht-Optimale Portfolios Optimale Portfolios (auf der effizienten Linie) 100% Aktien Effizienzlinie z.b. 2 % Zielrendite Nicht-Optimale Portfolios 100% Renten Sicherheit Balance Wachstum Chance Risiko 15 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
16 Anlagestrategie Anlageziel Zweckkorrelation In welchem Verhältnis stehen die Anlagen zum Stiftungszweck? Positiv: Anlage unterstützt Stiftungszweck z.b.: Stiftung für Klimaschutz investiert in Solartechnik-Unternehmen Neutral: Anlage dient lediglich als Dotationskapital Negativ: Anlage konterkariert Stiftungszweck z.b.: Stiftung für Klimaschutz investiert in Mineralölunternehmen 16 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
17 Anlagerichtlinien - Allgemeines Rechtsnatur: Nebenordnung, vergleichbar z.b. mit Geschäftsordnung des Vorstands Darf Satzung nicht widersprechen (z.b. Umgehung von Umschichtungsverboten) Darf keine Grundlagenentscheidungen enthalten (z.b. Verbrauch von Stiftungskapital) Verfasser: Stifter selbst Organ kraft Ermächtigung durch den Stifter Organ kraft eigener Autorität (Stiftungsautonomie) 17 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
18 Ziele der Anlagerichtlinie Nach innen: Klare, konsensfähige Zieldefinition der Vermögensanlage Absicherung der Verantwortungsträger gegenüber Kontrollinstanzen und gegen Haftung Vermeidung von Spekulation durch schlüssiges Anlagekonzept Schnellere Umsetzung von Anlageentscheidungen Bessere Vergleichbarkeit von Angeboten unterschiedlicher Vermögensverwalter Bessere Kontrolle des aktuellen Vermögensverwalters Nach außen: Höhere Attraktivität für potenzielle Spender und Zustifter durch transparentes Finanzkonzept und wirtschaftliche Professionalität Bei selbstständigen Stiftungen: Bessere Kooperation mit Stiftungsaufsicht durch leichtere Überprüfbarkeit der Vermögenserhaltung 18 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
19 Anlagerichtlinie Funktion der Anlagerichtlinie min max min max Werterhalt Ertrag min max min max Risiko Zweck E i n z e l n e A n l a g e e n t s c h e i d u n g e n S T I F T U N G S P O R T F O L I O 19 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
20 Definition der Anlageinstrumente und restriktionen Vermögenserhalt und Rendite Welche Anlageinstrumente erfüllen welche Funktion im Stiftungsportfolio? Werterhalt Alternative Investments Investmentfonds Immobilienfonds Ertrag Stiftungsfonds Aktien Sichteinlagen Geldmarkt Renten G E S A M T R E N D I T E 100 % Thesaurierung Ausschüttung 100 % 20 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
21 Anlagerichtlinien Falls die Anlagestrategie ihr Ziel verfehlt Nachjustieren über Rücklagenpolitik S T I F T U N G S P O R T F O L I O Ausschüttung 75 % Wertsteigerung 25 % min max min max Umschichtungsrücklage Ausschüttung 50 % Freie Rücklage Wertsteigerung 50 % 21 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
22 Anlagerichtlinie Möglicher Aufbau und Inhalt Anlagerichtlinie für die XY-Stiftung Präambel/Bedeutung Geltungsbereich Anlageentscheidung Anlageziele Anlageklassen Anlageinstrumente Risiko-Controlling, Berichterstattung Weitere Regelungen Überarbeitung Inkrafttreten 22 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
23 Literatur zur Vermögensanlage durch Stiftungen Fritz/Seifart, In der Kostenfalle: Worauf man als Stiftungsmanager achten sollte, Institutional Money Ernst & Young Real Estate GmbH, Immobilienanlagen von Stiftungen Umfrage Umfrage-Immobilienanlagen-von-Stiftungen-2015.pdf Fritz/Seifart: So schützen Stiftungen sich und ihr Personal, Private Banking Magazin Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsfokus Nr. 4, Aktuelle Zahlen zu Stiftungsfinanzen Bundesverband Deutscher Stiftungen, Die Grundsätze guter Stiftungspraxis, Erläuterungen, Hinweise und Anwendungsbeispiele aus dem Stiftungsalltag CSI-Studie "Anlageverhalten der kapitalstärksten deutschen Stiftungen", Stefan Fritz/Stephan Römer, Auf der Suche nach Substanz, ZStV 3/2012, S.86 ff. 23 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
24 Unser Leistungsversprechen Ihr persönlicher Kundenbetreuer schlägt Ihnen maßgeschneiderte Lösungen mit einem erfahrenen und zertifizierten Expertenteam vor. Dabei bieten wir Ihnen die Individualität und Exklusivität einer Privatbank verbunden mit der Kompetenz, Sicherheit und dem internationalen Netzwerk einer europäischen Großbank. Konkret bedeutet dies für Sie und Ihre Stiftung: Individuelle und innovative Lösungen Höchste Kompetenz für Ihre Ansprüche Persönliche, unabhängige und ganzheitliche Vermögensbetreuung 24 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
25 HypoVereinsbank Stiftungen verkörpern Werte Sinn stiften ist der eigentliche Gedanke hinter jeder Stiftung. Stifter treibt etwas an, für das sie sich persönlich einsetzen. Im Mittelpunkt der Stiftung steht also der Zweck und der Stifter selbst. 20 Jahre Vermögensnachfolge Generationensicherung Finanzplanung Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement Unser Engagement Hypo-Kulturstiftung und Kunsthalle HVB Stiftung Geldscheinsammlung Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen Stifterinitiative Nürnberg Stifterinitiative Erlangen 25 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
26 Marktposition und Profil im deutschen Stiftungssegment Stiftungsmanagement in Zahlen: Stiftungen als Kunden bei der HypoVereinsbank: ca Anlagevolumen von Stiftungsvermögen: ca. 3,5 Mrd. Euro Fachliches Profil der UniCredit Bank: Eigener Fachbereich mit zertifizierten Spezialisten vor Ort Zahlreiche Fachpublikationen Entwicklung des ersten deutschen Stiftungsfonds 2001 Stiftungs-Vermögensverwaltung auch nach ökologischen und sozialen Kriterien Eingespieltes Beraternetzwerk für Recht und Steuer Stiftungsmanagement Projektmanagement im Non-Profit-Segment 26 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
27 Marktposition und Profil im deutschen Stiftungssegment Ausgezeichnete Vermögensverwaltung und Beratung für Stiftungen durch das HVB Private Banking Elite Report-Test "Die Elite der Stiftungsexperten": Auszeichnung (Juni 2009)* für das Stiftungsmanagement des HVB Wealth Management das sich unter den besten 23 Privatbanken von insgesamt 250 getesteten Stiftungsexperten in Deutschland, Österreich und der Schweiz befand Aus der Bewertung: "Es tut gut, in einer solch großen Bank soviel feinsinnigen Sachverstand anzutreffen. Nicht nur die wissenschaftliche Seite des Themas Stiftung, sondern auch die rechtlichen und politischen Rahmen werden hier auf höchstem Dienstleistungsniveau aufmerksam für den Kunden genutzt. Das ist Entwicklung, Optimierung und Betreuung der Spitzenklasse. Bravo!" 27 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
28 Ihr Ansprechpartner im Stiftungsmanagement Sandra Bührke Wirtschaftsjuristin (LL.B., EMBA, CEP) Direktorin Stiftungsmanagement Handlungsbevollmächtigte für Testamentsvollstreckungen HypoVereinsbank - Member of UniCredit Private Banking und Wealth Management UniCredit Bank AG WPB2A2 Kardinal-Faulhaber-Str München, Deutschland Tel Fax Mobil mailto:sandra.buehrke@unicredit.de 28 Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
29 Haftungsausschluss Diese Veröffentlichung wird Ihnen präsentiert von: UniCredit Bank AG Arabellastr. 12 D München Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten. Wir geben jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Hierin zum Ausdruck gebrachte Meinungen geben unsere derzeitige Ansicht wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Anlagemöglichkeiten, die in diesem Bericht dargestellt werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage nicht für jeden Anleger geeignet. Die hierin bereitgestellten Berichte dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des Anlegers bezogene Finanzberatung. Private Investoren sollten den Rat ihrer Bank oder ihres Brokers zu den betreffenden Investitionen einholen, bevor sie diese tätigen. Kein Bestandteil dieser Veröffentlichung soll eine vertragliche Verpflichtung begründen. Unter der Bezeichnung Corporate & Investment Banking der UniCredit treten die UniCredit Bank AG, München, die UniCredit Bank Austria AG, Wien, die UniCredit S.p.A. sowie weitere Gesellschaften der UniCredit auf. Die UniCredit Bank AG untersteht der Aufsicht der BaFin, die UniCredit Bank Austria AG der Aufsicht der österreichischen Finanzmarktbehörde (FMA) und die UniCredit S.p.A. der Aufsicht der Banca d Italia und der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB). Hinweis für Kunden mit Sitz in Großbritannien: In Großbritannien wird diese Veröffentlichung auf vertraulicher Basis nur an Kunden von Corporate & Investment Banking der UniCredit (handelnd durch die UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung London) übermittelt, die (i) als professionelle Investoren im Sinne von Artikel 19 (5) der englischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ( FPO ) Erfahrung mit Anlagen haben; und/oder (ii) unter Artikel 49 (2) (a) (d) ( high net worth companies, unincorporated associations etc. ) der FPO fallen (oder insoweit diese Veröffentlichung sich auf ein unregulated collective scheme bezieht, an professionelle Anleger im Sinne von Artikel 14 (5) der englischen Financial Services and Markets Act 2000 (Promotion of Collective Investment Schemes) (Exemptions) Order 2001); und/oder (iii) die zum Erhalt dieser Mitteilung berechtigt sind, mit Ausnahme von privaten Investoren (diese Kunden werden nachstehend als Maßgebliche Personen bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur für Maßgebliche Personen gedacht. Anlagen oder Investmentaktivitäten, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, sind nur für Maßgebliche Personen verfügbar bzw. werden nur mit Maßgebliche Personen abgewickelt. Anfragen, die sich aus dieser Veröffentlichung ergeben, werden nur beantwortet, wenn es sich bei der betreffenden Person um eine Maßgebliche Person handelt. Andere Personen sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung oder ihre Inhalte verlassen oder danach handeln. Die hier bereitgestellten Informationen (einschließlich der hierin enthaltenen Berichte) stellen weder eine Aufforderung zum Kauf noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar. Die Informationen in dieser Veröffentlichung basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten, wir geben jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die hierin enthaltenen Meinungen geben unsere Auffassung zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wieder und können ohne Mitteilung geändert werden. Wir können von Zeit zu Zeit in Bezug auf Wertpapiere, die in dieser Veröffentlichung genannt werden: a) Long- oder Short-Positionen eingehen und die entsprechenden Wertpapiere kaufen oder verkaufen; b) als Investment- und/oder Geschäftsbank für die Emittenten dieser Wertpapiere fungieren; c) im Aufsichtsrat von Emittenten dieser Wertpapiere vertreten sein; d) als Market Maker für diese Wertpapiere fungieren und e) gegenüber dem Emittenten Beratungsdienstleistungen erbringen. Anlagemöglichkeiten, die in einem der hier wiedergegebenen Berichte besprochen oder empfohlen werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Die hier bereitgestellten Berichte dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für die Einholung einer unabhängigen Finanzberatung. Diese Informationen werden veröffentlicht und gebilligt von der UniCredit Bank AG. UniCredit Bank AG London Branch, Moor House, 120 London Wall, London, EC2Y 5ET, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) amtlich zugelassen und unterliegt nur in beschränktem Umfang der Regulierung durch die Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulation Authority (PRA). Einzelheiten zum Umfang der Regulierung durch die Financial Conduct Authority und Prudential Regulation Authority sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Ungeachtet des Vorgenannten gilt: Wenn diese Präsentation/Veröffentlichung sich auf Wertpapiere bezieht, die unter die Prospekt-Richtlinie (2005) fallen, wird sie auf der Grundlage geschickt, dass Sie im Sinne der Prospekt-Richtlinie oder der maßgeblichen Gesetzgebung innerhalb eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat, ein Qualified Investor sind. Diese Veröffentlichung ist nicht an Personen auszuhändigen, die keine Qualified Investors sind. Mit Erhalt dieser Veröffentlichung sichern Sie zu, dass Sie die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere nur unter den Umständen zum Kauf oder Verkauf anbieten werden, die keine Erstellung eines Prospekts nach Artikel 3 der Prospekt-Richtlinie oder der maßgeblichen Gesetzgebung eines Mitgliedsstaates des EWR verlangen, der die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat. Hinweis für Kunden mit Sitz in den USA: Die hier bereitgestellten oder in einem hier wiedergegebenen Bericht enthaltenen Informationen sind institutionellen Kunden der UniCredit Bank AG, München, handelnd durch die Zweigniederlassung der UniCredit Bank AG in New York in den Vereinigten Staaten vorbehalten und dürfen nicht von anderen Personen zu irgendwelchen Zwecken genutzt oder herangezogen werden. 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Faktoren, durch die die tatsächlichen Ergebnisse und die Finanzlage eines Unternehmens von den Erwartungen abweichen könnten, sind insbesondere: politische Unsicherheiten, Veränderungen der Wirtschaftslage mit negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, Veränderungen an den Devisenmärkten, Veränderungen an den internationalen und nationalen Finanzmärkten, das Wettbewerbsumfeld sowie andere, damit einhergehende Faktoren. Alle in diesem Bericht enthaltenen Prognosen werden in ihrer Vollständigkeit durch diesen Warnhinweis erfasst. Die UEFA und ihre Tochtergesellschaften, Mitgliedsverbände und Sponsoren (mit Ausnahme der UniCredit Bank AG) haben das Produkt weder unterstützt, genehmigt oder weiterempfohlen und lehnen diesbezüglich jegliche Haftung oder Verantwortung ab. UniCredit Bank AG, München Stand 12. Juli Stand HypoVereinsbank Stiftungsmanagement
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