Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg

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1 27/2017 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg I n h a l t Neufassung der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 27. September 2017 Seite 2 Herausgeber: Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg, Der Präsident Redaktion: Abteilung Lehre und Studium, Referat Qualitätsmanagement Studium und Lehre Druck: BTU Cottbus - Senftenberg Auflage: 15

2 Seite 2 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/ Neufassung der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Bachelor- Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 27. September 2017 Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I/14 Nr. 18), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 01. Juli 2015 (GVBI. I/15 Nr. 18), gemäß des 5 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. 19 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 2 Satz 1, 72 Abs. 2 Satz 1 und 1 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- Studiengänge an der BTU Cottbus - Senftenberg vom 12. September 2016 (AMbl. 13/2016) gibt sich die Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg (BTU) folgende Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Inhaltliches Profil des Studiengangs, Ziele des Studiums Graduierung, Abschlussbezeichnung 2 4 Weitergehende Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen Regelstudienzeit, Studienumfang Studienaufbau und Studiengestaltung Besondere Regelungen zur Prüfungsorganisation Bachelor-Arbeit Weitere ergänzende Regelungen Inkrafttreten, Übergangsregelungen, Außerkrafttreten... 3 Anlage 1: Übersicht über Komplexe und Module (Regelstudienplan)... 5 Anlage 2: Listen mit Wahlpflichtmodulen... 6 Anlage 3: Praktikumsordnung Geltungsbereich 1 Diese Satzung regelt die fachspezifischen Besonderheiten des universitären Bachelor- Studiengangs Betriebswirtschaftslehre. 2 Sie ergänzt die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (RahmenO-BA) der BTU vom 12. September 2016 (AMbl. 13/2016). 2 Inhaltliches Profil des Studiengangs, Ziele des Studiums 1 Der Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre hat ein universitäres Profil. 2 Ziel des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre ist die Vermittlung der wesentlichen wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen in einer ausreichenden fachlichen Breite und Tiefe, auf die im Master-Studiengang oder in einer beruflichen Tätigkeit aufgebaut werden kann. 3 Ausgebildet wird zu universeller Praxistauglichkeit in unterschiedlichen und sich verändernden Berufssituationen sowie zu Forschungsnähe und gesellschaftlicher Verantwortlichkeit. 4 In besonderem Maße werden Abstraktions- und Integrationsfähigkeit, Komplexitätsbewältigung, wissenschaftliche Arbeitsmethodik sowie selbständige Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit gefördert. 5 Darüber hinaus werden soziale Kompetenzen wie beispielsweise Kommunikations- und Teamfähigkeit entwickelt und die Studierenden in die Lage versetzt, außerfachliche Bezüge und Einflüsse vor allem aus dem gesellschaftlichen Umfeld zu berücksichtigen. 3 Graduierung, Abschlussbezeichnung Bei erfolgreichem Abschluss des Bachelor- Studiengangs Betriebswirtschaftslehre wird der akademische Grad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. 4 Weitergehende Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen Weitergehende Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen bestehen nicht. 5 Regelstudienzeit, Studienumfang (1) Der Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und umfasst 180 Leistungspunkte (LP) nach dem ECTS-Standard. (2) Das Studium wird als Vollzeitstudium mit der Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums im Sinne des 6 RahmenO-BA angeboten. 6 Studienaufbau und Studiengestaltung (1) 1 Der Studiengang teilt sich in eine Grundlagenphase in den ersten drei Fachsemestern und eine Profilierungsphase in den folgenden Fachsemestern. 2 Die Pflichtmodule in den ers-

3 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/2017 Seite 3 ten drei Fachsemestern dienen der Vermittlung von Kernkompetenzen und -fähigkeiten. 3 Die sich anschließende Profilierungsphase erlaubt eine individuelle Zusammenstellung und Vertiefung der Studieninhalte durch Wahlpflichtmodule und Schwerpunkte, die an der Komplexität der realen Berufswelt orientiert sind. 4 Die Profilierungsphase vermittelt insbesondere die Fähigkeit, komplexe Probleme der Wirtschaftspraxis strukturell zu erfassen, deren fachübergreifende Dimension zu erkennen und eigenständig Lösungen zu entwickeln. 5 Durch diesen Aufbau des Studiengangs soll gewährleistet werden, dass die Studierenden neben Fachwissen die Kompetenzen erwerben, die angesichts einer dynamischen Entwicklung der Berufswelt auf Dauer die Generierung adäquater Problemlösungen ermöglichen. (2) 1 Das Curriculum des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre und eine Übersicht der zum Studiengang gehörenden Module sowie deren Status und Leistungspunkte sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. 2 Es wird zwischen Pflichtmodulen (P) und Wahlpflichtmodulen (WP) unterschieden. 3 Bei der Wahl der Wahlpflichtmodule ist zu beachten, dass das Studium nur erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn im Rahmen der Wahlpflicht ein Seminar mit Erfolg absolviert wurde (vgl. 8 Abs. 2 Satz 1 sowie Anlage 2). (3) 1 Der in Anlage 1 dargestellte Studienverlaufsplan gibt eine Empfehlung für die zeitliche Gestaltung des Studiums. 2 Er hat orientierenden Charakter und garantiert bei entsprechenden Prüfungsleistungen die Einhaltung der Regelstudienzeit. (4) 1 Anlage 2 enthält die Listen der Wahlpflichtmodule für den Komplex Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie für den Komplex Berufsfeld. 2 Anlage 2 spezifiziert außerdem die Bedingungen, die bei der Wahl der Wahlpflichtmodule in beiden Komplexen zu beachten sind. (5) Das mindestens vierwöchige Berufsfeldpraktikum ist Bestandteil des Bachelor- Studiums und stellt ein Pflichtpraktikum dar (siehe Anlage 3). (6) Studienaufenthalte an anderen Hochschulen sind insbesondere nach Abschluss der Module der ersten drei Fachsemester möglich. 7 Besondere Regelungen zur Prüfungsorganisation Besondere Regelungen zur Prüfungsorganisation bestehen nicht. 8 Bachelor-Arbeit (1) 1 Der Umfang des Moduls Bachelor-Arbeit beträgt 12 LP. 2 Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Arbeit (Ausgabe des Themas bis Abgabe der Arbeit) beträgt vier Monate. (2) 1 Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelor-Arbeit müssen das Modul Seminar zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie ein weiteres Seminar mit Erfolg absolviert worden sein. 2 Inklusive dieser beiden Seminare müssen mindestens 126 LP erworben worden sein. (3) 1 Die schriftliche Arbeit soll innerhalb von vier Wochen bewertet werden. 2 Das Kolloquium zur Bachelor-Arbeit soll spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Abgabefrist der schriftlichen Arbeit stattfinden. 9 Weitere ergänzende Regelungen Weitere ergänzende Regelungen bestehen nicht. 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen, Außerkrafttreten 1) Diese Satzung tritt zum Wintersemester 2017/18 in Kraft. (2) Die Prüfungs- und Studienordnung vom 19. Dezember 2011 (Abl. 04/2012 vom 03. Februar 2012) tritt spätestens zum 30. September 2022 außer Kraft. (3) 1 Diese Satzung betrifft alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2017/18 zum ersten Mal in den universitären Bachelor- Studiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikulieren. 2 Ein Wechsel bereits im universitären Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikulierter Studierender in diese Prüfungs- und Studienordnung ist nicht möglich. (4) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt nach Ablauf von vier Semestern nach der Regelstudienzeit und der letztmaligen Immatrikulation außer Kraft.

4 Seite 4 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/ Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät 5 Wirtschaft, Recht und Gesellschaft vom 06. Juli 2016 sowie 26. Juli 2017, der Stellungnahme des Senats vom 15. Dezember 2016 sowie der Genehmigung durch den Präsidenten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Senftenberg vom 27. September Cottbus, 27. September 2017 In Vertretung des Präsidenten gez. Prof. Dr. Christiane Hipp Hauptberufliche Vizepräsidentin für Forschung

5 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/2017 Seite 5 Anlage 1: Übersicht über Komplexe und Module (Regelstudienplan) Komplex bzw. Modul Komplex Methodische Grundlagen Leistungspunkte (LP) im Semester LP Status Mathematik W-1 Mathematik W-2 Mathematik W-3 (Statistik) Angewandte Mathematik und Ökonometrie Komplex Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I: Grundlagen der BWL Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II: Buchführung und Handelsbilanzierung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre III: Beschaffung, Produktion und Absatz Allgemeine Betriebswirtschaftslehre IV: Kosten- und Leistungsrechnung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre V: Finanzierung, Investition und Steuern Allgemeine Betriebswirtschaftslehre VI: Unternehmensführung und Ethik Komplex Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Bewertung Einführung in die Volkswirtschaftslehre Grundzüge der Mikroökonomik Grundzüge der Makroökonomik Wahlpflicht Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Komplex Rechtswissenschaften WP Prü Privatrecht I Privatrecht II Komplex Berufsfeld Komplexprojekt Betriebswirtschaftslehre Wahlpflicht Berufsfeld WP Prü Berufsfeldpraktikum 6 6 P SL Wissenschaftliches Arbeiten Seminar zum wissenschaftlichen Arbeiten Fachübergreifendes Studium Modul zum Fachübergreifenden Studium 6 6 WP Prü Komplex Abschlussarbeit Bachelor-Arbeit P Prü Summe P = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, Prü = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung

6 Seite 6 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/ Anlage 2: Listen mit Wahlpflichtmodulen Diese Anlage enthält die wählbaren Module für den Komplex Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Komplex Berufsfeld. Module, die in beiden Komplexen bzw. in mehreren Schwerpunkten innerhalb des Komplexes Berufsfeld wählbar sind, können insgesamt nur einmal belegt und nur für einen Komplex bzw. Schwerpunkt angerechnet werden. Alle in dieser Anlage aufgeführten Module sind mit 6 Leistungspunkten (LP) bewertet. Bei der Wahl der Wahlpflichtmodule ist zu beachten, dass das Studium nur erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn im Rahmen der Wahlpflicht ein Seminar mit Erfolg absolviert wurde (vgl. 6 Abs. 2 Satz 3). Die Studiengangsleitung kann auf Antrag der jeweiligen Modulverantwortlichen die Listen der wa hlbaren Module erga nzen bzw. Module aus den Listen entfernen. Wahlpflicht im Komplex Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Zu wählen sind Module mit insgesamt 12 LP. Einführung in die Wettbewerbs- und Preistheorie Grundlagen der Industrieökonomik Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik Finanzwissenschaft Allgemeine Energiewirtschaft 1 Seminar Volkswirtschaftslehre - Mikroökonomik 1 Seminar Wirtschaftspolitik 1 Organisation und industrielle Beziehungen Soziologie Interkulturelle Handlungsfähigkeit für Anfänger Grundlagen der Arbeitswissenschaft und Arbeitspsychologie Wahlpflicht Fachübergreifendes Studium Zu wählen sind Module mit insgesamt 6 LP aus dem Fachübergreifenden Studium der BTU Cottbus Senftenberg. Wahlpflicht im Komplex Berufsfeld Zu wählen sind Module mit insgesamt 42 LP aus den folgenden Schwerpunkten. Dabei sind Module so zu wählen, dass in zwei Schwerpunkten jeweils mindestens 18 LP erworben werden. Weitere erforderliche Leistungspunkte können auch in anderen Schwerpunkten erworben werden. Schwerpunkt Finanzierung, Finanzmärkte und Unternehmensrechnung - Unternehmensfinanzierung und Absicherungsinstrumente - Zeitreihenanalyse in den Wirtschaftswissenschaften - Controlling I - Internationale Rechnungslegung - Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik - Seminar Finanzierung, Finanzmärkte und Unternehmensrechnung 1 - Grundlagen Steuerrecht Schwerpunkt Innovation und Marketing - Marketing-Management - Dienstleistungsmarketing - Marktforschung - Innovationsmanagement - Gründungsmanagement - Unternehmensführung - Projektmanagement - Innovationsraum Europa - Mensch-Maschine-Kommunikation - Seminar Innovation und Marketing 1 Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Marktstrukturen - Grundlagen der Industrieökonomik - Personalökonomie und Industrielle Beziehungen - Unternehmensführung - Einführung in die Wettbewerbs- und Preistheorie - Empirische Wirtschaftsforschung 1 - Projektmanagement - Gründungsmanagement

7 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/2017 Seite 7 - Arbeitsrecht - Seminar Unternehmensentwicklung und Marktstrukturen 1 Schwerpunkt Produktion und Logistik - Einführung in die Produktionswirtschaft - Einführung in die Logistik - Grundlagen der Qualitätslehre - Qualitätsmanagement - Projektmanagement - Informationssysteme in Unternehmen I - Informationssysteme in Unternehmen II - Verkehrslogistik - Fallstudienseminar zu Grundlagen der Produktion und Logistik Schwerpunkt Informationstechnologie und Data Management - Informationssysteme in Unternehmen I - Informationssysteme in Unternehmen II - ERP - Integrierte betriebliche Systeme - ebusiness - Prozess- und Datenmanagement - Datenbanken - Projektmanagement - Marktforschung 1 Seminar im Sinne des 6 Abs. 2 Satz 3

8 Seite 8 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/ Anlage 3: Praktikumsordnung 1. Geltungsbereich Diese Praktikumsordnung findet auf Studierende Anwendung, die als Praktikantinnen und Praktikanten ein Berufsfeldpraktikum im Rahmen des universitären Bachelor-Studiengangs BWL durchführen. 2. Sinn und Zweck des Berufsfeldpraktikums (1) 1 Das mindestens vierwöchige Berufsfeldpraktikum fördert wesentlich die Ausbildungsziele des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre. 2 Im Verlauf des Studiums soll das Berufsfeldpraktikum (in Vollbeschäftigung) die Lehrinhalte ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen. 3 Das Berufsfeldpraktikum stellt ein Pflichtpraktikum dar. (2) Ein wesentlicher Aspekt des Berufsfeldpraktikums liegt darin, dass die Studierenden einen Einblick in die Betriebsabläufe, in die Organisation und in die Sozialstruktur eines Unternehmens gewinnen sollen. 3. Die Praktikantinnen und Praktikanten im Betrieb 3.1 Praktikumsbetriebe Die im Berufsfeldpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse der Betriebsabläufe in der Unternehmenspraxis sowie die Einführung in die soziale Seite des Arbeitsprozesses können in Unternehmen der Privatwirtschaft oder öffentlichen Einrichtungen des In- oder Auslands erworben werden. 3.2 Bewerbung um eine Praktikumsstelle (1) Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz obliegt allein den Praktikantinnen und Praktikanten. (2) Bestehen Zweifel über die spätere Anerkennung der praktischen Tätigkeit sollte darüber rechtzeitig vor Aufnahme der Praktikumstätigkeit Auskunft bei der oder dem Praktikumsbeauftragten eingeholt werden. 3.3 Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten Das Berufsfeldpraktikum wird von einer im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre lehrenden Dozentin bzw. einem im Bachelor- Studiengang Betriebswirtschaftslehre lehrenden Dozenten betreut. 3.4 Verhalten der Praktikantinnen und Praktikanten im Betrieb Die Praktikantinnen und Praktikanten genießen während ihrer praktischen Tätigkeit keine Sonderstellung. 3.5 Berichterstattung (1) Die Praktikantinnen und Praktikanten haben während ihres Berufsfeldpraktikums über die Tätigkeiten Wochenberichte zu führen, die von der betrieblichen Betreuerin bzw. vom betrieblichen Betreuer zu bestätigen sind. (2) Die Berichte sollen weniger allgemeine Prinzipien aufzeigen, sondern vielmehr die durchgeführten Tätigkeiten aussagefähig beschreiben, soweit solche Angaben nicht den Geheimhaltungsvorschriften des betreffenden Praktikumsbetriebes unterliegen. (3) Die Berichte sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. 4. Rechtliche und soziale Stellung der Praktikantinnen und Praktikanten 4.1 Praktikumsvertrag (1) 1 Das Praktikumsverhältnis wird durch den zwischen dem Betrieb und den Praktikantinnen und Praktikanten abzuschließenden Praktikumsvertrag rechtsverbindlich. 2 Dieser schließt auch die Arbeitszeitregelung ein. (2) Im Vertrag sind die Rechte und Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten und des Ausbildungsbetriebs sowie Art und Dauer des Berufsfeldpraktikums festgelegt. 4.2 Versicherungspflicht (1) 1 Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ( 2 Abs. 1 Nr. 8 c Sozialgesetzbuch (SGB) VII).

9 Amtliches Mitteilungsblatt der BTU Cottbus Senftenberg 27/2017 Seite 9 2 Trägerin der Unfallversicherung im Land Brandenburg ist die Unfallkasse Brandenburg, Müllroser Chaussee 75, Frankfurt/Oder. (2) 1 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Auslandssemestern und Auslandspraktika kann dann begründet werden, wenn diese Bestandteil des inländischen Hochschulstudiums sind. 2 Dies wiederum ist dann anzunehmen, wenn sie formal, organisatorisch und inhaltlich dem Studium zuzurechnen sind. 4.3 Fehlzeiten während des Praktikums 1 Ausgefallene Arbeitszeit (z. B. durch Urlaub, Krankheit und Fehltage) muss nachgeholt werden. 2 Bei Ausfallzeiten sollen die Praktikantinnen und Praktikanten den Praktikumsbetrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderlichen Maße durchführen zu können. 3 Über Ausnahmen entscheidet die oder der Praktikumsbeauftragte. 4.4 Anerkennung des Berufsfeldpraktikums (1) 1 Die Anerkennung des Berufsfeldpraktikums erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte oder den Praktikumsbeauftragten des Studiengangs auf Antrag. 2 Zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums ist ein aussagefähiger Bericht mit der vom Praktikumsbetrieb bestätigten Praktikumsdauer einzureichen. 3 Die Wochenberichte sind dem Praktikumsbericht beizufügen. (2) 1 Die oder der Praktikumsbeauftragte entscheidet, inwieweit die praktische Tätigkeit der vorliegenden Praktikumsordnung entspricht und als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden kann. 2 Ein Berufsfeldpraktikum, über das nur ein unzureichender Bericht vorliegt, wird nicht oder nur zu einem Teil anerkannt. (3) 1 Praktika, die bereits von einer deutschen Hochschule im entsprechenden Studiengang anerkannt wurden, unterliegen der erneuten Prüfung. 2 Ist die Hochschule Mitglied des Fakultätentages, werden alle bescheinigten Praktikumswochen in vollem Umfang ohne weitere Gleichwertigkeitsprüfung übernommen und auf die Dauer des Berufsfeldpraktikums angerechnet. (4) 1 Praktika in anderen Hochschulstudiengängen werden nur dann angerechnet, wenn sie den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entsprechen; wenn nötig werden Auflagen erteilt. 2 Erforderlich sind hierfür Anerkennungsnachweise, ggf. Betriebszeugnisse, Informationen über die zugrunde liegende Praktikumsordnung und Berichte. 4.5 Sonderbestimmungen: Berufstätigkeit, Berufsausbildung, Studium (1) 1 Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die den Anforderungen dieser Praktikumsordnung entsprechen, werden auf die Dauer des Berufsfeldpraktikums auf Antrag angerechnet. 2 Eine Berufsausbildung wird soweit anerkannt, wie sie dieser Praktikumsordnung entspricht. (2) Zur Anerkennung sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

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