Antrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation / eines Hausanschlusses
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- Ilse Falk
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1 Förderperiode Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach Eingangsstempel Dortmund Antrag auf Förderung einer Wärmeübergabestation / eines Hausanschlusses Fördergegenstand Nr. 2.6 der Richtlinie für private Antragsteller/-innen 1. Antragsteller/-in Herr Nachname Frau Vorname Straße oder Postfach PLZ und Ort PLZ Ort Telefon / Mobil Tel. Tel. E Mail Steueridentifikationsnummer zuständiges Finanzamt 2. Projektort Straße PLZ / Ort PLZ Ort Kreis Wärmeübergabestationen /Hausanschlüsse 2015
2 2 3. Angaben zur beantragten Maßnahme Wärmeübergabestationen/Hausanschlüsse sind nur mit Wärmetauscher förderfähig. 3.1 Anschlussleistung von bis zu 25 kw (einmaliger Festbetrag: 1.500,00 ) 3.2 Anschlussleistung mehr als 25 kw bis zu 50 kw (einmaliger Festbetrag: 1.000,00 ) 3.3 Die Gesamtausgaben für die Wärmeübergabestation/den Hausanschluss werden voraussichtlich betragen. 3.4 Wurden/Werden weitere öffentliche oder nicht öffentliche Mittel für diese Maßnahme beantragt? nein ja, in Höhe von, beantragt bei in Höhe von, beantragt bei 4. Erklärungen Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass 4.1. sie/er die Richtlinie vollständig zur Kenntnis genommen hat alle Angaben zum Antragsverfahren wahrheitsgemäß gemacht wurden und diese durch geeignete Unterlagen belegt werden können es sich um keine Ersatz- bzw. Austauschmaßnahme handelt mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Als Maßnahmenbeginn gilt jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag über den Kauf und/oder die Installation (Lieferungs- oder Leistungsvertrag). Planungen, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks sowie kleinere vorbereitende Maßnahmen zur späteren Projektrealisierung - wie z. B. Verlegung von Leerrohren und/oder Wasserleitungen - gelten nicht als Beginn des Vorhabens sie/er die geförderte Anlage über einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt der Fertigstellung - zweckentsprechend nutzen wird. Wirkungslose und überdurchschnittlich ertragsschwache Anlagen gelten als nicht zweckentsprechend genutzte Anlagen sie/er für die Maßnahme keine sonstigen öffentlichen Fördermittel aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt hat und solche auch nicht beantragen wird die Gesamtförderung (auch unter Einbeziehung der Kumulierung mit anderen staatlichen Förderungen, soweit sie nicht aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen stammen) die nach europäischen Beihilferegelungen maximal zulässige Grenze nicht überschreitet die geplante Maßnahme den Mindestvoraussetzungen der zurzeit gültigen Richtlinie zum Landesprogramm progres.nrw - Markteinführung entspricht und sie/er davon Kenntnis genommen hat, dass ein ggf. erteilter Zuwendungsbescheid widerrufen wird, wenn die Maßnahme die Mindestvoraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt ihr/ihm bekannt ist, dass die in den Antragsunterlagen erbetenen Daten der Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zuwendung dienen und sie/er davon Kenntnis genommen hat, dass alle Angaben dieses Antrages (einschließlich Anlagen), von denen die Bewilligung, Gewichtung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig sind, subventionserheblich im Sinne des 264 Strafgesetzbuch (in Verbindung mit 1 Landessubventionsgesetz vom SGV. NRW 702 und 2 Abs. 1 Subventionsgesetz vom BGBI. I S SubvG-) sind. Insoweit sind die Regelungen des Zuwendungsbescheides und die ihm beigefügten Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen als eine Verwendungsbeschränkung der Zuwendungsmittel und der damit ggf. angeschafften Gegenstände im Sinne des 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen. Die Strafbarkeit des Subventionsbetruges ist ihr/ihm bekannt.
3 4.10. ihr/ihm bekannt ist, dass die in den Antragsunterlagen erbetenen Daten der Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zuwendung dienen und sie/er damit einverstanden ist, dass die von ihr/ihm erhobenen, in den Antragsunterlagen enthaltenen Daten in automatisierten Verfahren, Dateien und Akten oder sonstigen amtlichen Zwecken dienenden Unterlagen gespeichert und aus diesen an das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt werden und sie/er damit einverstanden ist, dass die von ihr/ihm erhobenen, in den Antragsunterlagen enthaltenen Daten zur Überprüfung der Antragsvoraussetzungen mit den Daten anderer Zuwendungsgeber (z. B. Kommunen, Stadtwerken, etc.) sowie des örtlichen Energieversorgungsunternehmens abgeglichen werden können und sie/er darauf hingewiesen worden ist, dass sie/er zur Verweigerung ihrer/seiner Einwilligung berechtigt ist, sie/er aber auch darauf hingewiesen worden ist, dass eine Ablehnung ihres/seines Antrages in Betracht kommt, wenn deswegen der Antrag nicht hinreichend beurteilt werden kann sie/er davon Kenntnis genommen hat, dass sämtliche eingereichten Unterlagen (einschließlich Anlagen) in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen übergehen, das heißt sämtliche Antragsunterlagen werden nicht zurückgesendet sie/er zum Vorsteuerabzug bzw. Mehrwertsteuerabzug nicht berechtigt ist die geplante Maßnahme nicht der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in der zurzeit gültigen Fassung dient sie/er nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden vom (BGBl. I S. 1554) zuletzt geändert durch Artikel 58 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl. I S. 2848) den Antrag nicht im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit stellt. 3 Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin Datum: Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen 5.1. Erklärung des Energieversorgers (Anlage)
4 4 Anlage zum Antrag Name Antragsteller/-in: Projektort: ERKLÄRUNG DES ENERGIEVERSORGERS Die bereitgestellte Wärme erfüllt die Anforderungen der Nr. 6.6 der Richtlinie progres.nrw.- Markteinführung. Der unter Nr. 1 genannte Antragsteller bzw. der unter Nr. 2 genannte Projektort wird nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides innerhalb von 12 Monaten an die Wärmeversorgungstrasse angeschlossen. Die Wärmelieferung erfolgt nicht in einem Versorgungsgebiet mit Anschluss- oder Benutzungszwang gem. 4.3 der Richtlinie progres.nrw - Markteinführung. Bei der Maßnahme handelt es sich weder um eine Ersatz-, Reparatur- noch Erweiterungsmaßnahme. Anschrift des Energieversorgers Stempel des Energieversorgers Name Straße PLZ / Ort Unterschrift Datum: 2015
5 5 H I N W E I S E Z U M A N T R A G Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen an die: Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Goebenstr Dortmund Die Antragstellung muss postalisch oder durch persönliche Abgabe bei der erfolgen. Die Antragstellung per Fax oder Mail ist nicht zulässig. Für eine schnellere Bearbeitung kann der Antrag aber auf der Internetseite der Bezirksregierung ( online registriert werden. Beachten Sie bitte, dass Sie nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung erhalten (max. 3 Wochen). Vor Erhalt eines Zuwendungsbescheids durch die darf der Auftrag für die beantragte Maßnahme nicht erteilt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt. Die im Antragsvordruck aufgeführten Unterlagen und Angaben sind für die Bearbeitung zwingend erforderlich. Alle Zuwendungsbescheide sind mit einem Bewilligungszeitraum versehen, der nur in Ausnahmefällen und nur auf Antrag und vor dessen Ablauf verlängert werden kann. Wenn der Zuwendungsempfänger festgesetzte Fristen nicht eigenständig einhält, ist der Zuwendungsbescheid unwiderruflich unwirksam. Unter bestimmten Voraussetzungen können private Antragsteller sich als Energiesparer NRW in Form einer Energiesparerplakette und Urkunde präsentieren. Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite der. Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung: Postalisch Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Goebenstr Dortmund Telefonisch Nordrhein-Westfalen direkt Tel (08:00 bis 18:00 Uhr) progres@bra.nrw.de Internet Bitte nutzen Sie ggf. die Suchfunktion; Suchbegriffe: progres; Markteinführung; Energiesparer; KWK
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