Fancy Slant Ltd., Karlstr. 43/I, München - nachfolgend Dienstleister. Leistungsbeschreibung. Redirects. Pressebereich.
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- Astrid Bäcker
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1 Karlstr. 43 / I München tel mobil webnique.de mail@webnique.de Leistungsbeschreibung / Kostenvoranschlag / AGB Für Anpassungen intelliad Website vom zwischen Fancy Slant Ltd., Karlstr. 43/I, München - nachfolgend Dienstleister und intelliad Media GmbH, Sendlinger Str. 7, München - nachfolgend Auftraggeber Leistungsbeschreibung Redirects > 1032 Redirects in htaccess setzen (ziel-urls von ia) Pressebereich Alle Pressemitteilungen (59 Pressemitteilungen; Müssen alle neu angelegt, hochgeladen und verlinkt werden) Blog 70 Beiträge anpassen + neue Beiträge korrigieren & ggf. korrekte Fotos den Beiträgen zuordnen > auf Seite 5 sind teilweise die kompletten Texte als Vorschau angezeigt > Schriftart wechselt bei den Vorschauen. Manchmal kursiv, manchmal normal, manchmal fett. Bitte einheitlich nur die normale Schrift verwenden > Header > neue Blog-Artikel übernehmen EN Landingpage Tweets entfernen; aktuelle Blogposts entfernen DE+EN Landingpage Formular anpassen; Unternehmen+Tel hinzufügen; Im Mailversand anpassen; Layout ggf. anpassen Kostenvoranschlag Redirects (17,2 Std.) 1.307,20 Pressebereich (5,67 Std.) 430,92 Blog (6,5 Std.) 500,00 EN Landingpage 0 DE+EN Landingpage (2 Std.) 152,00 Gesamt (netto): 2.390,12 1
2 Für alle in diesem Angebot erstellten Werke werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, welche zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt gelten. Zusätzliche Arbeiten werden nach Zeit zu einem Stundensatz von 76,00 / Std. berechnet. Zu den berechneten Honoraren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Auftragsannahme sind 50% des vereinbarten Honorars vor Ausführung des Auftrags zu entrichten - weitere 50% nach Abnahme und Fertigstellung. Die Gültigkeit dieses Kostenvorschanschlags ist auf 30 Tage befristet. Für die Annahme und Durchführung des Auftrags gelten folgenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Dienstleister und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Dienstleisters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 1.2 Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Dienstleister bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 1.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber. 1.4 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 2
3 2 Vergütung 2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. 2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. 2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Dienstleisters erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. 3 Eigentum, Rückgabepflicht 3.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Dienstleister spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 3.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Dienstleisters, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 4 Herausgabe von Daten 4.1 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus, dass der Dienstleister ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 4.2 Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden. 4.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 4.4 Der Dienstleister haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 5 Haftung und Gewährleistung 5.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Dienstleister auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 5.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind 3
4 Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 5.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 5.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Dienstleisters insoweit entfällt. 5.5 Der Dienstleister haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. 5.6 In keinem Fall haftet der Dienstleister für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 5.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Dienstleister erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Dienstleister zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Dienstleisters in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 6 Vorlagen 6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Dienstleister übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Dienstleister im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. 7 Schlussbestimmungen 7.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 7.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart. 4
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Dienstleister und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Dienstleister nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 1 Mitwirkung des Auftraggebers 1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. 1.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Dienstleister für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat den Dienstleister von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. 1.3 Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit dem Dienstleister abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung. 2 Nutzungsrechte 2.1 Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19 a UrhG) ein. 2.2 Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Dienstleister gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters und sind zusätzlich zu vergüten. 2.3 Der Dienstleister ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite. 2.4 Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Dienstleisters vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung des Dienstleisters. 2.5 Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über. 3 Herausgabe von Daten 5
6 3.1 Der Dienstleister übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Dienstleister ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen. 3.2 Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden. 3.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 4 Vergütung 4.1 Der Auftraggeber zahlt an den Dienstleister die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Dienstleister für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. 4.2 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Dienstleister ersetzt. 4.3 Der Dienstleister erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. 4.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, sind dem Dienstleister die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten. 5 Haftung 5.1 Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. 5.2 Der Dienstleister haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist. 5.3 Der Dienstleister erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten. 5.4 Der Dienstleister haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 6 Schlussbestimmungen 6
7 6.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 6.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Dienstleister Unterschrift Auftraggeber 7
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