Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
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- Roland Graf
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Videosequenz (Titel, Beschreibung) von (Videograf) auf seiner Website (URL) im Wege des Streaming abrufbar zu machen. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden. (2) Die Parteien gehen davon aus, dass die abrufbar zu machende Aufzeichnung der vertragsgegenständlichen Videosequenz in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt ist. 2 Rechteeinräumung (1) Zur Verwirklichung des in 1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer hiermit folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:
2 (a) Das Recht zur Einspeicherung der Videosequenz in die Website des Lizenznehmers; (b) Das Recht, die vertragsgegenständliche Videosequenz der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen ( Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung ); (c) Das Recht, die Videosequenz im Streaming-Format auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen; (d) Das Recht, die Videosequenz im Zusammenhang mit der Gesamt- Website auch in anderen Medien (z.b. CD-ROM sowie anderen derzeit bekannten Verwertungsarten) und zum Zwecke der Eigenwerbung in anderer Form (z.b. Trailer für die Geamt-Website) mittelbar weiter zu verwerten. (2) Die Rechte sind nur dem Lizenznehmer als inhaltlich Verantwortlichem für die Website eingeräumt und ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht weiter übertragbar. (3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Videosequenz ausschließlich für die oben genannte Website zu verwenden. (4) Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Videosequenz entstehen. (5) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Videosequenz auf der oben genannten Website auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder sie zu bearbeiten. Ergänzungen oder eine Nachsynchronisation in anderer Sprache sind nicht zulässig. Veränderungen und Kürzungen sind nur zulässig, soweit sie nicht entstellend wirken.
3 3 Mitwirkungspflichten (1) Der Rechteinhaber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer bis spätestens (Datum) ein Exemplar der vertragsgegenständlichen Videosequenz in elektronischer Form zu liefern. Auf Verlangen verpflichtet sich der Rechteinhaber, dem Lizenznehmer eine Verkörperung der vertragsgegenständlichen Videosequenz zur Herstellung der von ihm benötigten Kopien zu liefern. (2) Der Rechteinhaber hat dem Lizenznehmer folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen: (a) Informationen über sämtliche Urheber und sämtliche Leistungsschutzberechtigten an der vertragsgegenständlichen Videosequenz: schriftlich oder per (b) Gegebenenfalls Beschränkungen seines Rechteumfanges bzw. der Art und Weise, auf die die vertragsgegenständliche Videosequenz in die Website eingebunden werden dürfen: schriftlich oder per 4 Haftung (1) Der Rechteinhaber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Videosequenz ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Rechteinhaber garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierte Videosequenz frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Rechteinhaber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Videosequenz Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Rechteinhaber stellt den Lizenznehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
4 (2) Der Rechteinhaber übernimmt ferner die Gewähr dafür, dass die Videosequenz nicht gegen 184 StGB verstößt. (3) Die durch diesen Vertrag erteilte Lizenz entbindet den Lizenznehmer nicht von der Beachtung der gesetzlichen und aller anderen die Verbreitung von erotischem und pornographischen Material regelnden Rechtsvorschriften. 4 Lizenzdauer Die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag gilt für die Dauer von (Zeitraum) ab dem Zeitpunkt des Rechteüberganges gemäß 2 dieses Vertrages. 5 Vergütung (1) Für die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag erhält der Rechteinhaber eine einmalige Pauschallizenzgebühr in Höhe von Euro. (2) Die Lizenzgebühr ist vor dem ersten Einspeichern der vertragsgegenständlichen Videosequenz in die Website an den Rechteinhaber zu zahlen. Der Lizenznehmer kann die Stellung einer Rechnung über den zu zahlenden Betrag verlangen. Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das (Kto., BLZ, Bankinstitut) zu leisten. (3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Rechteinhaber im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf diese optiert hat und dies dem Lizenznehmer jeweils bekannt ist.
5 6 Herausgabe- und Löschungspflichten Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhälnisses die vertragsgegenständliche Videosequenz, die bei ihm in elektronischer Form vorliegt, zu löschen. Liegt diese in verkörperter Form vor, ist diese an den Rechteinhaber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten. 7 Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke. (4) Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit der Schuldner dem nicht ausdrücklich zustimmt. (5) Erfüllungsort ist (Ort) (6) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage (Ort) Ort, Datum, Unterschrift Lizenznehmer und Rechteinhaber
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