Personalvermittlungsvertrag

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1 Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag abgeschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber Praktikanten gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln 2 Tätigkeit des Auftragnehmers, Auftragsabwicklung 1. Der Auftragnehmer wird nach Auftragserhalt umgehend entsprechende Recherchen und Akquisetätigkeiten entfalten, um geeignete Kandidaten zur Besetzung der freien Stelle zu finden. Der Auftragnehmer darf sich hierfür geeigneter Hilfskräfte bedienen. 2. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer für die Vermittlung ein schriftliches Anforderungsprofil in Form eines elektronischen Datensatzes zur Verfügung stellen, aus dem sich die Anforderungen, welche an die Kandidaten gestellt werden, abschließend ergeben. 3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber schriftlich und/oder mündlich geeignete Kandidaten vorschlagen. Der Auftraggeber wird umgehend schriftlich mitteilen, wenn bereits aus dem Vorschlag erkennbar ist, dass der jeweilige Kandidat seinen Wün-

2 schen nicht entspricht. Ansonsten wird sich der Auftraggeber über den Auftragnehmer mit dem jeweiligen Kandidaten in Kontakt setzen bzw. diesem eine Kontaktaufnahme ermöglichen. Der Auftragnehmer wird die Vertragsverhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten auf Wunsch unterstützend begleiten. 4. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von dem Ergebnis der Kontaktaufnahme bzw. der Vertragsverhandlungen in Kenntnis setzen. Im Falle einer Ablehnung des Kandidaten ist dies dem Auftragnehmer schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. 3 Vergütung 1. Im Erfolgsfall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer hierfür ein Honorar in Höhe von zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen. 2. Zusätzlich zu dem Honorar werden angefallene Reisekosten vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet, soweit diese für die Vermittlung durch den Auftragnehmer für erforderlich gehalten werden durften und zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden. 3. Folgende besondere Leistungen und Gutachten werden gemäß Einzelvereinbarung berechnet: Assessment Center, Sprachtests, Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstests, Sozialkompetenztests, Orientierungsveranstaltungen. 4. Bei internationalen Kandidaten zusätzlich zu den zuvor benannten Leistungen auch Assignment und Relocation Management, die Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, Anmeldung zu ggfls. erforderlichen weiterführenden Sprachkursen. 5. Die Kosten für besondere Leistungen und Gutachten werden separat berechnet und nach Vorlage des schriftlichen Ergebnisses fällig.

3 4 Fälligkeit der Vergütung 1. Das vereinbarte Honorar wird bei Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen dem Auftraggeber und einem von dem Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten zur Zahlung fällig. Hierbei ist es unerheblich, auf welcher vertraglichen Grundlage die Beschäftigung beim Auftraggeber erfolgt. Ebenfalls unerheblich ist, ob der Kandidat dem Auftraggeber auch von anderer Seite vorgeschlagen wurde. 2. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach Präsentation ein Vertrag im vorstehend genannten Sinne abgeschlossen wird. 3. Das Honorar ist spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages an den Auftragnehmer zu entrichten, danach fallen Verzugszinsen in der zwischen Kaufleuten üblichen gesetzlichen Höhe an. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Vertragsschluss unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so haftet er für alle Schäden und Kosten, die dem Auftragnehmer hierdurch entstehen. Die Anzeigepflicht verändert ändert nichts an der Fälligkeit des Honoraranspruches als solches. 5 Kündigung des Vertrages 1. Falls der Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Auftragserteilung dem Auftraggeber keinen geeigneten Kandidaten entsprechend dem Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle vorschlägt, so ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle besteht keine Vergütungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind ebenfalls ausgeschlossen.

4 2. Falls der Auftraggeber drei dem Anforderungsprofil entsprechende, geeignete, vom Auftragnehmer vorgeschlagene Kandidaten ablehnt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. 6 Allgemeine Gewährleistung, Datenschutz 1. Der Auftragnehmer wird nach besten Kräften versuchen, für die zu besetzende Stelle möglichst geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Er übernimmt jedoch keine Gewähr für die fachliche und persönliche Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten, die über die in 7 enthaltene Gewährleistung hinausgeht. Insbesondere sind Schadensersatzforderungen des Auftraggebers, welche sich auf die Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten beziehen, ausgeschlossen, außer wenn den Auftragnehmer diesbezüglich ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltene Informationen und Daten jederzeit streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des konkreten Vertragszwecks zu verwenden. 3. Die Bewerberexposés von Bewerbern, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer erhält, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Jedes Bewerberexposé ist streng vertraulich zu behandeln. Es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.

5 7 Gewährleistung und Vertragsauflösung 1. Wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss nicht wieder aufgelöst, so erlischt jede Gewährleistung vom Auftragnehmer gegenüber dem Kunden. 2. Wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von vier Wochen (Probezeitkündigung) wieder aufgelöst, so gilt Folgendes: a) Erfolgt die Vertragsauflösung seitens des vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten, so stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von drei Monaten bis zu drei weitere geeignete Kandidaten vor. Die tatsächliche Vorstellung von mehr als drei Kandidaten gilt in diesem Falle nicht als Bestätigung einer dahingehenden Pflicht. Kommt es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem der vorgeschlagenen Kandidaten, so entsteht dadurch kein neuer Provisionsanspruch seitens des Auftragnehmers. b) Erfolgt die Vertragsauflösung durch den Auftraggeber und hat der vom Auftragnehmer vorgeschlagene Kandidat nachweisbar durch sein Verhalten hierzu Anlass gegeben, insbesondere in erheblicher Weise gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen, so gilt das vorstehend unter a) Gesagte entsprechend. c) Erfolgt die Vertragsauflösung durch den Auftraggeber aufgrund in seiner Sphäre liegender Gründe (z.b. betriebsbedingte Kündigung) oder erfolgt die Vertragsauflösung einvernehmlich zwischen dem Auftraggeber und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Gewährleistung frei, insbesondere nicht zum Vorschlag weiterer Kandidaten verpflichtet.

6 8 Frageberechtigung Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Kandidaten ist der Auftragnehmer berechtigt, aus Gründen der Qualitätskontrolle ein- oder mehrmals Kontakt zu dem Kandidaten aufzunehmen um dessen Zufriedenheit mit der Arbeitsplatzsituation zu überprüfen. 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. 2. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine solche treten, welche dem von den Parteien ersichtlich gewollten Inhalt am nächsten kommt. 3. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Ort, Datum Auftragnehmer Auftraggeber

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