Kooperationsvertrag. zwischen der FH Gießen-Friedberg, endvertreten durch den Präsidenten, - im nachfolgenden Auftragnehmer genannt.
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- Johann Glöckner
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1 Kooperationsvertrag zwischen der FH Gießen-Friedberg, endvertreten durch den Präsidenten, - im nachfolgenden Auftragnehmer genannt und der im folgenden Auftraggeber genannt. - Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen im folgenden Vertragsparteien genannt - Präambel Herr Professor Dr.... vertritt im Fachbereich... der Fachhochschule Gießen-Friedberg das Fachgebiete Der Auftraggeber sucht Unterstützung bei 1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand sind Arbeiten. Zur Vereinfachung der Abwicklung werden Aufgabenstellung, Beginn, Dauer und Kosten eines Auftrages in einer Projektvereinbarung als Ergänzung zu diesem Vertrag festgelegt. 2 Aufgaben des Auftragnehmers Art und Umfang der Auftragsarbeiten ergeben sich aus der Projektvereinbarung. Seite 1 von 5
2 3 Durchführung der Arbeiten Der Auftragnehmer wird bei der Durchführung der Arbeiten nach besten Kräften den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Herr Prof. Dr.... qualifizierte Diplomanden und studentische Mitarbeiter mit der Bearbeitung von Teilaufgaben beauftragt, wobei diese bezüglich der Vertraulichkeit und in bezug auf Erfindungen in die Bestimmungen dieses Vertrages mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus wird Herr/Frau 4 Berichterstattung Art und Umfang der Berichterstattung sind in der Projektvereinbarung festgelegt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Arbeiten sowie Detailergebnisse unterrichten. Die Berichterstattung erfolgt, falls nötig schriftlich, sonst in mündlichen oder fernmündlichen Besprechungen. 5 Vergütung Der Auftraggeber entrichtet an den Auftragnehmer die jeweils gesondert in der Projektvereinbarung festgelegten Personal- und Sachmittel..Diese Zahlungen decken den Aufwand des Labors von Prof. Dr.... ab. Die Kosten für zusätzlich erforderliche Sach- und Verbrauchsmittel, sofern diese nicht beim Auftragnehmer vorhanden sind, werden nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber übernommen bzw. als sächliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der firmenüblichen Regelungen vom Auftraggeber erstattet. Maßgebend für die Abrechnung ist die in der Projektvereinbarung genannte Projektdauer und die anteilige Arbeitszeit. Der Auftraggeber leistet die Zahlungen zusammen mit den in der Projektvereinbarung genannten Erstattungen von Sachkosten innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Projektvereinbarung durch Überweisung auf das Konto der Fachhochschule Gießen-Friedberg, Kto.-Nr.: bei der Sparkasse Gießen (BLZ ) mit dem Vermerk "Verwendungszweck Bei einer Projektbearbeitungszeit von 3 oder mehr Monaten wird monatliche Ratenzahlung vereinbart. Die wirtschaftliche Verwertung der im Rahmen des Projektes erworbenen Kenntnisse erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Seite 2 von 5
3 Folgende Verrechnungssätze werden zugrunde gelegt. 1. Diplomarbeiten Es werden anteilige Kosten in Höhe von -,--/Monat verrechnet, d.h. für die Laufzeit einer Diplomarbeit von 3 Monaten -,-- (Anhaltswert/Mittelwert). 2. Projekte Prof. Dr. Mann-Monat -,-- Stud. Mitarbeiter Stunde -,-- Reisekosten -,-- 6 Erfindungen 6.1 Die Verwertung der Arbeitsergebnisse stehen den Vertragsparteien zu. Die Anteile werden einvernehmlich von den Projektleitern festgestellt. 6.2 Insbesondere gelten die Bestimmungen des ArbEG 4, 5, 7, 8, 13, 18, 42 7 Veröffentlichungen Wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Vertragsgegenstand durch den Auftraggeber bzw. Auftragsnehmer sowie seiner Mitarbeiter werden im Hinblick auf den Inhalt und den Zeitpunkt mit dem Auftragnehmer bzw. -geber abgestimmt. Diese werden die beabsichtigten Veröffentlichungen daraufhin überprüfen, ob in ihnen schutzrechtsfähige Ideen enthalten sind. Im bejahenden Fall wird die Veröffentlichung erst nach Erreichen der Schutzrechtsanmeldung durch den Auftragsgeber vorgenommen. 8 Vertraulichkeit Beide Vertragsparteien und die am Projekt beteiligten Mitarbeiter verpflichten sich zur vertraulichen Zusammenarbeit bezüglich der in diesem Projekt gewonnenen neuen Erkenntnissen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für technische Informationen: die den entsprechenden Mitarbeitern zuvor schon bekannt waren, ohne dass sie direkt oder indirekt von ihnen stammten, die offenkundig sind oder in Zukunft ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung offenkundig werden, die den entsprechenden Mitarbeitern auf rechtliche Weise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von Dritten zugänglich wurden oder deren Weitergabe oder Bekanntmachung der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat. 9 Projektleitung Beim Auftraggeber liegt die Projektleitung bei. Für den Auftragnehmer übernimmt Herr Prof. Dr.... die Projektleitung. Seite 3 von 5
4 10 Kündigung Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung und die Projektvereinbarungen jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung - ganz oder teilweise - kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe sind u. a. Überschreitung des vereinbarten Abschlusstermins sowie unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers. Eine Rückzahlung der durch den Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits verfügten Mittel ist ausgeschlossen. 11 Höhere Gewalt Alle Ereignisse oder Umstände, deren Verhinderung nicht in der Macht der Vertragspartner liegen, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen die Vertragspartner von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. 12 Haftung und Gewährleistung 1. Die Vertragsparteien kennen die mit der Durchführung von FuE-Arbeiten verbundenen Erfolgsrisiken. 2. Die Vertragsparteien werden für die Arbeiten die Sorgfalt aufwenden, die für eine sinnvolle Projektdurchführung notwendig ist und werden sich um die Erreichung der angestrebten Ergebnisse bemühen. Eine Gewähr für die Erzielung des angestrebten Ergebnisses kann der Auftragnehmer nicht übernehmen. 3. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung oder Gewährleistung für im Rahmen der Kooperation entwickelte oder daraus hervorgehende Produkte oder Verfahren. 4. Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für unmittelbare Personen- und Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 5. Soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund, ist jede darüber hinausgehende Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für Folge- und Vermögensschäden ausgeschlossen. 6. Die Haftung der FHGF gegenüber dem Auftraggeber und alle Ansprüche des Auftraggebers gegen die FHGF aus diesem Vertrag sind - soweit gesetzlich zulässig - beschränkt auf die Höhe der Vertragssumme. 7. Die Fälle des Haftungsausschlusses und der Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle der persönlichen Haftung der Mitarbeiter/innen und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 8. Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren in sechs Monaten nach Vertragsende. 9. Die Vertragspartner werden sich gegebenenfalls bei der Abwehr von Verfolgungen durch Dritte unterstützen. Dies gilt insbesondere für patentrechtliche Auseinandersetzungen. Seite 4 von 5
5 13 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleichgültig aus welchen Gründen, unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, solche unwirksamen Bestimmungen und eventuell sich zeigende weitere Lücken der vertraglichen Absprache durch neuere wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck möglichst nahe kommen. 14 Vertragsänderungen und Ergänzungen Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 15 Laufzeit des Vertrages Dieser Vertrag tritt am... in Kraft und läuft bis zum... Eine eventuelle Verlängerung dieses Vertrages erfolgt rechtzeitig schriftlich durch die Vertragsparteien. 16 Gerichtsstand und materielles Recht. Gerichtsstand ist Gießen. Der Vertrag unterliegt rein deutschem Recht. Gießen, den Fachhochschule Gießen-Friedberg Präsident... Fachhochschule Gießen-Friedberg Projektleiter..., den..... Auftraggeber Seite 5 von 5
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