SCHMELTERDESIGN für analoge und digitale Medien
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- Annegret Frank
- vor 7 Jahren
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1 Nadine Schmelter visuelle Kommunikation und Marketing Pecher Hauptstraße Wachtberg Fon. +49 (0) Web. Allgemeine Geschäftsbedingungen von SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter Für alle Rechtsgeschäfte mit SCHMELTERDESIGN sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Der einem Designer, Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die kostenlose Vorlage von Entwürfen ist ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist und damit stehen SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus 97ff. UrhG zu Änderungswünsche des Kunden haben keine Auswirkungen auf die Urheberschaft.
2 1.4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Designers einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch als Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung (auch von Teilen) des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-LeistungenSDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen nur nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt Wiederholungsnutzungen (z.b. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.b. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Designers/Agentur SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter hat das Recht, von ihr erstellte Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Designers/Agentur In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen - auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung Über den Umfang der Nutzung steht SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter ein Auskunftsanspruch zu Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben soweit nicht anders vereinbart beim jeweiligen Designer, Autor, Urheber, Fotografen, Bildagentur oder Softwareprogrammierer.
3 2. Vergütung 2.1 Entwurf, Reinzeichnungen und Werkszeichnungen sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche zu vergütende Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen z.b. in Voranschlägen und Angeboten getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet der Designer ein Abschlagshonorar. 2.3 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. 2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 2.5 Vorschläge des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 2.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/4 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/2 nach Ablieferung Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 3. Fälligkeit der Vergütung und Zusatzleistungen 3.1. Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar.
4 3.2 Änderungen von Entwürfen und Reinzeichungen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.b. für Modelle, Fotografen, Texter, Programmierer, Zwischenproduktionen, Layoutsatz, usw.) sind zu erstatten Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet Die Vergabe von Fremdleistungen, im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.b. Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber / Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor Technische Nebenkosten (z.b. für Zwischenreproduktionen, Reproduktionen, Scans, Satz und Druck, Modelle, Fotos usw.), die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten Soweit SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters, Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter den Designer/Agentur von hier raus resultierenden Verbindlichkeiten frei Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 4. Haftung 4.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit Der Auftraggeber / Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text Soweit SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
5 4.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter, stellt er ihn von der Haftung frei Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 5. Belegexemplare Von vervielfältigten Werken sind dem Grafik-Designer mindestens 5 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 6. Gestaltungsfreiheit 6.1. Für SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit Die SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter überlassenen Vorlagen (z.b. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. 7. Erfüllungsort Erfüllungsort für beide Teile ist Sitz SCHMELTERDESIGN, Nadine Schmelter. 8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wachtberg, den 02. Januar 2013 Nadine Schmelter, SCHMELTERDESIGN
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