Bedienungsanleitung SI ZW 77
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- Alexandra Bach
- vor 6 Jahren
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1 Bedienungsanleitung SI ZW 77 Technische Daten: Autotransportanhänger Pongratz L-AT 350 G-K 1-Achser, Hochlader, kippbarer Fahrzeugtransporter (kippt durch Gewichtsverlagerung, Kippeinrichtung während der Fahrt durch 2 Spannhaken gesichert) Eigengewicht: 360 kg Maximale Zuladung: kg Zulässiges Gesamtgewicht kg Ladefläche: Ladeflächenhöhe Gesamtlänge Gesamtbreite maximaler Radstand: minimale Spurweite: maximale Spurweite: 350 x 195 cm 55 cm 505 cm 210 cm 350 cm 115 cm 195 cm Ladeboden: Seitlich Lochblechschienen, in der Mitte offen Öffnungsmaß zwischen den Standschienen 98 cm 2 Auffahrschienen, je 120 cm lang und 35 cm breit, mit großen Sicherungsschrauben 2 Radstopper, in der Länge verstellbar, mit je einer großen Sicherungsschraube 2 Radsicherungskeile 1 Seilwindenbock mit Seilwinde und Zugseil bis kg Zuggewicht Gummifederachse mit Stoßdämpfern und Al-Ko Radbremsen Reserverad (Bereifung 195/55 R10 C) V-Deichsel mit 50 mm Kugelkopfkupplung, Stützrad, Handbremse und Auflaufbremse mit Rückfahrautomatik 1. Sicherheit 1. Bestimmungsgemäßer Einsatz Der Anhänger darf nur entsprechend den Angaben in dieser Betriebsanleitung betrieben werden. Er darf nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzt werden. Er darf nur von eingewiesenem Personal bedient werden, welches diese Bedienungsanleitung gelesen und auch verstanden hat. Der Anhänger muss vor jeder Inbetriebnahme auf Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft werden. Das Stützrad, beide Kipp-Verschlusshaken und beide Auffahrschienen müssen während der Fahrt gesichert sein. Der Anhänger darf nur für den vorgesehenen Einsatz benutzt werden. Beim Betrieb des Anhängers sind in jedem Fall die Straßenverkehrsordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nach StVO, StVZO und BGV D 29 zu beachten.
2 2. Sicherheitsbewusstes Arbeiten Vor dem ersten Einsatz des Anhängers diese Betriebsanleitung sorgfältig lesen. Immer sicherheits- und gefahrenbewusst arbeiten. Schäden und Mängel am Anhänger sofort dem Vermieter melden. Bis zur Behebung der Schäden oder Mängel darf der Anhänger nicht mehr benutzt werden. Zulässige Achslasten, Stützlasten und Gesamtgewichte sind zu beachten. Die Fahrweise ist immer den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anzupassen - Witterungseinflüsse wie Seitenwind usw. sind zu beachten. Nicht erlaubt sind: 1. Das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts (siehe Fabrikschild). 2. Das Befördern von Personen. 3. Fahrten über die Außengrenzen der EU nach bzw. durch Albanien, Azoren, Bosnien- Herzegowina, Ceuta, Gibraltar, Kosovo, Madeira, Mazedonien, Melilla, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland, Zypern oder darüber hinaus. 3. Organisatorische Maßnahmen Sicherstellen, dass die Betriebsanleitung immer verfügbar ist. Sicherstellen, dass nur eingewiesenes Personal mit dem Anhänger arbeitet. In regelmäßigen Abständen prüfen, ob sicherheits- und gefahrenbewusst gearbeitet wird. 4. Wartung und Reparatur Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden. Für alle Reparaturen sind nur Original Ersatzteile zu verwenden. 5. Zusätzliche An- oder Umbauten sind nicht erlaubt. 6. Weitere Vorschriften, die zu beachten sind: Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Länderspezifische Vorschriften, Normen und Richtlinien. 2. Beschilderung Alle am Anhänger angebrachten Hinweis- und Typenschilder müssen immer deutlich lesbar sein. Dem Typenschild können Baujahr, zulässiges Gesamtgewicht, Typbezeichnung und Fahrgestellnummer entnommen werden. 3. Bedienung Bei technischen Fragen steht Ihnen der Vermieter zur Verfügung. Der Anhänger ist vor jeder Fahrt auf Verkehrssicherheit zu prüfen. 1. Kontrollen vor jeder Fahrt 1. richtiger Luftdruck in den Reifen 2. Beleuchtungseinrichtung auf Beschädigung und Funktion 3. gleichmäßige Verteilung und Sicherung der Ladung 4. vollständige Verriegelung der Anhängerkupplung 5. vollständige Verriegelung der Kippeinrichtung 6. vollständige Befestigung von Stützrad und Auffahrrampen
3 2. Ankuppeln des Anhängers Der Anhänger wird mit Hilfe der Kugelkopfkupplung mit dem Auto verbunden. Dabei ist wie folgt vorzugehen: 1. Handgriff nach vorne hochziehen. 2. Geöffnete Kupplung mit hochgezogenem Handgriff auf den Kugelkopf aufsetzen und nach unten drücken. 3. Kupplung schließt sich durch leichten Druck. So weit nach unten drücken, bis Sperrklinke heraus schnappt. Die Zugkupplung ist richtig eingerastet, wenn die Einrastanzeige auf + bzw. auf grün steht. 4. Das elektrische System wird mittels Stecker am Anhänger und Steckdose am Zugfahrzeug verbunden. Unter Umständen ist ein Adapter am Zugfahrzeug notwendig. 5. Vor Fahrtantritt ist die korrekte Wirkungsweise der Beleuchtung am Anhänger zu prüfen. 6. Das Abreißseil immer an der Anhängerkuppung des ziehenden Fahrzeugs überstreifen. 7. Vor Fahrtbeginn ist beim Anhänger das Stützrad ganz hochzudrehen. Das Stützrad darf dabei das Bremsgestänge nicht behindern. 8. Weiter sind evtl. Unterlegkeile zu entfernen und die Feststellbremse zu lösen. Nicht- Lösen der Bremse führt zu Bremsen- und Reifenschäden sowie zu gefährlichem Fahrverhalten des Anhängers. 3. Abkuppeln des Anhängers Vor dem Abkuppeln ist der Anhänger mit Hilfe der Feststellbremse bzw. mit Unterlegkeilen vor unbeabsichtigtem Wegrollen zu sichern. 1. Stützrad nach unten drehen bis der Anhänger in der Kupplung entlastet wird. 2. Den Stecker für das elektrische System herausziehen. 3. Abreißseil abnehmen. 4. Durch Auslösen der Sicherung und gleichzeitiges Anheben des Handgriffes den Anhänger von der Zugvorrichtung des Autos abheben. Lastverschiebung beachten. 4. Beladung Beim Beladen des Anhängers ist zu beachten dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Für eine gleichmäßige Beladung unter Berücksichtigung der Stützlast ist zu sorgen. 1. Stützlast Die Stützlasten des Anhängers und des Zugfahrzeugs sind zu beachten. Die jeweils geringere Stützlast zählt! Es ist auf eine gleichmäßige Beladung zu achten. Im Zweifelsfall kann die Beladung des Anhängers im vorderen Bereich etwas höher sein. Eine Überladung des Anhängers im hinteren Bereich hat negative Auswirkungen auf die Stützlast und somit auch auf das Fahrverhalten - Schleudergefahr!! 2. Be- und Entladevorgang 1. Zum Be- und Entladen muss der Anhänger an ein Zugfahrzeug angekuppelt sein.
4 2. Ein Be- und Entladen ohne Zugfahrzeug ist nicht möglich, da der Anhänger sonst nach hinten kippen kann Verletzungsgefahr! 3. Der Anhänger muss gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert sein. 4. Es ist darauf zu achten, das die Auffahrrampen richtig mit den dafür vorgesehenen Halterungen befestigt sind, um ein Abrutschen der Auffahrrampen zu verhindern. Der Abstand der Rampen zueinander muss genau auf die Spur des zu verladenden Fahrzeugs eingestellt sein. Die Rampen sind für Fahrzeuge mit Bereifung und Gummiraupen geeignet, aber nicht für Fahrzeuge mit Stahlraupen. 5. Der Anhänger ist mit einer handbetriebenen Seilwinde ausgestattet. Diese dient ausschließlich dem leichten und ruckfreien Ziehen diverser Lasten auf den Anhänger. Die Seilwinde ist nicht geeignet Personen zu heben und nicht für motorischen Betrieb zugelassen. Unter Last müssen mindestens 2 Seilwindungen auf der Trommel verbleiben. Den Bremsmechanismus niemals einölen oder fetten! Die Seilwinde darf nicht zur Sicherung von Lasten eingesetzt werden! 3. Ladung 1. Die Ladung ist auf der Ladefläche des Anhängers immer gleichmäßig und formschlüssig zu verteilen (nie einseitig). 2. Die Ladung darf nicht über die Gesamtbreite des Anhängers hinausragen. 3. Für Beladungsfehler und daraus entstehende Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Auch nicht im Rahmen der Kaskoversicherung! 4. Ladungssicherung 1. Die Ladung muss immer vorschriftsmäßig nach StVZO, BGV D 29 und den VDI- Vorschriften fest und sicher verzurrt bzw. mit anderen zugelassenen Hilfsmitteln gesichert sein. 2. Alle Verschlüsse müssen während der Fahrt immer geschlossen und gesichert sein. 3. Der Anhänger ist mit Ringösen und Lochsystemen zur Ladungssicherung ausgestattet. 4. Als geeignetes Verzurrmittel sind Zurrgurte mit Ratsche zu empfehlen. 5. Beim Transport schwerer Ladungsgegenstände mit Punktbelastung ist vorab mit dem Vermieter abzuklären, ob die Ladebrücke für diesen speziellen Fall geeignet ist. 5. Bedienung der Baugruppen 1. Feststellbremse ohne Gasfeder - Federspeicher Hier muss der Handbremshebel bis in die senkrechte Position gezogen werden. Dadurch wird der Federzylinder am Bremsgestänge gespannt. 2. Auflaufbremse Der gebremste Anhänger ist mit einer Rückmatik- Bremsanlage ausgestattet. 3. Achsen Eventuell notwendige Reparaturen an der Achse können nur vom Hersteller durchgeführt
5 werden. An den Achsrohren sind jegliche Schweißarbeiten untersagt, da dadurch die Gummifedern beschädigt werden können und die Dämpfungs- und Federungseigenschaften nicht mehr gegeben sind. 4. Bereifung Der Luftdruck ist regelmäßig zu kontrollieren. Der richtige Luftdruck für die Bereifung 195/55 R10 C beträgt 6,25 bar pro Rad. Reparaturen an Reifen dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Nach 36 der StVZO müssen Reifen eine Mindestprofiltiefe an jeder Stelle des Reifen von mindestens 1,6 mm aufweisen. 6. Bremsen Der gebremste Anhänger ist mit einer 2-Rad Auflaufbremsanlage mit Rückfahrautomatik ausgestattet. Anfallende Wartungs- und Einstellarbeiten an der Bremsanlage dürfen nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Bremsschwierigkeiten muss die einwandfreie Funktion der Anhängerbremse immer wieder durch Probebremsungen sichergestellt werden. 7. Kippbarer Anhänger Der Anhänger darf nur gekippt werden, wenn er angekuppelt ist. Vor dem Kippen sind die Verriegelungen der Ladebrücke zu öffnen. Der Anhänger kippt rein mechanisch ohne Pumpvorrichtung durch entsprechende Gewichtsverlagerung der Ladung. Abkippen nur auf fester, ebener Fläche. Dabei ist auf Standsicherheit zu achten. Der Aufenthalt im Gefahrenbereich, d. h. unter der Brücke bzw. dem Anhänger, ist lebensgefährlich und daher verboten. 8. Elektrische Anlage 1. Allgemein Der Anhänger ist serienmäßig mit einer Sicherheitsbeleuchtung und 7-poligem Stecker ausgestattet. In dieser Sicherheitsbeleuchtung sind Nebelschlussleuchte, Blinker, Rücklicht, Bremslicht und Kennzeichenleuchte integriert. Sollte das Zugfahrzeug mit einer 13-poligen Steckdose ausgestattet sein, so kann mit Hilfe eines Adapters (hat der Vermieter vorrätig) die elektrische Verbindung zum Anhänger hergestellt werden. Vor jedem Fahrantritt Ist die Funktion der Beleuchtungseinrichtung zu prüfen! Beschädigte Lampen können nach Abschrauben der Lichtscheibe ersetzt werden. Auf die Leistung (Wattzahl), die auf den jeweiligen Lampen angegeben ist, ist zu achten.
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7 9. Allgemeines 1. Fahrhinweise Mit zunehmender Geschwindigkeit verschlechtert sich die Fahrstabilität von Gespannen. Daher sollte unter ungünstigen Strassen-, Wetter- und Windverhältnissen die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht ausgenutzt werden. Vorsicht auch bei beladenen Anhängern und Gefälle. Bei glatten, rutschigen Strassen muss beachtet werden, dass die Fahrstabilität und das Bremsverhalten durch die verminderte Haftung der Reifen beeinträchtigt wird. Bei Fahren mit langen Anhängern sind der Wendekreis sowie das Nachlaufen bei Kurven zu beachten. Weiter ist darauf zu achten, dass beim Rangieren nicht zu stark eingelenkt wird, um ein Kollidieren des Anhängers mit dem Zugfahrzeug zu vermeiden. 2. Bremsverhalten Es ist zu beachten, dass der Bremsweg eines Anhängergespanns länger ist als der des einzelnen Zugfahrzeugs. Noch weiter verlängert sich der Bremsweg beim beladenen Anhänger und / oder Zugfahrzeug! 3. Geschwindigkeitsbegrenzung Mit Anhängern darf innerhalb der BRD normalerweise außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen die Geschwindigkeit von 60 km/h - 80 km/h nicht überschritten werden. Im Ausland können andere, ggf. auch geringere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
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