ALLGEMEINE TARIFE gültig ab 1. Januar 2017

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2 2 Für die Lieferungen und Leistungen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Ergänzenden Versorgungsbedingungen gelten folgende Tarife: 1. TARIF FÜR WOHNGEBÄUDE (ZU 4 ABS. 1 AVBWASSERV) Der Tarif für Wohngebäude setzt sich zusammen aus > > dem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge (1.1), > > dem für die Nutzung der Betriebs- und Vorhalteleistung (1.2) und > > ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen (3.). 1.1 MENGENPREIS Der Mengenpreis beträgt 1,23 /m³ netto 1,32 /m³ brutto Bei einem Verbrauch von jährlich mehr als m³ können Sonderverträge abgeschlossen werden. 1.2 SYSTEMPREIS FÜR WOHNGEBÄUDE Der gilt für die Betriebs- und Vorhalteleistung. Er richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten, die über eine Hausanschlussleitung mit Trinkwasser versorgt werden - ungeachtet einer Trinkwasserabnahme. In dem ist ein Standardwasserzähler bis maximal Nenngröße Q3=16m³/h enthalten. Der für Wohngebäude ist in der Anlage 1 angegeben. 2. TARIF FÜR GEWERBE UND SONSTIGE VERSORGTE EINHEITEN (ZU 4 ABS. 1 AVBWASSERV) Der Tarif für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten (Nicht-Wohngebäude) setzt sich zusammen aus > > dem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge (1.1), > > dem für die Nutzung der Betriebs- und Vorhalteleistung (2.1) und > > ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen (3.).

3 3 2.1 SYSTEMPREIS FÜR GEWERBE UND SONSTIGE VERSORGTE EINHEITEN Der für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten (Nicht-Wohngebäude) gilt für die Betriebs- und Vorhalteleistung. Er richtet sich nach der Abnahmemenge des Anschlussobjekts. Hierbei gilt ein auf 365 Tage errechneter Zeitraum. In dem ist ein Standardwasserzähler bis maximal Nenngröße Q3=16m³/h enthalten. Der für das Anschlussobjekt ist in der Anlage 2 angegeben. 3. SERVICEPREIS Der Servicepreis gilt für Zusatz- und/oder Mehrleistungen, die über die im enthaltenen Leistungen hinausgehen. Der Servicepreis ist in der Anlage 3 angegeben. 4. HAUSHALTSWASSERZÄHLER Der Tarif für Haushaltswasserzähler setzt sich zusammen aus > > dem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge, > > dem für Wohngebäude (Anlage 1) und > > dem Servicepreis (Anlage 3). Der je Haushaltswasserzähler wird anteilig nach der Anzahl der Wohneinheiten berechnet. Der Servicepreis wird für jeden Haushaltswasserzähler erhoben. Ist ein Gemeinschaftszähler für den Allgemeinverbrauch eingebaut, wird für diesen Zähler nur der Mengenpreis berechnet. 5. BAUKOSTENZUSCHUSS (ZU 9 AVBWASSERV) Der Einheitssatz für einen Meter verlegter Versorgungsleitung gemäß Ziffer der Ergänzenden Versorgungsbedingungen beträgt 146,23 netto 156,47 brutto

4 4 6. KOSTEN FÜR DIE ERSTELLUNG UND ERNEUERUNG DES HAUSANSCHLUSSES (ZU 10 ABS. 4 AVBWASSERV) Die Kosten der Hausanschlussleitungen für Nennweiten bis DN 50 werden pauschaliert ermittelt. Sie setzen sich aus einem Grundbetrag in Abhängigkeit vom Leitungsdurchmesser und einem Zusatzbetrag je laufendem Meter Anschlusslänge zusammen: a) Grundbetrag Leitungsdurchmesser Nennweite DN ,27 netto 1.251,12 brutto Nennweite DN ,77 netto 1.304,08 brutto b) Zusatzbetrag Je laufendem Meter Anschlusslänge wird ein Betrag in Höhe von 92,80 netto 99,29 brutto berechnet. Die Kosten der Hausanschlussleitungen mit einer Nennweite größer DN 50 werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Anschlusslänge ermittelt sich aus der tatsächlichen Verlegelänge der Leitung zwischen Hauptrohrleitung und Haus- oder Schachteinführung.

5 5 7. KOSTEN FÜR DIE INBETRIEBSETZUNG DER KUNDENANLAGE (ZU 13 ABS. 3 AVBWASSERV) Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage werden berechnet bei einem > > Standardwasserzähler (bis Q3=16m³/h) die Kosten nach Aufwand, mindestens jedoch der Verrechnungssatz für eine Facharbeiterstunde, > > Großwasserzähler (größer Q3=16m³/h) die Kosten nach Aufwand, mindestens jedoch der zweifache Verrechnungssatz für eine Facharbeiterstunde, > > Haushaltswasserzähler die Kosten nach Aufwand, mindestens jedoch der Verrechnungssatz für eine Facharbeiterstunde. 8. EINSTELLUNG UND WIEDERAUFNAHME DER VERSORGUNG (ZU 33 ABS. 3 AVBWASSERV) Für die Einstellung der Versorgung wird vom Kunden ein pauschales Entgelt in Höhe von 85,00 ohne Umsatzsteuer erhoben. Für die Wiederaufnahme der Versorgung ist ein pauschales Entgelt in Höhe von 85,00 zzgl. Umsatzsteuer fällig. 9. ZAHLUNGSVERZUG (ZU 27 ABS. 2 AVBWASSERV) Als Verzugskosten werden berechnet je Mahnung ein Betrag von 2,50. Als Inkassoentgelt ist vom Kunden ein Pauschalbetrag von 40,00 zu zahlen. Im Falle des Telefoninkassos beträgt das Entgelt 15, UMSATZSTEUER Zu den Entgelten, die nach den Allgemeinen Tarifen zu zahlen sind, kommt, mit Ausnahme von Ziffer 8 für die Einstellung der Versorgung und Ziffer 9, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe hinzu. 11. INKRAFTTRETEN Die vorstehenden Allgemeinen Tarife treten am 1. Januar 2017 in Kraft. RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh

6 6 SYSTEMPREIS je Wohngebäude jährlich, Anlage 1 SYSTEMPREIS FÜR WOHNGEBÄUDE Wohngebäudegröße (Anzahl Wohneinheiten) je Wohngebäude (jährlich /netto) je Wohngebäude (jährlich /brutto) Wohngebäudegröße (Anzahl Wohneinheiten) je Wohngebäude (jährlich /netto) je Wohngebäude (jährlich /brutto) 1 216,13 231, ,11 278, ,22 314, ,66 374, ,78 410, ,95 465, ,05 519, ,77 565, ,07 605, ,64 650, ,69 702, ,58 752, ,36 800, ,00 846, ,51 889, ,89 930, ,14 969, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,81 ab 49 26,65 28,51 je Wohneinheit je Wohneinheit

7 7 SYSTEMPREIS für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten (Nicht-Wohngebäude), Anlage 2 SERVICEPREIS Anlage 3 SYSTEMPREIS FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE SERVICEPREIS Tarifklasse Verbrauchsmenge (m³) pro Jahr (jährlich /netto) (jährlich /brutto) Leistung Servicepreis (netto) Servicepreis (brutto) Abrechnungszeitraum ,13 231, ,48 312, ,42 585, ,63 995, , , , , , , , , , , , ,15 Zusätzlicher Standard- oder Haushaltswasserzähler 14,54 15,56 jährlich Zusätzlicher Großwasserzähler (Zusatzleistung)* Zählerklasse 2 (ZK2) 218,02 233,29 jährlich Zählerklasse 3 (ZK3) 235,63 252,12 jährlich Größerer Zähler (Mehrleistung)* Zählerklasse 2 (ZK2) 152,61 163,30 jährlich Zählerklasse 3 (ZK3) 167,88 179,63 jährlich Zählerklasse 4 (ZK4) 330,92 354,09 jährlich Sonderabrechnungen halbjährliche Abrechnung mit Selbstablesung vierteljährliche Abrechnung mit Selbstablesung monatliche Abrechnung mit Selbstablesung 95,82 102,53 jährlich 272,53 291,60 jährlich 1.090, ,43 jährlich außerplanmäßige Abrechnung mit Ablesung 228,93 244,95 je Abrechnung * Erklärung Zählerklassen: Leistungsbereich "ZK2" Q3 = 17 m³ / h bis 99 m³ / h Durchfluss Leistungsbereich "ZK3" Q3 = 100 m³ / h bis 399 m³ / h Durchfluss Leistungsbereich "ZK4" Q3 = 400 m³ / h bis m³ / h Durchfluss

8 RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh Am Schloß Broich Mülheim an der Ruhr T F E rww@rww.de I

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