Zusammengestellt von Brigitte Sommer Vielen Dank an unsere Sponsoren: Techniker Krankenkasse Sparkasse Laubach Hungen Volksbank Mittelhessen

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1 Zusammengestellt von Brigitte Sommer Vielen Dank an unsere Sponsoren: Techniker Krankenkasse Sparkasse Laubach Hungen Volksbank Mittelhessen Rewe-Markt Nies Hungen

2 Ferien im Schuljahr 2012/ /2014 Herbstferien Weihnachtsferien Osterferien Sommerferien bewegliche Ferientage Rosenmontag Fr Himmelfahrt Fr Fronleichnam Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-T hüringen

3 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler! Der Jahresplaner ist sozusagen eine Gebrauchsanweisung für unsere Schule. Er enthält wichtige allgemeine Informationen über unsere Schule und Unterricht, sowie besondere Regelungen und Angebote und Termine für das Schuljahr 2012/13 Die Informationen sind auf dem Stand von Anfang September Einiges ergibt sich aber auch erst mit Beginn des neuen Schuljahres, Änderungen können Sie auf den entsprechenden Seiten nachtragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer homepage oder durch unseren monatlichen newsletter. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Sommer Inhalt: Seite/n Ferientermine (Umschlag innen) Zu diesem Heft, Inhalt 1 Trainingsraum, Klassenregeln, Hausordnung 2 bis 4 Kooperationsvereinbarung 5, 6 Hausaufgaben- und Mitteilungsheft 7 Schülervertretung, Konzept zur Lösung der Müllproblematik 8 Telefonverzeichnis, Hausmeister, Jugendamt 9 Pausenzeiten, Klassenlehrer/innen 10 Kürzelliste Kollegium 11 Olov, Xenos, Comenius, Kulturschule, Projektklasse 12,13 Schulleitung, Fachbereiche, Fachleitungen 14 Geschäftsverteilung/Zuständigkeiten in der Schulleitung 15,16 Personalrat, Haushaltsausschuss, Sekretariate 17 Schulkonferenz, Schulelternbeirat, Vertrauenslehrer/Innen 18 A 14-Kollegen/innen mit besonderen Aufgaben, besondere Arbeitsstellen 19 Kollegen/innen mit besonderen Aufgaben, Berufsberatung 20 Mosambik-Schulpartnerschaft 21 Sanitätsdienst 22 Verein der Freunde und Förderer der GesaHU 23, 24 Fachräume, Raumverteilung Block 7/Verwaltung 25,26 Netzwerk Sozialpädagogik : Agathe Venedey-Grenda/ Trainigsr., Lisa Böcher 27 Netzwerk Sozialpädagogik:, Streitschlichter, Kümmerkasten 28 Netzwerk Sozialpädagogik: Ulli Müller, Schulpsychologin, 29 Elke Triller/Förderschule 30 Ganztags an der GesaHu 31 Nachmittagsangebote, Förderunterricht 32 schriftliche Arbeiten 33,34 Abschlüsse an der GesaHu, Mitteilungsverfahren, Mahntermine 35,36 wichtige Informationen (Wiederholung, weiterführende Schulen, Neuregelungen, 37 bis 39 Fehlzeiten, Termine, Versicherungsschutz, Elternbeirat, Rauchen) Stundentafel, schulinterne Abweichungen 40 Austauschbeziehungen 41 Lernmittelausleihe 42 Termine zum Abitur, Würdigung besonderer Tätigkeiten von Schülern/innen 43 Kalender, TKK 44 Lageplan, wichtige Termine (Umschlagseite hinten, innen)

4 Trainingsraum Seit dem Schuljahr 2007/2008 gibt es das Trainingsraumkonzept an unserer Schule, Informationen dazu haben alle Schüler/Innen und Eltern erhalten. Inzwischen sind alle Jahrgangsstufen 5 bis 10 in das Verfahren eingeführt worden. Bei wiederholter Missachtung der Klassenregeln erfolgt der Besuch des Trainingsraumes, ein entsprechendes Formular erhalten die Schüler/Innen zur Vorlage dort. Mehrfache Besuche im Trainingsraum haben Elterngespräche und Ordnungsmaßnahmen zur Folge. Klassenregeln (hängen in jedem Unterrichtsraum aus) Jede Schülerin/ jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu arbeiten. Jede Lehrerin/ jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jede/r muss die Rechte des Anderen respektieren. Deswegen halte ich mich an folgende Unterrichtsregeln: 1. Ich setze mich zu Unterrichtsbeginn auf meinen Platz und lege alle für die Stunde erforderlichen Arbeitsmaterialien auf den Tisch. Alles andere räume ich weg. 2. Ich passe auf und befolge die Anweisungen der Lehrerin/des Lehrers. 3. Wenn ich etwas sagen möchte, melde ich mich und warte, bis ich drangenommen werde. 4. Ich höre zu, wenn eine Mitschülerin/ein Mitschüler spricht, und lasse sie/ihn ausreden. 5. Ich bleibe während des Unterrichts auf meinem Platz sitzen. 6. Die Lehrerin / der Lehrer beendet den Unterricht. Erst dann werden die Taschen gepackt. 7. Wir gehen höflich miteinander um: keine Beleidigungen, keine Beschimpfungen, kein Auslachen, keine körperliche Gewalt!!! 8. Ich erledige immer gewissenhaft meine Hausaufgaben und bringe alle notwendigen Bücher, Hefte sowie Arbeitsmaterialien mit. Hausordnung der Gesamtschule Hungen Die von der Schulkonferenz im beschlossene Fassung der Hausordnung ist im Juli 2007 in die zurzeit vorliegende Fassung gebracht worden. Sie enthält einige Neuerungen, deren Umsetzung zu beachten ist. Besonders zu beachten sind die Punkte: 2, 7, 8, 13, 17, 18, 24 Seit 1. August 2005 gilt generelles Rauchverbot an hessischen Schulen. (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen.) Durch Beschilderung geregelt ist die Durchfahrt am Busbahnhof, sie ist nur für den Linienverkehr gestattet! Schulhöfe sind kein Parkplatz. Vor Notausgängen nicht parken!

5 Hausordnung der Gesamtschule Hungen von der Gesamtkonferenz nach Formulierung der Schulkonferenz am verabschiedet Hausordnung 2007_07_05_2, Um 7.55 Uhr ertönt ein Vorgong als Signal zum rechtzeitigen Unterrichtsbeginn. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr, nachmittags um Uhr (Ausnahme: Sportunterricht in der Stadthalle montags um Uhr). Früher eintreffende Schüler und Schülerinnen (nachfolgend SchülerInnen) halten sich auf dem Pausengelände oder im Aufenthaltsraum (Mensa) auf. Der Parkplatz und die angrenzende Straße sind aus Sicherheitsgründen kein Aufenthaltsort In den großen Pausen begeben sich die SchülerInnen der Jahrgänge 5 bis 13 auf das Pausengelände. Das Pausengelände unterscheidet sich vom Schulgelände. Einige Bereiche des Schulgeländes stehen den Schüler- Innen in den Pausen nicht zum Aufenthalt zur Verfügung. Das Pausengelände ist auf dem Lageplan der Schule klar festgelegt. Die KlassenlehrerInnen haben die SchülerInnen zu Beginn jeden Halbjahres über die Pausenregelung zu belehren. Die Eltern werden am Anfang jeden Schuljahres informiert. Die Gebäude werden mit Ausnahme der Häuser 7, 9 (Zugang über vordere Tür Haus 8) und 11 in den großen Pausen verschlossen. Der Aufenthalt im Haus 6 und 7 ist SchülerInnen in den großen Pausen nicht gestattet. Zugang zum Sekretariat erfolgt über Eingang 7 Nord und zur Schülerbücherei über Eingang 7 Süd Flure und Treppen sind keine Spielzonen. Ballspiele sind nur auf den Höfen 2 und 3 erlaubt Bei schlechtem Wetter (Regen und großer Kälte) können sich die SchülerInnen während der großen Pausen in den Fluren und auf den Treppen in den Häusern 7, 8, 9 und 11 aufhalten. Darüber erfolgt eine Durchsage von der Schulleitung Alle SchülerInnen können sich in den Pausen in der Mensa aufhalten. OberstufenschülerInnen steht auch der Arbeitsraum in Haus 12 zur Ver- fügung (Schlüssel ist im Sekretariat auszuleihen) Die Schulhöfe 1, 2 und 3 stehen in der unterrichtsfreien Zeit den SchülerInnen zum Spielen zur Verfügung. Die Haftung übernehmen die Erziehungsberechtigten Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler- Innen der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht verlassen. Entfernen sich SchülerInnen dennoch eigenmächtig vom Schulgelände, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der SchülerInnen tragen in diesen Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten Fehlzeiten wegen Krankheit, wichtiger familiärer Ereignisse o. ä. sind am ersten Versäumnistag (fern-)mündlich oder schriftlich dem Sekretariat oder dem/r Klassenlehrer/in (an Arbeits- und Prüfungstagen vor Unterrichtsbeginn) mitzuteilen. Bei (fern-) mündlicher Verständigung der Schule ist eine schriftliche Krankmeldung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Sämtliche Fehlzeiten werden von den Erziehungsberechtigten im Mitteilungsheft vermerkt. Die Schule kann bei Bedarf ein ärztliches Attest verlangen Die Unterrichtsräume einschließlich der Turnhalle werden von den Lehrerinnen und Lehrern aufgeschlossen und im Prinzip in allen Pausen verschlossen In allen Fachräumen, insbesondere den Computerräumen und den naturwissenschaftlichen Fachräumen, dürfen sich keine SchülerInnen ohne Anwesenheit einer Lehrkraft aufhalten. In diesen Räumen gelten ansonsten die Benutzerordnungen der einzelnen Fachbereiche. Die Räume 7-108, und bleiben nur solchen Unterrichtszwecken vorbehalten, die den Computereinsatz erforderlich machen. (Für die Turnhalle bzw. Stadthalle gelten die Benutzerordnung des Schulträgers bzw. der Stadt Hungen.)

6 SchülerInnen sowie LehrerInnen achten darauf, dass Beschädigungen oder Zerstörungen der Einrichtungen und der Unterrichtsmaterialien vermieden werden. Beschädigungen und Zerstörungen sind im Sekretariat zu melden. Schäden müssen vom Verursacher ersetzt werden Die im Rahmen der Lernmittelfreiheit ausgegebenen Bücher werden schonend behandelt. Beschädigte oder verlorene Bücher müssen von den SchülerInnen ersetzt werden Auf die Sauberkeit des Schulgeländes achten SchülerInnen sowie LehrerInnen und der/die Hausmeister. Papier und Abfälle gehören in die aufgestellten Behälter, wobei auf die Getrenntsammlung zu achten ist. Es wird ein Ordnungsdienst eingerichtet, wobei jedem Haus/jeder Klasse ein Geländeabschnitt zugeordnet wird, der von den Klassen im Wechsel zu reinigen ist, die in diesem Haus ihre Klassenräume haben Für die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen tragen die jeweiligen Lerngruppen die Verantwortung. Die LehrerInnen unterstützen die SchülerInnen bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in den Schulräumen. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen. Dazu ist in den Unterrichtsräumen ein Belegungsplan auszuhängen, der für die Fachräume von den Fachbereichsleitern und die Klassenräume von den KlassenlehrInnen in Zusammenarbeit mit den Stufenleitern zu erstellen ist Die Klassen können in ihren Klassenräumen eine eigene Klassenordnung aufstellen, die auch von anderen Lerngruppen eingehalten werden soll, die in diesem Klassenraum Unterricht haben. Veränderungen der in den Klassenräumen üblichen Sitzordnung sind am Ende der Unterrichtsstunde wieder rückgängig zu machen. Entsprechendes gilt für die Räume der Lehrer Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist nicht gestattet. Auf das Mitbringen von Einwegverpackungen ist zu verzichten. Das Mitbringen und der Konsum alkoholischer Getränke oder Drogen ist auf dem Schulgelände generell verboten Das Rauchen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ist gesetzlich generell untersagt Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Fundsachen werden im Schülersekretariat abgegeben. Die Benutzung von Handys ist für SchülerInnen im Schulbereich verboten. Nur mit Lehrerzustimmung in besonderen Fällen ist ein Benutzen des Handys erlaubt. Mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Punkte wird dem/der SchülerIn das Handy abgenommen und im Sekretariat deponiert In den Pausen sind Spiele, die die Gesundheit der SchülerInnen gefährden, auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Dazu gehört auch das Werfen mit Schneebällen und anderen gefährlichen Gegenständen. Bei Streitigkeiten wenden sich die SchülerInnen an die aufsichtsführende Lehrkraft. Skateboards, Roller, Rollerblades u.ä. dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Ausgenommen ist der unterrichtliche Einsatz bzw. Sonderveranstaltungen Gegenstände, die geeignet sind Sachbeschädigungen hervorzurufen, wie z.b. Farbsprühdosen, wasserfeste Stifte und Taschenmesser sind nicht in die Schule mitzubringen Waffen und besonders gefährliche Gegenstände (wie z.b. Laserpointer und Schuhe mit Stahlkappen) sind verboten Politische Werbung und das Tragen von Uniformen und uniformähnlicher Kleidung sind verboten Mopeds, Mofas und Motorräder sind auf den markierten Plätzen auf dem kleinen Parkplatz rechts neben der Einfahrt abzustellen SchülerInnen, die mit dem Bus nach Hause fahren, haben nur am Busbahnhof und dem Hof 1 auf die Abfahrt der Busse zu warten. Sie dürfen das Pausengelände nicht verlassen. Die Busse halten an den vier V.V.G.-Haltepunkten. Nur hier ist das Einsteigen erlaubt. Die Fahrausweise sind vollständig auszufüllen und unaufgefordert vorzuweisen Das Anbringen von Plakaten im Schulgelände bedarf der Genehmigung des Schulleiters (Schulstempel). Kleinanzeigen sind möglich. Wer Informationen und Kleinanzeigen aushängt, sorgt auch dafür, dass sie nach angemessener Zeit entfernt werden. HINWEIS: Die Versicherungspflicht der Schule erstreckt sich nur auf die Unterrichtszeit sowie den kürzesten Schulweg. GESAMTSCHULE HUNGEN DES LANDKREISES GIESSEN Schulformübergreifende Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Friedensstraße Hungen Telefon: / 2089 Fax: / 9917 Zur Kenntnis genommen: (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

7 Kooperationsvereinbarung zwischen Eltern, Schülern und Lehrkräften der Gesamtschule Hungen Präambel: Die Gesamtschule Hungen hat als Integrierte Gesamtschule besonders die Aufgabe, sehr unterschiedliche Menschen gemeinsam zu erziehen und dabei jedem Einzelnen das größtmögliche Maß an Förderung zur Entfaltung seiner Fähigkeiten zu gewähren. Dabei darf kein Schüler*) zurückgelassen werden; die Entfaltung sozialer Kompetenzen aus der Vielfalt der Individuen heraus hat hochrangigen Stellenwert. Um dieser Grundüberzeugung gerecht werden zu können, vereinbaren wir für ein gemeinsames Handeln Regeln. Dies soll es der Schulgemeinde ermöglichen, in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung zu lernen und zu arbeiten. Der Umgang aller Beteiligten miteinander sollte daher respektvoll, höflich und freundlich sein. Solidarität, Hilfsbereitschaft und Gewaltfreiheit sind als Ziele selbstverständlich. Sie sind dabei nicht auf den innerschulischen Bereich begrenzt, sondern beziehen bewusst die Gesellschaft und die Völkergemeinschaft der Welt mit ein. Dabei ist es die Hauptaufgabe, die Schüler in ihrer Selbstständigkeit zu fördern, sie zur Übernahme von Verantwortung anzuleiten und ihre Leistungsbereitschaft zu respektieren und zu fordern. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler arbeiten vertrauensvoll zusammen, um diese Ziele zu erreichen. Gemeinsames Anliegen Wir alle, Eltern, Lehrkräfte und Schüler, also die Schulgemeinde, haben den gemeinsamen Wunsch, - dass alle Schüler unsere Schule als Ort erfahret, an dem sie friedlich und respektvoll mit einander lernen und leben können, - dass jeder Schüler nach seinen individuellen Fähigkeiten gefordert und gefördert wird im Wissen um seine Stärken und Schwächen, - die Schüler zu ermutigen und zu stärken, damit sie innerhalb und außerhalb der Schule zu selbstständigen und verantwortlichen Menschen werden, - den Schülern Selbstvertrauen und freiheitliches Denken zu vermitteln, - dass die Schüler bei der Gestaltung der Schule mitwirken, ihre Mitspracherechte wahrnehmen und stets über aktuelle Themen informiert werden und - eine vorurteilsfreie, offene und freundliche Kommunikationsatmosphäre zwischen allen Beteiligten herzustellen. Diesem Anspruch können wir nur gerecht werden, wenn wir ihn als gemeinsame Aufgabe von Eltern, Lehrer- und Schülerschaft verstehen. Daher treffen wir folgende Vereinbarung: Als Eltern nehmen wir unsere Verantwortung wahr, indem wir - die Regeln und Werte, die an der Schule gelten, unterstützen, - darauf achten, dass unsere Kinder regelmäßig und pünktlich, mit ausreichender Verpflegung und den notwendigen Lernmitteln ausgestattet zur Schule kommen, - uns dafür interessieren, wie sich unsere Kinder in der Schule verhalten,

8 - deren Entwicklung zu eigenverantwortlichem Handeln nach besten Kräften fördern und - die Schule umgehend über Probleme informieren, die das Verhalten unserer Kinder in der Schule beeinträchtigen könnten, und Befürchtungen mitteilen Außerdem sagen wir zu, - mit den Lehrkräften bei der Erziehungsarbeit zusammenzuarbeiten und gemeinsam getroffene Vereinbarungen einzuhalten. Als Lehrerinnen und Lehrer nehmen wir unsere Verantwortung wahr, indem wir - uns genauso an Regeln und Werte halten, wie wir sie den Schülern vermitteln wollen und deren Einhaltung wir von ihnen erwarten, - Pünktlichkeit als eine wichtige Stütze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit praktizieren und einfordern, - für die Sicherheit und das Wohl der Schüler sorgen und sie gerecht und respektvoll behandeln, - die Gemeinschaft der Schüler und die soziale Verantwortung auch über die Schule hinaus fördern, - eine gute Unterrichtsatmosphäre und ein förderliches Lernklima schaffen, - die Schülerinnen motivieren und ihnen Ziele und Orientierung für die Zukunft geben, - nach besten Kräften dafür sorgen, dass jeder Schüler sein Leistungspotential ausschöpfen kann, - den jeweiligen Schüler zu einer verantwortungsbewussten Person mit erziehen, - dafür sorgen, dass die Arbeitsanweisungen für jeden Schüler verständlich sind, - zu einem guten Lehrer-Schüler-Verhältnis beitragen, das auf Toleranz, Transparenz, Respekt und Vertrauen basiert. Außerdem sagen wir zu, - die Eltern über die Schule und über die Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder zu informieren. - eine offene Schule zu sein, in der Eltern willkommen sind. Als Schülerinnen und Schüler nehmen wir unsere Verantwortung wahr, indem wir - die Regeln und Werte, die an der Schule gelten, einhalten und unterstützen, - rücksichtsvoll, freundlich und gewaltfrei miteinander umgehen, Schimpfwörter und sonstige verbale Gewalt unterlassen, auch auf dem Schulweg, - allen Menschen, gleich welchen Glaubens, welcher Hautfarbe, welcher körperlichen oder seelischen Verfassung, offen, tolerant, respektvoll und hilfsbereit entgegentreten, - konstruktiv das Unterrichtsgeschehen mitgestalten, - aktiv Unterrichtsatmosphäre und Lernklima fördern, indem wir pünktlich zum Unterricht erscheinen, die Aufgaben in der Schule (z.b. Dienste) und die Hausaufgaben regelmäßig erledigen, alle notwendigen Schulsachen jeden Tag mitbringen und uns im Schulhaus ruhig verhalten, - Bücher, Mobiliar und das Schulgebäude pfleglich behandeln. Dazu gehört auch die Sauberkeit innerhalb und außerhalb der Schule. - die Arbeit der Schülervertretung unterstützen. Außerdem sagen wir zu, - gegenüber allen in der Schule tätigen Personen rücksichtsvolles, friedliches und gewaltfreies Verhalten zu praktizieren. *) Im oben stehenden Text sind bei der Erwähnung des Worts Schüler stets Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gemeint!

9 Unser Hausaufgaben- und Mitteilungsheft Viele wichtige Informationen von Lehrerkräften an die Eltern und umgekehrt gehen oftmals verloren oder werden gar nicht erst weitergegeben. Diese schlechte Kommunikation führt dann zu Konflikten, die in der Regel vermeidbar wären, wenn eine verbindliche Kommunikationsebene vorhanden wäre. Die Hausaufgabenerledigung der Schülerinnen und Schüler hat sich in den letzten Jahren sichtlich verschlechtert. Ein Grund dafür ist auch, dass die Aufgaben nicht ordentlich notiert werden und so in Vergessenheit geraten. Aus beiden Gründen wurde auf Beschluss der Gesamtkonferenz ein Hausaufgaben- und Mitteilungsheft für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 11 eingeführt. Dieses Heft soll Schülern, Lehrerkräften und Eltern die Arbeit und die Kommunikation zwischen diesen drei Parteien erleichtern. Das Heft wurde zentral von der Schule für jeden Schüler angeschafft. Es ist folgendes zu beachten und von allen drei Parteien umzusetzen. - Das Mitteilungsheft ist von den Schülerinnen und Schülern von Beginn des Schuljahres an bis zum Schuljahresende zu führen. - Das Mitteilungsheft ist von den Schülerinnen und Schülern täglich in die Schule mitzubringen. - Das Mitteilungsheft ist nicht durch ein anders geartetes Heft zu ersetzen. - Bei Verlust des Heftes ist für den Preis von 2,- ein neues Heft im Schülersekretariat zu erwerben. - Das Mitteilungsheft ist als Hausaufgabenheft zu benutzen, in das alle zu erledigenden Hausaufgaben einzutragen sind. - Entschuldigungen, Mitteilungen zwischen Lehrerkräften und Eltern, sowie Kontrollvermerke der Klassenlehrer und Eltern sind in den Wochenübersichten unter Mitteilungen einzutragen. Atteste werden passend eingeklebt. - Verlässt Schule ein einzutragen. Schüler/eine Schülerin Entschuldigungen wegen Erkrankung auf Zetteln die sind weitestgehend Schule vorzeitig, zu vermeiden. ist dies im Mitteilungsheft zu vermerken, eine Entschuldigung der Eltern ist vorzulegen. - Alle Entschuldigungen müssen den jeweiligen Fachlehrer/innen vorgelegt werden. - Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schülerinnen und Schüler dazu anzuhalten, das Mitteilungsheft zu führen. Die Klassenlehrer/innen haben einmal im Monat das Mitteilungsheft zu kontrollieren (monatliche Unterschrift der Eltern / Führungsstil des Schülers) und gegenzuzeichnen. - Es wird empfohlen, dass die Eltern einmal wöchentlich im Mitteilungsheft unterschreiben. Eine Unterschrift pro Monat wird von Klassenlehrer/in kontrolliert. - Führt ein Schüler sein Mitteilungsheft nicht oder unzureichend, kann dies zu Ordnungsmaßnahmen führen. - Das Mitteilungsheft enthält auch den Text der Erziehungsvereinbarung, die Klassenregeln und die Hausordnung. Für Oberstufe - Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Jg. 12 und 13) führen ebenfalls ein Mitteilungsheft - (Timer 2011/12), in das kontinuierlich Entschuldigungen eingetragen und ärztliche Atteste eingeheftet werden. Entschuldigungen auf losen Zetteln und Atteste ohne Vorlage des Heftes werden nicht akzeptiert. Lehrkräfte zeichnen die Entschuldigungen und Atteste im Entschuldigungsheft ab. Bei Versäumnissen bei Klausuren und anderen Leistungsnachweisen (Referate, Präsentationen u.ä.) ist in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei gehäuften Fehlzeiten kann ebenfalls ein Attest verlangt werden

10 SV der Gesamtschule Hungen Schulsprecherin: Sarah Kreß 1. Vertreterin: Janina Hannig 2. Vertreter: Jonas Wollschläger 3. Vertreterin: Lisa Höcher 1. Beisitzer: Gero Friedrich Stufensprecher werden im Oktober neu gewählt Kontaktinformation SV der GesaHu Gesamtschule Hungen Schülervertretung Tel.: Friedensstraße 1 Internet: info@sv-hungen.de Hungen Ein neues Konzept zur Lösung der Müllproblematik Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist das Schulgelände in nur noch vier Reinigungsbezirke unterteilt. Jede Klasse ist zweimal im Halbjahr für die Reinigung ihres Bereichs zuständig. Die Verwendung einer Klassenlehrerstunde ist möglich. Der Plan für das Schuljahr hängt im Lehrerzimmer aus. Zusätzlich werden die Klassenlehrer zu Beginn der Woche schriftlich an ihren Einsatz erinnert. Zangen und Eimer zum Sammeln des Mülls befinden sich in einer großen grünorangefarbenen Streugut-Kiste im Innenhof von Gebäude 7. Dort können die Lerngruppen unter Aufsicht der Lehrkraft die Utensilien abholen. Dort müssen sie nach erfolgtem Einsatz auch wieder deponiert werden. Reinigungsbezirk der Stufe 5/6: Hof 3, um die Gebäude 8,9,10 herum inkl. Kletterwäldchen, Grill-Rondell, bis hin zu Gebäude 6, unterhalb bis zum Fußweg zur Verkehrsschule Reinigungsbezirk der Stufe 7/8: Hof 2, um die Gebäude 1-5 herum inkl. oberer Wiesen zu Gebäuden 6 und 7 hin sowie der Treppen und Wege über den unteren Parkplatz Reinigungsbezirk der Stufe 9/10: Hof 1, Bushaltestellen 2 und 3 sowie Treppen, Wiese zu Gebäude 7 hin, seitliche Wege und Zugänge zu Gebäude 7, Wege und Wiese zu Sporthalle und Mensa hin Reinigungsbezirk der Oberstufe: Gebäude 11, 12, Raucherbereich: Bushaltestelle 1, Gehwege, Parkplatz Hof 1

11 Telefonnummern Sekretariat/Zentrale der Gesamtschule Hungen: Tel.: / Schülersekretariat Tel.: / Fax: / Internet: poststelle@gesamt.hungen.schulverwaltung.hessen.de Hausmeister Herr Anton Tuschter 0176/ Herr Rainer Irmscher 0176/ Aufzug : Tel Außenstelle des Jugendamtes in Lich (Unterstadt Lich) Tel.: Fax: Sozialarbeiter: Frau Doldt (Bezirk Hungen, Villingen, Nonnenroth, Rabertshausen) Durchwahl 6412 Pflegekinderwesen: Frau Heil Durchwahl 6423 Herr Peuser (Bezirk Lich, Nieder- und Ober- Bessingen, Eberstadt, Muschenheim) Durchwahl 6415 Teamleitung: Herr Bendlin Durchwahl 6413 Wirtschaftliche Jugendendhilfe: Frau Koeniger Durchwahl 6416 NN Durchwahl 6419 (Herr Schlensker bis Sept. 12) (Hungen-Obb., Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Steinheim, Langsdorf, Rodheim, Inheiden, Trais- Horloff, Utphe, Arnsburg) Jugendgerichtshilfe: Frau Schwarz Durchwahl 6414 Schreibdienst: Frau Karger Durchwahl 6410 Staatliches Schulamt Tel.: 0641 / Schubertstraße 60, Haus 13, Gießen Kreisverwaltung des Landkreises Gießen Tel.: 0641 / Riversplatz 1-9,35394 Gießen Kultusministerium des Landes Hessen Tel.: 0611 / Luisenplatz 10, Wiesbaden V.V.G. Tel.: 0641 / Marktplatz 6, Gießen Trouble-Line AGGAS Tel.: 0641 / (Arbeitsgemeinschaft Gewalt an den Schulen)

12 Pausenzeiten (bei Anrufen in der Schule beachten!!) 1. Fünf-Minuten-Pause 8.45 Uhr bis 8.50 Uhr 1. große Pause 9.35 Uhr bis 9.50 Uhr 2. Fünf-Minuten-Pause Uhr bis Uhr 2. große Pause Uhr bis Uhr 3. Fünf-Minuten-Pause Uhr bis Uhr Mittagspause Uhr bis Uhr/Mo Uhr Nachmittagspause Uhr bis Uhr Zwischen der 7. und 8. Stunde und der 9. und 10. Stunde gibt es keine Pause! Klassenlehrer/Innen Schuljahr 2012/2013 Raum Raum 5a Fr. Golf a Fr. Eichelmann 5b Hr. Müller b Fr. Walz 5c Fr. Schröder-Pappe Klassenlehrerfach Soziales Lernen c Fr. Sieminski 5d Fr. Bäumler d Hr. Lüftner 5e Hr. Lawendel e Hr. Roeschen 10f Hr. Zenke 6a Fr. Sieg b Fr. Kaufmann a Hr. Schmuck c Hr. Kämmerer Klassenlehrerfach Soziales Lernen b Fr. Rosch d Hr. Turschner c Fr. Bischoff e Hr. Seipp d Fr. Venedey-Grenda a Hr. Rück 12a Fr. Schnabel 7b Fr. Wenzel 12b Hr. Backes Tutorfach Klassenlehrerfach Deutsch 7c Hr. Lindenberg Soziales Lernen 12c Fr. Herzmann-Weigel 7d Fr. Wolf 12d Fr. Körschner 7e Hr. Leins 13a Hr. Keneder a Hr. Stumpf 13b Hr. Henß Tutorfach Mathematik 8b Fr. Steiß 13c Hr. Stimmel c Fr. Meidt 13d Hr. Tischmacher d Fr. Solan 8e Hr. Kempgens 8f Hr. Freyberg 9a Fr. Ruppel 9b Hr. Geist 9c Fr. Stelz 9d Hr. Deichert 9e Fr. Kaiser 9f Fr. Elies

13 Lehrer und Lehrerinnen der Gesamtschule Hungen und ihre Kürzel ( Stand: ) Nr. Name, Vorname Kürzel Nr. Name, Vorname Kürzel 1 Backes, Christoph Bc 47 Ohl, Esther Oh 2 Bäumler, Rebecca Bm 48 Parr, Holger Pa 3 Baur, Michael Ba 49 Reichmann, Ulrike Rn 4 Becker, Timo Be 50 Rexin, Ute (Abordnung) Rx 5 Berk-Nowack, Ulrike Bk 51 Roeschen, Hartmut Rs 6 Bischoff, Karin Bi 52 Römer, Hildegard Rh 7 Braun, Joachim Br 53 Rosch, Susanne Ro 8 Deichert, Stefan De 54 Rück, Andreas Rü 9 Diehl, Doreen Di 55 Ruppel, Kerstin Ru 10 Eichelmann, Britta Ei 56 Schauß, Annette Sc 11 Elies, Andrea Es 57 Schlosser, Anja Ss 12 Fobbe, Dorothea Fo 58 Schmuck, Martin Sk 13 Frank, Andrea Fr 59 Schnabel, Regina Sg 14 Freyberg, Helge Fy 60 Schroeder-Pappe, Karin Sp 15 Geist, Lothar Ge 61 Schunk, Simon Sw 16 Golf, Gisela Go 62 Seipp, Marcus Si 17 Gromes, Naemi Gr 63 Sieg, Hildegard Sh 18 Hagmann, Peter Hg 64 Sieminski, Brigitte Sm 19 Henß, Wolfgang Hß 65 Solan, Sandra So 20 Herzmann-Weigel, Jana Hz 66 Sommer, Brigitte Se 21 Heuermann, Hannah Hn 67 Soszynska, Renata Sy 22 Horstmann, Wolfgang Ht 68 Steinmüller, Melanie St 23 Kämmerer, Stefan Ks 69 Steiß, Birthe Sß 24 Kaiser, Silke Ki 70 Stelz, Ursula Sl 25 Kaufmann, Eva Ka 71 Stimmel, Frank Sf 26 Kempgens, Jens Kp 72 Stumpf, Johannes Sj 27 Keneder, Inka Kd 73 Stumpf, Michael Su 28 Keneder, Jens Ke 74 Theiß, Christine Tß 29 Kleinert, Marcus Kl 75 Tischmacher, Christian Ti 30 Körschner, Carmen Kc 76 Trus, Armin Tr 31 Komma, Daniel Ko 77 Turschner, Markus Tu 32 Koppmann, Jörn Kn 78 Venedey-Grenda, Agathe Ve 33 Krug, Ute (beurlaubt) Kg 79 Walz, Katrin Wa 34 Kuret, Alexandra Kt 80 Wassermann, Carolin Wm 35 Lamotte, Manfred La 81 Weber, Lara We 36 Lanzet-Hallen, Ursula (Abordnung) Lz 82 Wennemuth-Enukoha, Sabine Ws 37 Lawendel, Klaus Lw 83 Wenzel, Margareta Wz 38 Leins, Carsten Ls 84 Wiesenbach, Hubert Wh 39 Lindenberg, Andreas Li 85 Wiesenbach, Kornelia Wk 40 Loew, Anna Katharina Lk 86 Wilken, Ulrike Wi 41 Lüftner, Birgit Lf 87 Wolf, Cornelia Wo 42 Lüftner, Karl Lü 88 Zenke, Martin Ze 43 Maikler, Claudia Mk 44 Meidt, Anne Felicia Mt 45 Möller, Martin Mö 46 Müller, Paul Mp Freie Ablage/Lehrer/Namen+Kürzel

14 Ziel dieses Programmes ist es, den Übergang von Schule in den Beruf möglichst effektiv zu gestalten. Dazu wurden konkrete, überprüfbare Kriterien und Vorgaben für eine erfolgreiche Berufsorientierung entwickelt. Nähere Informationen finden Sie im flyer Olov der GesaHu. OloV an der Gesamtschule Hungen KomPo7 Berufswahlpass Berufsinformationstag Schullaufbahnberatung Berufsberatung BSO-Tage für die Oberstufe ÜBERSICHT Aufgabenverteilung (OloV/BSO) an der Gesahu Andrea Elies Schulkoordinatorin Joachim Braun Lisa Böcher Organisation, Berufsinformationstag/ Schaukasten OloV Katrin Walz Schulkoordinatorin Inka Keneder Jens Keneder OloV-connect Hartmut Stapf Berufsberatung der Agentur für Arbeit Agathe Venedey-Grenda Schullaufbahnberatung Kein Abschluss ohne Anschluss Das ist das Ziel des Xenos -Programmes der Europäischen Union, an dem sich die Gesamtschule Hungen beteiligt. Absolventen der 9.und 10. Jahrgangsstufe sollen die Hürden bei der Berufswahl leichter überspringen können. Dazu stehen wir in Kontakt mit weiterführenden Berufsschulen in Gießen und Butzbach, bei denen unsere Schülerinnen und Schüler besondere Praktika machen können, z.b. in der Metall- und Elektrotechnik, in der Umwelttechnik, in der Medientechnik. Dadurch werden ihre Chancen erhöht, auch eine passende Lehrstelle zu finden. Wenn man schon einen Schweißerlehrgang mit Zeugnis nachweisen kann, dann macht das Eindruck! Das Xenos-Projekt geht aber noch weiter: Bei uns an der GesaHu werden auch Praktika angeboten, die eigene Person wahrzunehmen und zu erkennen, wie man auf sein Gegenüber wirkt. Dann durchdenkt man besser seine Rolle in der Klasse und kann sein Verhalten positiv verändern. Gemeinsame Arbeit an verschiedenen Projekten soll unsere Schülerinnen und Schüler zum Team befähigen und helfen, Vorurteile gegen sogenannte Außenseiter abzubauen. Die Projektklasse im Schuljahr 2012/ 2013 Die Gesamtschule Hungen bietet ausgewählten Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9, in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Förderzentrum der Anna Freud Schule Lich, die Möglichkeit ihren qualifizierten Hauptschulabschluss in einer Berufsorientierungsklasse anzustreben. Besonders hervorzuheben ist hier die Besetzung mit einem Klassenlehrerinnenteam aus einer Kollegin unserer Schule und einer Förderschullehrerin der AFS Lich. Der unterrichtliche Schwerpunkt liegt auf Projektarbeit und natürlich - der Vorbereitung auf die in diesem Schuljahr anstehenden Prüfungen, sowie der Zusammenarbeit mit außerschulischen Projektpartnern. Ab den Herbstferien werden die Schülerinnen und Schüler der Projektklasse an einem wöchentlichen Praxistag teilnehmen, der zu einer Klärung evtl. vorhandener Berufswünsche beitragen, bzw. neue Berufsfelder für die Schülerinnen und Schüler entwickeln soll.

15 Unser Comenius-Projekt mit dem Gymnasium in Most/Tschechien Gemeinsame Geschichte Gemeinsame Zukunft (Werkstatt Europa) Die Klasse 10e ist hier federführend. Unsere Jugendlichen fahren nicht nur gemeinsam mit tschechischen Gleichaltrigen im Erzgebirge Fahrrad, sondern bei den wechselseitigen Besuchen bereitet die jeweilige Gastgebergruppe als Einstieg für die Gäste eine Stadtrallye vor. Dabei. könnten verschiedene Kleingruppen durch Befragen einheimischer Passanten herauszufinden versuchen, was in einem bestimmten Fabrikgebäude produziert wird, wie viele Menschen dort arbeiten oder wie viel eine Busfahrkarte kostet. Das aktive Sich-Zurechtfinden in einer fremden Stadt innerhalb eines fremden Landes und in einer fremden Sprache wird bei den Jugendlichen Ängste vor dem Unbekannten abbauen und damit einen Beitrag für ihre europäische Identität leisten. Jeweils anschließend an die Stadtrallye wird bei jedem Treffen die gemeinsame Geschichte Thema sein. Zu wichtigen noch festzulegenden historischen Ereignissen werden die SchülerInnen in gemischtsprachigen Kleingruppen kleine Schauspielszenen schreiben, einüben und darstellen. Andere Kleingruppen werden zu den jeweiligen historischen Themen etwas bauen, basteln oder zeichnen. Dritter Gegenstand der Projekttreffen werden die Zukunftsvorstellungen der Jugendlichen zu Europa sein. Beim ersten Treffen wird thematisiert, was gewesen wäre ohne EU, ohne Euro, ohne Schengenland usw. Später sollen sie ihre persönlichen Erwartungen an Europa formulieren, daraus einen Fragebogen erstellen und diesen zum Interview einsetzen. Schließlich sollen die Umfrageergebnisse präsentiert werden. Gesahu auf dem Weg zur KulturSchule Die Gesamtschule Hungen ist zu diesem Schuljahr gemeinsam mit vier anderen Schulen in die 2. Staffel der Schulentwicklungsmaßnahme KulturSchulen des Hessischen Kultusministeriums aufgenommen worden. Darüber freuen wir uns sehr! Ziel ist es, jede/n Schülerin/r im Laufe ihres/seines Schullebens an der Gesamtschule Hungen mit unterschiedlichen kulturellen Angeboten in Berührung zu bringen, um ihnen einen Weg zu Kunst und Kultur zu ebnen und sie zu einer aktiven Teilnahme am kulturellen Leben zu ermutigen. Dafür ist es erforderlich, kulturelle Bildung an unserer Schule sowohl inhaltlich als auch strukturell fest zu verankern. Innerhalb der nächsten drei Jahre wird die Schule daher mit Unterstützung des Kulturbüros des HKM ein Schulcurriculum Kulturelle Praxis entwickeln, das unseren Schülerinnen und Schülern das praktische Kennenlernen aller Künste (kreatives Schreiben/ Literatur, Bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater) sowie eine spätere Spezialisierung ermöglichen soll. Darüber hinaus wollen Kolleginnen und Kollegen der Geistes- und Naturwissenschaften ausgehend von der Überlegung, dass die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur Kinder klug machen kann, in möglichst vielen Fächern sinnlich kreative Lernmethoden entwickeln und erproben. Ästhetische Erfahrungen sollen mithin nicht nur ein Extra zum normalen Unterricht, sondern dessen selbstverständlicher Bestandteil werden. Unterstützt wird diese Aufgabe durch ein breit gefächertes Fortbildungsangebot und die Zusammenarbeit in einem Netzwerk aus Schulen, die auch an der Schulentwicklungsmaßnahme teilnehmen oder sie bereits erfolgreich mit der Zertifizierung abgeschlossen haben. Wir sind gespannt! Regina Schnabel und Stefan Kämmerer

16 Schulleitung Sprechzeiten: nach Vereinbarung Funktion Schulleiter Stellvertretender Schulleiter Pädagogische Leitung Stufenleiterin 5 / 6 Stufenleiter 7 / 8 Stufenleiter 9 / 10 Oberstufenleiterin Name Joern Koppmann Manfred Lamotte Sabine Wennemuth Ulrike Wilken Simon Schunk Joachim Braun (OStR) Alexandra Kuret (OStRin) Fachbereichsleitungen Name Aufgabenfeld Annette Schauß Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Aufgabenfeld I: Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel Hartmut Roeschen Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Aufgabenfeld II: Gemeinschaftskunde, Geschichte, Erdkunde, Religion, Ethik Wolfgang Henß Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld Aufgabenfeld II: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik Sprechzeiten: nach Vereinbarung Fachleitungen Fach Name Deutsch 5/6, 7-10, Oberstufe Carmen Körschner/ Birthe Steiß/ Regina Schnabel Englisch Sandra Solan/ Susanne Rosch Französisch Andrea Frank Latein Armin Trus Spanisch Carmen Körschner Italienisch Inka Keneder Gemeinschaftskunde Hartmut Roeschen Geschichte Hubert Wiesenbach (Sek II), Silke Kaiser (Sek I) Erdkunde Hartmut Roeschen Sport Gisela Golf/Christian Tischmacher Musik Jens Kempgens Kunst Andreas Rück/Renata Soszynska Darstellendes Spiel Stefan Kämmerer Mathematik Martin Zenke, Physik Frank Stimmel Biologie Britta Eichelmann, Brigitte Sommer Chemie Michael Stumpf Informatik Jens Keneder Ethik Martin Schmuck Religion Martin Schmuck Polytechnik Timo Becker

17 Geschäftsverteilung innerhalb der Schulleitung Vorbemerkung Schulleiter, Stellvertretender Schulleiter und Funktionsstelleninhaber (nach 27 bis 35 der DO) bilden die Schulleitung und nehmen ihre Aufgaben auf der Grundlage eines Geschäftsverteilungsplans unter Berücksichtigung der Funktionen selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Der Geschäftsverteilungsplan wird von dem Schulleiter im Benehmen mit den übrigen Mitgliedern der Schulleitung und der Gesamtkonferenz festgelegt. Nach 15 der Dienstordnung (DO) überträgt der Schulleiter den oben genannten Personen einzelne Aufgaben; dabei bestimmt die Funktion den Bereich übertragbarer Aufgaben. Grundsätzlich werden alle in der Dienstordnung bei den Funktionsträgern beschriebenen Aufgaben an die betreffenden Personen delegiert. Diese nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben nach Einweisung durch den Schulleiter in eigener Verantwortung wahr; die Gesamtverantwortung des Schulleiters bleibt unberührt. Zur Präzisierung der Zuständigkeiten werden folgende Verantwortlichkeiten dauerhaft bestimmten Funktionsträgern zugewiesen: 1. Schulleiter (Jörn Koppmann) Folgende Aufgaben verbleiben generell beim Schulleiter: Leitung der Schule und Gesamtverantwortung für alle schulischen Prozesse Leitung von Konferenzen, sofern nicht im Einzelfall delegiert Funktion des Dienstvorgesetzten und Weisungsbefugnis gegenüber Lehrkräften und Kreisbediensteten Überwachung Schulpflicht/Schulrecht Vertretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit und Ausübung des Hausrechts Ansprechpartner für SEB, PR, SV Verträge und Kooperationsvereinbarungen mit schulischen und außerschulischen Partnern (PR, TSV Hungen, AMC ) Aufnahme und Entlassung der Schülerinnen und Schüler Personalführung (Würdigungsberichte, dienstliche Beurteilungen, Jahresgespräche, Unterrichtsbesuche, Jubilare, Verabschiedungen, Genehmigung von Nebentätigkeiten, schriftliche Missbilligungen) Wahrnehmung v. Schulleitungsaufgaben in der Ausbildung (teilweise delegierbar) Grundsatzfragen: Personaleinsatz, Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Aufsichts- und Vertretungsplan, Jahresterminplan, Schüleraustausch Steuerung der Schulentwicklung (Schulprogramm, Verbesserung der Unterrichtsqualität..) Gesamtverantwortung für Schulfinanzen (Schulträger- und Landesbudget): Verwaltung der IT-Mittel Erteilung von Urlaubs- und Dienstbefreiung in Absprache mit Stellvertreter Baumaßnahmen, Haus- und Gebäudeverwaltung Beschwerdemanagement 2. Stellvertretender Schulleiter (Manfred Lamotte) Vertretung des Schulleiters Leitung des Stundenplanteams und Hauptverantwortlicher für Erstellung des Stundenplans (Unterstützung von anderen wird dabei dringend benötigt) Koordination der Personalplanung und der organisatorischen Vorarbeiten zur Einrichtung des Stundenplanes Erstellung des Aufsichtsplans Verwaltung der Deputatstunden und Abrechnung der Lehrerstunden Entscheidung über aktuellen Personaleinsatz und Unterrichtsverteilung im Benehmen mit den anderen Funktionsträgern

18 Leitung des Vertretungsplanteams (Erstellung des täglichen Vertretungsplanes wird zeitweise delegiert) Verwaltung von Teilen des Schulbudgets: Lehr-/Lernmittel (auch für die Hand des Schülers); Verlässliche Schule Erstellung des Jahresterminplans in Zusammenarbeit mit Stufenleitungen Genehmigung und Abrechnung von Wanderfahrten und Sonderveranstaltungen Personalverteilung für Projektwoche Erteilung von Urlaubs- und Dienstbefreiung in Absprache mit Schulleiter Schülertransport Zentrale Verwaltungsaufgaben (BAT-Verträge, Schriftverkehr, Kopierer) Mitarbeit bei Schulentwicklungsaufgaben (z.b. Leitung von Arbeitsgruppen) Schulstatistik und Bedarfsplanung (in Zusammenarbeit mit den anderen Funktionsträgern) 3. Pädagogische Leitung und Ganztagskoordination Rektorin zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (Sabine Wennemuth- Enukoha) Pädagogischer Schwerpunkt: Koordination des Netzwerks Sozialpädagogik Fortbildungsplanung Erstellung und Fortschreibung eines Förderkonzeptes Erstellung und Evaluation von Kriterien zur Leistungsfeststellung und beurteilung Koordination von pädagogischen Veranstaltungen (z.b. Projektwoche 5/6, Young Americans, ) Ganztagskoordinatorin (Britta Eichelmann) Erarbeitung und Evaluation eines Ganztagskonzeptes Programmerstellung und Betreuung Nachmittagsangebot Dateieingabe LUSD, Kurslisten und Zeugnisdruck Organisation Infotag Verwaltung Ganztagsbudget Leitung Ganztagsausschuss Organisation Hausaufgabenbetreuung und Förderunterricht 4. Stufenleiter (Ulrike Wilken, Simon Schunk, Joachim Braun) Pädagogischer und organisatorischer Aufgabenschwerpunkt in der jeweiligen Stufe: Ermittlung des Unterrichtsbedarfs der Schulstufe Kontrolle und Durchsicht der Schüler- und Kurslisten Beratung der Lehrkräfte in Stufenangelegenheiten Mitwirkung bei Schulstatistiken und Stundenplangestaltung Klassen-, Kurs- und Raumeinteilungen für die Stufe Ein- und Umstufungen, bzw. Kurswechsel in der Stufe Koordination und Organisation von besonderen Veranstaltungen der Stufe Schullaufbahnberatung für die jeweilige Stufe Organisation von Fördermaßnahmen in der Stufe (in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Leitung) Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung von Schülern Außer diesen allgemeinen Aufgaben nehmen die Stufenleiter noch jeweils stufenspezifische Aufgaben wahr, die in der Dienstordnung ( 29) beschrieben sind.

19 5. Fachbereichsleiter (Anette Schauß, Hartmut Röschen, Wolfgang Henß) Es gelten die in der Dienstordnung beschriebenen Aufgabenzuweisungen sowie zusätzlich zu vereinbarende Schwerpunktsetzungen. 6. Gemäß 26 (2) DO gewählter Vertreter des planmäßigen Vertreters: StD Alexandra Kuret Personalrat Funktion Name Vorsitzende Brigitte Sommer stellvertretende Vorsitzende/Schriftführerin Birthe Steiß Beisitz Andreas Rück Beisitz Inka Keneder Beisitz Carsten Leins Beisitz/Nachrücker Ute Krug, Ulrike Reichmann Haushaltsausschuss Funktion Name Vorsitzender Vertreter Schulleitung Joern Koppmann 1. Vertreter FB I Manfred Lamotte 2. Vertreter FB I Sandra Solan 1. Vertreter FB II Hartmut Roeschen 2. Vertreter FB II Martin Schmuck 1. Vertreter FB III Wolfgang Henß 2. Vertreter FB III Brigitte Sommer Vertreter Musik Jens Kempgens Vertreter Kunst Andreas Rück/Renata Soszynska Vertreter Darstellendes Spiel Stefan Kämmerer Vertreter Sport Christian Tischmacher/Gisela Golf Vertreter Polytechnik Timo Becker Vertreter AV-Bereich Andrea Frank, Sandra Solan Vertreter Verwaltung Frau Lampson/Frau Müller-Bludau Vertreter Schulkonferenz Frau Beele-Peters Schulsekretariat Lehrerangelegenheiten: Schülerangelegenheiten: Frau Sabine Lampson Frau Lilia Blum Frau Martina Müller-Bludau Frau Britta Wiegandt Öffnungszeiten Sekretariat: in der Schulzeit Montag bis Freitag in den Ferien Mittwoch 7.30 Uhr bis Uhr in den Pausen 9.00 Uhr bis Uhr

20 Schulkonferenz Stand Sept Schulkonferenzmitglieder stellvertretende Schulkonferenzmitglieder Elternvertreter Elternvertreter Bernd Crispens Petra Ruppel Enrico Mincuzzi Dominique Beinecke Kerstin Münch Martina Beele-Peters Dirk Siebert Wolfgang Fritz Schülervertreter Schülervertreter Sarah Kreß 13c Felix Schweitzer 10b Hüseyin Unvar 9f Sophia Theuring 10d Jana Kupke 12c Jannik Müller 10c Denis Sahitolli 10b Lehrervertreter Marcus Seipp Susanne Rosch Carsten Leins Ann Felicia Meidt Britta Eichelmann Inka Keneder Anja Schlosser Daniel Komma Lehrervertreter (rotierend) Markus Turschner Ursula Stelz Vorstand des Schulelternbeirates (Stand Anfang September 2012) Name Name Name Name Enrico Mincuzzi Vorsitzende Kerstin Münch Stufenvertreterin 5/6 Martina Beele-Peters stellv. Vorsitzender Daniela Dorn Stufenvertreterin 7/8 Agnes Springborn Schriftführerin Petra Ruppel Stufenvertreterin 9/10 Thomas Blasini Kassenführer Stefanie Hofmann Stufenvertreter Verbindungslehrerin Kerstin Ruppel

21 Kolleginnen und Kollegen mit besonderen Aufgaben (Oberstudienräte) Name Karin Bischoff Michael Baur Hartmut Roeschen Brigitte Sommer Jens Keneder Karin Bischoff Hubert Wiesenbach Carmen Körschner Aufgabenfeld Koordination des Schüleraustausches IT-Beauftragter, Softwareausstattung, Verhandlungspartner für Sponsoren Fachbereichsleitung Aufgabenfeld II Betreuung von Praktikanten/innen und LIV Administrator Netzwerkbetreuung, Hardware Schulsozialarbeit Gedenkstättenarbeit Ausbau der Schülerbücherei im Rahmen der Ganztagsschule und zur Stärkung der Angebote der gym. Oberstufe Leseförderung / Fachkoordination Deutsch Agathe Venedey -Grenda Beratung und Förderung LRS, Schullaufbahnberatung Christine Theiß Org. und Leitung musikpraktischer Kurse Armin Trus Jugendmedienschutz, Beratung/Organisation Latein an IGS Regina Schnabel Kulturbeauftragte Arbeitsstellen mit besonderen Aufgaben Agathe Venedey-Grenda Trainingsraum Raum Elke Triller, Anneruth Schomber, Magdalena Rose-Kupfer sonderpädagogische Betreuung Raum Ulli Müller schulbezogene Jugendarbeit Dekanat Hungen Raum Lisa Böcher Schulsozialarbeit Raum Sabine Steinbrecher freiwilliges soziales Jahr Kontakt über Frau Eichelmann Arbeitsamt/Berufsberatung : Herr Stapf kleiner Konferenzraum Herr Knack für Oberstufe, Näheres siehe Sek II-Infowand Eintragen von Abwesenheitszeiten und Konferenzterminen!!!!!!!! Die Kolleginnen und Kollegen melden bitte alle Abwesenheiten (Lehrgänge, Exkursionen, Austauschfahrten, Praktika usw.) rechtzeitig bei Herrn Lamotte/Herr Schunk im Stundenplanzimmer an. Die Termine für Konferenzen jeglicher Art sind ebenfalls einzutragen, um Überschneidungen zu vermeiden. Verantwortlich für den Eintrag ist jeweils der Leiter (Fachleiter / Ausschussleiter / Klassenlehrer / Schulleiter u.ä.) der Konferenz. Alle Protokolle von Fachsitzungen/Fachbereichsitzungen sind bei der Schulleitung abzugeben.

22 Kolleginnen und Kollegen mit besonderen Aufgaben Aufgabenbereich Name Sammlungsleitung Chemie Herr Stumpf Sammlungsleitung Physik Herr Stimmel Sammlungsleitung Biologie Frau Stelz, Frau Sommer Sammlungsleitung Mathematik Herr Zenke Sammlungsleitung Musik Herr Kempgens Sammlungsleitung Kunst Frau Soszynska/Herr Rück Sammlungsleitung Polytechnik Herr Becker Küche Herr Becker Lehrmittelbücherei Frau Berk-Nowack, Frau Silke Kaiser Schullaufbahnberatung Frau Venedey-Grenda Schulpartnerschaft Mosambik Frau Fobbe, Frau Venedey-Grenda (Herr Exler bereits a.d.) Schulpartnerschaft St. Bonnet Frankreich Frau Wiesenbach / Frau Frank Schulpartnerschaft Amherst USA Frau Bischoff Schulpartnerschaft Ditro Rumänien Herr Wiesenbach Schulpartnerschaft Most Tschechien Herr Roeschen Klassenfahrten Herr Lamotte Sonderveranstaltungen Herr Lamotte / Herr Koppmann / Beauftragte Datenschutzbeauftragter Herr Zenke Verkehrsobmann Herr Roeschen Sanitätsdienst Frau Theiß + Schüler Sicherheit Lehrer Frau Theiß Sicherheit Gebäude Herr Tuschter / Herr Irmscher Frauenbeauftragte Frau Venedey-Grenda Beratung für Suchtprävention Frau Kuret Medienteam Frau Golf/Frau Frank/Frau Solan/Herr Müller Betriebspraktikum Stufenleiter Berufsberatung Sek I Herr Stapf (Arbeitsamt - Tel ) BSO 11/BSO 12 (Berufsberatung SEK II) Frau Körschner/Herr Roeschen Olov Frau Elies, Herr Braun, Frau Böcher, Frau Walz,, Frau Keneder, Herr Keneder, Venedey-Grenda Schulische Betreuung ausl. Schüler/innen Frau Lüftner Comenius-Projekt Herr Leins Jugend trainiert für Olympia Sportkollegen/innen Schulbandarbeit Herr Müller AG Musik Oberstufe Frau Theiß Schulgarten Frau Eichelmann Jahresplaner Frau Sommer Schulnetz / Internet Herr Keneder Schulsozialarbeit / Mediation Frau Bischoff / Frau Wennemuth / Frau Triller/ Frau Müller Praktikanten-, Referendarbetreuung Frau Sommer Museumspädagogig Herr Wiesenbach / Frau Körschner Projekt Spurensuche Herr Wiesenbach/Frau Kaufmann Fluss mit Flair/Kunst Frau Soszynska Schaukasten Schülerbücherei Frau Körschner, Herr Geist, Frau Cappar + Schüler Schultheater / freies ensemble hungen Herr Komma Reinigungsdienst/Müll Herr Koppmann Xenos, Comenius Herr Roeschen

23 Seit 1980 ist die Idee, eine Schulpartnerschaft mit dem süd-ost-afrikanischen Staat Mosambik zu wagen, ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit an der Gesamtschule Hungen. Durch das Engagement zahlreicher Generationen von Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Hungen, deren Eltern, des Kollegiums und der Bevölkerung der Region Hungen erhielten Zehntausende mosambikanischer Kinder eine umfassende schulische Grundausbildung, tausende bekamen die Chance, eine Sekundarschule zu besuchen. Verbunden ist diese pädagogische Arbeit mit konkreten Hilfen für Schulen in Mosambik. Dies geschah in verschiedenen Orten und Regionen: In N'kondedzi (Provinz Tete), in Amatongas, Sussundenga, Chimoio und Gondola (Provinz Manica,), in Conhane (Provinz Gaza), in den Armenviertel der Hauptstadt Maputo, in Ressano Garcia und Chanculo (Provinz Maputo). Seit 2002 erfahren die Gesamtschule Hungen und der sie organisatorisch unterstützende gemeinnützige Verein Schulpartnerschaft mit Mosambik finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Durch diese Zuwendungen konnte vor allem der Schwerpunkt der schulpartnerschaftlichen Arbeit, die ESCOLA PRIMARIA COMPLETA DE BENGO ULI SEIBERT, zu einem vorbildlichen Schulzentrum ausgebaut werden. Die im Vorort Bengo westlich von Gondola (Provinz Manica) liegende Schule trägt den Namen der unvergessenen ehemaligen Schulsprecherin der Gesamtschule, ULRIKE SEIBERT. Kurz bevor Ulrike in Mosambik ein soziales Jahr ableisten wollte, verunglückte sie im Juli 1991 tödlich. Im April 1992 wurde in Anwesenheit der stellvertretenden Schulsprecherin Bettina Schmidt der Grundstein zu den beiden ersten Klassenräumen gelegt. Heute ist die EPC ULI SEIBERT mit ihren acht Klassenräumen, einem Brunnen mit Trinkwasser und einem Sportplatz in Bengo zum sozialen Zentrum geworden. Die Gesamtschule Hungen und ihr gemeinnütziger Verein wollen weiter helfen, weil Hilfe immer noch dringend benötigt wird. In 2010/2011 wird in Cruzamento Rica bei Macate/Chimoio (Provinz Manica) mit Unterstützung des BMZ eine weitere Escola Primaria Completa für ca. 400 Schulkinder entstehen. SETZEN SIE IN ZEITEN GLOBALER KRISEN EIN ZEICHEN GLOBALER SOLIDARITÄT Die Gesamtschule Hungen und ihr gemeinnütziger Verein Schulpartnerschaft mit Mosambik freuen sich auf neue Mitglieder. Ein freiwilliger Beitrag von nur 12 jährlich ist erwünscht. Damit werden die geringen Verwaltungskosten gedeckt. Alle eingehenden Spenden sollen auch weiterhin zu 100 Prozent den mosambikanischen Kindern zugute kommen. Spendenkonten: Sparkasse Laubach-Hungen Kto. Nr: (BLZ ) Volksbank Mittelhessen Kto. Nr: (BLZ )

24 Betrifft: Sanitätsdienst der GesaHu Liebe Schülerinnen und Schüler! Da wir im neuen Schuljahr 2012/2013 ja wieder eine ganze Menge neue Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 haben, die diese Information brauchen, aber einige von Euch Alteingesessenen offensichtlich auch noch immer nicht verstanden haben, wofür der SANITÄTSDIENST zuständig ist, was er macht bzw. nicht macht, hier einige kurze Anmerkungen, die ich Euch im Interesse aller Schülerinnen und Schüler dringend zu beachten bitte: Das können wir tun: Akute (FRISCHE) Verletzungen mit den üblichen Maßnahmen der Ersten Hilfe behandeln. Dazu gehört unter anderem das Verbinden von frischen Wunden (Schürfwunden, Schnittwunden, Brandwunden, Risswunden ) Kühlen von frischen stumpfen Verletzungen (Prellungen wie Blaue Flecken, Beulen etc.) Ruhigstellen von Knochenbrüchen und Stauchungen etc. bis zum Eintreffen der Profis Kontrollieren der Kreislauffunktionen Telefonische Benachrichtigen der Rettungskräfte, falls nötig, sowie ggfs. der Eltern oder Familienangehörigen. Das werden wir sicher NICHT machen: (Auch wenn Ihr das vielleicht gerne hättet ) Verabreichen jedweder Medikamente oder Hausmittelchen AUCH KEIN ASPIRIN!!! Verbandwechsel von alten Verletzungen (die Ihr Euch eventuell auch schon zu Hause geholt habt, oder mit denen Ihr schon beim Arzt wart!) Behandeln von Gesundheitsproblemen, die nicht in der Schule aufgetreten sind, oder die nicht unter die Möglichkeiten der Ersten Hilfe fallen, wie z.b. Kopfschmerzen, Übelkeit aufgrund von Hunger (vergessenes Frühstück etc.) und dergleichen. (Wenn es Euch morgens schon übel ist, bleibt halt zu Hause ) Da die Sanitäterinnen und Sanitäter SchülerInnen wie Ihr seid und als Angehörige überwiegend der höheren Klassen (besonders auch der Oberstufe!) sehr große Leistungsanforderungen im Unterricht besonders der Leistungskurse zu bewältigen haben, müsst Ihr Verständnis dafür aufbringen, dass sie künftig keine Unterrichtszeit mehr für die Versorgung von Lappalien vergeuden werden. Kleinere Verletzungen wie z.b. ein nicht stark blutender Schnitt im Fingerchen oder ein am Tischbein gestoßener Zeh o. ä. können ganz gut auch bis zur Pause warten. In den großen Pausen ist normalerweise IMMER jemand im Sani, manchmal verbringen die Sanitäter/innen dort auch Freistunden. Dann kann man sich dort versorgen lassen. Wegen Wehwehchen braucht Ihr aber die Sanitäter nicht aus dem Unterricht zu holen! Noch etwas, ganz Wichtiges: Wenn wir Euch einen Eispack und ein Tuch in den Unterricht mitgeben, müsst Ihr das noch bevor Ihr mittags heimfahrt, wieder abgeben! Wenn Ihr die Eispacks nicht zurückbringt, können wir keine mehr an andere Kinder ausgeben. Seid also bitte so fair Euren Kameradinnen und Kameraden gegenüber, dass Ihr die Sachen nicht einfach behaltet. Elastische Binden solltet Ihr zu Hause waschen (NICHT BÜGELN!!!) und dann sauber wieder abgeben. Die kann man nämlich auch wieder verwenden. Künftig müsst auch Ihr Euren Teil dazu tun, dass nicht mehr so viele Sanitätseinsätze erforderlich werden: Achtet bei Euren wilden Spielen auf dem Hof und im Sportunterricht darauf, Euch und andere nicht mutwillig in Gefahr zu bringen. Vermeidet Prügeleien. Das ist nämlich überhaupt kein Spaß, wenn wir dann die Kontrahenten zusammenflicken müssen! Hindert auch andere daran, sich zu prügeln, bevor etwas passiert. Man kann Konflikte auch gewaltlos bewältigen! Notfalls gibt es ja auch noch die Streitschlichter, ab die man sich wenden kann. Wirkt auf Eure Klassenkameraden ein, nicht mit irgendwelchen Gegenständen (Möbel, Flaschen etc ) zu randalieren, das führt nur zu unnötigen Unfällen. Frühstückt vernünftig, damit es Euch in der Schule nicht vor Hunger übel wird, nehmt auch ein Pausenbrot und etwas Gesundes zu trinken mit. Kleine Prellungen, z.b. an der Hand, könnt Ihr auch mal selbst behandeln, indem Ihr die betroffene Stelle unter fließendem kaltem Wasser kühlt. Benutzt mal Euren Grips und überlegt, ob Ihr alleine klar kommt, bevor Ihr zum Sanitätsdienst lauft! Befolgt die Anweisungen Eurer Lehrerinnen und Lehrer. Dann passieren nämlich erfahrungsgemäß weniger Unfälle Unterrichtsstörende DURCHSAGEN sind künftig nur noch bei wirklichen Notfällen (z.b. große, stark blutende Wunden, Knochenbrüche ) zulässig!!! Für alles andere gilt: entweder bis zur nächsten großen Pause warten (und sich vielleicht so lange mit einem sauberen Tempotaschentuch auf der kleinen Wunde behelfen) oder aber den DIENSTPLAN benutzen, der an der Tür zum Sani hängt. Da steht nämlich genau drauf, in welchen Räumen die diensthabenden Sanitäterinnen und Sanitäter in jeder Stunde zu finden sind. Da geht man dann eben direkt hin und holt Hilfe Der Sanitätsdienst wünscht Euch ein möglichst unfallfreies Schuljahr und viel Erfolg beim Lernen in der GesaHu!

25 Verein der Freunde und Förderer der Gesamtschule Hungen e.v. Freunde und Förderer der GesaHu / Ingolf Hoefer, Gotenweg 70, Wetzlar Tel.: Vorsitzender: Schatzmeister: Schriftführer: Herr Ingolf Hoefer Frau Maria Stiehl Herr Hartmut Roeschen Werden Sie Mitglied des Vereins, um die Qualität der Schularbeit weiterhin zu verbessern. Aufnahmeanträge und Informationen erhalten Sie unter obiger Adresse bzw. Telefonnummer. In der Schule werden Herr Roeschen, Herr Henß oder andere Kolleginnen und Kollegen Sie gerne informieren Auszug aus der Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Gesamtschule Hungen e.v. 2 Zweck und Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt das Ziel, ein eigenständiges Profil sowie die soziale und interkulturelle Integration an der Gesamtschule Hungen zu fördern. Außerdem soll die Bindung zwischen Schule und den ehemaligen SchülerInnen und LehrerInnen unterstützt werden. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Finanziell gefördert werden Maßnahmen aus dem pädagogischen, wissenschaftlichen, kreativen, musischen und interkulturellen Bereich der Gesamtschule Hungen: 1. Schulpartnerschaften 8. Schulchor und Schulband 2. Arbeitsgemeinschaften 9. Arbeit der Schülervertretung 3. Hausaufgabenhilfe 10. Sportveranstaltungen 4. Projekte 11. Geräteausstattung 5. Schulbibliothek 12. Publikationen der Schule 6. Ausstellungen 13. Berufskundliche Vorträge z. b. von Ehemaligen 7. Gebäude- und Geländegestaltung Die Maßnahmen werden durch Mitgliedsbeiträge sowie die Spenden von Sponsoren finanziert. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Unterstützung von Projekten können Sie jederzeit über das entsprechende Formular beantragen. Die Höchstfördersumme beträgt 350,-. Mitgliedsanträge und Antragsformulare für Fördergelder siehe nächste Seite!

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27 Fachräume an der Gesamtschule Hungen Musik-Haus 10 Kunst Darstellendes Spiel Naturwissenschaften ACHTUNG!!!! Fach genauere Raumbezeichnung Raumnummer alte Aula /geplant: Mediothek Multimediaraum Unterrichtsraum Müller, Turschner, Walz Praxisraum, Orchester, Band, Chor (Sammlung) Benutzerordnungen beachten Informatik ACHTUNG!!!! Unterrichtsraum Theiß Unterrichtsraum Kempgens 10-2 Vorbereitungsraum + Sammlungsraum Kunstraum (Teppichbodenraum) Kunstraum Kunstraum Vorbereitungsraum + Sammlungsraum Fundus / Technikraum Gymnastikraum in der Turnhalle Aula Theaterraum in der neuen Aula Elektronikraum a Physikraum (E-Lehre / Mechanik) Physikraum (Optik / Mechanik) Physik- / Chemieraum (Wärmelehre) Chemieraum Chemieraum Chemieraum Chemievorbereitung + Sammlung 6-107/6-108 Physik- / Chemiehörsaal Projektionsraum für Hörsaal a Physikvorbereitung + Sammlung Physikvorbereitung + Sammlung (Astro) Physik- / Biologieraum Biologieraum 7-113/7-114 Biologieraum Biologieraum Biologievorbereitung/Sammlung 7-117/7-118 Biologieraum Biologiehörsaal Computerraum Computerraum Vorbereitungsraum Informatik (Serverraum) a Benutzerordnungen beachten Computerraum, Multimedia offen für alle FB Erdkunde Kartenraum Polytechnik Tonraum + Brennraum / Elektronikraum Metallbearbeitung Schulgarten Holzbearbeitung Maschinenraum Medien Filmraum - im Block 2 ganz unten (Zugang nur vom Hof 2) Multimediaraum neu Medienlagerung im Lehrerzimmer und über Herrn Lehrerzimmer Roeschen Multimediaraum + Computerausstattung Sport Turnhalle Gymnastikraum Turnhalle WPU Hauswirtschaft Stadthalle Küche Küchenvorraum a

28 Aufenthaltsräume für Schüler: neue Mensa (Kiosk) Aufenthaltsraum für Oberstufenschüler Schülerbücherei im Block 7 Pausenbetreuung im alten Essensausgaberaum (Betreuung durch Frau U. Müller) für Lehrer: Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum (großer Konferenzraum) Teamraum5/6 diverse Dienstzimmer und Vorbereitungsräume im Block 6 und 7 Raumverteilung im Verwaltungsbereich (Block 7/ Block 9) Raum Schulleiter -Herr Koppmann Stellvertretender Schulleiter - Herr Lamotte Stundenplanzimmer Lehrersekretariat - Frau Blum/Frau Lampson Schülersekretariat Frau Müller Bludau /Frau Wiegand Oberstufenleitererin - Frau Kuret päd. Leiterin - Frau Wennenmuth-Enukoha Frau Eichelmann Stufenleiter 9 / 10 - Herr Braun Stufenleiter 7 / 8 Herr Schunk Stufenleiterin 5 / 6 - Frau Wilken Fachbereichsleitung FB I - Frau Schauß Fachbereichsleitung FB II - Herr Roeschen Fachbereichsleitung FB III - Herr Henß Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Teamraum 5/ Trainingsraum 9-12 Sanitätsraum Schulsozialarbeit Frau Böcher 9 13 LIV-Raum 9-14 Schulbezogene Jugendarbeit Frau Müller 9-15 Olov-Team-Raum 9 16 Streitschlichter 9-01 Besuchertoiletten Erdgeschoss Block 7 gegenüber Raum Toiletten Lehrer/Innen Obergeschoss Block 7 gegenüber Raum 7-119

29 Agathe Venedey-Grenda Lehrerin Tel.: Trainingsraum - Raum 9-12 Mein Name ist Agathe Venedey-Grenda und ich bin federführend im Trainingsraum für Eigenverantwortliches Denken und Handeln tätig. Weiterhin sind im Trainingsraum Frau Wennemuth-Enukoha, Frau Eichelmann, Frau Golf, Frau Elies und Herr Deichert mit einzelnen Stunden anzutreffen. Zu meinen Aufgabenbereichen gehören: Unterstützung des Bewusstwerdens von Störverhalten durch gewaltfreie Gesprächsführung Begleitung bei der Bearbeitung des Rückkehrplans als Bestandteil des Trainingsraumkonzepts Organisation von Gesprächen mit Schülern, Erziehungsberechtigen und betreffenden Kollegen Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern Bezug nehmend auf Unterrichtsstörungen - Sozialarbeit an Schulen - Raum 9-13 Lisa Böcher Dipl. Pädagogin l.boecher@caritas-giessen.de Tel.: Mobil: Sprechzeiten: Mo. und Mi. von Uhr Mein Name ist Lisa Böcher und ich bin Sozialarbeiterin des Caritasverbandes Gießen e.v. für das Projekt Sozialarbeit an Schulen des Landkreises Gießen bin ich für die Gesamtschule in Hungen zuständig. Auf diesem Weg möchte ich meine Arbeit und Aufgaben kurz vorstellen. Die Schwerpunkte meiner Arbeit sind: - Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrer/innen z.b. bei Schulschwierigkeiten und Lebensfragen, - Beratung und Betreuung von Schulverweigerern und deren Eltern und Lehrer/innen, - pädagogische Arbeit mit Gruppen wie bspw. Präventionsangebote, Förderung von sozialen Kompetenzen, Unterstützung bei der Berufsorientierung, etc. - Projektarbeit mit Klassen zu unterschiedlichen Themen, wie Sucht, Gewalt, etc. - Mitarbeit in Schulgremien, - Zusammenarbeit mit Eltern, durch Beratung bei Schul- und Lebensfragen, Teilnahme an Eltern-/Lehrergespräche, Vermittlung an Fachdienste. Ich bin eine neutrale und vor allem vertrauliche Ansprechpartnerin für die Belange der Schüler und Schülerinnen und gleichzeitig Vermittlerin zwischen Familie, Schule und Jugendamt. Das Ziel meiner Arbeit ist es Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Bei Fragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.

30 - Streitschlichter Raum 9-03 Liebe Leserinnen und Leser, seit dem Schuljahr 2002/2003 gibt es an der Gesamtschule Hungen das Streitschlichterprogramm. Hier wird in einem moderierten Gespräch den Streitenden geholfen, eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Ausgebildete Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse führen für jeweils Jüngere Gespräche durch. Schwierigere Fälle werden von Frau Müller und Frau Bischoff übernommen. Zur Streitschlichtung kann man am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils in der ersten großen Pause in den Raum 9-03 kommen. Mit dieser präventiven Maßnahme wollen wir zur Verbesserung des Schulklimas beitragen. - Der Kümmerkasten - Worum geht es? Sie haben mit Anfang des Schuljahres die Kooperationsvereinbarung zwischen Eltern, Schülern und Lehrkräften ausgehändigt bekommen und unterschrieben an die Schule zurückgegeben. Diese Kooperationsvereinbarung ist für alle Beteiligten bindend und Ihr Regelwerk ist einzuhalten. (Sie ist auch im Mitteilungsheft und im Planer abgedruckt.) Die Projektgruppe Kooperationsvereinbarung bestehend aus Elternvertretern und Lehrkräften hat sich zur Aufgabe gemacht, die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung zum Wohle der Schulgemeinschaft zu überwachen und an Ihrer Weiterentwicklung zu arbeiten. Wir brauchen Sie! Daher möchten wir Schülern, Eltern und Lehrkräften eine Möglichkeit bieten, Verstöße, Anregungen, Kritik an zentraler Stelle anzubringen. Die Mitglieder der Projektgruppe werden diese Mitteilungen aufnehmen und nach ihren Möglichkeiten dafür Sorge tragen, Schwachstellen zu beseitigen bzw. Verstöße zu ahnden. Aus diesem Grund haben wir einen Kümmerkasten ins Leben gerufen, der sowohl in Form eines Briefkastens am Nordeingang von Haus 7 und auch in Form eines -briefkastens (kummerkasten@gesahu.de) existiert. Nutzen Sie den Kümmerkasten! Wir bitten Sie, alle Ihre Anregungen, positive und negative Kritiken sowie Probleme über diesen Weg mitzuteilen! Diese werden von uns selbstverständlich vertraulich und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt, so dass niemand befürchten muss, hierdurch Nachteile zu erleiden. Das Projektteam trifft sich regelmäßig zu Sitzungen und wird spätestens dann über die eingegangenen Punkte beraten und sich für deren Abhilfe bzw. Klärung einsetzen. Sofern sich der Absender genannt hat, werden wir ihm selbstverständlich auch Rückmeldung über das Ergebnis oder Hilfestellung geben. Die -adresse lautet: kummerkasten@gesahu.de. Ihre Mitteilungen bedürfen keiner Formvorschrift. Schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen, nennen uns die betroffenen Personen und den genauen Sachverhalt. Sofern Sie uns Ihren Namen und Telefonnummer mitteilen, haben wir bessere Möglichkeiten bei Unklarheiten nachzufragen und damit mehr Chancen an einer Verbesserung/ Abhilfe zu arbeiten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dieses neue Medium nutzen, um Schwachstellen unserer Schule aufzudecken und Ihre Kritik loszuwerden. Nur dann können wir an Verbesserungen arbeiten und zum Wohle der ganzen Schulgemeinschaft wirken. Danke! Herzlichst Ihr Team der Projektgruppe Kooperationsvereinbarung

31 - Ev. schulbezogene Jugendarbeit - Ulli Müller Raum 9-15 Dipl. Sozialpädagogin/Gemeindepädagogin Ulli.Mueller@evjuhu.de Tel.: oder Sprechzeiten: Di. und Do. von Uhr Mein Name ist Ulli Müller und ich arbeite im Ev. Dekanat Hungen als Gemeindepädagogin. Mein Aufgabenbereich umfasst neben der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit auch die Schulbezogene Jugendarbeit an der integrierten Gesamtschule Hungen. Ich stehe den Schüler/ innen als neutrale Ansprechpartnerin zur Verfügung und versuche bei Fragen, Streitigkeiten und Problemen weiterzuhelfen, oder auch einfach da zu sein, wenn sie jemanden zum Reden brauchen und sich sonst niemand anvertrauen können. Sonstige Tätigkeiten der Schulbezogenen Jugendarbeit (SBJA) sind: - die Mitwirkung bei der Streitschlichterausbildung - offener Pausentreff in den großen Pausen und in der Mittagspause (Dienstag und Donnerstag) - Vereinzelte Projektangebote in Kooperation mit dem Lehrerkollegium oder außer-schulischen Kooperationspartnern, z.b. o Willkommenstage für die neuen Fünftklässler o Projekttage zum Sozialen Lernen o Schuljahresabschlussgottesdienste und Adventsandachten o Mitarbeit und Unterstützung bei besonderen Projekten, Kassenfahrten usw. - Ferienfreizeiten der Evangelischen Jugend - Fahrten zu Jugend- und Kirchentagen Bei Fragen und Anregungen stehe ich Euch / Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. - Schulpsychologin- Dr. Christina Keßler Christina.Kessler@gi.ssa.hessen.de Die schulpsychologische Arbeit umfasst vielfältige Aufgaben, die ich im Folgenden kurz vorstellen möchte. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes unter: und dann unter dem Menüpunkt Über Uns, Zuständigkeiten. Die Schwerpunkte meiner Arbeit sind: Einzelberatung von SchülerInnen und Eltern bei schulischen und privaten Belangen Beratung von Lehrkräften Beratung von Schulen in Bezug auf Schulentwicklung und Organisationsberatung, sowie die Begleitung von Veränderungsprozessen des Systems Schule Kollegiale Fallberatung von Lehrkräften Schulinterne Fortbildungen zu verschiedenen Themen Selbstregulierten Lernen (insbesondere beim Schreiben) Ich bin eine neutrale und vor allem vertrauliche Ansprechpartnerin. Alle Inhalte der Gespräche werden nur mit Zustimmung der Beteiligten an andere Personen weitergegeben.

32 Förderschule des Landkreises Gießen Förderschwerpunkte: Lernen und soziale und emotionale Entwicklung Regionales Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) Telefon: / Fax: / poststelle@anna-freud.lich.schulverwaltung.hessen.de Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Lernen und/oder im sozial-emotionalen Bereich Jedes Kind kommt mit unterschiedlichen Erfahrungen in die (weiterführende) Schule. Um allen Kindern gerecht zu werden, kann die Schule durch verschiedene pädagogische Maßnahmen fördern. Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören z.b. individuell auf das Kind abgestimmte Lernangebote im Unterricht, die Einrichtung von Stütz- und Förderkursen, die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit besonderen Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und auch Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich. Die Schule kann hierbei durch förder-pädagogische Hilfen und Maßnahmen des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) unterstützt werden. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln: Gespräche mit den jeweils Beteiligten Beratung über therapeutische und/oder präventive Maßnahmen Förderdiagnostische Abklärung Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen In jedem Fall ist das Ziel der Zusammenarbeit von Schule, Sorgeberechtigten und BFZ die optimale Lernentwicklung des Kindes. Jahrgangsstufe 5 Magdalena Rose-Kupfer Tel.: , jmfh.kupfer@t-online.de Jahrgangsstufe 6 Elke Triller Tel.: , Elke_Triller@gmx.de Jahrgangsstufe 7 10 Anne Ruth Schomber Tel.: , SchafimNetz@aol.com

33 Ganztags an der GesaHu Die Gesamtschule Hungen ist eine Schule mit Ganztagsangeboten. Anders als in unseren Nachbarländern üblich, wird der Begriff Ganztagsschule nicht mit der ganztägigen Anwesenheitspflicht von Schülern und Lehrern gleichgesetzt. Das hessische Kultusministerium unterscheidet drei Stufen, sogenannte Profile, mit unterschiedlichen Qualitätsanforderungen an seine Schulen. Die Gesamtschule Hungen befindet sich derzeit im Profil 1. Das bedeutet: Wir bieten an mindestens vier Tagen der Woche ein verlässliches Betreuungsangebot für die Schüler der Mittelstufe bis 15:30 Uhr. Wir haben eine Mensa und bieten den Schülern ein warmes Mittagessen an. Ab 7:30 Uhr, in den großen Pausen und auch in der Mittagspause können die Schüler ein Betreuungsangebote in unserem Pausentreff besuchen, der von einer ehemaligen Schülerin im Freiwilligen Sozialen Jahr betreut wird. An dem Konzept zur Weiterentwicklung der Ganztagsschule arbeiten Schüler, Lehrer und Eltern gemeinsam. Wir bieten ein vielfältiges und kostenfreies Angebot im Nachmittagsprogramm, bei dem uns viele Kooperationspartner unterstützen. Das zusätzliche Angebot umfasst regelmäßige Hausaufgabenhilfe, Förderangebote und viele Freizeitangebote. Da wir gerne weitere Wünsche in unser Programm aufnehmen möchten, benötigt die Schule zusätzliche personelle und finanzielle Unterstützung. Die Möglichkeit der Stellenaufstockung besteht zum kommenden Schuljahr und ist mit der Änderung zu Profil 2 verbunden. Um die Qualitätskriterien dafür zur erfüllen, wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung des pädagogischen Konzeptes eingerichtet. Die Themen in diesem Schuljahr sind die Erarbeitung eines bewegungsorientierten Rhythmisierungskonzeptes, Selbständiges Lernen als fester Bestandteil im Schulkonzept/Stundenplan und die Überarbeitung des Förderkonzeptes. Zu dieser Arbeitsgruppe sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Kontakt: Britta Eichelmann, Ganztagskoordinatorin Mail: ganztagsschule@gesahu.de

34 Das Nachmittagsangebot an der Gesamtschule Hungen Auch im Schuljahr 2012/13 können wir den Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule Hungen wieder ein abwechslungsreiches Nachmittagsangebot zur aktiven Freizeitgestaltung und zur Bewältigung von eventuellen schulischen Problemen anbieten. Dieses Angebot startet in diesem Jahr am 3. September und wird von unserem Kollegium, Oberstufenschülern und freiberuflichen Mitarbeitern durchgeführt. In der Mittagspause von Uhr bis Uhr wird für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Nachmittagsveranstaltung besuchen wollen, ein warmes Mittagessen angeboten. Am fand der Informationstag zur Einwahl in die Kursangebote statt Die Kurse finden zweistündig statt, vom 3.9. bis sind Schnupperwochen. Danach findet eine Wahl der Kurszugehörigkeit statt, die dann für ein Schulhalbjahr verbindlich ist. Die verbindliche Anmeldung erfolgt bis zum ! Förderangebote gibt es für die Jg in Französisch, für Jg. 6 in Englisch, in der Lernwerkstatt Mathe für Jg Förderunterricht wird für Deutsch, Mathe und Englisch bis Jg. 8 auch im Regelunterricht angeboten. Zur Anerkennung von LRS (Nachteilsausgleich) ist der Besuch eines Förderkurses ( Bereich WPU II) für die Schüler/innen der Jahrgänge 8 bis 10 verbindlich. Schüler/innen, die den Förderkurs der Schule nicht besuchen, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie außerschulisch einen entsprechenden Kurs besucht haben, oder eine individuelle Förderung im Fachunterricht Deutsch erfolgt ist. Für den Förderunterricht, die Hausaufgabenhilfe und die Nachmittagsangebote wurde ein Heft erstellt, das alle SchülerInnen der Jahrgänge 5-8 und auf Wunsch der Jahrgänge 9 und 10 von den KlassenlehrernInnen erhalten haben. Alle Nachmittagsangebote finden Sie auch auf unserer Homepage unter

35 G E S A M T S C H U L E H U N G E N D E S L A N D K R E I S E S G I E S S E N S c h u l f o r m ü b e r g r e i f e n d e G e s a m t s c h u l e m i t g y m n a s i a l e r O b e r s t u f e Hungen, den An alle Tel.: / Kolleginnen und Kollegen Fax: / Betr.: Schriftliche Arbeiten im Schuljahr 2012 / 2013 Bezug: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 hier: 26 bis 34 und Anhang 2 (Richtlinien für Leistungsnachweise) und 37 bis 44 (Bestimmungen über die Leistungsfeststellungen und bewertungen bei Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen und Verfahrensweisen bei Nachteilsausgleich) Liebe Kolleginnen und Kollegen, schriftliche Arbeiten im Sinne der o.g. Verordnung sind: - Klassen- und Kursarbeiten in den Fächern die in der unten stehenden Tabelle aufgeführt sind - Lernkontrollen in den übrigen Fächern - Übungsarbeiten in schriftlicher Form (keine Notengebung und keine Grundlage für die Leistungsbeurteilung) Die Anzahl der Klassen- bzw. Kursarbeiten kann aus der Tabelle entnommen werden. Für alle anderen Fächer soll je Halbjahr eine schriftliche Lernkontrolle durchgeführt werden Die Bearbeitungszeit für die einzelnen Klassen- oder Kursarbeiten soll in den Jahrgangsstufen - 5 und 6 in der Regel eine Unterrichtsstunde, - 7 und 8 in der zweiten Fremdsprache in der Regel eine Unterrichtsstunde, in den übrigen Unterrichtsfächern bis zu zwei Unterrichtsstunden, - 9 und 10 in der dritten Fremdsprache in der Regel eine Unterrichtsstunde, im Fach Deutsch bis zu drei, in den übrigen Fächern bis zu zwei Unterrichtsstunden umfassen. Die reine Bearbeitungszeit für die einzelnen Lernkontrollen soll in den Jahrgangsstufen - 5 bis 7 dreißig Minuten - 8 bis 10 fünfundvierzig Minuten nicht überschreiten. Von einem Schüler dürfen grundsätzlich an einem Tag nur eine und in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten verlangt werden. Korrektur, Bewertung und Rückgabe einer schriftlichen Arbeit haben so rasch wie möglich zu erfolgen, spätestens jedoch nach drei Unterrichtswochen. Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit sowie am Tage der Rückgabe darf im gleichen Fach keine Arbeit geschrieben werden. Unter jede Arbeit ist ein Notenspiegel anzubringen. In den Fächern, in denen Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, machen die schriftlichen Arbeiten die Hälfte der Grundlage der Leistungsbeurteilung aus, in den übrigen Fächern etwa ein Drittel. Ist mehr als ein Drittel der Arbeiten einer Lerngruppe mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet worden, so ist die Arbeit einmal zu wiederholen, sofern nicht der Schuleiter nach Beratung mit dem Fachlehrer entscheidet, dass die Arbeit zu werten sei. Die Arbeit ist zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte mit den Noten mangelhaft und ungenügend oder der entsprechenden Punktzahl bewertet wurden. Der Anteil für die Bewertung, bzw. Wiederholung einer Arbeit, bezieht sich immer auf eine Lerngruppe, außer bei Vergleichsarbeiten. Im Falle der Wiederholung einer schriftlichen Arbeit wird immer die bessere Note bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Schriftliche Arbeiten sollen für die einzelnen Lerngruppen gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Eine Häufung vor den Ferien ist zu vermeiden. Bei der Terminplanung für die schriftlichen Arbeiten haben Klassen- und Kursarbeiten in den Fächern D, E, M, F, L, Spa am vorgesehenen Arbeitstag generell Vorrang vor Lernkontrollen in den übrigen Fächern. Lernkontrollen haben Vorrang vor Übungsarbeiten und schriftlichen Hausaufgabenkontrollen. Lernkontrollen haben nur dann Vorrang vor den schriftlichen Arbeiten in den Hauptfächern, wenn sie eher eingetragen und den Schülern mitgeteilt wurden. Zur besseren, übersichtlicheren und transparenten Terminplanung tragen alle Lehrer ihre Arbeitstermine im Intranet in den Klausurplan ein. Diese Eintragungen sind den Schülern mitzuteilen, damit bei Terminabsprachen mit den Schülern Überschneidungen verhindert werden. Feste Terminvorgaben der Fachkonferenzen tragen bitte die Fachkoordinatoren ein.

36 Für die Fächer D, E, M, F, L sind die unten angeführten Arbeitstage eingerichtet und die angegebene Anzahl der Arbeiten im Schuljahr verbindlich: 2 Fach Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10 Deutsch Arbeitstag Fr Do Di*) Fr Anzahl Englisch Arbeitstag Fr Di Mo Mi Di*) Mo***) Anzahl Mathematik Arbeitstag Do Fr Do Fr Mi**) Di Anzahl Arbeitstag Do Mo Fr Mi 2. Fremdsprache (F/L/Spa) Anzahl Fremdsprache (F/Spa) Arbeitstag Mi**) Mo***) Anzahl *) Die Arbeitstage in der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Englisch und Deutsch liegen am Dienstag. Da nur dort Englisch in der ersten Stunde ist (sonst 2x Stunde 6) und die Doppelstunde Deutsch liegt. Deshalb müssen die Arbeitstermine in dieser Jahrgangsstufe und in diesen Fächern von den Fachkonferenzen abgestimmt werden. **) Die geeigneten Doppelstunden liegen in der dritten Fremdsprache und in Mathematik am Mittwoch. Deshalb müssen die Arbeitstermine in dieser Jahrgangsstufe und in diesen Fächern von den Fachkonferenzen abgestimmt werden. ***) Die geeignete Stunde für die dritte Fremdsprache und Englisch liegt am Montag. Deshalb müssen die Arbeitstermine in dieser Jahrgangsstufe und in diesen Fächern von den Fachkonferenzen abgestimmt werden. In den Jahrgangsstufen 6 und 8 soll eine der pro Fach vorgesehenen Klassen- oder Kursarbeiten als schulinterne Vergleichsarbeit angefertigt werden. Die Ergebnisse (Notenspiegel) dieser Arbeiten sind den Stufenleitern zu übergeben, da das Staatliche Schulamt diese Daten anfordert. In besonderen Ausnahmefällen (z.b. Unterrichtsausfall durch Krankheit usw.) kann auf Antrag des Fachlehrers der Schulleiter die Anzahl der Klassen- und Kursarbeiten in einer Lerngruppe um je eine Arbeit kürzen, wenn mehr als vier Arbeiten vorgesehen sind. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 soll im Fach Deutsch mindestens die Hälfte der Kursarbeiten so angelegt sein, dass die Rechtschreibsicherheit gezielt gefestigt wird (z.b. Diktate). Die übrigen Klassen- und Kursarbeiten im Fach Deutsch sind als selbständig verfasste zusammenhängende Texte (z.b. Erzählung, Bericht, Textzusammenfassung, Stellungnahme, usw.) zu schreiben. Minderleistungen in der Rechtschreibung dürfen bei diesen Arbeiten die Note nicht um mehr als eine Notenstufe verschlechtern. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann der Anteil der Arbeiten zur Festigung der Rechtschreibsicherheit vermindert werden. Grundlage der Bewertung der Rechtschreibung und Zeichensetzung sind ab dem 1. August 2006, die neuen Rechtschreibregelungen in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), B (Getrennt- und Zusammenschreibung), C (Schreibung mit Bindestrich), D (Groß- und Kleinschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende). Für Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10, die wegen besonderer Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben an Fördermaßnahmen im Nachmittagsangebot regelmäßig teilnehmen, gelten die Bestimmungen über die Leistungsfeststellungen und bewertungen in den 37 bis 44 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen über Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleich in den 5 bis 7 der oben genannten Verordnung. 2

37 Mindestkursniveau: Übersicht über die Abschlüsse an der Gesa Hu Hauptschulabschluss: C und G-Kurse Mindestnoten: C-Kurs: Note 4; B-Kurs: Note 5 ; G-Kurs: Note 4; E-Kurs: Note 5 Fächer ohne Differenzierung: Note 4 auf Hauptschulniveau (Auf Realschulniveau unterrichtete Fächer werden um eine Notenstufe besser gewertet) Prüfungen: Projektprüfung (Bewertet wird die Vorbereitung, die Durchführung und die Präsentation des Projektes vor einem Prüfungsausschuss) Schriftliche Prüfung in Deutsch (135 Minuten), Mathematik (90 Minuten) und nur für den qualifizierten Hauptschulabschluss in Englisch (90 Minuten) Gesamtnote: Für den Hauptschulabschluss 4,4 oder besser für den qualifizierten Hauptschulabschluss 3,0 oder besser Berechnung der Gesamtnote: Fächer des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 mit Ausnahme der Prüfungsfächer (Deutsch, Mathematik [Englisch falls der qualifizierte Abschluss angestrebt ist]) Prüfungsfächer und Projektprüfung zweifache Gewichtung der Zeugnisnote einfache Gewichtung der Prüfung Vorbereitungsphase + Durchführungsphase + Präsentation Jeweils einfache Gewichtung Jeweils zweifache Gewichtung Gesamtnote Realschulabschluss: Mindestkursniveau: zwei mal B-Kurs in Deutsch, Englisch * oder Mathematik; ansonsten C oder G-Kurse Mindestnoten: B-Kurs: Note 4; C-Kurs: Note 3; A-Kurs: Note 5; E-Kurs: Note 4; G-Kurs: Note 3 Fächer ohne Differenzierung: zwei mal Note 3 ansonsten Note 4 Prüfungen Schriftliche Prüfung in Deutsch (135 Minuten), Mathematik (90 Minuten) und Englisch * (90 Minuten). Mündliche Prüfung in einem Wahlfach oder Präsentation einer Hausarbeit vor einem Prüfungsausschuss Gesamtnote: besser als 4,4 Berechnung der Gesamtnote: Fächer des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 mit Ausnahme der Prüfungsfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch *, Wahlfach) Prüfungsfächer und Wahlprüfungsfach Jeweils einfache Gewichtung zweifache Gewichtung der Zeugnisnote einfache Gewichtung der Prüfung Mündliche Prüfung oder Referat/Präsentation eines Wahlthemas 1fache Gewichtung Präsentation/Prüfung 2fache Gewichtung der Zeugnisnote Jeweils zweifache Gewichtung Gesamtnote Sofern nicht Englisch die erste Fremdsprache ist, gilt hier entsprechendes für die erste Fremdsprache

38 Versetzung in die gymnasiale Oberstufe Mindestkursniveau: zwei mal A-Kurs in Deutsch, Englisch * oder Mathematik, insgesamt mind. 3 A-/E-Kurse ansonsten B oder G-Kurse (kein C-Kurs!) Mindestnoten: A-Kurs: Note 4; B-Kurs: Note 3; E-Kurs: Note 4; G-Kurs Note: 2 Fächer ohne Differenzierung: Note 3 Qualifizierter Realschulabschluss (E11) Aufnahme in die gym. Oberstufe kann von der Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern befürwortet werden, wenn aufgrund Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Oberstufe zu erwarten ist, wenn der Notendurchschnitt in allen Fächern besser als 3,0 ist und folgende Bedingungen erfüllt sind: Mindestkursniveau: Nur ein C oder G- Kurs mit. Note 2 Mindestnoten: A-Kurs: mind. Note 4; B-Kurse: Notendurchschnitt besser als 3,0 in Ma, Dt, 1. Fremdspr., eine Naturw.; E-Kurse: mind. Note 3; G-Kurse. mind. Note: 2 Fächer ohne Differenzierung: besser als 3,0 in mind. 2 Fächern. Bezug: Achtung: Mahntermin Mitteilungsverfahren Stand: Sept 2012 Notensprünge, nicht hinreichende Leistungen, erstmals auftretende mangelhafte oder ungenügende Leistungen, Umstufungsankündigungen 1. Jahrgangsstufen 9 und 10 Zu den Mahnterminen werden alle Noten,auch Noten, die keine Minderleistung sind, in ein zentrales System am Computer eingetragen. Daraus werden die voraussichtlichen Abschlüsse bestimmt. Für Jahrgang 9/10 werden keine Mahnungslisten geschrieben, stattdessen bekommen die Schülerinnen und Schüler eine Mitteilung über den voraussichtlichen Abschluss zusammen mit dem gesamten Notenbild. Die Verteilung erfolgt über die Klassenleitungen. Diese -zusätzliche- Leistung soll Eltern und Schüler frühzeitig eine Reaktionsmöglichkeit geben, um sich Klarheit über die weitere Schul- und Berufslaufbahn zu verschaffen. Wichtig: Alle Noten müssen eingetragen sein, um Abschlüsse feststellen zu können. 2. Jahrgangsstufen 5 bis 8 Die Fachlehrer tragen ihre Mahnungen und Mitteilungen in die Mahnungslisten ein. Die Klassenlehrer sammeln zum angegebenen Termin die Mahnungslisten ein und füllen die Sammelmitteilungen aus. Die Klassenlehrer geben die Mahnungslisten und die Sammelmitteilungen zum angegebenen Termin bei den Stufenleitern ab. Die Stufenleiter kontrollieren die Sammelmitteilungen. Die Klassenlehrer geben die kontrollierten Sammelmitteilungen den Schülern für die Eltern mit. Die Klassenlehrer kontrollieren den unterschriebenen Rücklauf und geben ihn anschließend zur Schülerakte. Über nicht erfolgte Rückläufe ist in der Schülerakte eine Aktennotiz zu machen. 3. Einführungsphase Die Mahnungslisten 11 liegen im Lehrerarbeitsraum aus. Alle im 1. Hj. bestehenden Minderleistungen (00-04 Punkte) müssen eingetragen werden. Im 2. Hj. müssen alle Noten in die Klassenübersichtslisten eingetragen werden Bestehende Minderleistungen und Mitteilungen über Versetzung/Gefährdung werden von den Tutoren über den Stufenleiter an die Eltern der Schüler der Einführungsphase weitergeleitet. 4. Umstufungsankündigungen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 Umstufungen, die zum Schuljahresende beantragt werden und in den Zeugniskonferenzen beschlossen werden sollen, sind den Erziehungsberechtigten mitzuteilen Rechtsgrundlagen.: - Beschluss der Gesamtkonferenz vom Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom Hess. Schulgesetz vom

39 Wichtige Informationen zur Wiederholung von Jahrgangsstufen 1. Grundsätzlich gibt es in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 keine Nichtversetzungen. 2. Das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe zur Leistungsverbesserung ist mit Beschluss der Klassenkonferenz möglich. Dazu müssen die Eltern (Erziehungsberechtigten) spätestens 6 Wochen vor Schuljahresende einen schriftlichen Antrag auf Wiederholung bei der Schulleitung stellen. 3. Die Wiederholung einer Abschlussklasse (9 oder 10) wegen Nichterreichen eines angestrebten Abschlusses ist möglich. Zusammen mit dem vorhergehenden Halbjahreszeugnis teilt die Schule den voraussichtlichen Abschluss mit. Entspricht diese Mitteilung nicht dem gewünschten Abschluss, so ist dies spätestens bis 15. Februar der Stufenleitung (Herr Braun) schriftlich mitzuteilen. zur Anmeldung an weiterführende Schulen in den Jahrgangsstufen 9 und 10: Schüler, die unsere Schule nach Beendigung der 9. Klasse (Hauptschulabschluss / kein Abschluss) verlassen, sind schulpflichtig. Sie müssen sich an einer weiterführenden Schule anmelden. Dies kann über den Stufenleiter 9/10 (Herr Braun) geschehen. Die Anmeldeformulare sind auch in der Schule erhältlich. Die Schulpflicht endet mit Abschluss der 10. Klasse. Die Anmeldung für weiterführende Schulen hat bis zu den Weihnachtsferien des letzten Schuljahres zu erfolgen. zu den Regelungen: Pausengelände / Abholen mit Bus oder Auto Das Schulgelände ist nicht gleichzeitig das Pausengelände. Die Schülerinnen und Schüler haben sich während der Pausen nur auf dem festgelegten Pausengelände aufzuhalten. Dieses ist auf Lageplänen, die in der Schule aushängen und die den Schülerinnen und Schülern durch die Klassenlehrer erläutert werden, gekennzeichnet. Für die Abfahrt der Busse wurden vier Haltepunkte von der V.V.G. eingerichtet. Jeder Haltepunkt ist jetzt ganz bestimmten Zielorten zugeordnet. Die Busse halten nur an diesen Haltepunkten, an denen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Heimatorten einzusteigen haben. Die Anzahl der Busaufsichten, die das Einsteigen kontrollieren, wurde verstärkt. Die Bustüren öffnen sich erst, wenn sich eine Lehrkraft an der Tür befindet. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte und der Busfahrer ist Folge zu leisten. Für den Busverkehr muss die ungehinderte An- und Abfahrt gesichert werden. Schulhöfe sind keine Parkplätze. Eltern haben die vorhandenen Parkflächen zum Abholen zu benutzen. Das Halten am Busbahnhof vor der Schule ist nicht zulässig. Die Durchfahrt ist nur für den Linienverkehr gestattet. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung!

40 In der verlängerten Mittagspause (wegen des Nachmittagsangebotes) haben sich die Schülerinnen und Schüler im Mensabereich oder auf dem Hof 1 / Busbahnhof aufzuhalten, da nur hier Lehrkräfte zur Aufsicht gestellt werden. zum Epochalunterricht: Epochalunterricht heißt, das Fach wird entweder nur im ersten Halbjahr oder nur im zweiten Halbjahr zweistündig unterrichtet. Wird ein Fach im ersten Halbjahr epochal unterrichtet, so wird die Note auch auf das Zeugnis am Schuljahresende übernommen. zum unentschuldigten Fehlen Es besteht Schulpflicht. Im Ernstfall können die Erziehungsberechtigten für das Fernbleiben ihres Kindes mit einem Bußgeld bestraft werden. Zu Vorlage von Entschuldigungen siehe Hausordnung Punkt 8. Hausaufgaben/Mitteilungsheft Das Heft ist immer mitzuführen und den Lehrkräften auf Verlangen vorzulegen. Entschuldigungen sind dort einzutragen, Atteste bitte einkleben. zur Wander- und Projektwoche / Schulausflüge/Praktika Die nächste Wander-/ und Projektwoche findet vom bis statt. Die Sankt-Peter Fahrt der Jahrgangsstufe 6 ist vom bis Das Betriebspraktikum Klasse 8 findet vom bis statt, zeitgleich mit dem Schüleraustausch Frankreich. Betriebspraktikum 9 ist vom bis Das Praktikum der Oberstufe wird in der Klasse 11 durchgeführt, für diesen Jahrgang 11 vom bis Für die Jahrgangstufen 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13 findet in diesem Schuljahr eine Klassenwoche/Mentorenwoche statt, für die Jahrgansstufe 11 eine Methodenwoche. Ab Schuljahr 13/14 sind Wanderwoche und Projektwoche am Anfang des Schuljahres. Für mehrtägige Fahrten ist ein Kostenplan aufzustellen. Die Gesamtkosten dürfen bei Inlandsfahrten 175,- und bei Auslandsfahrten 225,- pro Schüler nicht überschreiten. Bei langfristiger Ansparung (mind. 6 Monate) erhöhen sich die Beträge auf 250,- für Inlandsfahrten und 400,- für Auslandsfahrten. Folgende Ziele sind anzustreben: - 6. Klasse Schullandheimaufenthalt St. Peter - 7. / 8. Klasse Fahrt innerhalb Hessens - 9. / 10. Klasse Fahrt innerhalb Deutschlands oder Studienfahrten innerhalb Europas (Ausnahmeanträge sind mit Begründungzusammenhang und Programmbeschreibung 6 Monate vorher zu stellen.) - Oberstufe Studienfahrt innerhalb Europas Die vorgesehenen Fahrten bedürfen der Genehmigung des stellverstretenden Schulleiters. Kosten- und Programmplanung sind dem Genehmigungsantrag beizulegen. Vertragsverpflichtungen dürfen die Lehrkräfte erst eingehen, wenn zuvor die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Eltern und die Genehmigung der Schulleitung vorliegen.. Dazu ist es notwendig, dass der Klassenlehrer rechtzeitig (d.h. ca. 6 Monate vor Fahrtbeginn) einen schriftlichen Antrag (Formblatt im Schülersekretariat erhältlich) mit Fahrtziel, Unterkunft, Kostenrahmen und Programm bei der Schulleitung stellt.

41 Damit die Fahrt genehmigt werden kann, müssen mehr als 80 % der Schüler an der Fahrt teilnehmen. Kein Schüler darf aus wirtschaftlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Für bedürftige Schüler können Anträge auf Zuschuss (Formblatt im Schülersekretariat) beim Schulträger gestellt werden. Die Gesamtkonferenz hat beschlossen, dass Schüler der Jahrgangstufen 8 10, die aus zwingenden Gründen nicht an der Wanderfahrt teilnehmen können, in diesem Zeitraum ein Betriebspraktikum absolvieren müssen. Die Schüler kümmern sich selbst um den Praktikumsplatz und fertigen zu jedem Praktikumstag einen Bericht an, den sie nach dem Praktikum dem Klassenlehrer vorlegen. In der Regel ist bei mehrtägigen Fahrten eine zusätzliche Begleitperson (wegen der Koedukationsklassen für Jungen und Mädchen) notwendig. Wegen der personellen Enge empfiehlt es sich außerschulische Begleitpersonen mitzunehmen oder den Zusammenschluss von mehreren Klassen zu einem Ziel anzustreben, so dass gegenseitige Aufsichten übernommen werden können. Für die Oberstufe sind zusätzliche Begleitpersonen nicht notwendig. Für bis zu 25 Schülern genügt eine Aufsichtsperson. Vor Antritt der Fahrt sind eine Teilnehmerliste, eine Programmliste und die Telefonnummer der Unterkunft im Schülersekretariat zu hinterlegen. Für die Planung ist der Klassenlehrer verantwortlich. Eltern sind zur Mithilfe aufgefordert. Autos und Mopeds sind als Beförderungsmittel nicht zugelassen. zum Versicherungsschutz Ihre Kinder sind auf dem Schulweg und in der Schule versichert. Wird in den Pausen verbotenerweise das Schulgelände verlassen, besteht kein Versicherungsschutz. zur Elternspende Über die Klassenlehrer und ihre Kinder erhalten sie Spendenformulare für eine Elternspende. Über die Verwendung der Elternspende entscheidet der Elternbeiratsvorstand nach schriftlichen Anträgen von LehrerInnen oder Schulleitung. Unterstützt werden Projekte / Veranstaltungen / Materialien, die einem größeren Teil der SchülerInnen zugute kommen oder der Darstellung der Schule nach außen dienen. Anträge sind rechtzeitig vor einer geplanten Maßnahme zu stellen. Die Elternspende ist steuerlich absetzbar. Für größere Beträge stellt die Schule auf Wunsch eine Spendenquittung aus. zur Medienspende Jährlich wird ein Betrag von 7.- als Medienspende eingesammelt. Darin enthalten sind 2.- für das Mitteilungsheft. Nähere Informationen enthält das Anschreiben der Schulleitung, das über die Schüler verteilt wird. Auf dem Weg zur rauchfreien Schule! Bei Verstößen gegen das Rauchverbot werden in einem Stufenplan folgende Maßnahmen durchgeführt: Aktennotiz Raucherbrief/Internetsperre Ordnungsmaßnahmen

42 Vorlage zur Gesamtkonferenz vom Realisierung für Abweichungen von der Stundentafel im Schuljahr 2012/13 Unterricht - Soll 2012/13: Jahrgang soll: /30 29/30 31/32 30/31 Ist 11/12: /30 28/29 31/32 29//30 Kürzung: -Sp -Ku -Gl -D -Kl + 2 D Fö + 2 sl + 2 Profil -Sp -Mu -Kl -D + 2 D Fö + 1 IKG + 2 sl - 1 Bio (Verschiebu ng in Jgst. 8) - 1 Rel + 2 Profil - Sp + Mu - Ku - 1 WPU (außer F/L) - 1 Bio (Verschiebung zu sl) + 1 Fö (WPU: D, LRS) + 2 sl + 1 Ge (aus 10) - 1 Powi (nach 10) - 2 Rel -Sp +Bio -Ph (Verschiebung in 9) +1 AL +Kl +Ku - Mu - 1 WPU + 1 Fö (WPU, D- LRS) + Ph - Ku + Mu -1 WPU 1 (außer F/L) + 1 Kl - 1 Bio (Verschiebung in 10) -Al (Verschiebung in 8) + Ku - Mu + 1 Kl -1 WPU 1 (außer Fremdsprache) - 1 Ge (nach 7) + 1 Powi (aus 7) +1 Bio (aus 9) -1 WPU 2 Summe: /30 28/29 30/31/32/33 29//30 Abweichungen von der Stundentafel ; 0; +1-1 Stundentafel für die Förderstufe und für die integrierte Gesamtschule gültig ab 01. August 2000 Unterrichtsfächer/ Jahrgangsstufen / Stundenzahl Lernbereich Summen Deutsch Fremdsprache Mathematik Sport Religion/Ethik Kunst Musik Biologie Chemie Physik Lernbereich Gesellschaftslehre Erdkunde ) 1 1) Sozialkunde ) Geschichte ) 2 7 Arbeitslehre Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache / 5 3 / 4 3 / 3 3 / 3 13 / 15 Wahlpflichtunterricht / Fremdsprache / 3 2 / 3 4 / 6 Klassenlehrerstunde Schülerstunden 28/29 3) 30/29 3) 29/30 29/30 31/32 30/31 177/181 1) Empfehlung : 1. Halbjahr epochal zweistündig 2) Empfehlung : 2. Halbjahr epochal zweistündig 3) Wird Gesellschaftslehre als Lernbereich unterrichtet, ergeben sich in Jahrgangsstufe 5 und 6 jeweils 29 WoStd.

43 Unsere Austauschbeziehungen nach Rumänien und in die Tschechische Republik Schüleraustausch mit dem Lyzeum Puskas Tivadar in Ditró / Rumänien Immer im Mai/Juni kommt eine Gruppe SchülerInnen und Erwachsener aus Ditró für zwei Wochen zu uns und unserer Europawoche. Die Fahrt im Linienbus dauert ununterbrochen 36 Stunden. Im September erfolgt in der Regel der Hungener Gegenbesuch in Ditró. Danach kommen die Hungener Schüler/innen immer tief beeindruckt von der Gastfreundschaft der Menschen und der herrlichen Gebirgslandschaft Siebenbürgens nach Hungen zurück. Bei einigen hat der Austauschbesuch dazu geführt, dass sich feste persönliche Freundschaften entwickelten, so dass sie sich später privat auf die lange Reise nach Ditró begaben Schüleraustausch nach Ditro Schüleraustausch mit dem Gymnazium Most / Tschechische Republik Schüleraustausch nach Most Austausch mit Most in Hungen (Volleyball-Turnier in Hungen) gemeinsames Skilaufen im Iser- oder Erzgebirge März: 2013 Hungener, vor allem ehemalige SchülerInnen, fahren zum Abiball nach Most Kontakt für Ditró und Most: Fachbereich II Hartmut Roeschen Schüleraustausch mit St.Bonnet de Mure / Frankreich Seit 1988, als im Herbst eine deutsche Schülergruppe ins benachbarte Frankreich fuhr, besteht der Schüleraustausch mit St.Bonnet de Mure, eine Gemeinde mit 5500 Einwohnern im Südosten von Lyon Besuch der französischen Schüler/innen in Hungen Besuch der hungener Schüler/innen in St. Bonnet Kontakt für Austausch und Praktikum - Kornelia Wiesenbach, Andrea Frank Austausch mit USA: Frau Bischoff, Frau Rosch, Englisch Kollegen/innen Austausch mit Buffalo in Hungen Die nächste Fahrt nach Buffalo findet im Herbst 2013 statt. Schulpartnerschaft mit Mosambik: Frau Fobbe, Frau Venedey-Grenda, Schulpartnerschaftsverein Fahrt nach Mosambik Spendenkonto Mosambik: Volksbank Gi-Fb Konto Nr BLZ

44 Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, alle Schüler der IGS-Hungen erhalten von der Schule Bücher zum Lernen, die einen erheblichen Wert besitzen. Damit diese Bücher möglichst lange und von möglichst vielen Schülern in gutem Zustand benutzt werden können, muss sich der Umgang mit den Büchern weiter verbessern. Verpflichtung Jeder Ausleiher verpflichtet sich, die von der IGS-Hungen überlassenen Bücher pfleglich zu behandeln bzw. die folgenden Maßnahmen zum Schutz seiner ausgeliehenen Bücher durchzuführen. Was verlangt die Schule vom Ausleiher? Nach Erhalt werden in den Ausleihstempel der Vor- und Zuname, das Schuljahr und die Klasse mit Füller/Kuli ordentlich, d.h. lesbar eingetragen. So kann der Ausleiher bei Verlust sein Buch wieder finden. Die ausgeliehenen Bücher werden mit Buchfolie oder einem gekauften Folienumschlag eingebunden. Die gekauften Folienumschläge erhält der Ausleiher auf Wunsch bei der Abgabe zurück. Alle ausgeliehenen Bücher müssen bis 14 Tage nach der Ausleihe den Namen sowie die Klasse des Ausleihers enthalten und eingebunden sein. Alle Leser, deren Bücher diese Bedingungen nicht erfüllen, werden nach einer Abmahnung für den weiteren Verleih gesperrt. Außerdem wird eine Gebühr von 3.- Euro fällig. Wie darf ich die Bücher nicht behandeln? Geschenkpapier oder Zeitungspapier verzieren die Bücher aber schützen sie nicht! Werden nur diese Materialien zum Einbinden verwendet, so gilt das Buch als nicht eingebunden. In die Bücher dürfen keine handschriftlichen Eintragungen (auch nicht mit Bleistift!) oder Markierungen gemacht werden. Wer Markierstifte in den ausgeliehenen Büchern benutzt, bekommt diese Bücher unabhängig von ihrem Alter von uns zum vollen Neuanschaffungspreis überlassen. (Gilt für alle Bücher ab 2007!) Haftung Jeder Ausleiher muss bei Rückgabe der Bücher für Schäden, die während des Schuljahres entstanden sind und über den normalen Verschleiß durch Gebrauch hinaus gehen, bzw. bei Nichtrückgabe eines erhaltenen Buches der Lernmittelbücherei der IGS-Hungen Schadenersatz leisten. Die Öffnungszeiten der LmB werden an der Tür der LmB, als Aushang im Kasten neben der Schülerbücherei und im Lehrerzimmer bekannt gegeben. Jeder Schüler wendet sich bei Schwierigkeiten an die Mitarbeiterinnen der Lernmittelbücherei. Mit freundlichen Grüßen U. Berk-Nowack / S. Kaiser

45 Wichtige Termine zum Abitur 2013 Freitag, Fr bis Fr Mo bis Fr Fr Fr Fr Mo bis Mi Mo bis Mi Sa Uhr Meldung zum Abitur schriftliche Prüfungen Nachprüfungen Ausgabe der Themen für die Präsentation Abgabe der Verlaufsskizze für die Präs. Ende der Unterrichtspflicht für Abiturienten Präsentationsprüfungen, Sportpraxis mündliche Prüfungen Zeugnisausgabe und Entlassung, Abiball Hochschulinformationstage der Uni Gießen für Jg. 12 und 13 Mi/Do 30. und Würdigungen außerschulischer, ehrenamtlicher Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern Laut eines Erlasses vom (Amtsblatt 5/01) sollen außerschulische, ehrenamtliche Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern bei der Zeugniserstellung mit berücksichtigt werden. Dazu gibt es ein spezielles Formblatt, das bei Frau Schauß erhältlich ist. Dieses Formblatt wird vom jeweiligen Verein o.ä. ausgefüllt und lediglich von der Schule unterschrieben. Gewürdigt werden soll die Arbeit, die dem Grundsatz der Öffnung der Schule zum Umfeld dient und insbesondere die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen fördert ( 16 Abs. 1 u. 2 des Hessischen Schulgesetzes). Für eine Würdigung kommt die Arbeit in folgenden Institutionen in Frage: - Sport- u. a. Vereine - Kunst- u. Musikschulen - kommunale und kirchliche Einrichtungen - Organisationen der freien Jugendarbeit - Organisationen des karitativen u. sozialen Bereiches - Organisationen des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes - Politische Organisationen, die Schüler befähigen helfen, die Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen anzuerkennen Die Würdigungen müssen bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern beantragt werden, d.h. Lehrkräfte sollten betreffende Schülerinnen und Schüler und deren Eltern informieren. Schulische Ehrenämter wie Klassensprecher, SV-Arbeit usw. werden nach wie vor im Zeugnisformular unter Bemerkungen eingetragen. Würdigungsurkunden sind bei Frau Schauß zu bekommen. Bitte machen Sie davon Gebrauch!!!

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47 Lageplan der Gesamtschule Hungen Wichtige Termine Do Di Projektdurchführung Jgst. 9 Mo Do Projektprüfungen Jgst. 9 Mo Fr Projekt- und Wanderwoche Mo Prüfungen Jgst. 10, mündliche und Präsentationen M Studientag, Prüfungen 10, Sa bis Uhr Weihnachtsbasar, verpflichtende Veranstaltung für alle Do unterrichtsfrei, verlegt auf Sa Mo Fr Betriebspraktikum Jgst. 11 Fr Zeugnisausgabe in der 4. Stunde Fr bis Uhr Elternsprechtag 7-13 Mo /Rosenmontag beweglicher Ferientag Di /Faschingsdienstag unterrichtsfreier Tag, Unterricht wird jeweils in der 4. Stunde vor Ferienbeginn nachgeholt Mo Fr Mo Do Betriebspraktikum Jgst. 8 Schüleraustausch Frankreich Mo 13.5./Mi 15.5./Fr Mo 3.6. Mi schriftliche Prüfungen Jgst. 9/10 Nachschreibtermine Di Mi Betriebspraktikum Jgst. 9 Sa Uhr Tag der offenen Tür für Übergang 4 nach 5

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