Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG Haus am Schwanenteich

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1 Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG Haus am Schwanenteich Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem stationären Pflegeangebot der Stiftung Haus Hall. Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie über unser allgemeines Leistungsangebot und wesentliche Inhalte in unserer Pflegeeinrichtung Haus am Schwanenteich informieren. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Aktuelle Informationen Auf unserem Internetauftritt erhalten Sie weitere Informationen über die Stiftung Haus Hall und den gesamten Bereich der stationären Wohnangebote. Ein InfoBrief an Angehörige und rechtliche Betreuer erscheint ca. 4x im Jahr und informiert über Entwicklungen und Ereignisse im gesamten Bereich der stationären Wohnbetreuung (Eingliederungshilfe und Pflege) der Stiftung Haus Hall. Der InfoBrief wird den Angehörigen und rechtlichen Betreuern per Post zugestellt. Die Einrichtung Träger der Einrichtung: Geschäftsführung der Stiftung: Spitzenverband: Bischöfliche Stiftung Haus Hall - Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - Tungerloh-Capellen Gescher Tel.: Direktor Dr. Thomas Bröcheler Caritasverband für die Diözese Münster e.v. Kardinal-von-Galen-Ring Münster Die Stiftung Haus Hall ist ein katholischer Träger und legt mit seinen Leitungen und allen Mitarbeitern in den Betreuungseinrichtungen besonderen Wert auf die Ausrichtung der Arbeit an den Zielen der Caritas der katholischen Kirche. Die Stiftung Haus Hall bietet mit dem Haus am Schwanenteich (nachfolgend auch die Einrichtung genannt) ein stationäres Wohnangebot mit 40 Plätzen für Senioren mit einer geistigen oder psychischen Behinderung und einem entsprechenden Pflegebedarf nach SGB XI. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung, vor allem das SGB XI in Verbindung mit dem SGB IX und dem SGB XII. Unsere Betreuungsangebote richten sich an Menschen mit Behinderung mit altersbedingtem erhöhtem Pflegebedarf, die nicht (mehr) in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Das Haus am Schwanenteich ist Teil des differenzierten stationären Wohnangebots im Bereich Wohnen der Stiftung Haus Hall. Leitung des Bereiches Wohnen: Frau Stephanie Pohl (Bereichsleiterin Wohnen) Tel.: stephanie.pohl@haushall.de Herr Martin Woltering (Stellv. Bereichsleiter Wohnen) Ansprechpartner für Aufnahmeanfragen Tel.: martin.woltering@haushall.de Leitung der Einrichtung: Frau Ursula Kortüm Wohnbereichsleitung Tel: ursula.kortuem@haushall.de 1

2 Unser Standort Das Haus am Schwanenteich liegt auf dem zentralen Gelände der Stiftung Haus Hall in Gescher. Postanschrift: Tungerloh-Capellen Gescher Das Zentralgelände (10 ha) liegt am Ortseingang der Stadt Gescher und zeichnet sich durch seine parkähnliche und geschützte Anlage aus. Die verschiedenen Wohngebäude auf dem Gelände bilden einen dörflichen Charakter. Insgesamt werden auf dem Zentralgelände Haus Hall Wohnplätze für ca. 300 Personen vorgehalten, davon 40 Pflegeplätze im Haus am Schwanenteich. Jeder Wohngruppe steht eine ausreichend große Wohnung zur Verfügung. Das Wohn- und Pflegeangebot im Haus am Schwanenteich ist ausgerichtet auf die Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen. Auf dem Stiftungsgelände und im Haus am Schwanenteich befinden sich Räumlichkeiten für spezielle tagesstrukturierende Angebote für Senioren mit Behinderungen. Außerdem laden weitere Einrichtungen zur Begegnung und Teilhabe am Gemeinschaftsleben auf dem Stiftungsgelände ein und sind fußläufig erreichbar. Sie können selbstverständlich auch von den Bewohner/innen des Haus am Schwanenteich besucht oder genutzt werden, z.b.: Café mit Kiosk Kirche Veranstaltungsräume Aktions- und Spielplätze Sportplatz und Turnhalle Reithalle Therapieräume Freizeithaus Zentrale Standorte und Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt Gescher sind zu Fuß in ca Minuten zu erreichen. Die nächste Haltestelle für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs ist fußläufig in 10 Minuten zu erreichen. Nachrichtlich: Zum weiteren Wohnangebot der Stiftung Haus Hall gehören neben den Wohngruppen auf dem Zentralgelände weitere Außenwohngruppen und Wohnstätten in Gescher Stadtlohn Coesfeld (einschl. des weiteren Zentralgeländes der Marienburg) Velen Bocholt Dorsten Räumliche Ausstattung Bewohnerzimmer Alle Bewohnerzimmer im Haus am Schwanenteich sind Einzelzimmer und haben eine Größe von 15 qm. Sie sind standardmäßig möbliert mit Bett (bei Bedarf Pflegebett), Nachttisch, Stuhl, Kleiderschrank. Die Bewohner können und sollen ihr Zimmer jedoch auch gerne mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen einrichten. Jeweils zwei Bewohner teilen sich ein Duschbad/WC. Telefonanschluss und Fernsehanschluss sind vorhanden. Die Haltung von Kleinsttieren ist nach Absprache möglich. Gemeinschaftsräume in der Wohngruppe Neben dem eigenen Zimmer können die Bewohner die Gemeinschaftsräume in der Wohngruppe nutzen. Gemeinsam werden Wohn- und Esszimmer mit integriertem Küchenbereich genutzt. Eine gruppenindividuelle wohnliche Möblierung und Gestaltung der gemeinschaftlichen Wohnräume der Gruppe sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Alle Gruppen sind mit TV und Musikanlage ausgestattet. Das Haus am Schwanenteich ist komplett ebenerdig und barrierefrei. Jede Wohngruppe hat eine Terrasse und einen eigenen Garten. Das Zusammenleben in der Wohngruppe wird als Wohngemeinschaft gestaltet. 2

3 Allgemeine Gemeinschaftsräume Zentral im Haus sind zwei Pflegebäder von allen Bewohnern zu nutzen. Darüber hinaus stehen den Bewohnern weitere Gemeinschaftsräume im Haus und auf dem Zentralgelände zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses und der Einrichtung zur Verfügung. Ziele der stationären Betreuung Die fachlichen Grundlagen der Seniorenpflege in der Stiftung Haus Hall orientieren sich zunächst auch am Pflege- und Betreuungskonzept des Bereiches Wohnen. Unserer Betreuungsarbeit liegt ein Betreuungskonzept zugrunde. Unser Betreuungskonzept finden Sie in der Langfassung im Internet: Ziel ist es, jeden Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bis zu seinem Lebensende zu einer größtmöglichen Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu befähigen, ihn darin zu unterstützen, diese wahrzunehmen, und ein größtmögliches Maß an Lebensqualität und Lebenszufriedenheit zu erreichen und zu sichern. Mit allen Einrichtungen und Maßnahmen der Stiftung Haus Hall sind wir gemeinsam auch auf das Ziel orientiert, Menschen mit Behinderungen Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen (entsprechend dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, kurz: der UN-Behindertenrechtskonvention). Alle Pflege- und Betreuungsleistungen orientieren sich an der individuellen Lebenssituation und dem jeweiligen Bedarf des Bewohners. Unser Ziel ist es, dem Bewohner unter Wahrung seiner Menschenwürde, unter Achtung seiner Persönlichkeit und Berücksichtigung der individuellen Neigungen und Fähigkeiten sowie seines Gesundheitszustandes ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben ausgerichtet an seinen individuellen Interessen und Bedürfnissen zu ermöglichen. Ziel unserer Arbeit ist, das subjektive Wohlbefinden der Bewohner trotz ihrer vielfachen Abhängigkeiten sicherzustellen. Im Haus am Schwanenteich bedeutet dies, dem Bewohner ein größtmögliches Maß an Zufriedenheit und Lebensqualität unter Respektierung der möglicherweise einschränkenden Bedingungen des Alterungsprozesses zu geben. Die Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach dem Pflegemodell von M. Krohwinkel gelten dabei als Grundlage eines fachlich anerkannten Pflegekonzepts. Für die Bewohner im Haus am Schwanenteich gilt, dass ihnen die erforderliche Pflege nach Maßgabe des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erbracht wird. Bezugsbetreuung Jeder Bewohner hat einen für ihn zuständigen Mitarbeiter der Wohngruppe, den Bezugsbetreuer. Der Bezugsbetreuer ist in besonderer Weise für die Belange des Bewohners verantwortlich und sein primärer Ansprechpartner in persönlichen Angelegenheiten. Er plant gemeinsam mit dem Bewohner seinen Lebensalltag, gibt ihm notwendige Hilfen bei der Gestaltung seines Lebensraums und seines Alltags, er unterstützt ihn bei der Orientierung in seinem neuen Zuhause und achtet auf die gesundheitlichen Belange. Der Bezugsbetreuer trägt auch Sorge, dass der Bewohner Gelegenheit hat, an kulturellen, religiösen und sozialen Angeboten teilzunehmen; er steht dem Bewohner, seinen Angehörigen oder anderen wichtigen Stellen oder Vertrauenspersonen für Information und Beratung zur Verfügung. Der Bezugsbetreuer verantwortet die Pflege- und Betreuungsplanung. Pflege- und Betreuungsplanung Für jeden Bewohner wird individuell und unter seiner größtmöglichen Beteiligung eine Pflege- und Betreuungsplanung erstellt. Damit wird sichergestellt, dass für jeden Bewohner eine seiner individuellen und aktuellen Situation und seinen allgemeinen Lebensbedingungen entsprechende Maßnahmenplanung erfolgt. Sie berücksichtigt seine Möglichkeiten und Fähigkeiten ebenso wie seine Bedürfnisse und Wünsche sowie seine Ressourcen und Entwicklungspotentiale. Sie beinhaltet Zielformulierungen und Aussagen zur pflegerischen Versorgung und zu Unterstützungs- und Assistenzangeboten zur Sicherung seiner Teilhabe. Ziel und Maßstab jeder Pflege- und Betreuungsplanung ist die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit des Bewohners. Die Pflege- und Betreuungsplanung ist Grundlage der täglichen Arbeit. Pflegedokumentation Die Pflegedokumentation dient der Dokumentation aller Maßnahmen, die für den Bewohner im Rahmen der stationären Betreuung erbracht und mit ihm durchgeführt werden. Sie bietet den Mitarbeitern Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit dem Bewohner und ist gleichzeitig Nachweis für die Durchführung der geplanten Maßnahmen. 3

4 Leistungen der Einrichtung Als Einrichtung haben wir mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI geschlossen. Danach bieten wir Ihnen im Rahmen der stationären Pflege und Betreuung die nachstehend aufgeführten allgemeinen Leistungen an. Deren Inhalt und Umfang orientiert sich am Pflegebedarf sowie dem Gesundheitszustand des Bewohners: 1. Pflege und Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach a. Pflegegrad 1 b. Pflegegrad 2 c. Pflegegrad 3 d. Pflegegrad 4 e. Pflegegrad 5 2. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung der pflegebedürftigen Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, soweit die Pflegekassen hierfür einen Vergütungszuschlag zahlen Entsprechend den individuellen Besonderheiten der Menschen mit Behinderung kommen hinzu: - Unterstützung, Begleitung und Beratung in persönlichen Angelegenheiten, Hilfe bei der Verwendung des Eigengeldes - Hilfe zur Gestaltung sozialer Beziehungen insbesondere Unterstützung und Förderung des Zusammenlebens mit anderen Bewohnern, Nachbarn, Freunden und Angehörigen; Beratung und Anleitung bei der Suche nach der eigenen Rolle in einer Gruppe oder Gemeinschaft; Entwicklung von Autonomie und Selbstbestimmung; Hilfen zur Konfliktbewältigung - Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben - Hilfen zu Kommunikation und Orientierung insbesondere Förderung der Fähigkeit, sich mitzuteilen, verstanden zu werden und andere zu verstehen Ergänzende Leistungen Ergänzende Leistungen zur Tagesstrukturierung/soziale Betreuung Neben den Angeboten der sozialen Betreuung im Haus am Schwanenteich haben die Bewohner die Möglichkeit, die offenen Angebote des Freizeitbereiches der Stiftung Haus Hall zu nutzen. Die angebotenen Veranstaltungen werden frühzeitig in Form eines Veranstaltungsheftes (halbjährliche Erscheinungsweise) bekanntgegeben. Für die Angebote wird in der Regel nur ein Kostenbeitrag für Materialien etc. erhoben. Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht werden. Die Entgelte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gegeben. Seelsorge Ein katholischer Priester und 2 Pastoralreferenten gehören zum Mitarbeiterstamm der Stiftung. Sie unterstützen die Mitarbeiter bei der religiösen und spirituellen Begleitung und Gestaltung des Lebens in den Wohngruppen. Sie stehen auch den Bewohnern und Mitarbeitern des Haus am Schwanenteich in existentiellen Lebenssituationen zur Seite, die sich gerade im Alter mit den Fragen nach Tod und Leben und mit der erforderlichen Sterbebegleitung ganz besonders stellen. In der Kirche von Haus Hall finden regelmäßig Werktags- und Sonntagsgottesdienste statt. Wir betreuen Menschen verschiedener Konfessionen, Christen, aber auch Angehörige anderer Religionen. Alle sind eingeladen, in unsere Gemeinde in Haus Hall mitzufeiern und zu spüren, dass Gott sie liebt und sie akzeptiert. Wir arbeiten mit der katholischen Kirchengemeinde vor Ort eng zusammen, auch mit der evangelischen Gemeinde in der Vorbereitung und Feier von Gottesdiensten und Sakramenten. Leistungen der Hauswirtschaft Haus- und Zimmerreinigung wird von der Einrichtung übernommen. Die Mitarbeiterinnen der Hauswirtschaft sind auch mit verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre, für die Raumpflege, für die Unterstützung in allen hauswirtschaftlichen Belangen sowie für die Wäscheversorgung. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf die Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen. Sofern gewünscht, stellen wir Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Zu unserem Konzept gehört es aber auch, dass die Autonomie und Unabhängigkeit der Bewohner durch Besitz und Eigentum im unmittelbaren Lebensbereich gestärkt wird dazu gehört auch die eigene persönliche Bettwäsche. 4

5 Bewohnereigene Bekleidung und Wäsche wird von der Einrichtung gekennzeichnet. Die Reinigung der persönlichen Wäsche wird maschinell vorgenommen. Deshalb muss die Wäsche waschmaschinen- und trocknergeeignet sein. Eine chemische Reinigung erfolgt nicht, kann aber durch uns zu Kosten des Bewohners vermittelt werden. Die Hausreinigung erfolgt entsprechend einem ausgearbeiteten Reinigungs- und Hygienekonzept. Leistungen der Küche Es werden folgende Mahlzeiten angeboten: Frühstück Mittagessen Abendessen diverse Zwischenmahlzeiten Kaffee und Kuchen am Wochenende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind jederzeit kostenlos erhältlich. Die Mahlzeiten werden so weit wie möglich in Tischgemeinschaft mit den Mitbewohnern und Mitarbeitern der Wohngruppe im Essraum der Wohngruppe eingenommen. Dem Modell der Wohngemeinschaft folgend wird das Essen in Schüsseln aufgetragen, die Mahlzeiten beginnen und enden gemeinsam. Die Zubereitung der Hauptmahlzeit erfolgt in der Zentralküche und wird dezentral in die Wohngruppen im Haus am Schwanenteich ausgeliefert. Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse von Bewohnern zu zubereiten. Unsere Küchenleitung ist verpflichtet, den Bewohnerbeirat in die Planung der Mahlzeiten einzubeziehen. Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung zubereitet. Ärztliche Leistungen Vom Träger angestellte Ärzte übernehmen als Heimärzte die hausärztliche Betreuung der Bewohner; Fachärzte werden im Regelversorgungssystem vermittelt. Der Bewohner wird von den Wohngruppenmitarbeitern zu Arztbesuchen begleitet. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch eine Lieferapotheke entsprechend den ärztlichen Verordnungen. Therapeutische Leistungen Zur Vermeidung und zur Verminderung der Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit werden ggf. auch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation verordnet. Wir achten bei der Betreuungs-und Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt auf Möglichkeiten der Rehabilitation und arbeiten zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammenarbeiten. Therapeutische Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden nach ärztlicher Verordnung in der Wohngruppe oder in den Therapieräumen auf unserem Gelände durch zugelassene, zum Teil in der Einrichtung angestellte Therapeuten erbracht. Leistungen der Haustechnik Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Leistungen der Verwaltung Bei der Verwendung und der Verwaltung der persönlichen Gelder (Barbetrag, zusätzlicher Barbetrag, Bekleidungsgeld) sind die Mitarbeiter der Wohngruppe im Rahmen der Betreuungsaufgabe den Bewohnern behilflich. Eine Dienstanweisung regelt die Details der Kassenführung. Eine sorgfältige Kassenführung und -dokumentation ist dadurch gewährleistet. Die Überprüfung der Kassen erfolgt jährlich durch unabhängige Stellen. Mindestens einmal jährlich legen die Mitarbeiter den Bewohnern oder ihren rechtlichen Vertretern die Kassenunterlagen unaufgefordert vor. Darüber hinaus können sie jederzeit eingesehen und überprüft werden Wir betrachten es auch als unsere Aufgabe, den Bewohner bzw. seinen rechtlichen Vertreter in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Sozialhilfeträgern, Pflegekassen und ggf. anderen Behörden vertrauensvoll zu beraten und ihm behilflich zu sein. 5

6 Mitwirkung Bewohnerbeirat Der in Gescher gewählte Bewohnerbeirat ist für die Belange der Bewohner auch des Haus am Schwanenteich zuständig. Der Bewohnerbeirat wird durch einen von ihm gewählten Assistenten bei der Ausübung des Amtes unterstützt. Neuwahlen zum Bewohnerbeirat finden alle 4 Jahre statt. Angehörigen- und Betreuerbeirat Ein Angehörigen- und Betreuerbeirat ergänzt die Mitwirkung durch die im Bereich Wohnen insgesamt tätigen drei Bewohnerbeiräte. Er bietet den Angehörigen und rechtlichen Betreuern die Möglichkeit, in den Angelegenheiten des Bereiches Wohnen durch ihre gewählten Vertreter beratend mitzuwirken. Auch die Amtszeit des Angehörigen- und Betreuerbeirates dauert 4 Jahre. Vergütungen Die Vergütungen der Leistungen stationäre Pflege werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (insb. den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, der Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI und die Vergütungsvereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI, kann jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Die Preisbestandteile der Leistungsentgelte sind gemäß Gesetz: Entgelt für die pflegebedingten Aufwendungen Entgelt für Verpflegung Entgelt für Unterkunft Die aktuell entsprechend dem abgeschlossenen Versorgungsvertrag und der Vergütungsvereinbarung ab dem geltenden Entgelte: Pflegegrad Pflege und Betreuung Unterkunft Verpflegung Umlage Ausbildungsvergütung Investitions -betrag Kompletter monatliche Leistung der Pflegekasse 1 62,49 20,33 15,66 3,61 21,25 123,34 125, ,11 20,33 15,66 3,61 21,25 140,96 770, ,28 20,33 15,66 3,61 21,25 157, , ,15 20,33 15,66 3,61 21,25 174, ,00 ) 5 120,71 20,33 15,66 3,61 21,25 181, ,00 Kostenübernahme Die Kosten der Betreuung sind von dem Bewohner selbst zu zahlen, soweit er dazu in der Lage ist. Kann er die Kosten nicht aufbringen, beantragt er eine Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe (SBG XII) bei dem für ihn zuständigen Träger der Sozialhilfe. Bei diesem sind dann auch das Pflegewohngeld, Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und die Bekleidungsbeihilfe zu beantragen. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich. Entgelterhöhungen Natürlich sind auch bei uns Entgelterhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn der individuelle Pflegebedarf des Bewohners so zunimmt, dass eine Einstufung in einen neuen Pflegegrad erforderlich wird. Bei einer Änderung des individuelle Betreuungs- und Pflegebedarfes des Bewohners können wir als Einrichtung das Entgelt durch einseitige Erklärung anpassen. Im Falle einer solchen notwendigen Anpassung werden wir die Erhöhung gegenüber dem Bewohner selbstverständlich begründen; sie wird dann durch den Leistungsbescheid der Pflegekasse wirksam. Bei Änderungen der Berechnungsgrundlagen der weiteren Entgeltbestandteile und daraus folgender Erhöhung des Entgeltes ist der Bewohner darüber 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich zu informieren. 6

7 Wohn-, Pflege- und Betreuungsvertrag Grundlage für die Betreuungs- und Pflegeleistungen in der Einrichtung ist ein Wohn-, Pflege und Betreuungsvertrag, der in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege in NRW entwickelt wurde. Gerne händigen wir Ihnen vorab ein Musterexemplar des Wohn-, Pflege- und Betreuungsvertrages aus. Vertragslaufzeit Der Wohn-, Pflege- und Betreuungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit zwischen dem Bewohner ggf. seinem rechtlichen Vertreter und einem Vertreter der Einrichtung geschlossen. Kündigung des Wohn-, Pflege- und Betreuungsvertrages Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners gekündigt werden. Der Bewohner kann den Vertrag spätesten am dritten Werktag eines jeden Kalendermonats zum Ablauf des desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des Entgeltes ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Erhöhung verlangt wird. Die Kündigung des Wohn-, Pflege- und Betreuungsvertrags durch den Träger der Einrichtung ist nur aus wichtigem Grund möglich: o Einschränkung des Betriebs der Einrichtung o Schuldhafte Vertragsverletzung durch den Bewohner o Zahlungsverzug des Bewohners o Bei Ablehnung einer von der Einrichtung angebotenen Vertragsanpassung durch den Bewohner. o Wenn die Einrichtung eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht erbringen kann, und die Einrichtung aufgrund eines vertraglichen Ausschlusses eine Vertragsanpassung nicht anbietet ( 8, Abs. 4 WBVG Ausschluss einer Anpassung der Leistung). QM Wir haben uns in der Stiftung zu einem prozessorientierten Qualitätsmanagementsystem verpflichtet, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Das Qualitätsmanagement des Haus am Schwanenteich soll Mitarbeiter und Leitung darin unterstützen, die Strukturen und Prozesse so zu gestalten, dass sich die betreuten Menschen bei uns wohl fühlen und die Unterstützung und Pflege erhalten, die sie für ein gelingendes Leben brauchen. Eine gute Ausbildung der Mitarbeiter sowie eine fundierte und konsequent unterstützte Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter sind die Basis für eine dauerhaft gute Qualität unseres Angebotes. Die vielfältigen internen Strukturen der Stiftung Haus Hall stellen einen hohen Anspruch an die Vernetzung mit den anderen Bereichen und Diensten. Die ständigen internen Veränderungsprozesse und die wachsenden Anforderungen von außen erfordern eine ständige Anpassungs- und Entwicklungsbereitschaft auch im Haus am Schwanenteich ausgerichtet am Leitbild der Stiftung und an den Zielen des Bereiches Wohnen. Die dafür erforderliche gezielte Abstimmung und Steuerung der Organisationsprozesse und -strukturen wird durch ein angepasstes Qualitätsmanagement effektiv unterstützt. Anregungen und Beschwerden Ihre Anregungen oder Beschwerden nehmen wir gerne entgegen. Im Wohn- und Pflegevertrag finden Sie darüber hinaus weitere Ansprechpartner genannt, an die Sie sich jederzeit wenden können. Mit freundlichen Grüßen S. Pohl M. Woltering Bereichsleiterin stellv. Bereichsleiter Gescher, im Oktober

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