Blick Hinein. Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg 2/2011. Anlagen Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung

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1 Blick Hinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg 2/2011 BH Hartberg Tätigkeitsbericht 2010 Anlagen Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung Sicherheit Verhalten bei einem Verkehrsunfall Polizei Personelle Änderungen Kundenzufriedenheit Befragung der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Veterinär Katzen als Opfer von Moden Lebensmittel Eis mit ruhigem Gewissen genießen können Gesundheit Zuckerkrankheit und Führerschein

2 Inhalt Kundenbefragung über die Zufriedenheit mit der BH Hartberg Wildeinflussmonitoring Ausstellungseröffnung schoolart- Arbeiten zum Thema Recycling Übertragung des Baurechts auf die BH Ihre Meinung zum Blick Hinein ZUM INHALT K L I C K zum gewünschten Bericht Tätigkeitsbericht 2010 Verhalten bei einem Verkehrsunfall 2 3 Bezirkshauptmann Vorwort 4-5 Bürgerzufriedenheit / Bürgernähe Bürgerbefragung / Erreichbarkeit der BH 6 Tätigkeitsbericht 7 Ausstellung Müll trifft Kunst- und Modewelt -10 Sicherheit Verhalten bei einem Verkehrsunfall / Achtung Mähdrescher Veterinär Halten von gefährlichen Tieren / Katzen als Opfer von Moden / Tierschutzkonformes Bauen Anlagen Abfallwirtschaft / Baurechtübertragung auf die BH 16 Sozial Soziale Arbeit in meinem Heimatbezirk 17 Lebensmittel Eis mit ruhigem Gewissen genießen können 1 Gesundheit Zuckerkrankeit und Führerschein 19 Forst Wildeinflussmonitoring 20 Schule Pilotprojekt Schulsozialarbeit Gemeinde Bürgermeisterkonferenz / Bürgermeisterwechsel Gemeinde Stambach / Tagung Amtsleiterinnen und Amtsleiter Intern Personal-Aktuelles / BH Pensionisten-Treffen / Verhalten im Brand- und Katastrophenfall 26 Polizei Personelle Änderungen 27 Katastrophenschutz Sicherheit vor Naturgefahren 2 Arbeitsmarktservice Aktion Gemeinde 29 Arbeiterkammer Tipps gegen Internet-Betrug PSZ / Tagesstruktur Vorau Suizidprävention / TS Vorau zieht um 32 Rainbows Gestärkt durch den Sommer 33 Streetwork / Wettbewerb Alkoholumfrage / Kinderrechtepreis Jugendzentrum Hartberg Hinter die Kulissen des JUZ 35 Bezirkshauptmannschaft Organisationsstruktur der BH Hartberg 36 Sprechtage / Veranstaltungen

3 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Kommentar Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist Freitag am Abend. Die Amtsärztin wird von einer Pneumokokkenerkrankung informiert. Die Patientin ist von der Intensivstation des LKH Hartberg nach Graz transferiert worden, Die Antibiotika-Behandlung wirkt und sie ist außer Lebensgefahr. Nun gilt es sehr rasch eine Umgebungserhebung zu machen. Angehörige und sonstige Kontaktpersonen sind zu eruieren und zu informieren und die notwendigen Präventivmaßnahmen sind zu setzen, wie Medikamente besorgen und Impfungen durchführen. Die bundesweite Erhebung des Wildeinflussmonitorings hat ergeben, dass bei unseren Wäldern die Vielfalt der landschaftsprägenden Baumarten (Mischwald) wesentlich beeinträchtigt ist und bei über 0 % die Ursache in einem mittleren bis starken Wildeinfluss (Verbiss) zu suchen ist. Vom Bezirkshauptmann wird eine Besprechung anberaumt und Dank der guten Zusammenarbeit im Bezirk werden gemeinsam von der Jägerschaft, der Bauernkammer, vom Waldverband sowie von der Bezirksforstinspektion der Bezirkshauptmannschaft Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Das sind nur zwei Beispiele von besonderen Aktivitäten, die mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Tagen beschäftigt haben. Der gewöhnliche Tagesablauf ist geprägt von zahlreichen Vorsprachen von Parteien in der Bezirksverwaltungsbehörde, seien diese um einen Reisepass zu beantragen, einen neuen Führerschein zu erlangen, Akteneinsicht in ein laufendes Verfahren zu machen, Hilfe und Unterstützung zum Beispiel bei der Hereinbringung von Unterhaltsleistungen zu erhalten oder eine Mindestsicherung zur finanziellen Abdeckung des nötigen Lebensbedarfes zu beantragen. Große Kompetenz und weitreichendes Fachwissen sind dabei von ebenso großer Bedeutung wie Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe. Der von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg erstellte Tätigkeitsbericht zeigt auf 44 Seiten die sehr umfangreichen Leistungen und Aktivitäten der Bezirksverwaltungsbehörde auf (siehe Seite 6 dieses Amtsblattes). Der freundliche und zuvorkommende Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern liegt mir und meinen 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr am Herzen. Verständnisvoll, rasch und unbürokratisch sollen die Anliegen behandelt werden. Mit der laufenden Bürgerbefragung wollen wir den Erfolg unserer Bemühungen überprüfen, nähere Informationen auf Seite 4. Der Standort der Bezirkshauptmannschaft als zentrale Anlaufstelle in den verschiedenen behördlichen Angelegenheiten in der Bezirksstadt Hartberg ist einerseits so nahe, dass die Behörde leicht erreicht werden kann, andererseits wiederum in einer solchen Distanz, dass keine Hemmschwellen bei den verschiedenen Verwaltungshandlungen bestehen (siehe Seite 5). Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Betrachten unseres Amtsblattes. Neu sind bei allen Berichten die Autoren angeführt und Sie können nun mit diesen einfach mit einem Mausklick in Verbindung treten. Ihr Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann von Hartberg Das Tätigkeitsspektrum der Bezirkshauptmannschaft ist sehr breit und deckt quasi alle Bereiche des Lebens ab. Es reicht von A wie Anlagen bis Z wie Zirkusveranstaltungen. 3 ï

4 Bürgerzufriedenheit von Peter Rechberger Kanzleileiter Befragung der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Hartberg Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg führt im Zeitraum vom 23. Mai 15. Juli 2011 eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger durch Die Befragung erstreckt sich auf insgesamt 13 Dienstleistungen der Bezirkshauptmannschaft und umfasst sämtliche Rechts- und Fachreferate. Bürgerinnen und Bürger, welche kürzlich einen Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft Hartberg hatten, erhalten einen Fragebogen und zwar: in der Bürgerservicestelle und im Sanitätsreferat persönlich ausgehändigt und bei allen anderen Referaten per Post zugesandt. v.l.n.r. Silke Rosenbaum, Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Kanzleileiter Peter Rechberger Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg ist stets bemüht, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger rasch, unbürokratisch und freundlich zu erledigen. Dazu ist es auch notwendig und wichtig, von Zeit zu Zeit zu hinterfragen, ob diese Ziele auch erreicht werden. Aus diesem Grund führt die Bezirkshauptmannschaft Hartberg zusammen mit der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag als Pilotprojekt der Bezirksverwaltungsbehörden in der Steiermark eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger 2011 im Zeitraum vom 23. Mai bis 15. Juli 2011 durch. Die Befragung wird vom Marktforschungsinstitut pluswert begleitet und erfolgt selbstverständlich anonym und vertraulich. Das Befragungsergebnis wird im Herbst 2011 bekannt gegeben und auf unserer Homepage in unserem Amtsblatt Blick Hinein sowie in den lokalen Medien veröffentlicht werden. K L I C K Aussendung und Musterfragebogen BÜRGERSERVICESTELLE Reisepässe, Führerscheine,... ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Donnerstag 7.00 bis Uhr jeden Freitag 7.00 bis 1.00 Uhr 4 ï

5 von Peter Rechberger Kanzleileiter Bürgernähe Die BH Hartberg - bürgernah und leicht erreichbar Ob mit dem Privat - PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln - kurze Wege sind stets gesichert Das Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Hartberg ist sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem privaten PKW gut und leicht erreichbar. Behindertenparkplätze und ein Parkplatz für Mütter und Väter mit Kinderwagen vervollständigen das Parkplatzangebot vor dem Amtsgebäude. Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: - mit dem Zug bis zum Bahnhof Hartberg und vom Bahnhof Hartberg mit dem Citybus - mit dem Bus Bushaltestelle Postamt Hartberg ca. 200 Meter von der Bezirkshauptmannschaft entfernt - Citybus Haltestelle direkt vor der Bezirkshauptmannschaft Privater PKW: Vor dem Amtsgebäude stehen zur Verfügung: - eine Kurzparkzone mit 7 Abstellflächen - zwei Behindertenparkplätze - ein Parkplatz für Eltern mit Kinderwagen Citybus der Stadtgemeinde Hartberg Öffentliche Parkplätze: - öffentlicher Parkplatz im Bereich Blödorn / Jet- Tankstelle ca. 200 m entfernt - öffentlicher Parkplatz bei der Hartberg-Halle ca. 500 m entfernt. Zugang zum Amtsgebäude barrierefrei - Behindertenrampe - Aufzug In den Außenstellen: Die diplomierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie die Förster sind einfach in den regionalen Außenstellen (Sozialzentren) in Hartberg, Pöllau, Vorau, Friedberg und Neudau für die Bürgerinnen und Bürger da. Unabhängig von der örtlichen Erreichbarkeit ist die Bezirkshauptmannschaft Hartberg seit jeher bemüht, durch flexible Parteienverkehrszeiten (Öffnungszeiten) jeder Bürgerin und jedem Bürger zu ermöglichen, ihre und seine Anliegen und Ansuchen selbst vorzubringen. Die genauen Daten können sie der beiliegenden Kundmachung entnehmen. Eltern-Kind-Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Hartberg K L I C K Kundmachung 5 ï

6 Tätigkeitsbericht von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Für fast alles zuständig Nahezu alle Fragen des Lebens sind vom Tätigkeitsfeld der Bezirkshauptmannschaft betroffen. Die Aufgaben und Leistungen sind überaus vielfältig und zeigen die Zahlen des Tätigkeitsberichtes 2010 den großen Umfang auf. durchgeführt und 21 Gutachten nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz erstellt. Bei den verschiedenen Absatzveranstaltungen von Rindern wurden Tiere kontrolliert und dabei 3.52 Blutproben gezogen. Mit Rindern liegt der Bezirk Hartberg bezüglich Rinderhaltung an erster Stelle aller Bezirke in unserem Land und es ist die Anzahl von an gehaltenen Hühnern überaus beachtlich und ebenso im Spitzenfeld liegend. Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zählt man alle Anfragebeantwortungen und Erledigungen, die im Jahresbericht 2010 detailliert dargelegt sind, zusammen, dann kommt man auf eine überaus beachtliche Zahl von Leistungen, die im Jahr 2010 von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg erbracht wurden. Weitere und nähere Fakten und Daten zum Bezirk und zu den Tätigkeiten und Leistungen der BH Hartberg sind im hinterlegten Tätigkeitsbericht 2010 ersichtlich. So wurden in diesem Rekordjahr.550 Reisepassanträge und 417 Personalausweisanträge bearbeitet, Lenkerberechtigungen erteilt und rund Führerscheinduplikate ausgestellt. Ordentlich zu Buche schlagen sich die Strafverfahren mit Anonymverfügungen, Strafverfügungen und 49 Straferkenntnissen. Im Behindertenbereich wurden bei 1.09 Bescheiden gesamt Leistungen zuerkannt. Neben den verschiedenen Rechtsbereichen sind auch die Aktivitäten der Fachreferate besonders erwähnenswert. Trotz Problematik hinsichtlich der persönlichen Information und Aufklärung wurden im vergangenen Jahr 2.57 Impfungen durch die Amtsärztin verabreicht, 667 Führerscheinuntersuchungen Tätigkeitsbericht 2010 K L I C K der Tätigkeitsbereicht 2010 der BH Hartberg 6 ï

7 von Tanja Proyer Sachbearbeiterin Büro Bezirkshauptmann Ausstellung Müll trifft Kunst- und Modewelt In der Europäischen Woche zur Abfallvermeidung starteten die Schülerinnen und Schüler der Gerlitz- und Musikhauptschule unter Direktorin Sabine Nöhrer in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg ein Projekt zum Thema Recycling. rahmten die Schülerinnen und Schüler sowohl musikalisch durch Gesang und Tanz als auch künstlerisch. Die Plätze des Kultur- und Mehrzwecksaales waren restlos besetzt Im dicht gedrängt besetzten Kultur- und Mehrzwecksaal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg stellten die Kinder am Donnerstag, den 5. Mai 2011 ihre Werke unter dem Motto schoolart - Arbeiten zum Thema Recycling vor. Die Schülerinnen und Schüler sammelten einige Wochen Müll und konnten so aus Dosen, Plastiktüten und Styropor unter der Projektleitung von Pädagogin Helga Glatz ihre Bilder, Uhren, Kleider und Taschen kreieren. Musikalische Darbietung der Schülerinnen und Schüler Die mehrgängige Modenschau mit den selbst geschneiderten Taschen und Kleidern war das Highlight des Abends und wurde durch großen Beifall seitens des Publikums belohnt. v.l.n.r. Dir. Sabine Nöhrer, Helga Glatz und BSI Günter Raser Weitere am Projekt beteiligte Lehrerinnen und Lehrer waren: Annemarie Zach, Anna Rössler, Maria Strempfl, Edith Böhmer, Gerhard Halbwedl und Gertraud Wieser. Die Ausstellungseröffnung um- Die Modenschau galt als krönender Höhepunkt Mit einem kleinen Buffet und alkoholfreien Getränken wurde ein gelungener und geselliger Abschluss geboten. Die nächste Ausstellung wird am 30. Juni 2011 mit Beginn um 1.00 Uhr unter dem Titel JUZ Unsere Welt von den Jugendlichen des Jugendzentrums Hartberg eröffnet. 7 ï

8 Sicherheit von Sabine Gschiel-Richter Referentin im Strafreferat Verkehrsunfall - Ein Albtraum für jede Fahrzeuglenkerin und jeden Fahrzeuglenker Ach, du Schreck jetzt ist es passiert! Es geht oft schneller als man denkt. Dieses Vergessen der Pflichten hat oft weitreichende Folgen. Dies kann Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen oder kann die Leistung einer Versicherung ausschließen oder herabsetzen. Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben - wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten - wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen - an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sind bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden, so haben die genannten Personen Hilfe zu leisten; sind sie dazu nicht fähig, so haben sie unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Ferner haben sie die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle sofort zu verständigen. Wenn bei einem Verkehrsunfall, an dem ein Schienenfahrzeug oder ein Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs beteiligt ist, sich erst nach dem Wegfahren des Schienenfahrzeuges bzw. des Omnibusses nach dem Unfall eine verletzte Person meldet, kann auch das Unternehmen, dem das Schienenfahrzeug bzw. der Omnibus gehört, die Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigen. Auch der Zeuge eines Verkehrsunfalles hat, sofern die verpflichteten Personen nicht für erforderliche Hilfe sorgen, den verletzten Personen die ihm zumutbare Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn sie nur unter erheblicher eigener Gefährdung oder Verletzung anderer wichtiger Interessen möglich wäre. Ist der Zeuge zur Hilfeleistung nicht fähig, so hat er unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Die gleichen Verpflichtungen wie der Zeuge eines Verkehrsunfalles haben auch Personen, die am Ort eines Verkehrsunfalles dessen Folgen wahrnehmen, es sei denn, dass nach den Umständen am Unfallsort die eigene Hilfeleistung oder die Besorgung fremder Hilfe offensichtlich nicht mehr erforderlich ist. Jedermann ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die Herbeiholung einer Hilfe bei einem Verkehrsunfall zu ermöglichen. Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben die genannten Personen die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben. Wenn nach einem Verkehrsunfall, bei dem nur Verkehrsunfall - Sachschaden entstanden ist, die nächste Polizeioder Gendarmeriedienststelle von dem Unfall verständigt wurde, obwohl dies nicht nötig wäre, haben die Organe dieser Dienststelle auf Verlangen der betreffenden Person Meldungen über diesen Verkehrsunfall, insbesondere über Unfallsort, Unfallszeit, Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Unfallsbeteiligte, nähere Unfallsumstände und verursachte Schäden entgegenzunehmen. ï

9 von Sabine Gschiel-Richter Referentin im Strafreferat Sicherheit Kurz zusammengefasst die gesetzlichen Verpflichtungen: Verkehrsunfall mit Sachschaden (Schaden am fremden Eigentum): Verkehrsunfall Für diese Verständigungen und Meldungen ist eine Gebühr von 36 Euro einzuheben, es sei denn, die Verständigung ist deshalb erfolgt, weil die am Unfallgeschehen beteiligten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander Namen und Anschrift nicht nachweisen konnten. Von der Verpflichtung zur Entrichtung dieser Gebühr sind die Gebietskörperschaften und Lenker von Fahrzeugen derselben sowie die Lenker von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen ausgenommen. Auf Wunsch erhält jede Person, die eine gebührenpflichtige Verständigung oder Meldung vorgenommen hat oder die Gebühr entrichtet, eine Ausfertigung des von der Polizei- oder Gendarmeriedienststelle erstatteten Unfallberichtes. Die Gebühren sind, sofern sie nicht ohne weiteres entrichtet werden, von den Bezirksverwaltungsbehörden, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion von dieser vorzuschreiben. Sie fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand der Organe zu tragen hat. Aus einer Verletzung der Hilfeleistungspflicht können keine Ersatzansprüche nach dem bürgerlichen Recht abgeleitet werden. K L I C K 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) Die geschädigte Person ist ohne unnötigen Aufschub (sofort) zu verständigen und es ist die Identität (Lichtbildausweis) bekannt zu geben. Ist die geschädigte Person nicht bekannt, ist die Polizei zu informieren. Verlangt ein Beteiligter die Polizei, ist das Eintreffen dieser an der Unfallstelle abzuwarten. Verkehrsunfall mit Wild: Der Jagdpächter ist ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Ist dieser nicht bekannt, ist die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen Verkehrsunfall, wo Straßeneinrichtungen beschädigt werden (Verkehrszeichen.): Der Straßenerhalter ist unverzüglich zu informieren. Ist dieser nicht bekannt oder nicht erreichbar, ist dies der Polizei unverzüglich mitzuteilen. Verkehrsunfall mit Personenschaden: Hier ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen. Jede beteiligte Person ist auch verpflichtet, Hilfe zu leisten. Diese angeführten Verständigungen sind verpflichtend, um einerseits straffrei zu bleiben und andererseits damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Abschließend noch weitere Tipps: - Unfallsort absichern - Personen aus dem Gefahrenbereich bringen - Rettung verständigen - Polizei verständigen - Datenaustausch der Unfallbeteiligten - wenn es Zeugen gibt, Name und Adresse von diesen notieren Es ist gut nichts zu vergessen, aber noch besser, ist es das Fahrzeug mit einer entsprechenden Konzentration und Aufmerksamkeit zu lenken, damit es zu keinen Unfällen kommt. 9 ï

10 Sicherheit / Veterinär - Recht von Erwin Kutschera Referent im Strafreferat Achtung Mähdrescher Der Sommer kommt, die Erntezeit beginnt und damit verbunden fahren überbreite Erntemaschinen auf öffentlichen Straßen. Der Mähdrescher wird mit einer Ausnahmegenehmigung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen. Diese Maschinen haben eine Breite von 3 m und mehr. So müssen Mähdrescher von einem vorausfahrenden Fahrzeug begleitet werden, an dem eine Warnleuchte mit gelb-rotem Drehlicht eingeschalten sein muss. Spitze Gegenstände müssen abgedeckt werden. Weiters wird eine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben die meistens bei max. 30 km/h liegt. Durch diese Auflagen sollen Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer minimiert werden. Für den entgegenkommenden KFZ-Lenker bedeutet das Auftauchen eines eingeschaltenen Drehlichtes, dass Vorsicht geboten ist, insbesondere auf engen und kurvenreichen Straßen. Wenn sich Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften halten, sollte ein unfallfreier Sommer bevorstehen. von Mag. Bernd Holzer Referatsleiter GUS Halten von gefährlichen Tieren Mit Jänner 2005 wurde ein Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz erlassen. Haltung von gefährlichen Hunden Tiere sind ganz allgemein so zu halten, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Für Hunde gelten darüber hinaus weitere Bestimmungen. Öffentlich zugängliche Bereiche, insbesondere Kinderspielplätze, Freizeitanlagen, Wohnanlagen aber auch Gehwege dürfen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Weiters müssen Hunde an diesen Orten entweder einen geschlossenen Maulkorb tragen oder sind so an der Leine zu führen, dass das Tier jederzeit beherrscht werden kann. Eine Übertretung dieser Bestimmung kann schon gegeben sein, wenn ein Hund frei umherläuft, da er den Gartenzaun übersprungen hat. Auch das Bellen eines Hundes kann eine unzumutbare Belästigung darstellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hunde in besonderer Verwendung, wie z. B. Blindenhunde. Das Halten von gefährlichen Tieren, also allenfalls auch von gefährlichen Hunden, ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig. Geht von einem Tier unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier aus, die durch nichtordnungsgemäße Haltung verursacht wurde, kann die Gemeinde Zwangsmaßnahmen, die bis zur Tötung des Tieres reichen können, setzen. Wer die Bestimmungen des Landes-Sicherheitsgesetzes bei der Tierhaltung nicht einhält, kann mit einer Geldstrafe bis zu bestraft werden. Darüber hinaus kann das betreffende Tier für Verfallen erklärt werden, wenn zu erwarten ist, dass es bei Rückgabe zu weiteren Gefährdungen kommt. Diese Tiere sind an Zoos oder Tierheime zu übergeben, wobei der ehemalige Tierhalter die Kosten der vorläufigen Verwahrung zu tragen hat. Das gilt auch, wenn ein Tier mangels anderer Möglichkeiten getötet werden muss. 10 ï

11 von Dr. Herfried Haupt Referatsleiter im Veterinärreferat Veterinär Katzen als Opfer von Moden Das Kreuzen von Wild- und Hauskatzenrassen bringt den Tieren kein Wohlbefinden In vielen, vor allem den hoch entwickelten Ländern auf der ganzen Welt wird eine neue Mode in der Katzenhaltung beobachtet. Um den Tieren einen Seltenheitswert zu verleihen, werden Wildrassen mit Hauskatzenrassen gekreuzt. Dabei wird nicht auf die Bedürfnisse der Tiere, sondern auf das Aussehen der Katzen und die Ansprüche der tierhaltenden Menschen Rücksicht genommen. Folgende Rassenkreuzungen ( Hybride ) treten auf: Bengal = Wilde Bengalkatze (Prionailurus bengalensis) x Hauskatze (Amerikanisch Kurzhaar) Carakat = Karakal x Maine Coon Bristol = Langschwanzkatze/Margay (Leopardus wiedii) x Hauskatze Chausie = Rohrkatze (Felis chaus) x Hauskatze Dschungel Bob = Rohrkatze (Felis chaus) x Hybridkatze (Pixie Bob) Dschungel Curl = Rohrkatze (F. chaus) x Hauskatze (American Curl) u.a. Euro-Chausie = europ. Wildkatze (Felis s. silvestris) x Chausie Kanaani = Falbkatze (Felis s. libyca) x Hauskatze Machbagral = Fischkatze (Prionailurus viverrinus) x Hauskatze Safari = Salz-/Kleinfleckkatze (Oncifelis geoffroyi) x Hauskatze (Kurzhaar; oft Bengal) Savannah = Serval (Leptailurus serval) x Hauskatze Tilaran = Ozelotkatze/Oncilla (Leopardus tigrinus) x Hauskatze (Abessinier) Viverral = Fischkatze (Prionailurus viverrinus) x Hauskatze (frühe Bengal) Nach den Bestimmungen der zweiten Tierhaltungsverordnung fallen Katzen der oben angeführten Kreuzungen unter die Kleinkatzen, deren Haltung außerhalb von zugelassenen Zooeinrichtungen verboten ist. Auch durch mehrmalige Kreuzungen mit Haustieren wird ein Wildtier nicht zu einer Hauskatze. Das Verhaltensmuster beinhaltet auch nach vielen Generationen die Ansprüche der Tiere, wie sie in der freien Wildbahn gegeben sind. Weder eine Haltung in der Nähe des Menschen, eine Zähmung noch eine Kreuzung machen aus einem Tier aus der Wildbahn ein Haustier. Indem Sie keine Hybridkatzen halten und andere Personen über die unnötige Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Tiere aufklären, können Sie zu nachhaltigem Tierschutz einen bedeutenden Beitrag leisten. Gewöhnliche Hauskatzen werden mit Wildrassen gekreuzt K L I C K Tierhaltungsverordnung BGBl. 46/ ï

12 Veterinär von Dr. Barbara Fiala-Köck Tierschutzombudsfrau Preis für Tierschutzkonformes Bauen Die Tierschutzombudsstelle des Landes Steiermark schreibt zum zweiten Mal den Preis Tierschutzkonformes Bauen im ländlichen Raum aus, um das Bemühen der Landwirtschaft für zukunftsweisende und besonders tierfreundlicher Bauprojekte entsprechend zu würdigen. Ziel ist es, besondere Leistungen und gelungene Konzepte des tierfreundlichen Bauens in der Nutztierhaltung zu prämieren, um die Motivation, im Agrarbereich auf hohem Niveau zu planen und zu bauen, zu steigern und gute Beispiele allen Landwirtinnen und Landwirten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu präsentieren. Von den eingereichten Bauprojekten aller Nutztierkategorien (Geflügel, Pferd, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und sonstige) werden maximal zehn Betriebe nominiert und von der Jury besichtigt. Schweinehaltung Landwirtschaftliche Gebäude prägen die Kulturlandschaft und sind Visitenkarten für den Betrieb und eine ganze Region. Sie sind Arbeitsstätte für die landwirtschaftliche Produktion und damit Arbeitsplatz sowie Lebensraum für landwirtschaftliche Nutztiere. Für Stallgebäude müssen viele Anforderungen erfüllt werden, von der (Arbeits-) Wirtschaftlichkeit über die Tiergerechtheit bis zur Umweltverträglichkeit und Einbindung ins Landschaftsbild. Der Preis für Tierschutzkonformes Bauen im ländlichen Raum wird zum zweiten Mal von der Tierschutzombudsstelle ausgeschrieben und würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Ausgeschrieben wird der Preis steiermarkweit. Aus den nominierten Betrieben werden nach Beurteilung durch die Jury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1.500,- ausgezeichnet werden. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen innerhalb der Programmperiode des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (also frühestens ab ) durchgeführt worden sein. Das Objekt muss bis fertig gestellt worden und in Betrieb sein. Die von der Jury nominierten Projekte werden vor Ort besichtigt und findet die Juryentscheidung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Insgesamt werden somit 6.000,-- als Anerkennungspreise vergeben. Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300,-- durch die Jury vergeben. K L I C K Ausschreibung Tierschutzkonformes Bauen 12 ï

13 von Ing. Werner Prettenthaler Referent im Anlagenreferat Anlagen Aktuelles aus der Abfallwirtschaft In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Diese Bestellung ist der Bezirkshauptmannschaft unverzüglich zu melden. Unter dem Begriff Betrieb werden dabei Produktions- (inklusive Beund Verarbeitungsbetriebe), Handels- und Dienstleistungsbetriebe (inklusive öffentlicher Einrichtungen) verstanden. Eine Meldung über die Bestellung hat die Zustimmung des Abfallbeauftragten sowie seines Stellvertreters und die Angaben über die fachliche Qualifikation des Abfallbeauftragten zu enthalten. Was sind eigentlich die Aufgaben des Betriebsinhabers? Der Betriebsinhaber hat den Abfallbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe zu unterstützen und hat ihm für seine Tätigkeit ausreichend Zeit während der Arbeitszeit und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu gewähren und die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. v.l.n.r.: Mario Ringhofer, Stefan Staindl und Johann Feichtinger Welche Aufgaben hat der Abfallbeauftragte? Dem Abfallbeauftragten kommen Informationsund Beratungspflichten zu, bezogen auf alle dem Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung von Betriebsmitteln. Unter anderem ist er zuständig für folgende abfallwirtschaftliche Agenden: Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhenden Bescheide. Unverzügliche Benachrichtigung des Betriebsinhabers über seine Wahrnehmungen, insbesonders über festgestellte Mängel. Hinwirkung auf eine sinnvolle Organisation der Umsetzung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften. Beratung des Betriebsinhabers in allen den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen, einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung. Information des Betriebsinhabers über die Kosten der Abfallbehandlung und die Erlöse der Altstoffe im Zuge der Erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes. Durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann der Abfallbeauftragte gerade in Zeiten der immer knapper werdenden Ressourcen von Rohstoffen und den wachsenden Müllbergen wesentlich dazu beitragen, die Abfallvermeidung und Organisation der Abfallwirtschaft im Unternehmen zu optimieren und dadurch in der Folge Kosten einzusparen. Festzuhalten ist, dass die Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und der darauf beruhenden Bescheide durch die Bestellung eines Abfallbeauftragten nicht berührt wird. Dem Abfallbeauftragten darf auch keine Verantwortlichkeit für die Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften übertragen werden. Über die Anforderungen im Hinblick auf eine fachliche Qualifikation eines Abfallbeauftragten informiert auf Wunsch die Bezirksverwaltungsbehörde unter der Telefonnummer 03332/ (Ing. Werner Prettenthaler). 13 ï

14 Anlagen von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung Schlagworte unserer Zeit und Worte die manche nicht mehr hören können Das Baurecht ist ein Beispiel wie es funktionieren kann. Am 14. Juni 1999 wurde die erste Bau-Übertragungsverordnung erlassen. Damit können Gemeinden freiwillig die Baukompetenz bei gewerblichen Betriebsanlagen auf die für das Gewerbe und Wasserrecht, das Forstrecht, den Naturschutz und andere - zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen. Man erhoffte sich von dieser Maßnahme eine Vereinfachung der Verfahren und eine Erleichterung für die Bürger. Derzeit haben 2 von 50 Gemeinden im Bezirk diese Möglichkeit genutzt. Wir haben dies zum Anlass genommen, einige Betroffene zu fragen, wie nach langjähriger Praxis ihre Meinung dazu ist: einem Verfahren abgehandelt. Insgesamt also eine sehr positive Sache. Hermann Retter, Hotel, Reisen, Transporte, Pöllauberg Bürgermeister Franz Hofer, Stubenberg Hermann Retter, Pöllauberg und Schönegg Ich als betroffener Unternehmer empfinde die Übertragung der Baukompetenz auf die Bezirkshauptmannschaft Hartberg insgesamt als höchst positiv. Im Zusammenspiel mit den Projektsprechtagen, bei denen im Vorfeld, in einer Atmosphäre der Beratung, mit allen Beteiligten an einem Tisch ein Projekt auch mehrmals diskutiert werden kann, führt sie zu einer enormen Effizienzsteigerung. Alle notwendigen Rechtsmaterien werden komprimiert mit allen Beteiligten an einem Tisch in Die Gemeinde Stubenberg beurteilt die Baukompetenzabtretung in Gewerbeangelegenheiten positiv. Die Kompetenzabtretung ist durch die Zusammenziehung mehrerer Verfahren (Bauen, Gewerbe, Landschaftsschutz) bürgernah und verwaltungsvereinfachend. Der Tenor aus der betroffenen Bevölkerungsschicht ist durchwegs positiv. Bgm Franz Hofer, Stubenberg Die Übertragung der Baukompetenz auf die Bezirkshauptmannschaft bringt für alle einen Vorteil, da es nur einen bau- und gewerberechtlichen Bescheid gibt und nicht zwei Kommissionen sich mit dem gleichen Projekt befassen müssen und damit auch eine dementsprechende Kosteneinsparung in den Gemeinden möglich ist. Auch die Fachkompetenz ist einheitlich. Halwachs Gottfried, Geschäftsführer Stahl- u. Fahrzeugbau Grabner GmbH, Hartberg 14 ï

15 von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferate Anlagen betrachtet, eine gute Entscheidung. Bgm. Franz Winkler, Schönnegg Mag. Gernot Deutsch, Bad Waltersdorf Für die Heiltherme Bad Waltersdorf war die Übertragung der Baukompetenz bei gewerblichen Betriebsanlagen an die Bezirkshauptmannschaft ein Prozess, der sich sehr positiv auswirkte. Nachdem es sich sowohl in der Heiltherme als auch im direkt angeschlossenen Quellenhotel & Spa fast immer um Großprojekte handelt, können wir nun Bau & Gewerbe in einem abhandeln. Dazu gibt es mit den jeweiligen Ansprechpersonen in der Bezirkshauptmannschaft kompetente Partner, die es uns ermöglichen, noch schneller und effizienter im Sinne unserer Gäste zu handeln. Ich behaupte sogar, dass der gesamte Tourismus aus dem Leitbetrieb der Heiltherme Bad Waltersdorf davon profitiert. Selbstverständlich und aus dem Akt der Verbundenheit im Tourismusverband und der Kurkommission informieren wir zeitgleich immer die Gemeinde, um hier partnerschaftlich vorgehen zu können. Der Erfolgt gibt uns recht. Mag. Gernot Deutsch, Geschäftsführer Heiltherme Bad Waltersdorf Die Gemeinde Schönegg bei Pöllau hat mit Wirkung vom 1. April 2003 die Baukompetenz für gewerbliche Anlagen an die Bezirkshauptmannschaft übertragen. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind als sehr positiv zu bewerten. Durch das konzentrierte Verfahren kommt es zu einer erheblichen Vereinfachung des Verfahrens sowie zu einer spürbaren Zeitersparnis für die Bauwerber. Der Ausfall der Verwaltungsabgabe wird durch den Wegfall des gesamten Arbeitsaufwandes leicht wettgemacht. Die Bauabgabe wird ohnehin in voller Höhe von der Gemeinde eingehoben. Im Nachhinein Seit dem Jahr 1999 haben wir die Baukompetenz von gewerblichen Betriebsanlagen an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg abgetreten. Bei den mehr als 30 Gewerberechtsverhandlungen in den letzen Jahren haben wir nur positive Erfahrungen bei der Abwicklung der Verfahren, der Verfahrensdauer und bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachverständigen und den Verhandlungsleitern gemacht. Sowohl für die Betriebe, die Gemeinde und für die Anrainer hat dies große Vorteile und eine Verwaltungsvereinfachung gebracht. Bgm. Ing. Günter Müller, St. Johann i.d.h. Aus der Sicht eines Anlagenreferenten kann ich dazu ergänzen, dass es für uns nur ein geringer Mehraufwand gegenüber jenen Gemeinden ist, von denen wir die Baukompetenz nicht übertragen bekommen haben. Sehr oft aber bringt es für den Bauwerber den Vorteil, dass gewerbliche Anforderungen an den Bau mitbedacht werden, und damit nicht nach erfolgter Bauverhandlung möglicherweise teure Veränderungen nachträglich durchgeführt werden müssen. Wir machen es gerne. Die Erfahrungen jener, die es praktisch umsetzen, ob als Gemeindevertreter, Gewerbetreibender oder Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Hartberg, geben der Idee recht. Alle jene Gemeinden, die sie bisher noch nicht übertragen haben, möchten wir nur wieder daran erinnern, dass es diese Möglichkeit gibt. In Zeiten des immensen Spardruckes und der immer komplizierter werdenden Rechtsmaterien, ist die Übertragung der Baukompetenz eine einfache aber wirkungsvolle Maßnahme, die allen Beteiligten nützt. K L I C K Stmk. Gemeindeordnung: 40 Eigener Wirkungsbereich 15 ï

16 Sozial von Louise Loidl Studentin der FH Joanneum Soziale Arbeit in meinem Heimatbezirk Ein Erfahrungsbericht über mein sechswöchiges Praktikum in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg Mein Name ist Louise Loidl. Ich komme aus Kaindorf und besuche das zweite Semester des Studiengangs Soziale Arbeit an der FH Joanneum in Graz. Im Rahmen meiner Ausbildung absolvierte ich von 26. April bis 3. Juni 2011 ein Praktikum zur Berufsfeldexploration im Sozialreferat im Bereich Sozialarbeit. Christa Riedenbauer von der Außenstelle Neudau hat sich dankenswerterweise dazu bereit erklärt, die Praxisanleitung für mich zu übernehmen. Warum habe ich mich für diese Praktikumsstelle entschieden? Louise Loidl und DSA Christa Riedenbauer Für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter gibt es enorm viele verschiedene potentielle Tätigkeitsbereiche. Die Möglichkeiten sind vor allem in größeren Städten wie Graz nahezu unendlich breit gefächert, da es dort ein sehr großes Angebot an unterschiedlichsten Organisationen gibt. Ich habe mich bewusst für die BH Hartberg als Praktikumsstelle entschieden, weil ich mich dafür interessierte, wie soziale Arbeit in meinem Heimatbezirk funktioniert. Außerdem hat der Bereich der Jugendwohlfahrt eine sehr lange Tradition in der Geschichte der Sozialarbeit. Zusätzlich reizte mich die Tatsache, dass die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter einer Behörde in einem ganz speziellen Spannungsfeld arbeiten. Sie üben ein doppeltes Mandat aus einerseits unterstützen sie Klientinnen/Klienten in schwierigen Lebenslagen, andererseits sind sie auch für die Kontrolle zuständig. Schließlich gilt es einen klaren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, nämlich die Sicherung des Kindeswohls. Dieser Bereich wurde uns daher auch in der Fachhochschule (FH) stets als sehr schwierig und herausfordernd vorgestellt. Dies nahm ich als Anlass, mir selbst ein Bild davon zu machen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich sehr positiv überrascht war, weil ich merkte, dass trotz der vielen standardisierten und zeitaufwendigen Vorgaben im Landesdienst im Bezirk Hartberg auch noch Zeit für Gespräche mit Klientinnen/Kliennten bleibt. Es freute mich zu erleben dass, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ihren Klientinnen und Klienten mit Wertschätzung, Empathie, Transparenz, aber gleichzeitig auch mit Klarheit, Konsequenz und Bestimmtheit gegenübertraten und es dabei immer wieder sehr gut schafften, eine bewundernswerte Balance zu finden. Ich stehe erst am Anfang meines Weges zur ausgebildeten Sozialarbeiterin. Dennoch spüre ich, dass ich während meines sechswöchigen Praktikums ein großes Stück weitergekommen bin. Die wertvollen Erfahrungen, die ich sammeln konnte, werden mich weiterhin begleiten ich konnte sehr viel für mich mitnehmen. Die Kolleginnen und Kollegen waren jederzeit bemüht, mir eine vielfältige und abwechslungsreiche Zeit zu ermöglichen. Die Stimmung im Team, die Wertschätzung und den Zusammenhalt untereinander habe ich als sehr positiv erlebt. Dies trug sicher auch dazu bei, dass es mir so gut gefiel und die Zeit viel zu schnell verging! Ich persönlich bin der Meinung, dass Praxiserfahrungen generell, aber ganz speziell auch für die Ausbildung zur Sozialarbeiterin bzw. zum Sozialarbeiter essentiell sind. Viele wichtige Dinge im Umgang mit Menschen kann man in der Theorie zwar für eine Prüfung lernen, aber fürs Leben lernt man nur in der Realität! Deshalb möchte ich mich auf diesem Wege noch einmal bedanken, dass mir die Möglichkeiten geboten wurde, in der BH Hartberg für mein Leben und für meinen weiteren beruflichen Werdegang zu lernen! 16 ï

17 von Georg Schweighofer Lebensmittelinspektor Lebensmittel Eis mit ruhigem Gewissen genießen können Dem Proben- und Revisionsplan des Bundesministerium für Gesundheit Folge leistend, werden auch heuer umfangreiche Kontrollen und Probenziehungen in Konditoreien und bei Speiseeiserzeugern (auch Softeis-Automatenbeschicker) durchgeführt. Als Vertreter der Betriebsgruppen mit der höchsten Risikoklasse ist es für die Speiseeiserzeugung von besonderer Bedeutung, eine funktionierende Eigenkontrolle nachweisen zu können. Abgesehen von guter räumlicher Ausstattung und Guter Hygienepraxis (Schädlingsüberwachung Fallenplan + nachweisliche, regelmäßige Kontrollen; ein geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie ein guter Reinigungszustand; Aufzeichnungen über Anlieferungs- und Lagertemperaturen; dokumentierte Hygieneschulungen der Mitarbeiter), müssen diese Spezialisten auch noch die sichere Produktion beherrschen: Anhand eines schematisierten Prozessverlaufs sind Gefahren und deren Beherrschung und Maßnahmen für den Fall, dass wirklich etwas aus dem Ruder läuft, festzulegen. Es genügt also nicht, ein gutes Eis herzustellen, sondern man muss auch noch für jede heiß hergeführte Charge nachweisen, wann sie, wie lange und wie hoch erhitzt worden ist etwa mittels eines Erzeugungsprotokolls. Bei Verkauf an Wiederverkäufer soll man sogar jede einzelne Zutat im Endprodukt kennen und zum Lieferanten zurückverfolgen können; es könnte ja auf Grund einer verdorbenen Zutat nötig sein, das gefrorene Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen zu müssen. Dass man sein Endprodukt Eis bei einer zertifizierten, akkreditierten Untersuchungsanstalt begutachten lässt, um wirklich jeden Zweifel über ein mögliches Problem in der Herstellung ausschließen zu können, ist für jeden qualitätsbewussten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit und noch dazu eine rechtliche Anforderung! Im Anhang befindet sich die Leitlinie für Speiseeiserzeuger. Anna Maria schmeckt das Eis Mögliche Anlaufstellen für die Begutachtung finden sich im nahen Umfeld: UTC Umweltlabor im Gewerbepark in 212 Pischelsdorf, das Qualitätslabor in St. Michael in der Obersteiermark und das Institut für Lebensmitteluntersuchung der AGES in 010 Graz, Beethovenstraße, und andere. Diese Labors geben auch Unterstützung, wenn es darum geht, Gewissheit zu erlangen, ob die durchgeführte Desinfektion wirklich effizient ist; einige wenige Abklatschtests und die Wirksamkeit ist bewiesen oder auch nicht. K L I C K Leitlinie für Speiseeiserzeuger K L I C K Lebensmittelgutachter K L I C K Erzeugungsprotokoll 17 ï

18 Gesundheit von Dr. Ulrike Moser Amtsärztin Zuckerkrankheit und Führerschein Die Zuckerkrankheit, auch Diabetes mellitus genannt, ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch erhöhte Blutzuckerwerte gekennzeichnet ist. Es werden mehrere Formen der Erkrankung unterschieden. Im Bereich der Führerscheingesundheitsverordnung, die für die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges herangezogen wird, ist jedoch nur zwischen insulinpflichtig oder nicht insulinpflichtig zu unterscheiden. Die Unterscheidung der Führerscheingruppen erfolgt in 2 Gruppen. Gruppe 1 umfasst die Führerscheinklassen A, B, E zu B und F Gruppe 2 umfasst die Führerscheinklassen C1, E zu C1, C, E zu C, D und E zu D. Zuckerkrankheit (meist Diabetes mellitus II) ohne Insulinpflichtigkeit: Besteht eine Zuckerkrankheit, die durch Medikamente therapiert wird, muss eine fachärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die fachärztliche Bescheinigung muss über Unterund Überzuckerungen, über die Stoffwechsellage (stabil oder instabil) und über mögliche Sekundärschäden Auskunft geben. Insulintherapie gegen Diabetes Bei der Erstbeurteilung wird meistens ein Gutachten eines Augenfacharztes angefordert, da dieses über den Augenhintergrund und mögliche Sekundärschäden, die durch die Zuckerkrankheit entstehen können, Auskunft geben kann. Eine mögliche Befristung der gesundheitlichen Eignung wird von diesen Stellungnahmen abgeleitet. Für die Gruppe 1 und die Gruppe 2 müssen bei Insulinpflichtigkeit, unabhängig von der Diabetesklassifizierung immer eine befürwortende fachärztliche Stellungnahme dem Amtsarzt/der Amtsärztin vorgelegt werden. Diese Stellungnahme hat folgende Punkte zu beinhalten: Anamnese (Vorgeschichte) Diagnosen von Folgeschäden, vor allem im Bereich der kleinen und großen Gefäße, der Nerven, der Nieren und der Augen Der aktuelle HbA1c Wert, eventuell das Blutzuckertagesprofil oder der Zuckerpass Die Hypoglykämiewahrnehmung, vor allem die Häufigkeit in den letzten 6 Monaten und die entsprechende Therapie Positive (befürwortende) oder ablehnende Stellungnahme zum Lenken eines KFZ der entsprechenden Gruppe. Aussage, ob eine dauerhafte und ausreichende Stabilisierung der Krankheit aus internistischer Sicht vorliegt Die Führerscheingesetz Gesundheitsverordnung 11 (2) bestimmt: Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden müssen, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 nur in außergewöhnlichen, durch die Stellungnahme eines zuständigen Facharztes begründeten Fällen und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen erteilt oder belassen werden. K L I C K Gesundheitsverordnung 11 Abs 2 1 ï

19 von Ing. Franz Weber Bezirksförster Forst Wildeinflussmonitoring WEM Auf mehr als zwei Drittel der heimischen Wälder können nicht genügend Pflanzen wachsen. Zu hohe Schalenwildstände in erster Linie Rehwild sind die Ursache. Das Wildeinflussmonitoring wird seit 2003 periodisch alle 3 Jahre bundesweit einheitlich erhoben. Die Methodik wurde zwischen Forstwirtschaft und Jägerschaft abgestimmt und von beiden Seiten als taugliches Mittel für die Erhebung von Wildschäden anerkannt. Sie soll dazu dienen, objektive Daten über die Intensität und die Entwicklung des Wildeinflusses zu gewinnen. Eine Beurteilung eines einzelnen Jagdrevieres ist auf Grund von mangelnden Erhebungspunkten nicht sinnvoll und zulässig. Als Bezugsfläche dient immer der politische Bezirk, wo mindestens 40 Aufnahmepunkte erhoben werden. Auf jeder dieser Flächen erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, ob genügend unbeschädigte Pflanzen vorhanden sind und ist dies der Fall, so wird diese Fläche mit keinem oder geringem Wildeinfluss gewertet. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, dann wird der Wildeinfluss am Anteil der verbissenen Pflanzen je Baumart beurteilt und als kein, geringer, mittlerer oder starker Wildeinfluss ausgewiesen. Ergebnis Bezirk Hartberg ( ): kein Wildeinfluss 13,6 % geringer Wildeinfluss 4,5 % mittlerer Wildeinfluss 11,3 % starker Wildeinfluss 70,5 % stark verbissene Tanne stark verbissene Buche Das bedeutet, dass auf mehr als 70% aller erhobenen Flächen ein betriebswirtschaftlicher Schaden und/oder auch ein landeskultureller Schaden bei gleichbleibender Schadensintensität zu erwarten ist. Ein landeskultureller Schaden bedeutet, dass gewisse landschaftsprägende Baumarten und Waldgesellschaften gänzlich verschwinden bzw. in dieser Form und Baumartenzusammensetzung nicht mehr vorkommen. Im Bezirk Hartberg sind die Schäden etwas höher als im Durchschnitt der Steiermark, wobei das Bundesland Steiermark bundesweit schon sehr schlecht positioniert ist. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Kürzlich fand in diesem Zusammenhang in der Bezirkshauptmannschaft eine erste Besprechung statt, wo die Vertreter der Jägerschaft, der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, des Waldverbandes und der Bezirkshauptmannschaft über die weitere Vorgehensweise zur Abstellung bzw. Verbesserung dieser kritischen Situation beraten haben. Gleichzeitig wurden Lösungsansätze erarbeitet und konkrete Strategien zur Verminderung des Wildeinflusses festgelegt. 19 ï

20 Schule von Mag. Ilga Keler Schulsozialarbeiterin Pilotprojekt Schulsozialarbeit Seit Dezember 2009 beteiligen sich sechs Schulen des Bezirkes Hartberg am Pilotprojekt Schulsozialarbeit über die Caritas der Diözese Graz Seckau. erlebnispädagogischen Projekttagen, Präventionsprojekte (Gewalt, Mobbing / Cybermobbing, Sucht, Rassismus, ), geschlechtsspezifische Themenaufarbeitung und schulsozialarbeiterische Angebote in der Ganztagesschule der SHS Rieger IT. Seilübung zum Thema Gruppenzusammenhalt Die vier Schulsozialarbeiterinnen Mag. (FH) Nina Hutter, Mag. (FH) Ilga Keler, Dipl. Soz.päd Manuela Schreiner-Reiner und Ingrid Rodler stehen dabei den Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern an bis zu drei Tagen in der Woche direkt an der Schule zur Verfügung. Zusätzlich zeichnet sich Schulsozialarbeit verantwortlich für die Kontaktherstellung und die Organisation von Veranstaltungen mit Organisationen und Vereinen wie SaferInternet, Kontaktiertheater, Polizei, Gericht, ÖAMTC, Streetwork, Jugendzentrum, steirische Krebshilfe, katholische Jugend und anderen. Neben dem Beratungsangebot, den Workshops in den Klassen, bei denen spielerisch Themen wie Kommunikation und Teamfähigkeit bearbeitet werden, und der Pausengestaltung mit Spielangeboten, werden bedarfsorientiert Projekte durchgeführt. Highlights dabei sind unter anderem: Trommelbau und Trommelworkshop, Ausbildung von Peermediatorinnen und Peermeditoren, Unterstützung und Begleitung bei Erlebnispädagogische Projekttage Bei allen Projekten der Schulsozialarbeit wird auf die aktive Beteiligung der Schülerinnen und Schüler großer Wert gelegt. Workshop zum Thema Umgang mit Provokation Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Wertschätzung sind wichtige Prinzipien des kostenlosen Angebotes Schulsozialarbeit. 20 ï

21 von Franz Schröck Referatsleiter Gemeindeprüfungsreferat Gemeinde Bürgermeisterkonferenz in der Bezirkshauptmannschaft der Weg für eine langfristige und konsequente Klimaschutzpolitik frei wurde. Ing. Umgeher erörtert die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen in den Gemeinden und Regionen. Bürgermeisterkonferenz im Saal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg Zur ersten Bürgermeisterkonferenz im Jahr 2011 insgesamt finden solche mindestens zweimal jährlich statt - hatten am der Bezirkshauptmann alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Bezirkes sowie die Abgeordneten zum Stmk. Landtag und Nationalrat aus dem Bezirk in die Bezirkshauptmannschaft Hartberg eingeladen. Die Punkte der Tagesordnung reichten unter anderem vom Klimaschutz über aktuelle Themen der Wasserwirtschaft bis hin zur Haltung gefährlicher Tiere. Nach der Begrüßung und der Einleitung durch den Bezirkshauptmann hat Frau Bürgermeisterin Waltraud Schwammer aus Dechantskirchen außer Programm über die Resolution für den Erhalt des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Oberwart Friedberg berichtet und alle Anwesenden ersucht, mit ihrer Unterschrift die Anliegen und Forderungen der Bürgerinitiative Südburgenland Pro Bahn zu unterstützen. Vortragende bei dieser Bürgermeisterkonferenz waren: Klimaschutzplan Steiermark: Ing. Marco Umgeher, FA17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten. Vom Landtag Steiermark wurde am 06. Juli 2010 einstimmig der Klimaschutzplan beschlossen, womit Aktuelle Themen der Wasserwirtschaft: Hofrat DI. Johann Wiedner, Leiter der FA19A Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft. Er informierte ua. darüber, dass ca. 90 % der Wasser- und Abwasserversorgung in der Steiermark ausgebaut sind. Demnächst wird es neue Förderrichtlinien geben, wodurch es zu einer rascheren Auszahlung der finanziellen Mittel kommen soll. HR DI Johann Wiedner Biotopkartierung: Landesnaturschutzbeauftragter DI Karl Fasching, FA13C Naturschutz. Gemeinsam mit seinen Kollegen Mag. Dietlind Proske und Mag. Martin Klipp gab er einen Überblick über die Biotope im Bezirk Hartberg und wurde an alle Gemeindevertreter die für die jeweilige Gemeinde erstellte Gemeindekarte übergeben. v.l.n.r. Mag. Martin Klipp, DI Karl Fasching, Mag. Dietlind Proske 21 ï

22 Gemeinde von Franz Schröck Referatsleiter im Gemeindeprüfungsreferat Haltung gefährlicher Tiere: Amtstierärztin Dr. Birgit Plank, Bezirkshauptmannschaft Hartberg. Gemäß 3e des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes, LGBL. Nr. 24/2005 i.d.g.f., handelt es sich bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Halten von gefährlichen Tieren (z.b. Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären) um solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde. Bei Gefahr im Verzug für die Gesundheit oder das Leben von Menschen durch derartige Tiere können von der Gemeinde die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Daher trifft die Gemeinde auch die Verpflichtung zur Kostentragung. BSI Günter Raser Neue Mittelschule Regionaler Bildungsplan Ganztagsschule in nicht verschränkter Form Sprengelfremder Schulbesuch: Bezirksschulinspektor Günter Raser. Das Thema Neue Mittelschule wird immer aktueller und es ist geplant, dass bis zum Jahr 2016 alle Hauptschulen zu neuen Mittelschulen umgewandelt werden. Zur Verwirklichung eines regionalen Bildungsplanes sollen alle Betroffenen an der Entwicklung entsprechender Konzepte mitwirken. Derzeit werden im Bezirk Hartberg 173 Schulkinder in sprengelfremden Schulen unterrichtet. Bürgermeisterwechsel in der Gemeinde Stambach von Franz Schröck Referatsleiter im Gemeindeprüfungsreferat scheiden des bis zu diesen Zeitpunkt amtierenden Bürgermeisters Johann Rechberger (ÖVP). Johann Rechberger war seit durchgehend Bürgermeister und zudem vom bis Gemeinderat in Stambach. Bei der am 17. Mai 2011 stattgefundenen Gemeinde ratssitzung wurde Johannes Buchegger (ÖVP) mit 7:2 Stimmen zum neuen Bürgermeister gewählt. Bürgermeister Johannes Buchegger In der Sitzung des Gemeinderates von Stambach am kam es zu einem überraschenden Aus- Im Anschluss daran erfolgte die Angelobung durch Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer gemäß 26 der Steierm. Gemeindeordnung. Die bisherige Vizebürgermeisterin Theresia Retter bleibt weiterhin im Amt. 22 ï

23 von Franz Schröck Referatsleiter im Gemeindeprüfungsreferat Gemeinde Tagung der Amtsleiterinnen und Amtsleiter Am 2. Mai 2011 fand in der BH Hartberg wieder eine Tagung der Amtsleiter und Gemeindesekretäre statt Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer konnte insgesamt 4 Gemeindebedienstete aus dem Bezirk zu dieser von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg organisierten Tagung begrüßen. Nach seinen Grußworten berichtete er über die Aufgaben und die Leistungen der Bezirkshauptmannschaft und betonte dabei auch die gute Zusammenarbeit zwischen der Bezirksverwaltungsbehörde und den Gemeinden des Bezirkes. Er gab auch bekannt, dass solche Tagungen in Zukunft zweimal jährlich stattfinden sollen und die Bezirkshauptmannschaft würde gerne die Organisation übernehmen. Nach den Ausführungen des Bezirkshauptmannes berichtete am Vormittag Bezirkshauptmann-Stellvertreter und Referatsleiter Mag. Karl Wurzer über die straßenpolizeilichen Aufgaben der Gemeinden. Danach ging es zu Fuß durch die Stadt Hartberg bis zum Seniorenhaus MENDA, wo ein gemeinsames Mittagessen eingenommen wurde. Anschließend erfolgte nach einer kurzen Begrüßung durch die Heimleiterin Adelheid Gschiel und einem kurzen Bericht der Pflegedienstleiterin Isabella Lechner Tagung im Saal der Bezirkshauptmannschaft Hartberg eine Besichtigung der Einrichtung des Sozialhilfeverbandes Hartberg, welche von der überwiegenden Anzahl der Teilnehmer zum ersten Mal gesehen wurde. Alle Teilnehmer waren nicht nur vom Mittagessen, sondern auch vom Haus mit allen angebotenen Leistungen und Einrichtungen sowie dem Ausblick von der Dachterrasse sehr beeindruckt. Nach den überaus positiven Eindrücken vom Seniorenhaus MENDA ging es wieder zurück zur Bezirkshauptmannschaft, wo am Nachmittag Frau Mag. Romana Pfeiffer-Wuntschek vom Bezirksgericht Hartberg über das Sachwalterschaftsänderungsgesetz referierte. Im Anschluss daran berichtete Frau Amtstierärztin Dr. Birgit Plank von den Vorschriften bei der Haltung gefährlicher Tiere sowie von den daraus resultierenden Verantwortungen der Gemeinden dabei und bei freilaufenden, aufgefundenen Hunden. Amtsleiterinnen und Amtsleiter sowie Gemeindesekretärinnen und Gemeindesekretäre des Bezirkes mit BH Mag. Max Wiesenhofer, BH- Stellvertreter Mag. Karl Wurzer und Referatsleiter Franz Schröck Den Abschluss dieses Tages machte Bezirksschulinspektor Günter Raser mit seinen Ausführungen über die Antrags- und Durchführungsmodalitäten beim sprengelfremden Schulbesuch sowie bei der Führung der Schulmatrik. 23 ï

24 Intern von Peter Rechberger Kanzleileiter Personal - Aktuelles Mit erhielt Alois Heil einen Dienstvertrag befristet auf 1 Jahr. Alois Heil wird im Sozialreferat im Bereich Vaterschaft/Unterhalt eingesetzt. Am hat Bernadette Pieber nach ihrem Karenzurlaub ihren Dienst wieder angetreten. Sie verstärkt im Sozialreferat den Bereich Vaterschaft/ Unterhalt. Am haben Ing. Stefan Schweighofer und Mag. Kerstin Raith-Schweighofer geheiratet. Wir gratulieren herzlichst! Geburten: Philipp Schaffer, Referent im Sozialreferat, Bereich Kostenverrechnung Sozialhilfeverband wurde Vater eines Sohnes. Sebastian ist am zur Welt gekommen. Mag. Kerstin Raith-Schweighofer und Ing. Stefan Schweighofer Sebastian Sohn von Philipp Schaffer Verehelichungen: Kerstin Krems (Graf), Sekretärin des Referatsleiters Mag. Stefan Koller, hat am geheiratet. Kerstin Krems mit Gatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Tanja Proyer Peter Rechberger BSI Günter Raser Ing. Werner Prettenthaler Mag. Klaus Ebner Mag. Karl Wurzer Mag. Bernd Holzer Dr. Herfried Haupt Ing. Franz Weber DI Franz Hippacher Dr. Birgit Plank Sabine Gschiel-Richter Franz Schröck Georg Schweighofer Luise Loidl Dr. Ulrike Moser Iris Riegelbauer Erwin Kutschera Nicole Egger DI Gerhard Baumann Elisabeth Pack BI Erich Spitzer Mag. Gabriele Dietmaier Luise Loidl Mag. Dagmar Bojdunyk-Rack Mag. (FH) Ilga Keler Ulrike Feichtinger Dr. Barbara Fiala-Köck Thomas Maitz Petra Gamperl Mag. Bettina Heiling Herbert Pailer 24 ï

25 von Peter Rechberger Kanzleileiter Intern BH-Pensionisten in ihrer früheren Wirkungsstätte Die ehemaligen Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg wurden zu einem gemütlichen Zusammentreffen in die BH Hartberg eingeladen. Am hat Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer ehemalige Kolleginnen und Kollegen, welche sich mittlerweile im Ruhestand befinden, zum zweiten Mal nach 200 in die Bezirkshauptmannschaft eingeladen. Zunächst informierte der Bezirkshauptmann über Veränderungen und Neuerungen, insbesondere über die Erarbeitung von Vision und Mission für die Bezirksverwaltungsbehörde. Ein weiterer Punkt war die Vorstellung des im Jahre 2010 erstmals erstellten Tätigkeitsberichtes. Peter Rechberger, Leiter des Inneren Dienstes, erläuterte aufgrund aktueller Zahlen, die Altersstruktur der derzeit Beschäftigten und die Weiterentwicklung bis Abschließend wurden die Anwesenden zu einem kleinen Imbiss mit Getränk eingeladen und konnten noch einige Stunden über gemeinsam Erlebtes diskutieren. Die anwesenden Pensionisten haben diese Initiative des Bezirkshauptmannes sehr begrüßt und gleichzeitig ersucht, in regelmäßigen Abständen derartige Veranstaltungen zu wiederholen. -TEXT- BH-Pesionisten mit BH Mag. Max Wiesenhofer und Kanzleileiter Peter Rechberger von Tanja Proyer Sachbearbeiterin Büro Bezirkshauptmann Verhalten im Brand- und Katastrophenfall Die Feuerwehr- und Zivilschutzschule bietet ein umfangreiches Kursprogramm für Bürgerinnen und Bürger um Gefahren vorzubeugen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter löschten Brände Am 1. April 2011 besuchten auf Einladung des Zivilschutuzvertreters für den Bezirk Hartberg Mit Obmann Bgm. Franz Winkler die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Hartberg ein Brandschutz-Seminar in der Steiermärkischen Feuerwehr- und Zivilschutzschule in Lebring. Nach einer Vorstellung der Schule wurde im theoretischen Teil über vorbeugenden Brandschutz, Grundlagen der Entstehungsbrandbekämpfung und Erste Hilfe gesprochen. Am Nachmittag galt es nun das Erlernte anzuwenden. In praktischen Beispielen wurden alltägliche Gefahrenssituationen nachgestellt und mit Hilfe von verschiedenen Löschgeräten beseitigt. Ziel des Seminares war den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Grundwissen im Bereich Brandschutz zu vermitteln, um so Fehlentscheidungen im Notfall zu vermeiden. 25 ï

26 Polizei von BI Erich Spitzer Bezirkspolizeikommando Hartberg Personelle Änderungen Im Bereich der Polizei des Bezirkes Hartberg stehen in den nächsten Monaten einige personelle Veränderungen an. Mit Ablauf des Monats Juni tritt Gruppeninspektor (GrInsp) Johann Winkler der Polizeiinspektion Kaindorf in den wohlverdienten Ruhestand. GrInsp Winkler trat am 01. Juni 1973 in die Bundesgendarmerie ein und verrichtete auf dem Schulposten Gleisdorf seine ersten Dienste. Nach erfolgreicher Ausbildung in der Schulabteilung des Landesgendarmeriekommandos Steiermark versah GrInsp Winkler auf den Gendarmerieposten Mitterdorf im Mürztal, Stubenberg und seit 1990 auf der PI Kaindorf Dienst. Die BH Hartberg und das Bezirkspolizeikommando Hartberg danken dem stets besonnenen und verlässlichen Kollegen und wünscht ihm für seinen Ruhestand alles Gute. der Polizeiausbildung in Hartberg ihre Praxisphase absolvierten, sein umfangreiches Wissen weitergeben konnte. Künftig wird er neben den anfallenden Arbeiten auch die Bezirksleitstelle auf der PI Hartberg betreuen. Ebenso ab 01. Juni 2011 wird BezInsp Bernhard Weghofer auf der PI Hartberg als Sachbearbeiter seinen Dienst versehen. BezInsp Weghofer, welcher als sehr erfolgreicher Beamter im Kriminaldienst arbeitet, trat im Jahre 1991 in die Bundespolizeidirektion Wien ein und versah bisher in Wien, Wr. Neustadt und auf der PI Hartberg Dienst. Von bis absolvierte BezInsp Weghofer den Ausbildungslehrgang für dienstführende Beamte in Traiskirchen. Mit 01. Juni 2011 erhält auch die Polizeiinspektion Kaindorf mit BezInsp Werner Grandits Verstärkung. BezInsp Grandits versah seit 1994 auf der Polizeiinspektion Bad Waltersdorf Dienst, ehe er mit Jänner 2010 als dienstführender Beamter zum Stadtpolizeikommando Graz, PI Liebenau, wechselte. BezInsp Grandits wird künftig auf der PI Kaindorf als Sachbearbeiter seinen Dienst verrichten. GrInsp. Johann Winkler BezInsp. Thomas Krausler Bereits mit Wirksamkeit vom 01. Juni 2011 wurde Bezirksinspektor (BezInsp) Thomas Krausler der Polizeiinspektion Hartberg vom Landespolizeikommando Steiermark zum qualifizierten Sachbearbeiter auf der PI Hartberg bestellt. BezInsp Krausler trat im Jahre 1992 in die Bundesgendarmerie ein und versah bisher auf den Gendarmerieposten Maria Enzersdorf, Feldbach, Bad Waltersdorf und nun seit 2000 auf der PI Hartberg seinen Dienst. BezInsp Krausler gilt als sehr engagierter Beamter, welcher auch schon einigen Beamten, die während BezInsp. Bernhard Weghofer BezInsp. Werner Grandits Die Bezirkshauptmannschaft und das Bezirkspolizeikommando Hartberg wünschen den Kollegen in ihrer neuen Funktion alles Gute und viel Erfolg. 26 ï

27 von DI Gerhard Baumann Sektionsleiter Wildbach und Lawinenverbauung Katastrophenschutz Sicherheit vor Naturgefahren Am 6. April 2011 wurden den Gemeinden Riegersberg und Vornholz die Gefahrenzonenpläne von der Wildbach- und Lawinenverbauung überreicht. Im Rahmen der öffentlichen Auflage hatten die Bürger auch die Möglichkeit zur Stellungnahme. damit gesetzt. Der Gefahrenzonenplan der Gemeinde ist eine wichtige Grundlage für die Raumplanung und Bauordnung. Damit haben nun alle Gemeinden im Bezirk Hartberg einen Gefahrenzonenplan. Die Gefahrenzonenpläne wurden von der Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt. Sie sind ein flächendeckendes Gutachten über die Gefährdungen durch Wildbäche, Lawinen oder Steinschlag in einer Gemeinde. Kernstück des jeweiligen Plans ist die Ausweisung der roten und gelben Gefahrenzonen. Dadurch kann die Besiedlung in nicht oder weniger gefährdete Gebiete gelenkt werden. Ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Sicherheit vor Naturgefahren in der Steiermark wurde Überreichung der Gefahrenzonenpläne (vlnr): Schmid (WLV), Bgm. Glatz, Bgm Kager, Gölles (FA 13B) Sommer (FA13B), Ribitsch (WLV), Brandstätter WLV) 27 ï

28 Arbeitsmarkservice von Herbert Paierl Geschäftsstellenleiter AMS Hartberg Aktion Gemeinde AMS und Land Steiermark führen Menschen zurück in die Arbeitswelt Das AMS sorgt zusätzlich für sozialpädagogische Unterstützung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Aktion Gemeinde unterstützt Langzeitbeschäftigungslose Menschen durch zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Integration in Arbeit Gemeinden in der Bewältigung ihrer zahlreichen Aufgaben und Anforderungen; in ihrer sozialpolitischen Arbeit AMS Hartberg AMS Steiermark, Land Steiermark und steirische Kommunen unterstützen die Arbeitsmarktintegration langzeitbeschäftigungsloser Menschen. Auch im Jahr 2011 sollen Männer und Frauen befristete Arbeit in steirischen Gemeinden und gemeindenahen Institutionen finden. Gemeinnützige Beschäftigungsträger übernehmen die administrative und organisatorische Abwicklung der Anstellung - die Kommunen fungieren als Beschäftiger. Mit dem Projekt Aktion Gemeinde werden langzeitbeschäftigungslose Menschen durch training on the job unterstützt, am Ball zu bleiben, neue Perspektiven zu entwickeln und sich durch entlohnte Arbeit wieder zu integrieren. Es werden befristete Beschäftigungsverhältnisse (durchschnittliche Dauer 3 Monate) geschaffen. Ziel der Aktion Gemeinde Das Projekt Aktion Gemeinde unterstützt durch die Finanzierung befristeter Arbeitsplätze (Transitarbeitsplätze) sowohl Gemeinden, als auch langzeitbeschäftigungslose Personen. Kommunen profitieren von ihren langzeitbeschäftigungslosen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger und umgekehrt. Die Transitarbeiterinnen und Transitarbeiter können beispielsweise zur Abdeckung von Spitzenbedarf oder zur Umsetzung zusätzlicher Gemeindeprojekte eingesetzt werden. Die Umsetzung der Aktion Gemeinde erfolgt im Bezirk Hartberg durch den Trägerverein GEGKO. Ansprechperson ist Frau Mag. Nora Pokorn 0664 / Leistungsangebot des Trägervereines Schnittstelle zwischen Gemeinde, AMS und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer / Unterstützung der Gemeinde Organisation und Administration der Anstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Übernahme sämtlicher Dienstgeberpflichten Sozialpädagogische Begleitung bei Bedarf. Gemeindebeteiligung 300,00 Euro pro Monat und Vollzeitstelle einer eingesetzten Transitarbeitskraft. Abwicklung über die Trägerorganisationen. Stellenausschreibung Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit Abschluss einer Akademie für Sozialarbeit (Diplom) oder einer Fachhochschule für Sozialarbeit / Sozialmanagement beziehungsweise erfolgreicher Abschluss in absehbarer Zeit. Anfragen: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer Tel / ï

29 von Arbeiterkammer Hartberg Arbeiterkammer Tipps gegen Internet-Betrug Der deutschen und österreichischen Polizei ist ein Schlag gegen Internet- Betrüger gelungen. Man rechnet mit Geschädigten und einer Schadenssumme von rund 25 Mio Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Tipps für Konsumenten beim Einkauf im Internet und bietet dazu auch ein druckfrisches neues Buch ( Ihr Recht im Internet ) an. Immer wieder werden Konsumenten Opfer von Internet-Betrug. Die Methoden der Betrüger sind vielfältig. Häufig läuft es darauf hinaus, dass der Kunde zahlt und keine Ware erhält. Da setzen auch die Tipps zum Schutz vor Internet-Betrug an: Soweit möglich keine Vorauskassa Wer sich darauf einlässt, zuerst Geld zu überweisen und erst danach die Ware bekommen soll, der geht ein erhebliches Risiko ein. Daher ist der sicherste Weg des Einkaufes im Internet, die Ware auf Rechnung zu bestellen. Da kann man die Ware prüfen und wenn sie entspricht die Rechnung bezahlen. Wenn Vorauskasse nötig, dann möglichst sichere Wege wählen. Ein guter Kompromiss ist eine Bestellung per Nachnahme. Da zahlt man an den Zusteller also erst nach Zugang der Ware. Dabei sollte man allerdings sich die Zeit und die Nerven nehmen, die Ware tatsächlich zu kontrollieren, bevor man Zahlung leistet. Bei der Vorauszahlung via Kreditkarte hat man zwar kein Recht darauf, dass die Kartenorganisation Vorauszahlungen zurückbucht, wenn man einem Betrüger aufgesessen wäre. Die Kartenorganisationen haben aber intern sehr wohl Mechanismen, solche Zahlungen zurückzuholen. Voraussetzung ist, dass man sich rasch mit der Kartenorganisation ins Einvernehmen setzt und alle Schritte der Bestellung gut dokumentiert hat. Ähnlich läuft die Sache bei Paypal; diese Tochter von E-Bay wickelt elektronische Zahlungen ab und bietet für Verkäufer und Käufer Schutzmechanismen an, wenn man betrogen werden sollte. Voraussetzung ist aber auch hier, dass man den gesamten Kauf und auch Zahlungs- und Versandvorgang genau dokumentiert hat. Treuhänder Achtung vor Betrügern Im aktuellen Fall haben die Gauner bei der Zahlungsabwicklung einen Rechtsanwalt als Treuhänder präsentiert. Das klingt sehr sicher allein, der Anwalt war erfunden und man zahlte auf die Konten der Betrüger. Daher muss man bei solchen Angeboten besonders aufpassen und etwa durch Nachfragen beim angeblichen Treuhänder, bei der Rechtsanwaltskammer und bei Verbraucherschützern die Situation abklären. Abwicklung mit Schecks Hände weg! Im Zuge von Geschäften auf Verkaufsplattformen kommt es immer wieder dazu, dass sich ein vermeintlicher Käufer mit einer rührseeligen Geschichte meldet und anbietet, gleich mehr als den Kaufpreis zu zahlen. Man möge dann zum Beispiel die Transportkosten auf ein anderes Konto weiter überweisen. Der genannte Betrag geht dann auch via Scheck am Konto ein. Wenn man weiter überweist geht man aber in die Falle. Der Scheck platzt und wird das darf die Bank jederzeit (!) einfach wieder abgebucht. Das Geld, das man weiter überwiesen hat dagegen ist für immer weg. Vorsicht vor Anwerbungen als Konto-Abwickler Die Zahlungen haben die gefassten Betrüger über 1000 Finanzagenten abgewickelt. Das sind im Grunde unbescholtene Bürger, denen via Internet angeboten wurde, dass sie für die Zurverfügungstellung ihrer Konten für Zahlungsabwicklungen einen kleinen Beitrag bekommen. Tatsächlich dienen diese Personen der Verschleierung der Zahlungsflüsse und machen sich mitschuldig. Geschäfte über Internet bergen Tücken, aber man kann sich davor durchaus wirksam schützen. 29 ï

30 Sozial - PSZ von Mag. Bettina Heiling Psychosozialer Dienst Hartberg Psychosozialer Dienst Hartberg startet Suizidpräventionsprojekt des Landes Steiermark Maßnahmen gegen hohe Selbstmordrate in Hartberg Aufgrund der traurigen Tatsache, dass die Steiermark in der nationalen Suizidstatistik einen Spitzenplatz belegt, wurde nun von Seiten der Psychiatriekoordinatorin des Landes Steiermark, DDr. Susanna Krainz, ein Suizidpräventionsprogramm mit dem Namen GO ON im Sinne von es geht weiter im Leben initiiert, welches als Pilotprojekt in den Bezirken Murau und Hartberg im März dieses Jahres gestartet wurde und langfristig auf die gesamte Steiermark ausgedehnt werden soll. Suizid (Selbstmord) ist nicht nur ein gesellschaftliches Thema, welches aufgrund von Stigmatisierung, Tabuisierung, Irrglaube und Medienaufbereitung oft als heikel empfunden wird. Es kann im Umfeld vieler Menschen Anlassfälle geben, damit wird Handlungsbedarf erzeugt. So nahmen sich 2009 in Österreich Menschen ihr Leben, in der Steiermark als Spitzenreiter der Negativtabelle 237 Personen. Für den Bezirk Hartberg wurde der Psychosoziale Dienst unter der Leitung von Dr. Ulrike Schrittwieser, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutin, mit der Umsetzung des Projektes im Rahmen des Landesauftrags betraut. Die Kernziele des Projektes im Bezirk Hartberg lauten: Informationen über suizidrelevante Risikofaktoren, wie psychische Erkrankungen (allen voran Depressionen, aber auch Suchterkrankungen) und Krisen im Leben (soziale Probleme, Arbeitslosigkeit, familiäre Belastungsfaktoren, etc.) zur Verfügung zu stellen Vorurteile und Falschinformationen zu Suizidalität aufzudecken und konkrete Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen Schaffung einer Kompetenzstruktur, welche sämtliche helfende Organisationen und Berufsgruppen, v.l.n.r. Mag. Bettina Heiling, Mag. Petra Resele-Zuser, Prof. Dr. Gernot Sonneck, Dr. Ulrike Schrittwieser die mit Personen in Krisensituationen arbeiten, umfasst mit dem Ziel, im Sinne eines Kompetenznetzwerkes zusammenzuarbeiten. Im Rahmen von Vorträgen, Fortbildungen und Vernetzungstreffen werden wichtige Informationen interessierten Personen und Netzwerkpartnerinnen/ Netzwerkpartner zugängig gemacht und die Möglichkeit zum Austausch geboten. Damit knüpft der Psychosoziale Dienst Hartberg an das Projekt Wissen hilft, einer Kampagne zur Suizidprävention, an, im Zuge dessen 2009 Vorträge im Bezirk Hartberg zum Thema Umgang mit Krisen und Suizidgefährdung für interessierte Personengruppen veranstaltet sowie direkte Unterstützungsmöglichkeiten in akuten Krisen aufgezeigt wurden. Heuer steht in diesem Sinne auch die Veranstaltungsreihe des psychiatrischen Jour fixe des Psychosozialen Dienstes Hartbergs ganz unter dem Thema Suizidprävention. Den Beginn dieser Vortragsreihe machte Primar Dr. Christian Jagsch, Leiter der Abteilung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie der Landesnervenklinik Sigmund Freud in Graz (LSF), der in einem sehr gut besuchten Vortrag mit dem Thema Eine adäquate Diagnose und Behand- 30 ï

31 von Mag. Bettina Heiling Psychosozialer Dienst Hartberg Sozial - PSZ lung der Depression dient zur Suizidprävention, welches im Anschluss für rege Diskussionen der Zuhörerinnen/Zuhörer sorgte. Prim. Univ. Prof. Dr. Martin Kurz, Leiter des Zentrums für Suchtmedizin an der LSF, wird am um 1:00 Uhr am Rotkreuzplatz 1 in Hartberg zum Thema Sucht und Hoffnung. Umgang mit destruktiven Verhaltensweisen in der modernen Suchtmedizin referieren, da Suchterkrankungen einen Risikofaktor für Suizid darstellen. OA Dr. Hans Andritsch, stellvertretender Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, rundet die Vortragsreihe am mit seinem Vortrag zum Thema Internet/Sucht und Cybermobbing ab, der sich einem immer größer werdenden Risikobereich widmet. Der Psychosoziale Dienst Hartberg ist aber nicht nur Träger dieses Projekts, sondern stellt seit nunmehr 16 Jahren im Bezirk auch die Anlaufstelle für betroffene Personen in Krisensituationen dar. In diesem Zusammenhang, aber auch für weitere Informationen zu dem Suizidpräventionsprojekt und den Vorträgen, kann man sich direkt an ihn wenden: Psychosozialer Dienst Hartberg Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 9:00 14:00 Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung 230 Rotkreuzplatz 1/1 Tel.: 03332/ psz.hartberg@gfsg.at und hartberg@suizidprävention.at In akuten Krisensituationen kann man sich auch außerhalb dieser Zeiten unter der Nummer 142 kostenlos und rund um die Uhr an die Telefonseelsorge Graz wenden. Weitere Informationen zum steirischen Suizidpräventionsprojekt finden Sie auch unter von Ulrike Feichtinger Dipl. Behindertenpädagogin Die sozialpsychiatrische Tagesstruktur Vorau zieht um Das Großprojekt Standortverlegung der Sozialpsychiatrischen Tagesstruktur Vorau kann nun erfreulicherweise in die Realität umgesetzt werden. Die Tagesstruktur, die bislang im Dachgeschoss des Sozialzentrums von Vorau untergebracht war, wird in den ersten Stock der ehemaligen Mädchenvolksschule Vorau, verlegt. Die Einrichtung ist nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz anerkannt. 14 Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und psychosozialen Problemen können hier eine kurz- oder längerfristige tagesstrukturierende Betreuungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Die Sozialpsychiatrische Tagesstruktur Vorau ist eine Einrichtung des Vereins Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit und an den Psychosozialen Dienst Hartberg angebunden. Sozialpsychiatrische Tagesstruktur Vorau Kontaktadresse ab 1. Juli 2011: Sozialpsychiatrische Tagesstruktur Vorau 250 Vorau, Gerichtsgasse 109 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, Uhr Telefon: /30066 oder 0664 / ts.vorau@gfsg.at Homepage: 31 ï

32 Sozial - Rainbows von Mag. Dagmar Bojdunyk-Rack Geschäftsführerin Rainbows Österreich Gestärkt aus dem Sommer Feriencamps für Kinder in stürmischen Zeiten (nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern und neu: nach dem Tod eines nahen Angehörigen) len, Baden und viele andere Gruppenaktivitäten mehr machen die Ferien auch für Kinder in stürmischen Zeiten zu einem Erlebnis. Betreut werden sie von speziell ausgebildeten RAINBOWS-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Durch die RAINBOWS-Feriencamps können die Kinder neue Kraft tanken, um gestärkt aus dem Sommer zu kommen. Tränchen auf Regenbogentuch RAINBOWS weiß, was der wunden Kinderseele gut tut. Der Verein bietet im Sommer 2011 wieder Feriencamps für Kinder an, deren Eltern sich getrennt haben und heuer erstmals auch ein Camp für Kinder, die den Tod eines geliebten Menschen erlebt haben. Sommerferien sind für Kinder die schönste Zeit im Jahr doch nicht alle können sie unbeschwert genießen. Bei Scheidungskindern und Kindern, die von einem Todesfall betroffen sind, ändert auch der Sommer nichts an der Trauer, den Schuldgefühlen, der Angst und der Wut. Der Verein RAINBOWS, der Kindern und Jugendlichen in dieser schwierigen Lebensphase mit professioneller Hilfe zur Seite steht, hat besondere Feriencamps für diese Kinder arrangiert: Während einer Woche in herrlicher Umgebung in der Steiermark, Tirol oder Oberösterreich können die Kinder im Alter von bis 12 Jahren Abstand gewinnen und sich auch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, austauschen. Wenn schon an ihrer Lebenssituation nichts geändert werden kann, so wird bei den Camps zumindest dem Sich-allein-fühlen, das von vielen Kindern sehr stark erlebt wird, entgegengewirkt, weiß RAINBOWS-Geschäftsführerin Dagmar Bojdunyk- Rack. Bewegung, Spaß und Erholung durch Spielen, Ma- Die RAINBOWS-Camps im Sommer 2011: Juli 2011: St. Lambrecht / Trattenhof (Steiermark) - für Kinder, die den Tod eines nahestehenden Menschen erlebt haben Juli 2011: Ebensee / Jutel (Oberösterreich) - für Kinder, die von einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen sind August 2011: Innsbruck / Haus der Kinderfreunde (Tirol) - für Kinder, die von einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen sind Die Kosten von 310 beinhalten Unterkunft mit Vollpension und Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Anmeldungen und weitere Informationen: RAINBOWS-Österreich, Theodor-Körner Straße 12, 010 Graz, Tel: 0316/6670, office@rainbows.at, Kinder im Wald 32 ï

33 Tanja Proyer Sachbearbeiterin Büro Bezirkshauptmann Sozial - Streetwork / Wettbewerb Hochprozentiges statt Limonade Im Rahmen des Projektes Cool Feiern, kenn dein Limit wurde ein Alkoholfragebogen von Streetwork Hartberg erstellt und im Laufe der Projektzeit an Jugendliche im Alter von Jahren verteilt. Der anonym ausgefüllte Test liefert aufschlussreiche Ergebnisse über den Alkoholkonsum von Jugendlichen im Bezirk Hartberg 2% der Jährigen gaben an, mindestens einmal im Monat, und 29% einmal in der Woche Alkohol zu trinken. Ein besonders bedenklicher Prozentsatz, da diese Altersgruppe noch keinen Alkohol konsumieren dürfte. Auf die Fragen wann und wo Jugendliche Alkohol konsumieren antworteten über 0% der Befragten, nur in Gesellschaft und auf Festen oder Events Alkohol zu trinken. Erschreckende Ergebnisse entstanden zur Frage, wann die Jugendlichen das erste Mal Alkohol konsumiert haben. 12% hatten ihren ersten Alkoholkonsum mit unter zehn Jahren, 39% haben bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bereits Alkohol getrunken und der Großteil mit 54% gaben an im Alter von Jahren das erste Mal Alkohol konsu- miert zu haben. Für 47% der befragten Jugendlichen gilt Alkohol nicht als Droge. In diesem Bereich herrscht nach wie vor enormer Aufklärungsbedarf. Streetwork Hartberg versucht mit verschiedenen Projekten präventiv gegen Alkoholmissbrauch zu arbeiten, Jugendlichen das nötige know how zu geben und sie somit zu schützen. In der Anlage finden Sie das gesamte Ergebnis der Alkoholbefragung an Jugendliche im Bezirk. K L I C K Ergebnisse Alkoholfragebogen Tanja Proyer Sachbearbeiterin Büro Bezirkshauptmann TrauDI Kinderrechte Preis 2011 Unter dem Motto Recht auf Kindsein wird der Steirische Kinderrechte-Preis 2011 verliehen. Der Preis wird für Projekte vergeben, die Kinder und Jugendliche in ihrem Recht auf Kindsein unterstützen und fördern. Diese können von Kindern und Jugendlichen selbst, Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Gemeinden, Behörden, Bildungseinrichtungen u.a. eingereicht werden. Nähere Informationen zu den Einreichmöglichkeiten erhalten Sie auf der Hompage. Recht auf Kindsein K L I C K Homepage TrauDI 33 ï

34 Sozial - JUZ von Elisabeth Pack Teamleiterin im JUZ Hartberg Jugendzentrum Hartberg - Hinter die Kulissen geschaut Das Jugendzentrum Hartberg aufdrängen Gruppenzugehörigkeit, aber auch Individualität fördern Freiräume, aber auch Grenzen schaffen Jugendliche mobilisieren, aber auch Atem holen lassen Jugendliche unterstützen sich in die Gesellschaft zu integrieren, aber auch ihren eigenen Weg zu finden Raum für informelles Lernen bieten, aber auch nichts Lernen müssen Jugendliche annehmen, so wie sie sind, aber auch kritisch wahrnehmen. Das Jugendzentrum Hartberg Hilfswerk Steiermark GmbH bietet Jugendlichen von Jahren einen Treffpunkt. Zu festgesetzten Öffnungszeiten steht den Besuchern ein Raum mit vielfältigen Angeboten zur kostenlosen Verfügung und es wird durch das Team professionell betreut. Zum Team gehören: Nicole Egger, 27, Diplomsozialbetreuerin Bernd Laschet, 27, Diplomsozialbetreuer Jugendlichen wird ein vielfältiges Angebot zur Verfügung gestellt Nähere Infos: Facebook.com/JugendzentrumHartberg Myspace.com/juzhartberg JUZ Hartberg, Grazerstr. 3, 230 Hartberg 03332/6259 Öffnungszeiten in den Sommerferien: Mi, Do und Sa von Uhr, Fr von Uhr v.l.n.r. Nicole Egger, Bernd Laschet und Elisabeth Pack Elisabeth Pack, 30, Diplomsozialarbeiterin und Mediatorin Professionelle Jugendarbeit heißt Am Leben Jugendlicher teilnehmen, aber nicht Das Jugendzentrum aus der Sicht der Jugendlichen Jugendliche werden ruhiger, weil sie mit anderen und den Betreuern über ihre Probleme reden können. (A., 16 Jahre) Wenn es das JUZ nicht gäbe, könnten wir nicht mit Freunden herumhängen. (J., 14 Jahre) 34 ï

35 Bezirkshauptmannschaft Organisationsstruktur der BH Hartberg mit den Referatsleitern Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer Stabstelle Innerer Dienst Peter Rechberger Stabstelle Gemeinden Franz Schröck Anlagenreferat Mag. Peter Bubik Sicherheitsreferat Mag. Karl Wurzer Sozialreferat Mag. Stefan Koller Referatsgruppe Gesundheit-Umwelt- Schulen Recht Mag. Bernd Holzer Sanitätsreferat Dr. Ulrike Moser Veterinärreferat Dr. Herfried Haupt Forstfachreferat DI Franz Hippacher 35 ï

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