Kleingartenverein Kirschbaum e.v., Chemnitz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kleingartenverein Kirschbaum e.v., Chemnitz"

Transkript

1 Kleingartenverein Kirschbaum e.v., Chemnitz GARTENORDNUNG (Beschluss des Hauptausschusses vom 27. Januar 2017) Mit der vorliegenden Gartenordnung gibt sich der Kleingartenverein "Kirschbaum" e.v. eine für alle Mitglieder verbindliche Grundlage ihrer Rechte und Pflichten. Die Gartenordnung basiert auf der Rahmenkleingartenordnung des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.v. (LSK), die für alle im LSK organisierten Kleingartenvereine verbindlich ist und konkretisiert den Kleingartenpachtvertrag und die Satzung des Vereins. Im Sinne der Gemeinnützigkeit gehört die Kleingartenanlage "Kirschbaum" e.v. zum "OFFENTLICHEN GRÜN" der Stadt und soll seinen Pächtern und Besuchern Freude und Erholung bereiten, zur Verschönerung der Umwelt und Verbesserung des Mikroklimas beitragen und sich harmonisch in die natürliche Umgebung einordnen. Inhalt 1 Nutzung des Kleingartens 2 Gehölze im Kleingarten 3 Bauliche Anlagen und Versorgungseinrichtungen 4 Umweltschützende Maßnahmen 5 Wege und Gemeinschaftsanlagen 6 Gemeinschaftsstunden 7 Ruhe und Ordnung 8 Fachberatung 9 Verbot gewerblicher Nutzung 10 Verbindlichkeit von Bekanntmachungen 11 Schlussbestimmungen Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 1 von 8

2 1. Nutzung des Kleingartens 1.1. Die Pacht des Kleingartens erfolgt zum Zwecke der persönlichen kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung auf der Grundlage des abgeschlossenen Unterpachtvertrages Der Kleingarten ist ordnungsgemäß zu bewirtschaften und in einem guten Kulturzustand zu halten. Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung des Kleingärtners und seiner Angehörigen dient. Die Flächen für Obstbäume, Sträucher, Gemüse, Blumen und Rasen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Mindestens ein Drittel der Fläche der Parzelle ist für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen. Der übrige Teil kann als Erholungsfläche mit Ziersträuchern, Blumen und Rasen angelegt werden. Nur Obstbäume und Beerensträucher auf Rasenflächen sind jedoch nicht statthaft. 2. Gehölze im Kleingarten 2.1. Bei Neuanpflanzung von Obstgehölzen sind Busch- und Niederstammformen zu wählen. Um gegenseitige Beeinträchtigungen und Beeinträchtigung der Nachbargärten zu vermeiden, sind Pflanz- und Grenzabstände einzuhalten. (siehe Rahmenkleingartenordnung) 2.2. Die Anpflanzung und der Aufwuchs von ausgesamten Wald- und Parkbäumen sowie Walnussbäumen sind nicht erlaubt Gehölze, die ausschließlich ihres Zierwertes wegen in den Parzellen angepflanzt werden, sind bis zu einer maximalen Wuchshöhe von 2,00 m zugelassen. Von ihnen darf keine negative Beeinträchtigung der Nachbargärten durch Schattenwurf und Wurzelausbreitung eintreten und sie müssen im eigenen Garten gefahrlos bewirtschaftet werden können. Bewirtschaften heißt u. a. Ernte, Pflege, Einschlag und Entsorgung. (siehe Rahmenkleingartenordnung) 3. Bauliche Anlagen und Versorgungseinrichtungen 3.1. Gestaltung und Bebauung Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und dass den allgemeinen ökologischen Belangen Rechnung getragen wird. Sie dürfen nur dem vorgesehenen Zweck entsprechend genutzt werden. Die Errichtung von Bauwerken (Lauben) erfolgt auf der Grundlage der maßgebenden Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und der Festlegungen der Gestaltungsprojekte der Kleingartenanlage unter Beachtung des Grundsatzes, dass nur ein Baukörper im Kleingarten zulässig ist. Vor Errichtung bzw. der beabsichtigten Veränderung der Gartenlaube ist das Mitglied verpflichtet, auf eigene Kosten die Zustimmung des Vorstandes und die erforderlichen Baugenehmigungen / Vordruck) schriftlich vom Vorstand einzuholen. Dazu ist eine aussagefähige maßstabgerechte zeichnerische Darstellung einzureichen. Ohne schriftliche Genehmigung darf mit einer Bauausführung nicht begonnen werden. Abweichungen von der Baugenehmigung sind unzulässig. Zusätzlich zu der für den Laubenbau erforderlichen Fläche dürfen höchstens 10 % der verbleibenden Gartenfläche versiegelt werden. Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 2 von 8

3 3.2. Die Gartenlaube In der Anlage ist die Errichtung von Gartenlauben in einfacher Ausführung ohne besondere Anforderungen an Typ und Bauweise gestattet. Die Laube darf einschließlich Toilette, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz eine bebaute Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten. Alle bis zum rechtmäßig errichteten bzw. genehmigten Bauten und baulichen Anlagen haben lt. Bundeskleingartengesetz 20a Bestandsschutz. An ihnen sind keine zusätzlichen Erweiterungen gestattet. Nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere ihrer Ausstattung und Einrichtung darf die Laube nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Das Dach der Laube ist mit einer max. Höhe von 3.50 m und einer Traufhöhe von max m auszuführen Andere Baulichkeiten Das Aufstellen von Geräteboxen ist beim Vorstand zu beantragen. Im Kleingarten darf ein Kleingewächshaus bis zu einer Grundfläche von max. 8,00 m² errichtet werden. Vor dem Aufbau ist für das Gewächshaus eine Baugenehmigung beim Vorstand zu beantragen. Darüber hinaus können Folienzelte, Folientunnel und Frühbeete aufgestellt werden. Das Aufstellen von Grillkaminen ist verboten. Das Aufstellen von Partyzelten und Pavillons mit max. 3,00 x 3,00 m Größe ist nur mit Genehmigung des Vorstandes und nur während der Zeit vom des Jahres erlaubt. In der übrigen Zeit ist die Überdachung zu entfernen. Kinderspielgeräte größer als 1 m² Grundfläche werden geduldet. Ein Bauantrag muss jedoch schriftlich an den Vorstand gestellt werden Im Kleingarten ist ein künstlich angelegter Gartenteich bis zu einer Größe von max. 4,00 m² mit flachem Randbereich zulässig. Zur Anlage des Teiches sind entweder Lehm-, Tondichtungen, geeignete Folien oder handelsübliche Fertigteiche zu verwenden. Er muss für eine Bepflanzung geeignet sein (Feuchtbiotop). Transportable Badebecken können bis zu einem Fassungsvermögen von 3,00 m³ in den Sommermonaten aufgestellt werden. Das Wasser darf keine Zusätze enthalten. Die Errichtung von Swimmingpools jeglicher Art ist im Kleingarten nicht gestattet. Die Errichtung von Garagen sowie festen Feuerstätten mit Schornstein ist nicht zulässig. Bestehende Schornsteine unterliegen der jährlichen Kehrpflicht und sind bei Besitzwechsel zu schließen Einfriedungen / Gartenwege Für den Außenzaun der Gesamtanlage ist der Kleingartenverein verantwortlich. Die Höhe der Hecke längs des Ziegelweges und die der Hecken längs des Fußweges zur Reichenhainer Straße sind auf max. 2,00 m festgelegt und entsprechend zuschneiden. Jeder Pächter ist verpflichtet, seine Parzelle zu Haupt- und Nebenwegen abzugrenzen. Für diese Einfriedung sind Zäune mit einer max. Höhe von 1 m und Hecken mit einer max. Höhe von 1,20 m zugelassen. Eine Abgrenzung der Einzelgärten untereinander ist in der Kleingartenanlage nicht erforderlich. Nur in begründeten Fällen ist das Errichten von Zwischenzäunen oder das Anpflanzen von Hecken zum Sicht- oder Windschutz zulässig. Die Zustimmung des Gartennachbarn und des Vorstandes muss schriftlich vorliegen. Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 3 von 8

4 Das Betreten von Kleingartenparzellen ist in Abwesenheit des Pächters nicht gestattet. Maßnahmen zur Gefahrenabwendung, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Absprachen zwischen einzelnen Pächtern sind davon nicht betroffen. Das Gartentor muss in Richtung Kleingarten geöffnet werden und ist deutlich sichtbar mit der Gartennummer zu versehen Die Wasseranlage Anschlüsse an das Wassernetz der Kleingartenanlage sind nicht automatisch Bestandteil der Baugenehmigung der Laube, sondern sie sind formell zu beantragen. Die Abnahme der Installation setzt voraus, dass die Ausführung entsprechend den gültigen Standards, Rechts- und Sicherheitsbestimmungen erfolgt und an der Anschlussstelle der vereinseigenen Anlage Absperrventil und Wasserzähler installiert wurden. Der Einbau von Wasserzählern ist in jeder Parzelle verbindlich vorgeschrieben, vom Unterpächter zu seinen Kosten vorzunehmen und Grundvoraussetzung für die Wasserabnahme. Der Einbau oder Wechsel des Wasserzählers muss mit der Arbeitsgruppe Wasser abgestimmt sein. Wasserzähler unterliegen der Eichfrist. Sie beträgt für Kaltwasserzähler 6 Jahre. Nach Ablauf der Frist sind die Zähler in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Wasser zu tauschen. Für die Entleerung der Wasserleitung nach Abstellen und Entleerung der Hauptleitung ist der Pächter des jeweiligen Kleingartens verantwortlich. Für Schäden, die durch offene Ventile, mangelhafte Entleerung und Entlüftung der Wasserleitung entstehen, haftet der Pächter. Die Absperreinrichtungen der Hauptwasserleitung sind Eigentum des Vereins und nur von den zuständigen Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Wasser zu öffnen bzw. zu schließen. Das zur Parzelle gehörende Absperrventil ist unmittelbar vor dem Wasserzähler zu installieren. Nach dem Einbau des Wasserzählers ist die Trinkwasserleitung des Gartens auf Dichtheit zu prüfen und zu spülen. Beim Ausbau des Wasserzählers sind die beiden offenen Leitungsenden mit je einem Stopfen zu verschließen. Der Wasserzähler ist nur im verplombten Zustand zu betreiben. Eine Beschädigung der Plombe ist der Arbeitsgruppe Wasser zu melden. Der Bau von Brunnen im Kleingarten ist verboten Die Elektroanlage Der Kleingartenverein "Kirschbaum" e.v. ist Eigentümer und Betreiber der elektrotechnischen Versorgungsanlage in der Gartenanlage. Die Anlage besteht aus einem Hauptkabelnetz zur Elt- Versorgung aller Parzellen der Gartenanlage sowie der Funktionseinrichtungen des Vereins. Dazu gehören alle Anschlussverteiler für Kleingärten, Sicherungs-, Kabel- und Anschlussausrüstungen zur Elt- Versorgung der Funktionseinrichtungen wie Vereinsheim, Lager und Werkstätten, Außenbeleuchtung sowie zur Unterstützung ortsveränderlicher elektrotechnischer Arbeits- und Betriebsmittel. Für diese hat der Verein die ständige technische, technologische und Versorgungssicherheit auf der Grundlage der gültigen Regeln der Elektrotechnik zu gewährleisten. Von der Arbeitsgruppe Elt und über Fachbetriebe sind dazu die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Grundsätzlich gelten die elektrotechnischen Anschlussbedingungen für die Gartenlauben im Verein. Den Beauftragten des Vorstandes ist der Zutritt zum Elt- Zähler zu gewähren. Installation und Reparaturen werden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe nicht ausgeführt, sie sind entsprechenden Fachbetrieben zu übertragen. Die Abnahme der Installation in den Lauben und der Anschluss an die Versorgungsanlage des Vereins setzen voraus, dass die Ausführung unter Beachtung gültiger Standards, Rechts- und Sicherheitsvorschriften erfolgte, das Abnahmeprotokoll und/oder die Rechnung der ausführenden Firma vorliegt und ein für Abrechnungszwecke zugelassener Zähler mit Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 4 von 8

5 gültiger Eichung eingebaut ist. Der Anschluss an das Energienetz der Gartenanlage ist nicht automatisch Bestandteil der Baugenehmigung für die Laube, sondern bedarf eines diesbezüglichen Antrages Flüssiggasanlagen Flüssiggasanlagen dürfen nur vom Fachmann installiert werden. Ihre regelmäßige Überprüfung ist durch den Betreiber nachweisbar zu veranlassen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzeiten sind einzuhalten. Abnahme- bzw. Prüfbescheinigungen sind dem Vorstand vorzulegen. 4. Umweltschützende Maßnahmen 4.1. Der Kleingartenverein "Kirschbaum" e.v. bekennt sich zum umweltschonenden Pflanzenschutz. Die Mitglieder fördern die natürlichen Gegenspieler der Pflanzenschädlinge durch ökologisch dem Standort angepasste Wahl der Kulturpflanzen, der Kulturfolge und der Bodenpflege. Sie stützen sich vorrangig auf biologische Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung. Nur bei starkem Befall werden biologisch selektiv wirkende Insektizide, Acarizide und Fungizide entsprechend den Rechtsvorschriften verwendet. Die Anwendung von schwermetallhaltigen Schädlingsbekämpfungsmitteln und von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln ist verboten Die Pächter fördern und schützen die Vogelwelt. Sie erhalten die Nistplätze und schaffen Nisthilfen. Während der Brutzeit der Vögel ist der Schnitt von Hecken und Sträuchern auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Rückschnitt bis in das alte Holz, Zerstörungen oder Rodungen sind in der Zeit vom 1. März bis 30. September jedes Jahres verboten Pflanzliche Abfälle einschl. Schnittholz sind zur Kompostierung und als organische Substanz dem Boden wieder zuzuführen. Möglichkeiten des Schredderns von Schnittholz sollten genutzt werden. Die Kompostanlage muss durch Anpflanzung vor Einsicht geschützt sein und darf nicht zur Belästigung der Nachbarn führen. Ein Mindestgrenzabstand von 0,50 m ist einzuhalten. Papier, Speisereste, Materialabfälle u.a. dürfen nicht umherliegen. Soweit ihre Kompostierung nicht möglich ist, hat der Pächter für deren Beseitigung selbst Sorge zu tragen. Das Verbrennen von Laub, Geäst und anderer Abfälle ist verboten. (siehe Emissionsschutzordnung der Stadt Chemnitz) 4.4. Mit Waschlaugen, Lösungsmitteln oder anderen Chemikalien versetzte Flüssigkeiten und Öle sind außerhalb der Anlage entsprechend den Vorschriften zu beseitigen. Fäkalien sind über die Kompostierung wieder in den Humuskreislauf einzuführen. Jauchen und das Ausbringen von Gülle ist verboten. Sickergruben sind verboten. Spülmaschinen und Waschmaschinen dürfen im Kleingarten nicht installiert und betrieben werden. 5. Wege und Gemeinschaftsanlagen 5.1. Die Pflege der an die Kleingärten angrenzenden Flächen wie Wege (bis zur Mitte), Hecken, Gräben usw. obliegt dem Pächter, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Die eigenmächtige Veränderung dieser Einrichtungen ist nicht erlaubt Das Befahren der Anlage mit Kfz aller Art ist mit Ausnahme der Zufahrt zu den ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen am Vereinsheim untersagt. Mögliche Ausnahmen gestattet der Vorstand (z.b. Materialanlieferung) auf Antrag des Pächters. Der Pächter haftet dabei für die von ihm verursachten Schäden. Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 5 von 8

6 5.3. Kraftfahrzeuge sind auf dem hierfür vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Bei der Zu- bzw. Abfahrt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h einzuhalten. Autowaschen ist verboten Jeder Pächter ist verpflichtet, sich entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung an Gestaltung, Pflege, Erhaltung, Um- und Neubau von gemeinschaftlichen Einrichtungen durch finanzielle Umlagen und persönliche Arbeitsleistungen zu beteiligen. Jeder Kleingärtner ist berechtigt, nach Absprache mit dem Vorstand, die gemeinschaftlichen Anlagen, Einrichtungen und Geräte des Vereins zu nutzen. Er haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen und seine Gäste verursacht werden und hat jeden Schaden dem Vorstand mitzuteilen Die öffentlichen Bereiche der Gartenanlage, das Vereinsheim, die Hinweis- und Verkehrsschilder in der Gartenanlage sowie die Informationskästen, Hydranten und Absperrungen unterstehen dem besonderen Schutz aller Gartenfreunde. Festgestellte Schäden sind sofort dem Vorstand zu melden. Eigenmächtige Eingriffe oder Veränderungen an diesen Anlagen sind nicht erlaubt. 6. Gemeinschaftsstunden 6.1. Mitglieder mit einem Kleingartenpachtvertrag leisten bis zum 70. Lebensjahr (Stichtag ist der des Jahres) die Anzahl der beschlossenen Gemeinschaftsstunden ( z.zt. 10 Stunden ). Die Stellung einer Ersatzkraft ist zulässig. Über die Modalitäten der Ableistung entscheidet der Hauptausschuss. Parzellenpächter ab dem 71. Lebensjahr sind von den Gemeinschaftsstunden befreit Die finanzielle Abgeltung von Gemeinschaftsstunden aus Gesundheits- oder anderen Gründen ist möglich und beim Vorstand bis zum 31. März des Jahres schriftlich zu beantragen. Die Abgeltung wird mit 5,- pro Stunde festgelegt. Das Gleiche hat auch Gültigkeit, wenn während des Jahres unvorhergesehene Ereignisse eintreten und ein schriftlicher Antrag bis zum letzten Einsatztag des jeweiligen Ableistungszeitraumes vorliegt. Nach Bestätigung durch den Vorstand erfolgt die Rechnungslegung an den Antragsteller Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden ohne schriftliche Antragsteilung an und Bestätigung durch den Vorstand erfolgt eine Berechnung entsprechend gültiger Gebührenordnung auf der Jahresrechnung Die Ableistung der Gemeinschaftsstunden durch Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren ist aus rechtlichen Gründen unzulässig Die mit Aushang veröffentlichten Termine sind unbedingt einzuhalten. Die Einsätze beginnen generell um 7.30 Uhr am Bauhof und sind jeweils auf eine Höchstzahl von 30 Personen begrenzt. In begründeten Ausnahmefällen können abweichende Termine mit dem Vorstand vereinbart werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Pflegevertrag für definierte Arbeiten abzuschließen. Dafür ist ein Antrag an den Vorstand zu stellen Grundlage für die Abrechnung der geleisteten Gemeinschaftsstunden ist die vom Bauhof geführte Arbeitskarte des Mitgliedes. Das Mitglied bestätigt unmittelbar nach Ableistung der Gemeinschaftsstunden durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung. 7. Ruhe und Ordnung 7.1. Alle Pächter sind verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, ihre Angehörigen und ihre Gäste zu achten. Innerhalb der Anlage ist jeder ruhestörende Lärm zu Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 6 von 8

7 vermeiden. Der Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen darf nicht zur Belästigung der Nachbarn führen. Die Ruhezeiten in der Anlage sind wie folgt festgelegt: an Sonn- und Feiertagen ganztägig vom eines Jahres Montag bis Sonnabend in der Zeit von Uhr und Uhr. In dieser Zeit sind u.a. folgende Tätigkeiten zu unterlassen: der Betrieb von Rasenmähern das Häckseln von Gartenabfällen der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und ähnlichen der Betrieb elektrischer Werkzeugmaschinen wie etwa Drechselmaschinen das Sägen und Bohren das Hämmern sowie alle lärmverursachenden Bauarbeiten Holzsägen und Holzhacken, insbesondere zur Aufbereitung von Brennholz, sind in die Zeit außerhalb der Saison zu verlegen. Geräte mit Verbrennungsmotoren dürfen im Kleingarten nicht verwendet werden Bei Neubau von Lauben kann im Ausnahmefall eine Sondergenehmigung für Bauarbeiten am Wochenende ausgestellt werden, wenn eine Verlegung nach außerhalb der Saison nicht zumutbar ist oder andere zwingende Gründe vorliegen. Dazu ist ein Antrag beim Vorstand einzureichen Das Instandsetzen, Waschen und Pflegen von Kraftfahrzeugen ist innerhalb der Anlage nicht erlaubt. Zum Parken von Kraftfahrzeugen sind nur die vom Verpächter bezeichneten Plätze oder öffentlichen Parkplätze zu benutzen. Das Aufstellen von Wohnwagen innerhalb der Kleingartenanlage ist nicht statthaft. In der Gartenanlage besteht Hupverbot Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen und vom Spielplatz fernzuhalten. Von ihnen verursachte Verunreinigungen sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen. Beim Mitbringen von Katzen ist der Schutz der Vögel zu gewährleisten. Hunde dürfen die Kleingärtnergemeinschaft nicht durch ständiges Bellen unzumutbar belästigen Das Füttern streunender Katzen ist nicht gestattet In der gesamten Anlage, einschl. der Kleingärten ist jeglicher Umgang mit Waffen, einschließlich Sportwaffen (Pfeil und Bogen) verboten Die vier Eingangstore zur Kleingartenanlage Kirschbaum e.v. sind für Fußgänger ständig geöffnet 7.8. Der Pächter, seine Angehörigen sowie seine Besucher haben sich jederzeit so zu verhalten, dass kein anderer der Gemeinschaft unnötig gestört wird. Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 7 von 8

8 8. Fachberatung Die Fachberater fördern die praktische Unterweisung aller Vereinsmitglieder im Obst- und Gartenbau, eine sinnvolle ökologisch orientierte Nutzung des Bodens, die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt. Der Pächter ist gehalten, in allen gärtnerischen Belangen die Fachberater anzusprechen und sich deren Erfahrungen und Ratschläge zunutze zu machen. 9. Verbot gewerblicher Nutzung Die gewerbliche Nutzung des Kleingartens, der Verkauf der Erzeugnisse des Gartens sowie das Betreiben eines Gewerbes oder die Ausübung eines Handwerkes in der Kleingartenanlage ist nicht gestattet. Das Anbringen von Vorrichtungen für Werbezwecke sowie von Automaten ist unzulässig. 10. Verbindlichkeit von Bekanntmachungen Beschlüsse, Anordnungen und Bekanntmachungen des Vorstandes in Informationskästen und Rundschreiben sind für jeden Kleingärtner verbindlich. 11. Schlussbestimmungen Der Vorstand überprüft die Einhaltung der Gartenordnung. Hierzu ist er berechtigt, entsprechende Kontrollen in den Kleingärten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen; schriftliche Auflagen zur Herstellung des gemäß der Gartenordnung geforderten Zustandes an die Pächter zu erteilen; bei wiederholten bzw. groben Verstößen gegen die Gartenordnung die Kündigung des Pachtvertrages auszusprechen Baulichkeiten, Grenzabstände usw., die bis zum Inkrafttreten dieser Gartenordnung von den Vorständen stillschweigend geduldet wurden, sind als gegeben zu betrachten, soweit sie rechtlich toleriert werden können. Bei Pächterwechsel sind die notwendigen Veränderungen durchzusetzen Bei rechtswidriger Bebauung oder Nutzung der Gartenlaube und Kleingartenparzelle wird der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten vom Vorstand verpflichtet Änderungen bzw. Ergänzungen der vorliegenden Gartenordnung sind den Gartenmitgliedern vom Vorstand schriftlich mitzuteilen. Gartenordnung 27. Januar 2017 Seite 8 von 8

G A R T E N O R D N U N G

G A R T E N O R D N U N G G A R T E N O R D N U N G des Kleingartenvereins Am Weinberg e.v. Sitz: 02681 Schirgiswalde Kleingartenverein Am Weinberg 02681 Schirgiswalde Gartenordnung Die Gartenordnung gilt für alle im Kleingartenverein

Mehr

Gartenordnung des Kleingärtnervereins Am Wiesengrund e.v.

Gartenordnung des Kleingärtnervereins Am Wiesengrund e.v. Gartenordnung des Kleingärtnervereins Am Wiesengrund e.v. Die Gartenordnung des Kleingärtnervereins Am Wiesengrund e.v. (im Folgenden Gartenordnung genannt) ist ebenso wie die Satzung und die Gestaltungskonzeption

Mehr

BAUZUSTIMMUNGSORDNUNG des Kreisverbandes Uckermark der Gartenfreunde e.v.

BAUZUSTIMMUNGSORDNUNG des Kreisverbandes Uckermark der Gartenfreunde e.v. Kreisverband Uckermark der Gartenfreunde e.v. 20.11.2003 - Kreisvorstand - BAUZUSTIMMUNGSORDNUNG des Kreisverbandes Uckermark der Gartenfreunde e.v. 1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Jegliche Errichtung sowie die

Mehr

Gartenordnung des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme- Spreewald e.v.

Gartenordnung des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme- Spreewald e.v. Gartenordnung des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme- Spreewald e.v. Vom Kreisvorstand am 24. Oktober 1995 beschlossen, am 01. Januar 1996 in Kraft getreten, geändert durch den Kreisvorstand

Mehr

Pachtvertrag. Stadtverband der Kleingärtner e.v. Dinslaken-Voerde

Pachtvertrag. Stadtverband der Kleingärtner e.v. Dinslaken-Voerde Pachtvertrag Der Stadtverband der Kleingärtner e.v. Dinslaken-Voerde nachstehend "Verpächter" genannt, überlässt im Rahmen der Bestimmungen seiner Satzung dem Vereinsmitglied nachstehend "Pächter" genannt,

Mehr

Wir Gartenfreundinnen und Gartenfreunde erfüllen damit wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben in unserer Stadt oder Gemeinde.

Wir Gartenfreundinnen und Gartenfreunde erfüllen damit wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben in unserer Stadt oder Gemeinde. Wir sind Gartenfreunde! Als Kleingärtner oder Gartenfreunde, wir uns heute lieber nennen, genießen wir unsere Freizeit in unseren selbstgestalteten und genutzten Gärten, häufig inmitten der Stadt, in der

Mehr

SCHREBERGARTEN DER GEMEINDE BIRMENSTORF G A R T E N O R D N U N G

SCHREBERGARTEN DER GEMEINDE BIRMENSTORF G A R T E N O R D N U N G SCHREBERGARTEN DER GEMEINDE BIRMENSTORF G A R T E N O R D N U N G 1. Allgemeines Die vorliegende Gartenordnung enthält die allgemeinen Bestimmungen für das gemeindeeigene Pachtland, das den Pächtern für

Mehr

Die Gartenordnung II.

Die Gartenordnung II. KGV Holstentor Nord e. V. Warendorpstr. 11-13 * 23554 Lübeck Tel: 0451 41330 www.kgv-holstentor-nord.de Geschäftszeit: Dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr Die Gartenordnung Das Ziel des Kleingartenwesens

Mehr

Garten- und Bauordnung des Stadtverbandes Aachen der Familiengärtner e.v., Anton-Kurze-Allee 3, Aachen

Garten- und Bauordnung des Stadtverbandes Aachen der Familiengärtner e.v., Anton-Kurze-Allee 3, Aachen Garten- und Bauordnung des Stadtverbandes Aachen der Familiengärtner e.v., Anton-Kurze-Allee 3, 52074 Aachen Die Ziele des Kleingartenwesens werden durch das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983

Mehr

Kleingartenordnung des Kleingartenvereins Flugplatz Übigau e.v.

Kleingartenordnung des Kleingartenvereins Flugplatz Übigau e.v. Kleingartenverein Flugplatz Übigau e.v. Washintonstraße 01139 Dresden Kleingartenordnung des Kleingartenvereins Flugplatz Übigau e.v. Grundlage für die vorliegende Kleingartenordnung ist: - Bundeskleingartengesetz

Mehr

Kleingarten-Einzelpachtvertrag

Kleingarten-Einzelpachtvertrag Absender: Kleingärtnerverein Dr. Schreber e.v., Kleingarten-Einzelpachtvertrag Zwischen dem Regionalverband der Gartenfreunde Halberstadt und Umgebung e.v. als Zwischen-pächter, dieser vertreten durch

Mehr

Grundlage: Rahmenbedingungen zur Gartenordnung im Bestandsgebiet des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.v.

Grundlage: Rahmenbedingungen zur Gartenordnung im Bestandsgebiet des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.v. Gartenordnung Grundlage: Rahmenbedingungen zur Gartenordnung im Bestandsgebiet des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.v. Stand: 12.05.13 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1.0 Bauliche Anlagen

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Vortrag: Warum ist uns das Bundeskleingartengesetz so wichtig?

Vortrag: Warum ist uns das Bundeskleingartengesetz so wichtig? Vortrag: Warum ist uns das Bundeskleingartengesetz so wichtig? Rechtsanwalt Karsten Duckstein Duckstein Rechtsanwälte Haeckelstr. 6 39104 Magdeburg Tel.: 0391 / 53 11 460 Fax: 0391 / 54 36 088 e-mail:

Mehr

Bürgergemeinde Maienfeld. Schrebergartenreglement

Bürgergemeinde Maienfeld. Schrebergartenreglement Bürgergemeinde Maienfeld Schrebergartenreglement - 1 - Schrebergärten, Begriff, Lage der Gartenparzellen Gleichstellung der Geschlechter Verpachtung Artikel 1 Als Schrebergärten werden alle Flächen bezeichnet,

Mehr

Obst- und Gartenbauverein Heusenstamm e.v.

Obst- und Gartenbauverein Heusenstamm e.v. Obst- und Gartenbauverein Heusenstamm e.v. Dietrich-Bonhoeffer-Str. 41 63150 Heusenstamm Tel: 0 61 04-16 91 Web: ogv-heusenstamm.de Mail: vorstand@ogv-heusenstamm.de Gartenordnung Inhalt Seite Vorwort

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Die Gartenordnung des Stadtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e. V.

Die Gartenordnung des Stadtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e. V. Die Gartenordnung des Stadtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e. V. Diese Kleingartenordnung wurde gemeinsam erstellt vom Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. und der Stadt Essen als Generalverpächter.

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Liebenswert lebenswert miteinander wohnen.

Liebenswert lebenswert miteinander wohnen. Gartenordnung Liebenswert lebenswert miteinander wohnen. Liebe Mieterin, lieber Mieter, die Gartenordnung soll mithelfen, das Zusammenleben aller Mieterinnen und Mieter sowie ihrer Mitbewohnerinnen und

Mehr

Gartenordnung gültig ab Gartenjahr 2011

Gartenordnung gültig ab Gartenjahr 2011 Kleingärtnerverein Schwetzingen e.v. Gartenordnung gültig ab Gartenjahr 2011 Vorwort Kleingärtnerische Anlagen sind Gemeinschaftsschöpfungen friedliebender Menschen, die im Geiste der Freundschaft und

Mehr

G A R T E N O R D N U N G. der Kleingartenanlage "Berliner Bär Kemnitz" e.v.

G A R T E N O R D N U N G. der Kleingartenanlage Berliner Bär Kemnitz e.v. Seite 1 von 6 Kleingartenanlage Kemnitz, den 19. März 2011 "Berliner Bär - Kemnitz" e.v. G A R T E N O R D N U N G der Kleingartenanlage "Berliner Bär Kemnitz" e.v. Diese Gartenordnung basiert auf dem

Mehr

Jugend und Soziales 5.510

Jugend und Soziales 5.510 Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e.v. Gartenordnung

Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e.v. Gartenordnung Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e.v. Gartenordnung Kleingärten gehören heute zum Gesamtbild unserer Städte und Gemeinden. Sie sind wichtige Bestandteile des öffentlichen Grüns und

Mehr

Gartenfreunde Endersbach e.v. Gartenordnung Ausgabe Januar 2013

Gartenfreunde Endersbach e.v. Gartenordnung Ausgabe Januar 2013 Gartenfreunde Endersbach e.v. Gartenordnung Ausgabe Januar 2013 Änderungen gegenüber der bisherigen Version sind zur besseren Übersicht farblich gekennzeichnet Präambel Eine Kleingartenanlage ist die Zusammenfassung

Mehr

des Kleingartenverein Am Friederikenschacht e.v.

des Kleingartenverein Am Friederikenschacht e.v. Kleingärtnerverein Am Friederikenschacht e.v. Zum Förderturm 80, 04289 Leipzig Ordnung zur Entnahme von Wasser und Elektroenergie (nachfolgend Strom genannt) aus den Gemeinschaftsanlagen des Kleingartenverein

Mehr

Gartenordnung. Ein besonderes Merkmal ist die Öffnung der Kleingartenanlagen; sie dienen dadurch allen Bürgern zur Erholung und zur Freude.

Gartenordnung. Ein besonderes Merkmal ist die Öffnung der Kleingartenanlagen; sie dienen dadurch allen Bürgern zur Erholung und zur Freude. Gartenordnung Kleingärten gehören heute zum Gesamtbild unserer Städte und Gemeinden. Sie sind wichtige Bestandteile des öffentlichen Grüns und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung unseres

Mehr

Rahmengartenordnung Des Kreisverbandes der Gartenfreunde e.v. Zossen

Rahmengartenordnung Des Kreisverbandes der Gartenfreunde e.v. Zossen Rahmengartenordnung Des Kreisverbandes der Gartenfreunde e.v. Zossen Inhalt Seite 1. Allgemeines 1 2. Beziehung zwischen Kleingärtnern, Nutzung und Pflege von Gemeinschaftseinrichtungen 1 3. Gestaltung

Mehr

Gartenordnung. Kleingartenverband München e.v. Siegenburger Str München

Gartenordnung. Kleingartenverband München e.v. Siegenburger Str München Gartenordnung Siegenburger Str. 58 80686 München Zum Wahren und Fördern des Kleingartengedankens, im Interesse des ordnungsgemäßen Erhaltens und Bewirtschaftens der Kleingartenanlage, sowie für das Gewährleisten

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 19 vom 01.06.2006 - Die Stadt Passau

Mehr

Information für die Mitglieder: Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel

Information für die Mitglieder: Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel Information für die Mitglieder: Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel Kündigung durch das Mitglied muss schriftlich erfolgen es muss deutlich gemacht werden: Was wird gekündigt: nur das Pachtverhältnis,

Mehr

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail:

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail: RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber der

Mehr

Pachtvertrag (befristet)

Pachtvertrag (befristet) Pachtvertrag (befristet) Ga.-Nr.:, Weg: in der Kleingartenanlage Galgenberg I e.v. Halle zwischen dem Stadtverband der Gartenfreunde Halle e.v. dieser vertreten durch den Vorstand des Kleingartenvereins

Mehr

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005

Mehr

Wartungsvertrag für Alarmanlage

Wartungsvertrag für Alarmanlage Wartungsvertrag für Alarmanlage abgeschlossen zwischen Name Kunde Strasse PLZ Ort und Wartungsunternehmen: Elektro Zelenka GmbH Guntramsdorferstr. 17 A-2514 Möllersdorf Gegenstand: Alarmanlage TYPE, Inbetriebnahme

Mehr

KGV Gartenfreunde Resse e.v. Gelsenkirchen, im Juni 2015

KGV Gartenfreunde Resse e.v. Gelsenkirchen, im Juni 2015 KGV Gartenfreunde Resse e.v. Gelsenkirchen, im Juni 2015 Werte Gartenfreundinnen, werte Gartenfreunde In letzter Zeit gab es gelegentlich einige Irritationen darüber, welche allgemeingültigen Regeln in

Mehr

Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover

Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover Hannover, 19.11.2004 Gliederung Gliederung 1 Vorbemerkungen 1 1) Errichten und Verändern von Gartenlauben

Mehr

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.

Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grüngut- und Reisigsammelplätze im Hohenlohekreis 1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für alle Anlieferer. Mit dem Betreten der Abfallentsorgungsanlage

Mehr

Kleingärtnerverein Maintal-Hochstadt e.v. GARTENORDNUNG

Kleingärtnerverein Maintal-Hochstadt e.v. GARTENORDNUNG Kleingärtnerverein Maintal-Hochstadt e.v. GARTENORDNUNG 1 Gartengestaltung (1) Der Pächter hat seinen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes überwiegend kleingärtnerisch zu nutzen: 60 % des

Mehr

Pachtvertrag (unbefristet)

Pachtvertrag (unbefristet) Pachtvertrag (unbefristet) Ga.-Nr.:, Weg: in der Kleingartenanlage Galgenberg I e.v. Halle zwischen dem Stadtverband der Gartenfreunde Halle e.v. dieser vertreten durch den Vorstand des Kleingartenvereins

Mehr

Laubenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e. V. der Hansestadt Rostock

Laubenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e. V. der Hansestadt Rostock [ drucken ] Laubenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e. V. der Hansestadt Rostock 1. Geltungsbereich Die Laubenordnung ist die verbindliche Bauvorschrift für die Pächter in den Mitgliedsvereinen des

Mehr

Dienstanweisung für Hausmeister

Dienstanweisung für Hausmeister Dienstanweisung für Hausmeister Stellung 1 Der Schulhausmeister ist Mitarbeiter des Schulträgers mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Dienst Allgemeines 2 Vorgesetzter des Schulhausmeisters

Mehr

Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen

Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Nach der derzeit gültigen Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Bobingen kann für bestimmte Verbrauchszwecke

Mehr

SATZUNG. der Stadt Garching b. München für das Erholungs- und Badegelände "Garchinger See" vom

SATZUNG. der Stadt Garching b. München für das Erholungs- und Badegelände Garchinger See vom Az.: IV-521-07/T SATZUNG der Stadt Garching b. München Auf Grund von Art 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Garching b. München folgende Satzung:,

Mehr

2 Pachtgegenstand. Die Kleingartenanlage liegt in der Gemarkung..., Flur..., ... (PLZ, Ort, Straße)

2 Pachtgegenstand. Die Kleingartenanlage liegt in der Gemarkung..., Flur..., ... (PLZ, Ort, Straße) Kleingarten-Pachtvertrag auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) Kleingartenanlage: Parzelle Nr.: ; Größe:...m² zwischen Kreisverband der Gartenfreunde e.v. Nauen im Landkreis Havelland

Mehr

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gegenstand der Satzung 3 2 Betretungs- und Benutzungsvorbehalte 3 3 Sondergenehmigungen und

Mehr

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Gültig ab 01.01.2017

Mehr

Gartenordnung. des Stadtverbandes der Kleingärtner e.v. Neu-Ulm

Gartenordnung. des Stadtverbandes der Kleingärtner e.v. Neu-Ulm Gartenordnung des Stadtverbandes der Kleingärtner e.v. Neu-Ulm 1. Der Pächter hat für die ordnungsgemäße Anlage und laufende Pflege des Pachtgartens und dieser Gartenordnung sowie den Sonderbestimmungen

Mehr

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet:

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: Anlage 1 GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach VERORDNUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES BADESEE SINNINGEN Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: 1 Geltungsbereich

Mehr

MARKTGEMEINDE GAWEINSTAL 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel /2221, Fax 02574/ , DVR.

MARKTGEMEINDE GAWEINSTAL 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel /2221, Fax 02574/ , DVR. MARKTGEMEINDE GAWEINSTAL 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel. 02574/2221, Fax 02574/2490-18, DVR. 0398136 V E R O R D N U N G Gaweinstal, 23.09.2002 des Gemeinderates

Mehr

Frist-und Dauer-Einzelpachtvertrag

Frist-und Dauer-Einzelpachtvertrag Frist-und Dauer-Einzelpachtvertrag Pachtgegenstand/Parzelle: in der Kleingartenanlage: zwischen dem Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.v. - als Verpächter - dieser vertreten durch den Vorstand des Kleingärtnervereins

Mehr

Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e. V.

Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e. V. Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e. V. Die Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e. V. (nachfolgend Bezirksverband genannt) gilt für alle Kleingartennutzer,

Mehr

Lauftagung Juli SportCongressCenter

Lauftagung Juli SportCongressCenter 08.Juli 2006 SportCongressCenter 10:00 Uhr Begrüßung 10:15 Uhr Volksläufe im öffentlichen und privaten Wald 12:00 Uhr Mittagessen 13:00 Uhr Walking/Nordic Walking Serienveranstaltung 2007 13:30 Uhr Volkslaufgebühren

Mehr

Landkreis Schwäbisch Hall

Landkreis Schwäbisch Hall Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Benutzung der Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Verhalten auf den Sammelplätzen 3 Benutzung der Sammelplätze 4

Mehr

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten. SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Mutterstadt Vom 14. November 2001 Auf Grund der

Mehr

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach Grünanlagen-/Spielplatzsatzung - 1 - Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der GO i.d.f.

Mehr

Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.v. RAHMENGARTENORDNUNG. Anlage 01 und Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages

Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.v. RAHMENGARTENORDNUNG. Anlage 01 und Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.v. Ausgabe vom 14. Mai 2011 RAHMENGARTENORDNUNG Anlage 01 und Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages 1. Allgemeines Die Rahmengartenordnung beinhaltet die

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Verordnung über Camping- und Wochenendplätze 1 Begriffe 2 Zufahrt und innere Fahrwege

Verordnung über Camping- und Wochenendplätze 1 Begriffe 2 Zufahrt und innere Fahrwege Verordnung über Camping- und Wochenendplätze Vom 9. Januar 1996 (GVOBl. M-V S. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 771)* 1 Begriffe (1) Campingplätze sind Plätze,

Mehr

Hausordnung der Hochschule für Gesundheit

Hausordnung der Hochschule für Gesundheit Az.: 2 ke Bochum, 1. Februar 2011 Hausordnung der Hochschule für Gesundheit 1 Geltungsbereich (1) Die Hausordnung gilt für das Gebäude und die Außenanlagen der Hochschule für Gesundheit. (2) Die nachfolgenden

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

G a r t e n o r d n u n g

G a r t e n o r d n u n g G a r t e n o r d n u n g des Kleingärtnervereins "Am Schreckenberg" e.v. in Frohnau Die Gartenordnung ist eine Anlage des Unterpachtvertrages für Dauerkleingärten und sonstige Kleingärten und gilt für

Mehr

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim 953/0 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen Erstellt am: 27.11.2013 WWA KG, Koch Gemarkung: Westheim Lage: Elfershausener

Mehr

Fischerei-Pachtvertrag

Fischerei-Pachtvertrag Fischerei-Pachtvertrag für fließende und stehende nichtgeschlossene Gewässer gem. Art. 2 BayFig zwischen als Verpächter (Name, Anschrift) und als Pächter_(1) (Name, Verein und Anschrift) 1 Gegenstand der

Mehr

Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e. V. der Hansestadt Rostock

Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e. V. der Hansestadt Rostock [ drucken ] Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e. V. der Hansestadt Rostock Die Ziele und Aufgaben des Kleingartenwesens können nur dann verwirklicht werden, wenn die Pächter in einem

Mehr

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung)

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung) Auf Grund von 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Nr.

Mehr

Ausführungsbestimmungen für Werbung auf der Spielkleidung (AB 1)

Ausführungsbestimmungen für Werbung auf der Spielkleidung (AB 1) Ausführungsbestimmungen für Werbung auf der Spielkleidung (AB 1) Stand: September 2013 1 Allgemeines... 1 2 Werbefläche... 2 3 Werbung auf der Trikotvorderseite... 3 4 Werbung auf dem Trikotärmel und der

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main Die Kleingartenordnung ist Bestandteil von Pachtverträgen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Kleingartenvereinen. Die erste Kleingartenordnung stammt

Mehr

Mietvertrag für Sportpistolenstand

Mietvertrag für Sportpistolenstand Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................

Mehr

Gartenordnung des Kleingärtnervereins "Obere Südhöhe -Zschertnitz e.v.

Gartenordnung des Kleingärtnervereins Obere Südhöhe -Zschertnitz e.v. Gartenordnung des Kleingärtnervereins "Obere Südhöhe -Zschertnitz e.v. Ordnung, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme sollten ständig unser gemeinsames Miteinander bestimmen! Die nachfolgende Gartenordnung

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Größe der Spielplätze

1 Anwendungsbereich. 2 Größe der Spielplätze Kinderspielplatzsatzung 1 S A T Z U N G über die Beschaffenheit und Größe von privaten Kinderspielplätzen auf Baugrundstücken in der Stadt Erkrath - Kinderspielplatzsatzung - vom 23.08.1985 Aufgrund des

Mehr

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 - Spielplatzbenutzungsordnung - LESEFASSUNG Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom

BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom 14.10.2010 - Inhaltsverzeichnis - 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung

Mehr

Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock. Laubenordnung

Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock. Laubenordnung Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock Laubenordnung 1. Geltungsbereich Die Laubenordnung ist die verbindliche Bauvorschrift für die Pächter in den Mitgliedsvereinen des Verbandes der Gartenfreunde

Mehr

Verordnung über das Naturschutzgebiet Burst-Altstätten R - 20

Verordnung über das Naturschutzgebiet Burst-Altstätten R - 20 Verordnung über das Naturschutzgebiet Burst-Altstätten R - 20 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Zweck 3 3 Vorbehalte 3 4 Bauten und Anlagen 3 5 Pflanzenschutz 3 6 Tierschutz 3 7 Schutz

Mehr

Richtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen

Richtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen Richtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen a. auf gemeindeeigenen Sportflächen b. in gemeindeeigenen Sporthallen Allgemeines Die Gemeinde Edewecht fördert den Breiten- und Leistungssport

Mehr

Rahmengartenordnung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz Neubrandenburg e. V.

Rahmengartenordnung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz Neubrandenburg e. V. Rahmengartenordnung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz Neubrandenburg e. V. Die Ziele und Aufgaben des Kleingartenwesens werden nur dann verwirklicht, wenn die Kleingärtner in

Mehr

Häufige Probleme bei Kündigungen durch Vorstände von Kleingartenvereinen

Häufige Probleme bei Kündigungen durch Vorstände von Kleingartenvereinen Häufige Probleme bei Kündigungen durch Vorstände von Kleingartenvereinen Pachtvertrag wird nicht in Vollmacht oder aufgrund Verwaltungsvollmacht gekündigt Z. T. werden Kündigungen und Mahnungen mit einfacher

Mehr

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Eichstätt vom 19.03.2002 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Auszug aus dem Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau vom 7. Februar 1996

Auszug aus dem Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau vom 7. Februar 1996 Auszug aus dem Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau vom 7. Februar 996 Generelle Bemerkungen zum Flurgesetz. Flurkommission 3 Die Flurkommission trifft von Amtes wegen die notwendigen Anordnungen,

Mehr

G A R T E N O R D N U N G

G A R T E N O R D N U N G KLEINGARTENVEREINIGUNG ERHOLUNG e.v. GEMEINNÜTZIGER VEREIN MITGLIED DES VERBANDES DER GARTENFREUNDE Eintragung in das Vereinsregister Aktenzeichen RVR 12/90 VR104 Kleingartenverein Erholung e.v. G A R

Mehr

Der Kleingartenverein Am Teich Königsbrück e. V. ist finanziell unabhängig. Seine finanziellen Mittel werden gebildet durch

Der Kleingartenverein Am Teich Königsbrück e. V. ist finanziell unabhängig. Seine finanziellen Mittel werden gebildet durch 1 Kleingartenverein Am Teich" Königsbrück e. V. Finanzordnung Zur Sicherung der erforderlichen finanziellen Mittel des Vereins und eines geordneten Umgangs mit ihnen wird auf der Grundlage der Satzung

Mehr

Gemeinde Lehre. Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung

Gemeinde Lehre. Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung Gemeinde Lehre Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung Gemeinde Lehre - 2 - Straßenreinigung Art und Umfang Inhaltsverzeichnis 1 Art der Reinigung... 3 2 Umfang der Reinigung... 3 3 Winterdienst...

Mehr

Kündigung des Kleingarten-Nutzungs- bzw. Unterpachtverhältnisses

Kündigung des Kleingarten-Nutzungs- bzw. Unterpachtverhältnisses Kündigung des Kleingarten-Nutzungs- bzw. Unterpachtverhältnisses Ich/Wir 1. Pächter 2. Pächter Name, Vorname Name, Vorname Anschrift Telefonnummer Mobilfunknummer E-Mail kündige/n hiermit den Unterpachtvertrag/Kleingarten-Nutzungsvertrag

Mehr

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

Inhalt: Kinderspielplatzverordnung

Inhalt: Kinderspielplatzverordnung Inhalt: Kinderspielplatzverordnung Drucken Erlass vom Erster Abschnitt Private Spielplätze für Kleinkinder 1 Geltungsbereich 2 Lage des Spielplatzes 3 Größe des Spielplatzes 4 Beschaffenheit des Spielplatzes

Mehr

Richtlinien für den Laubenbau

Richtlinien für den Laubenbau - 1 - Gegründet im Jahr 1821 auf Veranlassung des Gottorper Herzogs Carl von Hessen mit den Teilanlagen Reußdiek, Heisternest, Kattenhund und Schäferskoppel. Wir sind eine ~ gemeinnützige Organisation

Mehr

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012 AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR

Mehr

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen

Mehr

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung)

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Satzung über den Anschluss an die 12 öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Aufgrund der 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) hat die

Mehr