Dienstanweisung für Hausmeister

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1 Dienstanweisung für Hausmeister Stellung 1 Der Schulhausmeister ist Mitarbeiter des Schulträgers mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Dienst Allgemeines 2 Vorgesetzter des Schulhausmeisters ist der Schulleiter, während seiner Abwesenheit sein Vertreter. Den dienstlichen Anordnungen seines Vorgesetzten hat der Schulhausmeister zu folgen. Der Schulleiter kann einem ständig an der Schule tätigen Verwaltungsbeamten oder -angestellten Weisungsbefugnis gegenüber dem Schulhausmeister erteilen. Das Bischöfliche Generalvikariat ist ermächtigt, dem Hausmeister Weisungen zu erteilen. 3 Der Schulhausmeister hat die dienstlichen Aufträge seines Vorgesetzten pünktlich und gewissenhaft zu erledigen. 4 Soweit die Lehrer der Schule in ihrer Dienstverrichtung der Unterstützung des Schulhausmeisters bedürfen, soll er ihnen zur Verfügung stehen. Aufträge an den Schulhausmeister nimmt nur sein Vorgesetzter entgegen. 5 Der Schulhausmeister ist berechtigt, die Schüler anzuhalten, Schulgebäude und Grundstücke nicht zu verunreinigen. Unstimmigkeiten mit den Schülern trägt er dem Schulleiter vor. Aufgaben 6 Der Schulhausmeister sorgt für die Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und auf den Grundstücken.

2 7 Er ist verantwortlich dafür, dass Türen und Fenster zur rechten Zeit geöffnet und geschlossen werden. Er hat Vorsichtsmassnahmen gegen Diebstahl zu treffen und für die Feuersicherheit zu sorgen. 8 Er überwacht die Grundstücke, die Gebäude und Einrichtungen und hat sich regelmäßig von ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. 9 Schäden beseitigt er selbst oder meldet sie sofort seinem Vorgesetzten, falls er sie nicht beheben kann. 10 Bei Instandsetzungsarbeiten durch Handwerker, bei denen das Bischöfliche Bauamt nicht beteiligt zu werden braucht, weist der Schulhausmeister im Auftrage des Schulleiters die Arbeit an, überwacht die Ausführung und bescheinigt die Abnahme und den Materialverbrauch. 11 Der Schulhausmeister verwahrt die Schlüssel zu den Räumen der Gebäude; führt und überwacht das Schlüsselverzeichnis. Der Schulhausmeister überwacht: 12 a) die elektrischen Uhrenanlagen mit dem Läutewerk und gibt, wenn das Läutewerk ausfällt, das Pausenzeichen, b) die Einsatzfähigkeit der Notstromaggregate für Licht- und Kraftstrom, c) die Feuer- und Selbstschutzeinrichtungen. 13 Der Schulhausmeister hat Vorräte und Material der Schule aufzubewahren und auszugeben.

3 14 Die Fundsachen (mit Ausnahme der Kleidungsstücke, die beim Hausmeister abgeliefert werden) werden im Schulbüro abgegeben und nach Anweisung des Schulleiters behandelt. 15 Der Schulhausmeister soll Briefe im Ortsverkehr nur ausnahmsweise überbringen und nur, wenn seine sonstigen Dienstgeschäfte dadurch nicht beeinträchtigt werden. 16 Er ist für das rechtzeitige Ein- und Ausschalten und für die Instandhaltung der Beleuchtung innerhalb und außerhalb der Gebäude verantwortlich. Reinigung 17 Dem Schulhausmeister obliegt die Aufsicht über die Reinigung der Schule. 18 Für die Reinigung des Schulgebäudes stehen dem Schulhausmeister Hilfskräfte oder ein Reinigungsinstitut zur Verfügung. Beanstandungen meldet er seinem Vorgesetzten. Gelegentliche kleine Reinigungsarbeiten auf den Verkehrsflächen besorgt er während der Dienstzeit selbst. Unrat (Papier, Obstschalen usw.) auf den Dächern des Gebäudes ist von ihm zu entfernen. 19 Bei Schnee und Glatteis hat der Schulhausmeister die Geh- und Fahrwege auf den Grundstücken, den Bürgersteig, die Freitreppen und die befestigten Teile des Schulhofes zu streuen und ggf. von Schnee zu befreien. Heizung und gärtnerische Anlagen 20 Der Schulhausmeister sorgt für eine angemessene Beheizung der Räume. 21 Der Schulhausmeister ist grundsätzlich für die Pflege der Garten- und Grünanlagen verantwortlich. Ihm stehen dazu Hilfskräfte oder ein Gartenbauunternehmen zur Verfügung. Beanstandungen meldet er seinem Vorgesetzten.

4 Hilfskräfte 22 Die Hilfskräfte unterstehen der Aufsicht des Schulhausmeisters als Beauftragter des Schulleiters. Der Schulhausmeister ist auch bei Einsatz von Hilfskräften für die ordnungsgemäße Erledigung aller Arbeiten verantwortlich. Ausgabe von Getränken 23 Der Schulhausmeister sorgt für die ordnungsgemäße Belieferung der Getränke-Automaten in der Schule. Dienstzeit und Dienstbereitschaft 24 Der Schulhausmeister hält sich außerhalb der für die Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Dienststunden in Dienstbereitschaft. Während dieser Zeit steht er für besondere Dienstaufträge seines Vorgesetzten zur Verfügung. Die Gesamtdienstzeit des Schulhausmeisters einschließlich Bereitschaftszeit soll die tariflich festgesetzten Wochenstunden nicht überschreiten. Überstunden sind nach Möglichkeit durch Freizeit abzugelten. 25 Die Dienstzeit beginnt eine halbe Stunde vor Beginn der frühesten Unterrichtsstunde und endet eine halbe Stunde nach der spätesten Unterrichtsstunde. 26 Die Dienstbereitschaft geht in der Regel nicht über 18 Uhr hinaus, mit Ausnahme der Tage, an denen abends schulische Veranstaltungen sind. Sonn- und Feiertagsdienst 27 Der Schulhausmeister hat an Sonn- und Feiertagen dienstfrei. Besondere Aufgaben 28 Der Schulhausmeister ist verpflichtet, bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, wie z. B. Brand, Wasserschaden, Unwetter und besonderen Veranstaltungen, auch während der Zeiten, in denen er vom Dienst und Bereitschaft befreit ist, Dienst und Hilfe zu leisten.

5 Urlaub 29 Urlaub wird nach den für Angestellte geltenden Bestimmungen gewährt. Der Urlaubsantrag ist spätestens 3 Wochen vor Urlaubsbeginn dem Schulleiter zur Genehmigung vorzulegen. 30 Der Schulhausmeister hat den Erholungsurlaub möglichst während der Schulferien zu nehmen. Die vorgesehenen Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten dürfen dadurch aber nicht behindert werden. 31 Die Vertretung des Hausmeisters während des Erholungsurlaubes wird durch den vom Schulleiter aufgestellten Vertretungsplan geregelt. Diese Dienstanweisung tritt am... in Kraft. Schlussbestimmungen 32 Münster, Ich habe von der Dienstanweisung Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten. (Unterschrift des Hausmeisters) BGV MS 338 B 9.1

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