a. 1-Fach Bachelor (150 LP+30 LP) - entfällt - b. Kernfach (90 LP+30 LP) - entfällt - c. Nebenfach (60 LP) - entfällt -

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1 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Evangelische Theologie vom 3. April 203 i.v.m. der Berichtigung vom 5. Dezember 204 (Studienmodell 20) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen Aufgrund der 2 Abs. 4 und 64 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 6. September 204 (GV. NRW. S. 547) hat die Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie in Verbindung mit der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO - Studienmodell 20) an der Universität Bielefeld vom 30. September 20 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jg. 40 Nr. 7 S. 248), geändert am. August 202 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jg. 4 Nr. 4 S. 323) diese Fächerspezifischen Bestimmungen (Anlage zu Abs. BPO) erlassen:. Überblick über die Bachelorstudiengänge ( 8- BPO) a. Bachelorstudiengang mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung Ziffer 4 b. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen Ziffer 5 c. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Ziffer 6 d. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Ziffer 7 2. Weitere Zugangsvoraussetzungen ( 4 Abs. 2 BPO) Für ein erfolgreiches Studium sind Kenntnisse in Englisch erforderlich. Fehlende Sprachkenntnisse können nachgeholt werden. Kenntnisse in Latein, Griechisch oder Hebräisch werden empfohlen. 3. Studienbeginn ( 5 Abs. BPO) Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Ein Studienbeginn im Sommersemester kann zu Verzögerungen im Studienablauf führen. 4. Bachelorstudiengang mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung, Bachelorgrad ( 3, 8 BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die ggf. wie folgt kombiniert werden müssen: a. -Fach Bachelor ( ) b. Kernfach ( ) c. Nebenfach (60 ) d. Kleines Nebenfach (30 ) Das Kleine Nebenfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung ( 8 BPO) angebotenen Kernfach ( ) und einem anderen weiteren Kleinen Nebenfach (30 ) kombiniert werden. a. -Fach Bachelor ( ) b. Kernfach ( ) c. Nebenfach (60 )

2 2 d. Kleines Nebenfach (30 ) 36-BM2 oder 36-BM3 Religion wahrnehmen und beschreiben 2 o. 3 0 Religion gestalten und kommunizieren 2 o. 3 0 Zwischensumme 20 Wahlpflichtbereich 36-PM Christentum evangelischer Prägung 4 o PM2 Andere Religionen und Weltanschauungen 4 o PM3 Religion als gesellschaftliches Phänomen 4 o PM4 Subjektive Religion 4 o. 5 0 Gesamtsumme Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die wie folgt kombiniert werden müssen: a. Fach als Schwerpunktfach (60 ) Das Fach muss mit den im Rahmen des Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) angebotenen - Lernbereichen Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung (jeweils 40 ) sowie mit - Bildungswissenschaften (40 ) kombiniert werden. b. Fach (40 ) Das Fach muss mit den im Rahmen des Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) angebotenen - Lernbereichen Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung (60 bzw. 40 ) sowie mit - Bildungswissenschaften (40 ) kombiniert werden. a. Fach als Schwerpunktfach (60 ) 36-BM2 Religion wahrnehmen und beschreiben BM3 Religion gestalten und kommunizieren 3 0

3 3 Wahlpflichtbereich 36-PM Christentum evangelischer Prägung PM2 Andere Religionen und Weltanschauungen PM3 Religion als gesellschaftliches Phänomen PM4 Subjektive Religion FD_G Fachdidaktik Grundschule BA Bachelorarbeit 6 0 Gesamtsumme 60 b. Fach (40 ) 36-BM2 Religion wahrnehmen und beschreiben BM3 Religion gestalten und kommunizieren 3 0 Wahlpflichtbereich 36-PM Christentum evangelischer Prägung PM2 Andere Religionen und Weltanschauungen PM3 Religion als gesellschaftliches Phänomen PM4 Subjektive Religion 4 0 Gesamtsumme Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ( 0 BPO) Das Fach (60 ) muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ( 0 BPO) angebotenen - Fach (60 ) sowie mit - Bildungswissenschaften (60 ) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des weiteren Fachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung. In einem der gewählten Fächer oder in Bildungswissenschaften ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 0 anzufertigen.

4 4 36-BM2 Religion wahrnehmen und beschreiben BM3 Religion gestalten und kommunizieren 3 0 Wahlpflichtbereich 36-PM Christentum evangelischer Prägung 4 o PM2 Andere Religionen und Weltanschauungen 4 o PM3 Religion als gesellschaftliches Phänomen 4 o PM4 Subjektive Religion 4 o BA Bachelorarbeit FD_ HRGe Fachdidaktik Haupt-, Real- und Gesamtschule 5 0 Gesamtsumme 60 Es sind entweder zwei Module zu studieren oder aber ein Modul zu studieren und die Bachelorarbeit (36-BA) zu schreiben. 7. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, Bachelorgrad ( 3, BPO) 8. Modulstrukturtabelle Kürzel Titel Studienleistungen benotete Modul(teil)- prüfungen Gewichtung Modulteilprüfungen unbenotete Modul(teil)- prüfungen 36-BM Religion deuten und verstehen 0 2 : 36-BM2 Religion wahrnehmen und beschreiben 0 36-BM3 Religion gestalten und kommunizieren 0 36-FD_G Fachdidaktik Grundschule 0 36-FD_ Fachdidaktik Haupt-, Real- und HRGe Gesamtschule 0 36-PM Christentum evangelischer Prägung 0 36-PM2 Andere Religionen und Weltanschauungen 0 36-PM3 Religion als gesellschaftliches Phänomen 0 36-PM4 Subjektive Religion 0 36-BA Bachelorarbeit 0

5 5 9. Weitere Angaben zu den Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und zur Bachelorarbeit ( 4, 7 BPO) () Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen werden in einer der folgenden Formen erbracht: - Hausarbeit im Umfang von ca Wörtern; bei zwei Modulteilprüfungen im Umfang von ca Wörtern; - Mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten; bei zwei Modulteilprüfungen im Umfang von 20 Minuten; - Klausur im Umfang von 90 Minuten; - Hausarbeit in Form eines Unterrichtsentwurfs im Umfang von ca. 25 Seiten mit ausführlicher systematischtheologischer Sachanalyse im Umfang von mindestens 5 Seiten. Weitere Formen, insbesondere solche für den Nachweis von fachübergreifenden Kompetenzen einschließlich Medienkompetenz, sind möglich. Der Arbeitsaufwand und die Qualifikationsanforderungen müssen vergleichbar sein. Weitere Konkretisierungen enthalten die Modulhandbücher. (2) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 0 (300 Stunden) möglich ist. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von ca Wörtern ist im Prüfungsamt anzumelden und dort in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht abzugeben. 0. Inkrafttreten und Geltungsbereich Diese Fächerspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung zum. Oktober 20 in Kraft.

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