Internationales. SEGHORN Forderungsmanagement. Unternehmenspräsentation

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1 Internationales SEGHORN Forderungsmanagement Unternehmenspräsentation

2 Unser Anspruch

3 Ganzheitliches und wertorientiertes Forderungsmanagement Als Vermittler zwischen unseren Mandanten und deren Kunden (Schuldner) setzen wir auf einen respektvollen und kundenerhaltenden Umgang. Neben der strikten Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist es unser Anspruch, die Reputation unserer Mandanten zu wahren und zu schützen. Durch diesen nachhaltigen und modernen Dialog mit den Kunden unserer Mandanten erreichen wir sehr hohe Erfolgsquoten. Neben dem Erhalt Ihrer Kunden genießt das Thema Datensicherheit bei uns oberste Priorität, denn Datensicherheit ist die Grundlage für Qualität und Vertrauen Beim Forderungseinzug ist es unser Anspruch, die bestmögliche Qualität zu gewährleisten unter strikter Einhaltung jedweder gesetzlicher Bestimmungen. Aus dem Dialog mit unseren Mandanten wissen wir, dass der Bedarf an internationalem Forderungsmanagement sehr hoch ist. Daher hat SEGHORN sich vor vielen Jahren dazu entschlossen, an der Gründung der TCM Group mitzuwirken einem der weltweit größten Netzwerke unabhängiger Inkassounternehmen. Hierbei ist ein Großteil unserer Unternehmensphilosophie in die Werte der TCM Group eingeflossen. 3

4 Internationaler Forderungseinzug

5 Andere Länder andere Sitten Der Einzug von Forderungen im Ausland ist oftmals mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Gründe resultieren hierfür vor allem aus: Anderen Rechtssystemen. Anderen Kostenregelungen. Anderen Zustellungsvoraussetzungen. Häufig werden Gläubigern weniger Rechte zugestanden. Teilweise deutlich längere Verfahrensdauer. Andere Verjährungsfristen (auch bei titulierten Forderungen). Das vor- bzw. außergerichtliche Verfahren ist mit den deutschen Verfahren häufig nicht zu vergleichen Internationales Forderungsmanagement 5

6 Andere Länder andere Sitten Für Außenstehende sind diese Unterschiede kaum zu überblicken. Daher ist es sinnvoll, sich die Unterstützung seriöser einheimischer Partner zu sichern. Diese haben: den Heimspielvorteil für einen erfolgreichen Forderungseinzug. die genauen Kenntnisse ihres Rechts-, Kultur- und Wirtschaftssystems. das Wissen, welche kostengünstigen Maßnahmen, z. B. Adressermittlungen, durchgeführt werden können. keine Sprachbarrieren, die eine Kommunikation mit dem Kunden erschweren würde Internationales Forderungsmanagement 6

7 Gerichtliche Verfahren Gerichtliche Verfahren sind in den allermeisten Ländern nur über Rechtsanwälte möglich. Ausnahmen sind hier lediglich Niederlande, Schweden, Norwegen und Luxemburg sowie einige Kantone in der Schweiz. In allen Nicht-deutschsprachigen Ländern sind Übersetzungskosten zu berücksichtigen. Faustregel: Landessprache = Amtssprache Darüber hinaus werden in den meisten Ländern von den zu beauftragenden Rechtsanwälten vom Gläubiger unterzeichnete Vollmachten verlangt. Die Verfahrenskosten sind nicht in allen Ländern vom Kunden zu tragen. Die Dauer der Verfahren können von einigen Wochen bis zu einigen Jahren betragen. 7

8 Die TCM-Group In diesen Fällen können wir Sie als Deutschlandpartner der TCM Group International ehf. unterstützen: Ihr Geschäftspartner/Kunde zieht mit offenen Ansprüchen ins Ausland oder Ihr ausländischer Geschäftspartner/Kunde gleicht Ihren Anspruch nicht aus dann können weltweit Forderungen für Sie realisiert werden. Denn in dem seit mehr als 30 Jahren bestehenden Netzwerk gewährleisten rund 150 unabhängige Partner erfolgreiche und zuverlässige Inkassotätigkeit. Mehr Informationen finden Sie auch im Internet unter 8

9 Die TCM-Group Folgende Erfolgsfaktoren zeichnen die TCM Group International ehf. aus: Ein exklusives Mitglied pro Land. Eingehende Prüfung von Bewerbern auf Vertrauenswürdigkeit und Qualität (Verpflichtung auf Code of Operations der TCM Group). Mitgliedschaft zur Probe. Besondere Anforderungen an Bewerber in Gebieten deren rechtliche bzw. wirtschaftliche Situation bedenklich erscheinen. Keine Konkurrenz zwischen den Mitgliedern. Partnerschaftliches Verhältnis. Regelmäßig stattfindende Meetings zur Förderung eines regen Gedankenaustausches. Klar strukturiertes, einfaches Tarifsystem Internationales Forderungsmanagement 9

10 Regelablauf der Zusammenarbeit SEGHORN erhält Forderungsdaten vom Auftraggeber SEGHORN überträgt die Daten an die entsprechenden TCM-Partner Die TCM-Partner übernehmen die Bearbeitung der Forderung und die Kommunikation mit den Kunden (Schuldnern) Die TCM-Partner leiten die Zahlungseingänge an SEGHORN weiter SEGHORN rechnet mit dem Auftraggeber ab Auftraggeber hat nur Kontakt zu SEGHORN und damit nur einen Ansprechpartner! 10

11 Abrechnungstarife Unsere Erfolgsprovisionen werden gemäß unserem internationalen Grundsatz nur auf realisierte Beträge berechnet. Mit anderen Worten, kein Erfolg keine Kosten Ihr größtes Risiko ist, dass wir Erfolg haben. Unsere internationalen Abrechnungstarife gelten ausschließlich für den außergerichtlichen Einzug von Forderungen. Sollte unser ausländischer Partner die Einleitung von Sonderermittlungen oder gerichtlicher Schritte für sinnvoll halten, erfolgt zunächst eine Abstimmung mit dem Auftraggeber. Auch muss dann eine neue wirtschaftliche Vereinbarung getroffen werden. Verrechnung realisierter Beiträge Gegenüber dem Mandanten beträgt die Verrechnungsreihenfolge: eingezogene Beträge werden zuerst auf die Hauptforderung, dann auf Auslagen / Kosten und zuletzt auf Zinsen verrechnet. Gegenüber dem Kunden wenden wir die gesetzliche Verrechnungsreihenfolge gemäß 367 BGB an: eingezogene Beträge werden zunächst auf Auslagen / Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet. 11

12 Ihr Nutzen

13 Profitieren Sie von den Vorteilen + Ein Kontaktpunkt für alle Ihre internationalen Forderungen. + Kein Kostenrisiko - außer im Erfolgsfall. + Laufende Überwachung. + Reduzierung der betrieblichen Kosten. + Klar strukturiertes, einfaches Tarifsystem. + Gewährleistung von Qualitätsinkasso. + Individuelle Erfahrungswerte über die Besonderheiten und Herausforderungen in den verschiedenen Ländern. 13

14 Forderungen managen Kunden sichern Wir unterstützen Sie gerne bei der Optimierung Ihres internationalen Forderungsmanagements und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

15 Vergütungsstruktur

16 Abrechnungstarif für Zone I Europa, inklusive Baltikum und Osteuropa Erfolgsprovision und Kosten HF 1 bis 2.500,- EUR 2 HF 1 ab 2.500,- EUR Eigene Recherchekosten und Bearbeitungskosten 3 Inkassokosten des TCM-Partners 25% auf HF 1 sowie die evtl. realisierten Zinsen 20% auf HF 1 sowie 50% der evtl. realisierten Zinsen Keine Weiterbelastung Keine Weiterbelastung Auftragsgebühren oder Mitgliedsbeiträge Keine Provisionen/Vergütungen bei Nichterfolg Keine Banktransferkosten Weiterbelastung in entstandener Höhe 1 : HF = Hauptforderung(en) 2 : Mindest-HF: 500,- EUR 3 : exklusive Kosten für Sonderermittlungen (Auskünfte von nicht öffentlichen Registern wie Auskunftei, Detektei, vor Ort Ermittlung o. ä.) Internationales Forderungsmanagement 16

17 Abrechnungstarif für Zone II Afrika, Asien, Mittlerer Osten, Nord- und Südamerika, Pazifischer Raum Erfolgsprovision und Kosten HF 1 bis 2.500,-EUR 2 HF 1 ab 2.500,- EUR Eigene Recherchekosten und Bearbeitungskosten 3 Inkassokosten des TCM-Partners 35% auf HF 1 sowie die evtl. realisierten Zinsen 30% auf HF 1 sowie 50% der evtl. realisierten Zinsen. Bei Forderungen, die jünger als 180 Tage (ab Rechnungsdatum) sind, reduziert sich die Erfolgsprovision auf realisierte HF um fünf Prozentpunkte Keine Weiterbelastung Keine Weiterbelastung Auftragsgebühren oder Mitgliedsbeiträge Keine Provisionen/Vergütungen bei Nichterfolg Keine Banktransferkosten Weiterbelastung in entstandener Höhe 1 : HF = Hauptforderung(en); 2 : Mindest-HF: 1.000,- EUR 3 : exklusive Kosten für Sonderermittlungen (Auskünfte von nicht öffentlichen Registern wie Auskunftei, Detektei, vor Ort Ermittlung o. ä.) 17

18 Kosten Sonderermittlungen

19 Anschriftenermittlungen (AE) Länder mit Zentralregister und/oder Zugang zu Online-Datenbanken der jeweiligen Meldebehörde Österreich Luxemburg Schweden Norwegen Kosten 10,- EUR (trägt SEGHORN). Kosten 5,- EUR (trägt SEGHORN). Kosten unbekannt werden nicht belastet. Kosten unbekannt werden nicht belastet. Länder mit dezentralen Registern Schweiz Italien Kosten ca. 120,- EUR (CHF 150,00). Diese Kosten beinhalten die Ermittlungen in der jeweiligen Gemeinde, dem Kanton sowie dem Migrationsamt in Bern. Kosten 15,- EUR bei der jeweiligen Gemeinde (trägt SEGHORN). 19

20 Anschriftenermittlungen (AE) Länder ohne öffentliche Register. Ermittlungen nur über Dritte (Auskunfteien o.ä.) Frankreich Spanien USA Großbritannien Niederlande Belgien Kosten positive Ermittlung 97,- EUR, negative AE: keine Kostenbelastung. Kosten von 65,- EUR bis 120,- EUR. Kosten unbekannt werden i.d.r. nicht belastet. Ermittlungen erfolgen i.d.r. über Kreditauskünfte. Alternativ: Ermittlungen über die Sozialversicherungsnummer. Kosten positive Ermittlung 75,- EUR, negative AE: keine Kostenbelastung. Kosten 60,- EUR. Kosten 45,- EUR. 20

21 Anschriftenermittlungen (AE) AE-Möglichkeiten: Niederlande Luxemburg Kosten der AE: 60,- EUR. Kosten der Kreditauskunft: bis zu 250,- EUR. Kosten für die Ermittlungen über die Sozialversicherungsnummer sind unbekannt werden nicht belastet. Keine Anschriftenermittlungen möglich bzw. nur über private Detekteien Griechenland Türkei Detektei-Kosten ab 400,- EUR je nach Entfernung und Ermittlungsaufwand. Grundsätzlich sind Adressermittlungen von Privatpersonen in der Türkei nicht bzw. nur über die Justizbehörden möglich. Entsprechende Bevollmächtigung sowie das berechtigte Interesse sind nachzuweisen. 21

22 Kosten Außendienst

23 Außergerichtliches Inkassoverfahren Grundsätzlich erfolgt das Inkasso in allen Ländern zunächst schriftlich (Brief, Fax, ) aber auch telefonisch. Je nach Kultur und Mentalität kann sich der Schwerpunkt auf das Telefoninkasso verschieben. Darüber hinaus bieten folgende Länder auch ein persönliches Inkasso über den Außendienst an: Belgien Italien Polen Portugal Ungarn Tschechische R. Griechenland Kosten 55,- EUR. Kosten 100,- EUR. Kosten 200,- EUR. Kosten 50,- bis 250,- EUR. Kosten 50,- bis 100,- EUR. Kosten 100,- EUR. Kosten ab 400,- EUR je nach Entfernung. 23

24 Kosten gerichtl. Verfahren

25 Gerichtliches Verfahren Gerichtliche Verfahren sind grundsätzlich nur über Rechtsanwälte möglich. Ausnahmen sind hier lediglich einige Kantone in der Schweiz, in denen unser TCM-Partner das sog. Betreibungsverfahren selbst durchführen kann sowie die Niederlande, Schweden, Norwegen und Luxemburg. In allen Nicht-deutschsprachigen Ländern (auch Kantonen) sind Übersetzungskosten zu berücksichtigen. Faustregel: Landessprache = Amtssprache Darüber hinaus werden in den meisten Ländern von den zu beauftragenden Rechtsanwälten vom Gläubiger unterzeichnete Vollmachten verlangt. Die Verfahrenskosten sind nicht in allen Ländern vom Kunden zu tragen. Die Dauer der Verfahren können von einigen Wochen bis zu einigen Jahren betragen. 25

26 Gerichtliches Verfahren Dauer und Kosten: Österreich Ca. 8 Monate. Verfahrenskosten ähnlich wie in Deutschland. Frankreich 6 bis 8 Monate. Verfahrenskosten ab 700,- EUR. Kosten werden i. d. R. zwischen Mandant und Kunde geteilt (Richterentscheidung). Schweiz 6 bis 18 Monate je nach Kanton. Verfahrenskosten ähnlich wie in Deutschland. Die Kostenübernahme ist Kantonsabhängig. Italien Je nach zuständigem Gericht ist mit extrem langen Verfahrensdauern (Jahre) zu rechnen. Verfahrenskosten ab 1.250,- EUR. 26

27 Gerichtliches Verfahren Dauer und Kosten: Niederlande Spanien Griechenland Polen 3 bis 6 Monate. Die Verfahrenskosten sind nicht kalkulierbar. Rechtsanwaltskosten ab 250,- EUR/Std. Die Gerichte erkennen in der Regel nicht mehr als 10% der Kosten an. Nur diese Kosten sind dann zu tragen. Je nach zuständigem Gericht ist mit extrem langen Verfahrensdauern (Jahre) zu rechnen. Verfahrenskosten ab 1.250,- EUR. Je nach zuständigem Gericht ist mit extrem langen Verfahrensdauern (Jahre) zu rechnen. Verfahrenskosten ab 1.250,- EUR. Unbekannt. Es ist jedoch mit extrem langen Verfahrensdauern (Jahre) und kosten zu rechnen. Wird vom Partner daher nicht angeboten. 27

28 Gerichtliches Verfahren Dauer und Kosten: Türkei Unbekannt. Wird vom Partner nicht angeboten. Voraussetzung: Notariell beglaubigte und vom Gläubiger unterzeichnete Vollmacht, welche zusätzlich mit einer Apostille einer türkischen Botschaft zu versehen ist. Schweden 6 bis 12 Wochen. Verfahrenskosten ab ca. 205,- EUR (SEK 2.000,-). Norwegen 6 bis 12 Wochen. Verfahrenskosten ab ca. 210,- EUR (NOK 2.000,-). Luxemburg 6 bis 12 Wochen. Verfahrenskosten ähnlich wie in Deutschland. 28

29 Gerichtliches Verfahren Dauer und Kosten: USA 6 Monate bis 5 Jahre je nach Bundesstaat. Die Verfahrenskosten sind nicht kalkulierbar. Rechtsanwaltskosten ab ca. 250,- EUR/Std. Kosten werden i. d. R. zwischen Mandant und Kunde geteilt (Richterentscheidung). Großbritannien 6 Wochen bis 3 Monate. Die Verfahrenskosten sind nicht kalkulierbar. Rechtsanwaltskosten ab ca. 300,- EUR/Std. Kosten werden i. d. R. zwischen Mandant und Kunde geteilt (Richterentscheidung). Belgien 6 Monate bis 5 Jahre. Die Verfahrenskosten sind nicht kalkulierbar. Rechtsanwaltskosten ab 250,- EUR/Std. Kosten werden i. d. R. zwischen Mandant und Kunde geteilt (Richterentscheidung). 29

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