Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Zwischenprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004
|
|
- Berndt Winkler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen für die Praxis Zwischenprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Stand: Januar 2006 Inhalt: 1 Allgemeines Zwischenprüfung 2.1 Arbeitsaufgaben 2.2 Schriftliche Aufgabenstellungen...3 Anlage Anlage Allgemeines Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur aus dem Jahre 1997 wurde überarbeitet und den veränderten Arbeitsprozessen in den Eisenbahnunternehmen angepasst. Die Verordnung vom 15. Juli 2004 trat am 1. August 2004 in Kraft und die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Der Beruf kann in den folgenden zwei Fachrichtungen ausgebildet werden: Fahrweg Lokführer und Transport Die PAL bietet die erste Zwischenprüfung im Frühjahr 2006 an. Die erste Abschlussprüfung für die Fachrichtung Fahrweg wird die PAL im Sommer 2006 und für die Fachrichtung Lokführer und Transport im Winter 2006/07 anbieten. 2 Zwischenprüfung Laut Ausbildungsverordnung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstands eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung besteht aus der Ausführung von drei Arbeitsaufgaben, situativen sowie schriftlichen Aufgabenstellungen. Der betriebliche Schwerpunkt ist hierbei zu berücksichtigen. 2.1 Arbeitsaufgaben Laut Ausbildungsverordnung sollen die Arbeitsaufgaben und die in insgesamt höchstens 180 Minuten durchgeführt werden, wobei die insgesamt höchstens 15 Minuten umfassen sollen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht: 1. manuelles Umstellen von elektrisch gestellten oder mechanisch ferngestellten Weichen und Anlagen von Handverschlüssen, 2. Durchführen einer vollen Bremsprobe an einem Reise- oder Güterzug sowie Erstellen eines Bremszettels, 3. Durchführen einer Zugprüfung, einschließlich der Wagenprüfung, an einem Reise- oder Güterzug Der Prüfling hat in einer Richtzeit von 30 Minuten davon 5 Minuten situativer das manuelle Umstellen von elektrisch gestellten oder mechanisch ferngestellten Weichen und Anlagen von Handverschlüssen durchzuführen. Beschreibung der Prüfungsaufgabe 1
2 2.1.2 Arbeitsaufgabe 2 Der Prüfling hat in einer Richtzeit von 45 Minuten davon 5 Minuten situativer das Durchführen einer vollen Bremsprobe an einem Reise- oder Güterzug sowie Erstellen eines Bremszettels durchzuführen. Beschreibung der Prüfungsaufgabe 2 Arbeitsblatt: Bremszettel (ist vom Prüfling anhand der vorgegebenen Wagenliste zu erstellen) Wagenliste (wird vom Prüfungsausschuss anhand des vor Ort vorhandenen Reise- oder Güterzugs erstellt und dem Prüfling vorgegeben) Arbeitsaufgabe 3 Der Prüfling hat in einer Richtzeit von 60 Minuten davon 5 Minuten situativer eine Zugprüfung, einschließlich der Wagenprüfung an einem Reise- oder Güterzug aus ca. 5 Wagen durchzuführen (wenn Güterzug, dann möglichst unterschiedliche Gattungen). Beschreibung der Prüfungsaufgabe Situative Die situativen sind prüfungsbegleitend mit dem Prüfling zu führen, zu dokumentieren und anschließend vom Prüfungsausschuss auf den jeweiligen Bewertungsbogen mit max. 10 Punkten zu bewerten (Anlagen 1 und 2). Die Gesprächszeitpunkte sind innerhalb der jeweiligen Arbeitsaufgaben beliebig wählbar, wobei der Prüfling in seinem Arbeitsablauf nicht grob unterbrochen werden darf. Die situativen können innerhalb der jeweiligen Arbeitsaufgabe zusammenhängend oder in Teilen geführt werden. Die situativen, die insgesamt höchstens 15 Minuten dauern dürfen, sind in allen drei Arbeitsaufgaben zu führen. Die Zeitdauer der Gespräche ist in der Prüfungszeit enthalten. Während des Prüfungsablaufs können beispielsweise folgende Themen Inhalte von sein: Individuelle Fragen aus dem Prüfungsablauf Sicherheitsvorschriften Umgang mit Arbeitsmitteln und Werkzeugen Die Anforderungen sollen sich an einem durchschnittlichen Auszubildenden orientieren, der die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate (lt. Verordnung) vermittelt bekam. Schwerpunktmäßig sollen während der Prüfung die fachliche Richtigkeit und das Verständnis für Zusammenhänge im Vordergrund stehen. Prüfungsrelevant sind die Inhalte der entsprechenden Zeitrahmen sowie der Lernfelder 1 bis 7. Es ist darauf zu achten, dass kommunikative Mängel die Bewertung der fachlichen Kompetenz nicht negativ beeinflussen. Der DIHK hat zur Durchführung situativer einen Videofilm entwickelt, der bei einschlägigen Lehrmittelherstellern zu beziehen ist. Nähere Informationen erhalten Sie unter Bewertung Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien sind Empfehlungen des PAL- Fachausschusses. Des Weiteren kann der Prüfungsausschuss, zusätzlich zu den vorgegebenen Bewertungskriterien, weitere Kriterien mit aufnehmen. Werden die Bewertungskriterien erweitert und/oder ergänzt, ist zu beachten, dass die Gewichtungsfaktoren innerhalb jeder Arbeitsaufgabe dann entsprechend addiert werden und der dazu gehörende Divisor jeweils gebildet/angepasst wird. Die so für jede Arbeitsaufgabe im 100-Punkte- Schlüssel ermittelten Punktzahlen ergeben die entsprechenden Ergebnisse der Arbeitsaufgaben 1, 2 und 3. Um erbrachte Prüfungsleistungen nachvollziehen zu können, hat der Prüfungsaus- 2
3 schuss auf der jeweiligen Rückseite des Bewertungsbogens Notizen zur Bewertung der Arbeitsaufgabe die Möglichkeit die Prüfungsergebnisse einzelner Prüfungsphasen zu kommentieren. Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen empfiehlt der PAL-Fachausschuss den gleitenden Bewertungsschlüssel: 10 bis 0 Punkte ( Punkte). 2.2 Schriftliche Aufgabenstellungen Laut Ausbildungsverordnung soll in den schriftlichen Aufgabenstellungen der Prüfling in insgesamt höchstens 120 Minuten zeigen, dass er den Regelbetrieb sicherstellen kann. Die schriftlichen Aufgabenstellungen bestehen aus Teil A und Teil B. Der Prüfling hat in Teil A in einer Richtzeit von 60 Minuten 40 gebundene Aufgaben zu bearbeiten. Die bis zur Zwischenprüfung zu vermittelnden Inhalte werden bei den gebundenen Aufgaben zusammenhängend in Form der Thematischen Klammer dargestellt. Im Teil B sind in einer Richtzeit von 60 Minuten ungebundene Aufgaben zu bearbeiten, die handlungsorientiert in verschiedenen Projekten abgebildet werden. Zwischenprüfung Schriftliche Aufgabenstellungen Arbeitsaufgaben mit situativen Vorgabezeit: 120 min Vorgabezeit: höchstens 180 min festgelegte Vorgabezeit 135 min davon höchstens 15 min situative Teil A: Arbeitsaufgabe 2 Arbeitsaufgabe 3 40 geb. Aufgaben keine Abwahl möglich Teil B: 1 Projekt mit ungeb. Aufgaben keine Abwahl möglich Richtzeit: 30 min Manuelles Umstellen von elektrisch gestellten oder mechanisch ferngestellten Weichen und Anlegen von Handverschlüssen Richtzeit: 45 min Durchführen einer vollen Bremsprobe an einem Reise- oder Güterzug sowie Erstellen eines Bremszettels Durchführen einer Zugprüfung, einschließlich der Wagenprüfung, an einem Reise- oder Güterzug Bild 1: Gliederung der Zwischenprüfung PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart, Telefon , Telefax -30 pal@stuttgart.ihk.de, 3
4 Anlage 1 IHK Zwischenprüfung 2006 Vor- und Familienname: Prüflingsnummer: Blatt 1 Datum: inklusive situativer Bewertungsbogen Manuelles Umstellen von elektrisch gestellten oder mechanisch ferngestellten Weichen und Anlegen von Handverschlüssen Bei Prüfungsleistungen, die eindeutig als richtig oder falsch zu bezeichnen sind, ist folgende Punkteabstufung anzuwenden: 10 Punkte Prüfungsleistung richtig 0 Punkte Prüfungsleistung falsch Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, bei denen eine eindeutige Aussage richtig oder falsch nicht möglich ist, empfiehlt der PAL-Fachausschuss den gleitenden Bewertungsschlüssel: 10 bis 0 Punkte ( Punkte) Lfd. Nr Punkte 10 bis ) Situative Gewichtung 11 1) Zwischenergebnis der 2) x 3 x 3 Divisor 3) 1,6 Ergebnis der (100 bis 0 Punkte) Feld 2 1) Bewertungskriterien, die durch den Prüfungsausschuss hinzugefügt werden können. 2) Empfehlungen des PAL-Fachausschusses zur Gewichtung. 3) Werden weitere Bewertungskriterien hinzugefügt, muss der Divisor durch den Prüfungssausschuss angepasst werden. 2006, PAL-Stuttgart, Alle Rechte vorbehalten F W -bi-rot Bitte Rückseite beachten! -1-(2) Bild 2: Vorderseite Bewertungsbogen. 4
5 Anlage 2 inklusive situativer Situative Führen Sie im Verlauf der Prüfung zusammen mit dem Prüfling situative durch. Dokumentieren und beurteilen Sie die situativen. Bewertung Punkteschlüssel: 10 bis 0 Das Ergebnis der situativen ist auf der Vorderseite des Bewertungsbogens in das Feld mit der lfd. Nr. 9 zu übertragen Notizen zur Bewertung der Datum Prüfungsausschuss Blatt 1 F W -bi-rot (2) Bild 3: Rückseite Bewertungsbogen. 5
Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004
Informationen für die Praxis Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Stand: August 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Abschlussprüfung.1 2.1 Prüfungsbereich Zugfahrt...2 2.2 Prüfungsbereich
MehrFachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000
Informationen für die Praxis Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000 Stand: Januar 2010 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung... 1 2.1 Praktischer Teil... 1 2.2
MehrFertigungsmechaniker/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 2. April 2013)
Informationen für die Praxis Fertigungsmechaniker/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 2. April 2013) Stand: September 2015 Inhalt: 1. Prüfungsangebote der PAL... 1 2. Gestreckte Abschlussprüfung...
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrMaschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1 2.1...1 2.2
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober
MehrKarosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)
Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung.. 1 2.1
MehrSituative Gesprächsphasen Bewertung und Dokumentation
Situative Gesprächsphasen Bewertung und Dokumentation 03/2006 1 Prüferschulung Abschlussprüfung Teil 1 Zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei der Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messung an unter Spannung
MehrKraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013)
Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Stand: November 2013 (aktualisiert: Mai 2014) Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Faserverbundtechnologie Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 Inhalt:
MehrTechnische(r) Produktdesigner/-in. Die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion. Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Technische(r) Produktdesigner/-in Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2013 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Prüfungsangebot und
MehrFachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Informationen für die Praxis Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 6. April 2011 Stand: April 2012 Inhalt: 1. Allgemeines 2. Was ist neu?
MehrChemielaborant/-in Erprobungsverordnung vom 17. Juni 2002
Informationen für die Praxis Chemielaborant/-in Erprobungsverordnung vom 17. Juni 2002 Stand: Oktober 2005 Inhalt: 1 Vorwort...1 2 Vorgaben für die Abschlussprüfungen...1 2.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen...1
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrGrundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrInformationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)
Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) 1. IHK-Zwischenprüfung für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel In der Verordnung über die Berufsausbildung
MehrAuszug Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund
MehrMaschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Industriemechaniker/-in
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21.Mai 2012) Fachrichtung Kunststofffenster Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21.Mai 2012) Fachrichtung Kunststofffenster Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Metall- und Kunststofftechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20.
MehrFachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau
über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin vom 21. Juli 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001
über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau. Arbeitsauftrag.
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau Berufs-Nr. 3 9 4 5 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen
MehrPrüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: )
Prüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: 26.10.2009) Schwerpunktmöglichkeiten des Berufsbildes Metall- und Kunststofftechnik Textiltechnik Textilveredelung Lebensmitteltechnik
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrVerordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau. Arbeitsauftrag.
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Stahl- und Metallbau Berufs-Nr. 3 9 4 5 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Gießereimechaniker
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Gießereimechaniker Referent: Rolf Schiebel Telefon +49 (711) 2005-1823 IHK Region Stuttgart PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle 1
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 09. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1502 vom 13. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung Teil 2. Konstruktionsmechaniker/-in Feinblechbau. Arbeitsauftrag. Winter 2016/17
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Teil 2 Konstruktionsmechaniker/-in Feinblechbau Berufs-Nr. 3 9 4 2 Arbeitsauftrag Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Prüfungsunterlagen für
Mehrin der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )
über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017)
über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im und zur Kauffrau im (Verkäufer- und skaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV) vom 13. März 2017 (veröffentlicht im
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin vom 02. April 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 08. April 2013) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV)
über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) vom 20. Mai 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik / zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
über die Berufsausbildung zum Elektroniker für / zur Elektronikerin für vom 25. Juli 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 vom 30. Juli 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Konstruktionsmechaniker/-in
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1
MehrKraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007
Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung 1 und 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007 Stand: Dezember 2007 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Hinweise zur Abschlussprüfung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
MehrIHK Abschlussprüfung Teil 1 Sommer 2010 Informationen für den Prüfungsausschuss Arbeitsproben Automatenbetreuung
Informationen für den Prüfungsausschuss Arbeitsproben Vorgabezeit: 90 Minuten für zwei Arbeitsproben Am Automaten sind nach Vorgabe Servicearbeiten durchzuführen. Aus den nachfolgend aufgeführten Servicearbeiten
MehrInhaltliche Erweiterung Zerspanungsmechaniker/-in Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2012
Informationen für die Praxis Inhaltliche Erweiterung Zerspanungsmechaniker/-in Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2012 Stand: Juni 2011 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Hintergund...1 3. Einführung...1
MehrPAL-Prüfung-Zerspanungsmechaniker\ H.Bohn
Inhalt Die gestreckte Abschlussprüfung Der ung Abschlussprüfung Teil 1 Abschlussprüfung Teil 2 das Variantenmodell AP Teil 2 Betrieblicher Auftrag AP Teil 2 Praktische Aufgabe AP Teil 2 Theorieprüfung
Mehr2 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Konstruktionsmechaniker/-in
2.1 Hinweise für die Kammer/Richtlinien 2 Hinweise zum Arbeitsauftrag mit begleitendem Fachgespräch 2.1 Allgemein Die Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus den Prüfungsbereichen Arbeitsauftrag mit begleitendem
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrNeuordnung der industriellen Metallberufe
Wissen ist Macht!? Verfügbares Wissen Speicher Mensch 2005 Speicher Mensch 1905 1900 2000 Gestaltungsprinzipien Prozesse Flexibilität Geschäftsprozesse bestimmen Ausbildungsberufe und -inhalte Gestaltung
Mehr1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung der Zusatzqualifikation Elektrotechnik - Industrie für Auszubildende zum Fachinformatiker / zur Fachinformatikerin in der Fachrichtung Systemintegration Aufgrund
MehrVerordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006)
über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für *) vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung
MehrPrüfungen in den industriellen Elektroberufen
Prüfungen in den industriellen Elektroberufen Handreichung zur Umsetzung für den Ausbildungsbetrieb, Auszubildende und Prüfer Stand: Juni 2007 (Änderungen vorbehalten) 1 Inhaltsverzeichnis Neugeordnete
MehrBewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen
Bewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen Prüferkongress der IHK Nord Westfalen DIE BESTEN PRÜFEN Überblick 1. Unterschiedliche Prüfungsformen unterschiedliche
MehrGewinnung neuer Fachkräfte für die Metall- und Elektrohandwerke
Gewinnung neuer Fachkräfte für die Metall- und Elektrohandwerke Anja Klockenhoff - Leiterin Berufsausbildung Zweijährige Ausbildungsberufe Fachkraft für Metalltechnik Industrieelektriker/-in 10. November
MehrAuszug. Biologielaborant/Biologielaborantin
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ChemBioLackAusbV 2009 Auszug Biologielaborant/Biologielaborantin Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie,
MehrHinweise zum betrieblichen Auftrag der Konstruktionsberufe
Hinweise zum betrieblichen Auftrag der Konstruktionsberufe Der betriebliche Auftrag gliedert sich in drei Phasen. 1. Phase 2. Phase 3. Phase Antragstellung Durchführung Fachgespräch Ob ein betrieblicher
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Vom 11. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2612 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz
MehrGestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept
Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Prüfungselemente nach Verordnung Praktische Arbeitsaufgabe / 21h Konzept Mai/Juni oder November/Dezember Höchstens 5h Präsentation und Fachgespräch
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung
Ralf Stroetmann: Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Fahrplan Rahmenbedingungen Ausbildungsrahmenplan Die Zwischenprüfung Die Abschlussprüfung Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen
MehrEmpfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte
Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen
MehrPrüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand:
Prüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand: 06.06.2011 Die Verordnung in den industriellen Elektroberufen ist am 24.07.2007 in Kraft getreten. In den Elektroberufen wird zukünftig die
MehrIndustrie- und Handelskammer. Abschlussprüfung. Modenäher/-in. Praktische Prüfung. Sommer Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb
Industrie- und Handelskammer Abschlussprüfung Berufs-Nr. 4 4 8 0 Praktische Prüfung Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb Sommer 2016 S16 4480 B1 2016, IHK Region Stuttgart, alle Rechte
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin ZweiradAusbV Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin Vom 24. April 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 946 vom 30. April 1997) Auf Grund des 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrIHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihre Ansprechpartner Tel. Beate Deutzmann 0221/ Datum
IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihre Ansprechpartner E-Mail Tel. Beate Deutzmann beate.deutzmann@koeln.ihk.de 0221/1640-69 Datum 06.08.12 Buchhändler/Buchhändlerin (AO 11) Abschlussprüfung Nr. 9/12 Am 1.03.11 ist die
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Biologielaborant / Biologielaborantin
über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Biologielaborant / Biologielaborantin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02. Juli 2009) Auf Grund
MehrMechatroniker/-in. nach der Verordnung vom 21. Juli Stand: November 2012 (aktualisiert Dezember 2012)
Mechatroniker/-in nach der Verordnung vom 21. Juli 2011 Stand: November 2012 (aktualisiert Dezember 2012) Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in Ergänzung/Anlehnung an die Informationen für
MehrTelefonist / Telefonistin
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung Behinderter 1 nach 48² Berufsbildungsgesetz Telefonist / Telefonistin 1 Mit Änderung des Berufsbildungsgesetz durch Artikel 14 des Gesetzes vom 30.11.2000 (BGBL. I.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin Die in der ebenfalls aufgeführten in Bezug auf die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen. vom 24. Juli Auszug für die Berufsausbildung
über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 24. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1678 vom 30. Juli 2007) Auszug für die Berufsausbildung zum Elektroniker /
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
MehrPersonaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes
Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten
MehrAusbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrDiese Arbeiten werden dann entsprechend der in der Planung festgelegten Reihenfolge
Einführung Sattelschlepper In den Projektunterlagen befindet sich hierzu die Vorlage eines Arbeitsplanungsbogens. In dieses Formblatt (evt. kopieren für verschiedene Lösungswege) werden die geplanten Arbeitsschritte,
MehrVerordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März
MehrIndustrielle Metallberufe (Verordnung vom 23. Juli 2007) Information zur Abschlussprüfung
Industrielle Metallberufe (Verordnung vom 23. Juli 2007) Information zur Abschlussprüfung 10/06 Inhalt Vorwort Seite 2 1. Aufbau der gestreckten Abschlussprüfung Seite 3 2. Abschlussprüfung Teil 1 Seite
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrNeue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008
Neue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008 Inhalt Was ist neu Prüfungsstruktur Metallbauer und Feinwerkmechaniker Teil 1 GP Teil 2 GP Gewichtung der Prüfungsleistungen
MehrKomplexe Arbeitsaufgabe am Beispiel. Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
am Beispiel Elektroniker/in für Automatisierungstechnik Inhalt > Prüfungsanforderungen > Standards > BMBF Umsetzungshilfe Musteraufgaben > Prüfungsablauf > horizontale Bewertung > Interessante Links Abschlussprüfung
Mehr