Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice"

Transkript

1 Informationen für die Praxis Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 6. April 2011 Stand: April 2012 Inhalt: 1. Allgemeines 2. Was ist neu? 3. Zwischenprüfung 4. Abschlussprüfung 5. Weitere Informationen 1. Allgemeines Zum 1. August 2011 trat die überarbeitete Ausbildungsverordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufs Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice in Kraft. Die ersten Prüfungen nach der überarbeiteten Ausbildungsverordnung werden im Jahr 2013 angeboten: Frühjahr 2013: Winter 2013: 2. Was ist neu? Zwischenprüfung Abschlussprüfung Im Rahmen der Neuordnung wurde das Berufsprofil geschärft und kleinere Anpassungen der Ausbildungsinhalte vorgenommen. So wird beispielsweise das Lernfeld Elektrische Einrichtungen und Geräte installieren und deinstallieren nunmehr bereits im 2. Ausbildungsjahr vermittelt. Die Prüfungsform der Zwischenprüfung bleibt erhalten. Allerdings ändert sich der zeitliche und inhaltliche Umfang. D. h. die Prüfungszeit verlängert sich um 30 Minuten und der Arbeitsauftrag wurde um den Bereich Verpackung erweitert. Ferner wurde ein neues Prüfungselement, das Situative Fachgespräch, integriert. Die Abschlussprüfung gliedert sich nunmehr in vier Prüfungsbereiche, die entweder praktisch oder schriftlich geprüft werden. Zudem erhöht sich die Prüfungszeit für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde von 45 auf 60 Minuten. Anstelle des 30-minütigen Fachgespräches wird nunmehr im Rahmen der Arbeitsaufgabe in höchstens 20 Minuten ein auftragesbezogenes Fachgespräch durchgeführt. 3. Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Bearbeiten und Verpacken statt. Dabei soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie ein situatives Fachgespräch führen. Die Arbeitsaufgabe umfasst: Planungsphase Bearbeitungsphase Situatives Fachgespräch Seite 1 von 5

2 3.3 Situatives Fachgespräch 3.1 Planungsphase Der Prüfling hat sich in der Planungsphase in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten, die für die Ausführung der Arbeitsaufgabe notwendigen Arbeitsmittel festzulegen und die einzelnen Arbeitsabläufe zu planen. 3.2 Bearbeitungsphase Hier soll der Prüfling zeigen, dass er - Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte kundenorientiert planen und - Arbeitsmittel festlegen und Auftragsvorgaben berücksichtigen, - technische Unterlagen nutzen, - Messungen durchführen und - manuelle und maschinelle Bearbeitungstechniken anwenden, - Verpackungsmittel auswählen, - Arbeitsergebnisse kontrollieren, - Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssichtung berücksichtigen, - die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann. Diese Anforderungen sollen durch Bearbeiten und Verpacken von Teilen nachgewiesen werden. Innerhalb der Vorgabezeit der Arbeitsaufgabe hat der Prüfling in höchstens 10 Minuten ein situatives Fachgespräch zu führen. Dieses bezieht sich auf dieselben Prüfungsanforderungen wie die Arbeitsaufgabe. Im situativen Fachgespräch werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen erörtert. Es findet während oder zum Ende der Durchführung der Arbeitsaufgabe statt und kann in mehreren Gesprächsphasen durchgeführt werden. 4. Abschlussprüfung Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage der Ausbildungsverordnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Arbeitsauftrag 2. Montage und Demontage 3. Transport und Auslieferung 4. Wirtschafts- und Sozialkunde die entweder praktisch oder schriftlich geprüft werden: Seite 2 von 5

3 4.1 Arbeitsauftrag Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber ein auftragesbezogenes Fachgespräch führen. Die Arbeitsaufgabe umfasst folgende Phasen: Information und Planung Durchführung Kontrolle/Dokumentation Auftragsbezogenes Fachgespräch Im Rahmen der Arbeitsaufgabe wird in höchstens 20 Minuten ein auftragsbezogenes Fachgespräch durchgeführt, indem der Prüfling zeigen soll, dass er - fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, - die für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen, sowie - die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrages begründen kann. Das Fachgespräch hat einen anderen Charakter als eine mündliche Prüfung. Hier geht es nicht um richtig oder falsch, sondern um die Erörterung komplexer Sachverhalte. Die Ausbildungsverordnung ( 6) definiert die Prüfungsanforderungen an den Arbeitsauftrag wie folgt: Der Prüfling soll nachweisen, dass er - Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte kundenorientiert planen und - Zeitaufwand abschätzen und - Beschläge montieren und auf Funktion prüfen, - elektrische Leitungswege prüfen, - Leitungswege für Wasser, Abwasser und Luft prüfen, - Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen durchführen, - Verpackungsmittel auswählen, - Ladungssicherungsmaßnahmen durchführen, - Arbeitsergebnisse kontrollieren und - Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesund- Seite 3 von 5

4 heitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen, - fachliche Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des Arbeitsauftrages begründen kann. Dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen: Montieren oder Demontieren von Möbeln einschließlich Installations- und Anschlussarbeiten, Verpackung und Transport 4.2 Montage und Demontage max. 120 Minuten Im Prüfungsbereich Montage und Demontage soll der Prüfling nachweisen, dass er - die Aufbausituation anhand von Arbeitsunterlagen prüfen, - Hilfsstoffe auswählen, - Möbel- und Küchendemontage planen und festlegen *), - Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte planen, - Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie Lüftungsanlagen unter Beachtung der Sicherheitsaspekte planen, - qualitätssichernde Maßnahmen darstellen kann. *) Die Ausbildungsverordnung wird in diesem Teilbereich noch geändert. Die Änderung wird voraussichtlich Ende 2012 in Kraft treten. Der Prüfungsaufgabensatz besteht aus 10 ungebundenen praxisbezogenen Aufgaben. 4.3 Transport und Auslieferung max. 120 Minuten - Touren planen und optimieren, - Waren oder Umzugsgut erfassen, Transporte vorbereiten, - Kriterien und Sicherungsmaßnahmen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen anwenden, - Liefer- und Zahlungsunterlagen bearbeiten, - Reklamationen behandeln, - Kriterien zur Kundenorientierung darstellen, - qualitätssichernde Maßnahmen darstellen kann. Der Prüfungsaufgabensatz besteht aus 10 ungebundenen praxisbezogenen Aufgaben. 4.3 Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 Minuten In diesem Prüfungsbereich soll der Prüfling nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfungsaufgabensatz beinhaltet: 35 gebundene Aufgaben (5 zur Abwahl) 2 ungebundene Aufgaben 4.4. Bestehensregeln Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend, 2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens ausreichend, 3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend und 4. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet worden sind. Für den Prüfungsbereich Transport und Auslieferung bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er Seite 4 von 5

5 5. Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer. IHK Mittleres Ruhrgebiet Ostring 30-32, Bochum, Tel.: , Telefax Seite 5 von 5

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011 über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008

Verordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008 über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5

Mehr

Informationen für die Praxis

Informationen für die Praxis Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Metall- und Kunststofftechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008 über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Informationen für die Praxis

Informationen für die Praxis Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004

Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

Fahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003

Fahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003 Informationen für die Praxis Fahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003 Stand: August 2005 (aktualisiert September 2012) Inhalt: 1. Allgemeines...1

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau vom 07. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund des 6 des

Mehr

Prüfungsinformation. Kraftfahrzeugmechatroniker

Prüfungsinformation. Kraftfahrzeugmechatroniker Prüfungsinformation Kraftfahrzeugmechatroniker Der Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker trat am 01. August 2007 in Kraft. Nach der Verordnung beträgt die Ausbildungszeit dreieinhalb Jahre. Der Beruf

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für / zur Kauffrau für 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit 26 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September

Mehr

Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen

Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung von behinderten Menschen nach 9, 66 Berufsbildungsgesetz Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen vom 19. Mai 2009 Die Industrie-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Abwassertechnik Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und / zur Kauffrau für Spedition und vom 26. Juni 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1902 vom 28. Juni 2004) Auf Grund des 25 Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/ zur Bergbautechnologin vom 04. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 vom 17. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 2006 erlässt die Industrie- und Handelskammer Aachen als zuständige Stelle

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker. und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin.

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker. und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin. Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin FzMechAusbV Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007

Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007 Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung 1 und 2 nach der Verordnung vom 20. Juli 2007 Stand: Dezember 2007 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Hinweise zur Abschlussprüfung

Mehr

Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998

Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten

Mehr

5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres

5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres 5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf

Mehr

Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin

Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin Vom 30. Juni 1999 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.2des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Informationen für die Praxis Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Stand: August 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Abschlussprüfung.1 2.1 Prüfungsbereich Zugfahrt...2 2.2 Prüfungsbereich

Mehr

Fachlagerist/Fachlageristin

Fachlagerist/Fachlageristin Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen /zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*) vom 31. März 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23.

Mehr

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) Intention der Neuordnung 2 Caroline Prangenberg, Ausbildungsberaterin Berufsbezeichnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,

Mehr

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Prüfungstermin Bundesweit Berlin Sommer 2009 93,5 % (von 476) 82,5 % (von 40) Winter 2009/2010 97,8 % (von 181) 93,9 % (von

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Vom 28. Februar 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 396 vom 6. März 1997), geändert durch die Verordnung vom z. Juli 2002 (abgedruckt

Mehr

Neuordnung Technische/r Konfektionär/in Stand: März 2010

Neuordnung Technische/r Konfektionär/in Stand: März 2010 Neuordnung Technische/r Konfektionär/in Stand: März 2010 DIHK 03/2010 1 Ordnungsbedarf Neuordnung des Berufs Segelmacher/-in (Hw) aus 1963 führt zu einer Anfrage beim Fachverband für Technische Konfektionäre

Mehr

NEUORDNUNG der Lagerberufe. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. Mai 2004

NEUORDNUNG der Lagerberufe. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. Mai 2004 NEUORDNUNG der Lagerberufe Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. Mai 2004 1 NEUORDNUNG der Lagerberufe Neue Berufsbezeichnung Fachlagerist 2 Jahre Alte Berufsbezeichnung Handelsfachpacker Ausbildungsdauer

Mehr

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Dr. Walter Radomsky radomsky@nuernberg.ihk.de 0911/1335-476

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Dr. Walter Radomsky radomsky@nuernberg.ihk.de 0911/1335-476 IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Dr. Walter Radomsky radomsky@nuernberg.ihk.de 0911/1335-476 Datum 21.04. Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (Einführung Gestreckte Abschlussprüfung ) Nr.

Mehr

IHK-GBA NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 13 35-331 Datum

IHK-GBA NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 13 35-331 Datum IHK-GBA NEWS Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 13 35-331 Datum 27.06.2006 Kaufmann/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (Zwischenprüfung)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Verordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge. Eine Handreichung der IHK-Organisation

Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge. Eine Handreichung der IHK-Organisation Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge Eine Handreichung der IHK-Organisation Vorwort Für die industriellen Metall- und Elektroberufe wurde vor einigen Jahren das Variantenmodell eingeführt. Der

Mehr

Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin nach der Verordnung vom 22. Februar 2007

Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin nach der Verordnung vom 22. Februar 2007 Informationen für die Praxis Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin nach der Verordnung vom 22. Februar 2007 Stand: Oktober 2008 (aktualisiert Februar 2015) Inhalt: 1. Allgemeines 1 2. Zwischenprüfung

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Inhalte: 1. Prüfungsablauf schriftlich und mündlich 1.1 Einladung zur Prüfung 2. Prüfungsaufgaben 2.1 Gebundene Aufgaben 2.2 Ungebundene Aufgaben 2.3 Handlungsorientierte

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Betrieblicher Musterauftrag IM. Musterauftrag Industriemechaniker/-in Variante 1 Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln

Betrieblicher Musterauftrag IM. Musterauftrag Industriemechaniker/-in Variante 1 Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln Betrieblicher Musterauftrag IM Musterauftrag Industriemechaniker/-in Variante 1 Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 9. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1502 vom 13. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10.

NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. Mai 2004 1 Ausbildungsberufsbezeichnung: Ausbildungsbereich: Kaufmann/-frau

Mehr

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum 19.06.2007 Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel (AO 2006) (Zwischenprüfung) Nr.

Mehr

BSW Anlagenbau und Ausbildung GmbH. REVE Projekt -Projektpartner-

BSW Anlagenbau und Ausbildung GmbH. REVE Projekt -Projektpartner- -Projektpartner- 3,5 3 Facharbeiter 2 1 Fachkraft für Metalltechnik Die Auszubildenden verpflichten sich, während der ganzen Ausbildungszeit von 3,5 Jahren an der Betreuung teilzunehmen (sozialpädagogische

Mehr

Merkblatt für die Durchführung der praktischen Abschlussprüfung

Merkblatt für die Durchführung der praktischen Abschlussprüfung , Maschinen- und Anlagenführer/-in (Verordnung vom 27. April 2004) Merkblatt für die Durchführung der praktischen Abschlussprüfung Industrie- und Handelskammer zu Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 (BGBI. I S. 153 vom 22. Januar 1987) Aufgrund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4125),

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18. Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18. Dezember 1996 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Neuordnung Technischer Produktdesigner

Neuordnung Technischer Produktdesigner Neuordnung Technischer Produktdesigner Stand: Juli 2011 1 IHK Informationsveranstaltung Neue Konstruktionsberufe Agenda Übersicht neue Ausbildungsverträge Warum diese Neuordnung? Berufsstruktur Übergänge

Mehr

1. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages

1. Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Abschlussprüfung Mechatroniker Hinweise für die Prüfungsteilnehmer Grundlage dieser Richtlinien ist der 7 Abschlussprüfung der Verordnung über die Berufsausbildung

Mehr

Vom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000:

Vom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000: 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen VersFinKfAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil vom 07. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 14. Mai 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Buchhändler und zur Buchhändlerin. vom 15. März 2011

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Buchhändler und zur Buchhändlerin. vom 15. März 2011 über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin vom 15. März 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 vom 21. März 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1 über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1 vom 26. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 09. Juni 2006) Auf Grund des 4

Mehr

Informationen zum neugeordneten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen

Informationen zum neugeordneten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen Informationen zum neugeordneten Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen Gliederung Gegenüberstellung Alte Ausbildungsordnung neue Ausbildungsordnung schriftliche Abschlussprüfung

Mehr

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Geschäftsbereich Berufliche Bildung

Geschäftsbereich Berufliche Bildung Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach 17 03 53 60077 Frankfurt am Main An die Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 20. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 25. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen 4 Absatz 1 durch Artikel

Mehr

G r u n d s ä t z e. Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter

G r u n d s ä t z e. Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter G r u n d s ä t z e zur Durchführung von Zwischenprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter im Land Rheinland-Pfalz Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Fachkraft für Lagerlogistik

Fachkraft für Lagerlogistik Berufsschule Fachkraft für Lagerlogistik REGIONALES KOMPETENZZENTRUM FÜR DIENSTLEISTUNGSBERUFE EUROPASCHULE Lagerung organisieren Berufsbild Die Fachkräfte für Lagerlogistik sind in Industrie-, Handels-

Mehr

Fachkraft für Lagerlogistik

Fachkraft für Lagerlogistik Fachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 6 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Informationen für die Praxis

Informationen für die Praxis Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August

Mehr