Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum

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1 Vorstand: Erster Vorsitzender, Landrat Dr. Günther Denzler Bamberg). Stellv. Vorsitzender und Geschäftsführer, Prof. Dr. Marc Redepenning Bamberg). rsitzender und Geschäftsführer, Prof. Dr. Tobias Chilla Erlangen). Schriftführer, Dipl.-Geogr. Markus Neufeld Erlangen). Schatzmeisterin, Stefanie Endres Bamberg). Beisitzer: Prof. Dr. Manfred Miosga Bayreuth), Ltd. BD Anton Hepple Bamberg), Präsident Hermann Greif Forchheim) ät Bamberg Lehrstuhl für Geographie I Am Kranen Bamberg e Vorstandsmitglieder des uts für Entwicklungsforschung ndlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V. Geschäftsstelle: Monika Stöcker Lehrstuhl für Geographie I der Universität Bamberg Am Kranen Bamberg Telefon: 0951) Telefax: 0951) PC-Fax) monika.stoecker@uni-bamberg.de Erlangen, 07. Oktober 2013 ung zur Vorstandssitzung eehrte Vorstandsmitglieder, men des Ersten Vorsitzenden, Herrn Landrat Dr. Günther Denzler, lade ich Sie herzlich zur nächsten ndssitzung ein. n: Freitag, 25.Oktober 2013, 09:00 Uhr Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Bamberg, Raum S 103 Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum ordnung TOP 1: Begrüßung und Regularien TOP 2: Projekt und Finanzierung Luftbildatlas der Städte Oberfrankens Gast: Prof. Popp) TOP 3: Heiligenstadter Gespräche 2013 Breitband im Ländlichen Raum ), Ausblick Ansbach) Einzelhandel im Ländlichen Raum TOP 4: Organisation der Geschäftsstelle TOP 5: Pflege der Homepage TOP 6: Sonstiges gez. Prof. Dr. Tobias Chilla Stellv. Vorsitzender und Geschäftsführer 27. Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche 2014/15

2 Einzelhandel im Ländlichen Raum 27. Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche 2014/15 Institut für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V. Hrsg.) Inhalt Einzelhandel im ländlichen Raum Einführung in das Thema... 3 Tobias Chilla, Markus Neufeld Themen, Thesen, Trends aktuelle Entwicklungen des Einzelhandels im ländlichen Raum... 8 Roland Wölfel Die Steuerung des Einzelhandels im ländlichen Raum aus Sicht der Landesplanung Thomas Engel Lebensmittelversorgung im ländlichen Raum Thomas Schulz In eigener Sache Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

3 TOBIAS CHILLA, MARKUS NEUFELD Einzelhandel im ländlichen Raum Einführung in das Thema Der Einzelhandel im ländlichen Raum befindet sich seit Langem im Wandel. Die dörfliche Nahversorgung ist schon durch die Verbreitung der Pkws in den Privathaushalten und sich verändernde Konsummuster seit Jahrzehnten in der Defensive. Hinzu kommt, dass sich viele Veränderungen, die sich im Einzelhandel allerorts abspielen, im Ländlichen Raum umso stärkere Spuren hinterlassen. Ob es um die Fachmärkte auf der grünen Wiese oder die Factory Outlet Center geht, oder ob es um E-Commerce oder um Bring-Dienste geht jede dieser Wellen stellt im Ländlichen Raum nochmals andere Herausforderungen dar als im städtischen. Natürlich bietet jeder Wandel auch seine eigenen Chancen. Aber die geringe Bevölkerungsdichte auf dem Land ist als Erschwernis für lukrative Verkaufsformen für den Endverbraucher nicht weg zu argumentieren. Vor diesem Hintergrund überrascht es also nicht, dass sich das Institut für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V. bereits zum zweiten Mal nach 1994 diesem Thema widmet. Unter dem Titel Versorgung im ländlichen Raum Probleme des Einzelhandels im dörflichen Umfeld wurde vor exakt 20 Jahren zwar noch nicht über Online-Handel diskutiert Abb. 1). Fragen möglicher Konzepte zur Sicherung der Nahversorgung standen aber ebenfalls schon auf der Tagesordnung. Damals wie heute ist von veränderten Konsummustern die Rede, werden die Expansionsstrategien der großen Lebensmitteleinzelhändler betrachtet und die Rahmenbedingungen der Raumordnung in Bezug genommen. Mitnichten hat die Thematik also in den letzten 20 Jahren an Bedeutung verloren und wird daher auch immer wieder aufgegriffen vgl. Breitenfelder & Maier 2007). Die Bedeutung des Einzelhandels für die Raumstruktur Abb. 1: Die Publikation zu den siebten Heiligenstadter Gesprächen im Jahr Quelle: IfE 1996), Repro: Stephan Adler. Einzelhandel im Ländlichen Raum Gerade in Bayern muss die räumliche Organisation des Einzelhandels als zentrale Thematik gesehen werden: Das Landesentwicklungsprogramm LEP), das vor einigen Jahren noch als Masterplan für die Entwicklung Bayerns gesehen wurde, hat sehr wesentliche Aussagen mit der Einzelhandelsentwicklung verknüpft. Lange Zeit hat dabei das Konzept der Zentralen Orte die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben und die Raumstruktur insgesamt geprägt. Der Status einer Gemeinde als Unter-, Mittel-, Oberzentrum usw. hat recht strikt über die Zulässigkeit von Verkaufsfläche und Sortimenten entschieden. Hinzu kam die Anwendung des Anbindegebots, was zu kompakten Siedlungsformen führt, aber zugleich zu stetigen Diskussionen über mögliche Ausnahmen. Die Landesplanung Bayerns war über Jahrzehnte aufs Engste mit Einzelhandels-Fragen verknüpft. Es mag Zufall sein, aber bemerkenswert ist es schon, dass das Konzept der Zentralen Orte in Franken entwickelt wurde: Walter Christaller hat dies 1933 am geographischen Institut der Uni- 3

4 Abb. 2: Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms vor Quelle: StMWIVT 2006) versität Erlangen im Rahmen seiner Promotion begründet Christaller 1933). Sein Ehrgeiz war es, das Siedlungssystem Süddeutschlands zu erklären und die Einzugsbereiche von Dienstleistungsangeboten waren die Antwort auf seine Frage. In der Nachkriegszeit wurden diese analytischen Erkenntnisse dann ins Planerische übersetzt: Die deutsche und bayerische Landesplanung hat detailliert erarbeitet, welches Angebotsmuster als gut und wünschenswert anzusehen ist. 4 Immer wieder kam diese Perspektive in die Diskussion, zuletzt im Vorfeld der Reform von Im Rahmen der LEP-Reform wurde nicht nur die Idee der Entwicklungsachsen aufgegeben, auch die feinstufige Gliederung der Zentren-Hierarchie wurde stark vereinfacht Abb. 2 & 3, StMWIVT 2013a, ARL 2012). Diese Reform ist noch nicht ganz abgeschlossen, insbesondere die Rolle der Mittelzentren mit ihrer gerade für den ländlichen Raum wichtigen Rolle ist noch in Bearbeitung. 27. Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

5 Fladungen Willmars Nordheim v.d. Rhön Sondheim v.d. Rhön Stockheim Ostheim v.d. Rhön Hausen Mellrichstadt Bischofsheim a.d. Rhön Oberstreu Hendungen Unsleben Wollbach Höchheim Heustreu Hollstadt Schönau a.d. Brend Sandberg Burkardroth Oberleichtersbach Schondra Zeitlofs Rödelmaier Saal a.d. Saale Großeibstadt Salz Niederlauer Bad Bocklet Oberthulba Nüdlingen Bad Rodach Großbardorf Sulzfeld Bad Kissingen 3 Weitramsdorf Sulzdorf a.d. Lederhecke Maßbach Bundorf Seßlach Stockheim Untersiemau Köditz Steinwiesen Selbitz Naila Leupoldsgrün Schwarzenbach a. Wald Wallenfels Schauenstein Mitwitz Grub a. Forst Sonnefeld Ebersdorf b. Coburg Niederfüllbach Schneckenlohe Töpen FeilitzschTrogen Berg Geroldsgrün Bad Steben Neustadt b. Coburg Wilhelmsthal Ahorn Ermershausen Thundorf i. UFr. Coburg Dörfles-Esbach Lichtenberg Issigau Nordhalben Lautertal Meeder Rödental Trappstadt Bad Königshofen i. Grabfeld Burglauer Strahlungen Münnerstadt Obersinn Aura i. Sinngrund Mittelsinn Aura i. Sinngrund TeuschnitzTschirn Pressig Herbstadt BadHohenroth NeustadtWülfershausen a.d. Saale Aubstadt a.d. Saale Riedenberg Geroda Tettau Steinbach a. Wald Reichenbach Bastheim Wildflecken Bad Brückenau Ludwigsstadt Oberelsbach Motten Kronach Marktrodach Weidhausen b. Coburg Küps Weißenbrunn Marktgraitz Michelau i. OFr. Redwitz a.d. Rodach Marktzeuln Grafengehaig Rugendorf Gattendorf Hof Konradsreuth Helmbrechts Presseck Regnitzlosau Döhlau Oberkotzau Rehau Schwarzenbach a.d. Saale Schönwald Aura a.d. Saale Wartmannsroth Großheirath Weißdorf Rannungen Stadtsteinach Marktleugast Stadtlauringen Euerdorf Burgsinn Aidhausen Guttenberg Fellen Oerlenbach Untersteinach Pfarrweisach Westerngrund Sparneck Hofheim i. UFr. Elfershausen Ramsthal Stammbach Kirchenlamitz Kupferberg Kleinkahl Wiesen Burgpreppach Gräfendorf Hochstadt a. Main Itzgrund Sulzthal Üchtelhausen Zell im Fichtelgebirge Schöllkrippen Untermerzbach Rieneck Ludwigschorgast Kahl a. Main Dittelbrunn Marktleuthen Thierstein Krombach Wirsberg Riedbach Poppenhausen Fuchsstadt Bad Staffelstein Sommerkahl Heinrichsthal Ködnitz Mainleus Mömbris Weißenstadt Marktschorgast Höchstädt i. Fichtelgebirge Hohenberg a.d. Eger Frammersbach Blankenbach Niederwerrn Neuenmarkt Schonungen Wasserlosen Karsbach Königsberg i. Bay. Heinrichsthal Gefrees Karlstein a. Main Röslau Euerbach Partenstein Schirnding Thiersheim Heigenbrücken Ebensfeld Trebgast Johannesberg Sailauf Rentweinsdorf Neuendorf Wiesthal Weismain Himmelkron Bischofsgrün Geldersheim Kleinostheim Sennfeld Kirchlauter Bad Berneck i. Fichtelgebirge Theres Arzberg Glattbach Laufach Kasendorf Gössenheim GerachReckendorf Gädheim Eußenheim Harsdorf Wattendorf Neuhütten Rattelsdorf Zeil a. Main Tröstau Gochsheim Breitbrunn Mainaschaff Zapfendorf Neudrossenfeld Bergrheinfeld Schwebheim Arnstein Stockstadt a. Main Bad Alexandersbad Haibach Waldaschaff Konnersreuth Wonfurt Rechtenbach Ebelsbach Grafenrheinfeld Werneck Thurnau Grettstadt Baunach Fichtelberg Bessenbach Bindlach Goldkronach Stadelhofen Rothenbuch Warmensteinach Knetzgau Sand a. Main Wonsees Scheßlitz Stettfeld Lauter Breitengüßbach Heinersreuth Mehlmeisel Nagel Röthlein Steinfeld Donnersdorf Pechbrunn Neualbenreuth Eltmann Waigolshausen Neustadt a. Main Kemmern Weibersbrunn Brand Waldershof Thüngen Sulzheim Sulzbach a. Main Mespelbrunn Weidenberg Ebnath Großostheim Memmelsdorf Oberhaid Leonberg Himmelstadt Eckersdorf Königsfeld Niedernberg Gundelsheim Hausen b. Würzburg Neusorg Kolitzheim Mitterteich Oberaurach Wipfeld RothenfelsRoden Michelau i. Steigerwald Hallstadt Schwanfeld Viereth-Trunstadt Leidersbach Urspringen KirchenpingartenImmenreuth Zellingen Retzstadt Weibersbrunn Fuchsmühl Dingolshausen Litzendorf Bergtheim Pullenreuth Großwallstadt Mistelbach Heimbuchenthal Priesendorf Bischberg Kulmain Mistelgau Wiesau Kleinwallstadt Hausen Eisenheim Rauhenebrach Aufseß Thüngersheim Bischbrunn Frankenwinheim Dammbach Hafenlohr Gesees Seybothenreuth Lisberg Glashütten Mömlingen Unterpleichfeld Güntersleben Mähring Karbach Plankenfels Friedenfels Oberpleichfeld Esselbach Hummeltal Emtmannsberg Birkenfeld Lülsfeld Walsdorf Haag Rimpar Prosselsheim Leinach Erlabrunn Strullendorf Schönbrunn i. Steigerwald Heiligenstadt i. OFr. Nordheim a. Main Oberschwarzach Speichersdorf Eschau AltenbuchSchollbrunn Kürnach Stegaurach Margetshöchheim Reuth b. ErbendorfFalkenberg Creußen Estenfeld Hummeltal Waischenfeld Sommerach Erlenbach b. Marktheidenfeld Greußenheim Veitshöchheim Krummennaab Burgwindheim Ahorntal Ebrach Pettstadt Prichsenstadt Remlingen Dettelbach Stadtprozelten Hasloch Erbendorf Neustadt am Kulm Kastl Burgebrach Hirschaid Buttenheim Unterleinleiter Mönchberg Prebitz HettstadtZell a. Main Triefenstein DorfprozeltenFaulbach Wiesenttal Wörth a. Main Schwarzach a. Main Frensdorf VorbachVorbach Rottendorf Windischeschenbach Kreuzwertheim Collenberg Uettingen Schnabelwaid Bärnau Wiesentheid Waldbüttelbrunn Plößberg Holzkirchen Altendorf Klingenberg a. MainRöllbach Gerbrunn Mainstockheim Albertshofen Schlammersdorf Höchberg Eggolsheim Trabitz Geiselwind Theilheim Kleinlangheim Abtswind Speinshart HelmstadtWaldbrunn Eisingen Pommersfelden Schlüsselfeld Randersacker Buchbrunn Laudenbach Mühlhausen Kirchendemenreuth Püchersreuth Großlangheim Rüdenhausen Gößweinstein Biebelried Kist Großheubach Wachenroth Hallerndorf WiesenbronnCastell Weilersbach Kirchenthumbach Bürgstadt Pretzfeld Neubrunn Altertheim RüdenauKleinheubach Burghaslach Pottenstein Störnstein Eibelstadt Flossenbürg Rödelsee Parkstein Kirchehrenbach Sulzfeld a. Main Kleinrinderfeld Neunkirchen Floß Oberscheinfeld Adelsdorf SchwarzenbachAltenstadt a.d. Waldnaab Mainbernheim Reichenberg Winterhausen Egloffstein Sommerhausen Wiesenthau Marktsteft Markt Bibart Vestenbergsgreuth Lonnerstadt Weilbach Heroldsbach Hausen Georgenberg Obertrubach Geroldshausen Markt Einersheim Markt Taschendorf Pinzberg Leutenbach Eichenbühl Theisseil Auerbach i.d. OPf. Frickenhausen a. Main Gremsdorf Hemhofen Waldthurn Scheinfeld Uehlfeld Segnitz Willanzheim Kunreuth Amorbach Betzenstein Kirchheim Giebelstadt Röttenbach Obernbreit Marktbreit Iphofen Markt Bibart BaiersdorfPoxdorfEffeltrich Münchsteinach Gräfenberg Hiltpoltstein Plech Seinsheim Heßdorf Mantel Langensendelbach Schneeberg Dachsbach Pleystein Waidhaus SchirmitzBechtsrieth Gaukönigshofen Hetzles Möhrendorf Weiherhammer Kirchzell Baudenbach Neuhaus a.d. Pegnitz Martinsheim WeisendorfGroßenseebach Gutenstetten Bubenreuth Marloffstein Irchenrieth Velden Weißenohe Simmelsdorf Gerhardshofen Bütthard Etzenricht Ippesheim Freihung Sugenheim Langenfeld Pirk Neunkirchen a. BrandIgensdorf Oberickelsheim Vilseck Königstein Diespeck Sonderhofen Oberreichenbach Kohlberg UttenreuthDormitzKleinsendelbach Weigenheim Gelchsheim Hartenstein Leuchtenberg Buckenhof Eckental Luhe-Wildenau Edelsfeld Markt Nordheim Wilhelmsdorf Aurachtal HemmersheimGollhofen Eslarn Riedenheim Kirchensittenbach Hirschbach Moosbach Aub Vorra Kalchreuth Schnaittach Emskirchen Hirschau Dietersheim Schnaittenbach Tuchenbach Gebenbach Tännesberg Wernberg-Köblitz Heroldsberg Hahnbach Obermichelbach Neunkirchen a. Sand Hagenbüchach Etzelwang Ergersheim RöttingenBieberehren Simmershofen Trausnitz Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg Puschendorf Ipsheim Reichenschwand Veitsbronn Schönsee Tauberrettersheim Pfreimd Markt Erlbach PommelsbrunnWeigendorf Stadlern Ottensoos Gleiritsch Teunz Rückersdorf Langenzenn Henfenfeld Gallmersgarten Seukendorf Schwaig b. Nürnberg Weiding Poppenricht Ohrenbach Burgbernheim Röthenbach a.d. Pegnitz Engelthal Illesheim Wilhermsdorf ObernzennTrautskirchen Adelshofen Happurg Freudenberg Cadolzburg Guteneck Neuhof a.d. Zenn Illschwang Marktbergel Leinburg Tiefenbach Schmidgaden Zirndorf Niedermurach Offenhausen Ammerthal Steinsfeld Winklarn Birgland Alfeld Ammerndorf Oberasbach Oberdachstetten Stulln Rügland Treffelstein Altendorf Großhabersdorf Windelsbach Kümmersbruck Dieterskirchen Flachslanden Dietenhofen Fensterbach Stein Schwarzach b. Nabburg Neusitz Roßtal Winkelhaid Schwarzhofen Ebermannsdorf Thanstein Lauterhofen Feucht Colmberg Schwarzenfeld Geslau Ursensollen Kastl Weihenzell Bruckberg Gebsattel Schönthal Rötz Heilsbronn BurgthannBerg b. Neumarkt i.d. OPf. Ensdorf Lehrberg Rohr Wendelstein Schwarzenbruck Buch a. Wald Petersaurach Gleißenberg Insingen Pilsach Wackersdorf Schwanstetten Hohenburg Diebach Leutershausen Rieden Eschlkam Kammerstein Rednitzhembach Schillingsfürst Bodenwöhr Sachsen b. Ansbach Neuendettelsau PyrbaumPostbauer-Heng Neukirchen-Balbini Waffenbrunn Weiding Stamsried Wettringen Lichtenau Dombühl Steinberg am See Büchenbach Schmidmühlen Arnschwang Pemfling Velburg Wörnitz Berngau Willmering Bruck i.d. OPf. Aurach Abenberg Windsbach Allersberg Neukirchen b. Hl. Blut Rimbach Herrieden Pösing Burgoberbach Wolframs-Eschenbach Sengenthal Hohenfels Runding Weidenbach Mitteleschenbach Deining Schnelldorf Merkendorf GrafenwiesenHohenwarthArrach Lam Nittenau Georgensgmünd Walderbach Chamerau Freystadt Mühlhausen Spalt Ornbau Bechhofen Wieseth Haundorf Reichenbach Schorndorf Muhr a. See Blaibach Lohberg Kallmünz Seubersdorf i.d. OPf. Absberg Dentlein a. Forst Arberg Lupburg Röttenbach Zandt Burk Miltach Zell Holzheim a. Forst Arnbruck Heideck Wald Pfofeld Schopfloch Duggendorf Michelsneukirchen Traitsching Bernhardswald Pleinfeld Beratzhausen Berching Bayerisch Eisenstein Dürrwangen Langfurth Ehingen Prackenbach Wolfsegg Drachselsried Falkenstein Unterschwaningen Thalmässing Loitzendorf Altenthann Breitenbrunn Zeitlarn Brunn Ettenstatt Theilenhofen Rattenberg Bodenmais Bergen Pielenhofen Lappersdorf Wittelshofen Ellingen Höttingen Wenzenbach Brennberg Konzell Stallwang Rettenbach Laaber Gnotzheim Dittenheim Greding Gerolfingen Röckingen Alzenau Geiselbach Maroldsweisach Hammelburg 1 Goldbach Hösbach Gemünden a. Main Lohr a. Main Karlstadt Aschaffenburg Schweinfurt 2 Burgkunstadt Lichtenfels Altenkunstadt Ebern Bayreuth Ebermannstadt Pegnitz Forchheim Grafenwöhr Neustadt a.d. Aisch I. Ziele der Raumordnung Fürth a) Zeichnerisch verbindliche Darstellungen Allgemeiner ländlicher Raum 8 Rothenburg ob der Tauber Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen Lauf a.d. Pegnitz 7 Nürnberg Ansbach Schwabach Hersbruck Wassertrüdingen Meinheim AuhausenWestheim Fremdingen Auhausen Mittelzentrum Deiningen Nördlingen Alerheim Zöschingen 1 Bayerischer Untermain 2 Würzburg 3 Main-Rhön 4 Oberfranken-West 5 Oberfranken-Ost 6 Oberpfalz-Nord 7 Industrieregion Mittelfranken 8 Westmittelfranken 9 Augsburg 10 Ingolstadt 11 Regensburg 12 Donau-Wald 13 Landshut 14 München 15 Donau-Iller 16 Allgäu 17 Oberland 18 Südostoberbayern Syrgenstein Finningen Mödingen Bachhagel Oberndorf a. Lech Höchstädt a.d. Donau Wittislingen Haunsheim Burgheim Ehekirchen Neu-Ulm Kötz Petersdorf Inchenhofen Todtenweis Biberbach Bibertal Holzheim Zusmarshausen 9 Jettingen-Scheppach IchenhausenKammeltal Pfaffenhofen a.d. Roth Waldstetten Burtenbach Aystetten Horgau Stadtbergen Diedorf Dasing Kirchdorf Sielenbach Altomünster Attenhofen Essenbach Allershausen Hohenkammer Weichs Markt Indersdorf Kranzberg Freising Vierkirchen Fahrenzhausen Eching Tiefenbach Simbach Gangkofen Pfarrkirchen Hutthurm Neukirchen vorm Wald Aicha vorm Wald Büchlberg Windorf Tiefenbach Breitenberg Sonnen Salzweg Wegscheid Thyrnau Obernzell Untergriesbach Passau Fürstenzell Neuburg a. Inn Bad Birnbach Bad Griesbach i. Rottal Ruhstorf a.d. Rott Neuhaus a. Inn Tettenweis Hebertsfelden Postmünster Eggenfelden Neureichenau Jandelsbrunn Hauzenberg Haarbach Rimbach Falkenberg Massing Egglkofen Unterdietfurt Neumarkt-Sankt Veit Waldkirchen Witzmannsberg Egglham Dietersburg Schönau Schalkham Bodenkirchen Grainet Röhrnbach Tittling Fürsteneck AidenbachBeutelsbach Ortenburg Malgersdorf AhamFrontenhausen Gerzen Vilsbiburg Saldenburg Perlesreut Thurmansbang Aldersbach Johanniskirchen Haidmühle HinterschmidingHaidmühle Freyung Ruderting Arnstorf Hohenau Ringelai Vilshofen an der Donau Roßbach Reisbach Philippsreut Grafenau Eging a. See Fürstenstein Hofkirchen Künzing Kröning Geisenhausen Vilsheim Altfraunhofen Buch a. Erlbach Langenpreising Baierbach Kirchberg Marzling Wartenberg Hohenpolding Berglern Neufraunhofen Eitting Steinkirchen Velden Fraunberg WinzerIggensbach Osterhofen Buchhofen Dingolfing Marklkofen 12 Außernzell Eichendorf Zenting Schöllnach Hengersberg Niederalteich Mamming Gottfrieding Grattersdorf Mauth Neuschönau Eppenschlag Innernzell Hunding Schönberg Schöfweg Moos Niederviehbach Loiching Niederaichbach Kumhausen Moosburg a.d. Isar Auerbach Landau a.d. Isar Wörth a.d. Isar Adlkofen Lalling Aholming Oberpöring Wallerfing Moosthenning Postau Landshut Langenbach Plattling Otzing Weng Kirchdorf i. Wald Kirchberg i. Wald Schaufling Stephansposching Pilsting Frauenau Rinchnach Bischofsmais Deggendorf Metten Mariaposching Wallersdorf Mengkofen 13 Ergolding Altdorf Hörgertshausen Gammelsdorf Bruckberg Nandlstadt Oberschneiding Leiblfing Laberweinting Bayerbach b. Ergoldsbach Ergoldsbach Mauern Jetzendorf Hilgertshausen-Tandern Hohenthann Rudelzhausen Au i.d. Hallertau Salching Lindberg Zwiesel SpiegelauSankt Oswald-Riedlhütte Grafling Bernried NiederwinklingOffenberg Irlbach Straßkirchen Feldkirchen Mallersdorf-Pfaffenberg Neufahrn i. NB Pfeffenhausen Scheyern HettenshausenSchweitenkirchen Attenkirchen Wang Wolfersdorf Ilmmünster Paunzhausen Haag a.d. Amper Kirchdorf a.d. Amper Reichertshausen Zolling Gerolsbach Schiltberg Adelzhausen Rohr i. NB Weihmichl Volkenschwand Obersüßbach Furth Wolnzach Perkam Geiselhöring Rottenburg a.d. Laaber Elsendorf Sünching Regen Gotteszell Schwarzach Bogen Aiterhofen Mainburg Pörnbach Rohrbach Gachenbach Aufhausen Langdorf Teisnach Patersdorf Ruhmannsfelden Zachenberg Achslach Neukirchen Perasdorf Hunderdorf Windberg Steinach Rain Atting Geiersthal Böbrach Kollnburg Sankt Englmar Mitterfels Parkstetten Straubing Mötzing Schierling Herrngiersdorf Biburg Aiglsbach Geisenfeld Kirchroth Aholfing Riekofen Pfakofen Langquaid Siegenburg Train Wildenberg Ernsgaden Pfaffenhofen a.d. Ilm Petershausen Neusäß Kutzenhausen Aichach Mintraching Köfering Hausen Abensberg Pförring Neustadt a.d. Donau Aresing Kühbach Hollenbach Obergriesbach Teugn Pfatter Obertraubling Alteglofsheim Thalmassing Hagelstadt Bad Abbach Ascha Neutraubling Saal a.d. Donau Mindelstetten Waidhofen Hohenwart Schrobenhausen Pentling Kelheim Reichertshofen Langenmosen Pöttmes Sinzing Ihrlerstein Großmehring Vohburg a.d. Donau Münchsmünster Manching Baar-Ebenhausen Karlskron Karlshuld Wiesenfelden Rattiszell Tegernheim Haibach Wiesent DonaustaufBach a.d. Donau Falkenfels Wörth a.d. Donau Haselbach Barbing Essing Berg im Gau Brunnen Ehingen Nordendorf Zusamaltheim Holzheim Villenbach Laugna Painten Altmannstein 10 Weichering Königsmoos Münster Allmannshofen Ellgau Holzheim Buttenwiesen Aislingen Gundremmingen Glött Nersingen Rohrenfels Rain Aindling Offingen Emersacker Langweid a. Lech Rehling Günzburg DürrlauingenWinterbach Altenmünster Rettenbach Welden Heretsried Gablingen Leipheim Haldenwang Affing Bonstetten Bubesheim Burgau RöfingenLandensberg Adelsried Gersthofen Elchingen Ulm/) Ingolstadt Bergheim Neuburg a.d. Donau Oberhausen Viechtach Riedenburg Kösching Oberdolling Wettstetten Eitensheim Hepberg Buxheim Gaimersheim Lenting Nassenfels Rennertshofen Dillingen a.d. Donau Baar Schwaben) Binswangen KühlenthalWestendorf Lauingen Donau) Thierhaupten Wertingen Meitingen Medlingen Bächingen a.d. Brenz Gundelfingen a.d. Donau Hitzhofen Böhmfeld Stammham Egweil Marxheim Niederschönenfeld Genderkingen Mertingen Adelschlag Wellheim Daiting Asbach-Bäumenheim Tapfheim BlindheimSchwenningen Bad Kötzting Regensburg Pettendorf Deuerling Nittendorf Denkendorf Walting Dollnstein Buchdorf Pollenfeld Eichstätt Mörnsheim Tagmersheim Donauwörth Bissingen Lutzingen Ziertheim Otting Kaisheim Mönchsdeggingen Amerdingen Solnhofen Rögling 11 Kipfenberg Schernfeld Monheim Hemau Kinding Beilngries Pappenheim Langenaltheim Harburg Schwaben) Hohenaltheim Forheim Region Bayerbach Triftern Rotthalmünster Kößlarn Wurmannsquick Geratskirchen Mitterskirchen Niedertaufkirchen Pocking Tann Wurmsham Kirchham Dinkelscherben Schönberg Wittibreut Inning a. Holz Bad Füssing Erdweg Eurasburg Röhrmoos Oberding Taufkirchen Vils) Malching Ustersbach Stubenberg Ering Odelzhausen Pleiskirchen Oberbergkirchen Haimhausen Hallbergmoos Niederbergkirchen Schwabhausen Kissing Bockhorn Buchbach Lohkirchen Erlbach Reut Gessertshausen Pfaffenhofen a.d. Glonn Zeilarn Hebertshausen Reischach Ried Fischach Bobingen Zangberg Sulzemoos Unterschleißheim Erharting Moosinning Schwindegg Perach Mettenheim Ampfing Egenhofen Mering Langenneufnach Königsbrunn Marktl Winhöring Walpertskirchen Lengdorf Töging a. Inn Mittelstetten Bergkirchen StammhamJulbach Wehringen Oberschleißheim Garching b. München BalzhausenAichen Wörth Neuching Oberschweinbach Kirchdorf a. Inn Großaitingen Merching Heldenstein Ismaning Mickhausen Oberottmarshausen Schmiechen Obertaufkirchen Maisach Finsing Walkertshofen Teising Ebershausen Rattenkirchen AlthegnenbergHattenhofen Karlsfeld Haiming Sankt Wolfgang Ebershausen Buch a. Buchrain Kleinaitingen Steindorf Olching Ottenhofen Unterroth Emmerting Aletshausen Polling Mammendorf Pastetten Tüßling Kettershausen Kirchheim i. Schw. Prittriching Isen Aschau a. Inn Pliening Scherstetten Graben Unterföhring Adelshofen Gröbenzell Waltenhausen Eppishausen Egling a.d. Paar Kastl Kirchdorf Reichertsheim Mittelneufnach Aschheim Kirchheim b. München Emmering Mehring Altenstadt Oberroth Kraiburg a. Inn Forstern Untermeitingen Forstinning Poing OberneukirchenUnterneukirchen Scheuring MoorenweisJesenwangLandsberied Kirchhaslach Puchheim Jettenbach Haag i. OB Hiltenfingen Klosterlechfeld Anzing OsterbergBabenhausen Gars a. Inn Markt Wald Burgkirchen a.d. Alz Eichenau Hohenlinden Maitenbeth Obermeitingen Alling Feldkirchen Kellmünz a.d. Iller Breitenbrunn Taufkirchen Geltendorf Schöngeising Unterreit Garching a.d. Alz Winterrieden Langerringen Weil Vaterstetten Oberschönegg PfaffenhausenSalgen Hurlach KottgeiseringGrafrath Gräfelfing Halsbach Engelsberg Rechtmehring Haar Pleß Tussenhausen Ettringen Gilching Türkenfeld Albaching Kaufering Soyen Planegg Krailling Oberrieden Kirchweidach Boos Egg a.d. Günz Steinhöring Eresing Eching am Ammersee Feichten a.d. Alz Fellheim Babensham Lamerdingen Greifenberg Tacherting Penzing Wörthsee Zorneding Neuried Schnaitsee NeubibergPutzbrunn Amberg Igling Rammingen Inning a. Ammersee Weßling Niederrieden Lauben Edling Grasbrunn Kirchseeon Unterhaching Windach Tyrlaching Türkheim Erkheim Kammlach Schondorf am Ammersee Pullach i. Isartal Ottobrunn Heimertingen Gauting Pfaffing Hohenbrunn Tittmoning Schwifting Grünwald Wiedergeltingen Kienberg Seefeld HolzgünzWesterheim Moosach Taufkirchen Frauenneuharting Eiselfing Oberpframmern Finning Bruck Trunkelsberg Obing Baierbrunn StettenApfeltrach Höhenkirchen-Siegertsbrunn Utting am Ammersee Amerang Ramerberg Ungerhausen Buxheim Sontheim Herrsching a. Ammersee Palling Pürgen Hofstetten Dirlewang Oberhaching MemmingerbergUngerhausen Altenmarkt a.d. Alz Jengen Egmating Fridolfing Waal Schäftlarn Griesstätt Aßling Emmering Brunnthal Glonn Hawangen Unterdießen Seeon-Seebruck Straßlach-Dingharting Rott a. Inn Schonstett Taching a. See Pöcking Thaining Benningen Pittenhart Andechs Aying Benningen Markt RettenbachUnteregg Baiern Sauerlach Berg Rieden Vilgertshofen Baisweil Oberostendorf Lachen Dießen am Ammersee Kirchanschöring Halfing Icking Höslwang Feldafing Ottobeuren Fuchstal Tuntenhausen Pforzen Germaringen Reichling Woringen Eggstätt Waging a. 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Chiemsee Biessenhofen Warngau Polling Ingenried Siegsdorf Bad Feilnbach Frasdorf Sachsenkam Königsdorf Hohenpeißenberg Altusried Haldenwang Rohrdorf Anger Bergen Lauben Iffeldorf Eberfing Wildpoldsried Raubling Waakirchen Rettenbach a. AuerbergBurggen Grassau Staudach-Egerndach Neubeuern Oberhausen KraftisriedUnterthingau Inzell Reichersbeuern Samerberg Piding Huglfing Marquartstein Wiggensbach Greiling Bad Heilbrunn Böbing Obersöchering Antdorf Aschau i. Chiemgau Betzigau Wackersberg Eglfing Stötten a. Auerberg Bernbeuren Fischbachau Ruhpolding Habach Bichl Nußdorf a. Inn Brannenburg Rottenbuch Schleching Unterwössen Wald Sindelsdorf Spatzenhausen Buchenberg Gaißach Bayerisch Gmain Uffing a. Staffelsee Durach Steingaden Lengenwang Riegsee Görisried Flintsbach a. Inn Benediktbeuern Schliersee Bad Bayersoien Lechbruck am See Seehausen a. Staffelsee Schneizlreuth Großweil Marktschellenberg Hergatz Prem Gestratz Maierhöfen Wildsteig Sulzberg Rückholz Reit im Winkl Bad Kohlgrub Roßhaupten Bischofswiesen Oberaudorf Seeg Waltenhofen Weitnau Oy-Mittelberg Heimenkirch Bayrischzell Röthenbach Allgäu) Schlehdorf Opfenbach Saulgrub Grünenbach Ohlstadt Hergensweiler Rieden am Forggensee Nesselwang Schwaigen Kiefersfelden Kreuth Sigmarszell EisenbergHopferau Unterammergau Halblech Weißensberg Stiefenhofen Missen-Wilhams Wertach NonnenhornBodolz a. See Kochel Oberammergau Rettenberg Jachenau ScheideggWeiler-Simmerberg Wasserburg Bodensee) Ramsau b. Berchtesgaden Eschenlohe Pfronten Ettal Schwangau Oberreute Oberau Burgberg i. Allgäu Lenggries Schönau a. Königssee Oberstaufen Wallgau Farchant Augsburg Senden Ellzee Münsterhausen Weißenhorn Neuburg a.d. Kammel Vöhringen Roggenburg Wiesenbach Ziemetshausen II. Zusätzliche Darstellungen Friedberg 15 Germering Mindelheim Buchloe Lindenberg i. Allgäu Lindau Bodensee) Marktoberdorf Penzberg Wasserburg a. Inn Trostberg Bad Tölz Bad Aibling Miesbach Gmund a. TegernseeHausham 17 Rottach-Egern Traunreut Traunstein Prien a. Chiemsee /Oberndorf) Laufen Freilassing Rosenheim Salzburg Bad Reichenhall Berchtesgaden Füssen Sonthofen Ofterschwang Bolsterlang Fischen i. Allgäu BalderschwangObermaiselstein Holzkirchen Tegernsee Bad Wiessee Murnau a. Staffelsee Immenstadt i. Allgäu Blaichach Grundkarte Stand: Quelle: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Peißenberg 16 Geretsried Peiting 18 Weilheim i. OB Schongau /Braunau a. Inn) Ebersberg Wolfratshausen Kaufbeuren Neuötting Altötting Burghausen Grafing b. München Kempten Allgäu) 14 Starnberg Bad Wörishofen Waldkraiburg Markt Schwaben Landsberg am Lech Memmingen Zentraler Ort der Stufe A gemäß Salzburger Landesentwicklungsprogramm entspricht Oberzentrum) Simbach a. Inn Mühldorf a. Inn München Fürstenfeldbruck Dorfen Schwabmünchen Kreisfreie Stadt, Landkreis Erding Eching Dachau Ursberg Krumbach Schwaben) Breitenthal Illertissen Buch Neufahrn b. Freising Thannhausen Deisenhausen Bellenberg Gemeinde Land Möttingen Ederheim Roding Maxhütte-Haidhof Dietfurt a.d. Altmühl Titting Raitenbuch Wolferstadt Wemding Fünfstetten Huisheim Reimlingen Nennslingen Burgsalach Weißenburg i. Bay. Treuchtlingen Hainsfarth Munningen Wechingen Alesheim Markt Berolzheim Heidenheim Oettingen i. Bay.Megesheim Polsingen Marktoffingen Maihingen Cham Regenstauf Dinkelsbühl Furth im Wald Ehingen a. Ries /Domazlice Taus)) Waldmünchen Teublitz Burglengenfeld Parsberg Hilpoltstein Wallerstein Neunburg vorm Wald Gunzenhausen Oberzentrum Oberviechtach Nabburg Schwandorf Feuchtwangen Amberg Neumarkt i.d. OPf. Raum mit besonderem Handlungsbedarf b) Zeichnerisch erläuternde Darstellung verbaler Ziele Vohenstrauß Altdorf b. Nürnberg Roth Mönchsroth Weiltingen Wilburgstetten Weiden i.d. OPf. Sulzbach-Rosenberg Verdichtungsraum Erlangen Herzogenaurach Bad Windsheim Neustadt a.d. Waldnaab 6 Ochsenfurt Uffenheim Pressath Eschenbach i.d. OPf. Höchstadt a.d. Aisch Miltenberg Tirschenreuth Kemnath Kitzingen Waldsassen Bamberg Würzburg /Cheb Eger)) Marktredwitz Volkach Marktheidenfeld Selb Wunsiedel Hollfeld Gerolzhofen Elsenfeld Obernburg a. Main Erlenbach a. Main 5 Kulmbach 4 Haßfurt Münchberg Bad Hindelang Garmisch-Partenkirchen Krün Grainau Mittenwald Oberstdorf Maßstab 1 : km Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Stand: 1. September 2013 Abb. 3: Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms seit 2013 Entschlackung oder Schwächung der Landesplanung? Quelle: StMWIVT 2013b) Auch das Anbindegebot steht in der politischen Diskussion die Nähe zu hochrangiger Verkehrsinfrastruktur wird heute häufiger hervorgehoben als die Nähe zu Siedlungsschwerpunkten. Ob dies zu einer Amerikanisierung respektive Italienisierung der Landschaft des ländlichen Raumes führt, oder ob dies eine notwendige Anpassung an die veränderten Lebensstile und Konsumgewohnheiten ist dies lässt sich politisch vielstimmig debattieren. Unstrittig ist jedenfalls, dass die räumliche Einzelhandel im Ländlichen Raum Dimension des Einzelhandels eine Art Rückgrat des ländlichen Raumes ist. Dessen kontinuierliche Reflexion ist somit eine zweifellos wichtige Aufgabe. Zweifellos ist aber die Relevanz des Einzelhandels nicht auf die politische Diskussion um die Rolle der Landesplanung zu verkürzen. Es stellt sich konkret die Frage, welche Wege für welches Produkt für angemessen anzusehen sind. Und dabei sind die gestiegene Mobilität und der On- 5

6 line-handel als Grundsatzfragen zu verstehen die Vollversorgung in fußläufiger Nähe kann im ländlichen Raum Bayerns heute kein realistisches Ziel mehr sein, auch wenn derzeit Dorfladeninitiativen einen wahren Boom erleben und auch die großen Lebensmitteleinzelhändler eine breite Vertriebspalette haben. Zugleich kann aber das Postulat der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht voraussetzen, dass ausnahmslos jeder über einen eigenen Pkw und über Internet-Kompetenzen einschließlich Breitband-Anschluss verfügt. Und natürlich bleibt auch die Frage der regionalen Wertschöpfung zentral. Jeder Euro, der jenseits des ländlichen Raumes umgesetzt wird, ist für die lokalen Anbieter und die lokale Gewerbesteuer uninteressant. Und jeder Euro, der für die erforderliche Mobilität per Pkw und Internet aufgewendet werden muss, kann nicht vor Ort ausgegeben werden. Insofern tragen die aktuellen Prozesse der räumlichen Konzentration im Einzelhandel sowie die damit verbundene Kaufkraftverlagerung durchaus das Potenzial in sich, den Stadt-Land- Kontrast zu verschärfen. Verschiedene Ansätze bemühen sich um eine Abmilderung des Gegensatzes: Die aktuelle Diskussion um die neue Regionalität insbesondere in Form von Regionalprodukten betont das Potenzial unverwechselbarer, lokal gebundener Herstellungs- und Vertriebsformen. Die Debatte um ursprünglich urbane Angebotsformen wie Fabrikverkäufe im ländlichen Raum bemüht sich um eine Übersetzung der Factory Outlets in einen anderen Kontext. Diese Nennungen ließen sich fast beliebig fortsetzen der enge Zusammenhang zwischen dem Einzelhandel und dem ländlichen Raum ist offensichtlich. Das Institut für dessen Entwicklungsforschung stellt sich dieser Diskussion mit Nachdruck. Die diesjährigen Beiträge Das Programm der 27. Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche spiegelte die Breite des Themas und der Herausforderungen für den ländlichen Raum wider: ROLAND WÖLFEL CIMA Beratung & Management GmbH): Aktuelle Entwicklungen des Einzelhandels im ländlichen Raum ALEXANDER PAVLOVIC REWE Markt GmbH): Expansion im ländlichen Raum? Standortfaktoren und Strategie von REWE. [Referat in Heiligenstadt] THOMAS SCHULZ EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbh): Lebensmittelversorgung im ländlichen Raum. [Referat in Ansbach] ALEXANDER POPP Landkreis Bayreuth/Stadt Bad Berneck): Eine Frage des Maßstabs? Regionale und kommunale Perspektiven auf Innenstadt und Grüne Wiese. [Referat in Heiligenstadt] DR. HELLMUT FRÖHLICH IHK Nürnberg für Mittelfranken, inzwischen: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat): Überörtliche Steuerung des Einzelhandels im ländlichen Raum aus Sicht der IHK Nürnberg für Mittelfranken. [Referat in Heiligenstadt] THOMAS ENGEL Regierung von Oberfranken): Steuerung des Einzelhandels im ländlichen Raum aus Sicht der Landesplanung. [Referat in Ansbach] WOLFGANG GRÖLL newway, Dynamik & Nahversorgungskonzepte): Nahversorgung im ländlichen Raum sind Bürger die besseren Einzelhändler? [Referat in Ansbach] Allen Referenten sei an dieser Stelle herzlich für Ihr Mitwirken bei den Tagungen gedankt Insbesondere ist auch denjenigen Referenten zu danken, die bereit waren ihr Referat zu verschriftlichen und so einen wichtigen Beitrag zu der vorliegenden Publikation geleistet haben. Literatur ARL = Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern), Hrsg. 2012): Stellungnahme zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern LEP-E), beschlossen vom Bayerischen Ministerrat in seiner Sitzung am 22. Mai Breitenfelder, Michael & Maier, Jörg 2007): Einzelhandel in ländlichen Räumen Oberfrankens. Ist der Weg in Groß- Strukturen unausweichlich? Standort 313), Christaller, Walter 1933): Die zentralen Orte Süddeutschlands. Eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeit der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischer Funktion. Jena. IfE = Institut für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V.), Hrsg. 1996): Versorgung im ländlichen Raum Probleme des Einzelhandels im dörflichen Umfeld. Ergebnisse des siebten Heiligenstadter Gespräches. Kommunal- und Regionalstudien 24. Kronach, München, Bonn: Carl Link Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

7 StMWIVT = Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie), Hrsg. 2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern München. StMWIVT, Hrsg. 2013a): Landesentwicklungsprogramm Bayern LEP). München. StMWIVT, Hrsg. 2013b): Landesentwicklungsprogramm Bayern LEP). Anhang 2 - Strukturkarte. München. TOBIAS CHILLA, MARKUS NEUFELD Prof. Dr. Tobias Chilla ist Professor für Regionalentwicklung am geographischen Institut der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dipl.-Geogr. Markus Neufeld ist dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Gemeinsam engagieren sie sich als Geschäftsführer bzw. Schriftführer im Vorstand des Instituts für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens und haben die 27. Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche organisiert und moderiert. tobias.chilla@fau.de markus.neufeld@fau.de Einzelhandel im Ländlichen Raum 7

8 ROLAND WÖLFEL Themen, Thesen, Trends aktuelle Entwicklungen des Einzelhandels im ländlichen Raum Die Entwicklung des Einzelhandels im ländlichen Raum kann nicht isoliert von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Der Demographische Wandel bringt eine veränderte Kundenstruktur mit sich und auch die Konsumgewohnheiten ändern sich. Überlagert wird dies von einem branchenbezogenen Strukturwandel: Gerade in den letzten Jahren gewinnt der OnlineHandel rasant an Bedeutung und auch die Standortbedingungen für Einzelhändler verändern sich. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Trends aufzuzeigen und deren Konsequenzen für den Einzelhandel im ländlichen Raum zu skizzieren. Die Herausforderungen bergen zugleich auch Chancen für die die genutzt wererungsentwicklung 2008 biseinzelhändler, 2013 insgesamt den wollen. Als gesellschaftliche Rahmenbedingung ist zunächst der demographische Wandel zu nennen. Er beschreibt demographische Veränderungen, zu denen in der Regel Schrumpfungsprozesse wir werden weniger ), Alterungsprozesse wir werden älter ) sowie eine steigende Multikulturalisierung wir werden bunter ) und Individualisierung der Gesellschaft gezählt werden. Bei der Betrachtung im Detail zeigt sich jedoch, dass die Bevölkerungsentwicklung kleinräumig sehr unterschiedlich ist. Bezüglich Wachstum und Schrumpfung lassen sich kaum noch generelle Aussagen treffen im Hinblick auf ländliche oder städtische Räume. Der Kartenausschnitt zeigt Bevölkerungsentwicklung 20 Institut für Regionalwirtschaft Hannover Bam Bayreuth Veränderung 2008 bis 2013 jeweils 1.1.), absolut Bamberg g 2008 bis 2013 ), absolut 50 Hirschaid Unterleinleiter Wiesenttal Ebermannstadt 7 3Eggolsheim Zunahme Abnahme 6,8 3,9 2,5 1,6 0,5-0,5-1,4-2,7 ße 35) 128) 179) 166) 224) 273) 235) 344) 472) Forchheim Hausen adt Pegnitz Gößweinstein Pretzfeld Weilersbach Kirchehrenbach Hallerndorf Heroldsbach g 2008 bis 2013 ), in v. H. mehr nter nter nter nter nter nter nter r Aktuelle Rahmenbedingungen und Herausforderungen Poxdorf Egloffstein Wiesenthau Effeltrich Kunreuth Veränderung 2008 bis 2013 jeweils 1.1), in v. H. Obertrubach Leutenbach Pinzberg Gräfenberg Hiltpoltstein 6,8 3,9 2,5 1,6 0,5-0,5-1,4-2,7 Hetzles Langensendelbach Neunkirchen a.brand Herzogenaurach Erlangen Weißenohe Igensdorf Kleinsendelbach Dormitz 9 Eckental Lauf 73 zenn Fürth adolzburg Zirndorf Bayern 3 Nürnberg Zunahme Abnahme Hersbruck Röthenbach und mehr bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter unter 6,8 3,9 2,5 1,6 0,5-0,5-1,4-2,7 35) 128) 179) 166) 224) 273) 235) 344) 472) Autobahn Bundesstraße 9 Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung in der Fränkischen Schweiz 2008 bis Gemeinden in Bayern Eigene Berechnung und Darstellung nach LfStat 2015a) Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche adt Herzogenaurach zenn adolzburg Z

9 Deutschland Bayern Mittelfranken, RB Bad Windsheim, Stadt Neustadt a.d.aisch, Stadt Höchstadt a.d.aisch, Stadt Langenzenn, Stadt Rothenburg ob der Tauber, Stadt Ochsenfurt, Stadt Feuchtwangen, Stadt 12 Abb. 2: Natürliche Bevölkerungsentwicklung sieben mittelfränkischer Städte 1998 bis Eigene Darstellung nach LfStat 2015a). deutlich, dass Wachstums- blau) und Schrumpfungsgemeinden orange) eng nebeneinander liegen Abb. 1). Die Konsequenz daraus ist, dass jede Kommune ihren eigenen Weg suchen und finden muss, mit der Bevölkerungsdynamik umzugehen. Auch bei der Zu- und Abwanderung gibt es kleinräumig große Unterschiede. Der periphere ländliche Raum ist hier stärker betroffen, da sich Abwanderung oft auch mit der mangelnden Verfügbarkeit bestimmter Infrastrukturen und Arbeitsplätze erklären lässt. Die Initiativen im Breitbandausbau sind hier eine große Chance für die ländlichen Räume. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur könnte eine punktuelle Trendumkehr der Abwanderung aus peripheren ländlichen Räumen initiieren. Zur Verdeutlichung dieser unterschiedlichen Entwicklungen wird beispielhaft die Bevölkerungsentwicklung von sieben mittelfränkischen Städten verglichen. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung je Einwohner Abb. 2) ist im Zeitraum von 1998 bis 2012 bei allen betrachteten Städten negativ, d.h. die Geburten können die Sterbefälle nicht mehr kompensieren. Wie negativ dieser Saldo ist, ist allerdings sehr unterschiedlich. Auch die Bevölkerungsprognose bis 2030 Abb. 3) zeigt große Unterschiede. Bis 2030 kann Langenzenn mit einer Zunahme der Bevölkerung rechnen, Feuchtwangen, Neustadt a. d. Aisch und Höchstadt a. d. Aisch mit einer etwa gleichbleibenden Bevölkerungszahl. Moderate Rückgänge werden für Bad Windsheim und Ochsenfurt prognostiziert, eine deutliche Bevölkerungsabnahme wird für Rothenburg ob der Tauber angenommen. Für die Bevölkerungsprognosen wird von gleichbleibenden Rahmenbedingungen ausgegangen. Dabei bleibt immer die Möglichkeit gegenzusteuern, denn demographische Prozesse sind sehr träge und passieren nicht von heute auf morgen. Ein weiteres Phänomen, das zum demographischen Wandel gezählt wird, ist die Individualisierung. Dies lässt sich gut anhand von Haushaltsstrukturen illustrieren. Um das Jahr 1960 waren Familien mit einem Kind und Familien mit zwei Kindern noch die dominierenden Haushaltsformen. Weitere Haushaltsformen waren die Großfamilie, Alleinlebende und kinderlose Paare. Im Jahr 2010 fällt der Anteil an Singles und alleinlebenden Senioren viel stärker ins Gewicht. Die Anteile von Einzelhandel im Ländlichen Raum 9

10 Bevölkerungsveränderung [%] 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0-1,0-2,0-3,0-4,0-5,0-6,0-7,0-8,0 Bayern Lkr. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Bad Windsheim Neustadt an der Aisch Höchstadt an der Aisch Rothenburg ob der Tauber Langenzenn Ochsenfurt Feuchtwangen Abb. 3: Bevölkerungsprognose sieben mittelfränkischer Städte 2012 bis Eigene Darstellung nach LfStat 2015b). Familien mit einem und mit zwei Kindern sind zurückgegangen. Außerdem tauchen noch eine Vielzahl an weiteren Lebensformen auf, so z.b. Patchwork-Familien, Alleinerziehende und homosexuelle Partnerschaften. Im Ergebnis haben sich die Haushaltsstrukturen viel weiter ausdifferenziert Abb. 4). Die hier dargestellte Individualisierung geht auch mit veränderten Konsummustern einher. Hier ist eine Entwicklung weg vom konsistenten Konsumenten, dessen Verhalten einheitlich und stabil war, hin zu hybridem, multi-optionalen oder gar paradoxen Verhalten zu beobachten. Während der hybride Konsument ein differenziertes Verhalten aufweist, das noch relativ stabil ist, legt der multi-optionale Konsument ein divergierendes Verhalten an den Tag, das kaum noch vorherzusehen ist. Ein solches multi-optionales Konsumverhalten könnte folgendermaßen aussehen: Der Konsument kauft montags bei einem Discounter, mittwochs beim Käsespezialladen und am Samstag auf dem Bio-Wochenmarkt ein. Der Porsche auf dem Discounter-Parkplatz oder das Primark-Prinzip, bei dem als Erlebnis die volle Einkaufstüte im Vordergrund steht all dies sind nur Beispiele für die zunehmende Schwierigkeit, Haushaltsstrukturen 1960 Alleinlebende Frauen Familien mit einem Kind kinderlose Paare Restfamilien Alleinlebende Männer Haushaltsstrukturen 2010 Familien mit einem Kind kinderlose Alleinlebende Paare Senioren 1 Singles 18-50) 1 2 Rest- Familien Familien mit zwei Kindern Alleinerziehende Weibliche Dominanzhaushalte Großfamilien Familien mit zwei Kindern Neue Großfamilien Patchwork- Familien 5+ Alleinerziehende, 2 Kinder homosexuelle Partnerschaften 1-4 Living Apart Together und Mobilie Familien Abb. 4: Haushaltsstrukturen in Deutschland 1960 und Eigene Darstellung nach Horx 2015) Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

11 Konsummuster zu kategorisieren und eine Marktsegmentierung nach Lebensstilen vorzunehmen. Für den Einzelhandel sind die Kunden und deren Bedürfnisse damit deutlich schwieriger einzuschätzen. Aktuelle Trends im Einzelhandel Nach den gesellschaftlichen Trends und Herausforderungen werden nun relevante Trends im Einzelhandel vorgestellt. In den letzten Jahren nimmt der Anteil der privaten Konsumausgaben im Einzelhandel kontinuierlich ab Abb. 5). Allein zwischen den Jahren 2000 und 2013 ist ein Rückgang um 6,8 Prozentpunkte von über 35% auf rund 29% zu verzeichnen. Erklären lässt sich dies damit, dass anteilsmäßig mehr Geld für Energie, Gesundheit sowie Freizeit und Tourismus ausgegeben wird. 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Abb. 5: Anteil des Einzelhandels an privaten Konsumausgaben. Eigene Darstellung nach Statista 2015). Im Verbraucherverhalten spielen darüber hinaus Kopplungseffekte eine wichtige Rolle. Damit ist gemeint, dass die Verbraucher schnell in den Geschäften sein möchten und gerne Zeit sparen, indem sie mehrere Einkäufe in verschiedenen Geschäften am gleichen Standort tätigen. Zudem gewinnen sogenannte Convenience-Produkte an Bedeutung. Immer häufiger werden große Bereiche in Supermärkten mit Fertigprodukten angeboten, die unmittelbar zum Verzehr verfügbar sind. Diese Art von Bequemlichkeit und Zeitersparnis bietet auch der Online-Handel. Allein in den letzten fünf Jahren sind die Umsätze des Online- Handels um 82% gestiegen, auch wenn bei einer derartigen Steigerung das Ausgangsniveau nicht außer Acht gelassen werden darf. Außerdem muss beachtet werden, dass der Onlinehandel heute große Teile des Versandhandels abdeckt, der in der klassischen Form z.b. Quelle) kaum noch existiert. Es gibt im Bereich Handel also auch Verschiebungen, die nicht den stationären Einzelhandel betreffen. Bei einer Studie des ECC 2013) zu den Gründen für den Online-Kauf nannten knapp 50% der Befragten, dass die Bestellung schneller und einfacher gehe als der Kauf im Ladengeschäft. 43,5% nennen als Grund, dass das Produkt online billiger war als im Geschäft. Knapp ein Viertel gibt an, dass die gewünschten Produkte nicht im Geschäft erhältlich waren. Der wechselseitige Bezug von stationärem Einzelhandel und E-Commerce kann gut an dem Phänomen des Showrooming dargestellt werden. Showrooming beschreibt den Vorgang Online- Käufe mit einer Beratung in einem stationären Geschäft vorzubereiten und Produkte so z.b. praktisch zu testen, anschließend aber online mitunter preisgünstiger zu kaufen. In seiner extremsten Form werden Einzelhandelsflächen lediglich als Ausstellungsraum Showroom ) für den Online- Verkauf genutzt. Showrooming trifft auf rund 11% der Online-Einkäufe zu, die in Summe einen Umsatz von ca. sechs Mrd. Euro generieren. Umgekehrt werden hingegen 33% der stationären Einkäufe mit einer Online-Recherche vorbereitet, woraus mit 68 Mrd. Euro etwa der elffache Umsatz entsteht. Hier wird deutlich, dass das Internet für den stationären Einzelhandel auch Chancen birgt. Wichtig bei der Betrachtung des Online-Handels ist auch die Differenzierung nach angebotenem Sortiment Abb. 6). So erreichen Elektronik- und Technik-Sortimente bereits heute einen Online-Anteil von knapp 30%, während Fashion & Lifestyle -Produkte nur einen Online-Umsatz von rund 15% erreichen. Insgesamt werden 18% aller Umsätze im Non-Food-Bereich online erwirtschaftet. Im Lebensmittelbereich liegt dieser Anteil bei gerade einmal 0,4%. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass immer noch über 80% der Umsätze im Non-Food-Bereich im stationären Handel generiert werden; im Lebensmitteleinzelhandel sind dies nach wie vor über 99%. Einzelhandel im Ländlichen Raum 11

12 Nonfood Fashion & Lifestyle Elektronik & Technik Abb. 6: Online-Anteile in verschiedenen Einzelhandelsbranchen. Quelle: HDE 2014: 5). Heim & Garten Spiel & Sport Büro & Co Online 8 10 Offline Im Food-Bereich stellt die Logistik derzeit die größte Herausforderung dar: gerade für verderbliche Lebensmittel ist die Gewährleistung der Kühlkette bis zum Kunden nicht trivial. Sollte für diese Probleme jedoch eine Lösung gefunden werden, so wird innerhalb der Branche mit tiefgreifenden, strukturellen Veränderungen gerechnet. Eine Studie der Stiftung für Zukunftsfragen 2014; Abb. 7) zeigt, dass es durchaus eine Bereitschaft in der Bevölkerung gäbe, auch Lebensmittel online einzukaufen. Auf die Gesamtbevölkerung bezogen könnte sich ein gutes Viertel vorstellen online einzukaufen. Sollte dies allerdings nur in Verbindungen mit Versandkosten möglich sein, verringert sich der Anteil auf unter 10%. Die Bereitschaft in der Bevölkerung unter 35 Jahren wäre mit insgesamt 38% deutlich höher als die der Bevölkerunggruppe 55 Jahre und älter, wo sich lediglich 11% Online-Lebensmittel-Käufe vorstellen könnten. Ein weiterer Trend ist im stationären Lebensmitteleinzelhandel zu beobachten: Hier geht die Entwicklung hin zu qualitätsorientierten Konzepten in der Innenausstattung der Supermärkte. Die Aufenthaltsqualität und das Einkaufserlebnis werden dadurch gesteigert. Eine höhere Einkaufsqualität kann aber auch durch Investitionen im öffentlichen Raum erreicht werden: Platzgestaltung oder Außenmöblierung sind hierfür Beispiele. Schließlich sind an dieser Stelle auch Regionalprodukte zu nennen. Zwar ist nicht einheitlich definiert, was genau regional in diesem Zusammenhang bedeutet, trotzdem erfreuen sich regionale Produkte einer großen Beliebtheit. Das Gefühl, mit dem Kauf etwas für die Region bzw. die regionale Wertschöpfung zu tun oder auch Aspekte der Rückverfolgbarkeit und damit verbunden Qualitätsansprüche können hier als Gründe angeführt werden. In diesem Bereich werden bereits seit geraumer Zeit ganz unterschiedliche Verkaufsformate erfolgreich bespielt wie z.b. die Regionaltheke mit Eiernudeln und Spirituosen aus der Region. Abb. 7: Bereitschaft Lebensmittel online einzukaufen. Quelle: Stiftung für Zukunftsfragen 2014: 1) Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

13 Konsequenzen für den Einzelhandel Welche Konsequenzen haben nun die beschriebenen Rahmenbedingungen und Trends für den Einzelhandel? In Abb. 8 sind zunächst die Konsumausgaben für Deutschland im Jahr 2012 pro Einwohner dargestellt. Sie betrugen Euro, davon entfielen ca. 20% auf den Einzelhandel. Dies entspricht einem Geldwert von Euro. Den größten Anteil an den Ausgaben weist der Bereich Wohnung/Energie mit 24,2% auf. Auch Verkehr und Nachrichtenübermittlung nehmen mit 16,4% einen großen Anteil ein. Zum einen muss man darauf hinweisen, dass Energieeinsparungen z.b. durch intelligentere Bauweisen auch das Potenzial aufweisen das gleichzeitig eingesparte Geld in anderen Bereichen zu konsumieren. Zum anderen lässt sich anhand der Bevölkerungsprognose der potentielle Einzelhandelsumsatz für 2029 berechnen. Das Beispiel der Stadt Heilsbronn illustriert dies. Bei der Prognose von 2013 ohne Berücksichtigung der aktuellen Flüchtlingsthematik) würde sich allein durch den Bevölkerungsrückgang 670 Personen) ein fehlender Einzelhandelsumsatz von knapp 2,5 Mio. Euro ergeben. Dieser Betrag kann in etwa mit dem Jahresumsatz eines Ladengeschäfts gleichgesetzt werden. Der Bevölkerungsrückgang in einigen Regionen und damit verbundene Kaufkraftverluste sind aber nur eine Ursache, wenn die Zahl der stationären Einzelhändler abnimmt. Ein weiterer Grund ist die zunehmende Konkurrenz durch den Online-Handel. Das Beispiel des Verdrängungsprozesses im stationären Buchhandel durch Amazon ist vielleicht das prominenteste Beispiel. Schließlich tragen auch fehlende Regelungen bzgl. der Betriebsnachfolge ihren Teil zu dieser Entwicklung bei. Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass deutschlandweit bis 2020 rund Einzelhändler weniger existieren werden. Die Konkurrenz des Online-Handels betrifft in der Tat viele Innenstädte und zwar unabhängig von ihrer Größe. Aktuelle Studien belegen, dass 20% der Kunden verstärkt online einkaufen und damit auch seltener die Innenstädte aufsuchen IFH & KPMG 2015). Damit ergeben sich Herausforderungen für die innerstädtischen Einzelhandelsstandorte. Eine Möglichkeit ist es, die entstehenden Leerstände mit Cafés oder kulturellen Angeboten aufzufangen. In jedem Fall ist es nötig im Bereich der Innenstadtentwicklung umzudenken, um weiterhin eine kritische Masse an Laufkundschaft zu generieren. 5,9% 9,0% 18,4% 16,4% 6,3% 6,3% 15,0% Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren Bekleidung und Schuhe Wohnung & Energie Einrichtungsgegenstände & Hausrat Verkehr, Nachrichtenübermittlung Freizeit, Unterhaltung und Kultur Hotellerie und Gastronomie Übrige Verwendungszwecke Konsumausgaben je Einwohner in 4,9% 24,2% Deutschland davon im Einzelhandel: 15,0% Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 4,9% Bekleidung und Schuhe ca Beispiel Heilsbronn Bevölkerung Bevölkerungsprognose Differenz -670 Fehlender Einzelhandelsumsatz in Heilsbronn 2029 ca Abb. 8: Konsumausgaben im Einzelhandel. Eigene Berechnungen Einzelhandel im Ländlichen Raum 13

14 In Abb. 9 sind verschiedene aktuelle Tendenzen in der Standortentwicklung zusammengefasst, differenziert nach lokaler und regionaler Ebene sowie im Hinblick auf die Betriebstypen. Auf lokaler Ebene werden B-Lagen, Stadtteilzentren und Kleinstädte eher als unattraktiv betrachtet, wohingegen Innenstädte, 1A-Lagen, Versorgungslagen als attraktiv bewertet werden. Regional gesehen sind die neuen Bundesländer und ländliche Regionen weniger attraktiv als Metropolregionen in den alten Bundesländern und Großstädte. Bei Betriebstypen sind z.b. traditionelle, passive Konzepte und Geschäfte ohne nennenswertes Profil mit mehr Schwierigkeiten behaftet als beispielsweise inhabergeführte Spezialisten, innovative Filialisten, Discounter aber auch große Vollsortimenter. B-Lagen, Nebenlagen Stadtteilzentren, Kleinstädte Neue Bundesländer außer Sachsen) ländliche Regionen Mittelmaß Tlw. traditioneller Einzelhandel passive Abwarter Kleine Supermärkte Alte Kaufhaus-Konzepte Geschäfte ohne Profil Lokal Regional Betriebstypen Innenstädte, 1A-Lagen Versorgungslage, Sondergebiete Metropolregionen in den alten Bundesländern z.b. Nürnberg, Rhein-Main) Großstädte wie München, Hamburg, Köln Spezialisten inhabergeführt) innovative Filialisten Vertikalisten Discounter Convenience-Anbieter Große Vollsortimenter Abb. 9: Tendenzen in der Standortentwicklung. Eine besondere Entwicklung war im Lebensmitteleinzelhandel zu beobachten. Abb. 10 zeigt die Veränderung der Anzahl sowie der Flächenleistung verschiedener Betriebstypen zwischen 2006 und Es ergibt sich folgendes Bild: Die Anzahl an großen Supermärkten, Discountern, Supermärkten und SB-Warenhäusern steigt. Demgegenüber geht die Anzahl kleiner Lebensmittelläden um fast 40% zurück. 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% -10% -20% -30% -40% große Supermärkte Betriebsanzahl Flächenleistung Discounter Supermärkte SB-Warenhäuser kleine Lebensmittelmärkte Abb. 10: Einwicklung der Betriebsanzahl und Flächenleistung im Lebensmitteleinzelhandel. Eigene Darstellung nach EHI 2013). Betrachtet man hingegen die Entwicklung der Flächenleistung also den Umsatz pro m² Verkaufsfläche im gleichen Zeitraum, zeigt sich, dass die kleinen Lebensmittelläden ihre Flächenleistung um mehr als 56% steigern konnten; alle anderen Betriebstypen verzeichneten einen leichten Verlust in der Flächenleistung. Zwar liegt der Umsatz in kleinen Lebensmittelläden mit ca /m² nach wie vor deutlich unter dem der übrigen Betriebstypen >3.800 /m²). Dies zeigt jedoch offensichtlich, dass gerade auch auf Kleinflächen ökonomisch tragfähig gewirtschaftet werden kann Diese Entwicklung konterkariert den grundsätzlichen Trend zu mehr Fläche bei gleichzeitiger geringerer Flächenleistung gemessen in Umsatz je m²). Dieses Thema betrifft den ländlichen Raum ganz besonders, weil in der Regel die Flächenleistung entscheidet, ob die Miete erwirtschaftet und Mitarbeiter bezahlen werden können. Der Rückgang der kleineren Lebensmittelläden gerade im ländlichen Raum offenbart eine weitere Konsequenz: Im Jahr 2010 hatten 25% der Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

15 Chancen für den ländlichen Raum Kopplungseffekte durch räumliche Anbindung, Bsp. EBS Bevölkerung keinen fußläufigen Zugang mehr zum Lebensmitteleinzelhandel waren dies lediglich sieben Prozent der Bevölkerung. Hier sind Politik und Raumordnung gefragt, Rahmenbedingungen zu schaffen um die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum auch im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels zu gewährleisten. 36% Chancen für den Einzelhandel im ländlichen Raum 37% Zweifelsohne stellen die bisher skizzierten Entwicklungen den stationären Einzelhandel vor Herausforderungen. Diese Herausforderungen sind aber immer auch mit Chancen verbunden. Zunächst hat sich die Wahl der Einkaufsorte in zweierlei Hinsicht verändert. Erstens nahm die Häufigkeit am Wohnort einzukaufen in den letzten Jahren deutlich zu. Räumliche Nähe spielt also eine entscheidende Rolle für die Konsumenten. Dies birgt die Chance mit einem stationären Einzelhandelsangebot zu profitieren, zumal diese Entwicklungen bei Bewohnern unterschiedlicher Stadtgrößen gleichermaßen festzustellen ist. Zweitens nahm die Häufigkeit in Online-Shops einzukaufen deutlich zu, während gleichzeitig die Häufigkeit der Besuche in Shopping- oder Fachmarktzentren sowie Factory Outlet Centern abnahm. Sowohl in Bezug auf die räumliche Lage als auch auf verschiedene Formate scheint der Faktor Zeit eine große Rolle zu spielen. Die Entwicklung, dass wohnortnahe Standorte wieder häufiger aufgesucht werden, bietet viele Möglichkeiten. So gibt es viele individuelle Lösungen beispielsweise für Schlecker-Leerstände. Beispiele für Nachfolgermodelle sind drogeria, Ihr Platz, DroNova und Drehpunkt. Auch Dorfläden oder andere alternative Konzepte sind möglich. Diese Lösungen erfordern jedoch in der Regel Kooperation vor Ort. Des Weiteren müssen Kopplungseffekte geschaffen werden. Das Beispiel Ebermannstadt zeigt, dass die Innenstadt zusätzlich zum Supermarkt bzw. Discounter dann am häufig besucht wird, wenn der Supermarkt/Discounter in kurzer Laufdistanz liegt Abb. 11). Konkret in diesem Beispiel heißt dies: 37% der Kunden des innenstadtnahen REWE besuchen auch die Innenstadt, während beispielsweise nur 14% der Netto-Kunden auch die Innenstadt aufsuchen. Eine entsprechende Anbindung des Lebensmitteleinzelhandels in Ortsrandlage an die innerört- Einzelhandel im Ländlichen Raum 21% Innenstadt 18% 14% 14% Abb. 11: Kopplungseffekte durch räumliche Anbindung am Beispiel Ebermannstadt. lichen Einzelhandelslagen durch attraktive und kurze Verbindungswege ist folglich die Voraussetzung, dass auch Ortskerne von den Entwicklungen am Ortsrand profitieren können. Auch im Onlinehandel ist es wichtig, die Chancen zu erkennen und zu nutzen. Geschäfte müssen heutzutage unbedingt im Internet auffindbar sein. Wichtig ist dabei, dass Einzelhändler bei der Suche im Internet möglichst weit oben unter den Suchergebnissen erscheinen, weil die Produktsuche zu mehr als 80% in einer Suchmaschine in der Regel Google beginnt. Hier kann eine entsprechende Suchmaschinenoptimierung hilfreich sein. Zugleich ist es zuträglich, möglichst viele überzeugende Kontaktpunkte bei der Internet-Recherche zu schaffen. Dies ist beispielsweise über den Eintrag in google-maps oder entsprechenden Branchenportalen vgl. Gelbe Seiten ) zu erreichen. Weiterhin ist relevant, dass Vertriebskanäle nicht mehr voneinander getrennt zu sehen sind Multi Channel ), sondern der Kunde im Mittelpunkt eines vernetzten Vertriebssystems steht Cross-Channel Handel ). Dies bedeutet, dass das Einkaufen im Ladengeschäft, über das Internet von zu Hause oder mobil und z.b. im Katalog erfolgen kann, diese unterschiedlichen Kanäle aber auch miteinander vernetzt sind. Dies muss erkannt, akzeptiert und ausgebaut werden. Eine große Stellung nehmen dabei 15

16 Smartphones oder Tablets als mobile Endgeräte ein das Internet spielt dabei die entscheidende Rolle. So lesen ein Drittel der Kunden Bewertungen im Internet oder holen anderweitig Informationen zu stationär angebotenen Produkten ein, zwei Drittel nutzen gelegentlich Vergleichsportale, knapp die Hälfte der Kunden verwendet ihr Smartphone direkt im Geschäft für einen Preisvergleich. Wichtig ist es also, sich als stationärer Einzelhandel mit diesem Thema zu befassen. Eine Möglichkeit diese Entwicklungen zu nutzen ist es Verkaufsflächen zu digitalisieren also zusätzliche Produkte online anzubieten. So ist es möglich eine größere Sortimentsbreite anzubieten ohne direkt höhere Kosten für die Verkaufsfläche zu verursachen. Empfehlungen und Schlussfolgerungen Die zahlreichen, in diesem Beitrag skizzierten Veränderungen im Einzelhandel lassen keine allgemeingültigen Antworten auf die Herausforderungen zu. Die Situation jeder Kommune muss zwar im regionalen Kontext, aber für sich und im Detail betrachtet werden. Die Frage ist dann, wie man auf Veränderungen reagiert. Wenn der Wind des Wandels weht, errichten die einen Schutzmauern, die anderen bauen Windmühlen CHINESISCHES SPRICHWORT Individualität und Qualität sowie neue und mutige Konzepte im Einzelhandel sind nötig und müssen gefördert werden. Kommunen können hier Impulse geben und positive Rahmenbedingungen schaffen. Für den Handel ist es notwendig aktiv zu sein: Der Händler muss dort sein, wo auch der Kunde ist. D.h. wenn der Kunde im Internet ist, muss der Händler eben auch im Internet auffindbar sein. Der etablierte, stationäre Handel kann hier viel von den Entwicklungen im Online-Bereich lernen. Umgekehrt suchen sich inzwischen auch Online- Händler Offline-Standorte z.b. Amazon). Demgegenüber haben die stationären Händler bereits eine Offline-Präsenz ; für sie ist es also potentiell viel leichter zusätzlich Online-Angebote aufzubauen als für einen Online-Händler einen geeigneten Laden-Standort zu finden. Schließlich kommt dem Faktor Nähe eine ganz besondere Rolle zu sowohl räumlich, zeitlich als auch persönlich. Literatur ECC = E-Commerce-Center) 2013): Cross-Channel-Einkaufserlebnis Auf den Wohlfühlfaktor kommt es an Ein Whitepaper des E-Commerce-Center ECC) am IFH Köln. de_de smarter_commerce crosschannel_einkaufserlebnis.pdf ). EHI = EHI Retail Institute) 2013): EHI Handelsdaten aktuell HDE = Handelsverband Deutschland) 2014): Handel digital Online Monitor ). Horx, Matthias 2015): Megatrend Individualisierung ). IFH = Institut für Handelsforschung) & KPMG 2015): Consumer Barometer: Online- und Local-Shopping auf dem Vormarsch. Pressemitteilung vom 9. März LfStat = Bayerisches Landesamt für Statistik) 2015a): Bevölkerungsstand, Lebendgeborene, Gestorbene. LfStat 2015b): Bevölkerungsvorausberechnung für Gemeinden ab Einwohnern. statistik/gemeinden/ ). Statista 2015): Anteil des Einzelhandels an den privaten Konsumausgaben in Deutschland in den Jahren 2000 bis Nach Daten des Statistischen Bundesamtes und HDE ). Stiftung für Zukunftsfragen, Hrsg. 2014): Butter, Milch und Käse per Mouseklick? Jeder vierte Deutsche würde Lebensmittel online kaufen. Forschung aktuell ), Newsletter vom 26. November ROLAND WÖLFEL Roland Wölfel ist Geschäftsführer und Partner der CIMA Beratung und Management GmbH und Büroleiter am Standort Forchheim. woelfel@cima.de Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

17 THOMAS ENGEL Steuerung des Einzelhandels im ländlichen Raum aus Sicht der Landesplanung Im Mittelpunkt der Steuerung des Einzelhandels aus Sicht der Landesplanung stehen die Regelungen des Landesentwicklungsprogramms Bayerns 1 LEP) zur landesplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten. Da Einzelhandelsgroßprojekte in erster Linie Betriebe im Sinn des 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung BauNVO) sind 2, kommt eine Betrachtung der Steuerungsmöglichkeiten des LEP nicht ohne die Darstellung der bauplanungsrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben aus. 1. Bauplanungsrechtliche Grundlagen Wie bei allen städtebaulich relevanten Vorhaben nach 29 Abs. 1 des Baugesetzbuches BauGB) bestimmt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebs zunächst maßgeblich danach, in welchem planungsrechtlichen Bereich das Vorhaben realisiert werden soll, ob es also im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans 30 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB), im unbeplanten Innenbereich 34 BauGB) oder im Außenbereich 35 BauGB) gelegen ist. Darüber hinaus ist bei der Beurteilung von Einzelhandelsbetrieben von wesentlicher Bedeutung, dass das Bauplanungsrecht zwei Grundtypen unterscheidet: Zum einen die von 11 Abs. 3 BauNVO erfassten Einzelhandelsgroßprojekte, die im Geltungsbereich von Bebauungsplänen nach der Art der Nutzung nur in Kerngebieten oder in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind, zum anderen die nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallenden Einzelhandelsbetriebe, die auch in anderen Baugebieten verwirklicht werden können. 1.1 Nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, also eines Bebauungsplans, der mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Einzelhandelsbetrieb zulässig, wenn er den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht 30 Abs. 1 BauGB). Im vorliegenden Zusammenhang ist nur die Zulässigkeit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung von Interesse, die im Bebauungsplan regelmäßig durch Festsetzung eines in der BauNVO aufgeführten Baugebiets erfolgt 1 Abs. 3 BauNVO). Danach sind nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe zunächst zulässig in allgemeinen Wohngebieten, sofern es sich um der Versorgung des Gebiets dienende Läden handelt 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Ob es sich um einen Nachbarschaftsladen in diesem Sinne handelt, ist ein im Einzelfall zu prüfendes Kriterium, wobei auch Lebensmittelmärkte, Discounter und Supermärkte unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit hierunter fallen können. Läden sind daneben allgemein zulässig in besonderen Wohngebieten 4a Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe sind allgemein zulässig in Dorfgebieten 5 Abs. 2 Nr. 5 BauN- VO), Mischgebieten 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) und Kerngebieten 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Darüber hinaus werden nicht unter 11 Abs. 3 Satz 1 BauN- VO fallende Einzelhandelsbetriebe auch von dem Begriff der Gewerbebetriebe aller Art im Sinn von 8 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO erfasst, so dass sie auch in Gewerbe- und Industriegebieten allgemein zulässig sind. Ausnahmsweise zulässig sind der Versorgung des Gebiets dienende Läden darüber hinaus im reinen Wohngebiet 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Die Baugebietsvorschriften der BauNVO enthalten regelmäßig einen mehr oder weniger umfangreichen Katalog der zulässigen Nutzungen vgl. im Einzelnen die jeweiligen Absätze 2 und hinsichtlich der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen die Absätze 3 der 2 9 BauNVO). Um den Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen städtebaulichen Vorstellungen hinsichtlich des Rahmens zulässiger Nutzungen im Bebauungsplangebiet Einzelhandel im Ländlichen Raum 17

18 umzusetzen, räumt 1 Abs. 5 ff. BauNVO Feinsteuerungsmöglichkeiten ein. Von Bedeutung im Zusammenhang mit Einzelhandelsbetrieben sind dabei insbesondere die Vorschriften des 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO. Nach 1 Abs. 5 BauNVO kann im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die nach den 2, 4 bis 9 und 13 BauNVO allgemein zulässig sind, nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt. Eine weitergehende Differenzierung erlaubt 1 Abs. 9 BauNVO. Danach kann im Bebauungsplan wenn dies besondere städtebauliche Gründe rechtfertigen festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können. Die Vorschrift ermöglicht eine Differenzierung innerhalb der in den jeweiligen Baugebietskatalogen der BauNVO genannten Nutzungstypen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des 1 Abs. 9 BauNVO kann daher eine Gemeinde z.b. in einem am Ortsrand gelegenen Gewerbegebiet Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe ausschließen; Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe stellen eine städtebaulich abgrenzbare Unterart der im Gewerbegebiet zulässigen Gewerbebetriebe aller Art vgl. 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) dar. Mit besonderen städtebaulichen Gründen im Sinn des 1 Abs. 9 BauNVO ist gemeint, dass es spezielle Gründe gerade für die gegenüber 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss 3. Es ist ein legitimes städtebauliches Ziel einer Gemeinde, für Randlagen Sortimentsbeschränkungen festsetzen, um die innerstädtische Kernzone, das Zentrum, zu stärken 4. Ein nach 1 Abs. 9 BauNVO zulässiger Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben ist auch keine unzulässige Verhinderungsplanung, wenn er die zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde schützen soll, zumal nach 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu berücksichtigen sind 5. Im Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungspläne sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist 30 Abs. 2 BauGB). Im unbeplanten Innenbereich nach 34 Abs. 1 BauGB gelten für Einzelhandelsbetriebe im Grundsatz keine Besonderheiten: Sie sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile bauplanungsrechtlich zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die weiteren Voraussetzungen des 34 Abs. 1 BauGB vorliegen. In faktischen Baugebieten im Sinn des 34 Abs. 2 BauGB ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein anhand der Bestimmungen der BauNVO zu beurteilen. Nach 34 Abs. 3 BauGB ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass von an sich im unbeplanten Innenbereich zulässigen Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein dürfen 6. Im Außenbereich bemisst sich die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben nach 35 BauGB. Da es sich hierbei jedenfalls regelmäßig nicht um privilegierte Vorhaben nach 35 Abs. 1 BauGB handelt, scheitert die Zulässigkeit in aller Regel daran, dass öffentliche Belange im Sinn von 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden. 1.2 Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe Geltungsbereich von Bebauungsplänen 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO enthält für die dort genannten Einzelhandels- und Handelsbetriebe eine Zulassungsschranke. Diese Betriebe sind nur in Kerngebieten und in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. In anderen durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten insbesondere in Misch- und Gewerbegebieten sind sie folglich bauplanungsrechtlich unzulässig. Zur Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich bzw. Außenbereich vgl. unten Abs. 3 Satz 1 BauNVO erfasst Einkaufszentren Nr. 1), großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können Nr. 2) und sonstige großflächige Han Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

19 delsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an Letztverbraucher und auf ihre Auswirkungen den genannten großflächigen Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind Nr. 3) Einkaufszentren Der Begriff des Einkaufszentrums ist gesetzlich nicht definiert. In der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass ein Einkaufszentrum im Regelfall einen von vorneherein einheitlich geplanten, finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe zumeist verbunden mit verschiedenen Dienstleistungsbetrieben voraussetzt 7. Dementsprechend ist ein Einkaufszentrum anzunehmen, wenn Einzelhandelsbetriebe verschiedener Art und Größe räumlich konzentriert werden und die einzelnen Betriebe aus der Sicht des Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein räumliches Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten 8. Mehrere Betriebe ohne eine von vorneherein einheitliche Planung stellen ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dar, wenn außer ihrer räumlichen Konzentration ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und Kooperation besteht, welche die Ansammlung mehrerer Betriebe zu einem planvoll gewachsenen und aufeinander bezogenen Ganzen werden lässt 9. Gemeinsame Werbung oder eine verbindende Sammelbezeichnung können Indizien für das Vorliegen eines Einkaufzentrums sein, sind aber keine zwingende Voraussetzung 10. Einkaufszentren sind abzugrenzen von einer bloßen, mehr oder weniger zufälligen Ansammlung mehrerer Läden auf einem oder mehreren benachbarten Grundstücken. Ein Einkaufszentrum muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass diese die in 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO enthaltene Regelvermutungsgrenze von m² Geschossfläche überschreiten muss 11. Ein Einkaufszentrum setzt daneben zwingend das Vorliegen mehrerer Einzelhandelsbetriebe voraus. Vor allem in Ortsteilen und kleineren Orten kann bereits die Zusammenfassung von nur wenigen Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe mit zentrenbildender Funktion ein Einkaufszentrum darstellen 12. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles. Bei entsprechender baulicher Ausgestaltung und Größe können auch bereits drei Märkte ein Einkaufszentrum darstellen 13. Auch Fachmarktzentren können die Merkmale eines Einkaufszentrums im Sinn von 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO erfüllen Großflächige Einzelhandelsbetriebe 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO erfasst großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen: Nur wenn ein Einzelhandelsbetrieb großflächig ist, muss geprüft werden, ob es bestimmte Auswirkungen der in 11 Abs. 3 BauNVO genannten Art haben kann. Das bedeutet, dass die Rechtsfolge Zulässigkeit nur in Kerngebieten oder Sondergebieten) nur greift, wenn ein Einzelhandelsbetrieb sowohl großflächig ist als auch die genannten Auswirkungen aufweist. Die Großflächigkeit und die in der Vorschrift bezeichneten Auswirkungen sind zwei eigenständige Merkmale für die Eingrenzung der nur in Kern- und Sondergebieten zulässigen Einzelhandelsbetriebe 14. Das Merkmal der Großflächigkeit ist anhand der Verkaufsfläche zu bestimmen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Grenze der Großflächigkeit bei 800 m² Verkaufsfläche 15. Verkaufsfläche ist die dem Verkauf dienende Fläche, wobei hierzu auch die Fläche der Gänge und Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände sowie Kassenzonen zählen. Einzubeziehen sind auch die Verkaufsthekenbereiche, die vom Kunden nicht betreten werden dürfen, ein Kassenvorraum einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Ware und Entsorgen des Verpackungsmaterials) sowie ein Windfang. Nicht Teil der Verkaufsflächen sind demgegenüber Flächen, auf denen für den Kunden nicht sichtbar die handwerkliche und sonstige Vorbereitung Portionierung etc.) erfolgt sowie reine) Lagerflächen 16. Wie oben bereits erwähnt, verlangt 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO als Voraussetzung für die Sondergebietspflicht des Vorhabens darüber hin- Einzelhandel im Ländlichen Raum 19

20 aus, dass dieses sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken kann. Diese Auswirkungen konkretisiert 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO näher; beispielhaft genannt sind Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich des Betriebs und auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden. Nach der Regelvermutung des 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO sind derartige Auswirkungen anzunehmen, wenn der Betrieb eine Geschossfläche von m² hat. Die Geschossfläche beinhaltet die Verkaufsfläche und sonstige Flächen wie etwa Lager oder Büro) des Einzelhandelsbetriebs. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung im Handel in vielen Bereichen seit Jahren durch eine Verringerung der Lagerkapazitäten in den Einzelhandelsbetrieben, den Übergang zu Zentrallagern und die Verlagerung von Lagerkapazitäten auf die Straße gekennzeichnet war. Diese Entwicklung hat etwa für den Sektor der Lebensmittelsupermärkte zur Folge, dass die Regelvermutung von 1200 m 2 Geschossfläche einer Verkaufsfläche von etwa 900 m 2 entspricht 17. Die Regelvermutung des 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO kann bei städtebaulichen oder betrieblichen Besonderheiten des Einzelfalles widerlegt werden. Sie gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als m² Geschossfläche nicht vorliegen. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) 18. Aus der Regelvermutung lässt sich eine Zuweisung der Darlegungslast entnehmen 19 : Unterhalb des Wertes der Regelvermutung ist es Aufgabe der Genehmigungsbehörde, im Einzelfall Anhaltspunkte dafür geltend zu machen, dass mit maßgeblichen Auswirkungen zu rechnen ist, während oberhalb des Wertes die Darlegungslast, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit keinen maßgeblichen Auswirkungen zu rechnen ist, dem Antragsteller zukommt. Dessen Darlegungslast nimmt regel- mäßig in dem Umfang zu, in dem der Betrieb die Geschossfläche von 1200 m² überschreitet. Für das Eingreifen der Regelvermutung nach 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wie auch für deren Widerlegung kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vorneherein in der zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll Unbeplanter Innenbereich und Außenbereich Liegt das Baugrundstück, auf dem ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb oder ein Einkaufszentrum errichtet werden soll, im unbeplanten Innenbereich nach 34 Abs. 1 BauGB, ist zunächst zu prüfen, ob sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit aus dieser Vorschrift ergibt. Ist dies nicht der Fall, kann Baurecht für das Vorhaben nur durch Aufstellung eines Bebauungsplans, für den dann 11 Abs. 3 BauNVO vgl. oben 1.2.1) gilt, geschaffen werden. Im Rahmen von 34 BauGB hängt die Zulässigkeit des Vorhabens u.a. davon ab, dass es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die maßgebliche Umgebungsbebauung einfügt. Für diese Frage ist insbesondere von Interesse, ob die Umgebung bereits durch ein Einzelhandelsgroßprojekt geprägt wird. Im Anwendungsbereich des 34 Abs. 1 BauGB ist 11 Abs. 3 BauNVO nur insoweit von Bedeutung, als bei der Bestimmung des Rahmens der in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungsarten zu prüfen ist, ob ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb bereits vorhanden ist oder nicht 21. Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet im Sinn der BauNVO insbesondere einem Kerngebiet nach 7 BauNVO kann ein Einzelhandelsgroßprojekt auch nach 34 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig sein. Allerdings wird die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich durch 34 Abs. 3 BauGB beschränkt. Danach dürfen von Vorhaben nach 34 Abs. 1 oder 2 BauGB keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Die Vorschrift wurde im Jahr 2004 in das Gesetz aufgenommen 22, da die über die nähere Umgebung hinausgehenden Fernwirkungen des Vorhabens Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

21 auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung, wie sie in 11 Abs. 3 BauNVO angesprochen sind, im Rahmen von 34 Abs. 1 und 2 BauGB nicht Prüfungsmaßstab sind 23. Zentrale Versorgungsbereiche i.s. von 34 Abs. 3 BauGB sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Sie können sich sowohl aus planerischen Festlegungen als auch aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben. Ein Vorhaben lässt schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Standortgemeinde jedenfalls dann erwarten, wenn es deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können. Dabei kann als Maßstab zur Feststellung schädlicher Auswirkungen der zu erwartende Kaufkraftabfluss herangezogen werden 24. Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinn von 34 BauGB kann im Übrigen nach 9 Abs. 2a BauGB 25 festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können. Die Festsetzung kann nur zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche getroffen werden. Auf der Grundlage dieser Festsetzungsmöglichkeit können damit insbesondere Regelungen über die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben getroffen werden 26. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe und Einkaufszentren im Außenbereich als sonstige Vorhaben wird in der Praxis regelmäßig daran scheitern, dass öffentliche Belange im Sinn von 35 Abs. 2 BauGB beeinträchtigt werden; beispielhaft sei nur der Belang des Erhaltes der natürlichen Eigenart der Landschaft 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) genannt. Neben den in 35 Abs. 3 BauGB ausdrücklich normierten Belangen kann auch der öffentliche Belang eines Planungserfordernisses die Zulassung eines Einzelhandelsgroßprojektes im Außenbereich hindern, wenn das Vorhaben einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nur eine Abwägung im Rahmen einer förmlichen Bauleitplanung angemessen Rechnung zu tragen vermag. Dies ist bei Einzelhandelsgroßprojekten nach 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO regelmäßig der Fall, da sie im Verhältnis benachbarter Gemeinden einen qualifizierten Abstimmungsbedarf im Sinn von 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB auslösen Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten durch das LEP Das LEP enthält in Ziel B 5.3 eine detaillierte Regelung über die landesplanerische Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten 28. Die Bedeutung des Fachziels für Einzelhandelsgroßprojekte liegt insbesondere darin, dass die Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der Raumordnung anzupassen sind 1 Abs. 4 BauGB) und damit die Festsetzungen eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel im Sinn von 11 Abs. 3 BauNVO dem Ziel nicht widersprechen dürfen. Für Einzelhandelsgroßprojekte besteht ein Bedarf an landesplanerischer Steuerung vor dem Hintergrund, dass sie wegen ihrer Größe und ihres umfassenden Warenangebotes regelmäßig erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen in ihrer Standortgemeinde und in benachbarten zentralen Orten haben. Sie sind regelmäßig Anknüpfungspunkte für weitere Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben und ergänzenden Nutzungen und können bestehende Versorgungsstrukturen beeinträchtigen. Ziel der landesplanerischen Steuerung ist es daher, die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung zu gewährleisten. Das Ziel enthält vor allem Regelungen dazu, in welchen Gemeinden Einzelhandelsgroßprojekte zulässig sind, über den Standort insbesondere das Erfordernis der städtebaulich integrierten Lage und mittels der Festlegung maximaler Kaufkraftabschöpfungsquoten über die Größe der Betriebe. 2.1 Anwendungsbereich des Ziels Das Ziel gilt für Einzelhandelsgroßprojekte, also zunächst die von 11 Abs. 3 BauNVO erfassten Vorhaben 29. Diese Anknüpfung des Anwendungsbereichs an 11 Abs. 3 BauNVO stellt eine Erleichterung für die Praxis dar. Für Einzelhandelsbetriebe, die 11 Abs. 3 BauNVO nicht unterfallen, gelten die Beschränkungen des Ziels also insoweit nicht. Allerdings wurde mit dem LEP 2013 der Anwendungsbereich des Ziels gegenüber Einzelhandel im Ländlichen Raum 21

22 der vorherigen Rechtslage ausgeweitet. Vom Begriff des Einzelhandelsgroßprojektes sind nunmehr auch Agglomerationen von jeweils für sich betrachtet nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben auch im Anschluss an ein Einzelhandelsgroßprojekt im räumlich-funktionalen Zusammenhang, die überörtlich raumbedeutsam sind, erfasst 30. Vor dem Hintergrund, dass Einkaufszentren dem 11 Abs. 3 BauNVO unterfallen, handelt es sich bei Agglomerationen in diesem Sinn um eine Häufung von Einzelhandelsbetrieben, die die Merkmale eines Einkaufszentrums noch) nicht erfüllt 31. Im Hinblick darauf, dass auch dort ein Verkauf an Letztverbraucher erfolgt, sind Einzelhandelsbetriebe im Sinn des LEP auch Verkaufsstätten, in denen Werksverkauf stattfindet, sowie Fabrikverkaufszentren Factory-Outlet-Center). 2.2 Lage im Raum Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen nach Ziel Satz 1 LEP nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. Zentrale Orte sind Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren Ziel LEP). Die Ober- und Mittelzentren sind in Anhang 1 des LEP bestimmt, die Grundzentren werden in den Regionalplänen festgelegt Ziel LEP). Die zentralörtliche Kategorie der Grundzentren wurde erstmals in das LEP 2013 aufgenommen. Diese Kategorie ersetzt die nach vorheriger Rechtslage bestehenden Klein- und Unterzentren sowie Siedlungsschwerpunkte. Dementsprechend können bestehende Klein- und Unterzentren sowie Siedlungsschwerpunkte als Grundzentren beibehalten werden Grundsatz LEP). Damit scheiden in der Regel Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion als Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte aus. Derartige Vorhaben entsprechen von ihrer Dimension her regelmäßig auch nicht der Versorgungsfunktion solcher Gemeinden. Allerdings enthält Ziel LEP eine Ausnahme für Nahversorgungsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von m². Diese sind im Hinblick auf die Sicherstellung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs in allen Gemeinden und damit auch in nicht zentralen Orten zulässig. Die Verkaufsfläche von m² wird als Orientierungsrahmen für den wirtschaftlichen Betrieb eines breiten einzelbetrieblichen Nahversorgungsangebotes angesehen 32. Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Ausnahmeregelung steht das Ziel, wonach Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden dürfen, nicht im Widerspruch zu einer angemessenen Versorgung ländlicher Bereiche. Hinzu kommt, dass Einzelhandelsbetriebe unterhalb der von 11 Abs. 3 BauNVO erfassten Größenordnung abgesehen von dem oben genannten Fall von Agglomerationen ohnehin nicht von Ziel 5.3 LEP erfasst werden. Eine weitere in diesem Fall einengende Ausnahmeregelung enthält Ziel Satz 2 LEP mit der Bestimmung, dass Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, nur in Mittel- und Oberzentren sowie in Grundzentren mit bestehenden Versorgungsstrukturen in dieser Bedarfsgruppe möglich sind. Das Fachziel für Einzelhandelsgroßprojekte unterscheidet im Hinblick auf die Sortimente solche des Nahversorgungsbedarfs, des Innenstadtbedarfs und des sonstigen Bedarfs. Zu letzteren gehören insbesondere Möbel, Baumarktartikel, Fahrräder, Zooartikel sowie Autoteile und Autozubehör. Die Einteilung der Sortimente und Bedarfsgruppen ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage 2 zur Begründung des LEP. Die Ausnahmeregelung in Ziel Satz 2 LEP geht davon aus, dass insbesondere Möbel-, Bau- und Gartenmärkte aufgrund ihrer besonderen Standortanforderungen und ihrer Größenordnung besondere überörtliche Auswirkungen entfalten und Grundzentren vor dem Hintergrund ihrer Versorgungsfunktionen für solche Projekte regelmäßig nicht geeignet sind. Dies erschließt sich ohne weiteres aus der in Grundsatz LEP festgelegten Funktion der Grundzentren, die darauf hinwirken sollen, dass die Bevölkerung ihres Nahbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt wird. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn in einem Grundzentrum bereits Versorgungsstrukturen in der Bedarfsgruppe der Sortimente des sonstigen Bedarfs bestehen. Dann ist dort auch eine Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte mit überwiegenden Sortimenten des sonstigen Bedarfs möglich Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

23 2.3 Städtebaulich integrierte Lage Die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte muss nach Ziel Satz 1 LEP in der Gemeinde an städtebaulich integrierten Standorten erfolgen. Das Ziel bestimmt selbst zwei Ausnahmen. Ausweisungen in städtebaulichen Randlagen sind zulässig, wenn entweder das Einzelhandelsgroßprojekt überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dient oder wenn die Gemeinde nachweist, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen. Zunächst stellt sich die Frage, was unter einem städtebaulich integrierten Standort zu verstehen ist. Nach der Begründung zu Ziel LEP handelt es sich dabei um Standorte innerhalb eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen, die über einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich und eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV) verfügen. Erfasst sind weiter direkt an einen solchen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang angrenzende Standorte, wenn sie an einen Gemeindeteil anschließen, der nach Bevölkerungsanteil und Siedlungsstruktur einen Hauptort der Gemeinde darstellt und in dem die Einrichtungen zur Deckung des wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Grundbedarfs für die Gemeindebevölkerung im Wesentlichen vorgehalten werden. Mit der letztgenannten Einschränkung soll verhindert werden, dass etwa in einer Flächengemeinde mit vielen Ortsteilen ein Einzelhandelsgroßprojekt am Rand nicht des Hauptortes, sondern eines kleineren Ortsteils angesiedelt wird, zum Beispiel weil dort aus verkehrlichen Gründen Stichwort: Autobahnausfahrt) besonders viele Kunden angezogen werden können. Im Übrigen wird durch die Definition der städtebaulich integrierten Lage klar, dass es dem Verordnungsgeber wesentlich auf die fußläufige Erreichbarkeit des Einzelhandelsgroßprojekts aus durch Wohnnutzung geprägten Siedlungsbereichen der Gemeinde ankommt. Die Ausnahmen sind möglich zum einen für Einzelhandelsgroßprojekte, die überwiegend dem sonstigen Bedarf dienen, also z.b. Möbelhäuser, Bau- und Gartenmärkte 33. Die Ausnahme rechtfertigt sich auch aus dem besonders großen Flächenbedarf dieser Vorhaben. Der zweite Ausnahmefall betrifft Fallgestaltungen, in denen in der Gemeinde eine Ansiedlung in integrierter Lage aufgrund topographischer Gegebenheiten ausgeschlossen ist. Dabei muss sich der hierfür erforderliche Nachweis der Gemeinde darauf beziehen, dass im Gemeindegebiet keine ausreichenden städtebaulich integrierten Flächen vorhanden sind, die für die Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojekts nach objektiven Kriterien geeignet sind. Eine fehlende privatrechtliche Verfügbarkeit an sich geeigneter integrierter Standorte ist demnach nicht ausreichend. Aber auch die beiden genannten Ausnahmen rechtfertigen nicht die Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojekts auf der grünen Wiese jenseits bestehender baulicher Strukturen. Denn bei der städtebaulichen Randlage und nur dort können die Ausnahmen greifen handelt es sich um Standorte innerhalb eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs ohne wesentliche Wohnanteile oder Standorte, die direkt an einen solchen Siedlungszusammenhang angrenzen. In städtebaulichen Randlagen ist zwar keine fußläufige Erreichbarkeit erforderlich, wohl aber zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen eine ortsübliche Anbindung an den ÖPNV. Typischer Anwendungsfall für städtebauliche Randlagen sind größere Gewerbegebiete, bei denen es an einer fußläufigen Anbindung zu Wohngebieten innerhalb der Gemeinde fehlt. Durch das jedenfalls grundsätzliche Erfordernis der städtebaulichen Integration wird zum einen die Verbrauchernähe von Einzelhandelsgroßprojekten gewährleistet, zum anderen dient das Erfordernis dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und kann einen Beitrag zu sparsamem Flächenverbrauch sowie zur Vermeidung motorisierten Individualverkehrs leisten. 2.4 Zulässige Verkaufsflächen Durch die Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Projekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden Ziel LEP). Um diesen Zweck zu erreichen, enthält Ziel LEP Regelungen über maximale Abschöpfungsquoten der Betriebe. Da- Einzelhandel im Ländlichen Raum 23

24 nach dürfen Einzelhandelsgroßprojekte soweit die sortimentsspezifischen Verkaufsflächen die landesplanerische Relevanzschwelle überschreiten für Nahversorgungsbedarf und sonstigen Bedarf 25% und, soweit Innenstadtbedarf verkauft wird, für die ersten Einwohner 30% sowie für die Einwohner übersteigende Bevölkerungszahl 15% der sortimentsspezifischen Kaufkraft im einschlägigen Bezugsraum abschöpfen. Der Sinn der Regelung besteht insbesondere darin, dass neue oder erweiterte Einzelhandelsgroßprojekte der bestehenden Versorgungsstruktur keinen zu großen Teil der sortimentsbezogenen Kaufkraft entziehen sollen. Schöpfen neue oder erweiterte Vorhaben ein zu hohes Maß der zur Verfügung stehenden Kaufkraft ab, kann dies zu flächendeckenden Geschäftsaufgaben insbesondere auch in Stadtzentren und Ortskernen führen, was wiederum mit einer erheblichen Beeinträchtigung zentralörtlicher Versorgungsstrukturen und einer Verschlechterung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung einhergeht. Die im Ziel angesprochene landesplanerische Relevanzschwelle ergibt sich aus dem überörtlichen Steuerungsanspruch der Raumordnung. Sie liegt bei 100 m² Verkaufsfläche 34 und bedeutet, dass bis zu dieser Grenze einzelne Sortimente von der Verkaufsflächenbeschränkung ausgenommen werden. Die Einteilung der Sortimente in die drei im Ziel genannten Bedarfsgruppen ergibt sich wie bereits erwähnt aus der Anlage 2 zur Begründung des LEP. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen im Bereich des Nahversorgungsbedarfs, also der Nahrungsund Genussmittel sowie Getränke, 25% der sortimentsspezifischen Kaufkraft im landesplanerischen Nahbereich abschöpfen. Die Nahbereiche der Zentralen Orte werden in den Regionalplänen abgegrenzt Ziel LEP). Bei Gemeinden, für die kein Nahbereich abgegrenzt ist, kommt es auf die Einwohnerzahl im Gemeindegebiet an. Für den Innenstadtbedarf, also z.b. Bekleidung, Schuhe, Haus- und Heimtextilien oder Spielwaren, bezieht sich die zulässige Abschöpfungsquote von 30% bzw. 15% für die Einwohner übersteigende Bevölkerungszahl auf den für jeden Zentralen Ort bestimmten so genannten einzelhandelsspezifischen Verflechtungsbereich. Dieser Verflechtungsbereich spiegelt die Versorgungsstruktur und Attraktivität eines Zentralen Ortes und seine überörtliche Erreichbarkeit wider. Die einzelhandelsspezifischen Verflechtungsbereiche der Zentralen Orte in Bayern sind im Internet veröffentlicht 35. Bei sonstigem Bedarf schließlich bezieht sich die zulässige Abschöpfungsquote von 25% auf den im Einzelfall zu bestimmenden Projekteinzugsbereich des Vorhabens. Dieser wird vom Vorhabenträger ermittelt und von der höheren Landesplanungsbehörde, also der zuständigen Regierung, auf Plausibilität überprüft. Für die Berechnung der zulässigen sortimentsspezifischen Verkaufsflächen sind neben der Einwohnerzahl im Bezugsraum und der höchstzulässigen Abschöpfungsquote zwei weitere Komponenten heranzuziehen. Zum einen ist dies der jährliche durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch der Bevölkerung für das jeweilige Sortiment. Dieser wird in bestimmten fachgutachterlich ermittelt. Zum anderen muss in die Berechnung die so genannte Raumleistung für die einzelnen Sortimente eingehen, wobei es sich hierbei um den jährlichen Umsatz je m² Verkaufsfläche handelt. Auch dieser Wert wird fachgutachterlich festgestellt. Die Berechnung erfolgt dann in der Weise, dass die Einwohnerzahl im Bezugsraum mit dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch und der maximalen Abschöpfungsquote multipliziert und das so gewonnene Ergebnis anschließend durch die Raumleistung dividiert wird. Ergebnis dieser Berechnung sind die maximal zulässigen sortimentsspezifischen Verkaufsflächen des Einzelhandelsgroßprojekts. Eine Besonderheit gilt für Nahversorgungsbetriebe. Da nach Ziel LEP Flächenausweisungen für Nahversorgungsbetriebe bis m² Verkaufsfläche in allen Gemeinden zulässig sind, sind diese Betriebe bis zum Erreichen dieses Schwellenwertes auch von der landesplanerischen Verkaufsflächensteuerung freigestellt. Auf diese Weise steht auch die Verkaufsflächenbegrenzung des Ziels einer angemessenen Nahversorgung aller Gemeinden im ländlichen Raum nicht entgegen Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

25 2.5 Sonderregelung für zusammengewachsene Gemeinden Gemeinden sind nicht selten baulich zusammengewachsen. Um Härten, die sich aus der Anwendung des Ziels 5.3 LEP ergeben können, zu vermeiden, sieht Ziel LEP für solche Fälle eine Sonderregelung vor. Wenn Gemeinden mit mindestens einem Zentralen Ort einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang bilden, sind Ausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte, die innerhalb dieses Siedlungszusammenhangs oder direkt an ihn angrenzend liegen, in allen Gemeinden des Siedlungszusammenhangs zulässig. Allerdings bleibt es bei der Beschränkung von Einzelhandelsgroßprojekten, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, auf Mittel- und Oberzentren sowie Grundzentren mit bereits bestehenden Versorgungsstrukturen in dieser Bedarfsgruppe vgl. Ziel Satz 2, Spiegelstrich 2 LEP) 36. Ziel LEP sieht darüber hinaus eine Rückgriffsmöglichkeit auf die Kaufkraft der angrenzenden Gemeinde vor in dem Sinn, dass Einzelhandelsgroßprojekte bei Sortimenten des Innenstadtbedarfs nur bei diesen) neben der Verkaufsfläche, die sich für die Standortgemeinde selbst errechnet, zusätzlich auf 7,5% der maßgeblichen Kaufkraft einer zentralörtlich nicht niedriger eingestuften Gemeinde innerhalb des gemeinsamen Siedlungszusammenhangs zurückgreifen können. 2.5 Grenznahe Gebiete Vor dem Hintergrund, dass in Österreich und der Tschechischen Republik andere rechtliche Bestimmungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten gelten und um einer denkbaren Entwicklung gegenzusteuern, wonach in den Nachbarstaaten Einzelhandelsgroßprojekte in Grenznähe zu Bayern angesiedelt werden mit dem Ziel, Kunden aus Bayern anzuziehen, was sich wiederum auf die Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen auf bayerischer Seite nachteilig auswirken kann, enthält der Grundsatz LEP eine Festlegung zum Zielabweichungsverfahren nach Art. 4 BayLplG 37. Danach soll zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der grenznahen Gebiete und deren Versorgung mit Einzelhandelseinrichtungen das Zielabweichungsverfahren bei der Zulassung von Einzelhandelsgroßprojekten in diesen Gebieten unter Berücksichtigung der Praxis in den Nachbarländern flexibel gehandhabt werden. Grenznahe Gebiete im Sinn dieser Vorschrift sind die Gebiete der Landkreise, die unmittelbar an Österreich oder die Tschechische Republik anschließen 38. Fußnoten 1 Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern LEP vom 22. August 2013, GVBl S vgl. Begründung zu Ziel 5.3 des LEP 3 vgl. BVerwG, Beschluss vom , 4 B 33.04, ZfBR 2005, 187; grundlegend zu 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO BVerwG, Urteil vom , 4 C 77.84, BVerwGE 77, 317, zu einem grundsätzlich möglichen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in Mischgebieten auf der Grundlage von 1 Abs. 5 BauNVO vgl. auch BVerwG, Beschluss vom , 4 NB 26.89, BRS 49 Nr BVerwG, Beschluss vom , 4 B 33.04, a.a.o. Fn. 3) 5 BayVGH, Urteil vom , 1 N vgl. hierzu unten grundlegend BVerwG, Urteil vom , NVwZ 1990, 1074 = DVBl 1990, 1110 = DÖV 1990, 748 = UPR 1990, 339, vgl. auch Urteil vom , 4 C 5/01, BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003,86, Beschluss vom , BauR 2013, 558 und Beschluss vom , BRS 81 Nr BVerwG, Urteil vom , FN 5) für ein Factory Outlet Center vgl. zu dieser Betriebsform auch OVG Koblenz, Beschluss vom , NVwZ 1999, 435, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom , DÖV 2001, 134); BVerwG, Beschluss vom , 4 B 29/07, BauR 2007, 2023 = ZfBR 2007, 684, Beschluss vom , a.a.o. 9 BVerwG, Urteil vom , a.a.o. Fn. 7) 10 BVerwG, Beschluss vom , 4 B 29/07, a.a.o. 11 OVG Münster, Beschluss vom , NVwZ-RR 1989, 9; nach VGH Mannheim, Urteil vom , UPR 2006, 42 ist eine Verkaufsfläche von m² nicht ausreichend; vgl. auch Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 11 BauNVO Stand Juli 2014), RdNr. 50, wonach die Größe deutlich über m² Geschossfläche liegt 12 vgl. bereits Nr der GemBek zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten in der Landesplanung und der Bauleitplanung vom , AllMBl S. 645 Einzelhandel im Ländlichen Raum 25

26 13 vgl. OVG Weimar, Urteil vom , 1 K O 1127/03, DVBl 2007, 914 für drei Fachmärkte mit einer Gesamtfläche von etwa m², bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom , 4 B 29/07, a.a.o. Fn. 8); andererseits OVG Schleswig, Urteil vom , Az. 1 L 291/91, juris, wonach im Einzelfall drei Einzelhandelsbetriebe, von denen zwei überwiegend Lebensmittel anbieten, noch kein Einkaufszentrum bilden 14 BVerwG, Urteil vom , 4 C 19.85, DVBl 1987, 1006 = BayVBl 1987, 756 = NVwZ 1987, 1076; Urteil vom , 4 C 10/04, NVwZ 2006, 452 = DVBl 2006, BVerwG, Urteile vom , 4 C 10/04, a.a.o. Fn. 14), 4 C 14/04, NVwZ 2006, 455 = DVBl 2006, 452; 4 C 8/05, UPR 2006, BVerwG, Urteil vom , 4 C 10/04, a.a.o Fn. 13) 17 vgl. Abschlussbericht der beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingerichteten Arbeitsgruppe Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und 11 Abs. 3 BauNVO vom , S. 26; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom , 4 C 10/04, a.a.o.fn. 13) 18 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom , 4 C 54/80, BVerwGE 68, 342 = BayVBl 1984, 726, Beschluss vom , 4 B 14/02, ZfBR 2002, 805, Urteil vom , 4 C 10/04, a.a.o., BayVGH, Urteil vom , 2 BV , VGHE BY 60,59, aus der Literatur Nickel/Kopf, ZfBR 2003, 122, Gronemeyer, BauR 2006, 1410, Jeromin, BauR 2006, BVerwG, Beschluss vom , 4 B 29/04, ZfBR 2004, BVerwG, Urteil vom , 4 B 72/05, NVwZ 2006, BVerwG, Urteil vom , 4 C 6 und 7/85, NVwZ 1987, Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau) vom , BGBl I S vgl. BVerwG, Urteil vom , BVerwGE 68, 369 = DVBl 1984, 632, Urteil vom , NVwZ 1987, 1078, Urteil vom , NVwZ 1994, 285 = DVBl 1993, BVerwG, Urteil vom , 4 C 7.07, NVwZ 2008, 308 = BayVBl 2008, 212, vgl. auch BVerwG, Urteil vom , 4 C 2.08, BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590, BVerwG, Beschluss vom , 4 B 39.11, BauR 2012, eingefügt durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom , BGBl 2006 I S vgl. hierzu im Einzelnen Engel, KommPrax BY 2007, BVerwG, Urteil vom , 4 C 5.01a.a.O. Fn. 7) 28 Die Bestimmung fußt in wesentlichen Inhalten auf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom , GVBl S Sowohl durch das LEP 2006 als auch durch das LEP 2013 vgl. Fußnote 1) wurde sie in einigen Punkten modifiziert. 29 vgl. Begründung zu Ziel vgl. Begründung zu Ziel vgl. zum Begriff des Einkaufszentrums oben vgl. Begründung zu Ziel LEP 33 vgl. zum sonstigen Bedarf bereits oben Begründung zu Ziel upload/landesentwicklung/dokumente_und_cover/instrumente/entwurf_verordnung_lep/141101_liste_ev_01. pdf 36 vgl. oben unter Bayer. Landesplanungsgesetz vom , GVBl S. 254, zuletzt geändert durch 1 Nr. 297 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom , GVBl S Begründung zu Grundsatz LEP THOMAS ENGEL Thomas Engel ist Abteilungsdirektor bei der Regierung von Oberfranken und leitet dort den Bereich Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. thomas.engel@reg-ofr.bayern.de Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

27 THOMAS SCHULZ Lebensmittelversorgung im ländlichen Raum Die EDEKA Handelsgesellschaft wurde 1907 als Einkaufsgenossenschaft gegründet. Zwischenzeitlich ist EDEKA mit über Mitarbeitern, davon über Auszubildende, Deutschlands größter Arbeitgeber. Ca selbstständige Kaufleute betreiben bundesweit über Märkte. Das Ausbreitungsgebiet ist in sieben Regionalgesellschaften aufgeteilt Abb. 1). bietet einige Vorteile. Hierdurch handelt es sich nicht um anonyme Filialbetriebe. Der Einzelhändler identifiziert sich in der Regel stark mit der Standortkommune, in der er tätig ist. Das steigert den persönlichen Einsatz, den Leistungswillen und die Leistungsfähigkeit. Ein weiterer Vorteil ist die individuelle Erfüllung von Kundenwünschen. Für die Kommunen ergibt sich der Vorteil, dass der selbstständige Kaufmann hat in der Regel seinen Firmensitz am Ort hat und seine Steuern auch vor Ort bezahlt. Ein EDEKA Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Kiel Rostock Lübeck Hamburg Bremen Oldenburg Abb. 2: Gebietsstand der EDEKA-Regionalgesellschaft HabenNordbayern-Sachsen-Thüringen. wir Ihnen Appetit gemacht? Schwerin Hamburg Bremerhaven EDEKA Nord Bremen Berlin EDEKA Minden-Hannover Osnabrück Berlin Potsdam Hannover Magdeburg Bielefeld Cottbus Göttingen Essen Düsseldorf Aachen EDEKA Rhein-Ruhr Köln Halle Leipzig Kassel EDEKA Hessenring Dresden Chemnitz Erfurt Fulda Koblenz Wiesbaden Frankfurt EDEKA NordbayernSachsen-Thüringen Mainz Trier Würzburg Ludwigshafen Mannheim Nürnberg Saarbrücken EDEKA Südwest Karlsruhe Regensburg Stuttgart EDEKA Südbayern Landshut Ulm Augsburg Freiburg München Friedrichshafen Abb. 1: Die EDEKA-Regionalgesellschaften. Diese Publikation steht im Internet zur Verfügung und kann auch als bietet je nach Marktgröße ca Artigedruckte Version angefordert werkel, davon ca. 700 Artikel im Dauerniedrigpreisden. programm, Bio- und Diätprodukte, Lebensmittel für Allergiker, single-your undappetite? seniorengerechte ProHave we whetted dukte sowie eine Vielzahl an regionalenonartikeln. This publication can be accessed Als größter Vermarkter regionaler Produkte hat the Internet and it is also available die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen mehr in printed form on request. Die Bevorzugung als regionale Lieferanten. von Erzeugnissen, Betrieben und Untermietern aus der Region führt zur Unterstützung mittelwww.edeka.de/expansion ständischer Betriebe, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region und dem Verkürzen von Transportwegen, was einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz darstellt. Impressum Verantwortlich: Die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen Unternehmenskommunikation Abb. 2) beschäftigt ca Mitarbeiter, davon ca.redaktion: Auszubildende. Über 900 selbstständimeyer, Katrin Heidemann ge Martina Kaufleute betreiben in unserer Region Kontakt: Märkte und erzielen damit einen Umsatz von ca. EDEKA Zentrale AG 3,9Geschäftsbereich Mrd.. EBK EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Dem Genossenschaftsprinzip folgend werden New-York-Ring Hamburg Gestaltung und Litho: möglichst alle LebensmittelmärkteKonzept, an private EinTel.: Fax: GDS Grafik Design Studio GmbH, zelhändler zur Betreibung abgegeben. Die Priva cornelia.goetz@edeka.de Hamburg tisierung der Märkte an selbstständige Kaufleute Abb. 3: Markt der Generationen Cornelia Götz Einzelhandel im Ländlichen Raum 27

28 Abb. 4: Ausstattungskonzept eines Markt der Generationen. Mittlerweile werden alle neuen Märkte als sogenannter Markt der Generationen konzipiert. Diese Märkte bieten unter anderem ein großzügiges Parkplatzangebot mit extra breiten Parkplätzen mindestens 2,7 m) und somit mehr Komfort beim Ein- und Aussteigen sowie beim Beladen des Autos Abb. 3). Extra breite Gänge, die auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind, und niedrige Regalhöhen mit niedrigen Griffhöhen erleichtern das Erreichen der Waren. Moderne Lichtkonzepte für helle Beleuchtung der Produkte sowie Leselupen an den Regalen erleichtern es älteren Kunden die gewünschten Artikel zu finden. Ruhezonen, Spielecken, großflächige Frischetheken, Bedientheken für Fleisch, Wurst, Fisch, Käse und Backwaren gehören ebenso zum Ausstattungskonzept des Markt der Generationen Abb. 4). Durch die Errichtung von behindertengerechten Gängen, seniorengerechten Regalen und Griffhöhen, Frischetheken, Bedientheken und behindertengerechten Kassen, besteht aber ein erhöhter Flächenbedarf von ca m² Verkaufsfläche. Nach dem aktuellen Baurecht wird zur Genehmigung eines Lebensmittelmarktes mit m² Verkaufsfläche das Einvernehmen der Kommune benötigt. Weiterhin ist die Bereitschaft zur Ände- 28 rung eines bestehenden Bebauungsplanes und die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel notwendig, genauso wie die positiven Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens beträgt ca. zwölf bis 18 Monate, was unter anderem mit dazu führt, dass nicht selten vom ersten Kontakt bis zur Eröffnung des neuen Marktes vier Jahre ins Land gehen. Nun braucht ein Lebensmittelmarkt mit m² ein gewisses Einzugsgebiet und kann bei weitem nicht in jeder Region ausgelastet werden. Also werden für Vollsortimenter im ländlichen Raum andere Konzepte notwendig. Durch Verzicht auf niedrige Regale, etwas engere Gänge, kleinere Bedientheken und die Reduzierung auf Artikel ergibt sich eine notwendige Verkaufsfläche von ca m². Das Genehmigungsprozedere und die Realisierungsdauer bleiben jedoch genauso langwierig. Durch die gegenüber einem Discounter anfallende Mehrausstattung und den Mehraufwand ist für eine rentable Betreibung eines Vollsortimenters eine angemessene Raumleistung notwendig. Die nachfolgende Gegenüberstellung verdeutlicht die Unterschiede Tab. 1): 27. Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

29 Vollsortimenter Discounter Artikel Artikel ab 1.200m² Verkaufsfläche ab 800m² Verkaufsfläche 0,1m²/Artikel) 0,8m²/Artikel) m Bedientheke Keine Bedientheke ab 80 Parkplätze ca. 30 Mitarbeiter ab 80 Parkplätze ca. 10 Mitarbeiter Tab. 1: Ausgewählte Charakteristika von Vollsortimenter und Discounter. Welche Standortfaktoren sind nun zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit ca m² Verkaufsfläche notwendig? Neben der Ortsgröße Zentralität, Kaufkraft) spielt auch die Größe des Einzugsgebiets sowie die Kaufkraft in der Region eine Rolle. Ebenso wichtig ist die Wettbewerbssituation Wettbewerbskennziffer, Abschöpfungsquote) und natürlich der Standort selbst in Bezug auf die Lage, Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. Die Einwohnerzahlen werden im Internet recherchiert oder direkt bei der Kommune erfragt. Die Kaufkraft ergibt sich aus den jährlich von der GfK veröffentlichen Ausgabeträgen für Lebensmittel pro Kopf und Jahr, in unserer Region sind dies zur Zeit ca Euro. Die Abschöpfungsquote Marktanteile) ergibt sich aus der Standortqualität und dem vorhandenen Wettbewerb Wettbewerbskennziffer). Der potentiell erzielbare Umsatz wird durch eine einfache Rechnung ermittelt: x x Einwohner im Einzugsgebiet Ausgabenbetrag pro Einwohner pro Jahr mögliche Abschöpfungsquote = prognostizierter Umsatz Jeder Standortansatz muss individuell berechnet und beurteilt werden. Neben den Einwohnerzahlen ist die Wettbewerbssituation und damit die mögliche Abschöpfungsquote ein wichtiger Faktor zur Berechnung des potentiellen Umsatzes und der daraus resultierenden Rentabilität. Als Standortanforderungen an einen Vollsortimentsmarkt im ländlichen Raum ergeben sich aus den verschiedenen Faktoren somit folgende Eckdaten: Abb. 5: Ein typischer Vollsortimenter der EDEKA. Einwohner im Einzugsgebiet: ab ca Grundstücksgröße: ab m² Verkaufsfläche: ab m² Parkplätze am Objekt: ab 80 Eine gute Sichtbarkeit und eine gute Anfahrbarkeit werden dabei vorausgesetzt. Was tun bei weniger als Einwohnern im Einzugsgebiet? Alternativ besteht die Möglichkeit der Ansiedlung eines Diska-Marktes. Das ist zwar kein Markt der Generationen, hat aber ca. 800 m² Verkaufsfläche. Er bietet kein Vollsortiment, aber mit ca Artikeln alles für die Nahversorgung Notwendige. Metzgerei und Backshop werden in der Vorkassenzone angesiedelt, gerne von regionalen Anbietern. Ein Diska-Markt deckt den Grundbedarf an Lebensmitteln und Non-Food- Artikeln und benötigt aufgrund der Größe keine Sondergebietsausweisung, was zu einer schnelleren Umsetzung führt. Die Standortanforderungen von Diska im Überblick: Einwohner im Einzugsgebiet: ab ca Grundstücksgröße: ab m² Verkaufsfläche: 800 m² Parkplätze am Objekt: 80 Auch hier werden eine gute Sichtbarkeit und eine gute Anfahrbarkeit vorausgesetzt. Einzelhandel im Ländlichen Raum 29

30 Perspektiven für Einzugsgebiete unter Einwohner Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit der Belieferung eines Einzelhändlers durch EDEKA Bezugsvereinbarung). Entsprechende Anfragen von interessierten Einzelhändlern nehmen wir gerne entgegen. Alternativ werden in einigen Orten im ländlichen Raum Bürgerbusse für Einkaufsfahrten angeboten, gesponsert durch die teilnehmenden Geschäfte und auch Apotheken, Banken, Ärzte, u.s.w. Sind keine Verkaufsflächen vorhanden, bietet sich der Bau oder die Anmietung einer geeigneten Fläche durch die Kommune oder eine Gemeinschaft an, z.b. in Kombination mit einer subventionierten Vermietung an einen Betreiber. Die Belieferung erfolgt dabei über EDEKA oder einen C+C-Markt Abb. 6). Abb. 7: Bürgerbus im mittelfränkischen Langenzenn. Als letzte Möglichkeit ist noch die Belieferung durch einen selbstständigen Kaufmann aus der nächsten EDEKA-Filiale direkt nach Hause bei Bestellung über das Internet oder telefonisch zu nennen. Auch diese Vertriebsschiene wird in einigen Regionen bereits erfolgreich umgesetzt. Abb. 6: Eine Alternative: Belieferung durch einen EDEKA C+C Großmarkt. Außerdem ist die Belieferung eines vor Ort bereits ansässigen Marktes, Bäckers oder Metzgers durch die EDEKA C+C-Märkte zur Sortimentserweiterung und zur Sicherung der Grundversorgung möglich. Somit besteht für jeden Bewohner in jeder Kommune die Möglichkeit über die EDEKA Ware zu beziehen. Oft bedarf es nur einer Anfrage beim nächstgelegenen Einzelhändler oder in der Zentrale um eine Lösung bei Versorgungsengpässen zu finden. Fragen Sie uns einfach. THOMAS SCHULZ Thomas Schulz ist Regionalleiter Expansion und Immobilien bei der EDEKA Grundstücksgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbh in Rottendorf Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

31 IN EIGENER SACHE Die Rolle der katholische Kirche im ländlichen Raum Institut unterstützt studentisches Forschungsprojekt an der Universität Bamberg Während des Sommersemesters 2014 sowie des Wintersemesters 2014/2015 unterstützte das Institut für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V. ein studentisches Projekt im Masterstudiengang Sozial- und Bevölkerungsgeographie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Das Studienprojekt eruierte die veränderte und neue Rolle der katholischen Kirche in den ländlichen, aber auch urbanen Gebieten Ober- und Mittelfrankens. Die erhoben Daten bezogenen sich konkret auf das Territorium des weitgehend ländlich strukturierten Erzbistums Bamberg, das das Projekt mit zahlreichen Auskünften und Hilfestellungen unterstützte. Während der Forschungszeit wurden drei Themenbereiche untersucht: a) die Veränderung der demographischen und territorialen Struktur im Erzbistum; b) die Herkunft und die Lebenswelten ausländischer Priester im Erzbistum sowie c) die aktuelle Bedeutung laienkirchlicher Strukturen. Die Forschung wurde im Sommer 2014 konzipiert und im Wintersemester 2014/2015 durchgeführt. Dabei wurden die Lebenswelten ausländischer Priester mittels qualitativer und fokussierter Interviews erforscht. Die aktuelle Bedeutung und Probleme laienkirchlicher Strukturen wurden mittels einer Online-Befragung in allen Pfarreien des Erzbistums erhoben. Nachfolgend sollen einige zentrale Ergebnisse des Projektes dargestellt werden: Die sinkende Zahl an Katholiken im Erzbistum und die gleichzeitige Abnahme aktiver Priester von 285 auf 233 etwa 18%) zwischen 2010 und 2013 führte zu einer räumlichen Neuorganisation der Pfarreien. In der während des Projekts durchgeführten Erhebung betreuten die befragten Pfarrer durchschnittlich 2,7 Pfarreien mit acht Pfarreien in der Spitze; die Folge ist eine als hoch wahrgenommene Arbeitsbelastung, einhergehend mit oft hohen Mobilitätsanforderungen an die Pfarrer. Nachwuchssorgen und der damit einhergehende Priestermangel haben dazu geführt, neue Wege in der Sicherstellung der Seelsorge zu finden. Dabei spielen, oft durchaus als konträre Strategien erscheinend, der Einsatz ausländischer Priester oder laienkirchlicher Strukturen eine zentrale Rolle. Im Erzbistum Bamberg befanden sich im Jahr 2014 insg. 75 ausländische Priester im pastoralen Dienst, die wiederum aus 13 verschiedenen Nationen aus Afrika, Asien und Europa stammten. Ein Großteil 77%) der ausländischen Priester kommt aus Polen 30) sowie aus Indien 28); letzteres ist eine Folge langbestehender Kooperationen zwischen dem Erzbistum Bamberg und dem syromalabarischen Erzbistum Changanacherry in Kerala, Indien. Entgegen einer rein funktionalen Interpretation der Bedeutung der ausländischen Priester für die Sicherstellung der Seelsorge in ländlichen Gemeinden Ober- und Mittelfrankens, interessierte sich das Projekt für die alltäglichen Lebenssituationen vor allem der indischen Priester im Erzbistum Bamberg und für die transnationale Vernetzung des Erzbistums Bamberg mit der Diözese in Kerala. Als Beispiel für die durch ausländische Priester forcierten Vernetzungen können intensive Zusammenarbeiten in der sozialen Fürsorge und der Bekämpfung von Armut genannt werden. Dabei zeigt sich, wie gerade durch die Vermittlungsfunktion der ausländischen Priester, Projekte, die in Indien durchgeführt wurden, mit Hilfe des ehrenamtlichen Miteinanders im Erzbistum Bamberg intensive und oft unerwartete Unterstützung erhielten. Zugleich jedoch zeigten sich Probleme, die etwa durch ein kulturell unterschiedliches religiöses Gemeindeverständnis entstanden sind, sichtbar in einem unterschiedlichen Verständnis von Spiritualität, aber auch in einem anderen Umgang mit bürokratischen Aufgaben. Als dritte Komponente des Projekts wurden das kirchliche Ehrenamt und vor allem die heutige Relevanz laienkirchlicher Strukturen aus Sicht der Pfarrer untersucht. Dabei wurde genauer auf die Rolle des Pfarrgemeinderates und der Organisation und Durchführung reiner Wortgottesdienste Einzelhandel im Ländlichen Raum 31

32 geachtet. Letzteres sind Gottesdienste, die auf die eucharistische Liturgie durch einen Pfarrer verzichten, damit aber auch Laien die Möglichkeit bieten, einen Gottesdienst zu veranstalten und ggf. selbst zu leiten. An einer Online-Befragung im Dezember und Januar 2014/2015 nahmen insgesamt 51 Pfarrer teil, die Angaben zur Situation in 136 Pfarreien des Erzbistums Bamberg machten, wobei 37 Pfarreien in einer städtischen Umgebung und 99 einer ländlichen Umgebung lagen. Dabei zeigte sich, dass sich vor allem in den ländlichen Gemeinden die Besetzung der Pfarrgemeinderäte durch den fehlenden Nachwuchs als problematisch erweist. Mehrheitlich wurde ein stagnierendes bis leicht rückgängiges Engagement bei der Ausübung kirchlichen Ehrenämter in den letzten zehn Jahren durch die Pfarrer konstatiert, dennoch wird das Engagement insgesamt als hoch bis zufriedenstellend eingeschätzt, was auf eine allgemein feststellbare Professionalisierung der Ausübung des Ehrenamtes zurückgeführt werden kann. Hinsichtlich der Wortgottesdienste erklärten knapp 40% der befragten Pfarrer, dass diese in ihren Gemeinden stattfinden. Bei 41% der Befragten fanden dabei weniger als 10, bei 57% der Befragten jedoch zwischen 11 und 99 Wortgottesdienste pro Jahr statt. Das Projekt konnte, trotz zahlreicher Widrigkeiten bei der Datenbeschaffung, aufzeigen, wie auf Schrumpfungstendenzen im Erzbistum, sowohl mit Blick auf die Zahl der Gläubigen wie jener der Pfarrer, reagiert wird und welche lokalen Auswirkungen dies hat. Es verdeutlichte auch, wie sehr die sog. Glokalisierung bereits Teil der heutigen Realität der kirchlichen Strukturen des Erzbistums Bambergs und damit auch Ober- und Mittelfrankens geworden ist. Aus damit einhergehenden Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen ergeben sich Chancen für eine demographische und soziale Entwicklung des ländlichen Raumes, aber auch Probleme. Nutzt und aktiviert man diese weltkirchlichen Netzwerke sinnvoll, gewinnt man eine interessante und bislang unterschätzte Möglichkeit, kreativ auf Schrumpfungsprozesse zu reagieren. MARC REDEPENNING unter Mitarbeit von ARIAN GÜLKER, CLEMENS LISDAT, VERONIKA MÜLLER und RAPHAEL SINGER Werden auch Sie Mitglied unseres Instituts Auch Sie können Mitglied im Institut für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V. werden. Mit einem Jahresbeitrag von nur EUR 13,- für Privatpersonen oder ab EUR 26,- für Instutionen und Gemeinden unterstützen Sie unsere Arbeit im und für den Ländlichen Raum. Profitieren Sie von unserem Netzwerk von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik in der Region und fördern Sie damit die Weiterentwicklung Ober- und Mittelfrankens Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag ermöglichen Sie die Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche, die zugehörigen Publikationen sowie Forschungsprojekte im Ländlichen Raum. Einen Antrag auf Mitgliedschaft erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder auf unserer Homepage: Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche

33 Monika Stöcker in den Ruhestand verabschiedet Seit der Gründung des Instituts für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Ober- und Mittelfrankens e. V. war die Geschäftsstelle am Geographischen Institut der Otto-Friedrich-Universität Bamberg verortet. Sei es die Mitgliederverwaltung, der Versand von Einladungen und Publikationen oder die Vorbereitung der Heiligenstadter und Ansbacher Gespräche ohne Frau Stöcker wären die Aktivitäten der letzten Jahrzehnte schlichtweg nicht möglich gewesen. Im Sommer diesen Jahres wurde sie nun in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Ihnen, liebe Frau Stöcker, sagen wir ein herzliches Vergelt s Gott für Ihre treue Arbeit in den vergangenen 28 Jahren Umzug der Geschäftsstelle Mit dem Abschied von Monika Stöcker wechselt auch die Geschäftsstelle von der Universität Bamberg an den Bezirk Oberfranken, wo dankenswerter Weise Renate Reichert zukünftig für reibungslose Abläufe sorgen wird. Die neuen Kontaktkoordinaten finden Sie auf der Umschlaginnenseite am Ende dieses Heftes. In Memoriam Harald Standl Das Institut für Entwicklungsforschung im Ländlichen Raum Oberund Mittelfrankens e. V. trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Harald Standl, der am 10. Mai 2015 völlig überraschend im Alter von nur 56 Jahren verstorben ist. Apl. Prof. Dr. Harald Standl war seit der ersten Stunde eng mit unserem Institut verbunden: von der Gründung im Jahr 1988 bis 1994 engagierte er sich als Schriftführer im Vorstand und leistete in der Aufbauphase des noch jungen Instituts wichtige Pionierarbeit an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis. Harald Standl studierte Geographie, Germanistik und Geschichte in Erlangen und war seit 1987 in verschiedenen Funktionen am Institut für Geographie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beschäftigt. Der Promotion bei Prof. Dr. Hans Becker 1992 folgte die Habilitation im Jahr Zuletzt unterrichtete Standl am Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth die Fächer Deutsch und Geographie. Im Mittelpunkt seiner Arbeit standen Transformationsprozesse im Baltikum, insbesondere in der Tourismuswirtschaft und dem Einzelhandel. In seinen Forschungsarbeiten widmete er sich zugleich immer wieder auch den Entwicklungen im ländlichen Raum, so beispielsweise den Wohnungs- und Immobilienmärkten, gerade auch in schrumpfenden Regionen Oberfrankens. Das Institut blickt mit Respekt und Dankbarkeit zurück auf die Leistungen von Harald Standl. Seiner Familie wünschen wir Trost, Kraft und Zuversicht. Einzelhandel im Ländlichen Raum 33

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