Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Kleinkinderbetreuung und Betreuungsgeld in Oberbayern

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1 Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration München NAME Thein TELEFON Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum München TELEFAX marco.thein@stmas.bayern.de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G /493 A, Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben DATUM II4/ / Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Kleinkinderbetreuung und Betreuungsgeld in Oberbayern Anlagen 4 Abdrucke dieses Schreibens USB-Stick mit PDF-Datei zu Fragen 1 und 2 Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl beantworte ich wie folgt: 1. Welches Angebot zur Kinderbetreuung gemäß Artikel 2 (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder; Tagespflege) gibt es seit dem Jahr 2010 in den einzelnen Städten und Gemeinden Oberbayerns, aufgeschlüsselt nach: a. nach den einzelnen Jahren und den einzelnen Gemeinden. Telefon Vermittlung: poststelle@stmas.bayern.de Internet: Adresse: Winzererstraße 9, München

2 SEITE 2 b. der Art des jeweiligen Angebots vor Ort und der dort in den einzelnen Jahren zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze und c. den in den einzelnen Jahren und den einzelnen Einrichtungen tatsächlich belegten Betreuungsplätze? 2. Wer waren die jeweiligen Träger dieser Einrichtungen, aufgeschlüsselt nach: a. Kommunalen Trägern, b. Freigemeinnützigen Trägern (katholische, evangelische Kirche, Diakonie, Caritas usw.) und c. Sonstigen Trägern? Die Daten zu den Fragen 1 und 2 sind in der beigefügten PDF-Datei (siehe USB-Stick) ersichtlich. Aufgrund der großen Datenmenge (ca. 800 Seiten im Word-Dokument) wurde davon abgesehen, die Tabellen in das Textdokument einzuarbeiten. 3. Welchen Kommunen in Oberbayern gelang es bislang nicht (Stichtag ) ein ausreichendes Betreuungsangebot gemäß Artikel 5 anzubieten, aufgeschlüsselt nach: a. den jeweiligen Städten und Gemeinden und b. den jeweiligen Ursachen? Der Staatsregierung liegen diesbezüglich keine unmittelbaren Erkenntnisse vor. Von einer Abfrage bei den zur Bereitstellung von Betreuungsangeboten verpflichteten Trägern der örtlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreien Gemeinden) wurde infolge des insgesamt mit der Datenerhebung verbundenen, unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes in der zur Verfügung stehenden Zeit abgesehen. Im Übrigen besteht für die Gemeinden keine rechtliche Verpflichtung, bei einer entsprechenden Abfrage die aktuellen Informationen zu übermitteln.

3 SEITE 3 4. Welche Kindertageseinrichtungen gemäß Artikel 2 haben derzeit Schwierigkeiten, geeignetes pädagogisches Fachpersonal für die jeweilige Einrichtung zu finden, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen Einrichtungen in den jeweiligen Kommunen und b. dem Umfang des fehlenden Personals (nach Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Kindergartenleitungen etc.)? Zur Beantwortung der Fragen 4 a. bis 4 b. siehe nachfolgende Tabelle (Auswertung des onlinegestützten Abrechnungsverfahrens KiBiG.web vom 11. März 2015, Stand September 2014 aktuellster derzeit verfügbarer Stand): Zum Umfang des in den Einrichtungen fehlenden Personals liegen der Staatsregierung keine Daten vor.

4 SEITE 4 Einrichtung Einrichtungsname PLZ Ort Einrichtungsart Städt. Hort Tintenklecks Ingolstadt Hort Städt. Kindertageseinrichtung Mailing Ingolstadt Kindergarten Integr. Kindergarten Hollerstaudn Ingolstadt Kindergarten S02_Kiga_Höglwörther München Kindergarten W03_Kiga_Löfftz München Kindergarten O08_Kiga_Englschalkinger München Kindergarten W08_Kiga_Bäckerstr. 62a München Kindergarten S07_Kiga_Roter-Turm-Platz München Kindergarten S01_Kiga_Ludwig-Wörl-Weg München Kindergarten W08_Kiga_Droste-Hülshoff München Kindergarten MN04_Hort_Hanselmann München Hort O04_Hort_Balan München Hort O03_Kita_Quidde München Haus für Kinder O03_Hort_Forellen München Hort O06_Kita_Waldschul München Haus für Kinder O07_Kita_Caroline-Herschel München Haus für Kinder O02_HfK_Alfred-Döblin-Str München Haus für Kinder F4_TH_Thelott München Hort F4_TH_Dietzfelbingerplatz München Hort F4_TH_St.-Martin München Hort F4_TH_Gertrud-Bäumer München Hort F4_TH_Astrid-Lindgren München Hort F4_TH_Pfeufer München Hort F4_TH_Helmholtz München Hort F4_TH_Weißensee München Hort F4_TH_Grandl München Hort W04_KK_Dillinger München Kinderkrippe W03_KK_Dom-Pedro-Platz München Kinderkrippe S08_KK_Teutoburger München Kinderkrippe F4_RH_Margarethe-Danzi München Hort Kindergarten Erlöserkirche München Kindergarten Kinderhaus Pasing Pädagogisches Zentrum e.v München Kindergarten Psychoanalytischer Kindergarten Purzelbaum München Kindergarten Raabennest Kindergarten e.v München Kindergarten Kindergarten, Altostraße München Kindergarten

5 SEITE 5 Einrichtung Einrichtungsname PLZ Ort Einrichtungsart Immanuelhort und Josua Kindergarten München Hort Tagesinternat (Hort) München Hort Integratives Haus für Kinder Maria Trost II München Haus für Kinder Happy Honey kidsclub Landwehrstr. 64a München Haus für Kinder Kinderkrippe Klausenburg e.v München Kinderkrippe Kinderkrippe Hochäckerstr. - Sonnila II München Kinderkrippe BOS Kindergruppe Allererste Klasse München Kinderkrippe camp-s GmbH München Kinderkrippe Lucky Children Kita GmbH & Co.KG München Kinderkrippe Eltern-Kind-Initiative Zentnerstraße München Kinderkrippe Stadtpiraten e. V München Haus für Kinder Kinderland Fantasia e. V München Haus für Kinder EKI Blutenburgstraße München Kinderkrippe EKI Neuhausen Blutenburgstraße e.v München Kinderkrippe Netz für Kinder Bad Reichenhall Netz für Kinder Kinderkrippe Bayerisch Gmain Bayerisch Gmain Kinderkrippe Diakonie-Kinderhort Freilassing Hort Städt. Kindergarten Laufen Kindergarten Kindergarten St. Peter und PaulThanning Egling-Thanning Kindergarten Pfarrkindergarten St. Peter und Paul Eurasburg-Beuerb Haus für Kinder Gemeinde-Kindergarten St. Nikolaus Jachenau Kindergarten Kindertageseinrichtung St. Antonius Wegscheid Lenggries Kindergarten Naturkindergarten Schwabhausen e.v Schwabhausen Kindergarten NfK Bärenhöhle Vaterstetten Baldham Netz für Kinder Evang. Kinderhaus Poing Haus für Kinder Hort an der Schule Denkendorf Denkendorf Hort Gemeinde Kinderhort Neufahrn Hort Schulkindergarten im Brucker Kinderhaus Fürstenfeldbruck Kindergarten Evang. Emmaus Schülerhort Maisach Hort Waldkindergarten Eresing e.v Eresing Kindergarten 759-AWO Kindergarten Sonnenstrahl Landsberg Landsberg am Lech Kindergarten Eltern-Kind-Spielkreis Weyarn Netz für Kinder Wichtel Akademie München GmbH- Hippos II Garching Haus für Kinder Waldhort Outback Riemerling Hort

6 SEITE 6 Einrichtung Einrichtungsname PLZ Ort Einrichtungsart Altersgeöffn. AWO- Kindergarten Biene Maja Oberschleißheim Kindergarten Kindergarten Pusteblume Ottobrunn Kindergarten Montessori-KiTa (N.f. K.) EULENNEST Sauerlach/Arget Netz für Kinder Kinderkrippe Rennertshofen Rennertshofen Kinderkrippe Kath. Kindertagesstätte St. Peter Manching Haus für Kinder Gemeindekindergarten Griesstätt Griesstätt Kindergarten BRK-Kindernest Gauting Gauting Kinderkrippe Kindergarten Munich International School e.v Starnberg Kindergarten BRK-Kindergarten Tutzing Tutzing Kindergarten Wald- und Wiesenkindergarten Spatzennest Bergen (Verwaltung) Kindergarten Kindergarten St. Barbara Peißenberg Kindergarten Gemeindekindergarten Sindelsdorf Sindelsdorf Haus für Kinder

7 SEITE 7 5. Welche Kindertageseinrichtungen bzw. Angebote zur Tagespflege haben in den Jahren seit 2010 zumindest zeitweise Schwierigkeiten gehabt die Fördervoraussetzungen gemäß Artikel 19 und Artikel 20 zu erfüllen, aufgeschlüsselt nach: a. den einzelnen Einrichtungen und den Problemen bei den Fördervoraussetzungen gemäß Artikel 19 und b. den einzelnen Tagespflegeangeboten und den Problemen bei den Fördervoraussetzungen gemäß Artikel 20? Antwort zu Frage 5 a Anhand der zur Verfügung stehenden Daten ist eine Aufschlüsselung nur nach den betroffenen Gemeinden möglich, nicht nach Einrichtungen. RegBez Landkreis Kommune Betrag Träger verletzte gesetzl. Grundlagen Stadt Ingolstadt Ingolstadt 1.514,75 kommunal 19 AV LHST München München ,52 kommunal 19 AV Stadt Rosenheim Rosenheim 1.596,59 kommunal 19 AV Dachau Haimhausen 5.783,00 kirchlich Art. 18 Abs. 2 Ebersberg Poing ,00 e.v. Art. 19 Nr. 2,3,8,10 Freising Marzling 3.466,95 kommunal 22 AV 17 Abs. 6 AV- Freising Freising 4.062,00 kirchlich Freising Zolling ,67 kommunal 22 AVBaKiBiG Fürstenfeldbruck Gröbenzell 424,14 privat Fürstenfeldbruck Gröbenzell 550,00 kirchlich Art. 23 Fürstenfeldbruck Hattenhofen 196,92 kommunal Art. 19 Nr. 8 Fürstenfeldbruck Hattenhofen 1.569,29 kommunal Art Abs. 1 AV- Fürstenfeldbruck Maisach 1.318,76 kommunal

8 SEITE 8 Fürstenfeldbruck Puchheim 868,18 e.v. Art. 19 Nr. 8 Fürstenfeldbruck Olching 263,35 privat Art. 19 Nr. 8 Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck 318,14 e.v. 26 AV Fürstenfeldbruck Germering 183,16 kirchlich 26 AV Fürstenfeldbruck Germering 238,11 kirchlich 26 AV Fürstenfeldbruck Germering 4.423,32 privat Art. 19 Nr. 8 Fürstenfeldbruck Adelshofen 21,21 kommunal 26 AV Landsberg a. Lech Apfeldorf 633,15 kommunal Art. 19 Nr. 10 Dießen a. Ammersee Landsberg a. Lech 394,02 kirchlich Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Dießen a. Ammersee 2.937,88 Sonstige Art. 19 Nr. 10 Dießen a. Ammersee Landsberg a. Lech 494,82 kommunal Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Eching a. Ammersee 98,41 kommunal Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Geltendorf 2.612,99 kirchlich Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Greifenberg 263,75 kommunal Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Landsberg a. Lech 2.935,82 ggmbh Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Landsberg a. Lech 1.854,11 privat Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Landsberg a. Lech 358,75 kirchlich Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Penzing 262,42 kirchlich Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Pürgen 780,49 privat Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Pürgen 69,13 Sonstige Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Rott 708,55 kommunal Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Schondorf 371,55 e.v. Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Schondorf 138,25 Sonstige Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Schondorf 1.664,93 kommunal Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Schwifting 1.468,94 kirchlich Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Thaining 3.582,03 Sonstige Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Unterdießen 69,12 kirchlich Art. 19 Nr. 10 Utting a. Ammersee Landsberg a. Lech 65,94 Sonstige Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Vilgertshofen 172,82 privat Art. 19 Nr. 10 Landsberg a. Lech Windach 207,38 e.v. Art. 19 Nr. 10 Mühldorf a. Inn Aschau a. Inn 2.138,66 kirchlich 26 Abs. 3 AV- Mühldorf a. Inn Heldenstein 174,34 kirchlich 26 Abs. 3 AV- 26 Abs. 3 AV- Mühldorf a. Inn Mettenheim 316,46 kirchlich

9 SEITE 9 Mühldorf a. Inn Waldkraiburg 6.575,00 kirchlich 26 Abs. 3 AV- München Aying 1.212,26 privat München Aying 967,77 ggmbh München Garching ,97 privat München Gräfelfing 132,54 privat München Ismaning 247,42 e.v. München Neubiberg 1.149,02 ggmbh Art. 21 Abs. 5 München Oberhaching ,77 privat Art. 19 Nr. 6 München Ottobrunn 388,79 e.v. München Ottobrunn ,47 kirchlich München Putzbrunn 353,00 e.v. 17 Abs. 1 und 2 AV- München Sauerlach ,83 privat Art. 19 Nr. 10 München Schäftlarn 1.382,54 privat München Unterhaching 159,05 e.v. München Unterhaching 421,31 e.v. 25 AV München Unterschleißheim 614,94 Sonstige Schrobenhausen Weichering 479,48 kommunal Art. 21 Abs. 4 S. 3 Schrobenhausen Bergheim 14,65 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Ehekirchen 35,16 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Karlshuld 52,75 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Karlskron 43,96 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Neuburg a.d.do. 778,07 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Neuburg a.d.do ,56 e.v. Art. 21 Abs. 5 Schrobenhausen Brunnen 162,53 e.v. Art. 21 Abs. 5 Satz 3 Schrobenhausen Burgheim 439,42 kommunal 21 Abs. 1 AV-

10 SEITE 10 Schrobenhausen Karlskron 162,53 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Königsmoos 304,74 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Neuburg a.d.do. 148,98 e.v. Art. 21 Abs. 5 S. 3 Schrobenhausen Oberhausen 71,11 e.v. Schrobenhausen Schrobenhausen 3.809,18 Sonstige Art. 21 Abs Abs. 1 AV- Schrobenhausen Rennertshofen 310,43 kommunal Rosenheim Babensham ,83 privat Art. 2, 19 Rosenheim Pfaffing 1.898,66 privat Art. 2 Rosenheim Aschau i. Ch ,94 kommunal Art. 19 Rosenheim Bernau i. Ch. 150,48 kommunal Art. 19 Rosenheim Flintsbach 188,11 kommunal Art. 19 Starnberg Gauting ,74 kirchlich Art. 21 Abs. 5 Eine Beantwortung der Frage Nr. 5 Buchst. b ist nicht möglich, da der Staatsregierung die entsprechenden Daten nicht vorliegen. 6. Welche Gemeinden haben den Anspruch auf staatliche Förderung aufgrund fehlender Voraussetzungen verloren, aufgeschlüsselt nach: a. den jeweiligen Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegeangeboten in den einzelnen Städten und Gemeinden und b. dem Umfang der nicht mehr gewährleisteten Förderung s. hierzu Antwort zu Frage 5.

11 SEITE In welchen Gemeinden gibt es Kindertageseinrichtungen, die gemäß Artikel 24 (Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum) staatlicherseits gefördert werden, aufgeschlüsselt nach: a. den jeweiligen Einrichtungen in den einzelnen Orten Oberbayerns, b. der dort seit 2010 betreuten Kinder und c. der dort seit 2010 beschäftigten pädagogischen Mitarbeiter (Vollzeitstellenäquivalente)? Angaben zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen, die nach Art. 24 gefördert wurden, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Zahl der Kindertageseinrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die in den jeweiligen Bewilligungszeiträumen nach Art. 24 gefördert wurden, sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich (Quelle: Auswertung des onlinegestützten Abrechnungsverfahrens KiBiG.web vom 11. März 2015): Kreisfreie Stadt/ Landkreis Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Stadt Ingolstadt Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten Plätze in Landkindergärten

12 SEITE 12 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Landeshauptstadt München Stadt Rosenheim LK Altötting LK Berchtesgadener Land Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten

13 SEITE 13 Kreisfreie Stadt/ Landkreis LK Bad Tölz LK Dachau LK Ebersberg LK Eichstätt Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten

14 SEITE 14 Kreisfreie Stadt/ Landkreis LK Erding LK Freising LK Fürstenfeldbruck LK Garmisch- Partenkirchen Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten

15 SEITE 15 Kreisfreie Stadt/ Landkreis LK Landsberg a. Lech LK Miesbach LK Mühldorf a. Inn LK München Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten

16 SEITE 16 Kreisfreie Stadt/ Landkreis LK Schrobenhausen Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten LK Pfaffenhofen LK Rosenheim LK Starnberg davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten

17 SEITE 17 Kreisfreie Stadt/ Landkreis LK Traunstein LK Weilheim- Schongau Oberbayern gesamt Kindertageseinrichtungen Bewilligungszeitraum 2010/ / / /2014 Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten Kindergarten Kinderkrippe Hort Haus für Kinder Netz für Kinder SUMME davon Landkindergärten davon in Landkindergärten

18 SEITE Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Träger von Kindertageseinrichtungen in Oberbayern Personalprobleme durch Abwanderung haben, nachdem die Landeshauptstadt München und Gemeinden im Münchner Umland die sogenannte Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen bzw. Kinderpflegerinnen eingeführt haben? Der Bayerischen Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Emilia Müller

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