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1 Abrechnungs- bestimmungen BEMA aus Kariestherapie Ä1 ist nicht abrechenbar für eine Arzneimittelverordnung (Rezept) ohne Beratung anstelle einer Sonderleistung zum Abschluss einer zahnärztlichen Behandlung automatisch im neuen Quartal bei einer Überweisung ohne Beratung für die Vereinbarung eines Termins neben den Nrn. 01, 02, Ä6 Ä11 (Besuche) in der selben Sitzung neben der ersten Sonderleistung, wenn bereits eine Beratungs- oder Besuchsgebühr im Quartal abgerechnet wurde. im neuen Quartal neben der ersten Sonderleistung, wenn die 18-Tage-Frist noch nicht verstrichen ist und im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn die Beratung KFO-Zwecken dient Vitalitätsprüfung BEMA Kürzel = ViPr BEMA Nr. = 8 Datum der Sitzung angeben, keine Zahnangaben notwendig Nur einmal (1x) je Sitzung unabhängig der Anzahl der geprüften Zähne Gilt für alle Arten der Vitalitätsprüfung (!) 1

2 Röntgenaufnahmen bis 2 BEMA Kürzel = Rö2 BEMA Nr. = Ä925a (1/0) Datum der Sitzung angeben, Eine Zahnangabe notwendig (möglichst 3 Zähne auf eine Aufnahme) mehrmals pro Sitzung möglich, auch am selben Zahn (Endo, Chirurgie) Ä a 1 oder 1 4 Ä a 0 Beispiele Bema-Abrechnung GOZ-Berechnung Ä925a bis 2 Aufnahmen je Aufnahme 2x Ä5000 Röntgenaufnahmen bis 5 BEMA Kürzel = Rö5 BEMA Nr. = Ä925b (1/0) Datum der Sitzung angeben, Eine Zahnangabe notwendig Abrechnungsfähig für Röntgendiagnostik der Zähne (bis zu fünf Aufnahmen) 2

3 Röntgenaufnahmen bis 8 BEMA Kürzel = Rö5 BEMA Nr. = Ä925c (1/0) Datum der Sitzung angeben, Eine Zahnangabe notwendig Abrechnungsfähig für Röntgendiagnostik der Zähne (bis zu acht Aufnahmen) Röntgenaufnahmen mehr als 8 BEMA Kürzel = Stat BEMA Nr. = Ä925d (1/0) Datum der Sitzung angeben, Eine Zahnangabe notwendig Abrechnungsfähig für Röntgendiagnostik der Zähne (mehr als acht Aufnahmen) Orthopantomogramm BEMA Kürzel = OPG BEMA Nr. = Ä935d (1) Datum der Sitzung angeben, Keine Zahnangabe notwendig, Abrechnungsfähig für Röntgendiagnostik, sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers 3

4 Ä d Ä a 0 Datumangabe, keine Zahnangabe notwendig. Bissflügelaufnahmen oder Aufnahmen im Rahmen endodontischer oder chirurgischer Behandlung sind in derselben Sitzung abrechenbar und können nach Geb.-Nr. Ä925a oder Ä925b abgerechnet werden und sind bei der Abrechnung zu kennzeichnen. Infiltrationsanästhesien (einschließlich ILA) BEMA Kürzel = I BEMA Nr. = 40 Datum- und Zahnangabe notwendig. Die Abrechnung einer Leistung nach der Nr. 40 kann im Bereich von zwei nebeneinander stehenden Zähnen (auch ILA) nur einmal je Sitzung erfolgen. Die beiden mittleren Schneidezähne gelten im Falle der Infiltrationsanästhesie nicht als ein Bereich von zwei nebeneinander stehenden Zähnen = 2x I Leitungsanästhesie BEMA Kürzel = L1 / L2 BEMA Nr. = 41 a oder b intraoral oder extraoral Datum- und Zahnangabe Die beiden mittleren Schneidezähne gelten als zwei Bereiche = 2x L1 im Oberkiefer bei entzündlichen Prozessen, wenn die Infiltrationsanästhesie - Nr nicht ausreicht bei allen lang dauernden Eingriffen ggf. ein zweites Mal 4

5 Entfernen einer Krone, bzw. Brückenankers BEMA Kürzel = Ekr BEMA Nr. = 23 Datum- und Zahnangabe Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle. (1x pro Krone + 1x pro Trennstelle) Seite 76 Seite 76 Indirekte Überkappung BEMA Kürzel = Cp BEMA Nr. = 25 1x je Kavität, auch am selben Zahn. Je Sitzung. Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität Bema-Nr. 25 neben Bema-Nr. 26: Die Bema-Nrn. 25 und 26 können in gleicher Sitzung für denselben Zahn nur nebeneinander abgerechnet werden, wenn es sich um getrennte Kavitäten handelt. Seite 77 Direkte Überkappung BEMA Kürzel = P BEMA Nr. = 26 1x je Kavität, auch am selben Zahn. Je Sitzung. Direkte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität Bema-Nr. 25 neben Bema-Nr. 26: Die Bema-Nrn. 25 und 26 können in gleicher Sitzung für denselben Zahn nur nebeneinander abgerechnet werden, wenn es All sich Copyrights by um P.-A. Oster getrennte Kavitäten handelt. 5

6 Parapulpärer Stift BEMA Kürzel = St BEMA Nr. = 16 Datum und Zahnangabe, 1x je Zahn (egal wie viel Stifte) Stiftverankerung einer Füllung (nur zusätzlich zu den Nrn. 13c, d, g), je Zahn, einschl. Materialkosten Bei einflächiger oder zweiflächiger Füllung 13a /e, 13b /f können nur die Materialkosten (!!) über BEMA 601 abgerechnet werden. (Bemerkungsfeld = Kosten in Cent) Beispiel c oder bei zweiflächiger Füllung (3 Stifte): b 2 3 Bei den Materialkosten können die Anzahl der Stifte abgerechnet werden!! (Hier 3x 1,50 ) Seite 70 +ff. Präparieren einer Kavität und Füllen mit plastischem Material BEMA Kürzel = F1 bis F4 BEMA Nr. = 13a bis d bzw.= 13e bis g Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschl. Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung All Copyrights und by P.-A. einschließlich Oster Polieren 6

7 einflächige Füllung BEMA Kürzel = F1 BEMA Nr. = 13a mehrmals je Zahn, bei getrennten Kavitäten Im Bemerkungsfeld = Angabe der Lage 1 = mesial 2 = okklusal/inzisal 3 = distal 4 = vestibulär 5 = lingual bzw. palatinal Beispiel a a 4 Neben der Leistung nach den Nr. 13a kann die Leistung nach Nr. 16 (St) nicht abgerechnet werden. Mehrkostenregelung im Frontzahnbereich (F1 F4): zur konservierenden Behandlung sind im Frontzahnbereich in der Regel adhäsiv befestigte Füllungen das Mittel der Wahl. Mehrfarben- und Schichttechnik im Sinne einer ästhetischen Optimierung ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. zweiflächige Füllung BEMA Kürzel = F2 BEMA Nr. = 13b mehrmals je Zahn, bei getrennten Kavitäten Im Bemerkungsfeld = Angabe der Lagen 13b für das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone = mehrflächige Aufbaufüllung. Neben der Leistung nach den Nr. 13b kann die Leistung nach Nr. 16 (St) nicht abgerechnet werden, sondern nur die anfallenden Materialkosten (601) 7

8 Beispiel für 2x zweiflächige Füllung an 47, do + buccal- occlusal, getrennte Kavitäten b b 4 1 Beispiel für 4-flächige Aufbaufüllung mit 4 parapulpären Stiften zur Aufnahme einer Krone; Materialkosten pro Stift 1,50 : b dreiflächige Füllung BEMA Kürzel = F3 BEMA Nr. = 13c auch mehrmals je Zahn, bei getrennten Kavitäten Im Bemerkungsfeld = Angabe der Lagen!! 2x 13c 8

9 Im Erfassungsschein sieht das so aus: c c dreiflächige Füllung an 47 mit 3 parapulpären Stiften c Neben der Leistung nach den Nr. 13c + d können die Materialkosten nicht abgerechnet werden. Eine dreiflächige Aufbaufüllung unter einer Krone kann nur nach 13b (!!!) + Materialkosten Stift abgerechnet werden. vierflächige Füllung BEMA Kürzel = F4 BEMA Nr. = 13d mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante (auch hier 2x F4 möglich = mesialer + distaler Eckenaufbau getrennte Kavitäten) Im Bemerkungsfeld = Angabe der Lagen 9

10 Komposit-Füllungen im Seitenzahnbereich BEMA Kürzel = F1-F4F4 BEMA Nr. = 13e,f,g Sie sind nach den Nrn. 13e, f und g nur abrechenbar, wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht wurden und wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist. Attest über nachgewiesene Amalgamallergie oder Niereninsuffizienz muss vorliegen!! mehrmals je Zahn, bei getrennten Kavitäten Im Bemerkungsfeld = Angabe der Lagen Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für 13a-d Seite 93 besondere Maßnahmen beim Füllen BEMA-Kürzel = bmf BEMA-Nr. = 12 Datum- und Zahnangabe (jeweils nur 1 Zahnangabe). Abrechnen bei: Separieren, Beseitigen (Verdrängen) störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (je Sitzung also maximal 4x abrechenbar) Wird störendes Zahnfleisch chirurgisch entfernt oder werden Zahnfleischfasern (Elektrotom) durchtrennt, kann hierfür Bema-Nr. 49 (Exz1 = Exzision v. Schleimhaut) abgerechnet werden. Nicht abrechnungsfähig: für das Anlegen einer Matrize für die Benutzung von Hilfsmitteln zur Formung einer Füllung für die Anwendung der Ätztechnik für das Adaptieren einer Matrize 10

11 scharfe Kanten entfernen BEMA Kürzel = sk BEMA-Nr. = 106 Datumangabe, ohne Zahnangabe. 1x pro Sitzung (egal welchen Umfangs) scharfe Kanten entfernen an benachbarten Zähnen oder Antagonisten einschleifen. Für das Beseitigen störender Prothesenränder Politur von alten Füllungen Behandlung überempfindlicher Zahnhälse BEMA-Kürzel = üz BEMA-Nr. = 10 Datumangabe, ohne Zahnangabe. 1x pro Sitzung Fluoridierungen zur Kariesprophylaxe können nicht nach Bema-Nr. 10 abgerechnet werden Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen BEMA-Kürzel = Mu BEMA-Nr. = 105 Datumangabe, ohne Zahnangabe. 1x je Sitzung. Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstelle 11

12 Entfernen harter Zahnbeläge BEMA-Kürzel = Zst BEMA-Nr.: = 107 Datumangabe, ohne Zahnangabe. je Sitzung Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. provisorischer Verschluss einer Kavität als alleinige Leistung BEMA-Kürzel = pv BEMA-Nr. = 11 Unvollendete Füllungen sind nach Nr. 11 im folgenden Quartal unter Verwendung des Erfassungsscheines abzurechnen. Im laufenden Quartal können unvollendete Füllungen nur dann abgerechnet werden, wenn eindeutig feststeht, dass sie nicht mehr vollendet werden. Im Notdienst (Bereitschaftsdienst), wenn feststeht, dass die Füllung nicht mehr von demselben Zahnarzt vollendet wird 12

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