Preisliste Kunststoffkabelschächte

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1 Preisliste 2016 Kunststoffkabelschächte

2 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Zertifikat Informationen zur Preisliste Ansprechpartner Ansprechpartner vor Ort Seite Produkte 1. Kabelkanalbau 1.1 Abzweigkästen/ Kabelschächte 1.2 Zubehör Liefer- und Zahlungsbedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Freiraum für Ihre Notizen Stichwortverzeichnis (alphabetisch geordnet) »Kompetenz, Service, Leidenschaft.«Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net

3 Wir sind Mitglied: im Güteschutz Beton NRW e.v. und unterliegen ständigen Eigen- und Fremdüberwachungen im Fachverband Fernmeldebau e.v., Unternehmensverband für Kabelkanalbau und Kommunikationstechnik in der Gütegemeinschaft Kabeleitungstiefbau, ein Zusammenschluss von Fachbetrieben die sich in besonderem Maße der Qualität verschrieben haben. 3

4 Informationen zur Preisliste Januar 2016 Allgemein Diese Preisliste enthält die gängigsten Artikel aus unserem Herstellungsprogramm. Die Bauteile, die hier nicht zu finden sind, fragen Sie bitte bei uns an. Mit dem Erscheinen dieser Liste werden alle früheren Preislisten ungültig. Alle angegebenen unverbindlichen Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer und ab Werk Senden frei LKW verladen. Gültig bis (vorbehaltlich Teuerungszuschlag) Für Verkauf- und Lieferung gelten ausschließlich unsere gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anhang. Preise Die Preise für Rohstoffe unterliegen starken Schwankungen. Deshalb ist uns eine Preisbindung nur unter Vorbehalt möglich. D.h. bei Preissteigerungen behalten wir uns einen Teuerungszuschlag vor, der aktuell im Internet unter bzw. per Telefon, Mail oder Fax abgefragt werden kann. Konditionen Auf die Preise erhält der lagerhaltende Fachgroßhandel Rabatte gemäß gesonderter Vereinbarung. Zahlung Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto oder 30 Tage netto. Fracht Wir bieten gerne alle Artikel auf Anfrage unter Angabe der Lieferanschrift frei Baustelle an. Bei Kranentladung berechnen wir 7,20 / to netto. Transportverpackung Der Versand erfolgt so weit möglich auf Europaletten. Diese werden bei Lieferungen Zug-um-Zug getauscht. Sollte kein Tausch erfolgen, berechnen wir die Europaletten mit 12,50 je Stück netto. Bei späterer frachtfreier Rücksendung werden diese mit 11,00 je Stück netto gutgeschrieben. Warenrücknahmen Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache. Eine Gutschrift erfolgt nur für einwandfreie, wiederverkaufsfähige und original verpackte Ware. Für Handling und Wiedereinlagerung behalten wir 25% vom Rechnungswert ohne Frachtanteile, mindestens aber 30,00 ein. Die Entsorgung defekter Teile stellen wir nach Aufwand in Rechnung. Mönninghoff GmbH & Co KG Dezember Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

5 Ansprechpartner Zentrale Vertriebsleitung Fax - 33 Thomas Bald t.bald@moenninghoff.net - 68 Betriebsleiter Fax - 35 Stefan Dreßen s.dressen@moenninghoff.net - 37 Verkauf Fax - 33 Claudia Schweer c.schweer@moenninghoff.net - 61 Manuel Uhlenbrock m.uhlenbrock@moenninghoff.net - 46 Christoph Wahn c.wahn@moenninghoff.net - 20 Verkauf Garten-/ Landschafts- und Sportstättenbau Fax - 33 Carolin Kortüm c.kortuem@moenninghoff.net - 47 Verkauf Fertigteile und Großschächte Fax - 35 Stefan Dreßen s.dressen@moenninghoff.net - 37 Georg Schubert g.schubert@moenninghoff.net - 38 Auftragsbearbeitung Fax - 33 Fabian Denter f.denter@moenninghoff.net - 49 Robert Seifert r.seifert@moenninghoff.net - 10 Disposition / Versand Fax - 33 Dieter Deppermann d.deppermann@moenninghoff.net - 19 Ralf Schäpers r.schaepers@moenninghoff.net - 43 Einkauf Fax - 33 Martina Stiller m.stiller@moenninghoff.net - 39 Georg Schubert g.schubert@moenninghoff.net - 38 Technisches Büro Fax - 63 Andrej Martel a.martel@moenninghoff.net - 14 Ursula Mütherig u.muetherig@moenninghoff.net - 44 Sandra Lappe s.lappe@moenninghoff.net -16 Kevin Dreismickenbecker k.dreismickenbecker@moenninghoff.net - 15 Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 5

6 Ansprechpartner - vor Ort West und Benelux Christian Kulzer c.kulzer@moenninghoff.net +49 (0) 1 72 / Nord und Ost Thomas Matussek t.matussek@moenninghoff.net +49 (0) 1 72 / Süd und Ost Ulrich Linsmeier u.linsmeier@moenninghoff.net +49 (0) 1 71 / Süd und West Manuel Gengnagel m.gengnagel@moennighoff.net +49 (0) 1 71 / Nord und Ost West und Benelux Niederlande Belgien Luxemburg Süd und Ost Süd und West 6 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

7 1 Kabelkanalbau 1.1 Abzweigkästen Abzweigkasten 42x42 cm i.l. AM (58x58 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 42/42/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 207,60 Kantstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 42/42/9 cm i.l. 5,6 kg 89, Mittelrahmen 42/42/15 cm i.l. 12,7 kg 127, Unterrahmen 42/42/9 cm i.l. 5,6 kg 89, Bodenplatte 42/42 cm i.l. 1,5 kg 40, ,6 kg 559,10 Abzweigkasten 42x42 cm i.l. AM (58x58 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 42/42/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 241,40 Kantstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 42/42/9 cm i.l. 5,6 kg 89, Mittelrahmen 42/42/15 cm i.l. 12,7 kg 127, Unterrahmen 42/42/9 cm i.l. 5,6 kg 89, Bodenplatte 42/42 cm i.l. 1,5 kg 40, Fußrahmen 42/42/9,5 cm 15,7 kg 191, ,3 kg 784,80 Zubehör für 42x42 cm i.l. begehbar und befahrbar Mittelrahmen 42/42/15 cm 12,7 kg 127, Ausgleichsrahmen 42/42/7 cm 5,4 kg 94, Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 7

8 Abzweigkasten 56x42 cm i.l. AM (72x58 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 56/42/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 241,50 Kantstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 56/42/9 cm i.l , Mittelrahmen 56/42/15 cm i.l. 15,7 kg 141, Unterrahmen 56/42/9 cm i. L 1 97, Bodenplatte 56/42 cm i. L. 1,9 kg 44, ,2 kg 634,25 Abzweigkasten 56x42 cm i.l. AM (72x58 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 56/42/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 272,80 Kantstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 56/42/9 cm i.l , Mittelrahmen 56/42/15 cm i.l. 15,7 kg 141, Unterrahmen 56/42/9 cm i.l. 1 97, Bodenplatte 56/42 cm i.l. 1,9 kg 44, Fußrahmen 56/42/9,5 cm 17,8 kg 214, ,0 kg 879,55 Zubehör für 56x42 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 56/42/15 cm i.l. 15,7 kg 141, Ausgleichsrahmen 56/42/7 cm i.l. 11,1 kg 108, Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage 8 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

9 Abzweigkasten 56x56 cm i.l. AM (72x72 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 56/56/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 274,80 Kantstahl-Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 56/56/9 cm i.l. 11,3 kg 144, Mittelrahmen 56/56/15 cm i.l. 18,6 kg 158, Unterrahmen 56/56/9 cm i.l. 11,3 kg 109, Bodenplatte 56/56 cm i.l. 2,4 kg 47, ,8 kg 739,40 Abzweigkasten 56x56 cm i.l. AM (72x72 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 56/56/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 314,70 Kanstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 56/56/9 cm i.l. 11,3 kg 114, Mittelrahmen 56/56/15 cm i.l. 18,6 kg 158, Unterrahmen 56/56/9 cm i.l. 11,3 kg 109, Bodenplatte 56/56 cm i.l. 2,4 kg 47, Fußrahmen 56/56/9,5 cm i.l. 19,8 kg 233, ,6 kg 982,90 Zubehör für 56x56 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 56/56/15 cm i.l. 18,6 kg 158, Ausgleichsrahmen 56/56/7 cm i.l. 12,6 kg 120, Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 9

10 Abzweigkasten 80x42 cm i.l. AM (96x58 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 80/40/12 cm i.l., Klasse B 125, 142,0 kg 281,80 Kantstahl-Rahmen, inkl. Deckel ohne Entlüftung Kopfrahmen 80/42/7 cm i.l. 11,6 kg 157, Oberrahmen 80/42/9 cm i.l. 9,7 kg 120, Mittelrahmen 80/42/15 cm i.l. 17,4 kg 167, Unterrahmen 80/42/9 cm i.l. 9,7 kg 120, Bodenplatte 80/42 cm i.l. 2,6 kg 55, ,2 kg 909,30 Abzweigkasten 80x42 cm i.l. AM (96x58 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 80/40/12 cm i.l., Klasse D 400, 142,0 kg 324,90 Kantstahl-Rahmen, inkl. Deckel ohne Entlüftung Kopfrahmen 80/42/7 cm i.l. 11,6 kg 157, Oberrahmen 80/42/ 9 cm i.l. 9,7 kg 120, Mittelrahmen 80/42/15 cm i.l. 17,4 kg 167, Unterrahmen 80/42/9 cm i.l. 9,7 kg 120, Bodenplatte 80/42 cm i.l. 2,6 kg 55, Fußrahmen 80/42/9,5 cm i.l. 21,5 kg 249, ,7 kg 1.202,30 Zubehör für 80x42 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 80/42/15 cm 17,4 kg 167, Ausgleichsrahmen 80/42/ 7 cm 10,5 kg 129, Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 10 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

11 Abzweigkasten 80x56 cm i.l. AM (96x72 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 80/56/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 344,00 Kantstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 80/56/9 cm i.l. 13,8 kg 130, Mittelrahmen 80/56/15 cm i.l. 20,4 kg 184, Unterrahmen 80/56/9 cm i.l. 13,9 kg 129, Bodenplatte 80/56 cm i.l. 3,2 kg 56, ,5 kg 851,10 Abzweigkasten 80x56 cm i.l. AM (96x72 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 80/56/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 384,60 Kantstahl- Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 80/56/9 cm i.l. 13,8 kg 130, Mittelrahmen 80/56/15 cm i.l. 20,4 kg 184, Unterrahmen 80/56/9 cm i.l. 13,9 kg 129, Bodenplatte 80/56 cm i.l. 3,2 kg 56, Fußrahmen 80/56/9,5 cm i.l. 23,5 kg 274, ,0 kg 1.166,00 Zubehör für 80x56 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 80/56/15 cm i.l. 20,4 kg 184, Ausgleichsrahmen 80/56/7 cm i.l. 15,0 kg 141,20 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 11

12 Kabelschacht 80x80 cm i.l. AM (96x96 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 80/80/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 430,75 Kantstahl-Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 80/80/9 cm i.l. 12,3 kg 147, Mittelrahmen 80/80/15 cm i.l. 22,2 kg 212, Unterrahmen 80/80/9 cm i.l. 12,3 kg 149, Bodenplatte 80/80 cm i.l. 4,2 kg 65, ,25 Kabelschacht 80x80 cm i.l. AM (96x96 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 80/80/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 461,00 Kantstahl-Rahmen inkl. Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 80/80/9 cm i.l. 12,3 kg 147, Mittelrahmen 80/80/15 cm i.l. 22,2 kg 212, Unterrahmen 80/80/9 cm i.l. 12,3 kg 149, Bodenplatte 80/80 cm i.l. 4,2 kg 65, Fußrahmen 80/80/9,5 cm i.l. 27,2 kg 314, ,4 kg 1.355,80 Zubehör für 80x80 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 80/80/15 cm i.l. 22,2 kg 212, Ausgleichsrahmen 80/80/7 cm i.l. 13,3 kg 162,30 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage 12 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

13 Kabelschacht 112x42 cm i.l. AM (128x56 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 112/42/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 382,00 Kantstahl- Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 112/42/9 cm i.l. 12,1 kg 144, Mittelrahmen 112/42/15 cm i.l. 21,1 kg 202, Unterrahmen 112/42/9 cm i.l. 12,1 kg 136, Bodenplatte 112/42 cm i.l. 3,4 kg 58, ,9 kg 929,00 Kabelschacht 112x42 cm i.l. AM (128x56 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 112/42/12 cm i.. Klasse D ,0 kg 424,00 Kantstahl-Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 112/42/9 cm i.l. 12,1 kg 144, Mittelrahmen 112/42/15 cm i.l. 21,1 kg 202, Unterrahmen 112/42/9 cm i.l. 12,1 kg 136, Bodenplatte 112/42 cm i.l. 3,4 kg 58, Fußrahmen 112/42/9,5 cm i.l. 26,0 kg 304, ,9 kg 1.275,20 Zubehör für 112x42 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 112/42/15 cm i.l. 21,1 kg 202, Ausgleichsrahmen 112/42/7 cm i.l. 12,8 kg 157,90 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 13

14 Kabelschacht 112x56 cm i.l. AM (128x72 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 112/56/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 493,60 Kantstahl-Rahmen inkl. 2 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 112/56/9 cm i.l. 16,1 kg 154, Mittelrahmen 112/56/15 cm i.l. 24,0 kg 216, Unterrahmen 112/56/9 cm i.l. 16,3 kg 147, Bodenplatte 112/56 cm i.l. 4,2 kg 66, ,8 kg 1.084,40 Kabelschacht 112x56 cm i.l. AM (128x72 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 112/56/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 572,30 Kantstahl-Rahmen inkl. 2 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 112/56/9 cm i.l. 16,1 kg 154, Mittelrahmen 112/56/15 cm i.l. 24,0 kg 216, Unterrahmen 112/56/9 cm i.l. 16,3 kg 147, Bodenplatte 112/56 cm i.l. 4,2 kg 66, Fußrahmen 112/56/9,5 cm i.l. 28,0 kg 326, ,8 kg 1.489,40 Zubehör für 112x56 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 112/56/15 cm i.l. 24,0 kg 216, Ausgleichsrahmen 112/56/7 cm i.l. 18,2 kg 168,70 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage 14 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

15 Kabelschacht 112x80 cm i.l. AM (128x96 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 112/70/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 509,00 Kantstahl- Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Konusrahmen 112/80/7 cm i.l. 15,2 kg 234, Oberrahmen 112/80/9 cm i.l. 14,7 kg 171, Mittelrahmen 112/80/15 cm i.l. 25,7 kg 243, Unterrahmen 112/80/9 cm i.l. 14,7 kg 168, Bodenplatte 112/80 cm i.l. 5,6 kg 79, ,1 kg 1.411,20 Kabelschacht 112x80 cm i.l. AM (128x96 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 112/70/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 566,20 Kantstahl- Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Konusrahmen 112/80/7cm i.l. 15,2 kg 234, Oberrahmen 112/80/9 cm i.l. 14,7 kg 171, Mittelrahmen 112/80/15 cm i.l. 25,7 kg 243, Unterrahmen 112/80/9 cm i.l. 14,7 kg 168, Bodenplatte 112/80 cm i.l. 5,6 kg 79, Fußrahmen 112/80/9,5 cm i.l. 31,7 kg 363, ,8 kg 1.831,60 Zubehör für 112x80 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 112/80/15 cm i.l. 25,8 kg 243, Ausgleichsrahmen 112/80/7 cm i.l. 16,0 kg 189,00 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 15

16 Kabelschacht 140x42 cm i.l. AM (156x56 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 140/42/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 448,00 Kantstahl-Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 140/42/9 cm i.l. 13,1 kg 166, Mittelrahmen 140/42/15 cm i.l. 24,6 kg 232, Unterrahmen 140/42/9 cm i.l. 13,1 kg 156, Bodenplatte 140/42 cm i.l. 4,2 kg 77, ,2 kg 1.086,70 Kabelschacht 140x42 cm i.l. AM (156x56 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 140/42/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 488,00 Kantstahl-Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 140/42/9 cm i.l. 13,1 kg 166, Mittelrahmen 140/42/15 cm i.l. 24,6 kg 232, Unterrahmen 140/42/9 cm i.l. 13,1 kg 156, Bodenplatte 140/42 cm i.l. 4,2 kg 77, Fußrahmen 140/42/9,5 cm i.l , ,4 kg 1.474,80 Zubehör für 140x42 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 140/42/15 cm i.l. 24,6 kg 232, Ausgleichsrahmen 140/42/7 cm i.l. 15,0 kg 181,40 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage 16 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

17 Kabelschacht 140x56 cm i.l. AM (156x72 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 140/56/12 cm i.l. Klasse B ,0 kg 598,00 Kantstahl-Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 140/56/9 cm i.l. 18,6 kg 176, Mittelrahmen 140/56/15 cm i.l. 27,6 kg 249, Unterrahmen 140/56/9 cm i. L 18,8 kg 166, Bodenplatte 140/56 cm i.l. 5,2 kg 74, ,4 kg 1.270,50 Kabelschacht 140x56 cm i.l. AM (156x72 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 140/56/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 638,70 Kantstahl-Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Oberrahmen 140/56/9 cm i.l. 18,6 kg 176, Mittelrahmen 140/56/15 cm i.l. 27,6 kg 249, Unterrahmen 140/56/9 cm i.l. 18,8 kg 166, Bodenplatte 140/56 cm i.l. 5,2 kg 74, Fußrahmen 140/56/9,5 cm i.l. 32,2 kg 372, ,6 kg 1.683,20 Zubehör für 140x56 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 140/56/15 cm i.l. 27,6 kg 249, Ausgleichsrahmen 140/56/7 cm i.l. 21,1 kg 193,80 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 17

18 Kabelschacht 140x80 cm i.l. AM (156x96 cm) begehbar (max. 40 kn Radlast) - Klasse B Schachtabdeckung 140/70/12 cm i.l. Klasse B ,90 BeGu- Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Konusrahmen 140/80/7 cm i.l. 30,8 kg 279, Oberrahmen 140/80/9 cm i.l. 21,1 kg 193, Mittelrahmen 140/80/15 cm i.l. 29,4 kg 275, Unterrahmen 140/80/9 cm i.l. 21,3 kg 188, Bodenplatte 140/80 cm i.l. 7,0 kg 99, ,0 kg 1.518,30 Kabelschacht 140x80 cm i.l. AM (156x96 cm) befahrbar (max. 100 kn Radlast) - Klasse D Schachtabdeckung 140/70/12 cm i.l. Klasse D ,0 kg 682,40 Kantstahl- Rahmen inkl. 1 Deckel mit-, 1 Deckel ohne Entlüftung Konusrahmen 140/80/7 cm i.l. 30,8 kg 279, Oberrahmen 140/80/9 cm i.l. 21,1 kg 193, Mittelrahmen 140/80/15 cm i.l. 29,4 kg 275, Unterrahmen 140/80/9 cm i.l. 21,3 kg 188, Bodenplatte 140/80 cm i.l. 7,0 kg 99, Fußrahmen 140/80/9,5 cm i.l. 35,9 kg 409, ,7 kg 2.132,80 Zubehör für 140x80 cm i.l., begehbar und befahrbar Gewicht Preis/Stück Abbildung Mittelrahmen 140/80/15 cm i.l. 29,4 kg 275, Ausgleichsrahmen 140/80/7 cm i.l. 17,8 kg 214,30 Verbindungselement (1 Satz = 20 Stück) Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) PE-HD 0,1 kg 7,40 weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage 18 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

19 1.2 Zubehör Schmutzschalen für Schachtabdeckungen mit Entlüftungsrost Gewicht Preis Abbildung Rechteckig Schmutzschale aus Kunststoff, rechteckig (PE) 2 kg 11, Schmutzschale aus Stahl, rechteckig, verzinkt 2 kg 23, Aushebestange 48 cm, verzinkt, für rechteckige Schmutzschale 1,0 kg 1,00 (Einstiegsbreite 40 cm) Aushebestange 66 cm, verzinkt, für rechteckige Schmutzschale 1,0 kg 1,00 (Einstiegsbreite 60 cm) Aushebestange 71 cm, verzinkt, für rechteckige Schmutzschale 1,0 kg 1,00 (Einstiegsbreite 65 cm) für die rechteckigen Schmutzschalen benötigt man je 2 Aushebestangen Rund PVC Schmutzschale, rund 4,5 kg 32, Schmutzschale, verzinkt, rund 5 kg 44, Aushebestange 74,5 cm, verzinkt, mit 3 Einkerbungen für runde 0,5 kg Schmutzschale (Einstiegsbreite 70 cm) Aushebestange 90 cm, Edelstahl, für runde Schmutzschale 0,6 kg 1 (Einstiegsbreite 80 cm) Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 19

20 WaSi- Alu Sicherheitsdeckel unter der Schachtabdeckung angeordnet ALU-WaSi-Sicherheitsdeckel 80/40 cm i.l., 3-Kant-Schloss + Staubkappe 8 kg 287, ALU-WaSi-Sicherheitsdeckel 140/70 cm i.l., 3-Kant-Schloss + Staubkappe 25 kg 379,90 weitere Größen auf Anfrage Schachtbaumörtel Möfix-Schachtbaumörtel 25 kg 24, Spezialvergussmörtel für KSch-Hals 25 kg 17,40 Zum Verguss der Schachtabdeckung Rohradapter Rohradapter RAd-t 110/2x50 (40) aus PE-HD 0,12 kg 7,40 Verschlußbecher Preis/Stück Abbildung Verschlußbecher DN 100 1,25 20 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

21 Schachtdeckel Hebegeräte Steckheber Form E, 350 mm lang 0,5 kg 26, Steckheber Form T, 650 mm lang 1,5 kg 34, Deckelhebezange mit Dreieckgriff 3,5 kg 115, Deckelhebezange mit Spindel, Griffhöhe 500 mm 5,8 kg 158, Deckelhebezange mit Spindel, Griffhöhe 700 mm 5,8 kg 172, Deckelheber mit Dreieckstütze und Hebezange 11 kg 289,00 Ersatz Hebezange für Dreieckstütze 3 kg 97,00 Ersatz Hebestange mit Dreieckstütze 8 kg 192, Universal-Deckelheber (GBM) (1 Satz = 2 Stück) 35,4 kg 1.413,00 Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 21

22 Kabelhalter Kabelhalter, Baulänge 150 mm, Typ C15 0,4 kg 12, Kabelhalter, Baulänge 200 mm, Typ C20 0,6 kg 12,40 Baulänge Kabelhalter, Baulänge 250 mm, Typ C25 0,8 kg 14, Kabelhalter, Baulänge 300 mm, Typ C30 1 kg 16, Kabelhalter, Baulänge 400 mm, Typ C40 1,2 kg 18,30 Kabelmerksteine/ Kragplatte/ Grenzsteine Kabelmerkstein 40 cm hoch - Kennzeichen K 20 kg 7, Kabelmerkstein 40 cm hoch - Kennzeichen M 20 kg 7, Kabelmerkstein 40 cm hoch - Kennzeichen BLITZ 20 kg 7, Kabelmerkstein 60 cm hoch - Kennzeichen K 28 kg 11, Kabelmerkstein 60 cm hoch - Kennzeichen M 28 kg 11, Kabelmerkstein 60 cm hoch - Kennzeichen BLITZ 28 kg 11, Kragplatte 50/50/5 cm. mit Aussparung 15 x 15 cm 26,9 kg 26, Grenzsteine, 10/10/40 cm - Kennzeichen + 12 kg 6, Ankerklotz 44,6 kg 14,20 22 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

23 Liefer- und Zahlungsbedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit allen unseren Abnehmern; im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese AGB nach Maßgabe der Ziffer 10. Soweit nicht zwischen uns und unseren Abnehmern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, finden im Übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung. Werden Bauleistungen erbracht, auf die Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so kann ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden. 1. ANWENDUNG a) Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung bzw. mit Beginn der Übergabe der Ware zustande. c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde. d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden. e) Vom Auftraggeber angeforderte statische Berechnungen (auch für Bauvorhaben die nicht zur Ausführung kommen) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. 2. LIEFERUNG a) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Betonwerk, Auslieferungslager oder das in unserem Auftrag tätige Unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen. Ist Lieferung an die Baustelle vereinbart, so werden geeignete Anfuhrwege und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt; andernfalls haftet er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager. Unsere Lieferpflicht ruht, solange uns Ausführungsunterlagen sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen nicht übergeben bzw. Informationen nicht erteilt worden sind. c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner unbeschadet der Ziffer 8 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche (20 % und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziffer 8 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. d) Der Abnehmer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist und etwaige sichtbare Mängel sofort zu rügen. Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen. e) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden. f) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden. g) Termine und Lieferfristen sind bis zu unserer Auftragsbestätigung unverbindlich. h) Bei Abholung ab unserem Werk ist der Abholer für die Durchführung der Ladungssicherung einschl. der Gestellung der dafür erforderlichen Mittel (Gurte, Seile usw.) verantwortlich. Wir werden ausdrücklich von der Verpflichtung gemäß TRG 412 freigestellt. 3. SACHMÄNGEL a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden. b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. e) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. g) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Software-Fehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagsstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen. h) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 23

24 haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. i) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. j) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner lit. i) entsprechend. k) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 8 (sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 3 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. 4. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE; RECHTSMÄNGEL a) Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 3 lit. b) bestimmten Frist wie folgt: aa) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. bb) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 8. cc) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. b) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. c) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. d) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in lit. a) aa) geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 3 lit. d), e) und j) entsprechend. e) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 3 entsprechend. f) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 4 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. 5.UNMÖGLICHKEIT; VERTRAGSANPASSUNG a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. b) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 lit. c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. 6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir unbeschadet weiterer Ansprüche die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern. d) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 7. SICHERUNGSRECHTE a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf ihrenrechtsgrund und ihre Entstehungszeit aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb 24 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

25 verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, 947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, 948 BGB, zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. c) Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet. d) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart. e) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen. f) Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt. 8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSRÜCHE a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Sachen begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 3 lit. b). 9. BERATUNG a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte. b) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten auch auszugsweise ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. 10. GELTUNG FÜR VERBRAUCHS- GÜTERKAUF Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmannes noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen betreffen, gelten diese AGB mit folgender Maßgabe: a) Ziffer 1 a) erster Absatz gilt nicht. b) Ziffer 2 a) gilt nicht bei Versendungskauf ( 474 Abs. 2 ivm 447 BGB) Ziffer 2 d) erster Absatz gilt mit der Maßgabe, dass die Rügefrist zwei Wochen beträgt. Ziffer 2 d) zweiter Absatz gilt nicht c) Ziffer 3 b) und 4 e) gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsvorschriften d) Ziffer 3 h) erster Absatz gilt nur bei offensichtlich erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen. e) Ziffer 6 a), gilt mit der Maßgabe, dass in den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist. Ziffer 6 c) 3. Absatz gilt mit der Maßgabe, dass 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden können. Ziffer 6 c) letzter Absatz, Satz 1 gilt nur insoweit, als auf die Rechtsfolgen des Verzuges (Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist oder eine angemessene Frist gesetzt wird (Mahnung). Ziffer 6 d) Satz 2 gilt nicht. f) Ziffer 11 a) gilt nur, soweit nach 38 ZPO zulässig. g) Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt ( 476 BGB). 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN a) Gerichtstand auch für Wechsel-, Scheckund Urkundenprozesse ist der Sitz unserer Firma. b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Senden, 01. Januar 2002 Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 25

26 Freiraum für Ihre Notizen 26 Mönninghoff GmbH & Co. KG Industriestraße Senden

27 Stichwortverzeichnis Alphabetisch geordnet Stichwort / Bezeichnung Seite Stichwort / Bezeichnung Seite Abzweigkästen 7-18 Universaldeckelheber 21 Abzweigkasten 42/42 cm i.l. 7 Verbindungselement (Zubehör) 7-18 Abzweigkasten 56/42 cm i.l. 8 Verschlußbecher 20 Abzweigkasten 56/56 cm i.l. 9 Wasi- Alu Sicherheitsdeckel 20 Abzweigkasten 80/42 cm i.l. 10 Zertifikat 3 Abzweigkasten 80/56 cm i.l. 11 Abzweigkasten 80/80 cm i.l. 12 Abzweigkasten 112/42 cm i.l. 13 Abzweigkasten 112/56 cm i.l. 14 Abzweigkasten 112/80 cm i.l. 15 Abzweigkasten 140/42 cm i.l. 16 Abzweigkasten 140/56 cm i.l. 17 Abzweigkasten 140/80 cm i.l. 18 Ankerklotz 22 Ansprechpartner 5 Ansprechpartner, vor Ort 6 Ausgleichsrahmen (Zubehör) 7-18 Aushebestangen 19 Deckelhebezange 21 Grenzsteine 22 Inhaltsverzeichnis 2 Informationen 4 Kabelhalter 22 Kabelmerksteine 22 Kragplatte 22 Liefer- und Zahlungsbedingungen Mittelrahmen (Zubehör) 7-18 Möfix- Schachtbaumörtel 20 Notizen 26 Rohradapter 20 Schachtdeckelheber 21 Schmutzschalen rechteckig & rund 19 Steckheber 21 Tel. +49 (0) / Fax +49 (0) / info@moenninghoff.net 27

28 Industriestraße Senden Tel.: +49 (0) / Fax: +49 (0) / info@moenninghoff.net

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