Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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1 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät für das Fach Elektrotechnik Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 16. Juli 2014 Veröffentlichung vom 25. September 2014 (NBl. HS MSB Schl.-H. S. 57), geändert durch Satzung vom 20. November 2014, Veröffentlichung vom 30. Dezember 2014 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 76), geändert durch Artikel 2 der Satzung vom 27. Juli 2017, Veröffentlichung vom 28. September 2017 (NBl. HS MBWK Schl.-H. S. 70) Aufgr des 52 Absatz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Technischen Fakultät vom 25. Juni 2014 nach Eilentscheid des Dekans der Technischen Fakultät vom 9. Juli 2014 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht: 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Studienaufbau 4 Studienjahr 5 Zweck der Prüfung 6 Akademischer Grad 7 Prüfungsausschuss 8 Prüfungen Bonusleistungen 9 Prüfungsvorleistungen 10 Bachelorarbeit 11 Bildung der Gesamtnote 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmung Anlage: Studienverlaufsplan 1 Geltungsbereich (1) Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- Masterstudiengänge das Studium des Fachs Elektrotechnik Informationstechnik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. (2) Sie gilt für - alle Module, die ausschließlich Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge sind, - alle Module, die Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge zugleich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind, - alle Module, die ausschließlich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind. 2 Studienziel Das Studium soll der Absolventin oder dem Absolventen die Fähigkeit vermitteln, die vielgestaltigen Probleme der Elektrotechnik Informationstechnik zu erfassen mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Dabei muss das Studium die für die Stand: Seite 1 / 17

2 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc verschiedenartigen Tätigkeitsfelder des Bachelor of Science erforderliche Vielseitigkeit gewährleisten. 3 Studienaufbau (1) Das Bachelorstudium hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Es umfasst Module des technischen Pflicht- Wahlpflichtbereiches, nicht-technische Lehrveranstaltungen nach freier Wahl aus dem Angebot der Christian-Albrechts- Universität sowie ein Industriefachpraktikum. Im Rahmen der freien Wahl aus dem Angebot der Christian-Albrechts-Universität können die Module belegt werden, die die anbietenden Einrichtungen im Rahmen freier Kapazitäten öffnen oder deren Belegung die anbietenden Einrichtungen im Einzelfall explizit zugestimmt haben. Das Studienvolumen beträgt höchstens 134 Semesterwochensten 210 Leistungspunkte inklusive zwölf Leistungspunkten für die Bachelorarbeit. (2) Das Industriefachpraktikum hat einen zeitlichen Umfang von zwölf Wochen ist im Bereich des durch dieses Bachelorstudium angestrebten Berufsfeldes ( ingenieurnah ) zu absolvieren. Näheres regelt die Praktikumsordnung (Satzung) für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik an der Christian-Albrechts-Universität. 4 Studienjahr (1) Die Module für Studierende ungerader Fachsemester nach Studienverlaufsplan (Anlage) werden nur zu einem Wintersemester angeboten, für solche gerader Fachsemester nur zu einem Sommersemester. (2) Einschreibungen zu ungeraden Fachsemestern sind nur zu einem Wintersemester möglich. Einschreibungen zu geraden Fachsemestern sind nur zu einem Sommersemester möglich. 5 Zweck der Prüfung Die erfolgreich abgelegte Bachelorprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Elektrotechnik Informationstechnik. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden Erkenntnisse selbstständig anzuwenden die für den Übergang in die Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat. 6 Akademischer Grad Aufgr der bestandenen Bachelorprüfung wird der Grad des Bachelor of Science (B.Sc.) vergeben. 7 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen Hochschullehrer, einem Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie die Mehrheit der Gruppe der Hochschullehrerinnen Hochschullehrer müssen Fächer der Elektrotechnik Informationstechnik vertreten. Der Fakultätskonvent wählt aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen Hochschullehrer der Elektrotechnik Informationstechnik im Prüfungsausschuss die oder den Vorsitzenden die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden. Stand: Seite 2 / 17

3 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Prüfungen Bonusleistungen (1) In den vom Institut für Elektrotechnik Informationstechnik angebotenen technischen Pflichtmodulen erfolgen die Prüfungen in Form von Klausuren. Die Bearbeitungszeit einer Klausur beträgt höchstens 180 Minuten. (2) In den vom Institut für Elektrotechnik Informationstechnik angebotenen technischen nichttechnischen Wahlpflichtmodulen sowie Praktika, dem Industriepraktikum der Bachelorarbeit sind folgende Prüfungsformen zulässig: Klausur (Dauer: maximal 180 Minuten) mündliche Prüfung (Dauer: 30 bis 45 Minuten je Kandidatin bzw. Kandidat) Kolloquium Versuchsdurchführung Praktische Aufgabe Demonstration Paper Protokoll Arbeitsbericht Schriftliche Ausarbeitung Interview Interviewbericht Online-Tests Vortrag Einzelheiten zu den je Modul zu erbringenden Prüfungsleistungen ergeben sich aus der Modulübersicht im Anhang. Sind bei einem Modul mehrere der zuvor genannten Prüfungsformen als Option angegeben, wird die für ein Studienjahr gültige Art zu Beginn der Modulveranstaltung durch Aushang bekannt gegeben. (3) Entsprechend 8 Absatz 1 Absatz 2 der Prüfungsverfahrensordnung in der Fassung vom 21. Februar 2008 aufgr der entsprechenden Beschlüsse des Senats der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 1. Juli Juli 2009 finden die in Absatz 1 Absatz 2 genannten Klausuren jeweils in sechs zusammenhängenden Wochen der vorlesungsfreien Zeit unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit statt. Der Zeitraum für die Durchführung der in Absatz 2 genannten mündlichen Prüfungen umfasst die gesamte vorlesungsfreie Zeit plus die letzte Woche der Vorlesungszeit des vorangegangenen Semesters plus die beiden ersten Wochen der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters. (4) Mit Ausnahme von Klausuren kann jede Prüfung gemäß Absatz 2 statt als Einzelprüfung auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wenn die zu bewertenden Beiträge jeder Kandidatin jedes Kandidaten aufgr objektiver Kriterien eindeutig abgrenzbar, deutlich unterscheidbar bewertbar sind. Finden Prüfungen in Form von Gruppenprüfungen statt, wird dies zu Beginn der Modulveranstaltung bekannt gegeben. (5) In technischen Pflichtmodulen der ersten zwei Semester können zusätzlich zu einer abschließenden Klausur Bonusleistungen angeboten werden. Diese Bonusleistungen werden bei der Berechnung der Modulnote nur dann berücksichtigt, wenn sie zu einer besseren Modulnote führen. Grsätzlich zählt für die Modulnote das Klausurergebnis zu 100%. Falls durch die Berücksichtigung der Bonusleistungen eine bessere Note erzielt wird, ergibt sich die Modulnote zu 25% aus den Bonusleistungen zu 75% aus dem Klausurergebnis. Art Umfang von Bonusleistungen werden den Studierenden zu Beginn der Modulveranstaltung durch Aushang bekannt gegeben. Bonusleistungen können beim erneuten Angebot des zugreliegenden Moduls somit jährlich wiederholt werden. Sie können beliebig oft wiederholt werden; es zählt stets die beste erzielte Bonusleistung. Eine Wiederholung ist jedoch ausgeschlossen, nachdem die zugehörige Prüfung bestanden wurde. Die erzielten Bonusleistungen werden im Prüfungsamt archiviert. Stand: Seite 3 / 17

4 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc (6) Im Bereich der Bonusleistungen sind folgende Prüfungsformen zulässig: Klausur (Dauer: maximal 90 Minuten) Online-Tests Schriftliche Hausarbeit, z.b. Lösungen von Übungsaufgaben Mündliche Präsentation Einzelheiten zu den je Modul angebotenen Bonusleistungen werden zu Beginn der Modulveranstaltung durch Aushang bekannt gegeben. 9 Prüfungsvorleistungen (1) Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulprüfung ab dem vierten Semester gemäß Studienverlaufsplan (Anlage) ist das Bestehen der Modulprüfung Grgebiete der Elektrotechnik I. (2) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Modulprüfung ab dem fünften Semester gemäß Studienverlaufsplan (Anlage) ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grpraktikum für Ingenieure I II. (3) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung Programmiermethodik ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem diesem Modul zugeordneten Programmierpraktikum. (4) Beinhaltet ein Modul Praktika, praktische Übungen Sprachkurse, setzt die Zulassung zur Prüfung die regelmäßige Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen voraus. (5) Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist regelmäßig, wenn a) in einem Praktikum in einer praktischen Übung alle zugehörigen Versuche durchgeführt wurden. Sollte eine Studierende oder ein Studierender einen Praktikumstermin aus Gründen des 52 Absatz 4 HSG versäumen, nennt die Dozentin bzw. der Dozent ihr bzw. ihm einen Ersatztermin. b) in einem in einem Sprachkurs nicht mehr als 20 % der Veranstaltungstermine unentschuldigt versäumt wurden. 52 Absatz 4 HSG bleibt hiervon unberührt; die oder der Modulverantwortliche kann in begründeten Ausnahmefällen für die verpassten Veranstaltungsteile eine Ersatzleistung festlegen. (6) Lehrveranstaltungen, in denen für die Zulassung zur Prüfung eine regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt wird, sind in der Anlage gekennzeichnet. 10 Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer - alle Modulprüfungen in den Pflichtfächern der ersten sechs Semester nach dem Studienverlaufsplan gemäß der Anlage bestanden hat, - die erfolgreiche Teilnahme am Fortgeschrittenenpraktikum an dem Projekt sowie das Industriepraktikum von zwölf Wochen nachweist, - sowie insgesamt mindestens zwölf Leistungspunkte in mindestens zwei unterschiedlichen nicht-technischen Wahlpflichtfächern aus dem Angebot der Christian-Albrechts-Universität erworben hat. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auch eine Kandidatin oder einen Kandidaten zur Bachelorarbeit zulassen, wenn nicht alle in Absatz 1 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. (3) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit ausgegeben werden, wenn alle Kandidatinnen oder Kandidaten der Gruppe die Voraussetzungen des Absatz 1 erfüllen die als Prüfungsleistungen zu bewertenden Beiträge der einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten aufgr objektiver Kriterien eindeutig abgrenzbar, deutlich unterscheidbar bewertbar sind. Stand: Seite 4 / 17

5 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc (4) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Einer englischsprachigen Arbeit ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen (5) Mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter sowie ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch begründet wird. (6) Die Arbeit wird von einer oder einem im Fachgebiet Elektrotechnik Informationstechnik an der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität tätigen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder Privatdozentin oder Privatdozent ausgegeben betreut. Soll die Arbeit in einer anderen Einrichtung der Technischen Fakultät oder außerhalb der Technischen Fakultät oder außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (7) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. (8) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. (9) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von sechs Wochen durch beide Gutachterinnen oder Gutachter zu bewerten. (10) Die Bachelorarbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem zuständigen Prüfungsamt einzureichen. 11 Bildung der Gesamtnote (1) Für die Berechnung der Gesamtnote werden die relevanten Modulnoten nach Studienverlaufsplan gemäß Anlage die Note für die Bachelorarbeit mit Faktoren gewichtet, welche sich in den Modulen der ersten drei Semester als Produkte der zugeordneten Leistungspunkte mit dem Faktor 0,7 ergeben welche sich in Modulen ab dem vierten Semester bei der Bachelorarbeit als Produkte der zugeordneten Leistungspunkte mit dem Faktor 1,0 ergeben. (2) Technische Wahlpflichtmodule sind im Gesamtumfang von acht Leistungspunkten zu erbringen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, in diesem Bereich mehr als die erforderlichen Prüfungen abzulegen anschließend zu wählen, welche Noten in die Bereichsnote eingehen. Entsprechende zusätzliche Prüfungen dürfen maximal bis zum Ende des Prüfungszeitraums erbracht werden, in dem die Bachelorprüfung bestanden ist. Beabsichtigt eine Studierende oder ein Studierender, in diesem Bereich mehr als die erforderlichen Leistungspunkte zu erbringen, muss sie bzw. er dies dem Prüfungsamt rechtzeitig mitteilen. Die Mitteilung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, nachdem die oder der Studierende weiß oder wissen kann, dass sie oder er durch erfolgreiche Prüfungen in technischen Wahlpflichtmodulen die erforderliche Anzahl von acht Leistungspunkten erworben hat. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, werden die Prüfungsergebnisse in den weiteren Wahlpflichtmodulen bei der Bildung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Hat eine Studierende oder ein Studierender in technischen Wahlpflichtmodulen mehr als acht Leistungspunkte erworben, muss sie oder er dem Prüfungsamt spätestens fünf Tage nach Erhalt des letzten Prüfungsergebnisses schriftlich mitteilen, welche technischen Wahlpflichtmodule bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt werden sollen; diese Mitteilung muss von der oder dem Studierenden unterschrieben sein. Informiert eine Studierende oder ein Studierender das Prüfungsamt nicht oder nicht rechtzeitig darüber, welche technischen Wahlpflichtmodule bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt werden sollen, gehen die Module mit den besten Noten in den Bachelorabschluss ein. Stand: Seite 5 / 17

6 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmung (1) Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Sie findet erstmalig Anwendung auf Studierende, die sich zum WS 2014/15 oder später in ein erstes oder in ein höheres Fachsemester dieses Studiengangs erstmals einschreiben. (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät für das Fach Elektrotechnik Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 11. Februar 2010 (NBl. MWV Schl.-H. S. 4) außer Kraft. (3) Auf Studierende, die sich im Wintersemester 2014/15 in einem höheren Fachsemester befinden, finden nur die Bestimmungen des 10 Anwendung. Im Übrigen gelten für diese Studierenden die Bestimmungen der gemäß Absatz 2 außer Kraft getretenen Fachprüfungsordnung. Werden Module in veränderter Form angeboten, sind diese in der neuen Fassung zu absolvieren. Werden Pflichtmodule aus der Fachprüfungsordnung nach Absatz 2 nicht mehr angeboten, werden vom Prüfungsausschuss Ersatzmodule benannt. Sie können ihr Studium nach diesen Bestimmungen bis zum 10. Juni 2018 abschließen. (4) Studierende, die ihr Studium nach der alten Fachprüfungsordnung fortführen, wechseln automatisch zum Sommersemester 2018 in die neue Fachprüfungsordnung, sofern ausgeschlossen ist, dass der Studienabschluss nach der bisherigen Fachprüfungsordnung bis zur Frist in Absatz 3 erlangt werden wird. (5) Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Teilleistungen einer Modulprüfung absolviert bestanden, werden diese Prüfungen angerechnet. Der Prüfungsausschuss entscheidet unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls des Prüfungszwecks, welche weiteren Prüfungsleistungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. (6) Fehlversuche, die im Rahmen von Prüfungen vor Inkrafttreten dieser Satzung unternommen wurden, werden auf die Anzahl der Versuche nach der neuen Prüfungsordnung angerechnet, sofern sich die Anrechnung nicht nach der Struktur der neuen Modulprüfung verbietet. (7) Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Die Genehmigung nach 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 16. Juli 2014 erteilt. Kiel, den 16. Juli 2014 Prof. Dr.-Ing. Eckhard Quandt Dekan der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Stand: Seite 6 / 17

7 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Anlage: Studienverlaufsplan B.Sc. Elektrotechnik Informationstechnik 1.Semester 2.Semester 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7.Semester Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II Mathematik für die Ingenieurwissenschaften III Signale Systeme I Signale Systeme II Nachrichtenübertragung Industriepraktikum 4V 2Ü M1 4V 2Ü M5 4V 2Ü M10 3V 2Ü M14 2V 1Ü M19 3V 2Ü M26 M33 9LP Grgebiete der Elektrotechnik I 3V 2Ü M2 Physik für Ingenieure I (1) 9LP Grgebiete der Elektrotechnik II 3V 2Ü M6 Physik für Ingenieure II (1) 9LP Elektrotechnik III 3V 2Ü M11 Grlagen der Materialwiss. Elektronik Theoretische Grlagen der Informationstechnik 3V 2Ü M15 Elektromagnetische Felder I Regelungstechnik 3V 2Ü M20 Elektromagnetische Felder II 2V 1Ü Hochfrequenztechnik M27 16LP Bachelorarbeit 12 LP 2V 1Ü M7 Informatik für Ingenieure I (Digitaltechnik) 3V 2Ü M3 Nichttechnisches Wahlpflichtfach I (2) 2V 1Ü M7 Informatik für Ingenieure II Programmiermethodik) 3V 1Ü 2P M8 8LP Nichttechnisches Wahlpflichtfach II (2) 3V 2Ü M12 Grpraktikum für Ingenieure I* 3PÜ M18 Nichttechnisches Wahlpflichtfach III (2) 3V 1Ü M16 6LP Elektrische Energietechnik 3V 1Ü M17 6LP Grpraktikum für Ingenieure II* 2V 1Ü M21 Leistungselektronik I 2V 1Ü Leitungstheorie M22 2V 1Ü M28 Technisches Wahlpflichtfach I (3) 2V 1Ü M29 Technisches Wahlpflichtfach II (3) 2V 1Ü 3LP M4 2V 1Ü 3LP M9 2V 1Ü 3LP M13 3PÜ M18 2V 1Ü M23 Nichtlineare Schaltungen 2V 1Ü M30 Fortgeschrittenenpraktikum* 2V 1Ü M24 Nichttechnisches Wahlpflichtfach IV (2) 3PÜ Projekt M31 2V 1Ü 3LP M25 3P M32 = 14V 8Ü = = 14V 7Ü 2P = = 12V 7Ü 3P = = 12V 6Ü 3 P = = 15V 8Ü = = 11V 6Ü 6P = 22 SWS 23 SWS 22 SWS 21SWS 23 SWS 23 SWS 30 LP 31 LP 30 LP 30 LP 30 LP 31 LP 28 LP 3 Pr 4 Pr 4 Pr 4 Pr 6 Pr 5 Pr 1 Pr (1) Das Modul M7 besteht aus den zwei Teilen Physik für Ingenieure I Physik für Ingenieure II wird mit einer Modulprüfung nach dem zweiten Semester abgeschlossen. (2) Nichttechnisches Wahlpflichtfach: Gewählt werden können Module aus dem gesamten Studienangebot der CAU gemäß 3 Abs. 4. Die zu erbringende Prüfungsleistung richtet sich nach der für das Modul jeweils geltenden Prüfungsordnung. Die Angabe von SWS die Verteilung der insgesamt nach 10(1) nachzuweisenden12 LP sind hier nur beispielhaft durchgeführt. (3) Technisches Wahlpflichtfach: Spezialisierungsfächer aus dem Modulkatalog des Instituts für Elektrotechnik Informationstechnik. (4) In Modulen, die mit einem * gekennzeichnet sind, besteht Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen. Hinweis: Pflichtfächer sind alle benoteten (fettgedruckten) Module mit Ausnahme der Module M29 M30 (Technische Wahlpflichtfächer). Stand: Seite 7 / 17

8 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Anhang: Stand: (nicht Bestandteil der Satzung) Module im Bachelorstudiengang Elektrotechnik Informationstechnik 1. Pflichtmodule Ingenieurwissenschaften Die Pflichtmodule sind sortiert nach ihrer Semesterlage angegeben. MIng-1 Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I (PNR 5100) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Mathematik, Bachelor of Science) 1. Semester 1 Semester Pflicht Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich (PNR 5110) etit-101 Elektrotechnik I (PNR 5200) 1. Semester 1 Semester Pflicht keine 7 / 210 Elektrotechnik I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 5210) MNF-phys-Ing Physik für Ingenieure I + II (PNR 5800) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Physik, Bachelor of Science) Semester 2 Semester Pflicht keine 8 / 240 Physik für Ingenieure I V + Ü Pflicht 8 Physik für Ingenieure II V + Ü Pflicht Vorrechnen, Test Klausur (PNR 5810) Inf-DigiSys Digitale Systeme (Import aus der FPO der TF für Studierende der Informatik, Bachelor of Science) 1. Semester 1 Semester Pflicht Digitale Systeme V + Ü Pflicht Modulprüfun MIng-2 Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II (PNR 5500) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Mathematik, Bachelor of Science) 2. Semester 1 Semester Pflicht Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich (PNR 5510) Stand: Seite 8 / 17

9 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-102 Elektrotechnik II (PNR 5600) 2. Semester 1 Semester Pflicht keine 7 / 210 Elektrotechnik II Inf-Ing V + Ü Pflicht Klausur (PNR 5610) Informatik in den Ingenieurwissenschaften (Import) 2. Semester 1 Semester Pflicht gemäß Modulhandbuch Informatik für Ingenieure V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich + PÜ + 1 MIng-3 Mathematik für die Ingenieurwissenschaften III (PNR 6000) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Mathematik, Bachelor of Science) 3. Semester 1 Semester Pflicht Mathematik für die Ingenieurwissenschaften III V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich (PNR 6010) etit-103 Elektrotechnik III (PNR 6100) 3. Semester 1 Semester Pflicht keine 7 / 210 Elektrotechnik III V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6110) mawi-e007 Grlagen der Materialwissenschaft (PNR 6200) (Import) 3. Semester 1 Semester Pflicht Keine 7 / 210 Grlagen der Materialwissenschaft V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6210) etit-104 Signale Systeme I (PNR 6400) 4. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Signale Systeme I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6410) Stand: Seite 9 / 17

10 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-105 Elektronik (PNR 6500) 4. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Elektronik V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6510) etit-106 Elektromagnetische Felder I (PNR 6600) 4. Semester 1 Semester Pflicht 6 / 180 Elektromagnetische Felder I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6610) etit-107 Elektrische Energietechnik (PNR 6700) 4. Semester 1 Semester Pflicht 6 / 180 Elektrische Energietechnik V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6710) etit-108 Signale Systeme II (PNR 6800) 5. Semester 1 Semester Pflicht Signale Systeme II V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6810) etit-109 Regelungstechnik I (PNR 6900) 5. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Regelungstechnik I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6910) Stand: Seite 10 / 17

11 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-110 Elektromagnetische Felder II (PNR 7000) 5. Semester 1 Semester Pflicht Elektromagnetische Felder II V + Ü Pflicht Klausur (PNR 7010) etit-111 Leistungselektronik Grlagen (PNR 7100) 5. Semester 1 Semester Pflicht Leistungselektronik Grlagen etit-112 V + Ü Pflicht Klausur (PNR 7110) Leitungstheorie 5. Semester 1 Semester Pflicht Leitungstheorie V + Ü Pflicht Klausur etit-113 Nichtlineare Schaltungen 5. Semester 1 Semester Pflicht Nichtlineare Schaltungen V + Ü Pflicht Klausur etit-114 Nachrichtenübertragung (PNR 7400) 6. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Nachrichtenübertragung V + Ü Pflicht Klausur (PNR 7410) Stand: Seite 11 / 17

12 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-115 Theoretische Grlagen der Informationstechnik 6. Semester 1 Semester Pflicht Theoretische Grlagen der Informationstechnik etit-116 V + Ü Pflicht Klausur Hochfrequenztechnik 6. Semester 1 Semester Pflicht Hochfrequenztechnik V + Ü Pflicht Klausur 2. Wahlpflichtmodule Ingenieurwissenschaften Die Vertiefungsmodule sind sortiert nach ihrem Modulcode angegeben. Aus der Kategorie Wahlpflichtmodule Ingenieurwissenschaften sind zwei Module zu wählen. etit-201 Grlagen der Kanalcodierung (PNR 7800) 5. Semester 1 Semester Wahlpflicht Grlagen der Kanalcodierung V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 7810) etit-202 Digitale Signalverarbeitung (PNR 9600) Digitale Signalverarbeitung V + Ü Pflicht Mündliche Prüfung (PNR 9610) Stand: Seite 12 / 17

13 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-204 Radar (PNR 9800) Radar V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 9810) etit-205 Hochfrequenz-Messtechnik (PNR 8500) Hochfrequenz- Messtechnik V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 8510) etit-206 Elektromagnetische Verträglichkeit (PNR 8400) Elektromagnetische Verträglichkeit V + Ü Pflicht Mündliche Prüfung (PNR 8410) etit-209 Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik (PNR 10300) Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 10310) etit-210 Sensoren (PNR 8200) Sensoren V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 8210) Stand: Seite 13 / 17

14 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-213 Elements of Electric Drives for e-mobility and Aerospace (PNR 10400) Elements of Electric Drives for e-mobility and Aerospace V + Ü Pflicht Klausur (PNR 10410) etit-512 Wireless Communications (DSP) (PNR 60400) keine Wireless Communications (DSP) V + Ü Pflicht Klausur (PNR 60410) etit-513 Optical Communications (PNR 60500) keine Optical Communications V + Ü Pflicht Klausur (PNR 60510) etit-612 Physikalische Grlagen der Bauelementefertigung (PNR 83201) 5. Semester 1 Semester Wahlpflicht keine Physikalische Grlagen der Bauelementefertigung V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 83220) etit-628 Rauschen in Kommunikations- Messsystemen (PNR 83900) 7. Semester 1 Semester Wahlpflicht keine Rauschen in Kommunikations- Messsystemen V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 83910) etit-635 Power System Elements for Smart Grid and Renewable Energy Integration (PNR 62600) keine Power System Elements for Smart Grid and Renewable Energy Integration V + Ü 4 Pflicht Klausur (PNR 62610) Stand: Seite 14 / 17

15 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-636 Digital Audio Effects (PNR 62700) keine Digital Audio Effects V + Ü Pflicht Digital Audio Effects (PNR 62700) mawi-505 Quantenmechanische Aspekte in der Materialwissenschaft (Angaben zum Modul: siehe FPO Bachelorstudiengang Materialwissenschaft) 1 Semester Wahlpflicht Quantenmechanische Aspekte in der Materialwissenschaft 3. Praktika Projekt Ingenieurwissenschaften Die Pflichtmodule in der Kategorie Praktika Projekt sind sortiert nach ihrer Semesterlage angegeben. Die Fortgeschrittenenpraktika sind sortiert nach ihren Modulcodes angegeben. etit-301 Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik I 3. Semester 1 Semester Pflicht keine Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik I P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle etit-302 Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik II 4. Semester 1 Semester Pflicht der ET&IT I (etit-301) Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik I P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle etit-305 Projekt (PNR 8700) 6. Semester 1 Semester Pflicht Projekt P 3 4 Pflicht Praktische Aufgabe, Vortrag schriftliche Ausarbeitung (PNR 8710) Stand: Seite 15 / 17

16 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Es ist ein Fortgeschrittenenpraktikum zu wählen. Es bestehen folgende Wahlmöglichkeiten: etit-306 Bachelorpraktikum Systemtheorie (PNR 9200) Bachelorpraktikum Systemtheorie P 4 4 Pflicht Kolloquien praktische Aufgaben (PNR 9210) etit-307 Bachelorpraktikum Hochfrequenztechnik (PNR 9000) Bachelorpraktikum Hochfrequenztechnik P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle (PNR 9010) etit-309 Bachelorpraktikum Leistungselektronik (PNR 9400) 5. oder Bachelorpraktikum Leistungselektronik P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle (PNR 9410) etit-310 Bachelorpraktikum Nachrichten- Informationstechnik (PNR 9500) Bachelorpraktikum Nachrichten- Informationstechnik P 3 4 Pflicht Kolloquien praktische Aufgaben (PNR 9510) Stand: Seite 16 / 17

17 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-311 Bachelorpraktikum Mikro-Nano-Optosystemtechnik (PNR 9100) Bachelorpraktikum Mikro- Nano-Optosystemtechnik P 4 4 Pflicht Praktische Aufgaben Paper (PNR 9110) etit-312 Bachelorpraktikum Regelungstechnik Systemdynamik (PNR 9700) Bachelorpraktikum Regelungstechnik Systemdynamik P 4 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle (PNR 9710) 4. Industriepraktikum Industriepraktikum (PNR 8902) 7. Semester 1 Semester Pflicht keine 16 / 480 Industriepraktikum 16 Pflicht Arbeitsbericht (PNR 8910) Stand: Seite 17 / 17

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