Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
|
|
- Hilko Günther
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät für das Fach Elektrotechnik Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 16. Juli 2014 Veröffentlichung vom 25. September 2014 (NBl. HS MSB Schl.-H. S. 57), geändert durch Satzung vom 20. November 2014, Veröffentlichung vom 30. Dezember 2014 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 76), geändert durch Artikel 2 der Satzung vom 27. Juli 2017, Veröffentlichung vom 28. September 2017 (NBl. HS MBWK Schl.-H. S. 70) Aufgr des 52 Absatz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Technischen Fakultät vom 25. Juni 2014 nach Eilentscheid des Dekans der Technischen Fakultät vom 9. Juli 2014 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht: 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Studienaufbau 4 Studienjahr 5 Zweck der Prüfung 6 Akademischer Grad 7 Prüfungsausschuss 8 Prüfungen Bonusleistungen 9 Prüfungsvorleistungen 10 Bachelorarbeit 11 Bildung der Gesamtnote 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmung Anlage: Studienverlaufsplan 1 Geltungsbereich (1) Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- Masterstudiengänge das Studium des Fachs Elektrotechnik Informationstechnik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. (2) Sie gilt für - alle Module, die ausschließlich Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge sind, - alle Module, die Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge zugleich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind, - alle Module, die ausschließlich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind. 2 Studienziel Das Studium soll der Absolventin oder dem Absolventen die Fähigkeit vermitteln, die vielgestaltigen Probleme der Elektrotechnik Informationstechnik zu erfassen mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Dabei muss das Studium die für die Stand: Seite 1 / 17
2 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc verschiedenartigen Tätigkeitsfelder des Bachelor of Science erforderliche Vielseitigkeit gewährleisten. 3 Studienaufbau (1) Das Bachelorstudium hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Es umfasst Module des technischen Pflicht- Wahlpflichtbereiches, nicht-technische Lehrveranstaltungen nach freier Wahl aus dem Angebot der Christian-Albrechts- Universität sowie ein Industriefachpraktikum. Im Rahmen der freien Wahl aus dem Angebot der Christian-Albrechts-Universität können die Module belegt werden, die die anbietenden Einrichtungen im Rahmen freier Kapazitäten öffnen oder deren Belegung die anbietenden Einrichtungen im Einzelfall explizit zugestimmt haben. Das Studienvolumen beträgt höchstens 134 Semesterwochensten 210 Leistungspunkte inklusive zwölf Leistungspunkten für die Bachelorarbeit. (2) Das Industriefachpraktikum hat einen zeitlichen Umfang von zwölf Wochen ist im Bereich des durch dieses Bachelorstudium angestrebten Berufsfeldes ( ingenieurnah ) zu absolvieren. Näheres regelt die Praktikumsordnung (Satzung) für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik an der Christian-Albrechts-Universität. 4 Studienjahr (1) Die Module für Studierende ungerader Fachsemester nach Studienverlaufsplan (Anlage) werden nur zu einem Wintersemester angeboten, für solche gerader Fachsemester nur zu einem Sommersemester. (2) Einschreibungen zu ungeraden Fachsemestern sind nur zu einem Wintersemester möglich. Einschreibungen zu geraden Fachsemestern sind nur zu einem Sommersemester möglich. 5 Zweck der Prüfung Die erfolgreich abgelegte Bachelorprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Elektrotechnik Informationstechnik. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden Erkenntnisse selbstständig anzuwenden die für den Übergang in die Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat. 6 Akademischer Grad Aufgr der bestandenen Bachelorprüfung wird der Grad des Bachelor of Science (B.Sc.) vergeben. 7 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen Hochschullehrer, einem Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie die Mehrheit der Gruppe der Hochschullehrerinnen Hochschullehrer müssen Fächer der Elektrotechnik Informationstechnik vertreten. Der Fakultätskonvent wählt aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen Hochschullehrer der Elektrotechnik Informationstechnik im Prüfungsausschuss die oder den Vorsitzenden die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden. Stand: Seite 2 / 17
3 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Prüfungen Bonusleistungen (1) In den vom Institut für Elektrotechnik Informationstechnik angebotenen technischen Pflichtmodulen erfolgen die Prüfungen in Form von Klausuren. Die Bearbeitungszeit einer Klausur beträgt höchstens 180 Minuten. (2) In den vom Institut für Elektrotechnik Informationstechnik angebotenen technischen nichttechnischen Wahlpflichtmodulen sowie Praktika, dem Industriepraktikum der Bachelorarbeit sind folgende Prüfungsformen zulässig: Klausur (Dauer: maximal 180 Minuten) mündliche Prüfung (Dauer: 30 bis 45 Minuten je Kandidatin bzw. Kandidat) Kolloquium Versuchsdurchführung Praktische Aufgabe Demonstration Paper Protokoll Arbeitsbericht Schriftliche Ausarbeitung Interview Interviewbericht Online-Tests Vortrag Einzelheiten zu den je Modul zu erbringenden Prüfungsleistungen ergeben sich aus der Modulübersicht im Anhang. Sind bei einem Modul mehrere der zuvor genannten Prüfungsformen als Option angegeben, wird die für ein Studienjahr gültige Art zu Beginn der Modulveranstaltung durch Aushang bekannt gegeben. (3) Entsprechend 8 Absatz 1 Absatz 2 der Prüfungsverfahrensordnung in der Fassung vom 21. Februar 2008 aufgr der entsprechenden Beschlüsse des Senats der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 1. Juli Juli 2009 finden die in Absatz 1 Absatz 2 genannten Klausuren jeweils in sechs zusammenhängenden Wochen der vorlesungsfreien Zeit unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit statt. Der Zeitraum für die Durchführung der in Absatz 2 genannten mündlichen Prüfungen umfasst die gesamte vorlesungsfreie Zeit plus die letzte Woche der Vorlesungszeit des vorangegangenen Semesters plus die beiden ersten Wochen der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters. (4) Mit Ausnahme von Klausuren kann jede Prüfung gemäß Absatz 2 statt als Einzelprüfung auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wenn die zu bewertenden Beiträge jeder Kandidatin jedes Kandidaten aufgr objektiver Kriterien eindeutig abgrenzbar, deutlich unterscheidbar bewertbar sind. Finden Prüfungen in Form von Gruppenprüfungen statt, wird dies zu Beginn der Modulveranstaltung bekannt gegeben. (5) In technischen Pflichtmodulen der ersten zwei Semester können zusätzlich zu einer abschließenden Klausur Bonusleistungen angeboten werden. Diese Bonusleistungen werden bei der Berechnung der Modulnote nur dann berücksichtigt, wenn sie zu einer besseren Modulnote führen. Grsätzlich zählt für die Modulnote das Klausurergebnis zu 100%. Falls durch die Berücksichtigung der Bonusleistungen eine bessere Note erzielt wird, ergibt sich die Modulnote zu 25% aus den Bonusleistungen zu 75% aus dem Klausurergebnis. Art Umfang von Bonusleistungen werden den Studierenden zu Beginn der Modulveranstaltung durch Aushang bekannt gegeben. Bonusleistungen können beim erneuten Angebot des zugreliegenden Moduls somit jährlich wiederholt werden. Sie können beliebig oft wiederholt werden; es zählt stets die beste erzielte Bonusleistung. Eine Wiederholung ist jedoch ausgeschlossen, nachdem die zugehörige Prüfung bestanden wurde. Die erzielten Bonusleistungen werden im Prüfungsamt archiviert. Stand: Seite 3 / 17
4 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc (6) Im Bereich der Bonusleistungen sind folgende Prüfungsformen zulässig: Klausur (Dauer: maximal 90 Minuten) Online-Tests Schriftliche Hausarbeit, z.b. Lösungen von Übungsaufgaben Mündliche Präsentation Einzelheiten zu den je Modul angebotenen Bonusleistungen werden zu Beginn der Modulveranstaltung durch Aushang bekannt gegeben. 9 Prüfungsvorleistungen (1) Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulprüfung ab dem vierten Semester gemäß Studienverlaufsplan (Anlage) ist das Bestehen der Modulprüfung Grgebiete der Elektrotechnik I. (2) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Modulprüfung ab dem fünften Semester gemäß Studienverlaufsplan (Anlage) ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grpraktikum für Ingenieure I II. (3) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung Programmiermethodik ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem diesem Modul zugeordneten Programmierpraktikum. (4) Beinhaltet ein Modul Praktika, praktische Übungen Sprachkurse, setzt die Zulassung zur Prüfung die regelmäßige Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen voraus. (5) Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist regelmäßig, wenn a) in einem Praktikum in einer praktischen Übung alle zugehörigen Versuche durchgeführt wurden. Sollte eine Studierende oder ein Studierender einen Praktikumstermin aus Gründen des 52 Absatz 4 HSG versäumen, nennt die Dozentin bzw. der Dozent ihr bzw. ihm einen Ersatztermin. b) in einem in einem Sprachkurs nicht mehr als 20 % der Veranstaltungstermine unentschuldigt versäumt wurden. 52 Absatz 4 HSG bleibt hiervon unberührt; die oder der Modulverantwortliche kann in begründeten Ausnahmefällen für die verpassten Veranstaltungsteile eine Ersatzleistung festlegen. (6) Lehrveranstaltungen, in denen für die Zulassung zur Prüfung eine regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt wird, sind in der Anlage gekennzeichnet. 10 Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer - alle Modulprüfungen in den Pflichtfächern der ersten sechs Semester nach dem Studienverlaufsplan gemäß der Anlage bestanden hat, - die erfolgreiche Teilnahme am Fortgeschrittenenpraktikum an dem Projekt sowie das Industriepraktikum von zwölf Wochen nachweist, - sowie insgesamt mindestens zwölf Leistungspunkte in mindestens zwei unterschiedlichen nicht-technischen Wahlpflichtfächern aus dem Angebot der Christian-Albrechts-Universität erworben hat. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auch eine Kandidatin oder einen Kandidaten zur Bachelorarbeit zulassen, wenn nicht alle in Absatz 1 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. (3) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit ausgegeben werden, wenn alle Kandidatinnen oder Kandidaten der Gruppe die Voraussetzungen des Absatz 1 erfüllen die als Prüfungsleistungen zu bewertenden Beiträge der einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten aufgr objektiver Kriterien eindeutig abgrenzbar, deutlich unterscheidbar bewertbar sind. Stand: Seite 4 / 17
5 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc (4) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Einer englischsprachigen Arbeit ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen (5) Mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter die Zweitgutachterin bzw. den Zweitgutachter sowie ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch begründet wird. (6) Die Arbeit wird von einer oder einem im Fachgebiet Elektrotechnik Informationstechnik an der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität tätigen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder Privatdozentin oder Privatdozent ausgegeben betreut. Soll die Arbeit in einer anderen Einrichtung der Technischen Fakultät oder außerhalb der Technischen Fakultät oder außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (7) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. (8) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. (9) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von sechs Wochen durch beide Gutachterinnen oder Gutachter zu bewerten. (10) Die Bachelorarbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem zuständigen Prüfungsamt einzureichen. 11 Bildung der Gesamtnote (1) Für die Berechnung der Gesamtnote werden die relevanten Modulnoten nach Studienverlaufsplan gemäß Anlage die Note für die Bachelorarbeit mit Faktoren gewichtet, welche sich in den Modulen der ersten drei Semester als Produkte der zugeordneten Leistungspunkte mit dem Faktor 0,7 ergeben welche sich in Modulen ab dem vierten Semester bei der Bachelorarbeit als Produkte der zugeordneten Leistungspunkte mit dem Faktor 1,0 ergeben. (2) Technische Wahlpflichtmodule sind im Gesamtumfang von acht Leistungspunkten zu erbringen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, in diesem Bereich mehr als die erforderlichen Prüfungen abzulegen anschließend zu wählen, welche Noten in die Bereichsnote eingehen. Entsprechende zusätzliche Prüfungen dürfen maximal bis zum Ende des Prüfungszeitraums erbracht werden, in dem die Bachelorprüfung bestanden ist. Beabsichtigt eine Studierende oder ein Studierender, in diesem Bereich mehr als die erforderlichen Leistungspunkte zu erbringen, muss sie bzw. er dies dem Prüfungsamt rechtzeitig mitteilen. Die Mitteilung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, nachdem die oder der Studierende weiß oder wissen kann, dass sie oder er durch erfolgreiche Prüfungen in technischen Wahlpflichtmodulen die erforderliche Anzahl von acht Leistungspunkten erworben hat. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, werden die Prüfungsergebnisse in den weiteren Wahlpflichtmodulen bei der Bildung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Hat eine Studierende oder ein Studierender in technischen Wahlpflichtmodulen mehr als acht Leistungspunkte erworben, muss sie oder er dem Prüfungsamt spätestens fünf Tage nach Erhalt des letzten Prüfungsergebnisses schriftlich mitteilen, welche technischen Wahlpflichtmodule bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt werden sollen; diese Mitteilung muss von der oder dem Studierenden unterschrieben sein. Informiert eine Studierende oder ein Studierender das Prüfungsamt nicht oder nicht rechtzeitig darüber, welche technischen Wahlpflichtmodule bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt werden sollen, gehen die Module mit den besten Noten in den Bachelorabschluss ein. Stand: Seite 5 / 17
6 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmung (1) Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Sie findet erstmalig Anwendung auf Studierende, die sich zum WS 2014/15 oder später in ein erstes oder in ein höheres Fachsemester dieses Studiengangs erstmals einschreiben. (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät für das Fach Elektrotechnik Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 11. Februar 2010 (NBl. MWV Schl.-H. S. 4) außer Kraft. (3) Auf Studierende, die sich im Wintersemester 2014/15 in einem höheren Fachsemester befinden, finden nur die Bestimmungen des 10 Anwendung. Im Übrigen gelten für diese Studierenden die Bestimmungen der gemäß Absatz 2 außer Kraft getretenen Fachprüfungsordnung. Werden Module in veränderter Form angeboten, sind diese in der neuen Fassung zu absolvieren. Werden Pflichtmodule aus der Fachprüfungsordnung nach Absatz 2 nicht mehr angeboten, werden vom Prüfungsausschuss Ersatzmodule benannt. Sie können ihr Studium nach diesen Bestimmungen bis zum 10. Juni 2018 abschließen. (4) Studierende, die ihr Studium nach der alten Fachprüfungsordnung fortführen, wechseln automatisch zum Sommersemester 2018 in die neue Fachprüfungsordnung, sofern ausgeschlossen ist, dass der Studienabschluss nach der bisherigen Fachprüfungsordnung bis zur Frist in Absatz 3 erlangt werden wird. (5) Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Teilleistungen einer Modulprüfung absolviert bestanden, werden diese Prüfungen angerechnet. Der Prüfungsausschuss entscheidet unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls des Prüfungszwecks, welche weiteren Prüfungsleistungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. (6) Fehlversuche, die im Rahmen von Prüfungen vor Inkrafttreten dieser Satzung unternommen wurden, werden auf die Anzahl der Versuche nach der neuen Prüfungsordnung angerechnet, sofern sich die Anrechnung nicht nach der Struktur der neuen Modulprüfung verbietet. (7) Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Die Genehmigung nach 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 16. Juli 2014 erteilt. Kiel, den 16. Juli 2014 Prof. Dr.-Ing. Eckhard Quandt Dekan der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Stand: Seite 6 / 17
7 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Anlage: Studienverlaufsplan B.Sc. Elektrotechnik Informationstechnik 1.Semester 2.Semester 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7.Semester Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II Mathematik für die Ingenieurwissenschaften III Signale Systeme I Signale Systeme II Nachrichtenübertragung Industriepraktikum 4V 2Ü M1 4V 2Ü M5 4V 2Ü M10 3V 2Ü M14 2V 1Ü M19 3V 2Ü M26 M33 9LP Grgebiete der Elektrotechnik I 3V 2Ü M2 Physik für Ingenieure I (1) 9LP Grgebiete der Elektrotechnik II 3V 2Ü M6 Physik für Ingenieure II (1) 9LP Elektrotechnik III 3V 2Ü M11 Grlagen der Materialwiss. Elektronik Theoretische Grlagen der Informationstechnik 3V 2Ü M15 Elektromagnetische Felder I Regelungstechnik 3V 2Ü M20 Elektromagnetische Felder II 2V 1Ü Hochfrequenztechnik M27 16LP Bachelorarbeit 12 LP 2V 1Ü M7 Informatik für Ingenieure I (Digitaltechnik) 3V 2Ü M3 Nichttechnisches Wahlpflichtfach I (2) 2V 1Ü M7 Informatik für Ingenieure II Programmiermethodik) 3V 1Ü 2P M8 8LP Nichttechnisches Wahlpflichtfach II (2) 3V 2Ü M12 Grpraktikum für Ingenieure I* 3PÜ M18 Nichttechnisches Wahlpflichtfach III (2) 3V 1Ü M16 6LP Elektrische Energietechnik 3V 1Ü M17 6LP Grpraktikum für Ingenieure II* 2V 1Ü M21 Leistungselektronik I 2V 1Ü Leitungstheorie M22 2V 1Ü M28 Technisches Wahlpflichtfach I (3) 2V 1Ü M29 Technisches Wahlpflichtfach II (3) 2V 1Ü 3LP M4 2V 1Ü 3LP M9 2V 1Ü 3LP M13 3PÜ M18 2V 1Ü M23 Nichtlineare Schaltungen 2V 1Ü M30 Fortgeschrittenenpraktikum* 2V 1Ü M24 Nichttechnisches Wahlpflichtfach IV (2) 3PÜ Projekt M31 2V 1Ü 3LP M25 3P M32 = 14V 8Ü = = 14V 7Ü 2P = = 12V 7Ü 3P = = 12V 6Ü 3 P = = 15V 8Ü = = 11V 6Ü 6P = 22 SWS 23 SWS 22 SWS 21SWS 23 SWS 23 SWS 30 LP 31 LP 30 LP 30 LP 30 LP 31 LP 28 LP 3 Pr 4 Pr 4 Pr 4 Pr 6 Pr 5 Pr 1 Pr (1) Das Modul M7 besteht aus den zwei Teilen Physik für Ingenieure I Physik für Ingenieure II wird mit einer Modulprüfung nach dem zweiten Semester abgeschlossen. (2) Nichttechnisches Wahlpflichtfach: Gewählt werden können Module aus dem gesamten Studienangebot der CAU gemäß 3 Abs. 4. Die zu erbringende Prüfungsleistung richtet sich nach der für das Modul jeweils geltenden Prüfungsordnung. Die Angabe von SWS die Verteilung der insgesamt nach 10(1) nachzuweisenden12 LP sind hier nur beispielhaft durchgeführt. (3) Technisches Wahlpflichtfach: Spezialisierungsfächer aus dem Modulkatalog des Instituts für Elektrotechnik Informationstechnik. (4) In Modulen, die mit einem * gekennzeichnet sind, besteht Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen. Hinweis: Pflichtfächer sind alle benoteten (fettgedruckten) Module mit Ausnahme der Module M29 M30 (Technische Wahlpflichtfächer). Stand: Seite 7 / 17
8 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Anhang: Stand: (nicht Bestandteil der Satzung) Module im Bachelorstudiengang Elektrotechnik Informationstechnik 1. Pflichtmodule Ingenieurwissenschaften Die Pflichtmodule sind sortiert nach ihrer Semesterlage angegeben. MIng-1 Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I (PNR 5100) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Mathematik, Bachelor of Science) 1. Semester 1 Semester Pflicht Mathematik für die Ingenieurwissenschaften I V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich (PNR 5110) etit-101 Elektrotechnik I (PNR 5200) 1. Semester 1 Semester Pflicht keine 7 / 210 Elektrotechnik I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 5210) MNF-phys-Ing Physik für Ingenieure I + II (PNR 5800) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Physik, Bachelor of Science) Semester 2 Semester Pflicht keine 8 / 240 Physik für Ingenieure I V + Ü Pflicht 8 Physik für Ingenieure II V + Ü Pflicht Vorrechnen, Test Klausur (PNR 5810) Inf-DigiSys Digitale Systeme (Import aus der FPO der TF für Studierende der Informatik, Bachelor of Science) 1. Semester 1 Semester Pflicht Digitale Systeme V + Ü Pflicht Modulprüfun MIng-2 Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II (PNR 5500) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Mathematik, Bachelor of Science) 2. Semester 1 Semester Pflicht Mathematik für die Ingenieurwissenschaften II V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich (PNR 5510) Stand: Seite 8 / 17
9 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-102 Elektrotechnik II (PNR 5600) 2. Semester 1 Semester Pflicht keine 7 / 210 Elektrotechnik II Inf-Ing V + Ü Pflicht Klausur (PNR 5610) Informatik in den Ingenieurwissenschaften (Import) 2. Semester 1 Semester Pflicht gemäß Modulhandbuch Informatik für Ingenieure V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich + PÜ + 1 MIng-3 Mathematik für die Ingenieurwissenschaften III (PNR 6000) (Import aus FPO der MNF für Studierende der Mathematik, Bachelor of Science) 3. Semester 1 Semester Pflicht Mathematik für die Ingenieurwissenschaften III V + Ü Pflicht Klausur o. mündlich (PNR 6010) etit-103 Elektrotechnik III (PNR 6100) 3. Semester 1 Semester Pflicht keine 7 / 210 Elektrotechnik III V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6110) mawi-e007 Grlagen der Materialwissenschaft (PNR 6200) (Import) 3. Semester 1 Semester Pflicht Keine 7 / 210 Grlagen der Materialwissenschaft V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6210) etit-104 Signale Systeme I (PNR 6400) 4. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Signale Systeme I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6410) Stand: Seite 9 / 17
10 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-105 Elektronik (PNR 6500) 4. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Elektronik V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6510) etit-106 Elektromagnetische Felder I (PNR 6600) 4. Semester 1 Semester Pflicht 6 / 180 Elektromagnetische Felder I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6610) etit-107 Elektrische Energietechnik (PNR 6700) 4. Semester 1 Semester Pflicht 6 / 180 Elektrische Energietechnik V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6710) etit-108 Signale Systeme II (PNR 6800) 5. Semester 1 Semester Pflicht Signale Systeme II V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6810) etit-109 Regelungstechnik I (PNR 6900) 5. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Regelungstechnik I V + Ü Pflicht Klausur (PNR 6910) Stand: Seite 10 / 17
11 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-110 Elektromagnetische Felder II (PNR 7000) 5. Semester 1 Semester Pflicht Elektromagnetische Felder II V + Ü Pflicht Klausur (PNR 7010) etit-111 Leistungselektronik Grlagen (PNR 7100) 5. Semester 1 Semester Pflicht Leistungselektronik Grlagen etit-112 V + Ü Pflicht Klausur (PNR 7110) Leitungstheorie 5. Semester 1 Semester Pflicht Leitungstheorie V + Ü Pflicht Klausur etit-113 Nichtlineare Schaltungen 5. Semester 1 Semester Pflicht Nichtlineare Schaltungen V + Ü Pflicht Klausur etit-114 Nachrichtenübertragung (PNR 7400) 6. Semester 1 Semester Pflicht 7 / 210 Nachrichtenübertragung V + Ü Pflicht Klausur (PNR 7410) Stand: Seite 11 / 17
12 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-115 Theoretische Grlagen der Informationstechnik 6. Semester 1 Semester Pflicht Theoretische Grlagen der Informationstechnik etit-116 V + Ü Pflicht Klausur Hochfrequenztechnik 6. Semester 1 Semester Pflicht Hochfrequenztechnik V + Ü Pflicht Klausur 2. Wahlpflichtmodule Ingenieurwissenschaften Die Vertiefungsmodule sind sortiert nach ihrem Modulcode angegeben. Aus der Kategorie Wahlpflichtmodule Ingenieurwissenschaften sind zwei Module zu wählen. etit-201 Grlagen der Kanalcodierung (PNR 7800) 5. Semester 1 Semester Wahlpflicht Grlagen der Kanalcodierung V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 7810) etit-202 Digitale Signalverarbeitung (PNR 9600) Digitale Signalverarbeitung V + Ü Pflicht Mündliche Prüfung (PNR 9610) Stand: Seite 12 / 17
13 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-204 Radar (PNR 9800) Radar V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 9810) etit-205 Hochfrequenz-Messtechnik (PNR 8500) Hochfrequenz- Messtechnik V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 8510) etit-206 Elektromagnetische Verträglichkeit (PNR 8400) Elektromagnetische Verträglichkeit V + Ü Pflicht Mündliche Prüfung (PNR 8410) etit-209 Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik (PNR 10300) Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 10310) etit-210 Sensoren (PNR 8200) Sensoren V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 8210) Stand: Seite 13 / 17
14 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-213 Elements of Electric Drives for e-mobility and Aerospace (PNR 10400) Elements of Electric Drives for e-mobility and Aerospace V + Ü Pflicht Klausur (PNR 10410) etit-512 Wireless Communications (DSP) (PNR 60400) keine Wireless Communications (DSP) V + Ü Pflicht Klausur (PNR 60410) etit-513 Optical Communications (PNR 60500) keine Optical Communications V + Ü Pflicht Klausur (PNR 60510) etit-612 Physikalische Grlagen der Bauelementefertigung (PNR 83201) 5. Semester 1 Semester Wahlpflicht keine Physikalische Grlagen der Bauelementefertigung V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 83220) etit-628 Rauschen in Kommunikations- Messsystemen (PNR 83900) 7. Semester 1 Semester Wahlpflicht keine Rauschen in Kommunikations- Messsystemen V + Ü Pflicht Klausur oder mündliche Prüfung (PNR 83910) etit-635 Power System Elements for Smart Grid and Renewable Energy Integration (PNR 62600) keine Power System Elements for Smart Grid and Renewable Energy Integration V + Ü 4 Pflicht Klausur (PNR 62610) Stand: Seite 14 / 17
15 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-636 Digital Audio Effects (PNR 62700) keine Digital Audio Effects V + Ü Pflicht Digital Audio Effects (PNR 62700) mawi-505 Quantenmechanische Aspekte in der Materialwissenschaft (Angaben zum Modul: siehe FPO Bachelorstudiengang Materialwissenschaft) 1 Semester Wahlpflicht Quantenmechanische Aspekte in der Materialwissenschaft 3. Praktika Projekt Ingenieurwissenschaften Die Pflichtmodule in der Kategorie Praktika Projekt sind sortiert nach ihrer Semesterlage angegeben. Die Fortgeschrittenenpraktika sind sortiert nach ihren Modulcodes angegeben. etit-301 Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik I 3. Semester 1 Semester Pflicht keine Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik I P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle etit-302 Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik II 4. Semester 1 Semester Pflicht der ET&IT I (etit-301) Grpraktikum für Studierende der Elektrotechnik Informationstechnik I P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle etit-305 Projekt (PNR 8700) 6. Semester 1 Semester Pflicht Projekt P 3 4 Pflicht Praktische Aufgabe, Vortrag schriftliche Ausarbeitung (PNR 8710) Stand: Seite 15 / 17
16 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc Es ist ein Fortgeschrittenenpraktikum zu wählen. Es bestehen folgende Wahlmöglichkeiten: etit-306 Bachelorpraktikum Systemtheorie (PNR 9200) Bachelorpraktikum Systemtheorie P 4 4 Pflicht Kolloquien praktische Aufgaben (PNR 9210) etit-307 Bachelorpraktikum Hochfrequenztechnik (PNR 9000) Bachelorpraktikum Hochfrequenztechnik P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle (PNR 9010) etit-309 Bachelorpraktikum Leistungselektronik (PNR 9400) 5. oder Bachelorpraktikum Leistungselektronik P 3 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle (PNR 9410) etit-310 Bachelorpraktikum Nachrichten- Informationstechnik (PNR 9500) Bachelorpraktikum Nachrichten- Informationstechnik P 3 4 Pflicht Kolloquien praktische Aufgaben (PNR 9510) Stand: Seite 16 / 17
17 FPO Elektro- Informationstechnik B.Sc etit-311 Bachelorpraktikum Mikro-Nano-Optosystemtechnik (PNR 9100) Bachelorpraktikum Mikro- Nano-Optosystemtechnik P 4 4 Pflicht Praktische Aufgaben Paper (PNR 9110) etit-312 Bachelorpraktikum Regelungstechnik Systemdynamik (PNR 9700) Bachelorpraktikum Regelungstechnik Systemdynamik P 4 4 Pflicht Kolloquien, praktische Aufgaben Protokolle (PNR 9710) 4. Industriepraktikum Industriepraktikum (PNR 8902) 7. Semester 1 Semester Pflicht keine 16 / 480 Industriepraktikum 16 Pflicht Arbeitsbericht (PNR 8910) Stand: Seite 17 / 17
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss
MehrNBl. MWV. Schl.-H. 2009 S. 40 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 02. Oktober 2009
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) (Fachprüfungsordnung Informatik
MehrNBl. MWV. Schl.-H. 2011 S. 50 Tag der Bekanntmachung: 01. Juni 2011
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Materialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Science Vom 12. Mai 2011
MehrHinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MBW hat die Satzung Entwurfscharakter
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Ökotrophologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.)
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) für das Fach Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 11.
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) für das Fach Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 18.
MehrVom 7. Februar 2013. 1 Geltungsbereich
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Medizinischen Fakultät der Christian Albrechts Universität zu Kiel für Studierende des Master Weiterbildungsstudienganges Hospital Management mit dem Abschluss Master
MehrNBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015
Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung Vom 5. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H.
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel 5.3-08 FPO Europäische Ethnologie / Volkskunde BaMa 2-Fächer (Keine amtliche Bekanntmachung)
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Europäische Ethnologie/ Volkskunde
MehrNBl. MWV. Schl.-H. 2008 S. 96 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 29. April 2008
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer- Bachelor- und Master-Studiengänge Wirtschaft/Politik
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs
Mehrgeändert durch Satzungen vom 25. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010 17. Januar 2011 30. Juli 2012 31. Juli 2012
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrVom 21. Juli 2008. NBl. MWV. Schl.-H. 2008, S. 170 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 8. Oktober 2008
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Fachs Pädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) Vom 21. Juli 2008 NBl.
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrPrüfungsordnung. Biomaterials Science
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biomaterials Science an der Hochschule Rhein-Waal vom 29.08.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 6. November 2007 (Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19.11.2007,
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Ein-Fach-Masterstudiengangs Internationale
MehrGeltungsbereich. 2 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Medizinische Ingenieurwissenschaft an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 12. Mai 2010 Tag der Bekanntmachung
MehrFachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)
MehrNr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25
Nr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Unternehmensentwicklung (MBP) mit dem Abschluss Master of
MehrB. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik
B. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik Aufgrund von 19 Abs. 1 Ziffer 7 und 34 Abs. 1 LHG in der Fassung vom 1. Januar 2005, zuletzt
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 609 2014 Verkündet am 4. Juli 2014 Nr. 135 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Mechatronik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2014
MehrFachprüfungsordnung für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang. Schulmanagement und Qualitätsentwicklung
Fachprüfungsordnung für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 27.06.2007 Tag der Bekanntmachung
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 1, Nr. 72, S. 01 503) in der Fassung vom 3. November 201 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 5, Nr. 78, S. 593 602) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor
MehrPrüfungsordnung. vom 19.06.2013
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie) an der Fakultät Kommunikation und Umwelt, Hochschule Rhein- Waal vom 19.06.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz
Mehrgeändert durch Satzungen vom 25. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Internet Computing mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Internet Computing mit dem Abschluss
MehrAusführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges
Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen
Mehrgeändert durch Satzungen vom 10. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010 7. Juli 2010 17. Januar 2011 5. August 2011 3.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare im offiziellen
Mehr4 Module und Prüfungen (1) Die Tabelle in der Anlage 1 zeigt den Modul und Prüfungsplan des Bachelor Studiums Wirtschaftsinformatik
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 3/ 2015, S. 131 am 14.07.2015 Prüfungs und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik an der
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das Fach Sustainability, Society and the Environment mit dem Abschluss Master
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 16 vom 19.07.2010, Seite 266-271
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 16 vom 19.07.2010, Seite 266-271 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den englischsprachigen Masterstudiengang Advanced
MehrPrüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Soziale Arbeit (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Soziale Arbeit (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Aufgrund 52 Abs. 1 Hochschulgesetz (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrMasterstudiengang Informatik
Masterstudiengang Informatik Studienordnung Universität zu Lübeck Seite 1 von 5 Studienordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss
MehrFachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 09.07.2013, Seite 212-221
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 09.07.2013, Seite 212-221 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik,
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) (Fachprüfungsordnung Informatik
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Mobile und Eingebettete Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Mobile und Eingebettete Systeme
Mehr930 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. November 2005 Nr. 115
930 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. November 2005 Nr. 115 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Physik 1 der Universität Bremen Vom 7. Oktober 2005 Der Rektor der
MehrNBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Financial Management and Accounting (M.Sc.) ab Jahrgang 12 Vom 27. Februar 2013 NBl. HS MBW Schl.-H.
Mehr3 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Technische Fakultät den Hoch- schulgrad Master of Science ( M.Sc. ).
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Informatik mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) (Fachprüfungsordnung Informatik
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 2. März 2007
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 2. März 2007 (Staatsanzeiger Nr. 10 vom 26.03.2007, S. 423) geändert durch: Ordnung vom
MehrM-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen
M-419-3-2-000 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 05. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1
MehrHinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt HS MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen- Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Studiengangs Molecular Biology and Evolution mit dem Abschluss
Mehr4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).
Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Energiesysteme und Automation (ESA) (Prüfungsordnung Energiesysteme und Automation (ESA)) Vom
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 13 vom 04.06.2014, Seite 126-136
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 13 vom 04.06.2014, Seite 126-136 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik,
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikpädagogik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 30.
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikpädagogik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 30. November 2011 Der Fachbereichsrat 9 hat auf seiner Sitzung am 30. November 2011
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, den 03.12.2012 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationales Management der Hochschule Bochum vom 3. Dezember 2012 In der
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung für die Bachelorprüfung im Studiengang Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs IV der Universität Trier vom 24. September 2012 geändert am 15.01.2013 geändert am 18.07.2014
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 2/2016, S. 23. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 4. Februar 2016
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) ab Jahrgang 16 (April) Vom 4. Februar 2016 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr.
Mehr1471 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 33 vom 15. September 2006
1471 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 33 vom 15. September 2006 Diplom-Prüfungsordnung für den Fernstudiengang (FPrO-BWL-FHB) im Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Brandenburg Auf
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 1 vom 04.01.2012, Seite 28-34
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 1 vom 04.01.2012, Seite 28-34 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Communications Technology der
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 782 2013 Verkündet am 16. August 2013 Nr. 186 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Technische Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.
MehrArtikel I. 1. 3 wird wie folgt neu gefasst: 3 Zugang zum Studium
Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudiengangs Medizinische Ingenieurwissenschaft an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Master of Science vom
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrPrüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) ab Jahrgang 13 Aufgrund 76 Abs. 6 i.v.m. 52 des schleswig-holsteinischen
MehrNBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 07/2013, S. 73. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 24. Juli 2013.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Weiterbildungsstudiengang Master of Business Administration (MBA) ab Jahrgang 13 vom 3. Juli 2013 NBl. HS MBW
MehrLeseabschrift. Geltungsbereich
Leseabschrift Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Molecular Life Science an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 17. November 2009 (NBl.
MehrInhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan
Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademische
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom 14.08.2014, Seite 278-288
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom 14.08.2014, Seite 278-288 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften
Mehr5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen,
Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Informationstechnologie und Gestaltung (IGi) (Prüfungsordnung Informationstechnologie und Gestaltung
MehrEinführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer
Einführung für Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Homepage: Informieren Sie sich auf unseren Webseiten! Mathematisches Institut
MehrFH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1
s- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang Business Management an der Fachhochschule Flensburg vom 31.08.2007 (1) Aufgrund des 52 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 10. April 2013 Nr. 23/2013 I n h a l t : Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Universität Siegen Vom
MehrVom 21. März 2006. Artikel 1
Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Bachelorprüfung im Studiengang Informatik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 1. März 00 Aufgrund des 7 Abs.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 23.08.2010
MehrVerkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/11
Neubekanntmachung der Anlage zu 1 Abs. 1 BPO: Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Philosophie an der Universität Bielefeld vom 1. Februar 2011 Nachstehend wird die Anlage zu 1 Abs. 1 BPO: Fächerspezifische
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom 11.08.2015, Seite 224-232
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom 11.08.2015, Seite 224-232 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chemieingenieurwesen und
Mehrgeändert durch Satzungen vom 10. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010 7. Juli 2010 17. Januar 2011 5. August 2011 3. Februar 2012 30.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare im offiziellen
MehrFachspezifische Ordnung für den Studiengang Bachelor of Arts (Kulturwissenschaften)
Aufgrund von 19 Abs. 2 S. 1 und 22 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit 72 Abs. 2 Ziff. 1 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28.04.2014 (GVBl.I/14, Nr. 18) in Verbindung mit 3 Abs. 2 der Verordnung
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 6. Juli 2011 (Brem.ABl. 2012, S.
MehrNBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang General Management (M.A.) ab Jahrgang 15 (April) vom 3. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr.
MehrStudienplan zum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre
Studienplan zum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre vom 1. August 2007 mit Änderungen vom 24. März 2011, 19. Mai 2011 und 21. März 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät,
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 03.05.2011 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH Neufassung beschlossen in der 214. Sitzung des Fachbereichsrates des
MehrLESEFASSUNG. Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereichs IV der Universität Trier
LESEFASSUNG Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereichs IV der Universität Trier Vom 13. Juli 2012 Kommentierte Lesefassung unter Berücksichtigung der Änderungsordnungen
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Vom 27.04.2012 Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 3. November 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 78, S. 593 602) Prüfungsordnung für den Studiengang
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 9. Februar 2011 (Brem.ABl. S. 531) und
MehrBesondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom..
Institut für Logistik und Facility Management (ILF) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom.. 2008 Aufgrund des 2 Abs.
MehrVerabschiedet vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft am 18.04.2012
Verabschiedet vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft am 18.04.2012 Fachspezifische Bestimmungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft für das Studium der Wirtschaftswissenschaft mit
MehrAusgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 03 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang
MehrFachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Lebensmitteltechnologie/ Lebensmittelwirtschaft
Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang technologie/ wirtschaft Vom 0. Juni 008 Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 0. Juni 008 gemäß 0
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
Vom 1. August 010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 1, Nr. 7, S. 0150) in der Fassung vom 1. Dezember 015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 7, S. 7) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Blatt: 1 Prüfungsordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des auslandsorientierten Studienganges Coastal Geosciences
MehrPrüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1
Seite 1 Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang Internationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund 52 Absatz 1 und 10 des
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Public Health / Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Public Health / Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 5. November 2008 (Brem.ABl.
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58
MehrNr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge International Business Studies Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften der Fakultät
MehrStudiengangsprüfungsordnung. für den Bachelorstudiengang International Business and Management der Hochschule Bochum
HOCHSCHULE BOCHUM 13. Februar 2012 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Business and Management der Hochschule Bochum vom 13. Februar 2012
MehrArtikel I. 1.) Der Abschnitt 4 der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:
Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 21.09.2009 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober
Mehr