Landesverband Ravensberg - Lippe e.v. Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG)
|
|
- Karoline Lange
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesverband Ravensberg - Lippe e.v. Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG) Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen e.v. - S A T Z U N G - 1 Name, Wesen Die im Gebiet von Ravensberg-Lippe bestehenden Gebrauchshundsportvereine bilden eine Interessengemeinschaft, die den Namen führt. Landesverband Ravensberg - Lippe e.v. Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG) Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen e.v. Der Landesverband ist eine Gliederung des - Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine (DVG) Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen e.v.. Dieser Landesverband kann sich seinerseits in Kreisgruppen gliedern und diese wiederum sind ein Zusammenschluss aus den Mitgliedsvereinen in ihrer Region. Er ist politisch und konfessionell neutral.
2 2 Sitz Der Landesverband hat seinen Sitz in Bielefeld. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bielefeld am unter VR 2091 eingetragen. 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4 Aufgaben und Zweck, Rechtsgrundlagen (1) Die Aufgaben des Landesverbandes bestehen: a) in der Führung und Schulung der Mitglieder der angeschlossenen Mitgliedsvereine und der Kreisgruppen in Fragen der Haltung und Führung von Sporthunden, b) in der Förderung der Ausbildung von Sporthunden nach den jeweils gültigen Bestimmungen. c) in der Wahrung und Vertretung der Interessen und Rechte seiner Mitgliedsvereine gegenüber dem DVG, insbesondere zur Inanspruchnahme der Verbandseinrichtungen und der Teilnahme an den Bundessiegerprüfungen des Deutschen Verbandes der Gebrauchs-hundsportvereine (DVG). d) in der Durchführung einer jährlich stattfindenden Ausscheidungsprüfung sowie sonstiger Veranstaltungen auf Landesverbandsebene. e) Zu den Einzelaufgaben des Landesverbandes zählen ferner: 1. Überwachung der angeschlossenen Mitgliedsvereine, in der Beachtung sportlicher Regeln und Einhaltung der von übergeordneten Organen herausgegebenen Richtlinien und Weisungen, 2. Führung, Schulung und Weiterbildung von Funktionsträgern in Fragen des Hundesportes, 3. Pflege der sportlichen Körperertüchtigung des Menschen, Förderung des Freizeitund Breitensportes in Verbindung mit der hundesportlichen Ausbildung, Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen zur Leistungssteigerung von Führer und Hund. 4. Werbung für die Ziele des Verbandes. 5. Förderung der Jugendbetreuung durch Schaffung von Jugendgruppen in den Mitgliedsvereinen. (2) Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der gültigen Bestimmungen der Gemeinnützigkeitsverordnung vom mit den Änderungen, der Abgabenordnung und des Körperschaftssteuergesetzes. Etwaige Gewinne aus der Tätigkeit des Landesverbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Landesverbandes. Seine Organe arbeiten ehrenamtlich, keine Person darf mit Aufgaben, die dem satzungsmäßigem Zweck fremd sind, betraut oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. entsprechend dem beschränkten Aufgabenkreis ist der Landesverband für die Tätigkeit seiner Mitgliedsvereine und Kreisgruppen weder verantwortlich noch haftbar. Seite 2 von 8
3 (3) Rechtsgrundlagen des Landesverbandes sind die Satzungen und die Ordnungen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt. die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen, sie sind verbindlich für alle Mitglieder, ohne Bestandteil der Satzung zu sein. Ordnungen und ihre Änderungen werden vom erweiterten Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen, die Jugendordnung bedarf jedoch lediglich der Bestätigung. Sie sind den Kreisgruppen und Mitgliedsvereinen unverzüglich im Wortlaut mitzuteilen. Auf besonderen Antrag eines Mitgliedsvereines oder Vorstandsmitgliedes entscheidet ausnahmsweise die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über Einführung neuer, die Aufhebung oder Änderung bereits bestehender Ordnungen, die jedoch bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung Gültigkeit haben. 5 Mitgliedschaft Mitglied des Landesverbandes kann jeder Gebrauchshundsportverein werden, der seinen Sitz im Gebiet desselben hat. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedvereines kann jedoch nur erfolgen, wenn dieser mindestens über sieben Vollmitglieder verfügt. Bestehen im gleichen Gemeindegebiet bereits ein oder mehrere dem Landesverband angehörende Gebrauchshundsportvereine, sollte eine Anhörung derselben erfolgen. Von der zuständigen Kreisgruppe und dem Landesverband sind dem Aufnahmeersuchen des Antragstellers kurze Stellungnahmen beizufügen. Über die Aufnahme selbst entscheidet das Präsidium des DVG. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist dem Bewerber durch den DVG schriftlich mitzuteilen. Eine Begründung der Ablehnung kann nicht verlangt werden. 6 Pflichten der Mitgliedsvereine Die Mitgliedvereine sind verpflichtet, a) die Bestrebungen des Landesverbandes tatkräftig zu unterstützen, b) die Satzungen und die Beschlüsse der Versammlungen zu beachten, c) ihre Beitragspflichten pünktlich zu erfüllen und d) die politische und konfessionelle Neutralität zu achten. 7 Verlust der Mitgliedschaft Der Verlust der Mitgliedschaft tritt ein a) durch Austritt oder b) durch Ausschluss 8 Austritt Ein Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss dem Vorstand des Landesverbandes auf dem formalen Weg des Verbandes bis zum 1. Oktober schriftlich angezeigt werden. 9 Ausschluss Ein Ausschluss ist zulässig, a) bei Nichterfüllung der Beitragspflichten, Seite 3 von 8
4 b) bei groben und mehrfachen Verstößen gegen die Satzung oder die Beschlüsse der JHV, c) bei Missachtung einer schriftlichen Aufforderung des geschäftsführenden Vorstandes, festgestellte oder grobe oder mehrfache Verstöße gegen die Ausbildungs- und Zuchtregeln abzustellen oder wirksam zu unterbinden. Ein Ausschluss kann für einen bestimmten Zeitraum oder für dauernd erfolgen. 10 Entscheidung über Ausschluss Über einen Ausschluss entscheidet, a) bei Nichterfüllung der Beitragspflichten der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes, b) in allen anderen Fällen der Ehrenrat des Landesverbandes. Soweit der Ehrenrat entscheidet, ist der Vorsitzende des betroffenen Mitgliedvereines zu hören. Der Beschluss des Ehrenrates ist schriftlich abzufassen, mit einer Begründung zu versehen und dem betroffenen Mitgliedsverein zu Händen des Vereinsvorsitzenden mit Rückschein zuzustellen. Der Beschluss des Ehrenrates ist endgültig. Einzelheiten hierzu werden durch eine Ordnung geregelt. 11 Organe Die Organe des Landesverbandes sind: a) die Mitgliederversammlung und b) der Vorstand. 12 Mitgliederversammlung Die JHV findet jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres statt. Sie ist vom Vorstand zwei Wochen vorher schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung, einzuberufen. Die Einberufung durch Bekanntgabe in der Verbandszeitung ist zulässig. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Zusammentreten der JHV dem ersten Vorsitzenden des Landesverbandes schriftlich einzureichen. Weitere Versammlungen sind in gleicher Weise einzuberufen, wenn: a) der Landesverbandsvorstand die Einberufung für erforderlich hält, b) mindestens ¼ der Mitgliedsvereine die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. 13 Stimmrecht Die LV Vorstandsmitglieder und die Kreisvorsitzenden sind jeweils mit einer Stimme stimmberechtigt. Die Mitgliedsvereine erhalten in der JHV je angefangene zehn Mitglieder ihres Vereines eine Stimme. Bei der Berechnung der Stimmen werden nur solche Vereinsmitglieder berücksichtigt, die dem Landesverband am des laufenden Geschäftsjahres gemeldet sind. Seite 4 von 8
5 Das Stimmrecht kann ein Mitgliedsverein auf einen anderen Mitgliedsverein oder auf den Vertreter der zuständigen Kreisgruppe übertragen. Ist ein Verein nicht ordnungsgemäß vertreten und hat er das Stimmrecht auch nicht auf einen anderen Mitgliedsverein übertragen, so gilt der Vertreter der zuständigen Kreisgruppe als zur Ausübung berechtigt, es sei denn, dass eine ausdrückliche anders lautende schriftliche Mitteilung des zu vertretenden Mitgliedvereines zu Beginn der Versammlung vorliegt. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben, sofern die Versammlung nicht die Abstimmung mittels Stimmzettel ( geheime Wahl ) beschließt. 14 Jahreshauptversammlung Die JHV entscheidet über - Satzungsänderungen - Vorstandswahlen und Entlastung des Vorstandes, - Vergabe der Ausscheidungsprüfungen, sowie anderer Landesverbandsveranstaltungen, - Anträge der Kreisgruppen oder der Mitgliedsvereine, die mit der Stellungnahme der zuständigen Kreisgruppe bis spätestens eine Woche vor der JHV schriftlich dem 1. Ladesverbandsvorsitzenden einzureichen sind. Über die Anträge wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden, soweit die Satzung eine andere Mehrheit nicht vorsieht. 15 Leitung der Mitgliederversammlung Die Leitung der Versammlung hat der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Ist auch dieser verhindert, so liegt die Leitung beim Geschäftsführer. 16 Beschlussfähigkeit Die Versammlung ist mit den erschienen und vertretenen Stimmberechtigten beschlussfähig, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt. 17 Protokoll über die JHV Über die JHV bzw. über außerordentliche Versammlungen hat der Protokollführer eine Niederschrift zu fertigen, die der nächsten JHV zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Genehmigung wird vom Versammlungsleiter in Gemeinschaft mit dem Protokollführer beurkundet. 18 Vorstand Der Vorstand besteht aus: a) der/m ersten Vorsitzenden, b) der/m zweiten Vorsitzenden, c) der/m Geschäftsführer/in, d) der/m Leistungsrichterobfrau/mann, e) der/m Obfrau/mann Agility f) der/m Obfrau/mann für Jugendfragen, g) der/m Obfrau/mann für Obedience h) der/m Obfrau/mann für Öffentlichkeitsarbeit, i) der/m Obfrau/mann für Turnierhundsport, j) der/m Obfrau/mann für Gebrauchshundsport, k) der/m Obfrau/mann für Rally Obedience Seite 5 von 8
6 als geschäftsführenden Vorstand. Zum erweiterten Vorstand gehören die Kreisgruppenvorsitzenden oder deren Vertreter. Der geschäftsführende Vorstand nimmt sämtliche beim Landesverband anfallende Geschäfte und Aufgaben wahr, soweit die JHV nichts anderes beschließt. Der erste Vorsitzende führt den Landesverband. Der erste und der zweite Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt im Sinne des 26 BGB. Sie vertreten den Landesverband gerichtlich und außergerichtlich. Gerichtsstand des Landesverbandes Ravensberg-Lippe ist das Amtsgericht in Bielefeld. Der zweite Vorsitzende vertritt den ersten Vorsitzenden, falls dieser verhindert ist oder ihn mit seiner Vertretung beauftragt. Der geschäftsführende Vorstand ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, ein anderes Vorstandsmitglied vorläufig seines Amtes zu entheben. Diese Entscheidung verliert ihre Rechtswirksamkeit, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen vom Gesamtvorstand bestätigt wird. 19 Amtsdauer Der Landesverbandsvorstand wird von der JHV für die Dauer von drei Jahren gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied in der laufenden Wahlperiode aus, so ist auf der nächsten JHV für den Rest der Wahlperiode eine Ersatzwahl vorzunehmen. Scheidet ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr aus, so hat der erste Vorsitzende ein anderes Vorstandsmitglied mit der Wahrnehmung der Geschäfte bis zur nächsten JHV zu beauftragen. Die Tätigkeit des Gesamtvorstandes ist ehrenamtlich, jedoch werden die den Vorstandsmitgliedern durch ihre Tätigkeit unmittelbar entstehenden Auslagen vom Landesverband erstattet. 20 Geschäftsführender Vorstand Der geschäftsführende Vorstand tagt nach Bedarf. Über jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der erste Vorsitzende den Ausschlag. 21 Gesamtvorstand des Landesverbandes Gleiches gilt für den Gesamtvorstand des Landesverbandes. Dieser tagt jährlich rechtzeitig vor der JHV und nach Bedarf. Er ist ferner einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gesamtvorstandes dieses unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangt. 22 Kassenprüfer Zur Überwachung der Kassengeschäfte wählt die JHV zwei Kassenprüfer, von denen jährlich einer ausscheidet. Eine Wiederwahl ist erst nach zwei Geschäftsjahren möglich. Die jeweils gewählten Kassenprüfer haben das Recht, die Kasse jederzeit zu überprüfen und die Pflicht, nach dem Jahresabschluss eine Kassenprüfung vorzunehmen und in der JHV ihren Kassenbericht zu erläutern. Vorstandsmitglieder dürfen nicht als Kassenprüfer gewählt werden. 23 Ehrenrat Die JHV wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Ehrenrat. Der Ehrenrat setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen. Der Vorsitzende sollte möglichst juristische Kenntnisse besitzen. Der Ehrenrat wird in den in dieser Satzung vorgesehenen Fällen tätig. Die Geschäftsordnung des Ehrenrates des DVG ist sinngemäß anzuwenden. Die Mitglieder des Vorstandes des Landesverbandes dürfen nicht in den Ehrenrat gewählt werden. Um die Seite 6 von 8
7 Funktionsfähigkeit des Ehrenrates zu gewährleisten, ist eine entsprechende Anzahl von Vertretern zu benennen. 24 Beitragswesen Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, er wird gemessen am Mitgliederbestand per des laufenden Geschäftsjahres, am 30. März des laufenden Jahres, im Banklastschriftverfahren durch die Hauptgeschäftsstelle des DVG von den Konten der Mitgliedsvereine eingezogen. Ist der Beitragseinzug durch Verschulden des MV zum Termin nicht möglich, so ruhen seine Mitgliedsrechte bis der Beitragsrückstand ausgeglichen ist. Tritt ein Mitglied (MV) zum ein, so sind ¾, zum ½, zum ¼ des Jahresbeitrages fällig. Dieser Beitrag wird nach Aufnahme des MV durch die HG des DVG vom Konto des MV eingezogen. Die Höhe des Beitrages wird im laufenden Geschäftsjahr von der JHV für das folgende Geschäftsjahr festgelegt. Abmeldungen können nur zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) erfolgen. Lediglich bei Verstorbenen wird der Beitrag bis zum Ende des Vierteljahres berechnet, in dem die ordnungsgemäße Abmeldung eingegangen ist. 25 Vermögen Das Vermögen des Landesverbandes muss bei einem öffentlichen und mündelsicheren Geldinstitut angelegt werden. Jedoch ist dem Geschäftsführer gestattet, zur Bestreitung der laufenden Ausgaben einen angemessenen Barbetrag in der Kasse zu führen. Das Vermögen des Landesverbandes dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Hundesport. 26 Auflösung des Landesverbandes Die Auflösung des Landesverbandes kann nur die JHV oder eine außerordentliche Hauptversammlung beschließen, die mindestens drei Wochen vorher zu diesem Zweck und mit der entsprechenden Tagesordnung einzuberufen ist. Die Auflösung kann nur mit einer ¾ Mehrheit der in dieser Versammlung vertretenen Mitgliedsvereine beschlossen werden. Das bei der Auflösung des Landesverbandes vorhandene Vermögen wird nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes zu steuerlich begünstigten Zwecken verwendet. 27 Änderung der Satzung Eine Satzungsänderung ist nur mit einer 2/3 Mehrheit der JHV möglich. 28 Gründung des Landesverbandes Gründungstag des Landesverbandes RAVENSBERG-LIPPE ist der Diese Satzung wurde auf der JHV zu Leopoldshöhe am einstimmig angenommen. Der vorstehende Landesverband ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Bielefeld unter VR 2091 am eingetragen worden. Bielefeld, den Seite 7 von 8
8 Anmerkung Eingearbeitet in diese Satzung sind die Änderungen durch die Beschlüsse der JHV in Blomberg am , der JHV in Herford am , der JHV in Herford am , der JHV in Schötmar am , der JHV in Schötmar am und der JHV in Schötmar am Seite 8 von 8
Landesverband Westfalen Ordnungen und Satzungen
Seite 1 1 Name 2 Sitz DEUTSCHER VERBAND DER GEBRAUCHSHUNDSPORTVEREINE (DVG) Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen e.v. LANDESVERBAND WESTFALEN e.v. Die im Gebiet von Westfalen bestehenden Gebrauchshundsportvereine
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896
S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Verkehrs- und Verschönerungsverein Wennigsen (Deister) e.v.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v.
Satzung Förderkreis Rainmühle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderkreis Rainmühle e.v. und hat seinen Sitz in 36151 Burghaun. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck,
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.
Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562
Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam
Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam 1 Der am 25.08.1954 gegründete Verein setzt die Tradition eines 1924 gegründeten Reitvereins fort und führt den Namen Reit- und Fahrverein Zeiskam e. V. und
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g
eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2
S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg
S A T Z U N G. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue. Fassung vom
S A T Z U N G Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue Fassung vom 08.10.2011 Seite 1 von 5 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Lebenshilfe für Menschen
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.
Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. (Stand:Januar 2011) 1 Name und Sitz des Vereins I. Der Verein führt den Namen Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. und
Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung
Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der eingetragene Verein - führt den Namen» Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. «- wird für seine Arbeit in Kunst und Kultur als» Kulturkreis
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt
S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v.
S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen und hat seinen Sitz in Haby. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 2 Zweck, Aufgaben
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
SATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben
SATZUNG des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg 1 Name und Sitz Der Verein hat den Namen "Kriminologische Initiative Hamburg - Verein zur Förderung kriminologischer Aus- und Weiterbildung - ".
Satzung des Vereins für Angewandte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Köln
Satzung des Vereins für Angewandte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Köln 1 Name des Vereins, Rechtsform und Sitz Der Verein trägt den Namen Verein für Angewandte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule
Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V. 1. Name 1 Allgemeines Der Verein führt den Namen Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg-Vorpommern e. V. Kurzbezeichnung:
Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.
Satzung des Kultur- und Förderverein Rühme e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Kultur- und Förderverein Rühme. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988
. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..
. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom
Stand: 2014 Satzung des Vereins Leben mit Usher-Syndrom 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen: Leben mit Usher-Syndrom e. V., er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1.2 Sitz
Tennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er
Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"
Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Betreute Grundschule Hochelheim" 2. Vereinssitz ist Hüttenberg, Ortsteil Hochelheim. 3.
Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz
Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal
Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013
Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.
Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet
Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
S A T Z U N G. "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1
S A T Z U N G "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1 1. Die Vereinigung der Sportvereine der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz) trägt den Namen "Frankenthaler Sportring e. V.", vormals "Stadtverband
Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern
Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Zusammenschluss der Werkstätten für behinderte Menschen trägt
Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Geschäftsjahr. Zweck des Vereins. (1) Der Verein führt den Namen
Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Gangelt.
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft
Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge
Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
Satzung des Debattierclub Hamburg
Satzung des Debattierclub Hamburg 19.07.2015 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Debattierclub Hamburg und hat seinen Sitz in Hamburg. 2. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März.
Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz
Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler
Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Satzung des CSD Münster e.v.
Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung
DAAD-Freundeskreis e.v.
DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des
Satzung. der Elterninitiative für krebskranke Kinder Siegen, Mitglied der Deutschen Leukämie- Forschungshilfe, Aktion für krebskranke Kinder
Satzung der Elterninitiative für krebskranke Kinder Siegen, Mitglied der Deutschen Leukämie- Forschungshilfe, Aktion für krebskranke Kinder 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Elterninitiative
Reisen mit Rollstuhl e.v.
Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins
SATZUNG. des Fördervereins der Cuno-SchuIe II Hagen e.v. Berufliche Schulen für Technik der Stadt Hagen - Sekundarstufe li
SATZUNG des Fördervereins der Cuno-SchuIe II Hagen e.v. Berufliche Schulen für Technik der Stadt Hagen - Sekundarstufe li 58095 Hagen, Viktoriastrasse 2 SATZUNG des Fördervereins der Cuno-SchuIe II Hagen
SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.
TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA
FREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN
FREUNDESKREIS WEIHENSTEPHANER GÄRTEN Am Staudengarten 7 85354 Freising Tel.: 0 81 61 / 71-5109 Fax: 0 81 61 / 71-5596 S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Freundeskreis
1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford.
/// VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins, Regularien 1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford. 2. Der Verein wurde am 26.2.2012 gegründet und soll im Vereinsregister
Förderverein. Wendepunkt e.v. Satzung
Förderverein Wendepunkt e.v. Satzung HERAUSGEBER: Förderverein Wendepunkt e.v. Postfach 1524 59755 Arnsberg Stand: November 2014 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Wendepunkt e.v.
Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest. Name und Sitz
Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V., Kreisvereinigung Soest.
Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.
1. Vereinsname 1.1 Der Verein führt den Namen Anfi Mitglieder Club Deutschland. 1.2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e.v.. 2. Vereinssitz
FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG
FÖRDERVEREIN DES TSV TEMPELHOF-MARIENDORF E.V. SATZUNG 11.02.2016 Satzung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des TSV Tempelhof-Mariendorf e.v. 2. Der Verein
Satzung des MV-Foto e.v.
Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
Deutsch-Spanischer Verein " El Puente " e. V. Regensburg Regensburg. Satzung
Deutsch-Spanischer Verein " El Puente " e. V. Regensburg Regensburg Postfach 11 02 01 93 015 Regensburg e - mail : christiane_busl@web.de Vorsitzende : Christiane Busl Tel.: 09 41-8 29 60 Satzung 1 Name
Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.
Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des
Satzung. Akademie Ehrenamt e. V.
Satzung Akademie Ehrenamt e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck, Ziele und Aufgaben 3 Verwendung der Mittel 4 Begünstigung 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliedsbeitrag
Vereinssatzung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Vereinssatzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Hilfe für krebs- und schwerstkranke Kinder im Selfkant. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Der Sitz
Satzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Satzung. Junggesellenverein Macken e.v.
Satzung Junggesellenverein Macken e.v. Stand: 31. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Vereinstätigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Pflichten der Mitglieder
H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung
H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.
Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen
1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister
Satzung der Stockschützen Pasenbach
1 a) Der Verein trägt den Namen Stockschützen Pasenbach b) Er hat seinen Sitz in Pasenbach c) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2 a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
Satzung des Vereins Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V.
Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee-Netzbüro Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V. Netzbüro Schönstr. 5 7, 13086 Berlin Tel.: 030/56 49 84 86 Fax: 030/56 49 84 87 Mail: info@aerzte-weissensee.de Satzung
Satzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung
Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat
Arbeitsgemeinschaft Sport in Offenburg Sportkreis Offenburg SKO. Satzung. 1 Name und Sitz
Arbeitsgemeinschaft Sport in Offenburg Sportkreis Offenburg SKO Satzung 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Arbeitsgemeinschaft Sport in Offenburg e.v. (Sportkreis Offenburg) 1.2 Sitz des Vereins
SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz
SATZUNG des Vereins Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein für Behinderten und deren Freunde Netphen e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Handikap, wir müssen draußen bleiben, Verein
Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN
Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister
Fußballclub Ostrach 1919 e.v.
Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub
S a t z u n g der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg
S a t z u n g der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der im Jahre 1961 in Gevelsberg gegründete Verein führt den Namen Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg e.v.
Bonner Box-Club 1930 e.v.
Bonner Box-Club 1930 e.v. Bonner Box-Club Mitgliedschaft Hiermit ersuche(n) ich/ wir die Mitgliedschaft beim BBC nach den Bedingungen der Vereinssatzung Mitglieds-Nr.: Name: geboren am: Land: Eintrittsdatum:
Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.
Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister
Freundeskreis Baumberger Altstadtviertel e.v. Meisenstr Monheim SATZUNG
SATZUNG Freundeskreis Baumberger Altstadtviertel e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen "Freundeskreis Baumberger Altstadtviertel e.v. und wurde am 05.12.2001 gegründet. 2. Der
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung -
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung / 1 Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung - 2 / Satzung - Kirche in der City von Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsperson, Geschäftsjahr 1. Der
Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.
Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.
Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft für tiergestützte Therapie e.v.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft für tiergestützte Therapie e.v. (2) Sitz des Vereins ist Brackenheim. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1 Name und Sitz des Vereins
Satzung Förderverein Münsteraner Sportwissenschaft e. V. (ehemals Förderkreis für das Institut für Sportkultur und Weiterbildung e. V.) 1 (ergänzte Fassung vom 11. Mai 2011) 1 Name und Sitz des Vereins