HEIRAT IN INDONESIEN/IN N DER SCHWEIZ GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFT IN INDONESIEN/IN DER SCHWEIZ
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- Elke Krause
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1 Schweizerische Botschaft in Indonesien HEIRAT IN INDONESIEN/IN N DER SCHWEIZ GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFT IN INDONESIEN/IN DER SCHWEIZ FOLGENDE DOKUMENTE SIND VON INDONESISCHEN STAATSBÜRGERN/INNEN VORZU- LEGEN: Laminierte Dokumente werden nicht akzeptiert (Ausnahme: Identitätskarte). Dokumente müssen neu ausgestellt werden und dürfen nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Kopie alte Geburtsurkunde, Kopie alte Familienkarte, Identitätskarte und Reisepass). 1. Neu ausgestellte Geburtsurkunde beglaubigt durch das indonesische Justiz- und Aussenministerium. 2. Kopie alte Geburtsurkunde 3. Personenstandbestätigung beglaubigt durch das indonesische Justiz- und Aussenministerium mit folgenden Angaben: - Zivilstand (ledig/geschieden/verwitwet) - Nationalität - Wohnsitz Für Muslime wird diese Bestätigung vom Kantor Urusan Agama (KUA) ausgestellt; für alle anderen Religionen ist das Zivilstandsamt zuständig. Zivilstand geschieden: Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde Wurde die Scheidung durch ein Religionsgericht ausgesprochen, muss die Urkunde zuerst durch das Religionsministerium beglaubigt werden, bevor sie durch das indonesischen Justiz- und Aussenministerium beglaubigt wird. Wurde die Scheidung durch das Landesgericht ausgesprochen, ist die Urkunde nur durch das indonesische Justiz- und Aussenministerium zu beglaubigen. Das Scheidungsurteil ist von einem vereidigten Übersetzer in eine schweizerische Landessprache zu übersetzen. Diese Übersetzung ist anschliessend durch das indonesische Justiz- und Aussenministerium zu beglaubigen. Zivilstand verwitwet: Todesurkunde beglaubigt durch das indonesische Justiz- und Aussenministerium. Ist die Beschaffung einer neuen Geburts-, Scheidungs- oder Todesurkunde nicht möglich, muss das Originaldokument mit einer Echtheitsbestätigung von der ausstellenden Behörde versehen werden. 4. Aktuelle Familienkarte 5. Kopie alte Familienkarte 6. Identitätskarte und Reisepass im Original Jl. H.R. Rasuna Said Blok X 3/2, Kuningan Jakarta Telefon: , Fax: jak.vertretung@eda.admin.ch,
2 FOLGENDE DOKUMENTE SIND VON SCHWEIZER STAATSBÜRGERN/INNEN VORZULEGEN: Wohnsitz in der Schweiz: Kopie von Reisepass, Personenstandausweis und Wohnsitzbescheinigung (kann per zugestellt werden). Der/die zukünftige/r Schweizer Ehepartner/in mit Wohnsitz in der Schweiz muss Kontakt mit dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde aufnehmen, um seinen/ihren Teil des Gesuches direkt auf dem Zivilstandsamt zu regeln. Eine persönliche Vorsprache auf der Schweizer Botschaft in Jakarta ist nicht notwendig. Wohnsitz in Indonesien und immatrikuliert bei der Schweizer Botschaft in Jakarta: 1. Original Reisepass 2. Nationalitäts- und Immatrikulationsbestätigung (wird durch Vertretung ausgestellt und ist gebührenpflichtig). Der/die zukünftige Schweizer Ehepartner/in mit Wohnsitz in Indonesien muss gemeinsam mit dem/der indonesischen Verlobten auf dieser Vertretung vorsprechen. Liegen Ihnen alle Dokumente vor, sind diese der Schweizer Botschaft per oder Post zuzustellen. Sind alle Dokumente in Ordnung und vollständig, erhalten Sie die Einladung zur Vorsprache. Unvollständige Unterlagen werden nicht akzeptiert. VERFAHREN: Der/die indonesische Verlobte kommt nach erfolgter Terminvereinbarung zur Botschaft, um alle Dokumente im Original auszuhändigen und die Formulare für das Ehevorbereitungsverfahren auszufüllen. Sämtliche Unterlagen werden zum Entscheid an das zuständige Zivilstandsamt in der Schweiz weitergeleitet. Hat der Schweizer Partner Wohnsitz in der Schweiz, ist das Zivilstandsamt des Wohnortes zuständig. Ist der Schweizer Partner in Indonesien wohnhaft, ist das Zivilstandamt des Heimatortes zuständig. Diese Vertretung bzw. die schweizerischen Behörden können unter Umständen zusätzliche Dokumente verlangen. Das Verfahren dauert bis zu drei Monaten. Falls Dokumente aus Drittländern stammen, kann sich die Zeitspanne verlängern. KOSTEN: Die Kosten für Übersetzung, Beglaubigung und Weiterleitung der Dokumente belaufen sich auf CHF (Heirat/Partnerschaft in der Schweiz) bzw. CHF (Heirat in Indonesien) und sind im akutellen Gegenwert in IDR bar zu bezahlen. 2/5
3 HEIRAT IN INDONESIEN: Alle Heiraten werden in den offiziell anerkannten Religionen von Indonesien geschlossen und beide Partner müssen der gleichen Religion (Protestantisch, Katholisch, Islam, Hinduismus oder Buddhismus) angehören. Für die Eheschliessung verlangen die indonesischen Behörden ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Zivilstandsamt der Wohn- bzw. Heimatgemeinde stellt das Ehefähigkeitszeugnis nach Erhalt aller Dokumente und dem Gesuch für Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses aus und sendet dieses zur Übersetzung an die Schweizer Botschaft in Jakarta. Diese kontaktiert die/den indonesische/n Verlobte/n sobald das Dokument abholbereit ist. Es ist empfehlenswert, dass sich die Verlobten bezüglich eines Heiratsvertrags mit einem indonesischen Notar in Verbindung setzen. In Indonesien ist es zwingend notwendig, dass ein Heiratsvertrag vor der Eheschliessung abgeschlossen und durch das zuständige Zivilstandsamt beglaubigt wird. Anschliessend und ebenfalls vor der Heirat muss dieser Vertrag beim zuständigen Landesgericht registriert werden. Nach der Heirat ist die Heiratsurkunde durch das Justiz- und Aussenministerium zu beglaubigen. Ist ein Heiratsbüchlein durch den KUA ausgestellt worden, so ist dieses zuerst durch das Religionsministerium und anschliessend durch das Justiz- und Aussenministerium zu beglaubigen. Die beglaubigte Heiratsurkunde ist der Schweizer Botschaft in Jakarta vorzulegen damit die Heirat in der Schweiz registriert werden kann. Bei einer Heirat in Indonesien gibt es gemäss indonesischer Gesetzgebung weder für den schweizerischen noch für den indonesischen Partner eine Namensänderung. Wird eine solche für den indonesischen Partner gewünscht, ist diese beim zuständigen indonesischen Gericht zu beantragen. Anschliessend muss die Namensänderung in der Schweiz registriert werden. Dazu benötigt die Botschaft den entsprechenden Gerichtsentscheid der durch das indonesische Justiz- und Aussenministerium beglaubigt worden ist, sowie die neue indonesische Identitätskarte und der neue indonesische Pass. Die schweizerische Partnerin hat sich bei der Bestellung des Ehefähigkeitszeugnisses zwischen der indonesischen und schweizerischen Gesetzgebung zu entscheiden und festzulegen, welchen Namen sie nach der Eheschliessung führen möchte. HEIRAT IN DER SCHWEIZ: Erforderliche Dokumente, Kosten und das Vorgehen sind auf Seite 1 und 2 beschrieben. Es ist empfehlenswert, dass sich die Verlobten vor der Heirat bezüglich eines Heiratsvertrags bei einem Notar in der Schweiz und in Indonesien erkundigen. Der Heiratsvertrag muss zwingend vor der Heirat abgeschlossen werden. 3/5
4 Nach einer Heirat in der Schweiz muss der/die Indonesier/in diese bei der Indonesischen Botschaft in Bern eintragen lassen ( GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFT IN INDONESIEN: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wie sie die Schweizer Gesetzgebung kennt, sind in Indonesien weder möglich noch anerkannt. GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFT IN DER SCHWEIZ: War der/die indonesische Partner/in schon einmal in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft registriert, ist das Originaldokument betreffend Auflösung dieser Partnerschaft vorzulegen. Erforderliche Dokumente, Kosten und das Vorgehen sind auf Seite 1 und 2 beschrieben. VISUMANTRAG FÜR HEIRAT/GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFT IN DER SCHWEIZ ODER WOHNSITZNAHME NACH DER HEIRAT IN INDONESIEN: Bei Heirat/Partnerschaft in der Schweiz oder Wohnsitznahme in der Schweiz nach der Heirat in Indonesien muss der/die Indonesische Verlobte ein Einreisevisum beantragen. Folgende Dokumente werden dazu benötigt: 1. 3 Formulare Visumantrag D, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet 2. Original Reisepass und 3 Kopien 3. 4 aktuelle Passfotos (3.5 cm x 4.5 cm) 4. 3 Kopien des Reisepasses des Schweizer Partners oder dessen Schweizerische Aufenthaltserlaubnis 5. Strafregisterauszug (von der Hauptzentrale der indonesischen Polizei) nicht älter als sechs Monate und sechs Monate lang gültig, übersetzt in die Sprache des zukünftigen Wohnsitzkantons, beglaubigt durch das indonesische Ministerium für Justiz und Aussenministerium Die Gebühr für ein Einreisevisum für Heirat/Partnerschaft in der Schweiz beträgt EUR (Gegenwert in IDR bitte bei der Botschaft anfragen) zuzüglich Portospesen. Die Gebühr für ein Einreisevisum nach der Heirat in Indonesien entfällt, jedoch fallen Portospesen an. Der Visumantrag wird an das für den zukünftigen Wohnort zuständige Migrationsamt in der Schweiz zum Entscheid weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer bis zum Entscheid beträgt zehn bis zwölf Wochen. 4/5
5 LEGALISIERUNG: Zweck der Legalisierung ist eine Unterschriftsbeglaubigung von Dokumenten für den Gebrauch in der Schweiz. Durch diese werden die Echtheit der Unterschrift und die Autorität des Beamten, der das Dokument ausgestellt hat, beglaubigt (jedoch nicht dessen Inhalt). Für die Legalisierung von indonesischen Dokumenten müssen folgende Schritte der Reihe nach durchgeführt werden: 1. Das Dokument wird dem Justizministerium der Republik Indonesien vorgelegt: Jl. H.R. Rasuna Said, Kuningan, Jakarta Selatan für die Unterschriftsbeglaubigung des Beamten, der das Dokument ausgestellt hat. Eine Beglaubigung der Unterschrift eines Notars auf einer Urkunde durch das Justizministerium wird nicht akzeptiert. 2. Danach wird das Dokument dem Aussenministerium der Republik Indonesien vorgelegt für die Unterschriftbeglaubigung des Beamten des Justizministeriums. Ditjen Protokol dan Konsuler, Direktorat Konsuler, Subdirektorat Clearance and Legalisation", Jl. Taman Pejambon No. 6, Jakarta Pusat Tel ex Fax Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden, die durch ein Religionsgericht ausgestellt wurden, müssen zuerst dem Obersten Gerichtshof/Mahkamah Agung vorgelegt werden. Adresse: Alamat: Mahkamah Agung, Direktorat Jenderal Peradilan Agama, Gedung Bersama Satu Atap Mahkamah Agung RI, Jl. Ahmad Yani Kav 58 Bypass Jakarta Pusat 10310, Tel Fax Danach weiter wie in Abs. 1. und 2. Ehescheine müssen zuerst dem lokalen KUA vorgelegt werden, um eine beglaubigte Kopie des Original-Ehescheins zu erhalten. Der Original Eheschein sowie die von der KUA beglaubigte Kopie sind dem Religionsministerium vorzulegen: Adresse: Jl. Lapangan Banteng No. 3-4, Jakarta Pusat Danach weiter wie in Abs. 1. und 2. Bitte beachten Sie, dass die Legalisierung durch das Aussenministerium bzw. das Justizministerium nur auf Originaldokumenten vorgenommen werden kann. Ref MCA/TIE 07/2012 5/5
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