Tischtennis Punktspielordnung

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1 Seite 1 von 6 Stand: Vorbemerkung Seit der Saison 2009 / 2010 ist die Teilnahme am Spielsystem TT-Info durch KFA-Sitzung vom 27. April 2009 beschlossen worden. Die Punktspiel- und Meldeordnung wird insoweit an die dort zentral festgelegten Termine und Fristen angepasst. Diese werden als Anhang zu dieser Punktspielordnung bekannt gegeben. 1 Spielleitung Als Spielleiter für die vier Spielklassen sowie der Pokalrunde wird benannt u. bestätigt: Benjamin Neffin, Akazienstr. 4, Werneuchen Telefon: 0170 / bennyfun@web.de Ihm obliegt die Kontrolle der Mannschaftsaufstellungen und der Spielformulare. Er nimmt die Meldung bei Spielverlegungen entgegen und sorgt für die Veröffentlichung der Spielergebnisse und des Tabellenstandes. 2 Mannschaftsaufstellung Mit der Teilnahme an tt-info entfällt die Mannschaftsmeldung gegenüber dem Spielleiter. Die Vereine bzw. Mannschaftsleiter tragen die Mannschaftsmitglieder selbst in das System ein. Die Mannschaften müssen mindestens vier Stammspieler pro Mannschaft aufweisen. Die einer Mannschaft zugeordneten Spieler müssen der Spielstärke nach aufgestellt werden. Die Spielstärkereihenfolge wird mittels der TTS-Werte der in tt-info geführten ELO- Rangliste ermittelt. Vereinsinterne Ranglisten sind kein Aufstellungskriterium. Die ELO- Rangliste sortiert die in ihr enthaltenen Spieler nach deren TTS-Wert, welcher eine Maßzahl für die Spielstärke ist. Die männlichen und weiblichen Spieler aller Altersklassen werden in einer einzigen Rangliste geführt. Berücksichtigt werden die Einzel aus allen Punktspielen aller Ebenen. Die Berechnung der neuen TTS-Werte erfolgt nach jedem Punktspiel. Die Veränderung zum alten TTS-Wert eines Spielers hängt zum einen von den TTS-Werten der Gegner und den erreichten Siegen aus seinen Spielen ab, zum anderen vom Alter und der Anzahl bislang gespielter Einzel. Für neue Spieler ohne TTS-Wert werden keine statischen Ersteinstufungen vorgenommen. Für diese Spieler wird eine dynamische Punktspiel- Ersteinstufung anhand der TTS-Werte anderer Spieler der Staffel vorgenommen. Dabei wird zunächst ermittelt, auf welchem Platz in seiner Mannschaftsmeldung der neue Spieler in seiner ersten Halbserie gemeldet ist. Danach werden die TTS-Werte aller Spieler der anderen Staffelmannschaften, die auch auf diesem Platz gemeldet sind, genommen und deren Durchschnitt errechnet. Das ganze geschieht mit den TTS-Werten, die diese Spieler direkt vor dem ersten Wettkampf des neuen Spielers besitzen. Der so errechnete Durchschnittswert der Gegner ergibt dann den Start-TTS-Wert des neuen Spielers.

2 Seite 2 von 6 Stand: Viermal jährlich wird jeweils mit den Stichtagen , , und eine Quartals-Tischtennis-Rangliste (Q-TTRL) als offizielle Referenz-Rangliste mit den Quartals-TTS- Werten (Q-TTS-Werten) veröffentlicht. Für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde werden die Q-TTS-Werte vom und für die der Rückrunde die Q-TTS-Werte vom verwendet. Spieler, die nicht bei tt-info eingetragen sind, sind nicht spielberechtigt. Nachmeldungen sind grundsätzlich im Laufe einer Halbserie nicht möglich. Aufstellungskriterien: Für die Entscheidung, ob Spieler A vor Spieler B gemeldet werden muss, ist der Q-TTS-Wert beider Spieler maßgeblich. Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem Anderen gemeldet werden, dessen Q-TTS-Wert um mehr als 35 Punkte höher ist. Mannschaftübergreifend darf kein Spieler hinter dem auf dem letzten Platz gemeldeten Spieler in der oberen Mannschaft gemeldet werden, dessen Q-TTS-Wert um mehr als 50 Punkte höher ist. Sollte dies doch gewünscht werden, ist der Spieler für die obere(n) Mannschaft(en) als Ersatzspieler zu sperren. Die Sperrvermerke sind durch jedem Verein selbst bei der Mannschaftsmeldung mit einzutragen. 3 Spielerzusammenstellung In den Mannschaften können Damen und Herren eingesetzt werden. Bei Jugendlichen und Schülern ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Es ist statthaft, in den Doppeln weitere 4 Spieler einzusetzen. Die Spielfolge des Formulars ist verbindlich. 4 Spielberechtigung / Ersatzspieler Alle Stammspieler einer oberen Mannschaft sind nicht für untere Mannschaften spielberechtigt. Bei jedem Punktspiel dürfen höchstens zwei Stammspieler unterer Mannschaften als Ersatzspieler eingesetzt werden. Ein Stammspieler einer unteren Mannschaft darf innerhalb einer Halbserie insgesamt maximal 3x als Ersatzspieler in einer beliebigen oberen Mannschaft eingesetzt werden. Bei seinem vierten Einsatz als Ersatzspieler in einer beliebigen oberen Mannschaft wird er zum Stammspieler der höheren Mannschaft, in der er am meisten eingesetzt wurde und darf in dieser Halbserie nicht mehr als Ersatzspieler eingesetzt werden. Zur nächsten Halbserie ist eine neue Meldung möglich, es gelten die Aufstellungskreterien nach 2. Spieler, die im Land Brandenburg gemeldet sind, sind für den Punktspielbetrieb in Berlin nicht spielberechtigt; gleiches gilt umgekehrt.

3 Seite 3 von 6 Stand: Änderungen Vor Beginn der zweiten Halbserie muss die Mannschaftsaufstellung über tt-info entsprechend 2 verändert werden. Die vorherige Meldeliste verliert damit ihre Gültigkeit. Eine Meldung eines Spielers aus einer höheren Mannschaft in eine niedrigere Mannschaft ist nur zulässig, wenn ein Spieler der unteren Mannschaft nun NEU ab der zweiten Halbserie einen Q-TTS-Wert hat, der mehr als 50 Punkte höher ist als der Q-TTS-Wert des letzten Spielers der höheren Mannschaft. Dann ist dieser Spieler der unteren Mannschaft in die höhere Mannschaft zu setzen oder er verbleit mit einem Ersatzsperrvermerk für die höhere Mannschaft in seiner bisherigen Mannschaft. Soweit der Spieler in die höhere Mannschaft aufrückt kann der Spieler der höheren Mannschaft mit dem schlechteren Q-TTS-Wert in die untere Mannschaft an Rangfolge nach 2 aufgestellt werden. Erfolgt eine Anpassung der Spieler nicht, verliert jeweils der bessere Spieler die Spielgenehmigung für die zweite Halbserie. 6 Spielsystem Gespielt werden 3 Gewinnsätze mit jeweils mindestens elf Punkten nach den sich aus ttinfo ergebenden Ansetzungen (Jeder-gegen-Jeden, Siegpunkt bei 10). Es gelten die Regeln des DTTB. Die Reihenfolge der Spiele ist vorgegeben. Einzig in den Doppelspielen kann variiert werden. 7 Wettkampfablauf Die Punktspiele sind pünktlich zu beginnen. Als Spielbeginn zählt die Begrüßung der Mannschaften. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn sie mit mindestens zwei Spielern spielbereit ist. Verspätet sich der vierte Spieler, ist er für die noch nicht aufgerufenen Spiele spielberechtigt, sofern er vorher in der Mannschaftsaufstellung eingetragen wurde. Das Spiel wird spätestens 30 Minuten (Wartezeit) nach offiziellem Spielbeginn aufgerufen. Die Mannschaftsleiter können gemeinsam entscheiden, ob ein Spiel bei längerer Verspätung noch begonnen wird. 8 Auswertung / Kontrolle Nach Spielende ist der Spielberichtsbogen durch die Mannschaftsleiter zu prüfen (Bemerkungen bzw. Berichtigungen sind auf der Rückseite des Formulars zu vermerken und von beiden Mannschaftsleitern gegenzuzeichnen). Nachträgliche Korrekturen sind nicht gestattet und werden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse werden sodann durch den Mannschaftsleiter der Heimmannschaft innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Spielende in das System tt-info eingegeben.

4 Seite 4 von 6 Stand: Durch den Mannschaftsleiter der Gastmannschaft sind die vorgenommenen Eintragungen binnen 5 Tagen nach Spielende zu prüfen. Etwaig auftretende Differenzen sind zunächst zwischen den Mannschaftsleitern zu klären. Konnten die Differenzen nicht geklärt werden, sind diese dem Staffelleiter mitzuteilen. Gehen keine Mitteilungen durch die Gastmannschaft binnen 5 Tagen nach Spielende an den Spielleiter ein, wird von Akzeptanz ausgegangen; nachträgliche Änderungen sind sodann nicht mehr möglich. 9 Spielverlegungen Spielverlegungen sind kostenpflichtig, siehe 12. Punktspielverlegungen zu einem späteren Termin sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Spielverlegungsanträge sind umgehend nach Bekanntwerden des Verlegungsgrundes über tt-info zu stellen; dieser Antrag geht per E- Mail an die andere Mannschaft und an den Staffelleiter. Für die Neuansetzung ist ausschließlich die Mannschaft verantwortlich, die die Spielverlegung beantragt. Spielverlegungen sind bis 48 Stunden vor Spielbeginn möglich, es sei denn, die gegnerische Mannschaft stimmt einer Verlegung unter Unterschreitung dieser Frist ausdrücklich zu. Spielverlegungen sind ausschließlich nur insoweit möglich, dass mit Ende der Hinrunde sowie der vorletzten Spielwoche der Saison alle bis dahin zu absolvierenden Spiele tatsächlich gespielt wurden. Alle Spiele, die bis dahin nicht absolviert wurden, sind mit 0:10 und 0:30 gegen die Mannschaft zu werten, die die Spielverlegung beantragt hat. Spielverlegungen in den letzten zwei Spielwochen der jeweiligen Halbserie sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Staffelleiter kann nach in Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände ausnahmsweise einer Verlegung zustimmen. 10 Ligastruktur und Auf- und Abstiegsregelung Bis 39 gemeldete Mannschaften verbleibt es bei den vier bestehenden Ligen. Ab 36 gemeldeten Mannschaften erfolgt eine Aufteilung in drei Ligen. Die Aufteilung der Ligen soll je nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften grundsätzlich entsprechend der nachfolgenden Aufstellung sein: bei 33 Mannschaften: BL-11 ; 1KK-11 ; 2KK-11 bei 34 Mannschaften: BL-12 ; 1KK-11 ; 2KK-11 bei 35 Mannschaften: BL-12 ; 1KK-12 ; 2KK-11 bei 36 Mannschaften: BL-12 ; 1KK-12 ; 2KK-12 bei 37 Mannschaften: BL-10 ; 1KK-9 ; 2KK-9 ; 3KK-9 bei 38 Mannschaften: BL-10 ; 1KK-10 ; 2KK-9 ; 3KK-9 bei 39 Mannschaften: BL-10 ; 1KK-10 ; 2KK-10 ; 3KK-9

5 Seite 5 von 6 Stand: bei 40 Mannschaften: BL-10 ; 1KK-10 ; 2KK-10 ; 3KK-10 bei 41 Mannschaften: BL-11 ; 1KK-10 ; 2KK-10 ; 3KK-10 bei 42 Mannschaften: BL-11 ; 1KK-11 ; 2KK-10 ; 3KK-10 bei 43 Mannschaften: BL-11 ; 1KK-11 ; 2KK-11 ; 3KK-10 bei 44 Mannschaften: BL-11 ; 1KK-11 ; 2KK-11 ; 3KK-11 Soweit die Ligastruktur in der Folgesaison nicht geändert wird, steigen die ersten beiden Mannschaften einer jeden Liga (Ausnahme ist die höchste Liga) auf und die beiden letzen Mannschaften (Ausnahme ist die unterste Liga) ab. Soweit die Ligastruktur aufgrund der gemeldeten Mannschaften in der Folgesaison vergrößert wird, d.h. Umstellung von 4 Ligen auf 5 Ligen, so steigt nur der Meister einer jeden Liga (Ausnahme ist die höchste Liga) auf und die beiden letzten Mannschaften einer jeden Liga ab. Im Übrigen finden zur Herstellung der obigen Ligastruktur Relegationsspiele statt. Soweit die Ligastruktur aufgrund der gemeldeten Mannschaften in der Folgesaison verkleinert wird, d.h. Umstellung von 4 Ligen auf 3 Ligen, so steigt nur der Tabellenletzte einer jeden Liga (Ausnahme unterste Spielklasse) ab und die beiden ersten Mannschaften einer jeden Liga (Ausnahme ist die höchste Liga) auf. Zum Auffüllen der einzelnen Ligen werden Relegationsausspiele ausgetragen, mithin spielt die vorletzte Mannschaft der höheren Liga gegen den 3. der niederen Liga, der drittletzte der höheren Liga gegen den 4. der niederen Liga usw. bis durch die Sieger jener Relegationsspiele die Sollstärke gemäß obiger Aufstellung erreicht ist. 11 Pokalspiele Die Pokalspiele werden in 3-er Mannschaft-System (moderne schwedische Liga) ohne Doppel im KO-System ausgetragen. Das Pokalspiel wird mit Gewinn des 5 Spiels einer Mannschaft beendet. Für ein Pokalspiel ist maximal ein Ersatzspieler einer unteren Mannschaft spielberechtigt. Die Ansetzung der Spieler kann ohne Einhaltung der Spielstärke beliebig erfolgen. Die Pokalauslosung erfolg jährlich zur Saisonvorbereitungsversammlung. Die 4 Pokalhalbfinalisten der letzten Saison werden gesetzt. Das Heimrecht wird ausgelost, jedoch haben Mannschaften aus unteren Ligen immer ein (Vorteils-)Heimrecht. Das Pokalfinale muss an einen neutralen Ort stattfinden. Spielberechtigt sind im Pokal alle gemeldeten Mannschaften. Soweit mehr als 32 Mannschaften am Pokal teilnehmen, müssen Qualifikationsspiele für die 1. Hauptrunde ausgetragen werden, so dass die 1. Hauptrunde mit maximal 32 Mannschaften stattfinden kann. Die Qualifikationsplätze werden unter allen teilnehmenden Mannschaften ausgelost, wobei die Halbfinalisten der Vorsaison als gesetzte Mannschaften jedenfalls keine Qualifikation spielen müssen. Hinsichtlich Übermittlung von Ergebnissen gelten die Fristen aus 8.

6 Seite 6 von 6 Stand: Ordnungsregelungen / -gelder Bei Mannschaften, die unberechtigte Spieler einsetzen oder die Spielreihenfolge missachten, wird das Spielergebnis in 0:10 und 0:30 umgewandelt. Verstöße gegen die Punktspielordnung werden mit 5,00 Ordnungsgeld pro Verstoß belegt, die einem zu benennenden Konto zugute kommen. Der Nachweis der Zahlung ist dem Staffelleiter spätestens 10 Tage nach Aufforderung schriftlich vorzulegen. Ein Nichtbeachten des Ordnungsgeldes führt zur Spielsperre der Mannschaft bis zur Belegung der Zahlung. Die Sperre tritt ab dem 11. Tag nach Bekanntgabe des Ordnungsgeldes ein. Alle bis zur Belegung der Zahlung angesetzten Spiele gelten mit 0:10 und 0:30 als verloren. Innerhalb der Sperrzeit können selbst keine Verlegungsanträge gestellt werden. Fristen für Neubelegung der Mannschaften für die Rückserie: Freigabe tt-info ab des Jahres Meldeschluss des Jahres Ordnungsgeldkatalog: 1. Verlegung eines Punktspiels 5,00 2. Verspätete Eingabe der Spielergebnisse 5,00 3. Verstoß gegen die Punktspielordnung 5,00 4. Nichtantreten einer Mannschaft zum Punktspiel 10,00 5. Manipulation bzw. Versuch einer Manipulation 50,00 6. Abmeldung einer Mannschaft innerhalb des Spielbetriebes 50,00 Allen Spielerinnen, Spielern und Mannschaften Viel Erfolg!

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