Satzung des VfB Jöllenbeck
|
|
- Karlheinz Heintze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des VfB Jöllenbeck (Stand: 07. Februar 2014) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen Verein für Bewegungsspiele e.v. von 1948, Jöllenbeck (VfB Jöllenbeck). Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bielefeld unter der Nummer 20 VR 1200 eingetragen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bielefeld (Jöllenbeck). 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein ist Mitglied im Handballverband Westfalen. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.s. des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Bielefeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Förderung des Sports zu verwenden hat. 3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Der VfB Jöllenbeck ist weltanschaulich, parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral. Mitglied des Vereins kann daher jede natürliche Person werden. 2. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen. Hierfür ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 3. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen. Seite 1 von 8
2 4. Der Vorstand entscheidet vorab über den Aufnahmeantrag. Bei Ablehnung des Antrags gibt er diesen zur endgültigen an den erweiterten Vorstand weiter ( 10 II). Der erweiterte Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen. Bei einer Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragssteller die Gründe mitzuteilen. Die Aufnahme des Mitglieds bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung ( 15 II f). 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Tode, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein. 2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum und eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des erweiterten Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden ( 14 d), wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder von Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des erweiterten Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden. 4. Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des erweiterten Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden ( 14 d). Vor der Beschlussfassung muss der erweiterte Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des erweiterten Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet ( 15 II e). 5 Mitgliedsbeiträge 1. Es werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereines können Umlagen erhoben werden. 2. Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt ( 15 II b). 3. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit. 4. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Seite 2 von 8
3 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und in den Abteilungen des Vereins Sport zu treiben sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. 2. Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die vom erweiterten Vorstand erlassenen Sport- und Hausordnungen zu beachten. 7 Maßregelungen 1. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung, gegen Vereinsordnungen oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen, können nach vorheriger Anhörung durch Beschluss des Vorstandes folgende Maßnahmen verhängt werden. a. Verweis b. Angemessene Geldstrafe c. Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und/oder den Veranstaltungen des Vereins 2. Ist ein Mitglied des Vorstandes durch das beanstandete Verhalten betroffen, kann es bei der Verhängung der Maßregel nicht mitwirken. 3. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung beim erweiterten Vorstand einlegen. Die Berufung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand hat innerhalb eines Monats nach Einreichung der Berufung eine Sitzung des erweiterten Vorstandes einzuberufen, in der abschließend über die Maßregel entschieden wird. 8 Organe des Vereins Organe des Vereines sind der Vorstand, der erweiterte Vorstand, der Vereinsjugendausschuss und die Mitgliederversammlung. 9 Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins i.s. von 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Das Amt des Schriftführers kann in Personalunion mit einem der anderen Vorstandsämter ausgeübt werden. 2. Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Seite 3 von 8
4 10 Zuständigkeit des Vorstandes 1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung; b. Ausführungen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des erweiterten Vorstandes; c. Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts und Ausarbeitung einer Beitragsordnung; d. Beschlussfassung über die Annahme von Aufnahmeanträgen neuer Mitglieder ( 3 IV) 2. In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung des erweiterten Vorstandes herbeiführen. 11 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur volljährige Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes. 2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen. Diese Wahl kann durch den Vorstand auch auf den erweiterten Vorstand oder die Mitgliederversammlung übertragen werden. 12 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands 1. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. 2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des zweiten Vorsitzenden. 3. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen. Seite 4 von 8
5 13 Erweiterter Vorstand 1. Der erweiterte Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, dem Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses und den Abteilungsleitern. 2. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter zwei Mitglieder des Vorstandes, anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorstandes, bei dessen Abwesenheit die des zweiten Vorsitzenden. Für die Sitzungen und Beschlüsse des erweiterten Vorstandes gilt 12 der Satzung entsprechend. 14 Zuständigkeit des erweiterten Vorstandes Der erweiterte Vorstand hat die Aufgabe, über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Insbesondere ist er für folgende Aufgaben zuständig: a) Aufstellung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr; b) Erlass von Sport-, Spiel-, Haus- und sonstigen Vereinsordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sind; c) Beschlussfassung über die Berufung gegen die Verhängung von Vereinsstrafen ( 7 III); d) Beschlussfassung über die Streichung ( 4 III) oder den Ausschluss ( 4 IV) von Mitgliedern; e) Beschlussfassung in sonstigen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung auf Antrag des Vorstandes ( 10 II). 15 Mitgliederversammlung 1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende volljährige Mitglied eine Stimme. 2. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Genehmigung des vom erweiterten Vorstandes aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes; b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ( 5 II) und Erlass der Beitragsordnung; c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes; d) Beschlussfassung über Änderung der Satzung ( 18 IV) und über die Auflösung des Vereins ( 22); e) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Streichungs- oder Ausschließungsbeschluss des Vorstandes ( 4 III, IV); f) Beschlussfassung über die vom Vorstand zugelassenen Anträge auf Begründung einer Mitgliedschaft ( 3 IV); Seite 5 von 8
6 g) Ernennung von Ehrenmitgliedern ( 3 II). 16 Einberufung der Mitgliederversammlung 1. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. 2. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss die folgenden Punkte enthalten: a) Entgegennahme der Berichte b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer c) Entlastung des Vorstandes d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge f) (soweit erforderlich) Beschlussfassung über Satzungsänderungen. 3. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung bekannt zugeben. Über die Annahme dieser Anträge auf die Tagesordnung beschließt die Versammlung. 17 Außerordentliche Mitgliederversammlung Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen. 18 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden oder Kassierer geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden. 2. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. 3. Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig. Seite 6 von 8
7 4. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung, der Ernennung von Ehrenmitgliedern und zur Auflösung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 5. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet dann das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los. 6. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist. 19 Abteilungen 1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des erweiterten Vorstandes gegründet. 2. Die Abteilung wird durch ihren Leiter, den Stellvertreter oder Mitarbeiter, denen besondere Aufgaben übertragen sind, geleitet. 3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Abteilungsversammlungen sollen mindestens einmal jährlich stattfinden. 4. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. Soweit Angelegenheiten von Abteilungen Maßnahmen von Vereinsorganen erfordern, sind diese von den Abteilungsleitern im erweiterten Vorstand zu beantragen oder anzuregen. 5. Die Abteilungen sind im Bedarfsfalle berechtigt, zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungs- und/oder Aufnahmebeitrag zu erheben. Die sich aus der Erhebung von Sonderbeiträgen ergebende Kassenführung kann jederzeit vom Kassierer des Vereins geprüft werden. Die Erhebung eines Sonderbeitrages bedarf der vorherigen Zustimmung des erweiterten Vorstandes. 6. Die Jugendarbeit im VfB Jöllenbeck regelt sich im Rahmen der Jugendordnung. 20 Ausschüsse Die Vereinsorgane ( 8) sind berechtigt, zur ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Aufgaben Ausschüsse zu bilden. Seite 7 von 8
8 21 Kassenprüfung 1. Die Kasse des Vereins sowie die Kassen der Abteilungen werden durch zwei von der Mitgliederversammlung des Verein gewählte Kassenprüfer geprüft. 2. Die Wahl der Kassenprüfer hat in der Weise stattzufinden, dass jedes Jahr ein Kassenprüfer für zwei Jahre neu gewählt wird. 3. Eine Kassenprüfung hat mindestens einmal im Quartal stattzufinden. Beanstandungen der Kassenprüfer können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und der Buchungen, nicht aber auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der vom Vorstand oder der Abteilungsleitung genehmigten Ausgaben erstrecken. 4. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassierers. 22 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden ( 17 IV). 2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 3. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Bielefeld ( 2 IV). 4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt Bielefeld, den Seite 8 von 8
Satzung. Jägerschule Diana e. V. Jagd ist angewandter Naturschutz
Satzung Jägerschule Diana e. V. Jagd ist angewandter Naturschutz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft. 1. Der Verein führt den Namen JÄGERSCHULE DIANA e.v. Er ist im Vereinsregister eingetragen.
MehrSatzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V.
Satzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen. Er soll
MehrSATZUNG. Name, Sitz, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Northeimer Handball-Club. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name Northeimer Handball-Club
Mehrdes Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1
des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Bundesverband KLINISCHE LINGUISTIK (BKL); der Verband soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
MehrVereinssatzung. (Neufassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom )
Vereinssatzung (Neufassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.12.2002) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Hilfe für Kinder Krebskranker Eltern. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Mittagsbetreuung in der Grundschule an der Fromundstr. e.v.
Mittagsbetreuung in der Grundschule Fromundstrasse e.v. Fromundstr. 5 81547 München Satzung des Vereins Mittagsbetreuung in der Grundschule an der Fromundstr. e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der
MehrMODELLSPORTVEREIN HÜRTGENWALD e.v. SATZUNG. Name, Sitz, Geschäftsjahr
MODELLSPORTVEREIN HÜRTGENWALD e.v. SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Modellsportverein Hürtgenwald". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
MehrSatzung. des nicht eingetragenen Vereins "Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin" Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
Satzung des nicht eingetragenen Vereins "Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin" Der Verein trägt den Namen: "Selbsthilfegruppe Lungenkrebs Berlin" Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
MehrVereinssatzung des L.U.S.T. e.v.
Vereinssatzung des L.U.S.T. e.v. Lüneburger Universitäts-Studentenkreis Touristik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen L.U.S.T. Lüneburger Universitäts-Studentenkreis Touristik.
MehrS a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v.
S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Eutendorf (Gaildorf-Eutendorf).
MehrSatzung des Borener SV e.v.
Satzung des Borener SV e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft (1) Der Verein führt den Namen "Borener SV e.v.". Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kappeln eingetragen. (2)
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Die schönste Förde der Welt e.v.. Er ist im Vereins- register des Amtsgerichts Flensburg unter VR 2719 FL eingetragen.
Vereinssatzung, Fassung 22.09.2015, Seite 1 Vereinssatzung, Fassung 22. 09. 2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Die schönste Förde der Welt e.v.. Er ist im Vereins- register
MehrSatzung Verband zur Förderung werteorientierter Unternehmensführung
Satzung Verband zur Förderung werteorientierter Unternehmensführung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verband führt den Namen Verband zur Förderung wertorientierter Unternehmensführung. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
MehrVereinssatzung 1910 Museum für den FC St. Pauli e.v.
Vereinssatzung 1910 Museum für den FC St. Pauli e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen 1910 Museum für den FC St. Pauli e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde. Er soll
MehrSatzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
MehrSatzung des eingetragenen Vereins
Satzung des eingetragenen Vereins Forum Handwerk Hildesheim e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Forum Handwerk Hildesheim e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist in Hildesheim. (3)
MehrSatzung der Interessengemeinschaft Skandinavische Eisenbahnen (IGSE)
Satzung der Interessengemeinschaft Skandinavische Eisenbahnen (IGSE) 1 Satzung der Interessengemeinschaft Skandinavische Eisenbahnen (IGSE) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft
Mehr1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft
Ausführliche Satzung eines eingetragenen und gemeinnützigen Idealvereins 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft (1) Der Verein führt den Namen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung des BC Schwarz Blau Horst Emscher 1957
Satzung des BC Schwarz Blau Horst Emscher 1957 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: "BC Schwarz Blau Horst Emscher Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name: "BC Schwarz
Mehra) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
MehrS A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.
S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Der Hafen hilft! e.v.
Satzung des Vereins Der Hafen hilft! e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Der Hafen hilft!. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der
MehrSatzung des Vereins Sperr-Notruf e. V. Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft
Satzung des Vereins Sperr-Notruf 116 116 e. V. Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sperr-Notruf 116 116 e. V..
MehrSatzung des Vereins Alteisen.Training
Satzung des Vereins Alteisen.Training 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Alteisen.Training Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen. Er hat seinen Sitz
MehrVereinssatzung Korbleger
Vereinssatzung Korbleger 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Korbleger Förderverein des Hürther Baketball" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung
MehrSatzung des Forschungsvereins der Hochschule Macromedia e.v.
Satzung des Forschungsvereins der Hochschule Macromedia e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Forschungsverein der Hochschule Macromedia e.v.". 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrVereinssatzung. des Vereins. Bürgervereinigung Schullwitz e.v.
Vereinssatzung des Vereins Bürgervereinigung Schullwitz e.v. Satzung des Vereins vom 20.April 2005 in der ergänzten Fassung des 16 (3) laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.11.2005 des 2 (5)
MehrSatzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrS a t z u n g. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e. V..
ABSCHRIFT DER URSCHRIFT S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Technologiebrücke. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e. V.. 2.
MehrSatzung der Modellflug Gruppe Strinz Trinitatis
Satzung der Modellflug Gruppe Strinz Trinitatis 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Modellflug Gruppe Strinz Trinitatis Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name Modellflug
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. Der Verein hat seinen Sitz in. Das Geschäftsjahr
MehrS A T Z U N G. des. Forums für Medizintechnik e. V.
S A T Z U N G des Forums für Medizintechnik e. V. Art. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Forum für Medizintechnik e. V. (2) Der Sitz des Vereins ist Lübeck. (3) Geschäftsjahr ist
MehrSatzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart
Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er
MehrSatzung. des Färdervereins. der Osnabrücker Krebsstiftung
Satzung des Färdervereins der Osnabrücker Krebsstiftung e.v. 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 3 2 Zweck des Vereins 3-4 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 5
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrAlumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..
Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.
MehrDer Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
MehrMeyerbeer-Institut e.v.
Meyerbeer-Institut e.v. Satzung 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Meyerbeer-Institut e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Das Meyerbeer-Institut e.v.
Mehr1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Entwurf 24.06.03 Satzungsentwurf für den Verein "Ärzteforum Gesundheit Schwäbisch Gmünd e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Ärzteforum Gesundheit Schwäbisch Gmünd ". Er soll
MehrSatzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung des Vereins. Young Farmers Forum. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck. 3 Erwerb der Mitgliedschaft. 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Satzung des Vereins Young Farmers Forum 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Young Farmers Forum. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der
MehrSatzung des Vereins Mühlenpower Krommert
Satzung des Vereins Mühlenpower Krommert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mühlenpower Krommert". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.v."
MehrSatzung des HGV Die Stadtinitiative Sigmaringen e.v.
Satzung des HGV Die Stadtinitiative Sigmaringen e.v. vom 15.11.2005 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen HGV Die Stadtinitiative e.v.. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Sigmaringen
MehrSatzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Mehr(1) Der Verein führt den Namen "FotoGraf'. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
D243107 Gründungssatzung des Vereins "FotoGraf' 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "FotoGraf'. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung des Vereins Triathlon Friedrichroda
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
MehrSatzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg
Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Realschule
MehrS A T Z U N G des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.v.
S A T Z U N G des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
MehrSatzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
MehrSATZUNG. Schützenverein Berg 1954 e.v. Schönbergweg Ehingen-Dintenhofen 07391/72403
Schützenverein Berg 1954 e.v. Schönbergweg 3 89584 Ehingen-Dintenhofen 07391/72403 SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen: Schützenverein Berg 1954 e.v.
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform a) Der Verein führt den Namen Baseball und Softball Dresden Dukes. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter VR 3625 eingetragen. Der Vereinsname trägt
MehrFreunde der Abteilung Waldtrudering der Freiwilligen Feuerwehr München e.v.
Freunde der Abteilung Waldtrudering der Freiwilligen Feuerwehr München e.v. Freunde der Abteilung Waldtrudering der Freiwilligen Feuerwehr München e.v. Wasserburger Landstraße 202, 81827 München E-Mail:
MehrSatzung für Sportverein
Satzung für Sportverein 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 25.08.2006 gegründete Verein führt den Namen Verein zur Förderung von Gesundheit und Rehabilitation im Westend. Er ist Mitglied des Behindertensportverbandes
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
S a t z u n g Freunde von Dream Trust 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde von Dream Trust. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Mehr(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Deutsch-Brasilianischer Kulturverein e. V. Satzung 1 Name und Sitz der Gesellschaft (1) Der Verein führt den Namen Deutsch-Brasilianuscher Kulturverein e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in München.
MehrS A T Z U N G. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
S A T Z U N G 1 Name, Sitz, GeschäftsJahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen:,,Ransbach-Baumbacher Schützengesellschaft 1849 e.v." Er ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Mcntabaur
MehrBergen-Enkheim Gemeinnütziger Verein. Satzung
Bergen-Enkheim Gemeinnütziger Verein Satzung Förder- und Trägergruppe Schelmenspiel e. V. S a t z u n g (Fassung vom 24. Februar 2015, eingetragen ins Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main
MehrSatzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)
Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)
MehrSATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS
SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1. Der am 29. November 1991 in Wriezen gegründete Verein führt den Namen Bushido Wriezen e.v.. Er ist Mitglied des Kreissportbundes Märkisch-Oderland und im Landessportbund
Mehr1 / 6. Satzung. (Fassung vom )
1 / 6 Förderverein der Erich Kästner Schule in Maintal Bischofsheim e. V. Adalbert-Stifter-Str. 51 63477 Maintal Foerderv.EKS@gmail.com Satzung (Fassung vom 17.02.2016) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der
MehrSATZUNG des Netzwerk P.I.A. Planerinnen, Ingenieurinnen, Architektinnen e.v.
Planerinnen. Ingenieurinnen, Architektinnen Seite 1 von 5 SATZUNG des Netzwerk P.I.A. Planerinnen, Ingenieurinnen, Architektinnen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Netzwerk
MehrFörderverein Grundschule Kastanienhof Sarstedt e.v.
Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen "Förderverein Grundschule Kastanienhof Sarstedt". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule
MehrSatzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
MehrSatzung des BeachandCamp e. V.
Satzung des BeachandCamp e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen BeachandCamp e. V. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Dresden OT Langebrück Das
MehrSATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.
SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pro Lausitzer Braunkohle. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrS A T Z U N G. für den. Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e.v. (BVNP) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
S A T Z U N G für den Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner e.v. (BVNP) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Berufsverband führt den Namen Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP)
MehrFreizeitsport Solingen e.v.
Freizeitsport e.v. Klemens-Horn-Straße 38 42655 A) Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19. Mai 1982 in 5650 gegründete Sportverein führt den Namen Freizeitsport e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in.
MehrHistorische Gesellschaft der Deutschen Bank e.v. Vereinssatzung
Historische Gesellschaft der Deutschen Bank e.v. Vereinssatzung 12. Juni 1991 Frankfurt am Main Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gründung des Vereins erfolgt auf Initiative der Deutschen
MehrSatzung des Vereins Clinic-Clowns Hannover e.v.
Satzung des Vereins Clinic-Clowns Hannover e.v. Vereinsregister-Nummer: 7910, Amtsgericht Hannover, in der Fassung vom 13.12.2011 Vereinskonto Clinic-Clowns Hannover e.v. Commerzbank Hannover Konto-Nr.
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrSatzung 1 Förderverein AWO Haus Jägerstrasse
Satzung 1 Förderverein AWO Haus Jägerstrasse 1 Name, Sitz, Zweck, Aufgaben 1. Der Förderverein AWO Marie-Juchacz-Haus des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Würzburg Stadt e.v. mit Sitz in Würzburg verfolgt
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
MehrVolldampf für Kinder e.v. Satzung
Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrSatzung. studio 44 e.v.
Satzung des: studio 44 e.v. ehem. Förderverein des Kinder- und Jugendtheaters Nordhausen, Sondershausen e.v. 1.1 Name: 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen studio 44 e.v.. 1.2 Sitz: Der
MehrSatzung der Laienspielgruppe (LSG) DIE CHAOTE - Klein-Winternheim
Satzung der Laienspielgruppe (LSG) DIE CHAOTE - Klein-Winternheim 1 Name und Sitz (1) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und führt nach Eintragung den Namen LSG DIE CHAOTE Klein-Winternheim
MehrSatzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
MehrSatzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
MehrSatzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrTraditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen, Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v.. Er hat seinen Sitz in Ilmenau und soll in
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Tier-und Naturschutzvereins für Sonneberg und Umgebung evtl.
Satzung des Tier-und Naturschutzvereins für Sonneberg und Umgebung evtl. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen * Tier-und Naturschutzverein Sonneberg und Umgebung e.v * (2) Der Verein
MehrAktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
MehrS a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.
S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führte den Namen Pro Hund Philippsburg". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach
MehrVerein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung
1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer
MehrS a t z u n g des Verein Wählergemeinschaft PRO Region e.v.
Vorwort: S a t z u n g des Verein Wählergemeinschaft PRO Region e.v. Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber Mensch und Natur haben wir uns entschlossen, unser demokratisches Recht auf aktive Teilnahme
MehrBürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung
1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung
MehrSATZUNG Jazz-Rock-Blues-Werkstatt e.v.
1 Name, Sitz, Geschätfsjahr SATZUNG Jazz-Rock-Blues-Werkstatt e.v. 1 Nr.1 Der Verein führt den Namen Jazz-Rock-Blues-Werkstatt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gravity Team Hoxberg e.v.. Er hat seinen Sitz in Nalbach/ Körprich und ist in das Vereinsregister unter der Nummer 3582 eingetragen. Das Geschäftsjahr
MehrHerzkranke Kinder e.v.
Der Verein wurde gegründet am 26.06.1991 und am 28.11.1991 unter dem Namen Hilfe für das herzkranke Kind Münster e.v. in das Vereinsregister aufgenommen. Seit dem 01.08.2005 führt er den Namen Herzkranke
MehrGRÜNDUNGSSATZUNG. Förderverein Mehrgenerationenhaus Murnau e. V. eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht München unter VR...
GRÜNDUNGSSATZUNG Förderverein Mehrgenerationenhaus Murnau e. V. eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht München unter VR... 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Mehrgenerationenhaus
MehrSatzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
Mehr