Deutsche Meisterschaften 2013

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1 Wettbewerbsordnung Deutsche Meisterschaften Fachbereich Spielleutemusik

2 1. Vorwort Die vorliegenden Unterlagen sind eine Ausarbeitung von Richtlinien, zur Organisation und Durchführung von Offenen, offiziellen Deutschen Meisterschaften für Spielleute, durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.v. (BDMV). Die vorliegende Rahmenordnung wurde auf der Fachausschusssitzung Anfang Januar 2003 vom Fachausschuss erstmals genehmigt und dann fortgeschrieben auf der Fachausschusssitzung Ende Auch der Vollversammlung und dem Bundesvorstand lag diese Rahmenordnung zur Information vor. Diese Ordnung soll die Ausrichtung von Offenen Offiziellen Deutschen Meisterschaften Spielleutemusik auf eine nachvollziehbare Basis stellen. 2. Ziel Der Wettbewerb soll den teilnehmenden Musikgruppen die Möglichkeit geben, sich musikalisch mit Gruppen gleicher Besetzung zu messen. Ziel ist die Aufstellung einer Rangliste, welche mittels der Bewertung durch eine qualifizierte Jury zustande kommt. Als Ergebnis der Auswertung zur 1. Deutschen Meisterschaft 2007 in Würzburg wurde im August 2008 beschlossen, die Deutsche Meisterschaften alle 3 Jahre durchzuführen und diese dann auch für einen Mittelstufenwettbewerb zu öffnen (siehe hierzu Punkt 4). 3. Veranstaltungsträger Träger des Wettbewerbes Offene Offizielle Deutsche Meisterschaften der Spielleute ist die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.v. (BDMV). Sie ist für die Einhaltung der geltenden Richtlinien verantwortlich. Der örtliche Veranstalter unterstützt den Bundesverband dabei aktiv. 4. Startgruppen und Regelungen der Wettbewerbe Die Offene, Offizielle Deutsche Meisterschaft der Spielleutemusik wird in folgenden Startgruppen durchgeführt: A = Konzertwertung Hieraus werden die Titel Deutscher Meister verliehen. Beispiel : Deutscher Meister Konzert (Schlagwerkensemble) Um einen Deutschen Meistertitel erreichen zu können ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 85 Punkten in 1 erforderlich. In 2 wird der Deutsche Meistertitel nur vergeben, wenn in einer Besetzungsgruppe kein Titel in 1 vergeben wird und eine Mindestpunktzahl von 85 Punkten erreicht wird. Ist auch dies nicht der Fall wird lediglich eine Platzierung vergeben. Version 3 Gültig ab Seite 2

3 Folgende Startgruppen stehen allen musikalischen Besetzungen zur Teilnahme offen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Vereine aus dem Fachbereich Blasmusik. B = Marschmusikwertung Hieraus wird folgender Titel verliehen: Deutscher Meister Marschmusikwertung C = Showwettbewerb Hieraus werden folgende Titel verliehen: Deutscher Meister Marschparade Deutscher Meister Show D = Entertainment Hieraus wird folgender Titel verliehen: Deutscher Meister Entertainment Gesamtübersicht: Wettbewerb BGR Besetzungs- und Ausführungsform Instrumentale Besetzung Schwierigkeitsstufen Qualifikation Konzertwertung A 1 Schlagwerkensembles Alle Schlaginstrumente 1 2 Ja Konzertwertung A 2 Spielleuteensembles Alle Flöten, alle Schlaginstrumente 1 2 Ja Konzertwertung A 3 Naturtonensembles Alle Naturtonblechblasinstrumente (mit/ohne Umstellventil / Bassblechblasinstrumente mit Ventilen) und alle Schlaginstrumente 1 2 Ja Konzertwertung A 4 Schalmeiensemble Alle Schalmeien und alle Schlaginstrumente 1 2 Ja Konzertwertung A 5 Gemischte Besetzungen Alle Instrumente aus Besetzungsgruppen 1, 2 und Ja Konzertwertung A 6 Fanfaren- und Hörnerzüge mit Ventilen, Marching Bands Alle Blasinstrumente mit Ventilen, alle Schlaginstrumente 1 2 Ja Konzertwertung A 7 Traditionsspielleutekorps Sopranflöten, kleine Trommel, große Trommel,Marschbecken keine Unterteilung Ja Marschmusikwertung B Marschmusikwertung Alle Besetzungsformen, und Blasorchester keine Unterteilung Nein Showwettbewerb C 1 Marschparade Alle Besetzungsformen, und Blasorchester keine Unterteilung Nein Showwettbewerb C 2 Feldshow Alle Besetzungsformen, und Blasorchester keine Unterteilung Nein Entertainment D Entertainment Alle Besetzungsformen, und Blasorchester keine Unterteilung Nein Version 3 Gültig ab Seite 3

4 Regelungen für A = Konzertwertung Für alle Besetzungsformen (außer A7) gibt es eine Unterteilung in zwei Ligen, die durch die Schwierigkeitseinstufung der Musiktitel festgelegt wird. Konzertwertung 1. (Qualifikation erforderlich!), Musiktitel der Schwierigkeitskategorien 4 6 Konzertwertung 2. (Qualifikation erforderlich!), Musiktitel der Schwierigkeitskategorien 1 3 Besetzungsgruppe (BGR) Zugelassene Instrumente 1 Schlagwerkensembles Alle Schlaginstrumente 2 Spielleuteensembles Alle Flöten, alle Schlaginstrumente 3 Naturtonensembles Alle Naturtonblechblasinstrumente (mit/ohne Umstellventil / Bassblechblasinstrumente mit Ventilen) und alle Schlaginstrumente 4 Schalmeiensemble Alle Schalmeien und alle Schlaginstrumente 5 Gemischte Besetzungen Alle Instrumente aus Besetzungsgruppen 1, 2 und 3 6 Fanfaren- und Hörnerzüge mit Ventilen, Marching Bands 7 Traditionsspielleutekorps Alle Blasinstrumente mit Ventilen, alle Schlaginstrumente Sopranflöten, kleine Trommel, große Trommel, Marschbecken Die Musikgruppen wählen für Ihre Konzertwertung (auf der Bühne) die Literatur selbst aus. Die Selbstwahlstücke müssen mindestens dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der 1 bzw. 2 entsprechen. Dazu ist die Literaturliste der BDMV heranzuziehen. Werke, die noch nicht eingestuft sind, müssen rechtzeitig (6 Monate) vor dem Meldeschluss zur Deutschen Meisterschaft zur Einstufung an den Bundesmusikdirektor Spielleutemusik gesendet werden. Notenmaterial ohne korrekte und vollständige Verlags-, Arrangeur- und Komponistenangabe werden nicht eingestuft. Mit der Meldung zur Konzertwertung sind vier Partituren je Vortragsstück vorzulegen. Die Takte sind fortlaufend zu nummerieren (5, 10, 15, usw.). Die Urheberrechte sind dabei zu beachten. Das Weglassen von Stimmen, Teilen und/oder Sätzen kann zur Abstufung des Schwierigkeitsgrades und dadurch zur Disqualifikation durch die Jury führen. Aus diesem Grunde ist darauf zu achten, dass ausschließlich Noten, die dem tatsächlichen Vortrag entsprechen zur Einstufung und zum Vortrag eingereicht werden. Für jede in der Partitur enthaltene und nicht gespielte Stimme/Instrument werden 3 Punkte abgezogen. Beim Weglassen von ganzen Sätzen, oder Entfall von Stimmen/Instrumente die zur Herabsetzung des Schwierigkeitsgrades führen wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Vortragszeit Die Anzahl der Vortragsstücke ist freigestellt. Die Vortragszeit richtet sich nach Start- und Besetzungsgruppe und ist wie folgt festgelegt: Startgruppe 1 Besetzungsgruppen Vortragszeit darf 12 Minuten nicht unter- und soll 25 Minuten nicht überschreiten. Besetzungsgruppen 3-6 Vortragszeit darf 9 Minuten nicht unter- und soll 15 Minuten nicht überschreiten. Startgruppe 2 Besetzungsgruppen Vortragszeit darf 12 Minuten nicht unter- und soll 20 Minuten nicht überschreiten. Besetzungsgruppen 3-6 Vortragszeit darf 9 Minuten nicht unter- und soll 15 Minuten nicht überschreiten. Version 3 Gültig ab Seite 4

5 Besetzungsgruppe 7 = 2 Musiktitel Die Vortragszeit ist dabei die reine Spielzeit ohne den erforderlichen Auf- und Abbau, bzw. das Einnehmen der Spielposition (Aufmarsch etc.) und Spielpausen. Das Einspielen auf der Bühne zählt zur Vortragszeit, aber nicht zur Mindestspielzeit und wird nicht in die Bewertung einbezogen. Bei Nichteinhaltung (zum Beispiel unterschreiten der Vortragsdauer, oder massive Überschreitung der Vortragszeit) gibt es nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte Abzug. Bei einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation durch den Juryvorsitzenden ausgesprochen. Ablauf der Wertung Der Aufbau auf der Bühne kann erfolgen, sobald die vorher gewertete Gruppe die Bühne verlassen hat. Bis zum Wertungsbeginn findet keinerlei Bewertung des dargebotenen statt. Die Wertung beginnt mit dem Zeichen der Jury. Heruntergefallene Instrumente und Instrumententeile dürfen während der Wertung aufgehoben werden, ohne dass es Einfluss auf die Wertung hat. Die Wertung erfolgt ab dem ersten Kommando des Stabführers/Dirigenten und endet mit der letzten Aktion des Dirigenten/Stabführers. In den Spielpausen (also zwischen den einzelnen Vorträgen des Korps) wird nicht gewertet. Formale Abläufe haben nur wenig mit der musikalischen Fähigkeit der Teilnehmergruppe zu tun und finden deshalb keine Berücksichtigung. Nach der Wertung besteht die Möglichkeit einer mündlichen Kurzinformation zum Vortrag als Feedback an den Verein. Sollte ein Verein dieses wünschen, warten deren Vertreter direkt nach der Wertung in gebührendem Abstand zum Wertungsgericht, bis die Juroren ihnen ein Zeichen geben. Wertungskriterien Intonation / Stimmung (soweit anwendbar) Stimmung der Instrumente, das richtige Treffen und Halten von Tönen, Tonreinheit, Technische Schulung: Ansatz, Atmung Rhythmus und Zusammenspiel Umsetzung des rhythmischen Charakters eines Musikstückes. Rhythmik ist ein grundlegendes Strukturelement von gleicher Bedeutsamkeit wie Melodie und Harmonie. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Zusammenspiel. Die Zeitaufteilung, d.h. das Verhältnis der einzelnen Töne zueinander. Die Schwere, d.h. das Verhältnis der Töne und Betonung (schwer leicht), das bei der zeitlichen Gliederung stets fühlbar mitspricht und auf den körperlichen Bewegungsempfindungen (Herz-, Puls-, Schrittgefühl) beruht. Das Zeitmaß, das die Geschwindigkeit des musikalischen Ablaufs und damit die tatsächliche Dauer der einzelnen Notenwerte regelt. Technische Ausführung / Bewältigung Schwierigkeitsgrad Der Schwierigkeitsgrad sollte stets im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Orchesters stehen. Überforderung sollte tunlichst vermieden werden. Leichtere Musiktitel fehlerfrei vorgetragen haben einen höheren Hörgenuss als schwierige, mit vielen Fehlern behaftete Musiktitel. Hier wird auch berücksichtigt, inwieweit das Orchester durch Fehlen wichtiger Instrumente (z.b. Stabspiele, Pauken) den Schwierigkeitsgrad umgangen hat. Dynamik und Klangbalance Dynamik ist die Differenzierung der Tonstärke (Lautstärke). Ausnutzung der dynamischen Palette und Elemente auf allen Instrumenten. Klangbalance beschreibt den sinnvollen Ausgleich zwischen den verschiedenen Instrumentengruppen. Räumliche Anpassungsfähigkeit Ton- und Klangqualität Tonqualität ist abhängig von der technischen Schulung (z.b. Atmung, Ansatz, Schlagtechnik) des Musikers. Die Klangqualität bewertet das Zusammenwirken (Klingen) des gesamten Orchesters. Phrasierung und Artikulation Phrasierung ist die Gliederung eines Stückes, d.h. die dem musikalischen Sinn gemäße Version 3 Gültig ab Seite 5

6 Abgrenzung und Verbindung der Einzelteile (Motiv, Phrase, Periode), aus denen ein zusammenhängender Satz besteht. Dieses ist die Vorbedingung für den sinnvollen Vortrag eines Musikstückes. Artikulation ist die Kunst sinnvoll zu gliedern und durch die Art der gegenseitigen Abgrenzung einzelner Töne (Akkorde)Ausdruck zu verleihen. Tempo und Agogik Einhaltung und Gleichmäßigkeit der gewählten oder vorgegebenen Tempi. Qualität der technischen Ausführung/Stückauswahl Mit diesem Kriterium werden die zuvor genannten Punkte zusammengefasst und ein Gesamturteil zur technischen Schulung wiedergegeben Stilempfinden und Interpretation Einhaltung und Bewältigung der Notation unter Berücksichtigung möglicher sinnvoller künstlerischer Freiheiten. Nähe zum Original bei Transkriptionen oder Bearbeitungen. Interpretation und Gestaltung eines Musikstückes. Ausgewogene und angepasste instrumentale Besetzung. Mit einer der Epoche und Musikrichtung entsprechenden Stilistik Gesamteindruck Wirkung der Darbietung, musikalisch sinnvolle Aufstellung der Gruppe, instrumentengerechte Haltung der Instrumente, Selbstdarstellung der Gruppe. Unter Berücksichtigung der Kriterien finden die Juroren im Konsens eine Bewertung, die in einer gemeinsamen Punktezahl ihren Ausdruck findet. Anhand dieser Bewertungen legen die Juroren nach dem letzten Start in der jeweiligen Besetzungsgruppe die Platzierung fest. Daran anschließend erfolgen durch den Juryvorsitzenden evtl. Punktabzüge, die zu einer endgültigen Platzierung führen. Für jeden Verein gibt es einen Bewertungsbogen, in dem das Gesamtergebnis und die evtl. Punktabzüge eingetragen sind. Eine Bewertung einzelner Kriterien erfolgt nicht. Jury Die Jury besteht aus mindestens drei von der BDMV eingesetzten Juroren und dem Juryvorsitzenden. Die Auswahl und die Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar. Version 3 Gültig ab Seite 6

7 Regelungen für B = Marschmusikwertung Kritiker sind der Auffassung, dass Marschmusik nicht mehr zeitgerecht und militant ist. Dem muss an dieser Stelle widersprochen werden, denn gerade heute hat das Musizieren in der Bewegung in der Öffentlichkeit einen sehr hohen Stellenwert. Märsche gehören zu der ältesten Musikform und stellen damit ein hohes kulturelles Erbe dar, welches erhalten werden muss. Der formale, exakte Ablauf der Marschmusik ist nicht militant, sondern aufgrund der rhythmischen und stilistischen Merkmale der Marschmusik eine notwendige Anpassung des äußeren Erscheinungsbildes, damit Musik und Bewegung vereint werden können. Marschmusik ist daher neben dem konzertanten Bühnenspiel eine Musikausübung mit eigenständiger Gewichtung und Wertigkeit. Literaturauswahl Die Auswahl der Märsche/Musikstücke ist der Musikgruppe freigestellt. Ein angemessener Schwierigkeitsgrad wird empfohlen. Es wird empfohlen für den Marsch geeignetes Liedgut auszuwählen, da auch die musikalische Darbietung gewichtig in die Bewertung eingeht. Wertungsablauf Es werden zwei Musikstücke mit Marschcharakter empfohlen. Eine Notenvorlage ist nicht erforderlich Als Intermezzo (Zwischenspiel) wird die deutsche Fassung des Lockmarsches empfohlen Wertungsdauer zwischen 7 und 10 Minuten. Showelemente jeglicher Art seitens der Musiker sind nicht zugelassen. Cheerleader, Majoretten usw. dürfen mit marschieren, haben jedoch keine Auswirkung auf die Bewertung. Durch diese zusätzliche Darbietung darf der Bewegungsfluss des Korps nicht beeinträchtigt werden. Die ausgewählten Musikstücke müssen jeweils nicht vollständig gespielt werden. Die Dauer, Anzahl der Wiederholungen etc. obliegt dem Leiter der Musikgruppe und ist direkt abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (sprich der Wertungsstrecke, dem Marschtempo, der Schrittlänge etc.). Deshalb kann es auch zur Wiederholung eines oder beider Musikstücke kommen. Die Kommandos des Stabführers/Dirigenten können akustisch (Ansagen) oder optisch (Stab, Taktstock, etc.) erfolgen. Ob mit Taktstock oder Tambourstab oder... bleibt dem verantwortlichen Leiter überlassen. Wichtig ist, dass das Korps durch eine deutliche und geordnete Zeichengebung bzw. Kommandogebung in der Lage ist, die Anforderungen auszuführen. Zeitnah nach dem Vortrag erfolgt durch die Jury ein kurzes Informationsgespräch (max. 5 Min.) über den Auftritt als Feedback über den dargebotenen Vortrag. Hieran können max. 2 Vereinsvertreter teilnehmen. Die Wertungsstrecke (Parcours) wird den teilnehmenden Korps etwa 3 Monate vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt und/oder steht im Downloadbereich bereit. Bewertungselemente formal Folgend näher beschriebene formale Elemente tauchen in der Wertungsstrecke auf und fließen in Bewertung mit ein: Schwenkungen Es sind mindestens jeweils zwei Linksschwenkungen und zwei Rechtsschwenkungen vorgesehen. Verjüngung des Korps auf etwa halbe Breite (enger Durchgang) und zurück in die Ursprungsformation. Die Breitenverringerung muss durch eine Reduzierung der Marschierenden je Rotte erreicht werden. Zulässig sind 2-er Reihen. Veränderung der Vorwärtsbewegung auf etwa die halbe Schrittlänge bei Beibehaltung des Spieltempos (Umzug kommt ins Stocken), ca. 20 Meter, danach wieder zurück in ursprüngliche Schrittlänge (Tempo bleibt gleich). Zwischen den Musikstücken muss ein 16 Schrittlanges Intermezzo (Zwischenspiel) in Form des Lockmarsches (o.ä.) erfolgen. Unmittelbar nach dem Intermezzo beginnt Musikstück 2. Das Version 3 Gültig ab Seite 7

8 Ende von Musikstück 1 wird durch eine Markierung oder aber durch das vereinbarte Zeichen eines Jurors eingeleitet. Marschieren auf der Stelle ca. eine halbe Minute (der Umzug steht), dann selbstständig weitermarschieren. Anhalten und wieder neu anmarschieren. Die Wertung endet mit dem Abriss des Musikstückes, dem Anhalten des Korps, danach Links/Rechts um in Richtung der Zuschauertribüne. Das Kommando Links/Rechts um und dessen Ausführung geht noch in die Wertung ein. Die Wertung endet mit dem Kommando Rührt Euch (o. ä.). Der Reihenabstand, dessen Gleichmäßigkeit, der Musikerabstand und dessen Gleichmäßigkeit (Seitenrichtung), die Einhaltung des Gleichschrittes, die Körper- und Instrumentenhaltung, sowie der Gesamteindruck gehen in die Bewertung ein. Bewertungselemente musikalisch Folgende Kriterien fließen in die musikalische Bewertung mit ein: Rhythmik, Tempo, Dynamik, Intonation, Klangbalance und musikalischer Gesamteindruck Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt. Jury Die Jury besteht aus mindestens drei von der BDMV eingesetzten Juroren und dem Juryvorsitzenden. Die Auswahl und die Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar. Version 3 Gültig ab Seite 8

9 Regelungen für C = Showwettbewerb Der Showwettbewerb wird in zwei verschieden Ausführungsgruppen unterschieden: C1 = Marschparade C2 = Feldshow Definition Die Marschparade bei der andere formale Elemente als bei der Marschwertung (z.b. Counter, einfache Showelemente, etc.) zur Ausführung kommen ist neben der Marschmusikwertung eine Musikausübung mit eigenständiger Gewichtung und Wertigkeit. Die Feldshow ist vergleichbar mit einer Kür. Es gibt keine Pflichtelemente; auf dem Showfeld kann in sämtlichen Variationen und Kombinationen alles dargebracht werden. Lediglich die vorgeschriebene Feldgröße und die einem max. zur Verfügung stehende Zeit, schränken den Verein in seiner Darbietung ein. Literaturauswahl Die Auswahl der Musiktitel ist der Gruppe freigestellt. Ein angemessener Schwierigkeitsgrad wird empfohlen. Eine Partitur-/Notenvorlage ist nicht erforderlich. Ablauf Marschparade Aufstellung im markierten Aufstellraum (AR) Bei Signal durch die Jury Einmarsch Ab der Startlinie beginnt die Wertung (A 1 ) beginnt der erste English-Counter (links oder rechts) (A 2 ) mit erneutem English-Counter (wenn in (A 1 ) links, dann jetzt rechts bzw. umgekehrt) und weiter Richtung (B) Bei (B) erfolgt der American-Counter Anschließend freie Gestaltung bis zur Endposition (Ende) Wertungsdauer liegt zwischen 10 und 13 Minuten. Bei Nichteinhaltung der Aufführungsdauer erfolgt vom Supervisor folgender Punktabzug: Nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte Abzug. Bei einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Der Ausmarsch erfolgt ohne Bewertung Version 3 Gültig ab Seite 9

10 50m Ausmarsch 8m (B) Aufstellungsraum (AR) Marschparade Ablauf 8m 13m x 8m (AR) (Start) Aufstellraum (Signal durch Jury zum Einmarsch) Beginn der Wertung (A 1 ) Beginn mit English-Counter (links oder rechts) 40m (A 2 ) Erneuter English-Counter (wenn erster Counter links, dann jetzt rechts bzw. umgekehrt), und weiter zum Punkt (B) (Start) (B) (Ende) Beginn mit dem American-Counter. Nach Ausführung freier Vortrag bis Abschlusspräsentation Abschließend erfolgt der Ausmarsch ohne Bewertung (A 1 ) (Ende) (A 2 ) Zeitlimit: 10 bis 13 Minuten. Die vier grau gekennzeichneten Innenfelder dürfen nicht betreten werden. Zuschauer / Jury Version 3 Gültig ab Seite 10

11 Ablauf Show Die Show beginnt und endet mit einer Corps-Präsentation an die Jury. Aufführungsdauer beträgt jeweils Minuten. Die Gesamtaufführung darf 20 Minuten (!) nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Aufführungsdauer erfolgt vom Supervisor folgender Punktabzug: Nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte Abzug. Bei einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Jury Die Jury wird von der BDMV eingesetzt und besteht aus 3 Juroren, die unterschiedliche Vortragkriterien bewerten und einem Supervisor. Die Auswahl und Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar. Wertungskriterien Juror 1, General Effect (Effekte allgemein) = 300 Punkte - Wirkung der Musik / des Repertoire (200 Punkte) - Effektivität Musikalisches Repertoire = 100 Punkte - Effektivität Musikalische Ausführung = 100 Punkte - Optische Effekte / Wirkung des Design (100 Punkte) - Effektivität Visuelles Design = 50 Punkte - Effektivität Visuelle Ausführung = 50 Punkte Juror 2, Musik = 400 Punkte - Technische Ausführung = 200 Punkte Klangverhalten, Tempo, Intonation, Technik, Artikulation, Zusammenspiel, Timing, Rhythmik - Künstlerische Ausführung = 200 Punkte Ausdruck, Interpretation, Phrasierung, Dynamik Juror 3, Visual (Visuell allgemein) = 300 Punkte - Visuelle Ausführung Corps (200 Punkte) - Technik = 50 Punkte - Genauigkeit = 50 Punkte - Ausführung = 100 Punkte Visuelle Ausführung Individuell 100 Punkte - Genauigkeit = 50 Punkte - Technik = 50 Punkte Die Gesamt Punktzahl von 1000 wird durch 10 geteilt, so das maximal 100 Punkte erreicht werden. Wertungsbestandteile können im Detail den Wertungsboxen entsprechend der Wertungsbögen entnommen werden. Für die Wertungskriterien General Effect, Musik und Visual können auch mehrere Juroren eingesetzt werden. Zur Ergebnisermittlung ist ggf. in jeder Rubrik das arithmetische Mittel zu bilden. Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt. Version 3 Gültig ab Seite 11

12 Regelungen für D = Entertainment Definition Die Entertainmentkategorie soll allen Musikgruppen (A-C) - ungeachtet der Besetzungsform die Möglichkeit bieten sich mit anderen Musikgruppen zu messen. Aufgabe der Vereine ist es in Form einer Bühnenshow: Das Publikum musikalisch und optisch gut zu unterhalten! Literaturauswahl Die Literarturauswahl ist der Musikgruppe freigestellt. Es sind keine Kategorien (Schwierigkeitsgrade) vorgeschrieben. Geforderte Elemente Eigene Moderation, solistische Passagen, abwechslungsreiches Programm, sinnvolle Übergänge, Effekte, Zuschauerwirksamkeit. Bewertungskriterien Es gibt zwei Bewertungskriterien im Verhältnis 50:50 Musik Programmauswahl, Programmaufbau (Abstimmung der Programmfolge, Übergänge), Abwechslung und Höhepunkte (z.b. Soli) Publikumswirksamkeit des Programms Technische Ausführung der Musik (Intonation, Rhythmik) Stilistische Darstellung der Musikstücke (Phrasierung, Agogik) Showmanship äußeres Erscheinungsbild Unterhaltungswirksamkeit: optisches In-Szene-Setzen von Solisten und Registern, allgemein optisch überzeugende Präsentation (Haltung der Musiker, Haltung der Instrumente) Einbinden von Tanzgruppen (z.b. Cheerleader oder Majoretten) Eigene kurze Moderation Für jedes zu bewertende Kriterium können max. 100 Punkte vergeben werden. Das Ergebnis wird abschließend durch 2 geteilt. Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie zur Verfügung gestellt. Zeitlimit Die Vortragszeitzeit beträgt min. 15 max. 20 Minuten. Bei Nichteinhaltung der Vortragszeitzeit erfolgt folgender Punktabzug: Nach Über-/Unterschreitung der ersten Minute pro angefangener Minute jeweils 3 Punkte Abzug. Bei einer Über-/Unterschreitung von mehr als 4 Minuten wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Jury Die Jury wird von der BDMV eingesetzt und besteht aus 3 Juroren, die unterschiedliche Vortragkriterien bewerten. Die Auswahl und die Bewertungen der Juroren sind nicht anfechtbar. Version 3 Gültig ab Seite 12

13 5. Rangliste Über die von der Jury ermittelten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die vorhandenen Ergebnisse absteigend gelistet. Die erreichten Gesamtpunkte aller teilnehmenden Korps, werden in der Reihenfolge der Rangliste vom letzten bis zum ersten Platz bekannt gegeben. Über die Punktzahlen lassen sich folgende Prädikate ableiten: 95,0 Punkte 100,0 Punkte Ausgezeichnet 90,0 Punkte 94,9 Punkte Sehr gut 80,0 Punkte 89,9 Punkte Gut 70,0 Punkte 79,9 Punkte Befriedigend 60,0 Punkte 69,9 Punkte Ausreichend 0,0 Punkte 59,9 Punkte teilgenommen 6. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an dem Wettbewerb A = Konzertwertung sind alle Vereine, die innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einem Musikverband angehören, berechtigt. Die Vereine müssen aus einem vorausgegangenen Qualifikationswettbewerb in einem Landesentscheid (Bundesland) hervorgegangen sein. Diese Qualifikation kann in einem beliebigen Bundesland erlangt werden. Hierzu ist dem Verein die Wahl des Landes/Ortes des Qualifikationswettbewerbes freigestellt. Für diese Qualifikationswettbewerbe gelten entsprechende Ausführungsbestimmungen (ebenfalls bei der BDMV erhältlich). Ein Verein, der für die 1. (Kategorie 4-6) die Zulassung an der Deutschen Meisterschaft über die Landesqualifikation erlangt hat, nun aber nicht mehr in der 1. starten kann/will, darf ohne erneutes Qualifikationsverfahren in 2 starten. Deutsche Meister der vorhergehenden Deutschen Meisterschaft der BDMV sind automatisch an der darauffolgenden Deutschen Meisterschaft startberechtigt. Eine Landesqualifikation ist für diese Vereine nicht erforderlich. Zur Teilnahme an den Meisterschaftswettbewerben wie B = Marschmusikwertung, C = Showwettbewerb und D = Entertainment, entfällt die Qualifikation. Die Verbände melden die Musikgruppen direkt zur Teilnahme an. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Vereine, nur mit vereinseigenen Musikern aufzutreten und die jeweils gültige Wettbewerbsordnung zu respektieren. Die Prüfung der Vereinszugehörigkeit obliegt dem Veranstaltungsträger, also der BDMV. Geeignete Unterlagen (Bestätigung o.ä.), welche die Vereinszugehörigkeit bestätigen, sind auf Verlangen dem Veranstaltungsträger vorzulegen. 7. Organisatorische Abläufe (Ausschreibung) In der Ausschreibung die der örtliche Ausrichter zusammen mit dem Fachbereich Spielleute der BDMV erstellt, werden die Vortragsbedingungen erläutert, dazu gehören z.b.: Bereitstellung von Notenpulten, Instrumenten (z.b.: Pauken, Stabspiele), Sitzgelegenheiten Besetzungsliste der jeweiligen Musikgruppe (Anzahl der Spieler/Instrumente) Separate Räume zum Einstimmen und Einspielen Ablauf und Dauer der Wertungsstücke Bereitstellung eines geeigneten Wertungsplatzes für die Jury in angemessener Entfernung von der Bühne Version 3 Gültig ab Seite 13

14 Hinweis: Außer einer vom Veranstaltungsträger (also der BDMV) zu bestimmende Vertrauensperson, die eventuelle Wünsche der Jury und des Wertungsbüros weiterleitet, ist das Betreten des Juroren- Wertungsplatzes nicht gestattet! Jede der teilnehmenden Musikgruppen erhält eine Urkunde, in der die Platzierung bestätigt wird. 8. Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen und Programmgestaltung müssen dem Charakter der Veranstaltung angemessen sein. Als Vortragsstätten für die Besetzungsgruppe A = Konzertwertung und D Entertainment sind Säle und Hallen (keine Zelte) mit Konzertbestuhlung vorzusehen. Für die Besetzungsgruppe B C sollten Stadien, Sportplätze oder flächenmäßig gleiche Plätze oder Hallen vorgesehen werden. Die Auftrittsfolge, sowie den Ort des Vortrages bestimmt der Veranstaltungsträger. Bewirtung durch Speisen und Getränke darf in den Vortragsstätten nicht erfolgen. Während des jeweiligen Vortrages einer Musikgruppe müssen Ein- und Ausgänge geschlossen bleiben. Für die Überwachung hat der Ausrichter zu sorgen. Das Einstimmen bzw. Einspielen muss so gewährleistet sein, dass Störungen der Vorträge und der Bewertungen am Ort des Vortrages ausgeschlossen sind. Die Einspielräume sollten im Gebäude des Vortrages sein. 9. Abschlussveranstaltung Am Ende der Wettbewerbe / der Veranstaltung können Preisträgerkonzerte und Showvorträge der Sieger stattfinden. Es muss eine Siegerehrung in einem würdigen Rahmen für alle Teilnehmer durchgeführt werden. BUNDESVEREINIGUNG DEUTSCHER MUSIKVERBÄNDE e.v. (BDMV) Fachausschuss Spielleutemusik Genehmigt von der Fachbereichstagung Spielleutemusik am 28. u gez. der Bundesmusikdirektor Anhang: Meldebogen, Wertungsbögen etc. werden gesondert aufgelistet. Version 3 Gültig ab Seite 14

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