Statistisches Bundesamt
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- Annika Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 29. Februar Unterschiede zwischen Verbraucherpreisindex () und Harmonisiertem Verbraucherpreisindex () für Deutschland und dienen teilweise unterschiedlichen Zielsetzungen. Gemeinsam ist beiden Indizes das Ziel Inflationsmessung. Der wird darüber hinaus in erheblichem Umfang zur Deflationierung wirtschaftlicher Wertgrößen (z.b. für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) und zur Berechnung von Zahlungsanpassungen in privatrechtlichen Verträgen genutzt, er muss also auch dem Ziel Kompensationsmaßstab genügen. Der muss andererseits den Zielen internationale Vergleichbarkeit und Aggregierbarkeit zu europäischen Indizes genügen. Sein wichtigster Verwendungszweck ist die Bereitstellung von Informationen für die Wirtschaftsund Währungspolitik, insbesondere zur Beobachtung der Preiskonvergenz in der Europäischen Union und zur Unterstützung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Die Einheitlichkeit der Berechnungsmethoden in den einzelnen Mitgliedsstaaten wird durch eine Vielzahl europäischer Rechtsakte sichergestellt, die seine Berechnung sehr detailliert festschreiben. Insofern müssen beide Indizes in ihrer Ausgestung im Detail Kompromisse eingehen. Unterschiede im Erfassungsbereich Der nationale Verbraucherpreisindex beinhet alle Waren und Dienstleistungen des und zusätzlich die Ausgaben für selbstgenutztes Wohneigentum (ermittelt anhand eines Mietäquivalenzansatzes), Glücksspiele und Kraftfahrzeugsteuer, Zulassungsgebühr. Erfassungsbereich des im Vergleich zum Glücksspiele (0,6%) Freizeit, Unterhung und Kultur Wohnung, Wasser, Strom und Kfz-Steuer, Zulassungsgebühr (0,7%) Verkehr andere Brennstoffe Selbstgenutztes Wohneigentum (11,1%)
2 Seite Der verzichtet derzeit auf die Einbeziehung selbstgenutzten Wohneigentums komplett. Bezüglich des selbstgenutzten Wohneigentums strebt der eine Erfassung nach einem Nettoerwerbsansatz an. Dieses Konzept wird für das Ziel eines Inflationsmaßstabes als überlegen bewertet, kann aber vorläufig noch nicht umgesetzt werden. Glücksspiele werden in den nicht einbezogen. Der Grund hierfür liegt nicht im Konzeptionellen, das in den Spiel- und Wetteinsätzen enthene Dienstleistungsentgelt gehört nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) zu den Verbrauchsausgaben der privaten Haushe und müsste in einen Verbraucherpreisindex einbezogen werden. Einige Mitgliedstaaten haben hier jedoch erhebliche Erhebungsprobleme, so dass man für den auf eine Einbeziehung des Glücksspiels verzichtet. In Deutschland bestehen diese Probleme für legale Glücksspiele nicht, Glücksspiele sind deshalb in die Berechnung des nationalen einbezogen. Kraftfahrzeugsteuer und Zulassungsgebühr werden in den nicht einbezogen, weil sie nach dem ESVG nicht den Verbrauchsausgaben der privaten Haushe zugeordnet werden. Sie belasten die Haushe allerdings in ähnlicher Weise, wie die Verbrauchssteuern, die üblicherweise Bestandteil der Verkaufspreise sind (z.b. Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer). Sie werden deshalb als Konzession an die Zielsetzung eines Kompensationsmaßstabs in die deutsche -Berechnung einbezogen. Wägungsschemata für den und den Aufgrund des unterschiedlichen Erfassungsbereichs von und ergeben sich unterschiedliche Wägungsschemata. Die folgende Tabelle stellt die Gewichte von und für Deutschland gegenüber. COICOP- Nr. 1 Bezeichnung ab Nahrungsmittel und alkoholfreie 103,55 114,97 113,45 114,71 122,59 Getränke 02 Alkoholische Getränke u. Tabak 38,99 49,97 50,73 51,97 44,73 03 Bekleidung und Schuhe 48,88 58,74 56,38 55,79 53,38 04 Wohnung, Wasser, Elektrizität, 308,00 218,29 224,12 226,58 230,84 Gas und andere Brennstoffe 05 Hausrat und laufende Instandhung 55,87 74,49 72,80 72,04 60,96 des Hauses Gesundheitspflege 40,27 46,70 46,14 45,97 43,97 Verkehr 131,90 152,23 156,40 155,31 145,04 08 Nachrichtenübermittlung 31,00 25,47 24,30 23,51 31,11 09 Freizeit und Kultur 115,68 114,86 112,78 111,42 121,27 10 Erziehung und Unterricht 7,40 7,88 7,84 8,00 11,48 11 Restaurants und Hotels 43,99 55,20 54,61 54,53 51,14 12 Verschiedene Waren und Dienstleistungen 74,47 81,20 80,45 80,17 83,49 1 Classification of individual consumption by purpose, entspricht der deutschen Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushe (SEA)
3 Seite Die Gewichte für den nationalen entsprechen den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres. Sie gelten ab dem Jahr bis zum Jahr und - sollten keine gravierenden Änderungen im Verbrauchsverhen eintreten - weiter bis zur nächsten turnusmäßigen Umstellung auf das Basisjahr 2010 (voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2013). Die Gewichte des für die Jahre bis 20 entsprechen den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres, jeweils bewertet mit den Preisen von Dezember 2004 (für das Kettenglied des Jahres ), Dezember (für das Jahr 20) und Dezember 20 (für das Jahr 20). Erst die Gewichte des für das Jahr entsprechen den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres, bewertet mit den Preisen von Dezember 20. Unterschiede in der Revisionspraxis Der jährliche Wechsel der Gewichte für den ist eine Konsequenz seiner Konstruktion als Kettenindex. Zusätzlich soll auf die Neuberechnung von Ergebnissen für zurückliegende Zeiträume möglichst verzichtet werden. Für die Berechnung des dürfen die jetzt vorliegenden Informationen über die Verbrauchsgewohnheiten des Jahres im Rahmen einer Revision auch rückwirkend (ab dem Jahr ) berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden methodische Änderungen möglichst immer gemeinsam mit der Einführung eines en Wägungsschemas zu vorgegebenen Terminen (alle fünf Jahre) umgesetzt. Diese Änderungen in den Methoden können die Ergebnisse in viel stärkerem Maße beeinflussen, als Änderungen im Verbrauchsverhen der privaten Haushe. Wägungsbasis 2004 (Dez. 2003) (Dez. 2003) (Dez. 2004) (Dez. 2004) 20 (Dez. ) (Dez. ) 20 (Dez. 20) (Dez. 20) (Dez. 20) Berechnet unter Verwendung er Verbrauchsstrukturen
4 Seite Methodische Verbesserungen e (Geschäftstypengewichtung, erweiterter Erhebungszeitraum) e In der für den wird sowohl die Umstellung auf ein es Wägungsschema, als auch die Umsetzung (ergebnisrelevanter) Methodenänderungen in die Vergangenheit verlagert. Das führt zu einer Revision von Vergangenheitswerten. Unvermeidbare Störungen in der Ermittlung von jährlichen Teuerungsraten werden damit allerdings auch in die Vergangenheit verlagert, was die Interpretation der aktuellen Ergebnisse erleichtert. Für den ist eine turnusmäßige Neuberechnung von Vergangenheitswerten standardmäßig nicht vorgesehen, weder bei methodischen Änderungen, noch bei einer Neugewichtung der Ausgaben. Eine Neuberechnung kann aber durchgeführt werden, wenn sie der besseren Vergleichbarkeit der Daten dient. Beim soll das Wägungsschema möglichst jährlich aktualisiert werden. Damit sollen Störungen aufgrund von Änderungen in den Verbrauchsstrukturen minimiert werden. Das zugrunde gelegte Wägungsschema darf nicht älter als sieben Jahre sein, Änderungen im Verbrauchsverhen mit einem Einfluss auf die Teuerungsrate im Umfang von 0,1%-Punkt oder mehr (soweit bekannt) müssen im Wägungsschema berücksichtigt werden. Andernfalls darf das Wägungsschema anhand der bekannten Preisentwicklung fortgeschrieben werden. Diese Regel hat Deutschland in den Jahren 2004 bis 20 genutzt. Verkettungspraxis Grundsätzlich ist die Verkettungspraxis bei und identisch, d.h. verkettet werden die Reihen über die Ergebnisse für Dezember. In bestimmten Situationen kann das jedoch zu Verzerrungen in den Ergebnissen führen, insbesondere dann, wenn sich die Saisonfigur aufgrund einer methodischen Weiterentwicklung ändert. In solchen Fällen kann für den von dieser grundsätzlichen Regel abgewichen werden und stattdessen z.b. eine Verkettung über einen Jahresdurchschnitt erfolgen. Aktuell ist diese Situation bei drei Reihen eingetreten, nämlich bei den Pauschalreisen, der Personenbeförderung im Luftverkehr und den Ferienwohnungen. Für den ist eine solche Vorgehensweise nicht zulässig.
5 Seite Gegenüberstellung der Jahresveränderungsraten / von uar 20 bis uar % 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 08
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