Jugendarbeit in der Pfarrei

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1 Jugendarbeit in der Pfarrei Aufbau und Entwicklung Herausgeber: Jugendarbeitsstellen im Bistum St.Gallen DAJU und akj's

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Fünf Wachstumsschritte für die Entwicklung von Jugendarbeit in der Pfarrei 5 1. Schritt: Ziele kirchlicher Jugendarbeit 6 2. Schritt: Personales Angebot - Suche nach einer/m Jugendbeauftragten 9 3. Schritt: Zusammenarbeit, Beratung und Qualifikation Schritt: Jugendliche zu Beteiligten machen Schritt: Qualifizierung zum Engagement 18 Inhalte und Formen kirchlicher Jugendarbeit 0 Anhang: Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen 24 Magna Charta 33 Adressen 35 Impressum Herausgeber: DAJU, Fachstelle kirchliche Jugendarbeit Bistum St. Gallen Webergasse 15, 9000 St.Gallen, /71 in Zusammenarbeit mit den akj's und den Dekanatsbeauftragten für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen Redaktion: Reinhard Braun, DAJU Matthias Koller-Filliger, akj-gossau Damian Kaeser-Casutt, akj-st.gallen 3. Auflage im Juni 2006 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

3 Diese Arbeitshilfe Jugendarbeit in der Pfarrei richtet sich an alle, die freiwillig, ehrenamtlich oder in einer Anstellung mit kirchlicher Jugendarbeit zu tun haben. Anlass für die 1992 erstmals herausgegebene Arbeitshilfe Aufbau von Jugendarbeit in der Pfarrei war, dass es vielerorts keine oder sehr wenig Jugendarbeit gab. Von vielen Seiten kam der Wunsch nach einem praxisnahen Konzept und qualifizierter Unterstützung. Inzwischen ist viel Aufbauarbeit geleistet worden. In vielen Pfarreien sind klare Strukturen geschaffen und zeitgemässe Anstellungsrichtlinien entstanden. Hinzu kommt, dass die kirchliche Jugendarbeit in den zurückliegenden Jahren durch die neuen akj-stellen, regelmässige Fachtagungen, Weiterbildungen, deutschschweizerische Zielsetzungen und nicht zuletzt durch die neuen diözesanen Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit ein klares Profil gewonnen hat. Deshalb dient diese überarbeitete Neuauflage sowohl dem Aufbau als auch der Weiterentwicklung von Pfarreijugendarbeit. Wir sind überzeugt, dass kirchliche Jugendarbeit auch heute viele Chancen bietet und für die Zukunft der Kirche von zentraler Bedeutung ist. Die Schweizer Pastoralplanungskommission (PPK) unterstrich dies im März 2002 mit einer deutlichen Stellungnahme an die Bischofskonferenz: Positive Erfahrungen mit der Kirche in der Kinder- und Jugendzeit sind eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung einer christlichen Lebenshaltung. Ist dies nicht der Fall, bleibt oft der Zugang zum christlichen Glauben für immer verschlossen. Jugendarbeit ist schwierig; die Probleme enorm. Einem gossen Teil der Jugend ist die Kirche fremd geworden. Umso höher müssen deshalb die Investitionen in die jugendpastorale Arbeit ausfallen. Aufbau und Entwicklung kirchlicher Jugendarbeit ist vergleichbar dem Pflanzen und Pflegen eines Baumes. Die Verantwortlichen in der Pfarrei oder dem Seelsorgeverband müssen sich zuerst einigen, welchen Baum sie an welchem Ort pflanzen wollen. Wenn nämlich der eine den Baum pflanzt, ein anderer ihn zurechtstutzt, wie es ihm gefällt, ein Dritter einen neuen Ast aufpfropft, der Vierte achtlos einen Nagel in den Stamm schlägt und der Fünfte das Bäumchen in den Schatten eines grossen Baumes versetzt, wird wohl kaum ein gefreutes Wachsen und Gedeihen möglich sein. Es ist also eine wichtige Voraussetzung, dass sich zunächst alle, die für die Jugendpastoral in der Pfarrei verantwortlich sind, über Ziele und Wege der Jugendarbeit verständigen. Solche Überlegungen werden von den zuständigen akj-stellen gerne begleitet. Als Hilfestellung sind in dieser Broschüre Fünf Wachstumsschritte aufgezeigt. Vorwort Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 3

4 Die Jugendbeauftragten der deutschsprachigen Schweiz haben ihre Vorstellungen von kirchlicher Jugendarbeit in einer Magna Charta (s. Anhang) so formuliert:...kirchliche Jugendarbeit ist Dienst der Kirche an der Jugend. Sie hat das Ziel, jungen Menschen den Zugang zu jener Lebensweise freizumachen und freizuhalten, wie sie Jesus von Nazareth gelebt hat... Es geht um dabei um die individuelle, soziale, gesellschaftliche und religiöse Entfaltung und Selbstverwirklichung des Jugendlichen... (Zitat: Synode 72 - St. Gallen). Leitend ist immer das Interesse an der Subjektwerdung aller Menschen vor Gott... Jesu Auftreten, seine freimütige Rede, seine Standfestigkeit und sein Verhältnis zu Gott sind Kennzeichen einer Kirche für morgen. Jesus hat in seinen Begegnungen mit Menschen seine Interessen nie manipulativ durchgesetzt, sondern die Menschen aus Zwängen, Konventionen, pervertierten Verhältnissen und sündhaften Verstrickungen heraus befreit. Er hat ihnen durch seine Art der Begegnung und Zuwendung neues Ansehen geschenkt und sie in die Lage versetzt, wieder Subjekt zu sein, wieder Herr oder Frau ihrer selbst zu werden. Dadurch ermöglichte er Schritte hin zu einer neuen Selbstannahme und zur Gemeinschaft mit den Mitmenschen und mit Gott. Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

5 Schritt für Schritt Fünf Wachstumsschritte für den Aufbau und die Entwicklung von Jugendarbeit in der Pfarrei Fit für's Leben 5. Schritt Qualifizierung zum Engagement 4. Schritt Jugendliche zu Beteiligten machen 3. Schritt Zusammenarbeit, Beratung und Qualifikation 2. Schritt Personales Angebot 1. Schritt Ziele Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 5

6 1. Schritt Ziele kirchlicher Jugendarbeit Ziele Der erste und wichtigste Schritt ist die gemeinsame Verständigung über die Ziele der Pfarrei- Jugendarbeit mit allen für die Jugendpastoral Verantwortlichen: Seelsorge-Team der/die Jugendbeauftragte Pfarreirat bzw. Jugendkommission Vertretung der Kirchenverwaltung Leiterinnen und Leiter von Jugendaktivitäten Vertretung der Jugendverbände Der Verständigungsprozess sollte folgende Schritte umfassen: Bestandsaufnahme: Situation der Jugendarbeit in der Pfarrei Verständigung über grundlegende Ziele Konzept für Pfarreijugendarbeit Klärung der Hauptverantwortung für Pfarrei-Jugendarbeit Zusammenarbeit mit Jugendverbänden, kirchl. Bewegungen und kommunaler Jugendarbeit Es kann hilfreich sein, zu diesem ersten Schritt eine Vertreterin oder einen Vertreter der akj oder DAJU einzuladen. Um leichter ins Gespräch zu kommen, haben sich die angefügten Methoden Seite 7 und 8 bewährt. Äussere Voraussetzungen: Die Verantwortlichen in der Pfarrei sorgen dafür, dass folgende Voraussetzungen gegeben sind: Anstellung eines/einer Jugendbeauftragten geeignete Räume für unterschiedliche Angebote ausreichend finanzielle Mittel (in Eigenverantwortung der Jugend) Abklärung und Verständigung über Kompetenzen dritter Schlüsselfrage klären evt. Verständigung mit Nachbarn, kommunalen Behörden u.a. Begleitkommission: Es hat sich bewährt, eine Begleitkommission zu bilden, die dem/der Jugendbeauftragten unterstützend zur Seite steht, in Konfliktfällen vermittelt, um Kontinuität in der Jugendarbeit bemüht ist und die verschiedenen Bereiche der Jugendarbeit untereinander und mit den Pfarrei-Gremien vernetzt. Die Begleitkommission macht in der Regel selbst keine Jugendarbeit und die Mitglieder übernehmen auch keine Arbeiten, die Jugendliche selbst wahrnehmen können. Die Begleitkommission trifft sich regelmässig. Ihr gehören in der Regel Vertretungen aus dem Pfarreirat, der Kirchenverwaltung und der Jugendarbeit an. (Aus Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen, 2003, Anhang S. 29) Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

7 Ziele kirchlicher Jugendarbeit: Alle kreuzen zunächst die fünf für sie/ihn wichtigsten Ziele an. Danach Auseinandersetzung in der Untergruppe mit der Aufgabe, sich auf möglichst drei Ziele zu einigen... Danach Berichte austauschen und Einigung im Plenum suchen. Methode ( 1) Kinder und Jugendliche zum Besuch des Gottesdienstes hinführen. ( 2) Die Jugend von der Strasse wegholen. ( 3) Kindern und Jugendlichen Gemeinschaft erfahrbar machen. ( 4) Kinder und Jugendliche zum eigenen Weg befähigen. ( 5) Erlernen von Ordnung, Disziplin und Verantwortung. ( 6) Als Kirche der Jugend einen Dienst erweisen. ( 7) Jugendliche erleben lassen, dass der christliche Glaube den Weg zur Selbstverwirklichung freimacht. ( 8) Jugendliche stark machen, damit sie nicht abdriften. ( 9) Helfen, dass sie freie, kontaktfähige, engagierte, kritische und verantwortungsbewusste Menschen werden. (10) Orte schaffen, wo auch über Glaube gesprochen werden kann. (11) Räume anbieten, in denen Jugendliche nach ihren Bedürfnissen ihre freie Zeit verbringen können. (12) Zu einer im Glauben wurzelnden Selbst- und Sinnfindung helfen. (13) Einübungsfeld bieten für Selbst- und Mitbestimmung. (14) Frischen Wind in die Kirche bringen. (15) Bei Jugendlichen Interesse wecken für gesellschaftliche und kirchliche Anliegen. (16) Eine Atmosphäre schaffen, in der Jugendliche ihre Beziehungen gestalten und leben können. (17) Kirchliche Gemeinschaften aufbauen und erfahrbar machen. (18) Jugendliche motivieren und befähigen, ihr Leben am Weg Jesu zu orientieren. (19) Nachholen, was Familie und Religionsunterricht nicht geschafft haben. (20) Lieben lernen. Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

8 Methode Entscheidende Fragen an eine Gemeinde, in der Kinder- und Jugendarbeit eine Chance haben soll: 1. Sollen die Jugendlichen über ihre Finanzen (jährliches Budget an die Kirchenverwaltung) eigenverantwortlich verfügen? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 9. Sollen Jugendverantwortliche auch Sitz und Stimme in allen wichtigen Gremien der Pfarrei haben? JA 2 JAIN 1 NEIN Soll der Mesmer/Abwart auch die Jugendräume reinigen? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 2. Sollen die Jugend-Verantwortlichen alle über einen Schlüssel zu den Räumen verfügen? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 3. Sollen Kinder/Jugendliche bei der Renovation der Jugendräume und Einrichtungen mitentscheiden? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 4. Soll bei der Anstellung eines Mesmers/ Hausmeisters nach seiner kinder- und jugendfreundlichen Einstellung entschieden werden? JA 2 JAIN 1 NEIN Sollen für Jugendveranstaltungen die gleichen Normen gelten wie für Veranstaltungen der Erwachsenengruppen (Rauchen, Alkohol, zeitlicher Rahmen, Reinigung der Räume...)? JA 2 JAIN 1 NEIN Soll es für Vorschul-Kinder im Pfarreiheim ein "Abenteuerzimmer" und im Garten einen "Abenteuerspielplatz" geben? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 5. Sollen die Kinder- und Jugendgruppen wie andere Gruppen der Pfarrei auch Küche, Saal u.a. mitbenutzen dürfen? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 6. Sollen Organisten nur dann in der Pfarrei angestellt werden, wenn er/sie eine positive Beziehung auch zu Liedern und Musik Jugendlicher hat? JA 2 JAIN 1 NEIN 0 7. Sollen Kinder/Jugendliche, die sich schlecht benehmen, Hausverbot bekommen? JA 0 JAIN 1 NEIN 2 Bitte die Punktzahl addieren Punkte gute Voraussetzungen für Kinder- und Jugendarbeit Punkte es wird Probleme geben, vor allem auch, weil sich die Jugendlichen nicht ernstgenommen fühlen. 8. Sollen Kinder/Jugendliche auf dem Kirchplatz Skateboard fahren und mit Kreide malen dürfen? JA 2 JAIN 1 NEIN Punkte Wir raten dringend davon ab, mit Jugendarbeit zu beginnen, da die Bereitschaft der Erwachsenen völlig ungenügend ist. Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

9 2. Schritt Personales Angebot - Suche nach einer/m Jugendbeauftragten Schaffung eines personalen Angebotes Jugendarbeit ist in erster Linie Beziehungsarbeit. Deshalb braucht es Personen, die bereit sind, mit Jugendlichen auf dem Weg zu sein. Die Schaffung eines personalen Angebotes, haupt-, teil-, nebenamtlich oder freiwillig, ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine gelingende Jugendarbeit in der Pfarrei. Beziehungen sind wichtiger als Programme, überzeugende Personen wichtiger als Organisation. Die Jugendbeauftragten bemühen sich, junge Menschen von heute zu verstehen, mit ihnen in Beziehung zu treten und sie als einzelne oder in Gruppen zu begleiten. Umgekehrt sollen die jungen Menschen in ihren Jugendbeauftragten konkrete, lebendige Kirche erleben können. (Aus Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen, 2003, Anhang S. 27) Bei der Frage nach der Eignung, steht die Fähigkeit sich selber einzulassen ebenso im Vordergrund, wie die berufliche Qualifikation, denn kirchliche Jugendarbeit ist zeitintensive Beziehungsarbeit. Jugendliche unterscheiden nicht zwischen Person und Botschaft. Gebraucht werden authentische Menschen, die auf Augenhöhe gehen, zuhören, Kritik ertragen, Gefühle zeigen, nachdenklich und echt sind und auch einmal über sich selber lachen. Für berufliche QuereinsteigerInnen gibt es die Möglichkeit in Aus- und Weiterbildungsmodulen eine Zusatzqualifikation für kirchliche Jugendarbeit zu erwerben. Weitere Informationen dazu im 3. Schritt. Teilnahme am kirchlichen Leben in der Pfarrei solidarisch-kritische Haltung in der kirchlichen Gemeinschaft Teamfähigkeit und Flexibilität Bereitschaft, sich selber zu hinterfragen eigene Erfahrungen in der Jugendarbeit Fachliche Kompetenzen: pädagogische Fähigkeiten Leitungskompetenz theologisches Grundwissen (Aus Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen, 2003, Anahng S. 28) Die Hauptaufgabe eines/einer Jugendbeauftragten sind: Bezugsperson für Jugendliche der Pfarrei Begleiten, animieren und qualifizieren von LeiterInnen Partizipatorische Strukturen schaffen Koordination der verschiedenen Jugendaktivitäten Information nach innen und aussen Kontinuität in der Jugendarbeit gewährleisten AnsprechpartnerIn für alle Fragen der Jugendseelsorge Mitarbeit in der Jugendbegleitkommission / Jugendleitungsteam Mitarbeit im JUSESO-Stamm des Dekanats Teilnahme an Praxisberatung bei der akj Teilnahme an Fachtagungen und Weiterbildungsangeboten der DAJU im Bistum (siehe 3. Schritt) Personales Angebot Der/die Jugendbeaufragte sollte folgende Qualifikationen haben: hohes Mass an Kommunikations-, Beziehungs-, und Konfliktfähigkeit Leben und Handeln aus dem Glauben Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

10 Rund um die Anstellung von Jugendbeauftragten: Um Bedingungen zu schaffen, die ein längeres Anstellungsverhältnis ermöglichen, was auch für die Kontinuität und Nachhaltigkeit der Jugendarbeit wichtig ist, empfiehlt es sich, Anstellungsvertrag und Stellenbeschrieb sorgfältig auszuarbeiten. Beratend stehen akj s oder die DAJU gerne zur Verfügung. Auf der folgenden Seite steht ein Beispiel für einen Stellenbeschrieb. Für Fragen rund um den Anstellungsvertrag und die Entlöhnung gibt es bei der Katholischen Administration Unterlagen für die Handhabung im Bistum St.Gallen. Auskunft beim Ordinariat, Personalamt, Als umfassendes Hilfsmittel für die Anstellung von MitarbeiterInnen in der kirchlichen Jugendarbeit empfiehlt sich zudem folgende Broschüre: Kirchliche Jugendarbeit. Grundlegendes zu Beruf, Aufgaben, Ausbildung und Anstellung von JugendseelsorgerInnen und kirchlichen JugendarbeiterInnen als Entscheidungshilfe für Pfarreien und Kirchgemeinden. PPK (Zu beziehen beim SPI - Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut, ) 10 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

11 Grundsätzlich: Je detaillierter ein Stellenbeschrieb ausgearbeitet wird, umso eher können Missverständnisse über die Arbeitsinhalte ausgeschlossen werden. Trotzdem sollten gewisse Freiräume möglich bleiben, in denen auf die Schnelllebigkeit der Welt Jugendlicher reagiert werden kann. Musterstellenbeschrieb: Nachfolgende Beispiele für einen Stellenbeschrieb ergeben mehr als eine 100%-Anstellung. Er ist als Hilfe für die Zusammenstellung eines der Situation angepassten Stellenbeschriebs gedacht. Realistisch dabei ist, dass für die Aufgaben "Arbeit in Gremien, Zusammenarbeit/Kontakte, Fort-/Weiterbildung/Supervision/Praxisbegleitung und Administration" 1/3 der gesamten Arbeitszeit gebraucht wird, damit eine fundierte und vernetzte Jugendarbeit möglich ist. Jugendleitungsaufgaben Jugendleitungsteamsitzugen Jugendbegleitkommission LeiterInnenschulung Koordinationsaufgaben * Für die Begleitung und Mitarbeit im Jugendleitungsteam sind ca. 20 % einzusetzen. -> Durch eine gute, partizipative Arbeit in diesem Bereich, kann in anderen Bereichen Zeit eingespart werden, weil so Aufgaben von freiwilligen Jugendlichen übernommen werden. Offene Jugendarbeit Jugendtreff Begleitung und Motivation/Animation des Leitungsteams Präsenz je nach Bedarf Verbindungsperson zur Pfarrei Planung von Anlässen Events/Weekends/Lager/Reisen Planung mit Jugendlichen Durchführung Rückblick und Auswertung * Planung, Vorbereitung und Nachbereitung benötigen durchschnittlich gleich viel Zeit, wie der Anlass selber Projekte Jugendliche für eine zeitlich begrenzte Aufgabe motivieren, begleiten. z.b. Theater, Video drehen etc. * Zeitintensiv, da die Vorbereitung in der Regel zeitintensiver ist als die Durchführung. Verbandliche und gruppenbezogene Jugendarbeit: Blauring, Jungwacht, Ministranten, Pfadi, Jugendgruppen, Jugendbewegungen etc. Präsesfunktion: Unterstützung der bei Vorbereitung und Durchführung von Weekends und Lagern; Begleitung von Gruppenprozessen im Leitungsteam; Religiöse Animation; Verbindungsperson zwischen Leitungsteam und Pfarrei; Teilnahme an Höcks und Sitzungen * Für die Präsesfunktion in jeder Gruppierung sind ca. 10% einzusetzen. Für den Aufbau von Gruppierungen % Einzelarbeit/-seelsorge Gespräche mit Jugendlichen und ihren Bezugspersonen / Elternarbeit Begleitung und Beratung von Jugendlichen und ihren Bezugspersonen * ca. 10 %. Dieser Bereich ist wichtig für die Beziehungsarbeit zu einzelnen Jugendlichen. Liturgie Gestaltung von Jugensgottesdiensten mit Jugendlichen Gestaltung von religiösen und besinnlichen Anlässen für Jugendliche * ca % Arbeit in Gremien Teamsitzung Pfarreirat Arbeitsgruppen * ca. 10 % Zusammenarbeit/Kontakte regionale Treffen von JugendseelsorgerInnen Mitarbeit bei regionalen Jugendanlässen Zusammenarbeit mit der Dekanatsjugendseelsorgestelle Verbandsleitungen Ökumene Dekanat/DAJU Kirchgemeinde * ca. 5 % Fort-/Weiterbildung/Supervision/Praxisbegleitung JugendseelsorgerInnentagungen Fachtagungen und -kurse (z.b. der DAJU) Laufende Fortbildung (Literatur, Zeitschriften...) Fachliche und persönliche Beratung und Begleitung * ca. 10 % Administration und weiteres Korrespondenz Öffentlichkeitsarbeit und Information Buchhaltung und weiteres * ca. 15 % Stellenbeschrieb / Pflichtenhefte Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 11

12 Methode Rollenspiel: Jugendbeauftragte im Spannungsfeld der Erwartungen. Welchen Ansprüchen sind Jugendbeauftragte ausgesetzt?! Mutter: Sie als Jugendseelsorger verstehen sich doch mit den Jugendlichen und haben Zugang zu ihnen. Auf Sie hören sie sicher noch. Mit uns zu reden ist für sie in diesem Alter sehr schwierig. Vater: Man kommt sich vor, wie der letzte Depp. Da muss man zuschauen, wie sie in ihr Unglück reinrennen und darf nicht einmal was sagen. Gefragt wird man überhaupt nicht mehr. Dann kommt noch dazu, dass ich mir nicht immer sicher bin, ob Sie die Meinung von uns Eltern teilen? Jugendkommissionsmitglied: Du weisst ja, dass ich Deine Arbeit schätze und unterstütze. Du machst wirklich vieles gut. Aber, dass mit den Kondomen auf dem Segeltörn, dass geht mir dann doch zu weit! Frauengemeinschaftspräsidentin: Ich möchte Ihnen nochmals ganz ausdrücklich danken für das, was Sie in ihrer letzten Predigt gesagt haben. Das hat mir richtig aus dem Herzen gesprochen. So wie Sie das gesagt haben, da hatte ich das Gefühl, es hat etwas mit mir und meinem Leben zu tun. Ich freue mich immer, wenn ich sie hören kann. Pfarrer: Was ist denn jetzt los? Dass die Jugendlichen nicht mehr viel vom Sonntagsgottesdienst halten, habe ich kapiert. Aber, dass kirchliche Jugendarbeit auf dem Segeltörn keinen Gottesdienst mehr feiert, dafür diese Subjektwerdung macht, dass finde ich dann doch zu einseitig. Jugendliche: Wie hast du das in der letzten Runde gemeint, dass jeder lernen muss, für sich selber zu sorgen? Ich weiss nämlich nicht mehr, wo s langgeht. Und überhaupt, wenn s meine Eltern erfahren, die schmeissen mich hochkantig raus. Mein Vater dreht durch, wenn der die Geschichte mit der Gabi erfährt... Kirchenverwaltungsrat: Gerade Sie sollten unseren Jugendlichen ein Vorbild in allen Bereichen des Lebens sein. Was ich da von Ihnen gehört habe, geht zu weit. Wann gedenken Sie zu heiraten? Ich erinnere Sie an Ihr Versprechen, eine solidarische Haltung gegenüber der Kirche zu haben... Pfarreirat: Also, das muss ich Ihnen sagen: Ich finde es gut, dass sie den Jugendlichen einen klaren Rahmen geben. Alkohol, Rauchen und Kiffen sind schwierige Themen. Wenn Sie nicht konsequent mit diesen Themen umgehen, laden Sie die Jungen ja geradezu ein, es auszuprobieren. Freunde: Also, das werde ich nie begreifen, dass Du noch in der Kirche arbeitest. Wie kannst Du Dich mit all dem noch identifizieren? Willst Du etwa als progressives Aushängeschild für diesen Laden werben? Merkst Du denn nicht, dass Du ganz anders bist? Jugendlicher: Mensch, der Abend gestern war spitze. Die Band hat wirklich Stimmung gebracht. Die KrawallerInnen, die dann noch reingeschneit sind, hättest Du rausschmeissen sollen. Die machen doch nur Stunk. Hausmeister: Haben Sie eigentlich den Saustall gesehen, den Ihre Jugendlichen da hinterlassen haben im Pfarreiheim? Und eine Scheibe ist kaputt. Das ist der Gipfel. Ich kann es ja wieder reparieren. Ich bin ja der Blöde hier. Jedenfalls werde ich dafür sorgen, dass sobald so was nicht mehr hier stattfinden wird. Sie sind unfähig, den Jugendlichen Disziplin und Sauberkeit beizubringen. Firmbegleiter 18: Ich bin so froh, dass Du mit dabei bist in der Firmvorbereitung. Ohne dich hätte ich oft Angst, wir würden an der Lebenswelt der Jungen vorbei planen. 12 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

13 3. Schritt Zusammenarbeit, Beratung und Qualifikation Das Bistum St.Gallen verfügt über eine gute Struktur, welche die Jugendbeauftragten der einzelnen Pfarreien in der Arbeit begleitet, unterstützt und für die Arbeit qualifiziert. Die drei Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Bistum) sind aufeinander bezogene Felder, deren Koordination und Kooperation für das Gelingen unabdingbar sind. Subsidiarität gilt dabei als Prinzip; d.h. die übergeordnete Ebene dient der Ebene darunter, indem sie Aufgaben wahrnimmt, die diese selber nicht zu leisten in der Lage ist. (Aus Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen, 2003, Anhang, S. 25) Das folgende Schema soll diese Struktur verdeutlichen: Pfarrei Jugendbeauftragte der Pfarrei Bezugsperson für Jugendliche Verantwortlich für die Jugendarbeit in der Pfarrei Vernetzung im Dorf/Quartier (Siehe Schritt 2) Dekanat akj - Animationsstelle (Arbeitsstelle) kirchliche Jugendarbeit Praxisberatung der und Zielsetzungen der Jugendbeauftragten Intervision und Austausch Unterstützung bei Pfarreiprojekten Jugendleitungsaus- und weiterbildung Koordination und Unterstützung für regionale Projekte Konzeptionelle Arbeit für Pfarreien und Dekanat Vernetzung mit anderen Jugendarbeitsinstitutionen Zusammenarbeit Bistum DAJU - Diözesane Arbeitsstelle für Jugendseelsorge Qualifikation der Jugendbeauftragten durch Weiterbildungsangebote / Zertifikat kirchliche Jugendarbeit Konzeptionelle Arbeit in Zusammenarbeit mit den akj s Koordination der Jugendarbeit im Bistum Vernetzung mit anderen Jugendarbeitsinstitutionen im Bistum und in der Deutschschweiz Deutschschweiz Verein der Jugendseelsorger/innen, Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit Koordination der gemeinsamen Belange der kirchlichen Jugendarbeit in der Deutsch-Schweiz Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit Auf der Mauer 13 Postfach Zürich Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 13

14 Qualifikation Fit für die Jugendarbeit Die MitarbeiterInnen in der kirchlichen Jugendarbeit stehen in der heutigen Zeit in einem komplexen Berufsfeld. Die Kluft zwischen den Erwartungen Jugendlicher und denjenigen der Erwachsenenwelt ist oft gross. Der Jugendbeauftragte steht als Vermittler mittendrin. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, braucht es ein hohes Mass an personeller, sozialer, kommunikativer und professioneller Kompetenz. Viele dieser Fähigkeiten werden in Grundausbildung oder Studium zwar theoretisch erworben, aber erst in der Praxis wirklich ausgebildet. Durch dauernde Weiterbildung, Beratung und Austausch wird es möglich, die Erfahrungen in der Praxis mit der Theorie zu reflektieren, zu vertiefen und zu ergänzen. Die Organisationsstruktur auf drei Ebenen macht dies im Bistum St.Gallen möglich: JugendseelsorgerInnen-Stamm Die Jugendbeauftragten sind im Dekanat zu Jugendseelsorge-Stämmen zusammengeschlossen, in welchen der Austausch, aber auch gemeinsame regionale Projekte möglich sind. Die akj organisieren diese und laden dazu ein. Praxisberatung Die akj bietet die Möglichkeit zu Einzelpraxisberatung, um die Fragen des Arbeitsalltages mit einer Fachperson zu besprechen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die zielorientierte Arbeitsweise auch mit Jahreszielen fördert eine nachhaltige Entwicklung der Jugendarbeit in den einzelnen Pfarreien. Fachtagung Zweimal jährlich findet die Jugend-seelsorgerInnen-Tagung im Bistum St.Gallen statt. Alle Jugendbeauftragten treffen sich zu diesen Fachtagungen, die von der DAJU und den akj organisiert werden. Dabei geht es um aktuelle Ansätze, Theorien, Hintergründe und Informationen. Weiterbildung Das modulare Weiterbildungskonzept der DAJU will die in Ausbildung und Studium oft vernachlässigten Bereiche der Selbst-, Fachund Sozialkompetenz entwickeln helfen. Die verschiedenen Fachhochschulen in der Deutschschweiz bieten zudem eine breite Palette von vertiefenden Weiterbildungsangeboten, welche sich auch für die kirchliche Jugendarbeit eignen. Die Arbeit in der kirchlichen Jugendarbeit ist nicht nur attraktiv. Die unregelmässigen und ungünstigen Arbeitszeiten, die oben erwähnte Sandwichposition zwischen Jugend- und Erwachsenenwelt, die anspruchsvolle Aufgabe mit immer sich erneuerndem Zielpubikum, verlangt eine dauernde und professionelle Begleitung auch der Jugendbeauftragten. Den qualifizierenden Angeboten von Weiterbildung und Beratung kommt deshalb eine immer wichtigere Bedeutung zu, um Fit zu bleiben für die anspruchsvolle Aufgabe. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass Jugendbeauftragte, die das im Bistum St.Gallen gut ausgebaute Netz an Weiterbildungs- und Beratungsangeboten nutzen, länger in der Jugendarbeit tätig bleiben. Mit anderen Worten: Es lohnt sich für Pfarreien, Mitar-beiterInnen zum Besuch dieser Angebote zu motivieren und dementsprechend auch dafür freizustellen. 14 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

15 4. Schritt Jugendliche zu Beteiligten machen Die Pfarreien treffen eine Option für die Jugend. Sie räumen den jungen Menschen grosszügig Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Damit Freiheit in Beziehung gelernt werden kann, bedarf es partizipatorischer Strukturen. (s. Anhang: Richtlinien S. 28) Partizipation als Grundlage Subjektwerdung ist Ziel der kirchlichen Jugendarbeit (vgl. dazu S. 4). Der Weg dahin muss partizipatorisch gestaltet werden, denn: Partizipation nimmt die Jugendlichen ernst und ermöglicht die Übernahme von Eigenverantwortung und fördert die Subjektwerdung. Partizipative Strukturen schaffen Kontinuität und Verbindlichkeit in der Jugendarbeit. Gerade nicht-verbandliche Jugendarbeit leidet unter häufigem Wechsel von Personen und deren Vorstellungen von Jugendarbeit. Wenn Jugendarbeit mit ihren Inhalten zur Sache der Jugendlichen wird, bleiben sie länger und motivierter dran. Klare Leitungsstrukturen ermöglichen Mitverantwortung und Aufgabenteilung. Hauptverantwortliche sind so nicht für alles zuständig. Sie verlieren sich weniger in der schier unbegrenzten Welt der Jugendarbeit und finden zurück zu ihrer eigentlichen Aufgabe: Animieren (ermöglichen, ermutigen, befähigen), begleiten, beraten und qualifizieren. Jugendverbände haben innerhalb des Verbandes geregelte Leitungsstrukturen. Eine strukturierte Pfarrei-Jugendarbeit ist Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit verbandlicher und nicht-verbandlicher Jugendarbeit. Nur so erleben sich diese Teilgebiete der Jugendarbeit als Ergänzung und anregende Bereicherung und nicht als Konkurrenz. Aufbau partizipativer Strukturen Anknüpfen an Vorhandenem Jugendarbeit entsteht nicht im luftleeren und geschichtslosen Raum, sondern muss an Vorhandenem anknüpfen. Bestehende Strukturen, engagierte Jugendliche und Erwachsene müssen in einem ersten Schritt anerkannt, ernst genommen und eventuell in den weiteren Aufbau der Pfarrei-Jugendarbeit integriert werden. Dabei sorgt die Jugendbegleit-kommission für Kontinuität und hilft neuen JugendseelsorgerInnen, sich in das Bestehende zu integrieren. Immer wieder gilt es zu entscheiden, was an Bestehendem sinnvollerweise für den weiteren Aufbau der Jugendarbeit einbezogen wird, was in Würde zu Ende gebracht werden soll oder was einer anderen Form (z.b. Arbeit mit jungen Erwachsenen) zugeführt werden kann. Wichtig ist, dass die Entscheidung darüber möglichst mit den Betroffenen zusammen gefällt wird. Die Letztentscheidung liegt jedoch bei den Hauptverantwortlichen (Begleitkommission, Jugendbeauftragte). Manchmal kommt man zum Wohl der Jugendarbeit nicht darum herum, schmerzhafte Entscheide zu fällen und z.b. eine dem Jugendalter entwachsene Gruppe zu beenden oder aus einem Pfarreijugendraum zu entlassen. Animation von Neuem in Partizipation Ist keine Jugendarbeit am Ort vorhanden, geht es darum, bestehende Strukturen neu zu beleben und/oder neue Strukturen und Angebote aufzubauen. Für eine auch langfristig gelingende Jugendarbeit ist es nötig, Jugendlichen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Partizipation zu eröffnen. Grundlage dafür ist die Erfahrung: Je mehr sich die Jugendlichen beteiligen können, desto stärker sind Verbindlichkeit und Identifikation. Dabei sollen die Jugendlichen möglichst von Anfang an in den Entscheidungsprozess, die Entwicklung und die Gestaltung von Strukturen, Räumen und Angeboten einbezogen werden. Jugendarbeitende planen so nicht an den Jugendlichen vorbei. Wo (noch) keine Jugendlichen mitmachen ist es sinnvoll, als JugendseelsorgerIn über ein neues Angebot mit Jugendlichen in Kontakt zu kommen und diese über persönliche Kontakte und damit verbundene positive Erlebnisse für ein Engagement in der Jugendarbeit zu gewinnen und mit ihnen partizipatorisch weiterzuarbeiten. Partizipation Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 15

16 Struktur Struktur der Pfarreijugendarbeit So vielfältig die Pfarreien sind, so vielfältig präsentieren sich die verschiedenen Modelle für die Pfarreijugendarbeit. Hier sind zwei konkrete Konzepte aus unterschiedlichen Pfarreien des Bistums St. Gallen angeführt. Konzepte, mit denen Pfarreijugendarbeit gelingen kann. Jede Pfarrei muss die für sie passende Form der Zusammenarbeit finden, die Mitbestimmung und Partizipation fördert. Die Erwachsenen sollen Lobby bilden für die Jugendarbeit, um Jugendlichen den nötigen Raum zu schaffen. Trotz der unterschiedlichen Konzepte ist beiden eine Jugendkommission gemeinsam. (s. Anhang: Richtlinien S. 25) 1. Beispiel Organigramm kirchliche Jugendarbeit Flawil und Niederglatt 2002/2003 Pfarrei Flawil ca Mitglieder, Pfarrei Niederglatt ca. 260 Mitglieder Blauring Scharleiterin, Präses 1 Juseso x Leiterinnen, xx Mädchen Pfadi Abteilungsleiter, Präses 1 JB x LeiterInnen, xx Kinder Minis Flawil 7 Oberminis, Präses 1 Juseso 41 Minis Minis Niederglatt Präses Pfarrer, 17 Minis Blockunterricht 3. OS Projekthalbtage 8 pro Jahr Leitung: 2 Juseso, 1-2 JB Schulendtage 3. OS Leitung: 2 Juseso, 1-2 JB Gesamtkoordination 2 Jusesos und 1 Jugendbeauftragte (JB) Jugendbegleitteam Leitung: 2 Jusesos Mitgl: je eine Vertretung aus BR, Minis, Pfadi, KVR und 1PR; BR-, Pfadi- und Mini-Präses Projekt Firmung ab 18 Leitung mit Spurgruppe: 2 Juseso, 1 JB Spirituelle Angebote z.b. Taizéreise, Ranfttreffen Leitung: 1 Juseso Stamm Young-Power-Kurs-AbsolventInnenalle 6 Wochen, Leitung: 1 Juseso Young-Power-Kurs Für nachschulische Jugendliche Leitung: 2 Juseso, 1-2 JB, Jugendarbeiter der Gemeinde Projekte in Zusammen-arbeit mit kommunaler Jugendarbeit/Jugendberatung Flawil 1 Juseso, 1 JB 16 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

17 Organigramm kirchliche Jugendarbeit Pfarrei Schmerikon 2003 ca Mitglieder 2. Beispiel Seelsorgeteam Uznach/Schmerikon 6 Personen, davon 2 speziell für die Aufgaben in Schmerikon, davon 1 Juseso in Schmerikon Jugendkommission je eine Vertretung KVR PR Juseso Jugendleitungsteam jeweils mind. eine Vertretung: JW/Mägs Minis Oberstufentreff letsmeet offenen Angebote Jungwacht/Mägs Scharleiter/in Präses = Juseso 35 Leiter/innen 70 Kinder Minis Obermini Präses = Sakristan 25 Minis Oberstufentreff Leitungsteam 10 Jugendliche Juseso Öffentlichkeitsarbeit schafft Transparenz und ermöglicht Mitarbeit Jugendarbeit soll für Jugendliche, die Pfarreileitungsgremien und die Öffentlichkeit möglichst durchschaubar sein. Transparenz ermöglicht Partizipation. Die Öffentlichkeitsarbeit fördert und verankert die Jugendarbeit gemäss dem Motto: Tue Gutes und rede davon! Jugendliche sehen sich und ihre Aktivitäten wichtig- und ernst genommen und neue Jugendliche und Erwachsene werden zum Mittun und Mittragen gewonnen. Zudem bietet die Öffentlichkeitsarbeit viele Möglichkeiten für die Partizipation von Jugendlichen (z.b. selber Artikel schreiben). Offene Informationen ersparen unnötige letsmeet Leitungsteam: 3 Jugendliche Juseso offene Angebote (Unihockey-Nacht, Ranfttreffe...) Juseso in Zusammenarbeit mit ca. 10 Jugendlichen Firmung ab 18 in Planung, Vernetzung mit kirchlicher Jugendarbeit Orientierungstage 3 OS Leitung: Juseso in Zusammenarbeit mit akj-leiter/in Missverständnisse und Konflikte. Zudem wird offensichtlich, was in der Jugendarbeit geleistet wird und wozu die ganzen Investitionen gut sind - ein nicht zu unterschätzender Rückhalt für die Hauptverantwortlichen. Die neuen Technologien ermöglichen ungeahnte Möglichkeiten und beinhalten verschiedene neue Chancen. Eine aktuell erhaltene Home-Page z.b. kann zugleich helfen, längerfristig zu planen. Gerade im Einsatz neuer Technologien gilt es aber auch darauf zu achten, dass die Infos möglichst allen Jugendlichen (kostenlos) offen stehen. Öffentlichkeitsarbeit Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 17

18 5. Schritt Qualifizierung zum Engagement Die Pfarreien sind bemüht, jungen Menschen uneigennützig bei ihrer Subjektwerdung und Lebensbewältigung beizustehen, sie ganzheitlich - das heisst persönlich, sozial, kulturell, politisch, religiös und kirchlich - zu fördern, damit sie all ihre Anlagen und Fähigkeiten entwickeln können. (s. Anhang: Richtlinien S. 27) Gründe für die Qualifizierung von Jugendlichen Partizipation meint, Jugendlichen ein hohes Mass an Mitbestimmung und Mitverantwortung zu ermöglichen. Eine der Hauptaufgaben der JugendseelsorgerInnen ist die fachliche Begleitung und Qualifizierung der Jugendlichen für ihre Leitungsfunktion. Gründe für die Qualifizierung sind: Wenn an Jugendliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten delegiert werden, muss dafür gesorgt werden, dass sie sich dafür qualifizieren. Durch die Qualifizierung erweitern die Jugendlichen ihre Kompetenzen und entfalten ihre Fähigkeiten. Jugendliche, die sich ihrer Leitungsaufgabe gewachsen sehen, sind motiviert und bleiben engagiert. Qualifizierte LeiterInnen leisten qualifizierte Jugendarbeit. Steigt die Qualität der Jugendarbeit, steigt auch deren Ansehen in der Pfarrei, was sich positiv auf die Akzeptanz und Unterstützung auswirkt. Qualifizierte LeiterInnen werden ermutigt, sich in ihren Gruppen und Gremien mit ihren Ideen einzubringen: Die Mitarbeit von qualifizierten LeiterInnen ermöglicht den JugendseelsorgerInnen, sich selber auf die Kernaufgaben zu kon zentrieren: Animieren, begleiten, beraten und qualifizieren. Die Möglichkeit anzubieten, sich zu qualifizieren, anerkennt und wertschätzt die Jugendlichen und setzt bei ihren Fähigkeiten an (Ressourcenorientierung). Die Qualifizierung von Jugendlichen für die Jugendarbeit und ihre Begleitung in der Praxis erfordern eine entsprechende Kompetenz der JugendseelsorgerInnen in den Pfarreien. Diese werden in speziellen Weiterbildungsangeboten der DAJU vermittelt und in der Fachberatung der akj reflektiert. Verschiedene Wege zur Qualifizierung Grundsätzlich sind verschiedene Wege zur Qualifizierung möglich. Die zwei unten angeführten Modelle ergänzen sich. Jede Pfarrei ist gefordert, die für sie passenden Wege zu gehen. Grundlegend für die Qualifizierung ist ein achtsamer Umgang mit den Jugendlichen, d.h.: auf deren Ressourcen achten, Überforderungen vermeiden, Projekte und Aufgaben gut vorbereiten, Ziele gemeinsam abmachen, Zuständigkeiten klären, anerkennend und motivierend begleiten und zuletzt gründlich auswerten. Ein Teil der Anerkennung kann die Eintragung in einen Sozialzeitausweis sein. Zwei Modelle für die Qualifizierung zur Leiterin/zum Leiter LeiterInnenkurs ( Young-Power-Kurs ) in der Pfarrei Alter: Ca. 15/16 Jahre (ca. 3. Oberstufe). Die DAJU hat eine bewährte Vorlage für einen LeiterInnen-Kurs in der Pfarrei entwickelt. Dieser Kurs ist auch bekannt unter dem Namen Young-Power-Kurs. LeiterInnenkurse in der Pfarrei haben den grossen Vorteil, dass die Hauptverantwortlichen die TeilnehmerInnen der Kurse kennenlernen. Zugleich werden sie in die Jugendarbeit am Ort eingebunden. Der LeiterInnenkurs bildet einen ersten Teil einer das Alter und die Reife berücksichtigenden Ausbildung. Es bietet sich an, für die Durchführung mit anderen Institutionen (z. B. evang. Kirchgemeinde, kommunale Jugendarbeit) zusammenzuarbeiten. Weiterführende Kurse finden in der Regel regional oder überregional statt. 18 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

19 JugendseelsorgerInnen lernen Elemente, Aufbau und Durchführung im von der DAJU angebotenen Grundkurs kennen. Ziel und Inhalt des Young-Power-Kurses Die Ausbildung erfolgt nach Plan (siehe LeiterInnenkurs-Konzept der DAJU). Als zeitlicher Rahmen haben sich Abende und 1-2 Wochenenden (ev. mit Abschlussreise) bewährt. Der Kurs dient sowohl der Persönlichkeitsbildung als auch der Vermittlung grundlegender fachlicher Qualifikationen für Leitungsaufgaben in der Jugendarbeit. Die TeilnehmerInnen sind nicht verpflichtet, anschliessend in der Jugendarbeit mitzuwirken. Je nach Ortsbegebenheit macht es Sinn, mit PartnerInnen (Jugendverbände, ref. Kirche, kommunale Jugendarbeit) zusammenzuarbeiten. Weiterführende, überregionale Qualifizierungen Alter: Ab 16 Jahren (3. Oberstufe, nachschulisch): Regionale oder überregionale Ausbildungen der Verbände (Blauring/Jungwacht, Pfadi, Minis, Jugendbewegungen) oder Fortsetzungs- LeiterInnen-Kurs am Ort. Soweit es sich um Verbands-Jugendarbeit handelt, werden die Angebote der Jugendverbände regional und überregional vermittelt. Für die weitere Qualifizierung von Jugendlichen, die keinem Verband angeschlossen sind, kann es Sinn machen, einen Fortbildungskurs am Ort anzubieten, ev. zusammen mit anderen Pfarreien und/oder einer akj. Natürlich sind dazu auch Jugendliche, die Verbänden angeschlossen sind, eingeladen. Grundsätzlich sind diese weiterführenden Kurse sehr zu empfehlen, weil sie einen Blick über die eigene Pfarrei erlauben, die Bindung zum eigenen Verband stärker wird und sehr motivierend wirken. Ergänzende überregionale Angebote zu den verbandlichen Ausbildungen werden teilweise durch akj s organisiert. Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 19

20 Inhalte und Formen kirchlicher Jugendarbeit Jugendpastoral Kirchliche Jugendarbeit ist Teil der Jugendpastoral Unter Jugendpastoral verstehen wir Religionsunterricht, ausserschulische Katechese, Firmung ab 18 und Kirchliche Jugendarbeit. Sie alle versuchen auf unterschiedliche Weise, mit unterschiedlichen Methoden und Zielen und an unterschiedlichen Orten jungen Menschen erfahrbar zu machen, dass christlicher Glaube den Weg zur Subjektwerdung frei macht und herausfordert. Die unterschiedlichen pädagogischen Ansätze dürfen nicht vermischt, sollten aber sinnvoll verknüpft werden. Religionsunterricht Jugendpastoral ausserschulische Katechese Firmung ab 18 kirchliche Jugendarbeit Inhalte Inhalt kirchlicher Jugendarbeit Kirchliche Jugendarbeit baut auf der Lebenswelt der Jugendlichen auf und ist ein wichtiger Experimentier - und Freiraum. Jugendliche bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Bedürfnisse und Interessen mit. Entsprechend vielfältig sind die Formen kirchlicher Jugendarbeit (Magna Charta). Der Sinn-Frage kommt eine zentrale Bedeutung zu. Heutige Mentalität hat dazu geführt, dass alle Dinge wichtig bzw. unwichtig sind. Das Nebeneinander der verschiedenen Angebote, Erlebnismöglichkeiten und Lebensstile hat bei vielen zu grosser Orientierungslosigkeit und Wertunsicherheit geführt. Kirchlicher Jugendarbeit geht es deshalb nicht darum, noch mehr Erlebnisräume bereitzustellen, sondern die Erlebnisse junger Menschen reflektierend in Lebens- und Sinnzusammenhänge zu stellen, damit daraus Erfahrungen werden. Auf dem Weg der Subjektwerdung will kirchliche Jugendarbeit erfahrbar machen, aus welcher Freiheit heraus Jesus lebte. Dies ereignet sich sehr oft in einem Zeugnis ohne Worte (s. Enzyklika evangelii nuntiandi ), aber vor allem auch in Gemeinschaftserfahrungen und durch das personale Angebot. Wenn in der kirchlichen Jugendarbeit ein Stück Wegbegleitung junger Menschen in diesem kritischen Alter stattfindet, wenn ihre Hoffnung nicht halbiert, sondern verdoppelt wird, wenn ein Stück Freiheit eingeübt wird, wenn junge Menschen lernen, untereinander einen geschwisterlichen Umgangsstil zu pflegen und sich auf unterschiedliche Weise mitverantwortlich zeigen, dann sind sie nicht weit entfernt vom Reich Gottes (s.a. Mt 7,21). 20 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

21 Djembe-Power Die Ziele der kirchlichen Jugendarbeit können an verschiedensten Orten, in unterschiedlichsten Formen mit vielfältigsten Inhalten erreicht werden. Im Folgenden zur Veranschaulichung zwei grafische Darstellungen: Jugendkommission Spurgruppe Friedenskundgebung Radio 2000 Talk-Nights Verantwortlichenrunde Jugendleitungsteam Leitungskurse Jugendzeitschrift LeiterInnenschulung Diskussionsabende Nacht der Lichter Jugendkreuzweg Meditationsgruppe Jugendgottesdienst Leitung, Verantwortung Höck Teamsitzung Aktion, Diskussion Adventsnacht Sinn, Glaube Assisireise Ranfttreffen Taizégebet Waldweihnacht Jugendbussfeier Stadt-Gebet Segeltörn Young Power Gruppe, Gemeinschaft Jugendtreff Ch-quer-durch Jugendchor Mädchengruppe Disco Jungwachtlager Grümpelturnier Entspannung, Spass, Unterhaltung boat party Blauringlager Filmfestival Jugendgruppe Pfadila- Projejktgruppe Fasnachtsparty Konzert Jugendband Volleyballturnier Inhalte kirchlicher Jugendarbeit 1. Beispiel Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 1

22 Inhalte kirchlicher Jugendarbeit 2. Beispiel Die Bedürfnispyramide Sinn, Glaube (Kontemplationsbedürfnisse) Leitung, Verantwortung (Emanzipationsbedürfnisse) Gruppe, Gemeinschaft (Integrationsbedürfnisse) Aktion, Diskussion (Kommunikationsbedürfnisse) Entspannung, Spass, Unterhaltung (Rekreationsbedürfnisse) Im untersten Bereich suchen Jugendliche Erholung, Entspannung und Zerstreuung bei Spiel und Spass. Sie möchten zwanglos mit anderen zusammensein, kompensieren und konsumieren. (Rekreationsbedürfnis) Im vierten Bereich treffen sich Jugendliche, die sich engagieren möchten, Verantwortung zu übernehmen bereit sind, Mündigkeit und Mitbestimmung einüben, und so ihre Persönlichkeit entfalten. (Emanzipationsbedürfnis) Im zweiten Bereich suchen Jugendliche vor allem das Zusammensein mit anderen, um sich zu erproben, zu behaupten und zu entfalten. Sie möchten sich anderen mitteilen und sie kennenlernen. (Kommunikationsbedürfnis) Im dritten Bereich suchen Jugendliche Geborgenheit, Zugehörigkeit und Sicherheit. Sie möchten mitbestimmen, Eigeninitiative entwickeln, sich in der Gruppe der Gleichaltrigen erleben und als Gruppe handeln. (Integrationsbedürfnis) In der Spitze suchen Jugendliche alles das, was in den anderen vier Bereichen aufgezählt wurde und noch mehr... "Es muss noch mehr als alles geben." Sie suchen nicht Zerstreuung, sondern Musse, wollen nicht nur Haben, sondern Sein. Identität heisst für sie Übereinstimmung mit sich, mit den Mitmenschen, mit der Schöpfung und dem Schöpfer. (Kontemplationsbedürfnis) Die Übergänge von einer Stufe zur anderen sind fliessend und für jeden Menschen ist der Weg und das Tempo anders. 22 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

23 Formen kirchlicher Jugendarbeit Wir unterscheiden begrifflich folgende Altersgruppen: Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren und junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. Eine zeitgemässe Jugendarbeit ist bemüht, alle drei Altersgruppen (vor allem die Übergänge) im Blickfeld zu haben, jedoch mit Schwerpunkt Jugendliche von Jahren. Kirchliche Jugendarbeit geschieht in der verbandlichen Jugendarbeit, der offenen Jugendarbeit, in festen Gruppen, in Projektgruppen, in der Jugendarbeit von Orden, religiösen Gemeinschaften und kirchlichen Bewegungen sowie in persönlicher Beratung und Begleitung durch Jugendbeauftragte nach den Prinzipien der Selbstorganisation und Freiwilligkeit. Diese verschiedenen Formen ermöglichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in verschiedenen Lebensaltern und Situationen wichtige Erfahrungen auf ihrem Weg der Subjektwerdung. Solche Jugendarbeit beinhaltet immer auch kulturelle, integrative und geschlechtsspezifische Aspekte. Einspurige Angebote werden der differenzierten Situation heutiger junger Menschen nicht gerecht. Offene Jugendarbeit Der Angebotscharakter ist niederschwellig, unverbindlich und offen für alle. Angebote können z.b. sein: Disco, Filmabend, Jugendcafé, Ferienlager, Themenabend oder auch Formen der aufsuchenden Jugendarbeit. Angebote der Offenen Jugendarbeit sind geeignet, die Verantwortlichkeiten für Vorbereitung und Durchführung auf Jugendliche und junge Erwachsene zu übertragen mit dem Ziel, möglichst viele in sinnvoller und zumutbarer Weise partizipieren zu lassen. Als besonders geeignet erweist sich in diesem Zusammenhang die Projektarbeit. Gruppenarbeit Hier besteht grössere Verbindlichkeit. Angesprochen werden bestimmte Altersstufen und/oder Zielgruppen. Neben gemeinsamen Erlebnissen und Erfahrungen ist die verbindliche Beziehung untereinander sehr wichtig. Solche Gruppen erfordern qualifizierte Leiterinnen und Leiter und entsprechen immer noch dem Bedürfnis vieler Jugendlicher. Verbandliche Jugendarbeit Durch die Mitgliedschaft besteht ein noch höherer Grad an Verbindlichkeit als in der Gruppenarbeit. Jugend-Verbände bemühen sich um eine aktive Mitgestaltung der Gesellschaft. In den Verbänden sind zumeist die Jugendlichen selber Trägerin und Träger der Jugendarbeit. Kirchlich integrierte Jugendverbände werden von einem Präses begleitet. Formen kirchlicher Jugendarbeit Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 3

24 Anhang Inhaltsverzeichnis Anhang Richtlinien für krichliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen Magna Charta 33 Adressen Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

25 Richtlinien für die kirchliche Jugendarbeit im Bistum St.Gallen Jugendpastoral als Sendungsauftrag der Kirche Die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft beeinflussen den Bereich der Jugendpastoral und machen eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinien notwendig. Mit diesen aktualisierten Richtlinien werden die Richtlinien für die Anstellung regionaler Jugendseelsorger im Bistum St. Gallen ( Hilfen, Regelungen, Weisungen für die Seelsorge im Bistum St.Gallen ) aus dem Jahr 2003 angepasst und mit der kirchlichen Jugendarbeit in den Pfarreien bzw. Seelsorgeeinheiten verknüpft. Diese neuen Richtlinien sind massgebend für alle in Jugendpastoral verantwortlichen Personen und Gremien. Sie dienen dem Aufbau und der Förderung der Jugendpastoral auf den Ebenen: der Pfarreien, Seelsorgeverbände und Seelsorgeeinheiten der Dekanate des Bistums. Die drei Ebenen sind aufeinander bezogene Arbeitsfelder, deren Koordination und Kooperation für das Gelingen unabdingbar sind. Subsidiarität gilt dabei als Prinzip; d.h. die übergeordnete Ebene dient der Ebene darunter, indem sie Aufgaben wahrnimmt, die diese selber nicht zu leisten in der Lage ist. Nach dem II. Vatikanischen Konzil ist die Kirche Zeichen und Werkzeug der inmitten der Welt zu erfahrenden, befreienden und heilenden Nähe Gottes in Christus (vgl. Lumen Gentium 1). Die Bestimmung der Welt zum Heil wird in ihr ausdrücklich geglaubt, verkündet, gefeiert und gelebt (vgl. Sacrosanctum Concilium 5-13). Im Einsatz der Christinnen und Christen für die Freiheit des Einzelnen, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung nimmt die Kirche ihren Sendungsauftrag in der Nachfolge Christi wahr. Wo immer sie pastoral handelt, dient sie dem von Gott für die Menschen bestimmten Heil. Im Gesamthorizont dieses umfassenden Sendungsauftrages gilt es die Jugendpastoral zu sehen. Die Lebenssituation der jungen Menschen in Gesellschaft und Kirche ist vielschichtig, voller Um- und Aufbrüche. Die individuelle, soziale, gesellschaftliche und religiöse Entfaltung und Selbstverwirklichung ist die Lebensaufgabe der Jugendlichen. Jugendpastoral ist vor allem Dienst an der Jugend. Sie hat die Begleitung, Stärkung und Förderung junger Menschen auf ihrem Lebens- und Glaubensweg zum Ziel. Den Jugendlichen sollen Erfahrungen der befreienden und heilenden Nähe Gottes und der kirchlichen Gemeinschaft ermöglicht werden. Sie sollen Jesu Botschaft als Ermutigung zum "aufrechten Gang" hören. Jugendpastoral ermutigt die Jugendlichen in ihrer Subjektwerdung. Sie motiviert auch zu einem christlichen Leben in Freiheit und Verantwortung für Welt und Kirche, ganz besonders für eine Option für die Kleinen und Schwachen. Kirche verwirklicht sich in der Jugendpastoral - wie auch in den anderen pastoralen Feldern - in Diakonie, Verkündigung, Liturgie und Gemeinschaft. Neben dem Religionsunterricht, der ausserschulischen Katechese und der Firmung ab 18, die in besonderem Mass der Verkündigung dienen, umfasst die Jugendpastoral auch die kirchliche Jugendarbeit, die vor allem in den diakonischen Bereich fällt. In diesen verschiedenen Aufgabenkreisen wird mit unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen, mit unterschiedlichen Methoden und Zielen sowie an unterschiedlichen Orten gearbeitet. Diese nicht zu vermischen, aber sinnvoll zu verknüpfen, ist notwendig. Die hier formulierten Ziele, Aufgaben und Voraussetzungen basieren auf den Zielen kirchlicher Jugendseelsorge, wie sie in der Synode 72 (Bistum St. Gallen, XI. Bildungsfragen und Freizeitgestaltung: 7.2.2), durch Papst Paul VI. in seinem Apostolische Schreiben "Evangelii nuntiandi" (1975) und im Jugend-Pastoral-Konzept unseres Bistums (1988) formuliert wurden. Aus neuester Zeit sei verwiesen auf die drei Dokumente: Heute hier, morgen dort (1995), Jugend und Religion (2001) und Kirchliche Jugendarbeit (PPK 2001). Jugendpastoral/Jugendseelsorge umfasst: Religionsunterricht ausserschulische Katechese Firmung ab 18 kirchliche Jugendarbeit Kirchliche Jugendarbeit als Teil der Jugendpastoral Diese Richtlinien befassen sich ausschliesslich mit dem einen Aufgabenkreis der Jugendpastoral, mit der kirchlichen Jugendarbeit. Religionsunterricht, ausserschulische Katechese und Firmung ab 18 werden hier nicht geregelt. Sie verlangen nach eigenen, ihren pädagogischen Grundsätzen und ihren Zielsetzungen entsprechenden Richtlinien. Kirchliche Jugendarbeit wird in der verbandlichen Jugendarbeit, in der offenen Jugendarbeit, in festen Gruppen, in Projektgruppen, in der Anhang: Richtlinien Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 5

26 Jugendarbeit von Orden, religiösen Gemeinschaften und kirchlichen Bewegungen, sowie in persönlicher Beratung und Begleitung durch Jugendbeauftragte geleistet. Dabei gelten die Prinzipien der Freiwilligkeit, Selbstorganisation und Ehrenamtlichkeit. Sie ist Dienst an der Jugend überhaupt und an der Jugend der Kirche. Ansatzpunkt ist die Lebenssituation des jungen Menschen in unserer Gesellschaft. Unmittelbares Ziel ist die individuelle, soziale, gesellschaftliche und religiöse Entfaltung und Selbstverwirklichung des Jugendlichen: der freie, kontaktfähige, engagierte, kritische, selbst- und verantwortungsbewusste Mensch. Es ist Aufgabe der kirchlichen Jugendarbeit nach Wegen zu suchen, wie Menschen zu sich selbst ermutigt werden, damit sie dem Glauben in autonomer Freiheit zustimmen können. Auf dem Weg des jungen Menschen zur Subjektwerdung will kirchliche Jugendarbeit erfahrbar machen, aus welcher Freiheit heraus Jesus lebte und in seine Nachfolge ruft. Es handelt sich vor allem um eine situative Verkündigung, die in Gruppenerfahrungen und durch das personale Angebot realisiert wird. Dabei ist auch ein glaubwürdiges Zeugnis ohne Worte eine notwendige, aber sehr kraftvolle und wirksame Verkündigung der Frohbotschaft auf dem Weg zu einer tragenden kirchlichen Gemeinschaft. Daraus wiederum kann zur gegebenen Zeit auch ein Bekenntnis zu Gott, Christus und der kirchlichen Gemeinschaft erwachsen. Kirchliche Jugendarbeit bedarf darum der fachlichen, spirituellen und sozialen Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese machen sich die Optionen der Richtlinien zu Eigen und richten ihr Handeln danach aus. Um den beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, brauchen sie unterstützende Angebote. Beauftragte für kirchliche Jugendarbeit Beauftragte für kirchliche Jugendarbeit können sein: Jugendseelsorgerin oder Jugendseelsorger Sie verfügen über eine der folgenden Qualifikationen: a) Abgeschlossenes Theologiestudium mit jugendpastoralem Schwerpunkt b) Theologiestudium mit späterer Zusatzqualifikation zur Jugendseelsorgerin/zum Ju gendseelsorger, z.b. "Weiterbildungsmodule Kirchliche Jugendarbeit der DAJU c) Diplom am Religionspädagogischen Institut Luzern mit jugendpastoralem Schwerpunkt oder gleichwertige Ausbildung d) Diplom am Religionspädagogischen Institut ohne Schwerpunkt Jugendpastoral mit späterer Zusatzqualifikation zur kirchlichen Jugendarbeit, z.b. Weiterbildungsmodule Kirchliche Jugendarbeit e) Abgeschlossene Ausbildung auf Fachhochschulniveau mit Zusatzqualifikation in Theologie und Jugendpastoral nach Absprache mit dem Ausbildungsausschuss Eine Jugendseelorgerin/ein Jugendseelsorger benötigt für eine Anstellung eine bischöfliche Beauftragung, resp. ein Wählbarkeitszeugnis für das Bistum St. Gallen. Kirchliche Jugendarbeiterin/ kirchlicher Jugendarbeiter Sie verfügen über eine Ausbildung zur kirchlichen Jugendarbeit, z.b. das Studium Sozialarbeit oder Soziokulturelle Animation, das Studium der Pädagogik/Psychologie und/oder eine vergleichbare Ausbildung. Sie haben ausserdem die "Weiterbildungsmodule Kirchliche Jugendarbeit der DAJU oder vergleichbare Module absolviert. Die Gleichwertigkeit der Ausbildungen wird vom Ausbildungsausschuss überprüft. Die Anstellung hat unter dem Vorbehalt der bischöflichen Beauftragung zu erfolgen. Wer keine spezifische Ausbildung für kirchliche Jugendarbeit hat, kann von den Kirchgemeinden zwar als Jugendarbeiterin/Jugendarbeiter angestellt werden; er/sie wird aber aufgefordert, nach Absprache mit dem Ausbildungsausschuss berufsbegleitend eine Ausbildung zur kirchlichen Jugendarbeit zu absolvieren und dann ein Wählbarkeitszeugnis zu beantragen. Ehrenamtliche Begleitperson in kleinen Pfarreien, in denen eine Anstellung nicht möglich ist. Die Ausbildung Ehrenamtliche Jugendbegleitung der DAJU wird empfohlen. Ein mindestens dreiköpfiger Ausbildungsausschuss, bestehend aus je einer Person der DAJU, dem Amt für Katechese und Religionspädagogik und dem Personalamt plant gemeinsam mit den beteiligten Personen die Zusatzqualifikationen und überprüft die Gleichwertigkeit der abgeschlossenen Ausbildungen mit den oben genannten Ausbildungen. A Kirchliche Jugendarbeit auf der Ebene der Pfarreien Den Pfarreien, den Seelsorgeverbänden und Seelsorgeeinheiten als Trägerinnen der Pastoral auf dieser Ebene kommt eine besondere Verantwortung für die Jugendpastoral und darin für die kirchliche Jugendarbeit zu, denn sie bilden in der Regel das unmittelbare Wohnumfeld Jugendli- 26 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

27 cher. Sie sind der Ort, an dem junge Menschen mit Jugendarbeit in Berührung kommen. Sie bieten Jugendlichen Raum, Gemeinschaft zu erfahren, Interessen zu entdecken, Phantasie zu entwickeln und Glaubenserfahrungen zu machen (s. Aufbau von Jugendarbeit in der Pfarrei, DAJU, 2004, 2. überarbeitete Auflage). Die für die Seelsorge Verantwortlichen einer Pfarrei, resp. einer Seelsorgeeinheit erarbeiten ein Konzept für Jugendpastoral. Dieses umfasst den schulischen Religionsunterricht, die ausserschulische Katechese, die Firmung ab 18 und die kirchliche Jugendarbeit. Sie beauftragen entsprechend Personen für die anstehenden Aufgaben. 1. Ziele Die Pfarreien treffen eine Option für die Jugend und bieten ihr authentische Jugendbeauftragte und einladende Begegnungsorte. Sie räumen den jungen Menschen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Damit Freiheit in Beziehung gelernt werden kann, bedarf es partizipatorischer Strukturen. Beziehungen sind wichtiger als Programme, überzeugende Personen wichtiger als Organisation. Die Jugendbeauftragten bemühen sich, junge Menschen von heute zu verstehen, mit ihnen in Beziehung zu treten und sie als einzelne oder in Gruppen zu begleiten. Umgekehrt sollen die jungen Menschen in ihren Jugendbeauftragten konkrete, lebendige Kirche erleben können. Die Pfarreien sind deshalb bemüht, jungen Menschen uneigennützig bei ihrer Subjektwerdung und Lebensbewältigung beizustehen, sie ganzheitlich - das heisst persönlich, sozial, kulturell, politisch, religiös und kirchlich - zu fördern, damit sie all ihre Anlagen und Fähigkeiten entwickeln können. 2. Formen kirchlicher Jugendarbeit Verschiedene Formen in der Jugendarbeit mit je eigener Berechtigung sind: a) Verbandliche Jugendarbeit Gemeinsame Ziele und Interessen verbinden die Mitglieder. Sie wollen Gesellschaft und Kirche bewusst mitgestalten. Jugendliche sind Träger der Jugendverbandsarbeit sie schliessen sich freiwillig zu Scharen zusammen es besteht Verbindlichkeit durch Mitgliedschaft die Scharen besitzen demokratische Strukturen Präsespersonen unterstützen und begleiten dabei das Leitungsteam und pflegen im Besonderen die Verbindung zum Seelsorgeteam, zum Pfarreirat und zum Kirchenverwaltungsrat. b) Gruppen (nichtverbandlich) Gruppen Gleichaltriger sind für die Identi-tätsfindung junger Menschen unersetzbar und benötigen: verbindliche Beziehungen untereinander ausgebildete Leiterinnen/Leiter gemeinsame Interessen bestimmte Zielgruppen oder Altersstufen c) Projektgruppen Während es in der Arbeit mit Gruppen vor allem um kontinuierlich tragende Beziehungen geht, ist das Projekt ein zeitlich begrenztes Vorhaben. Es wird von Jugendlichen und Begleitpersonen von der Planung bis zur Auswertung gemeinsam durchgeführt. Ein gemeinsames Anliegen oder Thema ist der Auslöser für ein Projekt und kann verschiedenste Jugendliche motivieren daran mitzuarbeiten. So können neue Beziehungen entstehen. Projektgruppenarbeit ist zeitlich begrenzt, partizipativ und thematisch ausgerichtet. d) Offene Jugendarbeit Die Angebote stehen allen Jugendlichen offen. Sie umfassen niederschwellige Angebote, bei denen Begegnung, Kommunikation und Erholung im Vordergrund stehen. Sie sind partizipativ gestaltet. Von Seiten der Teilnehmenden wird von einer niedrigen Verbindlichkeit ausgegangen. Veranstalter kann ein Jugend- und/oder ein Erwachsenenteam sein. In Zusammenarbeit mit der/dem Jugendarbeiter/in begleiten und beraten sie als Ansprechspersonen gezielt auch einzelne Jugendliche in den offenen Angeboten. Offene Jugendarbeit ist in der Regel ökumenisch. e) Jugendarbeit in Orden, religiösen Gemeinschaften und kirchlichen Bewegungen Orden, religiöse Gemeinschaften und kirchliche Bewegungen haben oft ihre eigene Jugendarbeit (z.b. Schönstatt-Mädchenjugend, Schönstatt- Jungmänner, Junge Erneuerung, Junge Franziskanische Gemeinschaft). Sie begleiten, leiten und verantworten ihre Jugendarbeit selbst. Da die Jugendlichen aber auch einer Pfarrei bzw. Seelsorgeeinheit angehören, soll ein Kontakt zum Seelsorgeteam und die Zusammenarbeit in der Jugendpastoral (z.b. durch Einbezug in das Jugendpastoralkonzept) angestrebt werden. f) Persönliche Beratung und Begleitung Jugendbeauftragte sind für Jugendliche erreichbar und ansprechbar sie bieten sich für Gespräche an vermitteln professionelle Beratung 3. Aufgaben der Beauftragten für kirchliche Jugendarbeit Wer für die kirchliche Jugendarbeit beauftragt und verantwortlich ist, koordiniert, fördert und leitet diese im Auftrag des Pfarrers, des/der Pfarreibeauftragten beziehungsweise des Seelsorgeteams und der Pfarrei(en) bzw. Seelsorgeeinheiten. Sind in der Jugendpastoral verschiedene Personen beauftragt und angestellt, ist eine Absprache der Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

28 Zuständigkeiten und eine enge Zusammenarbeit erforderlich. Die Jugendbeauftragten gestalten die kirchliche Jugendarbeit durch Animation, Intervention, Begleitung und Beratung. Sie arbeiten in den verschiedenen Bereichen mit überprüfbaren Zielen, die mit der Begleitkommission in der Pfarrei, dem Seelsorgeverband oder der Seelsorgeeinheit abgesprochen sind. Die akj (Animationsstelle für kirchliche Jugendarbeit im Dekanat oder in der Region) fördert und begleitet die Jugendbeauftragten bei dieser Zielfindung und in ihrer Arbeit. Jugendbeauftragte sind mit der akj vernetzt und engagieren sich bei überpfarreilichen Anlässen, die sinnvoll die pfarreiliche Jugendarbeit ergänzen. Sie kooperieren soweit wie möglich mit inner- und ausserkirchlichen Stellen und Organisationen. Insbesondere nehmen sie an Fachtagungen, Weiterbildungen und diözesanen Anlässen der DAJU teil. 4. Rahmenbedingungen Das Seelsorgeteam einer Pfarrei, resp. einer Seelsorgeeinheit erarbeitet mit den Pfarreiräten ein Jugendpastoralkonzept. Darin werden neben dem Religionsunterricht an der Oberstufe, der ausserschulischen Katechese und der Firmung ab 18 die Rahmenbedingungen für die kirchliche Jugendarbeit festgehalten: Wahl eines oder mehrerer Jugendbeauftragten Einbettung des/der Jugendbeauftragten in das Seelsorgeteam Möglichkeiten zur Weiterbildung Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur Einbindung Jugendlicher in Entscheidungs gremien der Pfarrei bzw. Seelsorgeeinheit Klärung der Kompetenzen und Zuständigkeiten dritter Personen (Näheres ist in Kirchliche Jugendarbeit, PPK Schweizer Bischofskonferenz 2001, unter 4.6 ausgeführt.) Um die zeitintensive Beziehungsarbeit leisten zu können, sollen Jugendbeauftragte mit einer entsprechenden Ausbildung mindestens 30% angestellt werden. Im Stellenbeschrieb und im Pflichtenheft wird der Auftrag für kirchliche Jugendarbeit neben den anderen Aufgabenbereichen eigens ausformuliert. Wo keine Anstellung möglich ist, werden Freiwillige mit der Förderung der kirchlichen Jugendarbeit betraut und durch einen klaren Auftrag, geregelte Rahmenbedingungen und die Gewährung von Weiterbildung gefördert und unterstützt. 5. Persönliche und fachliche Voraussetzungen In der kirchlichen Jugendarbeit sind Jugendbeauftragte besonders als Persönlichkeiten gefragt. Verlangt werden deshalb: ein hohes Mass an Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit Leben und Handeln aus dem Glauben Teilnahme am kirchlichen Leben in der Pfarrei solidarisch-kritische Haltung in der kirchlichen Gemeinschaft Teamfähigkeit und Flexibilität Bereitschaft, sich selber zu hinterfragen eigene Erfahrungen in der Jugendarbeit Neben den persönlichen Fähigkeiten bedarf es fachlicher Kompetenz: pädagogische Fähigkeiten Leitungskompetenz theologisches Grundwissen 6. Anstellung und kirchliche Beauftragung Die Wahlbehörde (Kirchenverwaltungsrat, resp. Wahlbehörde einer Seelsorgeeinheit) schreibt die Stelle aus und prüft zusammen mit der Leiterin/ dem Leiter des Pastoralteams die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Ausbildung, Referenzen). Wer weniger als 50% angestellt werden will, benötigt eine kirchliche Beauftragung durch den Pfarrer oder durch das Pastoralteam. Für eine Anstellung ab 50% ist eine bischöfliche Beauftragung, resp. ein Wählbarkeitszeugnis für das Bistum St. Gallen Voraussetzung. Zu deren Erteilung stellt die Wahlbehörde dem Personalamt zuhanden des Ausbildungsausschusses die Unterlagen zu. Dieser begutachtet die Kandidatin/den Kandidaten und befindet über die entsprechende Erteilung. Das Pastoralteam einer Seelsorgeeinheit erstellt den Stellenbeschrieb und das Pflichtenheft in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kirchenverwaltungsräten. Die akj oder DAJU bieten dazu ihre Hilfe an. Eine Dokumentation der Anstellung wird dem Personalamt des Bistums zugestellt. Für das Präsesamt gelten die Bestimmungen der entsprechenden Jugendverbände. 7. Anstellungsbedingungen Jugendseelsorgerinnen/Jugendseelsorger mit bischöflicher Beauftragung, die ein abgeschlossenes theologisches Hochschulstudium nachweisen, werden gemäss den Richtlinien für die Anstellung von Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten im Bistum St. Gallen, 1991 und dem Vorgehen bei Stellenbesetzungen (in: Hilfen, Regelungen, Weisungen für die Seelsorge im Bistum St. Gallen und ) angestellt und entlöhnt. die das Religionspädagogische Institut Luzern (RPI) abgeschlossen haben, werden gemäss Empfehlung des Katholischen Administrationsrates nach Von Beruf Katechet/Katechetin - Berufsbild und Richtlinien für das Bistum St. Gallen angestellt und entlöhnt (Bischöfliche Kanzlei, 2002). 28 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

29 die eine abgeschlossene Ausbildung auf Fachhochschulniveau mit Zusatzqualifikation in Theologie und Jugendpastoral nach Absprache mit dem Ausbildungsausschuss haben, werden gemäss Empfehlung des Katholischen Administrationsrates nach Von Beruf Katechet/Katechetin - Berufsbild und Richtlinien für das Bistum St. Gallen angestellt und entlöhnt (Bischöfliche Kanzlei, 2002). Bei weiteren Qualifikationen kann der Ausbildungsausschuss eine Empfehlung für eine Anstellung gemäss den Richtlinien für die Anstellung von Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten im Bistum St. Gallen, 1991 abgeben. Kirchliche Jugendarbeiterinnen/kirchliche Jugendarbeiter werden entsprechend ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit eingestuft, maximal jedoch wie RPI-Absolventen. Für Personen ohne abgeschlossene Fachausbildung für Jugendarbeit, die in der Pfarrei angestellt werden, wird die Entlöhnung der bisherigen Ausbildung und Tätigkeit angepasst, maximal aber 1. Dienstjahr der Primarlehrerbesoldung ohne 13. Monatsgehalt. Die nötige Fachausbildung soll berufsbegleitend erfolgen. Dementsprechend kann die Anstellung kein Vollpensum sein. Für das Präsesamt gelten die Bestimmungen der entsprechenden Jugendverbände. 8. Fortbildung Die Kirchgemeinden/Pfarreien motivieren die Angestellten zu Fortbildungen in kirchlicher Jugendarbeit und übernehmen die Kurskosten. Sie berücksichtigen diese Fortbildung bei der Lohnentwicklung. Jugendarbeiterinnen/Jugendarbeitern wird nahegelegt, sich durch zusätzliche Kurse weiterzubilden, um angemessene Zukunftsperspektiven zu entwickeln. 9. Freiwilligenarbeit Die Mitarbeit freiwillig tätiger Erwachsener ist in der Jugendarbeit unverzichtbar. Die Fachstelle kirchliche Jugendarbeit (DAJU) und die Verbände bieten entsprechende Kurse an. Manchmal ist es hilfreich, dass die Seelsorgerinnen und Seelsorger die Aufgaben und Kompetenzen der freiwillig M itarbeitenden schriftlich festhalten. Die im Rahmen der Tätigkeit anfallenden Kosten und Spesen sind zu vergüten. Wo Freiwilligenarbeit über ein zumutbares Ausmass hinaus geht, ist eine Aufteilung anzustreben oder eine angemessene Entschädigung oder eine Teilanstellung mit entsprechender Ausbildung vorzunehmen. 10. Begleitkommission Der/dem Jugendbeauftragten steht eine Begleitkommission unterstützend zur Seite. Die Begleitkommission macht selbst keine Jugendarbeit und die Mitglieder übernehmen auch keine Arbeiten, die Jugendliche selbst wahrnehmen können. Anstellungsbehörde bleiben die Kirchenverwaltungsräte. Die Begleitkommission trifft sich regelmässig. Der Kommission gehören in der Regel an: Vertretungen aus Pfarreirat, Kirchenverwal tung, Jugendverbänden, Jugendgruppen Jugendbeauftragte/Jugendbeauftragter (mit beratender Stimme) Mögliche Aufgaben der Begleitkommission: verschafft sich einen Überblick über die Situation der Kinder und Jugendlichen am Ort prüft die Möglichkeiten für Jugendarbeit und gibt Impulse bemüht sich um die materiellen und räumlichen Voraussetzungen weckt für die Jugendarbeit Verständnis und Interesse arbeitet mit anderen Jugend-Ausschüssen zusammen unterstützt die Jugendverantwortlichen in ihrer schwierigen Arbeit vertritt die Anliegen der Pfarrrei, der Seelsorgerinnen und Seelsorger und der Kirchenverwaltungsräte bemüht sich um ein Miteinander der Generationen sorgt für Kontinuität in der Jugendarbeit macht Wahlvorschläge bei Anstellungen bemüht sich um geeignete Bezugspersonen für die Jugendarbeit hilft bei besonderen Jugendanlässen mit sorgt für faire Auseinandersetzungen im Konfliktfall ist um ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht steht in Kontakt mit der Anstellungsbehörde B Kirchliche Jugendarbeit auf Dekanatsebene - akj Zur Optimierung und Ergänzung der kirchlichen Jugendarbeit in den Pfarreien/Seelsorgeeinheiten bedarf es der regionalen Zusammenarbeit der Jugendbeauftragten und der notwendigen Unterstützung durch Animationsstellen für kirchliche Jugendarbeit (akj) in allen Dekanaten. Die Synode 72 Bistum St. Gallen fordert, dass regionale Jugendseelsorge-Stellen errichtet werden, die sich der Jugendprobleme, der Mitarbeiter- und Jugendleiterausbildung sowie der Begleitung von Jugendgruppen annehmen (XI/32). Im Jugendpastoralkonzept St. Gallen von 1988 wird festgestellt, dass eine Pfarrei, allein auf Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

30 sich gestellt, heute eine gute Jugendpastoral nicht mehr tragen kann. Die Arbeit in Seelsorgeeinheiten bringt das noch deutlicher zum Ausdruck, wird aber auch die Zusammenarbeit im Dekanat verändern. 1. Ziele und Aufgaben Die Animationsstellen für kirchliche Jugendarbeit begleiten, animieren, beraten und unterstützen die Beauftragten für pfarreiliche Jugendarbeit, Leiterinnen und Leiter, einzelne Jugendliche und Gruppen im Auftrag des Dekanats oder des Zweckverbandes: Aufgaben im Blick auf a) die Jugendbeauftragten Animation, Praxis- und Projektbegleitung regelmässige Zusammenkünfte mit Jugendverantwortlichen und Vernetzung Jugendbeauftragte in ihre Tätigkeit einführen Zielfindung und Qualitätskontrolle Informationsaustausch über relevante Themen Motivation zur Teilnahme an Fachtagungen, Weiterbildungen und diözesanen Anlässen b) die Jugendlichen Koordination, Begleitung oder Leitung regionaler Jugendanlässe Weiterbildungen für freiwillige Jugendleiterinnen/Jugendleiter Mithilfe beim Durchführen von Projekten in den Pfarreien c) den Bereich Vernetzung Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pfarreien Vernetzung der kirchlichen Jugendorganisationen, Verbände, Jugendbewegungen und anderer Jugendinstitutionen unter Beachtung ihrer Eigenart konzeptionelle Zusammenarbeit mit der DAJU und den anderen akj-stellen Kontakte zu Seelsorgeteams, Pfarreiräten u.a. Mitarbeit im Dekanat Öffentlichkeitsarbeit Wo in einzelnen Dekanaten noch keine solche Stelle existiert, ist eine Seelsorgerin/ein Seelsorger mit einer akj-projekt-anstellung beauftragt, die/der wenigstens die wesentlichsten Aufgaben im Hinblick auf den Aufbau einer zukünftigen akj wahrnimmt. 2. Errichtung einer akj Die Errichtung einer akj geschieht durch die interessierten Kirchgemeinden des Dekanates oder einer Region im Einvernehmen mit den betroffenen Pfarreiseelsorgerinnen/Pfarreiseelsorgern und in Absprache mit der DAJU und dem Bischöflichen Ordinariat. Der Administrationsrat ist vor Errichtung einer Stelle zu informieren. Grundlage für die Errichtung einer Stelle bildet eine Verwaltungsvereinbarung unter den betreffenden Kirchgemeinden. Darin sind die rechtlichen und finanziellen Belange für die Anstellung zu regeln und die Standortgemeinde zu bestimmen. Es wird empfohlen, Vereinbarungen für mindestens 4 Jahre abzuschliessen, damit Aufbau und Kontinuität gewährleistet sind. Für die/den Stelleninhaber/in kann eine angemessene Probezeit vorgesehen werden. 3. Persönliche und fachliche Voraussetzungen Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen müssen dem entsprechen, was in diesen vorliegenden Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit auf Pfarreiebene gesagt ist. Zusätzlich gehören dazu: Erfahrung in kirchlicher Jugendarbeit Qualifikation für kirchliche Jugendarbeit, z.b. Zertifikat der DAJU Kirchliche Jugendarbeit Kompetenz in Beratung und Begleitung Fähigkeit, mit Pfarreigremien und Behörden umzugehen 4. Anstellung und kirchliche Beauftragung Das Dekanat oder der Zweckverband schreibt die Stelle aus. Das Wahlgremium evaluiert die Bewerbungen und bespricht sie mit der DAJU. Eine akj-anstellung unter 50% bedarf einer kirchlichen Beauftragung, die der Dekan erteilt. Für eine akj-anstellung ab 50% ist beim Ausbildungsausschuss eine bischöfliche Beauftragung zu beantragen. Zu deren Erteilung stellt die Wahlbehörde dem Personalamt die Unterlagen zu. Dieses begutachtet die Kandidatin/den Kandidaten zusammen mit dem Amt für Katechese und Religionspädagogik und befindet über die entsprechende Erteilung. Die Anstellungsbedingungen werden in einem Arbeitsvertrag festgelegt und das Pflichtenheft ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Einsetzung erfolgt durch den Dekan. Eine Dokumentation der Anstellung wird dem Personalamt zugestellt. Übernimmt die akj auch das Amt des Regionalpräses von Blauring & Jungwacht, gelten dazu die Bestimmungen der Verbände. 5. Finanzierung Die beteiligten Kirchgemeinden überweisen die nach einem Verteilschlüssel vereinbarten Beiträge an die Standortgemeinde, welche die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber besoldet. Besoldung und Sozialleistungen richten sich nach der Ausbildung und vergleichbaren kirchlichen Einsätzen. Eine entsprechende Spesenentschädigung wird vorgesehen. 30 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

31 6. Leitungsgremium Der Dekan oder der Zweckverband ist der direkte Vorgesetzte der/des Dekanats-Jugendbeauftragten. Ihm steht ein Leitungsgremium zur Seite, das sich regelmässig trifft und sich selbst konstituiert. Dem Leitungsgremium gehören wenigstens an: Vertretungen der Vertragskirchgemeinden der Dekanatsversammlung des Dekanatsrates der kirchlichen Jugendbeauftragten der Pfarreien bzw. Seelsorgeeinheiten im Dekanat akj-stelleninhaberin/stelleninhaber als beratendes Mitglied Aufgaben des Leitungsgremiums: Erlass der Vereinbarungen für Beitritt und Austritt von Kirchgemeinden Erlass über die Leitung der akj Erstellen eines Pflichtenheftes und einer Stellenbeschreibung Wahl und Entlassung des Stelleninhabers / der Stelleninhaberin / in Absprache mit der DAJU und dem Personalamt des Bistums Genehmigung des jährlichen Budgets und der Jahresrechnung zuhanden der Vertragsgemeinden Zusammenarbeit mit der DAJU Beaufsichtigung der akj und Regelung der fachlichen Begleitung der akj Mitarbeitergespräche C Kirchliche Jugendarbeit auf Bistumsebene DAJU Die Fachstelle kirchliche Jugendarbeit im Bistum St. Gallen (DAJU) ist eine Institution des Bischöflichen Ordinariats und des Katholischen Konfessionsteils und untersteht den entsprechenden Regelungen für diözesane Fachstellen. Das Pastoralamt und das Amt für Katechese und Religionspädagogik haben im Ordinariat die Verantwortung für die diözesanen Fachstellen und bestimmen mit Richtlinien deren Grundausrichtung, so auch die der Jugendpastoral im Bistum St. Gallen. Die Leiterin/der Leiter des Amtes für Katechese und Religionspädagogik ist direkte/r Vorgesetzte/r der DAJU. Die DAJU koordiniert, fördert, verantwortet und vermittelt im Auftrag des Bischofs und somit im Dienste des Bistums St. Gallen die Ausrichtung der kirchlichen Jugendarbeit und der Firmung ab 18 nach diesen Richtlinien und den Richtlinien zur Firmung ab 18. Die DAJU übernimmt eine Anwaltsfunktion für Jugend und Kirche sowohl in kirchlichen als auch in öffentlichen Gremien. Subsidiarität ist ihr Arbeitsprinzip. 1. Ziele und Aufgaben der Fachstelle kirchliche Jugendarbeit (DAJU) a) für die Animationsstellen kirchliche Jugendarbeit (akj) in den Dekanaten Initiierung und Förderung von akjs Regelmässige fachliche Beratung und Begleitung Information, Kooperation und Vernetzung Verständigung über gemeinsame Anliegen für die kirchliche Jugendarbeit Zusammenarbeit mit den Leitungsgremien der akj (vgl. Teil B, Nr. 4. u. 6, S. 12f) b) für die Jugendbeauftragten in den Pfarreien Zertifizierte Aus- und Weiterbildung für kirchliche Jugendarbeit gemäss den oben angeführten Qualifikationsvoraussetzungen (vgl. Teil A, Punkt 7) Weiterbildungen zur kirchlichen Jugendarbeit und Firmung ab 18 Organisation und Durchführung von Fachtagungen Anregung zum fachlichen Austausch und zur Praxisreflexion Konzeptentwicklung, Beratung und Vernetzung (sofern es noch keine akj im Dekanat gibt) Unterstützung bei der Entwicklung und Profilierung eines eigenen Berufsverständnisses c) für die freiwilligen MitarbeiterInnen in der kirchlichen Jugendarbeit Vermittlung von fachlicher Grundkompetenz für die kirchliche Jugendarbeit und Firmung ab 18 Vernetzung und Praxisreflexion (sofern es noch keine akj im Dekanat gibt) d) für die Bistumsebene Durchführung von diözesanen Jugendanlässen in Zusammenarbeit mit den Regionalstellen (akj), Jugendverbänden und Pfarreien bzw. Seelsorgeeinheiten Zusammenarbeit mit den kirchlichen Jugendverbänden, Jugendbewegungen, den anderssprachigen Missionen, Orden und Säkularinstituten Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für Jugendfragen (AJ) der evang.-reformierten Landeskirche St. Gallen Fachlicher Austausch und Kooperation mit den anderen Fachstellen des Bistums St. Gallen Öffentlichkeitsarbeit e) für den Bischof und das Ordinariat Regelmässige Berichterstattung über ihre Arbeit und die Umsetzung der Richtlinien gegenüber dem Leiter/der Leiterin des Amtes für Katechese und Religionspädagogik Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 31

32 Regelmässiger Fachaustausch und fachliche Beratung Konzeptionierung und Umsetzung von Weiterentwicklungen im Bereich von kirchlicher Jugendarbeit und Firmung ab 18 f) für die überdiözesane Ebene Mitarbeit in Gremien und Vereinen der deutschschweizerischen Jugendarbeit 2. Fachstelle kirchliche Jugendarbeit (DAJU) a) Stellenbesetzung Der Bischof ernennt den Leiter/die Leiterin der Fachstelle kirchliche Jugendarbeit und die Mitarbeitenden der Fachstelle nach Anhörung der Begleitkommission (DKJ). Der Stellenleiter/die Stellenleiterin der DAJU leitet das Team und verantwortet die Arbeit der Fachstelle auf Basis der Stellenbeschreibung. Das Team pflegt intensive Zusammenarbeit in Planung, Austausch und Koordination. Die Teammitglieder übernehmen nach Absprache einzelne Arbeitsbereiche. b) Persönliche und fachliche Voraussetzungen der Stelleninhaber/innen Voraussetzung für eine Anstellung in der Fachstelle kirchliche Jugendarbeit (DAJU) sind angemessene Fachkompetenz und Erfahrung in den Bereichen Theologie, Jugendpastoral und Erwachsenenbildung. Besondere, für die Arbeit notwendige Kompetenzen umfassen die Bereiche Konzeptarbeit, Gesprächsführung, Beratung, Begleitung, Erwachsenenbildung und Organisation. Darüber hinaus verfügen die Mitarbeitenden über spirituelle Kompetenz, sie nehmen am kirchlichen Leben teil und sind offen für kirchliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen. 3. Finanzierung Die Finanzierung der Fachstelle kirchliche Jugendarbeit erfolgt durch den Katholischen Konfessionsteil. Die Fachstelle erstellt jährlich ein Budget zuhanden des Bischöflichen Ordinariats und unterbreitet die Jahresrechnung den vorgesetzten Stellen. Die Mitarbeitenden werden vergleichbaren kirchlichen Einsätzen entsprechend und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung besoldet. Die Spesenentschädigung erfolgt nach den Richtlinien der Katholischen Administration und wird in den Arbeitsverträgen festgehalten. Die Leiterin/der Leiter der Fachstelle stellt im jährlichen Amtsbericht die Arbeit der Fachstelle dar. Die Rechnung der Fachstelle wird durch die Katholische Administration geführt. 4. Diözesane Begleitkommission für kirchliche Jugendarbeit (DKJ) a) Zweck Die diözesane Begleitkommission der Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit ist eine Kommission zur Begleitung und Führung der Fachstelle gemäss Fachstellenreglement (Pfingsten 2004). b) Aufgaben Sie unterstützt das zuständige Mitglied des Ordinariatsrates und die Fachstellenleitung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Leitbildes, des Fachstellenreglementes sowie der Pflichtenhefte für das Personal der Fachstelle zuhanden des Ordinariatsrates. Sie wird bei personellen Veränderungen in das Wahlprozedere einbezogen. Sie begleitet und unterstützt die inhaltliche Arbeit und entscheidet über deren Umsetzung. Sie reflektiert kritisch die Aktivitäten der Fachstelle. Konkret sind dies: Entscheidung über die Umsetzung der fachlichen und thematischen Prioritäten und Ziele Fachliche und thematische Vernetzung der Fachstelle mit den Regionen/Dekanaten Beratung und Unterstützung der Fachstelle in thematischer Hinsicht Entwicklung von Innovation und Auseinandersetzung mit den Trends Mitverantwortung für Weiterentwicklung der Grundlagen Mitwirkung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für Arbeits- und Tätigkeitsprogramme Mitwirkung bei der Reflexion der Aktivitäten Ideelles Mittragen der Ausrichtung und der Arbeit der DAJU c) Zusammensetzung und Ernennung Die Begleitkommission ist zusammengesetzt mit Personen aus folgenden Bereichen: Vorsitz Leiterin/Leiter Amt für Katechese und Religionspädagogik Fachpersonen aus den Bereichen Firmung 18, der Pfarreileiterinnen und Pfarreileiter, der Jugendseelsorgerinnen und Jugendseel sorger, der dekanatlichen Jugendarbeit / akj, der verbandlichen Jugendarbeit und den Jugendbewegungen Vertretung des Katholischen Administrationsrates Die Stellenleiterin/der Stellenleiter und die Mitarbeitenden der DAJU nehmen mit beratender 32 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

33 Stimme an den Sitzungen teil. Die Mitglieder der Begleitkommission werden vom Bischof ernannt. Bei Rücktritten macht die Kommission Vorschläge. Die Amtsdauer entspricht der Amtsdauer der diözesanen Kommissionen. d) Organisation Den Vorsitz in der Kommission führt der Ordinariatsvertreter/die vertreterin. Die Kommission organisiert sich selbst. Von den Verhandlungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. Der Stellenleiter/die Stellenleiterin und die Mitarbeitenden der Fachstelle kirchliche Jugendarbeit nehmen in der Regel an den Sitzungen teil. Die Begleitkommission kann für bestimmte Fragen Fachleute von aussen zuziehen. Die Häufigkeit der Treffen hängt mit den Aufgaben zusammen, drei Treffen jährlich sind mindestens vorzusehen. Die diözesane Begleitkommission arbeitet grundsätzlich nach dem Konsensprinzip. Schlussbestimmung Diese Richtlinien ersetzen die Richtlinien für die kirchliche Jugendarbeit: Jugendpastoral im Bistum St. Gallen (2003). St. Gallen, Oktober Markus Büchel Bischof von St. Gallen Die staatskirchenrechtlichen Instanzen erklären sich mit den Richtlinien einverstanden, soweit sie in ihre Kompetenz fallen. Katholischer Administrationsrat des Kantons St. Gallen Verband Katholischer Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen Verein Katholische Kirchgemeinden Innerrhodens Verband römisch-katholischer Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden Magna Charta Grundlage für eine gelingende kirchliche Jugendarbeit in der deutschsprachigen Schweiz 1. Ziel kirchlicher Jugendarbeit Kirchliche Jugendarbeit ist Dienst der Kirche an der Jugend. Sie hat das Ziel "jungen Menschen den Zugang zu jener Lebensweise freizumachen und freizuhalten, wie sie Jesus von Nazareth gelebt hat." Es geht dabei "um die individuelle, soziale, gesellschaftliche und religiöse Entfaltung und Selbstverwirklichung des Jugendlichen: der freie, kontaktfähige, engagierte, kritische, selbstund verantwortungsbewusste Mensch." (Zitate Synode 72 - St. Gallen). Leitend ist immer das Interesse an der Subjektwerdung aller Menschen vor Gott. 2. Grundsätze 2.1 Lebenswelt Kirchliche Jugendarbeit baut auf der Lebenswelt der Jugendlichen auf und ist ein wichtiger Experimentier- und Freiraum. Jugendliche bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Bedürfnisse und Interessen mit. Entsprechend vielfältig sind die Formen kirchlicher Jugendarbeit. 2.2 Wertschätzung und Anerkennung Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten und werden als solche wahrgenommen und respektiert. Dies geschieht durch partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die Mitbeteiligung und Mitsprache der Jugendlichen geschieht wo immer möglich. Junge Menschen sind eine innovative Kraft, Teil der Kirche und verdienen als solche Wertschätzung und Anerkennung. 2.3 Beziehung und Vertrauen Kirchliche Jugendarbeit ist zeitintensive Beziehungsarbeit. Jugendliche haben ein Anrecht auf Begleitung in jeder Lebenssituation. Beziehungen sind so zu gestalten, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützt werden. 2.4 Orientierung an der Lebenspraxis Jesu Auf dem Weg junger Menschen nach Freiheit und Selbstverwirklichung macht kirchliche Jugendarbeit erfahrbar, aus welcher Freiheit Jesus lebte. Seine Botschaft ermutigt zum aufrechten Anhang: Magna Charta juseso-verein auf der mauer 13 postfach zürich fon fax juseso-verein@kath.ch Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 33

34 Gang und fordert dazu heraus, Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen. 2.5 Sinn-, Glaubens- und Identitätsfindung Lebensdeutung beginnt in der Erfahrung des Angenommenseins. Darauf aufbauend bietet kirchliche Jugendarbeit Raum für die Auseinandersetzung mit den Lebens- und Glaubensfragen Jugendlicher. 2.6 Leben deuten und feiern Die Welt der Jugendlichen ist voller Heiligtümer. Kirchliche Jugendarbeit hat diese zu achten. Erlebnisse und Erfahrungen sind als Spuren des Glaubens im Alltag aufzunehmen und gemeinsam mit jungen Menschen zu deuten. Dies führt zu sinnvollem Feiern von Leben und Glauben Genderbewusstsein Kirchliche Jugendarbeit begleitet Jugendliche in ihrer Identitätsfindung als Frau und Mann in Gesellschaft und Kirche. Sie erkennt dabei Unterschiede in den Realitäten von Mädchen und Buben sowie innerhalb der Geschlechtergruppen. In ihren Strukturen, Konzepten und Programmen berücksichtigt sie diese Differenzen. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Erwartung an Kirchgemeinden Die Verantwortung für die kirchliche Jugendarbeit kann nicht an die Jugendverant-wortlichen allein delegiert werden. Sie wird materiell und ideell von der Kirchgemeinde und von der Pfarrei getragen. Der kirchlichen Jugendarbeit stehen Räume zur Verfügung, die von den Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen genutzt werden können. Die Verwaltung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird den Jugendverantwortlichen übertragen. Kirchlicher Jugendarbeit liegt ein Konzept zugrunde. Ziele und Arbeitsformen werden jährlich evaluiert und bei Bedarf verändert. In die Konzeptentwicklung und -evaluation werden Jugendliche, Jugendverantwortliche und Entscheidungsgremien einbezogen. Die Kirchgemeinde und Pfarrei sucht dabei auch die Vernetzung mit anderen Konfessionen und der politischen Gemeinde. 3.2 Erwartungen an Jugendverantwortliche Jugendliche finden in der kirchlichen Jugendarbeit Erwachsene als PartnerInnen, die ihnen Räume der Partizipation zur Verfügung stellen, aber auch anwaltschaftlich gegenüber Pfarrei und Kirchgemeinde für sie eintreten. Jugendarbeitende befinden sich somit in einem anspruchsvollen Spannungsfeld von Anforderungen und Erwartungen. Dies erfordert, dass auch sie sich immer wieder persönlich mit der eigenen Sinn-, Glaubensund Identitätsfindung auseinandersetzen. Mit der kirchlichen Jugendarbeit werden haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen mit einem entsprechenden Pflichtenheft beauftragt. Sie sind für die Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Ziele zuständig. Eine umfassende Verantwortung für die kirchliche Jugendarbeit setzt eine umfassende Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung voraus. Teilaufgaben können auch von Nebenamtlichen oder Freiwilligen geleistet werden, die für diese spezifische Aufgabe genügend kompetent und vorbereitet sind. Grundvoraussetzung für jede Anstellung in der kirchlichen Jugendarbeit sind fachliche, soziale und spirituelle Kompetenzen. Aus- und Weiterbildung, kollegiale Beratung und Supervision sind dafür unabdingbar. Die Arbeitgeber stellen den Jugendverantwortlichen dafür finanzielle und zeitliche Ressourcen zur Verfügung. Verabschiedet an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Deutschschweizer JugendseelsorgerInnen vom 13. Juni Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

35 Bistum St.Gallen DAJU - Fachstelle kirchliche Jugendarbeit Bistum St. Gallen Webergasse St.Gallen /71 info@daju.ch Blauring/Jungwacht Impulsarbeitsstelle BR/JW Kanton und Region Stadt St.Gallen und Umgebung Webergasse St.Gallen ast-stgallen@jublaost.ch Adressen Dekanate akj - Arbeitsstelle kirchliche Jugendarbeit Dekanat St.Gallen Webergasse St.Gallen info@akj.ch www. yesprit.ch akj - Animationsstelle kirchliche Jugendarbeit Dekanat Uznach Oberer Stadtgraben Uznach info@akj-uznach.ch Impulsarbeitsstelle BR/JW Regionen Linth und Toggenburg Oberer Stadtgraben Uznach ast-uznach@jublaost.ch Impulsarbeitsstelle BR/JW Regionen Rheintal und Sargans-Werdenberg Burgstr Rebstein ast-rebstein@jublaost.ch Pfadfinder akj - Animationsstelle kirchliche Jugendarbeit Dekanat Gossau Herisauerstrasse Gossau info@akj-gossau.ch Kantonalverband St.Gallen-Appenzell Sekretariat Vadanaweg Vilters akj - Animationsstelle kirchliche Jugendarbeit im Dekanat Rorschach Kirchstrasse Altenrhein info@akj-rorschach.ch akj - Animationsstelle kirchliche Jugendarbeit im Dekanat Altstätten Burgstrasse Rebstein info@akj-altstaetten.ch Reformierte Kirche des Kantons St.Gallen Arbeitsstelle für Jugendfragen Oberer Graben St.Gallen ajd@ref-sg.ch rekj- Regiostelle Evang. Kinder- und Jugendarbeit Stadt St. Gallen Magnihalden St. Gallen rekj@gmx.ch Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung 35

36 Wenn in der kirchlichen Jugendarbeit die Beziehungsfähigkeit junger Menschen zu sich, zu anderen, zur Welt, zu Gott entwickelt wird Räume geschaffen und Erlebnisse ermöglicht werden, in denen Subjektwerdung in Gemeinschaft sich entfalten kann junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen werden authentische und verbindliche Beziehungen gelebt und Mitverantwortung gefordert und gefördert wird junge Menschen erkennen, dass es mehr gibt als alles und weniger mehr ist dann ist dies der Anbeginn des Reiches Gottes. Abgeleitet aus dem BegLeitbild für kirchliche Jugendarbeit im Dekanat St.Gallen, 2001 Jugendarbeit in der Pfarrei - Aufbau und Entwicklung

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