Thüringenkarte mit Gemeinden der Bürgermeisterwahlen am Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik

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1 Oberbürgermeisterwahl 22. April 2012 und ggf. Stichwahl 06. Mai 2012 Schulung der Wahlvorstände der Stadt Gera

2 Thüringenkarte mit Gemeinden der Bürgermeisterwahlen am Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik

3 Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Wahlleiter: stellv. Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, Herr Harald Schröder, am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale Erreichbarkeit der Wahlzentrale am Samstag vor der Wahl von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Wahlsonntag ab 7:00 Uhr unter Tel. Nr und unter Tel.Nr

4 Allgemeines Die Stadt Gera hat ca Wahlberechtigte Die Stadt Gera ist aufgeteilt in 85 Stimmbezirke sowie 6 Briefwahlbezirke Rechtsgrundlagen Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO Thüringer Kommunalordnung ThürKO Wahlstatistikgesetz WahlStatG Wahlprüfungsgesetz - WahlprüfG

5 Oberbürgermeisterwahl von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gewählt ist am Sonntag, , wer mehr als 50 % der Stimmen erhält Haben alle Wahlvorschläge weniger als 50 %, erfolgt die Stichwahl am 6. Mai 2012

6 Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlvorsteherin / den Wahlvorsteher im Rathaussaal, Kornmarkt 12, Gera zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr zur OB-Wahl am Samstag, zur Stichwahl, falls diese stattfindet, am Samstag, Wichtig: Zum Parken auf dem Kornmarkt Parkerlaubnis (übersendet mit der Berufung) nutzen!

7 Der Wahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Personen, und zwar der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher der stellvertretenden Wahlvorsteherin/ dem stellvertretenden Wahlvorsteher den Beisitzern (3 bis 7 Personen), darunter (stellv.) Schriftführer/in

8 Der Wahlvorstand arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift o. Bild sowie jede Unterschriftensammlung unterbleibt überprüft die Wahlkabinen auf unerlaubte Wahlpropaganda

9 Der Wahlvorstand hat Neutralität zu wahren und darf daher keine Zeichen tragen, die auf eine politische Überzeugung hinweisen hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht im Wahlraum entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses

10 Der Wahlvorstand verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, zählt die Stimmen öffentlich aus und stellt das Wahlergebnis öffentlich fest entscheidet über die Gültigkeit der Stimmen entscheidet mit Stimmenmehrheit; die Stimme der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers ist bei Stimmengleichheit ausschlaggebend

11 Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands ist gegeben während der Wahlhandlung (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern, bei der Ermittlung u. Feststellung des Wahlergebnisses, bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern, darunter: - die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher, - die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter

12 Notfall: Unterbesetzung des Wahlvorstandes Fehlende Beisitzerinnen und Beisitzer werden, wenn es erforderlich ist, durch Wahlberechtigte ersetzt, indem die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher diese verpflichtet.

13 Wahlvorsteher/in + stellv. Wahlvorsteher/in holt (i.d.r.) die Wahlunterlagen leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes (wie Arbeitsein- und -aufteilung ) bestellt erforderlichenfalls die Schriftführerin/den Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern bestellt die stellv. Schriftführerin/den stellv. Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern + drei bis sieben Beisitzer/innen Schriftführer/in: führt das Wählerverzeichnis prüft Wahlberechtigung vermerkt Stimmabgabe zählt Stimmabgabevermerke fertigt Niederschrift Beisitzer/in: unterstützt Wahlvorsteher/in unterstützt Schriftführerin/ Schriftführer bei der Prüfung der Wahlberechtigung gibt Stimmzettel aus beobachtet Wahlkabine gibt Wahlurne frei ordnet Andrang im Wahlraum

14 Sonderaufgaben des (stellv.) Wahlvorstehers nur auf Anweisung des Wahlleiters = Berichtigung des Wählerverzeichnisses, sofern Wahlscheine nachträglich ausgestellt wurden (nach Druck des Wählerverzeichnisses) Mitteilung in Form eines Verzeichnisses der nachträglich ausgestellten Wahlscheine sowie eine Korrekturliste zum Wählerverzeichnis Berichtigung des Wählerverzeichnisses durch Eintragung eines W in der Spalte für den Stimmabgabevermerk + Berichtigung der Beurkundung des Deckblatts des Wahlberechtigtenverzeichnisses

15 Auszug aus dem Abschluss des Wählerverzeichnisses Kennbuchstabe Berichtigt nach 31 Abs. 2 Berichtigt nach 31 Abs. 2 Satz 2 ThürKWO 1) Satz 3 ThürKWO 2) A 1 A 1 A 1 Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein) Personen Personen A 2 A 2 A 2 Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W (Wahlschein) Personen Personen A 1 + A 2 A 1 + A 2 A 1 + A 2 Personen insgesamt im Wählerverzeichnis eingetragen Personen Personen Datum Datum Datum.. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher Unterschrift.... Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher (Dienstsiegel)

16 Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands Zusammentritt aller Mitglieder am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahllokal, sofern kein Schichtdienst vereinbart ist Beachte: Der Schichtdienst wird durch den Wahlvorsteher/ die Wahlvorsteherin initiiert. Diese/r sollte ggf. auch Kontakt zum/zur Objektverantwortlichen suchen zur Kurzabsprache der Wahlorganisation wie Zutritt, Herrichten des Wahllokals.

17 Exkurs: Schichtbesetzung des Wahlvorstands Je Schicht ist die Anwesenheit folgender Personen erforderlich: Wahlvorsteher/in (bzw. Stellvertretung) Schriftführer/in (bzw. Stellvertretung) mindestens 1 Beisitzer/in Beispiel für die Aufteilung: 1. Schicht: 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr und ab 17:45 Uhr bis zum Ende der Auszählung 2. Schicht: 12:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung

18 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen, ggf. Schriftführerin/Schriftführer bestellen Vorbereitung des Wahlraumes wie - Beschilderung, - Aufhängen der Wahlbekanntmachung, - Aufhängen eine Muster-Stimmzettels am Eingang des Wahllokals, - Auslegen der Wahlgesetze (vgl. im Koffer beigefügte Hinweise) Vorhandensein von Wahlurne und Sichtblenden (= Wahlkabinen prüfen

19 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Koffer überprüfen, bei Bedarf an Materialien in der Wahlzentrale anrufen: Wählerverzeichnis Stimmzettel Rechtsgrundlagen Hinweise an den Wahlvorstand Wahlbekanntmachung Wahlniederschrift Schnellmeldung Siegelmarken Packutensilien Schreibmaterialien Beschilderung sowie gesondert übergeben: Liste Erfrischungsgeld und Erfrischungsgeld

20 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Verschließen und Versiegeln der leeren Wahlurne Hinweis: Das Öffnen der Wahlurne ist bis zum Abschluss der Wahlhandlung untersagt! Auslegen des Wählerverzeichnisses zur Führung durch den/die Schriftführer/in

21 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Aufstellen der Wahlkabinen, sofern noch nicht erfolgt, und Aufstellen der Sitzplätze für den Wahlvorstand und ggf. Aufhängen eines Schildes Innen an der Sichtblende/ Wahlkabine, mit dem Hinweis auf das Wahlgeheimnis und zur Faltung des Stimmzettels. Achtung: Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass kein Dritter die Wahlhandlung beobachten kann!

22 Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts, Der Toiletten, die Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, Prüfung der Nutzbarkeit von Festnetz und Fax, falls Nutzung eingeräumt ist, Überprüfen der telefonischen Erreichbarkeit

23 Exkurs: Wahlbeteiligung im Stimmbezirk 79 Zusatzaufgabe im Stimmbezirk 79: Erfassung der Wahlbeteiligung auf Strichlisten und Meldung zu festgelegten Zeiten an das Thüringer Landesamt für Statistik Hinweis: Die Unterlagen zur Ermittlung der Wahlbeteiligung sind nach der Wahl im Rathaussaal abzugeben!

24 Wahlhandlung Beginn der Wahl: 8:00 Uhr Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch die/den Wahlvorsteher/in Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch die Mitglieder des Wahlvorstands

25 Wahlberechtigung Der Wähler legt seine Wahlbenachrichtigungskarte dem Wahlvorstand vor, falls er diese bei sich hat, und weist sich grundsätzlich aus. Prüfung durch den Schriftführer/die Schriftführerin, ob die Wählerin/der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob Vermerke vorhanden sind Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungskarte nicht am 22. April 2012 einbehalten, da diese ggf. noch für die Stichwahl am 6. Mai 2012 benötigt wird!

26 Wahlberechtigung Prüfung der Berechtigung zur Stimmabgabe wie folgt: Eintragung der Person im Verzeichnis + kein Vermerk W oder Wahlschein : Eintragung eines Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis, die Person erhält einen Stimmzettel keine Eintragung der Person im Verzeichnis: Prüfung und ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel oder ) Eintragung der Person im Verzeichnis + Vermerk W bzw. Wahlschein : keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler

27 Keine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal Im Wahllokal ist für den Briefwähler die Wahl mit Wahlschein nicht möglich! Es gilt: Keine Annahme von Wahlbriefen! Es ist auf die Einwurfmöglichkeit in den Briefkasten im Rathaus (Haupteingang Rathaus) zu verweisen! Anmerkung: Wahlbriefe müssen bis 18:00 Uhr im Rathaus sein. Später eingehende Wahlbriefe sind verspätet und werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

28 Zurückweisung von Wählern Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, bei dem im Wählerverzeichnis der Sperrvermerk W bzw. Wahlschein eingetragen ist, der bereits einen Stimmabgabevermerk hat, es sei denn, er weist nach, dass er noch nicht gewählt hat,

29 Zurückweisung von Wählern Der Wahlvorstand kann einen Wähler zurückweisen, der 1. seinen Stimmzettel außerhalb der Kabine gekennzeichnet oder gefaltet hat, 2. seinen Stimmzettel so faltet, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, 3. für den Wahlvorstand erkennbar mehrere oder nicht amtlich hergestellte Stimmzettel abgeben oder mit dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne werfen will. Nach Nr. 1 bis 3. ist auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen!

30 Stimmabgabe Stimmabgabe erfolgt auf amtlichem Stimmzettel verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden (= Übergabe eines neuen Stimmzettels und Vernichtung des alten Stimmzettels durch den Wahlvorstand) bei Bedarf: Stimmabgabe unter Zuhilfenahme Dritter (z. B. bei körperlicher Beeinträchtigung) Die Stimmabgabe ist ein persönliches Recht! Es ist keine Stellvertretung möglich! Jede wählende Person hat 1 Stimme zur Wahl.

31 :

32

33 Abschluss des Wahlgeschäfts Ende der Wahl: 18:00 Uhr Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende Wählerinnen/Wähler können noch ihre Stimmabgabe vornehmen Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen dann: öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

34 Auszählung der Stimmen öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wie folgt: - Öffnen der Wahlurne - Zählen der Stimmzettel und Bilden von Stapeln zur Vornahme der Auszählung - zeitgleich dazu: Auszählen der Stimmvermerke im Wählerverzeichnis

35 Auszählung der Stimmen Stapelbildung zur Auszählung wie folgt: Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss Stapel 3: gültige Stimmabgaben Bewerber 1 Stapel 4: gültige Stimmabgaben Bewerber 2 usw.

36 Auszählung der Stimmen Bei Zahlenunterschied zwischen ermittelter Zahl der Stimmzettel und ermittelter Vermerke im Wählerverzeichnis gilt: Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler (B)

37 Auszählung der Stimmen Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel 1. nicht amtlich hergestellt ist, 2. mit äußerem Merkmal versehen ist, 3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder keine Kennzeichnung enthält, 4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Es gilt: leerer Stimmzettel = ungültige Stimme

38 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben 2) Schulung der Wahlvorstände Susanne Sothen, Gera Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) Auszug aus der Wahlniederschrift A1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk W (Wahlschein) 3) A2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W (Wahlschein) 3) A1 + A2 im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte B Zahl der Wähler C Ungültige Stimmabgaben D Gültige Stimmabgaben

39 Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Schulung der Wahlvorstände Susanne Sothen, Gera Eintragung der für jeden Bewerber ermittelten Stimmen in die Wahlniederschrift und Übertragung in die Schnellmeldung Auszug aus der Wahlniederschrift bzw. Schnellmeldung 2012 Listen- Nr. Kennwort des Wahlvorschlags der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers Stimmen 1 Einzelbewerber Dr. Vornehm, Norbert 2 Einzelbewerber Dr.-Ing. Porst, Ulrich 3 Einzelbewerberin Dr. Hahn, Viola 4 Einzelbewerber Belovari, Sebastian Zusammen

40 Von Bei telefonischer den gültigen Weiterleitung Stimmabgaben Hörer entfielen erst auflegen, auf: wenn die Zahlen wiederholt wurden sind! Schulung der Wahlvorstände Susanne Sothen, Gera Nach Ermittlung des Ergebnisses Sofort die Schnellmeldung telefonisch (oder wenn möglich per Fax) durchgeben! Tel.Nr. und Fax-Nr. sind auf dem Hinweisblatt zur Schnellmeldung! Zeit und Ansprechpartner (bei telefonischer Meldung) auf der Schnellmeldung vermerken! Schnellmeldung unterschreiben und im Rathaus persönlich abgeben!

41 Abschluss des Wahlgeschäfts Nach Ausfüllen der Schnellmeldung und telefonischer Meldung (bzw. per Fax) fertiges Ausfüllen der Wahlniederschrift mit Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands Packen der Unterlagen (siehe dazu: letzten Seite der Wahlniederschrift) Aufräumen des Wahllokals, Schilder abhängen, Wahlutensilien im Wahlkoffer verstauen (komplett mit Gesetzestexten!) Abgabe der Unterlagen im Rathaus der Stadt Gera, Rathaussaal

42 Was zu tun ist, steht alles in der Wahlniederschrift! Insbesondere die letzte Seite beachten mit den Hinweisen zu der Rückgabe der Unterlagen!!

43 Übergabe der Wahlunterlagen Persönliche Abgabe im Rathaussaal: Wahlniederschrift einschl. eventueller Anlagen wie Stimmzettel, über die der Wahlvorstand beschlossen hat Deckblatt für das Wählerverzeichnis Original der Schnellmeldung Quittung Erfrischungsgeld Stimmbezirk 79: Unterlagen über die Ermittlung der Wahlbeteiligung Abgabe an der Pforte des Rathauses: Koffer mit den gebündelten Unterlagen (Pakete gemäß Wahlniederschrift)

44 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! GUTES GELINGEN AM WAHLTAG!

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