Durchlaufende Sitzungsvorlage TOP
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- Fabian Buchholz
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1 DS-Nr. 42/14 Durchlaufende Sitzungsvorlage öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Beratungsfolge Sitzungsdatum TOP Stadtvertretung Vertreter Abstimmungsergebnis * gew. anw. ja nein enth. ausg. Beschlussempfehlung Betreff: Antrag nach 3 Kommunales Standarderprobungsgesetz zur Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der ehrenamtlichen Wahlvorstände bei der Bürgermeisterwahl am A B Beschlussentwurf Sachbericht C D Finanzierung Zuständigkeiten E Beschlussempfehlung A Die Stadtvertreter beauftragen den Bürgermeister nach 3 Kommunales Standarderprobungsgesetz den Antrag gem. Anlage 1 zur Erleichterung der Bürgermeisterwahlen am 26. April 2015 mit folgenden Inhalten 1. Verzicht auf Wahlscheinwähler, der nicht durch Briefwahl wählt, sondern im Wahlraum 2. Beschränkung der Wahlzeit zur Bürgermeisterwahl am von 9:00 17:00 Uhr 3. Verzicht auf stete Anwesenheit des Schriftführers oder dessen Stellvertretung 4. Farbe des Stimmzettels und des Stimmzettelumschlages weiß statt grau und den Wahlschein weiß statt gelb beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. B Die Begründungen zur Befreiung von den o.a. landesrechtlichen Standards sind im Antrag gem. Anlage 1 enthalten. Es haben bereits mehrere Städte von der Antragsstellung zur Befreiung von landesrechtlichen Standards beim Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Umsetzung positiv bewertet.(u.a. Hansestadt Rostock, Hansestadt Demmin, Stadt Altentreptow, Stadt Friedland, Stadt Neustrelitz, Stadt Boizenburg) Die Städte Plau am See und Lübz beabsichtigen ebenfalls die Verkürzung der Wahlzeit von 9:00 17:00 Uhr bei ihren Bürgermeisterwahlen im nächsten Jahr. Seite 1 von 2
2 C Kleinere finanzielle Einsparungen sind möglich. So z.b. beim Papier: Bezeichnung Kopierpapier 80g weiß Kopierpapier 80g gelb oder grau Preis netto (Packung 500 Bl.) Preis brutto (Packung 500 Bl.) Preis netto (Kart. 5x500 Bl.) 2,26 2,69 11,30 13,45 7,69 9, Bl. = 6,99 folglich 34,95 Preis brutto (Kart. 5x500 Bl.) 41,59 Im Vordergrund steht die Entlastung der ehrenamtlichen Wahlvorstände. D FB1- Zentrale Dienste Datum:. Fachbereichsleiter/in Alisch Datum:.... mitwirkende/r Fachbereichsleiter/in Datum:. Bürgermeister Rolly Seite 2 von 2
3 E n t w u r f Stadt Parchim Postfach Parchim Innenministerium des Landes Fachbereich: 1 Zentrale Dienste Sitz: Rathaus, Schuhmarkt 1 Mecklenburg-Vorpommern Ansprechpartner: Frau Alisch Herrn Thomas Lenz Telefon: Alexandrinenstraße 1 Telefax: Schwerin fb1@parchim.de Ihr Aktenzeichen Ihre Nachricht vom Unser Aktenzeichen Datum al-kl Antrag zum kommunalen Standarderprobungsgesetz aus dem Bereich des Wahlrechts Sehr geehrter Herr Staatssekretär, hiermit stellt die Stadt Parchim nach 3 Kommunales Standarderprobungsgesetz folgenden Antrag zur Erleichterung der Bürgermeisterwahlen am 26. April 2015: 1. Verzicht auf Wahlscheinwähler bei Urnenwahl 25 Abs. 1 Nr. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) soll ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollen für diese Bürgermeisterwahlen in 29 Abs. 1 Satz 1 die Worte oder einen Wahlschein erhalten haben ebenfalls nicht angewandt werden. Der Wahlscheinwähler, der nicht durch Briefwahl wählt, sondern im Wahlraum, erschwert dem ehrenamtlichen Wahlvorstand erheblich die Arbeit. Für ihn bedarf es einer gesonderten Eintragung in die Wahlniederschrift. Vor allem aber führen die Stimmen dieses Wählers dazu, dass die Zahl der abgegebenen Stimmzettel die Anzahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis überschreitet. Das führt insbesondere bei unerfahrenen Wahlvorständen dazu, dass eine oder mehrere Nachzählungen erfolgen, um diese Zahlendifferenz zu beseitigen. Damit wird der Wahlvorstand unnötigerweise durcheinandergebracht und von seinem tatsächlichen Auftrag, das Ergebnis der Wahlen festzustellen, abgehalten. Das Wahlrecht ist für die Wähler durch die Möglichkeiten der Urnenwahl im eigenen Wahlbezirk und der Briefwahl in vollem Umfang gewährt. Auch in der Vergangenheit waren es nur ganz einzelne Wähler, die von diesem Recht Gebrauch gemacht haben. In der Regel haben diese sogar in ihrem Wahlbezirk die Stimme abgegeben und nicht in einem anderen Wahlbezirk. Schuhmarkt 1 Öffnungszeiten Bankverbindungen Parchim Mo Uhr Sparkasse Parchim-Lübz Telefon ( ) 71 0 Di u Uhr BIC NOLADE21PCH Telefax ( ) Do u Uhr IBAN DE stadt@parchim.de Fr Uhr Gläubiger-ID: DE 44ZZZ oder nach Vereinbarung
4 Es handelt sich um die Wähler, die trotz vorherigen Antrags auf Briefwahl ihre Stimmen dann doch am Wahltag im Wahlbezirk abgeben wollten. Diese Wähler haben am Wahltag bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen an die Wahlbehörde zu geben. Wir hoffen uns hier eine Entlastung des ehrenamtlichen Wahlvorstandes von komplizierten Ausnahmesituationen. Bei guter Erfahrung könnte diese Vereinfachung für alle Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern durch Änderung des LKWG eingeführt werden, die ohne eine Bundeswahl stattfinden. Diese Erkenntnisse könnten dann vielleicht auch bundesweit in die Gesetzgebung des Bundesund Europawahlrechts von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht werden. 2. Verkürzte Wahlzeit Für die Bürgermeisterwahlen soll vom Standard des 3 Abs. 1 Satz 2 LKWG abgewichen werden und die Wahlzeit auf die Dauer von 9:00-17:00 Uhr beschränkt werden. Ein Abweichen der Wahlzeit ist nach 31 LKWO auch der Gemeindewahlleitung im Einzelfall möglich, wenn besondere Gründe es erfordern. Mit diesem Antrag sollen die ehrenamtlichen Wahlvorstände entlastet werden. Die Rekrutierung von Wahlvorständen ist eine der schwierigsten Aufgaben der Gemeindewahlbehörden. Von den Parteien und aus der Bevölkerung stellen sich zu wenige Bürger für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Auch die Behördenklausel hilft nur teilweise. Die Absagen von Mitarbeitern anderer Behörden binden viel Verwaltungskraft der Gemeindewahlbehörden. So bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als auf die eigenen Mitarbeiter zurückzugreifen oder auf diejenigen, die jedes Mal tätig sind. Eine Erleichterung würde es für diesen Personenkreis schon bedeuten, wenn Sie morgens nicht so früh im Wahlraum anfangen müssten und abends früher den Wahlraum verlassen könnten. Das will dieser Antrag. Damit sind es keine besonderen Gründe im Sinne von 31 LKWO, die diese verringerte Wahlzeit erfordern. Es sind aber gute Gründe, die vom Abweichen dieses Standards zugunsten des Ehrenamtes sprechen. 3. Präsenz im Wahlvorstand Wir beantragen eine Abweichung vom Standard des 12 Abs. 4 LKWO, wonach auch stets die Schriftführung oder ihre Stellvertretung anwesend sein muss. Insbesondere bei Wahlen mit einer weniger hoher Wahlbeteiligung ist es geboten, die Wahlvorstände durch einen Schichtbetrieb, zu erleichtern. Die Einteilung der Schichten wird aber unnötigerweise durch die Einschränkung in dieser Vorschrift erschwert. Der Schriftführer wird tatsächlich erst nach18:00 Uhr benötigt, wenn die Niederschrift geschrieben wird. Sollten sich besondere Vorkommnisse in der Zwischenzeit ereignen, könnten diese auch der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter in die Niederschrift aufnehmen. 4. Farbe von Stimmzetteln, Wahlscheinen und Stimmzettelumschlägen Wir beantragen für die Bürgermeisterwahl als Farbe des Stimmzettels und des Stimmzettelumschlages abweichend von der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums (7.5) weiß statt grau zu verwenden und den Wahlschein weiß statt gelb (abweichend von 9.3 der Verwaltungsvorschrift). 2
5 Weißes Papier ist billiger und in den Verwaltungen sowieso vorhanden. Eine Unterscheidung von anderen Wahlen bedarf es für diese Bürgermeisterwahl am 26. April 2015 nicht. Für Rückfragen, Formulierungen und Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Herrn Förster von der Normprüfstelle im Justizministerium erhält eine Abschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Rolly Bürgermeister nachrichtlich: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat III NPS Puschkinstraße Schwerin 3
Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
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