Europäischer Abfallkatalog EAK
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- Hildegard Althaus
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1 LfUG, Referat 64 Stand: Europäischer Abfallkatalog EAK nach AVV vom (BGBl I, S. 3379) zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBl. I, S. 2833) 01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und * andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
2 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Abfälle a. n. g. 02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORST- WIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERAR- BEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter Metallabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zuckerherstellung Rübenerde nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
3 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle von Konservierungsstoffen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials Abfälle aus der Alkoholdestillation Abfälle aus der chemischen Behandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. 03 ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLAT- TEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der Holzkonservierung * halogenfreie organische Holzschutzmittel * chlororganische Holzschutzmittel * metallorganische Holzschutzmittel * anorganische Holzschutzmittel * andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Holzschutzmittel a. n. g Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Kalkschlammabfälle Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g.
4 04 ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Fleischabschabungen und Häuteabfälle geäschertes Leimleder * Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase chromhaltige Gerbereibrühe chromfreie Gerbereibrühe chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle a. n. g Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a. n. g. 05 ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEP Y- ROLYSE Abfälle aus der Erdölraffination * Entsalzungsschlämme * Bodenschlämme aus Tanks * saure Alkylschlämme * verschüttetes Öl * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung * Säureteere * andere Teere * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen * säurehaltige Öle Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus Kühlkolonnen * gebrauchte Filtertone schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung Bitumen
5 Abfälle a. n. g Abfälle aus der Kohlepyrolyse * Säureteere * andere Teere Abfälle aus Kühlkolonnen Abfälle a. n. g Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport * quecksilberhaltige Abfälle schwefelhaltige Abfälle Abfälle a. n. g. 06 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Schwefelsäure und schweflige Säure * Salzsäure * Flusssäure * Phosphorsäure und phosphorige Säure * Salpetersäure und salpetrige Säure * andere Säuren Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Basen * Calciumhydroxid * Ammoniumhydroxid * Natrium- und Kaliumhydroxid * andere Basen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden * feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und * Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * arsenhaltige Abfälle * quecksilberhaltige Abfälle * Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten Abfälle a. n. g Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
6 06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungs-prozessen * Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Aktivkohle aus der Chlorherstellung * quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme * Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen * gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie phosphorhaltige Schlacke * Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln * Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a. n. g Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Ofen- und Kaminruß Abfälle a. n. g. 07 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
7 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kunststoffabfälle * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Silicone enthaltende Abfälle siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschfl üssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
8 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g.
9 08 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, ), KLEB- STOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter * Farb- oder Lackentfernerabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Druckfarben wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten * Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle von Ätzlösungen * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * Dispersionsöl Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
10 klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter * Harzöle Abfälle a. n. g Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle * Isocyanatabfälle 09 ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE Abfälle aus der fotografischen Industrie * Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis * Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis * Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis * Fixierbäder * Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder * silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien * Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. 10 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen * Schwefelsäure * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter
11 * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unbearbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Walzzunder * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Anodenschrott * Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle * Salzschlacken aus der Zweitschmelze * schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze * Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter
12 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Calciumarsenat * Filterstaub * andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
13 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub * Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter * Teer, der Abfälle aus der Anodenherstellung enthält Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter Anodenschrott * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter
14 * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall Teilchen und Staub * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
15 verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle a. n. g Abfälle aus Krematorien * quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 11 ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BE- SCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISEN- HYDROMETALLURGIE Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisi erung) * saure Beizlösungen * Säuren a. n. g * alkalische Beizlösungen * Phosphatierschlämme * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 Abfälle a. n. g Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie * Schlämme aus der Zink -Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen * cyanidhaltige Abfälle * andere Abfälle Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink Zinkasche * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gebrauchte Flussmittel Abfälle a. n. g. 12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne * halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) * halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) * halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen * halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen * synthetische Bearbeitungsöle * gebrauchte Wachse und Fette Schweißabfälle * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) * biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
17 * wässrige Waschflüssigkeiten * Abfälle aus der Dampfentfettung 13 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEI- SEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN) Abfälle von Hydraulikölen * Hydrauliköle, die PCB ( 1 ) enthalten ( 1 ) Für PCB gilt in dieser Abfallliste die Begriffsbestimmung der Richtlinie 96/59/EG * chlorierte Emulsionen * nichtchlorierte Emulsionen * chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * synthetische Hydrauliköle * biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle * andere Hydrauliköle Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen * chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen * Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten * chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter * nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis * synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle * biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle * andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle Bilgenöle * Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt * Bilgenöle aus Molenablaufkanälen * Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten * Öle aus Öl-/Wasserabscheidern * öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Abfälle aus flüssigen Brennstoffen * Heizöl und Diesel * Benzin * andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
18 13 08 Ölabfälle a. n. g * Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern * andere Emulsionen * Abfälle a. n. g. 14 ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 UND 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische * andere Lösemittel und Lösemittelgemische * Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten * Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIA- LIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsa b- fälle) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) Altreifen * Altfahrzeuge Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten * Ölfilter * quecksilberhaltige Bestandteile * Bestandteile, die PCB enthalten
19 * explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) * asbesthaltige Bremsbeläge Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter * Bremsflüssigkeiten * Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter Flüssiggasbehälter Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas * gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter bis , und Bauteile a.n.g Abfälle a. n. g Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten * Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten * gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter * gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten * gefährliche Bestandteile ( 2 ) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis ( 2 ) Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und unter aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse * anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Explosivabfälle * Munition * Feuerwerkskörperabfälle * andere Explosivabfälle Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien * gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter * Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien * gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
20 * gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder Batterien und Akkumulatoren * Bleibatterien * Ni-Cd-Batterien * Quecksilber enthaltende Batterien Alkalibatterien (außer ) andere Batterien und Akkumulatoren * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) * ölhaltige Abfälle * Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Gebrauchte Katalysatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer ) * gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle ( 3 ) oder deren Verbindungen enthalten ( 3 ) Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer ) * gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten * gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden * gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Oxidierende Stoffe * Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat * Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat * Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid * oxidierende Stoffe a. n. g Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung * wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
21 * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Aus-nahme derjenigen, die unter * andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIG- TEN STANDORTEN) Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter Holz, Glas und Kunststoff Holz Glas Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter * Kohlenteer und teerhaltige Produkte Metalle (einschließlich Legierungen) Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
22 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe * Dämmmaterial, das Asbest enthält * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe (1) (1) Im Hinblick auf das Deponieren von Abfall können die Mitgliedstaaten beschließen, das Inkrafttreten dieses Eintrags bis zum Erlass angemessener Maßnahmen für die Aufbereitung und Entsorgung von Abfällen von asbesthaltigem Baustoff aufzuschieben. Diese Maßnahmen sind nach dem Verfahren des Artikels 17 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien zu erlassen; sie werden bis spätestens 16.Juli 2002 angenommen. (ABl.L 182 vom ,S.1) Baustoffe auf Gipsbasis * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter Sonstige Bau- und Abbruchabfälle * Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB - haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und ABFÄLLE AUS DER HUMANM EDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSOR- GUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN) Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer ) * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter
23 * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen werden * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSER- BEHAND-LUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung * Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, die unter fällt * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisi erung, Cyanidentfernung, Neutralisation) vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen * flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten * feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und * sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Stabilisierte und verfestigte Abfälle ( 4 ) ( 4 ) Stabilisierungsprozesse ändern die Gefährlichkeit der Bestandteile des Abfalls und wandeln somit gefährlichen Abfall in nicht gefährlichen Abfall um. Verfestigungsprozesse ändern die physikalische Beschaffenheit des Abfalls (z. B. flüssig in fest) durch die Verwendung von Zusatzstoffen, ohne die chemischen Eigenschaften zu berühren * als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte ( 5 ) Abfälle
24 ( 5 ) Ein Abfall gilt als teilweise stabilisiert, wenn nach erfolgtem Stabilisierungsprozess kurz-, mittel- oder langfristig gefährliche Inhaltsstoffe, die nicht vollständig in nichtgefährliche Inhaltsstoffe umgewandelt wurden, in die Umwelt abgegeben werden könnten stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung verglaste Abfälle * Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung * nicht verglaste Festphase wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle a. n. g Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Abfälle a. n. g Deponiesickerwasser * Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze * Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern * schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten * Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g.
25 19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung Schlämme aus der Dekarbonatisierung gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Abfälle a. n. g Abfälle aus dem Shreddern von metallhaltigen Abfällen Eisen und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle * Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Altölaufbereitung * gebrauchte Filtertone * Säureteere * wässrige flüssige Abfälle * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Abgasreinigung Abfälle a. n. g Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z. B. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
26 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EI N- SCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) Papier und Pappe/Karton Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien * Lösemittel * Säuren * Laugen * Fotochemikalien * Pestizide * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Speiseöle und -fette * Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter * Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder , sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile ( 6 ) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und ( 6 ) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. unter aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt
27 Kunststoffe Metalle Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen sonstige Fraktionen a. n. g Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Andere Siedlungsabfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Fäkalschlamm Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll Siedlungsabfälle a. n. g.
Abfallbezeichnung nach AVV Abfallgruppe nach AVV Ausschluss von der Entsorgung. Abfälle aus der physikalischen und chemischen
Anlage zur Satzung über die Abfallwirtschaft des Altmarkkreises Salzwedel vom 20.02.2006 - Verzeichnis der von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossenen Abfälle Abfallschlüssel AVV Abfallbezeichnung
In der Anlage dürfen die in der folgenden Tabelle genannten Abfälle gelagert bzw. behandelt werden:
Stoffkatalog gem. 1. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.12.2000 in der Fassung der Berichtigung vom 4.1.2001 und der Entscheidung gem. 15 II BImSchG vom 15.2.2001, durch Umschlüsselung
Entsorgernummer: I576W1007
Anlage 1 zum Zertifikat 12 150 8071 TMS / Geltungsbereich Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten: Sammeln und Befördern Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 mit Ausnahme der
1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung
1. Abfallarten zur Umladestation mit anschließender Behandlung 2 Abfallschlüssel Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung
Anlage 1 zum Zertifikat 12 150 16829 TMS / Geltungsbereich Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Das Unternehmen GBH-Gesellschaft für Baustoff-Aufbereitung und Handel mbh erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten
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Anlage II B zur Satzung über die Abtsorgung im Kreis Euskirchen Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden nach Maßgabe des 5 aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben angenommen: Die Abfall-Nummern wurden
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Gerhard Lehrer GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
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Anlage 1 zur Satzung über die Abtsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Abfallschlüssel 02 02 01 02 01 03 02 01 04 02 01 07 02 03 02 03 04 02 05 02 05 01 02 06 02 06 01
Tabelle1. Ausschluss zugelassene Abfallarten nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Schlüssel. Bedingung 1 2 3 4 5 6 1
AVV- Ausschluss zugelassene Abfallarten nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Schlüssel T E Anlagen Bedingung 1 2 3 4 5 6 1 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen
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EUROPÄISCHES ABFALLVERZEICHNIS 01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄT- ZEN ENTSTEHEN 01 01 Abfälle aus dem Abbau von
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GfBU-Zert Zertifizierungsstelle für Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme GmbH
Anlage zum Zertifikat A7-64111/GfBU-Feigel Stand 21.06.2011 Einsammeln, Befördern Zertifizierte Tätigkeit: am Standort: Bezeichnung der Anlage: Werkring 3, 13597 Berlin entfällt Beförderer-Nr.: L 0000030
ZERTIFIKAT. Loacker Recycling GmbH Lustenauerstraße 33, A-6840 Götzis. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen
ZERTIFIKAT Das Unternehmen hat sich am Standort Wiesenfeldweg 32, A-6820 Frastanz einer freiwilligen Prüfung unterzogen und erfüllt die Anforderungen ( 3-11) der deutschen Entsorgungsfachbetriebeverordnung
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Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses Stand: 2002 1. Übersicht über die Abfallkapitel Erläuterungen: * Gefährliche Abfälle -Berichtsjahr 2014- z) Offizielle Position des Abfallverzeichnisses.
Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Der Leiter/Beauftragte
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die im Überwachungszeichen genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Liste der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7]
Liste der zugelassenen Abfälle der TREA Freiburg entsprechend dem Genehmigungsbescheid vom 18.10.2004[55-8823.12-405/7] 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Muldenhütten Recycling und Umwelttechnik GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen Muldenhütten Recycling und Umwelttechnik GmbH erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen
Positiv-Annahmekatalog der Deponie Hellsiek
Anlage 4 zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Herford ( 5 Abs. 1 Nr. 3.1) Positiv-Annahmekatalog der Deponie Hellsiek zugelassene Abfallarten für die Ablagerung Abfallschlüssel- 01 ABFÄLLE, DIE
Anhang II zu 7 Abs. 1 Nr. 2: Von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle, soweit aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen
Anhang II zu 7 Abs. 1 Nr. 2: Von der ntsorgung ausgeschlossene Abfälle, soweit aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen Legende zum ntsorgungsausschluss: von der ntsorgung ausgeschlossene
Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen
Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen 814.610.1 vom 18. Oktober 2005 (Stand am 29. November 2005) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Das Unternehmen d erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die im Überwachungszeichen genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Anhang 1 (Seite 1 von 1)
Zertifikat bescheinigt dem Unternehmen Bartsch GmbH & Co. KG, dass es für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Handeln und Makeln Erzeuger-Nr.: E75428628, Beförderer-Nr.:
Europäischer Abfallkatalog EAK
Europäischer Abfallkatalog EAK 2steller Ebene (Klasse) 4steller Ebene (Gruppe) 6steller Ebene (Abfallart) Code Bezeichnung Code Bezeichnung UFaktor Code Bezeichnung 01 01 dem Abbau von 01 01 01 dem Abbau
Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses Stand: 2002 -Berichtsjahr 2013-1. Übersicht über die Abfallkapitel
-Berichtsjahr 2013-1. Übersicht über die Abfallkapitel 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen 02 Abfälle
Recycling- und Entsorgungszentrum Ladenburg GmbH & Co. KG Heddesheimer Str. 15 68526 Ladenburg
Überwachungszertifikat-Nr.: 10528 GmbH & Co. KG Bonn, 20. Januar 2016 Gültig bis: 06. Juni 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Ralf Thran Seite 1 von 12 Gültig bis: 06. Juni 2017 Auf der Grundlage
Bericht Menge je Abfallschlüssel
Bericht Menge je Abfallschlüssel Entsorgung von Sonderabfällen 2017 Rheinland-Pfalz Zusammenfassung: 68.945 BS 2.006.638 t AS Abfallbezeichnung Gewicht [t] 020108 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft,
Anlage 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss ( 5) - Annahmekatalog
Anlage 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss ( 5) - Annahmekatalog Die Nennung der nachfolgenden Abfälle und damit die Annahme dieser Abfälle durch den Rhein-Kreis Neuss erfolgt
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) AVV Ausfertigungsdatum: 10.12.2001 Vollzitat: "Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379),
AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis Vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I Nr. 65 vom 12.12.2001 S. 3379; 25.04.2002 S. 1488; 24.07.2002 S. 2833 02 ; 15.07.2006
Grenzüberschreitende Verbringung von zustimmungspflichtigen Abfällen 2013 - Export
Grenzüberschreitende Verbringung von zustimmungspflichtigen Abfällen 2013 - Export Abfälle, die nach der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich gelten, sind mit einem Stern markiert. Erläuterung der
UVM - Umwelt- und Vertriebsmanagement GmbH & Co. KG Chemnitzer Straße 27 09123 Chemnitz
Die Ingenieurbüro Ulbricht GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen UVM - Umwelt- und Vertriebsmanagement GmbH & Co. KG Chemnitzer Straße 27 09123 Chemnitz einen Überwachungsvertrag, Nr. 801.0449/08/Efb,
Überwachungszertifikat
Überwachungszertifikat Zertifizierte Tätigkeiten nach 56 KrWG: * Sammeln * Befördern * Lagern * Behandeln * ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH ; 60314 Frankfurt/M. Entsorgungsfachbetrieb - Einhaltung der
Anlage zur Abfallentsorgungssatzung
Anlage zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim vom 12. 11. 2002 Zugelassene Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung: efäß/sammlung 02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, artenbau, Teichwirtschaft,
Anlage 1 zum Zertifikat 12 150 24931 TMS / Geltungsbereich Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG
Anlage 1 zum Zertifikat 12 150 24931 TMS / Geltungsbereich Standort: Beförderernummer: H19400199 Vermittlernummer: H19400199 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten: Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln mit
Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O
Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 03 Seite 1 von 12 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Eichinger ransport- und (Firmenbezeichnung) Verwertungsgesellschaft
Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O
Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 05 Seite 1 von 7 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Mölter GmbH (Firmenbezeichnung) Metall - Recycling
einen Überwachungsvertrag, Nr. 498526 EV abgeschlossen hat.
ZERTIFIKAT Hiermit wird bescheinigt, dass für die Betriebsstätte: einen Überwachungsvertrag, Nr. 498526 EV abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das
Grenzüberschreitende Verbringung von zustimmungspflichtigen Abfällen 2013 - Import
Grenzüberschreitende Verbringung von zustimmungspflichtigen Abfällen 2013 - Import Abfälle, die nach der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich gelten, sind mit einem Stern markiert. Erläuterung der
SONDERABFÄLLE in Niedersachsen
FAKTEN 2014 SONDERABFÄLLE in Niedersachsen Aufkommen Entsorgungswege Notifizierung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (ZUS AGG) IMPRESSUM Herausgeber Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Bezug Entsorgungswegweiser-Abfallarten zu VeVA-Codes
Seite 1 Klasse 1 Chemische Abfälle 101 S Halogenierte Lösungsmittel 07 01 03 S Halogenorganische Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (Chlorgehalt > 2%) 07 02 03 S Halogenorganische Lösungsmittel,
Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV
Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV X Beschränkung auf angekreuzte Abfallarten gemäß nachfolgender Tabelle ( und ) Bitte Zutreffendes in der Spalte der Standort-Nr. ankreuzen (1 bis 4)
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Schrott - Karl Autorecycling Inhaber: Herr Klaus Karl Schulstraße 4, D-91790 Burgsalach
ZERTIFIKAT Das Unternehmen Schrott - Karl Autorecycling Inhaber: Herr Klaus Karl Schulstraße 4, D-91790 Burgsalach erfüllt am Standort Schulstraße 4, D-91790 Burgsalach die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BUSTER ALTÖL GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
Grenzüberschreitende Verbringung von zustimmungspflichtigen Abfällen 2013 - Transit
Grenzüberschreitende Verbringung von zustimmungspflichtigen Abfällen 2013 - Transit Abfälle, die nach der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich gelten, sind mit einem Stern markiert. Erläuterung der
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Parentin GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
070103* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
070103* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und 070104* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und 070203* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und 070204* andere organische
Abfälle, für die eine Entsorgungspflicht der WAS besteht.
Jahrgang 9 Amtsblatt Nr. 50 Wolfsburg, 6. Dezember 2013 Seite 356 Anlage 2 Abfälle, für die eine Entsorgungspflicht der WAS besteht. EAK-Nr. Grad der Überwachungsbedürftigkeit Abfallbezeichnung Bemerkung
Fritz Eckhardt KG Prinzenstraße 58, D Schwelm
Entsorgernummer: E95495441 Beförderernummer: E95480863 Seite: 1 von 5 Erlaubnis zum Einsammeln, Befördern, und von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen nach 54 Abs. 1 KrWG vom 15.12.2014, Az.:
Entsorgung von Sonderabfällen 2014 Rheinland-Pfalz
Entsorgung von Sonderabfällen 2014 Rheinland-Pfalz AVV Abfallbezeichnung Gewicht (t) 010407 gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Otto Vetterolf Containerdienst GmbH Altwingertweg 17a, DE Hockenheim
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
T Ü O. Herr Dr.-Ing. Marcus Kluck Herr Horst Köpcke Rhein-Erft-Kreis, Bergheim
Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 05 Seite 1 von 6 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Firmenname (Firmenbezeichnung) Zertifizierter Standort des Efb Kluck Umwelt-Logistik Gesellschaft
Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung Datum: 10. September 1996 Fundstelle: BGBl I 1996, 1377 Textnachweis ab:
Autoverwertung und Containerdienst Lorenz Benedikt-Vasold-Straße 10
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Standort in und die nachfolgend genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und Abfallschlüsselnummern: * gefährlicher Abfall S Sammeln BF Befördern L Lagern
Stark Allgäu GmbH Dodels 3 87488 Betzigau
Überwachungszertifikat-Nr.: 10572 Stark Allgäu GmbH Gültig bis: 17. August 2015 Bonn, 25. März 2014 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Rolf Palmberg TÜV Nord CERT GmbH Seite 1 von 8 Gültig bis:
-1-2 -3-4 Lfd. Nr. Abfallschlüssel
Anlage III Tabelle 1 - Liste der Spiegeleinträge -1-2 -3-4 01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN,AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN 01 03
Liste der zertifizierten Abfallarten und Tätigkeiten am Standort: Gallenbach Oberneul 7, Aichach
01 Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz 010304* X 02 andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten 010305* X 03 andere gefährliche Stoffe
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Heinrich Räder GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage
Franz Peine GmbH Am Ankenberg 9 34454 Bad Arolsen
Überwachungszertifikat-Nr.: 10333 GmbH Gültig bis: 26. November 2016 Bonn, 18. Juni 2015 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Bernd Eisfeld BFUB Cert GmbH Seite 1 von 8 Gültig bis: 26. November 2016
01 04 09 Abfälle von Sand und Ton E X
Positivkatalog Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland = ntsorgungspflicht = ablagerbar Siedlungsabfalldeponie Mansie II Abfallbezeichnung = bedingt auflösender Ausschluss 11 (2) NAbfG Abfallschlüssel
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. J. Ehgartner GmbH. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt an den Standorten Jahnstrasse 9, DE-85661 Forstinning die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen
Abfallkatalog und Annahmebedingungen MHKW Wuppertal
Abfallkatalog und Annahmebedingungen MHKW Wuppertal ABFALL- WIRTSCHAFTS- GESELLSCHAFT mbh WUPPERTAL Die technische Einrichtung des Müllheizkraftwerkes erlaubt nur die Annahme solcher Abfälle, deren Brennverhalten
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. J. Ehgartner GmbH. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Jahnstrasse 9, DE-85661 Forstinning die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen
Anlage zum Zertifikat Nr. f-14-10222 BRELO Rohstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Am Maifeld 3, 59457 Werl
Sammeln, Befördern Containerdienst Alle Abfallarten gemäß der Anlage zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) mit Ausnahme von infektiösen Abfällen (Gruppe 18 01 und 18 02), explosiven
Verwertung von Sekundärrohstoffen bei der Nichteisen-Metallgewinnung Aurubis AG Lünen
Verwertung von Sekundärrohstoffen bei der Nichteisen-Metallgewinnung Aurubis AG Lünen Die Aurubis AG betreibt am Standort Lünen eine Anlage zur Gewinnung von Nichteisen-Rohmetallen aus Sekundärrohstoffen
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Wacker Chemie AG. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Salzbergwerk Stetten, -Stetten die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Positivkatalog der Deponie Plöger Steinbruch
Bezeichnung 01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 01 04
Überwachungszertifikat
Überwachungszertifikat Entsorgungsfachbetrieb Zertifikatsnummer: Z 2230703770306 Aufgrund des Prüfungsergebnisses der beauftragten Sachverständigen, welches aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften
ZERTIFIKAT. einen Überwachungsvertrag, Nr. 071063 EV abgeschlossen hat.
1 ZERTIFIKAT 1 Hiermit wird bescheinigt, dass : u mweltpark einen Überwachungsvertrag, Nr. 071063 EV abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das Unternehmen
Positivliste der VVG für die Entsorgung von Abfällen auf der Zentraldeponie "Alte Scheune"
Positivliste der VVG für die Entsorgung von Abfällen auf der Zentraldeponie "Alte Scheune" Anhang zu den AGB der VVG, Seite 1,Stand: 21.10.2009 0104 07* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle, aus der
Lager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß 4. BImSchV Nr und
Anlage _23_ zum Zertifikat mit der Nummer 2017/017 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden
AVV-Bezeichnung. Abfall -klasse. Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten E Bef. L Beh. AVV- Code
02 01 03 nü Abfälle aus pflanzlichem Gewebe 02 01 06 nü Tierische Ausscheidungen, Güllle / Jauche und Stallmist, Abwässer (getrennt gesammelt und behandelt) wirtschaftliche 02 01 10 nü Metallabfälle 03
CERTIFICATE. RECOM Recycling GmbH ISO 9001:2008 ISO 14001:2004. The Certification Body of TÜV SÜD Management Service GmbH certifies that
CERTIFICATE The Certification Body of TÜV SÜD Management Service GmbH certifies that Grünewaldstraße 11 D-63739 Aschaffenburg Germanenstraße 1 D-63741 Aschaffenburg has established and applies a Quality
Zentraldeponie Hubbelrath Positivkatalog
Fußnote 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 1 01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 01 03 09 01 04 08
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie
Anhang zum Überwachungszertifikat eg0062 vom 19. Mai 2017 Beförderernr.: M58B04504 / Entsorgernr.: M58ZL004, M58BAU014, M58KOM002, M58REC003 / Erzeugernr.: M58E90026 / Händler- Maklernr.: M74VG1301 1.Änderung
ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Harald Kaaserer Dorfstr. 65, DE Buttenwiesen
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Gewerbehof 14, DE-73441 Bopfingen die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Anlage: Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode
Anlage: Positivkatalog des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode Gruppe 1 Abfälle zur Behandlung 01 04 10 staubende u. pulvrige Abfälle (mit Ausnahme derjenigen unter 01 04 07) 02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem
2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: E 378A zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)
Anlage 1 zum ECOCERT-Zertifikat mit der Nummer : 2121117 Seite 1 von 5 M + P Umweltdienste GmbH 1. Standort: 1.1 Abfalllager und Behandlungsanlage 1.2 Burghof 3 1.3. Deutschland, Nordrhein-Westfalen, 51491
