Schulungsangebot. Rechtsgrundlagen. Rückhaltesystem Kategorien EN 280 VSAA IPAF. Bediener- / Einweiserschulung Zusatzschulungen
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- Irma Adler
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1 Schulungsangebot Rechtsgrundlagen VSAA IPAF Rückhaltesystem Kategorien EN 280 Bediener- / Einweiserschulung Zusatzschulungen Preise Standorte Anmeldung
2 Maltech.ch bietet Ihnen präventive Schulungskurse für mehr Sicherheit und Effizienz. Wir achten darauf, Ihnen mit modernen Mitteln und top ausgebildeten Schulungsleitern, die höchste Qualität zu liefern. Wir sind zertifiziert durch den VSAA, IPAF und die asa (CZV Weiterbildung). Kurzbeschrieb Wir bieten präventive Schulungskurse rund um die Hubarbeitsbühne. Diese bestehen immer aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder einzelne Schulungsteilnehmer muss praktische Übungen absolvieren. Die Lizenz erlangt nur wer erfolgreich die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat. Zielgruppen Bediener, Vorgesetzte, Private, Lernende (unter 18)*, die regelmässig oder einmalig mit Hubarbeitsbühnen arbeiten. Projektleiter und Sicherheitsbeauftragte, die Arbeiten und Einsätze mit Hubarbeitsbühnen planen. Personen, die für Transporte und Ladungen verantwortlich sind im Speziellen Chauffeure. *Benötigen eine Bewilligung vom jeweiligen kantonalen Amt für Berufsbildung. Trainer Unsere Trainer sind erfahren, professionell ausgebildet und werden stetig weitergebildet. Um moderne Schulungen zu gestalten, wird der Austausch im Team und das Austesten von immer neuen Schulungsmitteln und -Methoden hoch gehalten. Um am Puls der Zeit zu bleiben und das Verständnis zu den verschiedenen Anforderungen der Branche zu wahren, bedienen unsere Trainer weiterhin Hubarbeitsbühnen bei Maltech.ch Aufträgen. T
3 Inhaltsverzeichnis Rechtliche Hinweise: Rechtsgrundlagen Persönliche Voraussetzung Instruktion am Einsatzort VSAA IPAF Rückhaltesystem Hubarbeitsbühnenkategorien EN 280 Basisschulungen: Bediener Einweiser Zusatzschulungen: Loader (für das Auf- und Abladen) Projektleiter Upgrade Refresher E-Learning Trainer Informationen: Preise Standorte Anmeldung Rechtsgrundlagen 3
4 Rechtsgrundlagen «Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für die jeweilige Hubarbeitsbühnenkategorie ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.» Quelle vom : "Grundausbildung" Veranstaltung/ausbildung-und-instruktion-fuer-bediener-von-hubarbeitsbuehnen/ Rechtsgrundlagen Unfallverhütung ArG, Art.6, Abs. 1 + UVG, Art. 82, Abs. 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Maßnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Rechtliche Anforderungen für Schulung Aufgrund des VUV Art. 6 und 8 und der Liste von besonderen Gefahren (VUV Art. 49, Abs. 2) ist für die Bedienung einer Hubarbeitsbühne eine Ausbildung notwendig. Art. 8 VUV - Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Abs. 1 Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen. Art. 6 VUV - Informationen und Anleitung der Arbeitnehmer Abs. 1 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information und Anleitung hat zum Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen. 4
5 ArG Arbeitsgesetz Art. 6, Abs. 1 Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers UVG Unfallversicherungsgesetz Art. 82, Abs. 1 Arbeiten mit besonderen Gefahren VUV Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6; Abs. 1 Information und Anleitung der Arbeitnehmer Art. 8 Abs. 1 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Art. 32a Verwendung von Arbeitsmittel Art. 49, Abs. 2 Liste von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefahren Jugendschutzverordnung Art. 4 Gefährliche Arbeiten Suva Checklisten Hubarbeitsbühnen Teil 1 : Planung des Einsatzes Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort Fachempfehlung VSAA FE d Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen Fachempfehlung VSAA FE d Ausbildungsanbieter für Benutzer von Hubarbeitsbühnen Checkliste VSAA C Geräteinstruktion Hubarbeitsbühnen Rechtsgrundlagen 5
6 Persönliche Voraussetzungen Persönliche Voraussetzungen «Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist mit besonderen Gefahren verbunden, deshalb ist eine Ausbildung notwendig. Bedienen Sie eine Hubarbeitsbühne nur, wenn Sie für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sind. Wenn Ihnen die Bedienung eines Geräts nicht vertraut ist, lassen Sie sich durch den Vermieter oder Ihren Vorgesetzten instruieren.» Quelle vom : ausbildung-und-instruktion-fuer-bediener-von-hubarbeitsbuehnen/ 6
7 Persönliche Voraussetzungen Wer eine Hubarbeitsbühne bedient, muss folgende Anforderungen erfüllen: Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein Lernende unter dem 18. Lebensjahr brauchen eine Bewilligung vom Kanton Gute Deutsch- oder Französischkenntnisse Gutes Auffassungsvermögen Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise Technisches Verständnis Körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht) Schwindelfreiheit Hinweis Für Jugendliche können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gemacht werden (Jugendschutzverordnung: ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erhalten Sie vom Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des SECO. Vom Bedienen von Hubarbeitsbühnen auszuschliessen sind Personen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Gesundheitliche Voraussetzungen Liegen massgebliche Erkrankungen, z.b. Epilepsie oder körperliche Beeinträchtigungen vor, empfiehlt es sich, von einem Arbeits- oder Hausarzt abklären zu lassen, ob sich die Person als Bediener von Hubarbeitsbühnen eignet. Persönliche Voraussetzungen Unsere Schulungen sind national und international anerkannt durch den VSAA (Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter), IPAF (International Powered Access Federation) und die CZV (Chauffeuren Zertifizierung und Weiterbildungsstelle). 7
8 Instruktion am Einsatzort «Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen die Funktionsweise des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells kennen und über die notwendigen Sicherheitsmassnahmen am Einsatzort Bescheid wissen. Sind sie mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne oder mit dem Einsatzort nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.» Quelle vom : "Instruktion am Einsatzort" Veranstaltung/ausbildung-und-instruktion-fuer-bediener-von-hubarbeitsbuehnen/ 8
9 Inhalt Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort. Hinweis Für die Gefahrenermittlung eignet sich die Suva Checkliste Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort. Durchführung Die Instruktion muss durch eine fachkundige Person erfolgen und ist zu dokumentieren. Als fachkundig gelten laut VSAA und IPAF insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Trainerschulung. Eine gründliche Instruktion ist nötig, wenn Arbeitnehmer/Innen zum ersten Mal ein bestimmtes Arbeitsmittel benützen. Die Instruktion muss sich auf die Bedienungs- und Betriebsanleitung des Herstellers stützen und in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Dokumentation Die durchgeführte Instruktion ist laut EKAS und VUV zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss mindestens ersichtlich sein: Wer, von wem, wann und worüber instruiert worden ist. Es muss auch immer überprüft werden, ob die für die betreffenden Tätigkeiten vorgesehenen Personen geeignet sind, ob sie mit dem Arbeitsmittel sicher arbeiten können und ob sie die Instruktion richtig verstanden haben. Der Nachweis muss auf jeden Fall durch den Arbeitgeber erbracht werden. Instruktion am Einsatzort 9
10 VSAA Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter Rund 70% der Schweizer Anbieter von Hubarbeitsbühnen sind im Verband VSAA vertreten. Seit über 50 Jahren besteht der Markt für Hubarbeitsbühnen in der Schweiz. In den letzten 15 Jahren ist jedoch die Nachfrage an Geräten für den mobilen Höhenzugang enorm gestiegen. Und damit verbunden auch die Anforderungen an Mensch und Maschine. Dies beginnt mit der Beschaffung von qualitativ hochwertigen und gleichzeitig wirtschaftlichen Geräten. Die führenden Schweizer Anbieter übernehmen Verantwortung in dieser Entwicklung. Sie haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen, der beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen Qualität und Sicherheit gleichermassen für Kunden und Mitarbeiter garantiert. Der VSAA zusammen mit der Suva, sowie der IPAF bilden die Fachgruppe Präventivschulung Arbeitsbühnen. Diese Fachgruppe hat die beiden Fachempfehlungen für Benutzer von Hubarbeitsbühnen FE und FE erarbeitet. Der VSAA selbst bietet keine Schulungen an. Die Kurse werden von zertifizierten Schulungszentren durchgeführt. Sie werden regelmässig durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist festgelegt. VSAA IPAF 10
11 IPAF International Powered Access Federation IPAF fördert im weitesten Sinn, weltweit den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik durch die Bereitstellung technischer Auskünfte und Informationen, durch Einflussnahme und Interpretation von Bestimmungen und Normen, durch Sicherheitsinitiativen und Schulungsprogramme. Es ist eine Not-for-Profit Organisation, die den Mitgliedern, bestehend aus Herstellern, Vermietern, Unternehmen und Anwendern gehört. IPAF-Schulungsprogramm Das IPAF-Schulungsprogramm für Bediener von Hubarbeitsbühnen ist durch den TÜV als konform mit ISO zertifiziert und entspricht der deutschen BGG966. Erfolgreiche Kursteilnehmer erhalten die PAL Card (Powered Access Licence) als Ausbildungsnachweis. Das IPAF-Schulungsprogramm für Hubarbeitsbühnenbediener wurde von führenden Branchenexperten entwickelt. Es ist vom deutschen TÜV nach ISO 18878:2004 zertifiziert. Diese internationale Norm beschreibt die Ausbildung Mobile Hubarbeitsbühnenbediener (Fahrer) Schulung. Durch ein weltweites Netzwerk von über 600 IPAF-zertifizierten Schulungszentren werden mehr als Personen pro Jahr geschult. IPAF selbst bietet keine Schulungen an. Die Kurse werden von zertifizierten Schulungszentren, wie der Maltech.ch AG, durchgeführt. Sie werden regelmässig von IPAF geprüft. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist festgelegt. VSAA IPAF 11
12 Rückhaltesystem «Das Tragen eines Rückhaltesystems verhindert schwere oder sogar tödliche Verletzungen beim plötzlichen Ausleeren des Korbes oder beim Katapulteffekt des Gelenk- oder Teleskoparmes.» Rückhaltesystem Kategorien EN
13 Empfehlung VSAA und IPAF Auf Auslegerhubarbeitsbühnen (Kategorien 1b + 3b) besteht erhöhte Absturzgefahr. Für jede Person auf der Hubarbeitsbühne braucht es ein Rückhaltesystem (Auffanggurt und einstellbares Verbindungsmittel von max. 1,8 m Länge). Massgebend für die korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist die Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers. Es ist gemäss Gesetzgeber nur geschultes Personal einzusetzen (siehe Fachempfehlung VSAA FE d unter verbandvsaa.ch). Verantwortung Die Verantwortung für das Tragen eines Rückhaltesystems trägt der Kunde bzw. sein Arbeitgeber. Letztere haben ihren Mitarbeitern Rückhaltesysteme in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Rückhaltesysteme für Hubarbeitsbühnen sind bei Maltech.ch erwerblich. Schulung Ein Rückhaltesystem in Hubarbeitsbühnen ist im Minimum zu instruieren. Rückhaltesystem Kategorien EN
14 Hubarbeitsbühnenkategorien EN 280 Es wird zwischen statischen (1) im ausgefahrenen Zustand nicht verfahrbaren und mobilen (3) im ausgefahrenen Zustand verfahrbaren Hubarbeitsbühnen unterschieden. Zusätzlich wird unterschieden, ob beim Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne der Arbeitskorb über den Schwerpunkt der Maschine gefahren wird (b) oder nicht (a). Maltech.ch bietet Bediener- und Einweiserschulungen für alle diese Kategorien an. Im Theorieteil werden sowohl nach VSAA, als auch nach IPAF alle 4 Kategorien geschult. Nach VSAA: Im Praxisteil werden lediglich die Kategorien (1b) und (3b) geschult und geprüft. (1a) und (3a) sind in der Lizenz automatisch inkludiert. Nach IPAF: Im Praxisteil werden alle gewünschten Kategorien einzeln geschult, geprüft und auf der Lizenz ausgewiesen. Rückhaltesystem Kategorien EN 280 1a Statisch Vertikal Personenlifte mit Abstützung 1b Statisch Boom LKW-Bühnen (inkl. 3,5 t), Gelände- und Anhängerbühnen mit Stützen 14
15 Rückhaltesystem Kategorien EN 280 3a Mobil Vertikal Scheren- und Mastbühnen 3b Mobil Boom Selbstfahrende Gelenk- und Teleskopbühnen 15
16 Bedienerschulung nach Fachempfehlung VSAA, IPAF - CZV Weiterbildung Inhalte und Ziele Fachgerechte Übernahme und Inbetriebsetzung von Hubarbeitsbühnen für sicheres Arbeiten in der Höhe Geräteaufbau, Funktionen und Einsatzmöglichkeiten Veranschaulichung an einem Gerätemodell 1:10 Arbeitssicherheit und Gefahrenermittlung Pflichten und Verantwortung Sicherung von Baustellen Praktische Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen Zielgruppe Die Schulung richtet sich an Personen, welche die Handhabung von Hubarbeitsbühnen nach Fachempfehlung VSAA oder IPAF erlernen und eine Lizenz dafür erwerben möchten. Voraussetzungen Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein Lernende unter dem 18. Lebensjahr brauchen eine Bewilligung vom Kanton Gute Deutschkenntnisse und gutes Auffassungsvermögen Körperliche und geistige Gesundheit Keine Höhenangst Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise Technisches Verständnis Bediener- / Einweiserschulung Schulungsdauer VSAA: 1 Tag. Anteil Theorie: 50%. Anteil Praxis: 50%. IPAF: Mindestens 1 Tag. Anteil Theorie: 50%. Anteil Praxis: 50%. (Ist abhängig von der Anzahl der Kategorien) Anzahl Teilnehmer und Kombinationen 2 Kategorien max. 6 Teilnehmer pro Trainer Teilnehmerzahl kann verdoppelt werden, benötigt zusätzlich 1 Praxistrainer Weitere Kategorien oder Kombinationen auf Anfrage 16
17 Einweiserschulung nach Fachempfehlung VSAA, IPAF - CZV Weiterbildung Inhalte und Ziele Fachgerechte Übergabe/Übernahme und Inbetriebsetzung von Hubarbeitsbühnen für sicheres Arbeiten in der Höhe Geräteaufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten Veranschaulichung an einem Gerätemodell 1:10 Transport von Hubarbeitsbühnen Einsatz der Hubarbeitsbühnen, Sicht- und Funktionsprüfungen Einübung der Steuerfunktionen, Störungsbehebungen und Notablass Arbeitssicherheit und Gefahrenermittlung Pflichten und Verantwortung Theoretische und praktische Lernkontrollen Zielgruppe Die Schulung richtet sich an Personen, welche die Verantwortung haben / erlangen möchten um: Die mit der Verantwortung des Einweisers verbunden Aufgaben sicher auszuführen Bedienern Ihre Aufgabe darzustellen und das sichere Verfahren vor und während des Einsatzes aufzuzeigen Um Bedienern die Beschränkungen und die Gefahrenermittlung anhand praktischer Beispiele zu vermitteln. Voraussetzungen Gültige Bedienerlizenz für die jeweilige Kategorie Schulungsdauer 1 Tag. Anteil Theorie: 30%. Anteil Praxis: 70%. Anzahl Teilnehmer und Kombinationen 2 Kategorien max. 6 Teilnehmer pro Trainer Teilnehmerzahl kann verdoppelt werden, benötigt zusätzlich 1 Praxistrainer Weitere Kategorien oder Kombinationen auf Anfrage Bediener- / Einweiserschulung Vollfunktionsfähige Hubarbeitsbühnenmodelle im Massstab 1:10. 17
18 Schulung für das Auf- und Abladen (Loader) - CZV Weiterbildung Inhalte und Ziele Gesetzliche Bestimmungen und Normen Inspektion und Kontrolle des Transportmittels und der Ladung Gefahrenermittlung für den Auf- und Abladevorgang Hilfsmittel für den Auf- und Abladevorgang Hilfsmittel für Ladungssicherung Zielgruppe Fahrzeugführer/innen, welche die Arbeitsmaschinen sicher und effizient auf ihre Transportmittel auf- und abladen wollen. Voraussetzungen Fahrzeugführer/innen mit einer der folgenden Führerscheinkategorien: B, BE, C, CE. Schulungsdauer 1 Tag. Anteil Theorie: 45%. Anteil Praxis: 55%. Anzahl Teilnehmer und Kombinationen 8 Zusatzschulungen 18
19 Projektleiterschulung Inhalte und Ziele Gesetzliche Bestimmungen Einsatzmöglichkeiten der diversen Arbeitsmaschinen Geräteeffizienz erkennen Zielgruppe Projektleiter, Vorarbeiter und Arbeitsvorbereiter, welche Hubarbeitsbühneneinsätze planen. Voraussetzungen Hubarbeitsbühnenerfahrung von Vorteil. Schulungsdauer 4 5 Stunden. Anteil Theorie: 50%. Anteil Praxis: 50%. Anzahl Teilnehmer und Kombinationen 10 Zusatzschulungen 19
20 Upgrade nach IPAF Inhalte und Ziele Fachgerechte Übernahme und Inbetriebsetzung von Hubarbeitsbühnen für sicheres Arbeiten in der Höhe Geräteaufbau, Funktionen und Einsatzmöglichkeiten Veranschaulichung an einem Gerätemodell 1:10 Arbeitssicherheit und Gefahrenermittlung Pflichten und Verantwortung Sicherung von Baustellen nach Vorschrift Praktische Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen Zielgruppe Bediener, welche auf diversen Baustellen zusätzliche Hubarbeitsbühnenkategorien bedienen. Voraussetzungen Bediener, welche bereits im Besitz einer Bedienerlizenz sind Ist das Ausstellungsdatum mehr als 28 Tage abgelaufen, muss die ganze Schulung absolviert werden Schulungsdauer Je nach Anzahl Kategorien 1/2 1 Tag. Anteil Theorie: 25%. Anteil Praxis: 75%. Anzahl Teilnehmer und Kombinationen Upgrade 1 Kategorie, max. 10 Teilnehmer pro Trainer Upgrade 2 Kategorien, max. 6 Teilnehmer pro Trainer Zusatzschulungen 20
21 Refresher nach IPAF Inhalte und Ziele Theoretische Auffrischung der gesetzlichen Änderungen Auffrischung neuster Technik von Hubarbeitsbühnen Theoretische und praktische Lernkontrolle Zielgruppe Besitzer einer Lizenz, deren Ablaufdatum erreicht wird. Voraussetzungen Bediener, welche bereits im Besitz einer Bedienerlizenz sind Bestehende Bedienerlizenz darf nicht abgelaufen sein Schulungsdauer Je nach Anzahl Kategorien 1/2 1 Tag. Anteil Theorie: 25%. Anteil Praxis: 75%. Anzahl Teilnehmer und Kombinationen Wiederholung 1 Kategorie, max. 10 Teilnehmer pro Trainer Wiederholung 2 Kategorien, max. 6 Teilnehmer pro Trainer Wiederholung 3 Kategorien, max. 4 Teilnehmer pro Trainer Zusatzschulungen 21
22 E-Learning für Bediener Inhalte und Ziele Es ist ein flexibles, interaktives Modul, welches den Teilnehmern mit spielerischen Elementen, Fragen, Videos und Simulierungen den Inhalt einer Theorieschulung für Bediener vermittelt (siehe Seite 16). Zielgruppe Die Schulung richtet sich an Personen, welche die Handhabung von Hubarbeitsbühnen erlernen und nach VSAA, IPAF oder CZV Standard eine Lizenz erwerben möchten. Voraussetzungen Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein Lernende unter dem 18. Lebensjahr brauchen eine Bewilligung vom Kanton Gute Deutschkenntnisse und gutes Auffassungsvermögen Körperliche und geistige Gesundheit Keine Höhenangst Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise Technisches Verständnis Schulungsdauer Schulungsteilnehmer können den Theorieteil jederzeit und von jedem Ort in ihrer gewohnten Lerngeschwindigkeit absolvieren. Das E-Learning für Bediener ersetzt nicht die praktische Schulung. Schulungsteilnehmer die den Onlineteil abschließen, müssen jeweils erfolgreich eine beaufsichtigte Theorieprüfung absolvieren, sowie erfolgreich eine mindestens halbtägige Praxisschulung und -prüfung absolvieren, um die Bedienerlizenz zu erlangen. Sprache Wir bieten E-Learning in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Portugisisch. Weitere Sprachen auf Anfrage. Zusatzschulungen 22
23 V S T VERMIETUNG TECHNIK SCHULUNG Trainerschulung Die Trainerschulung richtet sich an Personen die intern im Unternehmen oder bei einem lizenzierten VSAA oder IPAF Schulungscenter die Funktion des Trainers übernehmen und selbständig Personen für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen ausbilden möchten. Die Teilnehmer müssen nach Erfüllung der Voraussetzungen einen Eintrittstest absolvieren der ca. 1/2 Tag dauert. Im Eintrittstest werden die Voraussetzungen überprüft. Ausführliche Informationen zum Inhalt der Schulung, sowie den Voraussetzungen die mitgebracht und im Rahmen der Schulung erlernt werden, erfahren Sie direkt in unserem Schulungssekretariat T schulung@maltech.ch. MALTECH Zusatzschulungen 23
24 Preise Bediener Einweiser nach IPAF 1 Kategorie CHF / Pers. 2 Kategorien CHF / Pers. 3 Kategorien CHF / Pers. 4 Kategorien CHF / Pers. 2 6 Teilnehmer 12.0% Rabatt / Pers Teilnehmer 19.0% Rabatt / Pers. Bediener Einweiser nach VSAA 4 Kategorien CHF / Pers. 2 6 Teilnehmer 12.0% Rabatt / Pers Teilnehmer 19.0% Rabatt / Pers. Loader Projektleiter CHF / Pers CHF / Pers. Upgrade Refresher 1 Kategorie CHF / Pers. 2 Kategorien CHF / Pers. 3 Kategorien CHF / Pers. 4 Kategorien CHF / Pers. 2 6 Teilnehmer 12.0% Rabatt / Pers Teilnehmer 19.0% Rabatt / Pers. E-Learning 2 Kategorien Jede weitere Kategorie Aktivierung CHF / Pers CHF / Pers CHF / Pers. Preise Standorte Anmeldung 24 Trainer 3' CHF / Pers.
25 Hinweise zu den Preisen Verpflegung Alle Preise sind in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer CZV Anerkennung: CHF / Person Wird diese erwünscht, so muss dies mind. 7 Tage vor Schulungsbeginn dem Maltech.ch Schulungssekretariat mitgeteilt werden. Andernfalls entstehen Zusatzkosten von CHF Schulungszertifikat: CHF / Person wenn erwünscht. Je nach Anzahl angemeldeter Teilnehmer am gleichen Schulungstag gewähren wir Preisreduktionen gemäss Preisliste. Bei Schulungen vor Ort gehen die Kosten für Verpflegung und eventuelle Übernachtungen des Trainers zu Lasten des Auftraggebers. Im Gegenzug werden die Fahrspesen des Trainers nicht weiterverrechnet. Massgebend ist der auf der Rechnung aufgeführte Kurstermin. Die Maltech.ch behält sich das Recht vor auf die Durchführung unterbelegter Kurse zu verzichten. In diesem Falle werden angemeldete Personen rechtzeitig vor dem ausgeschriebenen Datum benachrichtigt. Die Maltech.ch behält sich das Recht vor nach 5 Jahren beim Auftraggeber nachzufragen, ob eine Auffrischung oder Erneuerung der Lizenz erwünscht wird. Es gelten die AGBs der Matlech.ch AG (maltech.ch/de/schulung/agbs) Die Konditionen und Hinweise zu den Preisen sind gültig ab 1. März 2018 bis auf Widerruf. Bei Schulungen in unseren Schulungszentren sind folgende Leistungen inbegriffen: Dem Teilnehmer wird in der Pause ein Warmgetränk sowie ein Gipfeli oder Brötchen offeriert. Es stehen in all unseren Schulungsräumen Wasserflaschen bereit. Das Mittagessen. Vegetarier, Veganer oder Personen mit Allergien werden gebeten, sich vor Schulungsbeginn beim Sekretariat zu melden. Tel Preise Standorte Anmeldung
26 Unsere Standorte Anmeldung T schulung@maltech.ch Melden Sie sich einfach und online an auf maltech.ch/de/schulung/ unter "Schulungsdaten". Maltech Basel Hier finden Sie immer die aktuelle Übersicht zu den verschiedenen Schulungskurse und -Daten. Dinkelbergstrasse Birsfelden (Birs-Terminal) Maltech Bern Auch Gruppenanmeldungen sind online möglich. Maltech Genf Ab 4 Teilnehmer bieten wir auf Sie zugeschnittene Schulungsdaten an und schulen auch direkt bei Ihnen vor Ort. Looslistrasse Bern 8, Chemin de l Emeraude 1214 Vernier Maltech Härkingen Russmatten Härkingen Maltech Lausanne 1, Chemin du Châtelard 1033 Cheseaux-sur-Lausanne Maltech Luzern Kirchfeldstrasse Emmen Maltech Rümlang Ifangstrasse Rümlang Maltech St. Gallen Simonstrasse St. Gallen BASEL RÜMLANG HÄRKINGEN Preise Standorte Anmeldung BERN LAUSANNE GENF 26 LUZERN ST.GALLEN
27 Vermietung Wir sind erfahren in der Übernahme der Organisation, Koordination und Planung von Einsätzen mit unterschiedlichsten Anforderungen. Wir unterstützen Sie mit diversen Dienstleistungen in vielen Bereichen, um Ihnen den Maltech.ch Mehrwert zu bieten! Unterstützung bei der Planung Besichtigung des Einsatzortes Abklärungen mit Behörden Einholen von Bewilligungen Instruktion der Hubarbeitsbühnen Professionelle Bedienung Absperrungen Verkehrsdienste Nacht- und Sonntagseinsätze Organisation von Zusatzgeräten wie Stapler, Kräne, Brückengeräte usw. Technik Die einwandfreie Wartung für den pannenfreien Betrieb Ihrer Hubarbeitsbühnen wird durch unsere modern eingerichteten Werkstätten sichergestellt. Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen: Wartung durch unser kompetentes, erfahrenes Technik-Team Arbeitsprozesse nach ISO-Norm 9001 und Fachempfehlung VSAA Anerkennung unserer Servicedienstleistungen von zahlreichen Herstellern Unsere acht Servicestützpunkte befinden sich in Basel, Bern, Härkingen, Lausanne, Luzern, Rümlang, Spreitenbach und St. Gallen.
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