DEUTSCHE NORM DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN
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- Marielies Kaufman
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1 DEUTSCHE NORM DIN X März 2004 ICS Ersatz für DIN : Bauwerksabdichtungen Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen Water-proofing of buildings Part 8: Water-proofing over joints for movements Étanchéité d ouvrage Partie 8: Étanchéité sur le joints des mouvements Gesamtumfang 11 Seiten Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Preisgruppe :H
2 Inhalt Vorwort Anwendungsbereich Normative Verweisungen Begriffe Stoffe Anforderungen Bauliche Erfordernisse Ausführung Allgemeines Abdichtungen gegen Bodenfeuchte Fugen Typ I mit Bewegungen bis Fugen Typ I mit Bewegungen über Fugen Typ II Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen Fugen Typ I Fugen Typ II Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser Fugen Typ I Fugen Typ II Seite 2
3 Vorwort Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss Bauwerksabdichtungen erarbeitet. Die Normen der Reihe DIN Bauwerksabdichtungen wurden erstmals 1983 herausgegeben. Im Rahmen der ersten Überarbeitungsphase wurden die Teile 1 bis 6 im August 2000 veröffentlicht. Die vorliegenden Teile 8 bis 10 stellen die Angleichung an die im August 2000 veröffentlichten Teile 1 bis 6 dar. Der Teil 7 bedarf einer umfangreichen Änderung, die für die zweite Phase vorgesehen ist. In der zweiten Phase werden alle 10 Teile der Norm erneut durchgesehen und aufeinander abgestit. Dabei werden die in den beiden Schlichtungsverfahren einvernehmlich beschlossenen Änderungen eingearbeitet. Weiterhin soll über Festlegungen für Abdichtungen mit bisher nicht in die Normenreihe aufgenoenen Produkten, wie z. B. mineralischen Dichtungsschläen, Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen sowie weiteren Kunststoff-Dichtungsbahnen mit oder ohne Selbstklebeschicht, beraten werden. Hierzu werden Kriterien zur Aufnahme dieser Produkte in die Normenreihe DIN vom Arbeitsausschuss aufgestellt. DIN Bauwerksabdichtungen besteht aus: Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten Teil 2: Stoffe Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser; Bemessung und Ausführung Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen Änderungen Gegenüber DIN : wurden folgende Änderungen vorgenoen: a) der Anwendungsbereich wurde ergänzt; b) Abschnitt 7 Ausführung wurde wesentlich erweitert; c) die für die Abdichtungen zu verwendenden Stoffe wurden nach DIN : präzisiert; d) die Norm wurde redaktionell überarbeitet. 3
4 Frühere Ausgaben DIN 4031: 1932x-07, 1959x-11, DIN 4117: , DIN 4122: , DIN : Anwendungsbereich 1.1 Diese Norm gilt für die Abdichtung über Bewegungsfugen von Bauwerken (im Folgenden kurz Fugen genannt) im Zusaenhang mit Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach DIN ; nichtdrückendes Wasser einschließlich der Abdichtungen unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN ; von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser nach DIN und von innen drückendes Wasser nach DIN Diese Norm gilt nicht für Abdichtungen über Fugen von Bauwerken bei Abdichtungen von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18531); Abdichtungen von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahrbahntafeln; Abdichtungen von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunneln; nachträglichen Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden; Bauteilen, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton. 2 Normative Verweisungen Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genoenen Publikation (einschließlich Änderungen). DIN : , Einwirkungen auf Tragwerke Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten. DIN : , Elastomer-Bahnen für Abdichtungen; Anforderungen, Prüfung. DIN : , Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton; Werkstoff- Anforderungen und Prüfung. DIN : , Bauwerksabdichtungen Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten. 4
5 DIN : , Bauwerksabdichtungen Teil 2: Stoffe. DIN : , Bauwerksabdichtungen Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe. DIN : , Bauwerksabdichtungen Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung. DIN : , Bauwerksabdichtungen Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung. DIN : , Bauwerksabdichtungen Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung. DIN , Bauwerksabdichtungen Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse. DIN , Bauwerksabdichtungen Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen. DIN : , Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Ortbeton; Anforderungen, Prüfung, Überwachung. 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Norm gelten die in DIN angegebenen und die folgenden Begriffe. 3.1 Fugenkaer Aussparung in waagerechten und schwach geneigten Flächen unterhalb und oberhalb der Abdichtung, beidseitig der Fuge, zusaen etwa 80 bis 100 breit, 30 bis 80 tief, mit geeignetem Fugenverguss ausgegossen 3.2 Schleppstreifen streifenförmige Trennlagen aus geeigneten Stoffen zur Sicherung einer unverklebten Zone 4 Stoffe Für die Herstellung der Abdichtung über Fugen dürfen folgende Stoffe nach DIN : verwendet werden: Bitumen-Voranstrichmittel nach DIN : , Tabelle 1; Klebemassen und Deckaufstrichmittel, heiß zu verarbeiten nach DIN : , Tabelle 2; Bitumen- und Polymerbitumenbahnen nach DIN : , Tabelle 4, ausgenoen Bahnen der Zeilen 3 und 4; Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen nach DIN : , Tabelle 5, auch vlies- oder gewebekaschiert als Fugenband, jedoch Bahnen nach den Zeilen 3, 5 und 6 nicht in Verbindung mit bitumenverklebten Flächenabdichtungen; Metallbänder nach DIN : , Tabelle 8; Kunststoff- und Elastomerfugenbänder und nichtgenormte Fugendichtprofile bzw. Fugenbänder für Sonderkonstruktionen bei Fugentyp II mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis; bei Abdichtungen nach DIN und mäßiger Beanspruchung nach DIN dürfen auch Bahnen nach DIN : , Tabelle 6 und 10, verwendet werden; 5
6 Stoffe zum Verfüllen von Fugen. Für die Verstärkung oder die Stützung der Abdichtung im Fugenbereich dürfen verwendet werden: Bitumen- und Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage nach DIN : , Tabelle 4; Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsbahnen nach DIN : , Tabelle 5, auch vlies- oder gewebekaschiert; Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen nach DIN ; Elastomerfugenbänder nach DIN Die für die Verstärkung und Stützung verwendeten Stoffe müssen mit der Abdichtung verträglich sein. Für Schleppstreifen dürfen neben den o. g. Stoffen auch Glasvliesbitumenbahnen und Stoffe nach DIN : , 5.2, verwendet werden. 5 Anforderungen 5.1 Abdichtungen über Fugen müssen das Eindringen von Bodenfeuchte bzw. Wasser durch die Fugen in das Bauwerk verhindern. 5.2 Die Abdichtungen müssen unempfindlich sein gegen natürliche und durch Lösungen aus Beton oder Mörtel entstandene bzw. aus der Bauwerksnutzung herrührende Wässer. Sie müssen ferner die Beanspruchungen aus Fugenbewegungen infolge von Setzungen, Temperaturänderungen, Schwinden und gegebenenfalls Wasserdruck schadlos aufnehmen. Die Abdichtungen dürfen bei planmäßig zu erwartenden Bewegungen der Bauteile, z. B. durch Befüllen und Entleeren von Behältern, sowie nutzungsbedingten Schwingungen ihre Schutzwirkung nicht verlieren. 6 Bauliche Erfordernisse 6.1 Die Anordnung von Bewegungsfugen sollte auf die statisch unbedingt erforderliche Zahl und Lage beschränkt werden. Sind Bewegungsfugen unvermeidbar, müssen sie in solchen Abständen angeordnet werden, dass bei Fugen Typ I die Fugenbewegungen je nach Abdichtungsart die in 7 angegebenen Bewegungsgrößen nicht überschreiten. Bewegungsfugen sollten nicht in den Bereichen der größten Beanspruchung der Abdichtung angeordnet werden. Planungsseitig ist dafür zu sorgen, dass ihre Abdichtung handwerksgerecht erfolgen kann. 6.2 Die erforderlichen Angaben über die zu erwartenden Beanspruchungen der Abdichtungen über Fugen müssen bei der Planung der Bauwerksabdichtung vorliegen. 6.3 Die Ausbildung der Fugen in der Bauwerkskonstruktion muss auf das Abdichtungssystem sowie auf die Art, Richtung und Größe der aufzunehmenden Bewegungen abgestit sein (siehe 7.1.2). 6.4 Die Fugen sollten möglichst gradlinig ohne Versprünge und nicht durch Gebäudeecken verlaufen. Der Schnittwinkel von Fugen untereinander und mit Kehlen oder Kanten sollte nicht wesentlich vom rechten Winkel abweichen. Bewegungsfugen in der Bauwerkskonstruktion sollten etwa 20 breit hergestellt werden. 6.5 Ist eine Abdichtung über einer Fuge des Typs I (siehe Abschnitt 7) nicht in ihrer Ebene verstärkt, sondern aus der Fläche herausgehoben oder geschlauft, darf die Entwässerung nicht über sie hinweg erfolgen. Solche Fugen sind als Firstlinien auszubilden. Dementsprechend sind Gefällegebung und Lage der Entwässerungseinbauten (Abläufe, Rinnen) vom Planer auf den Fugenverlauf abzustien. Dies gilt generell sinngemäß auch für Fugen des Typs II (siehe Abschnitt 7). 6
7 6.6 Die Bauwerksabdichtung sollte zu beiden Seiten der Fugen in derselben Ebene liegen. Der Abstand der Fugen von parallel verlaufenden Kehlen und Kanten sowie von Durchdringungen muss mindestens die halbe Breite der Verstärkungsstreifen (siehe Tabelle 1) zuzüglich der erforderlichen Anschlussbreite für die Flächenabdichtung betragen. Wenn dies im Einzelfall bei Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser nicht eingehalten werden kann, sind Sonderkonstruktionen erforderlich, z. B. Winkelstützbleche, Wandanschluss-Fugenprofile, an beiden Fugenflanken zwischen Bitumenbahnen eingeklebte Schlaufen aus Kunststoff-Dichtungsbahnen. 6.7 Fugen müssen auch in angrenzenden Bauteilen, z. B. Schutzschichten, an der gleichen Stelle wie in dem abzudichtenden Bauteil ausgebildet werden. 6.8 Die Verformung der Abdichtung über der Fuge, die sich aus der relativen Verschiebung der benachbarten Bauteile zueinander ergibt, muss bei der Ausbildung der abzudichtenden und angrenzenden Bauteile berücksichtigt werden, z. B. bei Abdichtungen von waagerechten und schwach geneigten Flächen im Bereich drückenden Wassers durch die Anordnung von Fugenkaern (siehe Tabelle 1). 6.9 Fugenfüllstoffe müssen mit den vorgesehenen Abdichtungsstoffen verträglich sein. 7 Ausführung 7.1 Allgemeines Es ist zwischen Fugen des Typs I und II zu unterscheiden. Fugen Typ I sind Fugen für langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen, z. B. Setzungsbewegungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen. Fugen Typ II sind Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, z. B. Bewegungen durch wechselnde Verkehrslasten (Nutzlasten nach DIN ) oder Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen. Diese Fugen befinden sich in der Regel oberhalb der Geländeoberfläche und in befahrenen Deckenbereichen Für Fugen Typ I wird in 7.2.2, und für Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen und Abdichtungen gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser die Ausführung der Abdichtung über Fugen beschrieben, bei denen die Fugenbewegung (Bewegungen der Fugenflanken relativ zueinander) folgende Maße nicht überschreiten: 30 bei Bewegungen (z. B. Setzungen) ausschließlich senkrecht zur Abdichtungsebene; 20 bei Bewegungen (z. B. Dehnungen) ausschließlich parallel zur Abdichtungsebene, jedoch nur 10, wenn auch Scherung in Abdichtungsebene auftritt; 15 bei einer Kombination von Setzung und Dehnung, jedoch nur 10, wenn auch Scherung in Abdichtungsebene auftritt. Bei wärmegedäten Bauteilen im Freien sind bei Fugen Typ I die Fugenbewegungen senkrecht zur Abdichtungsebene jedoch auf 15 zu begrenzen; der Nutzbelag ist zusätzlich über der Fuge so auszubilden, dass die Abdichtung im Fugenbereich mechanisch nicht belastet wird Für Fugen Typ I wird in für Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser die Ausführung der Abdichtung über Fugen im nahezu temperaturkonstanten Bereich beschrieben, bei denen die Fugenbewegungen (Bewegungen der Fugenflanken relativ zueinander) folgende Maße nicht überschreiten: 40 bei Bewegungen (z. B. Setzungen) ausschließlich senkrecht zur Abdichtungsebene; 7
8 30 bei Bewegungen (z. B. Dehnungen) ausschließlich parallel zur Abdichtungsebene, jedoch nur 10, wenn auch Scherung in Abdichtungsebene auftritt; 25 bei einer Kombination von Setzung und Dehnung, jedoch nur 10, wenn auch Scherung in Abdichtungsebene auftritt; 10 bei einer Kombination beider Bewegungsarten für Abdichtungen mit nackten Bitumenbahnen und Metallbändern nach DIN : und bei mit Metallbändern verstärkten Abdichtungen nach Abdichtungen über Fugen Typ I, deren Bewegungen die Maße nach und überschreiten, sind grundsätzlich mit Hilfe von Flanschkonstruktionen nach DIN , erforderlichenfalls in Doppelausführung 1), herzustellen Abdichtungen über Fugen Typ II sind unabhängig von dem Maß der Fugenbewegungen bei Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser und bei Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen nach 7.3.2; bei Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser nach auszuführen. 7.2 Abdichtungen gegen Bodenfeuchte Fugen Typ I mit Bewegungen bis 5 Bei Flächenabdichtungen aus Bitumenwerkstoffen sind die Abdichtungen über den Fugen durch mindestens eine Lage Bitumen-Dichtungs- oder Schweißbahnen, 300 breit, mit Gewebe- oder Polyestervlieseinlage zu verstärken. Bei Flächenabdichtungen aus Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) erfolgt die Abdichtung über Fugen mit bitumenverträglichen Fugenbändern aus Kunststoff-Dichtungsbahnen, die eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB) besitzen. Die Stoßverbindungen der Fugenbänder sind je nach Werkstoff in Fügetechnik nach DIN : , 7.4, auszuführen. Bei Flächenabdichtungen aus Bitumen-KSK-Bahnen ist die Abdichtung über den Fugen durch einen zusätzlichen, mindestens 300 breiten Streifen aus Bitumen-KSK-Bahn zu verstärken. Bei Flächenabdichtungen aus lose verlegten Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsbahnen dürfen die Abdichtungen ohne weitere Verstärkung über den Fugen durchgezogen werden Fugen Typ I mit Bewegungen über 5 Die Abdichtung mit Bahnen über den Fugen ist nach auszuführen. Bei Abdichtungen mit Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) sind Sonderkonstruktionen erforderlich. 1) Siehe DIN : ,
9 7.2.3 Fugen Typ II Die Abdichtung mit Bahnen über den Fugen ist nach auszuführen. 7.3 Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen Fugen Typ I Allgemeines Die Abdichtung über der Fuge ist nötigenfalls durch geeignete Maßnahmen (z. B. Stützbleche) zu verstärken, um das Einsinken der Abdichtung in den Fugenspalt zu verhindern Fugen Typ I mit Bewegungen bis 5 Abdichtungen nach DIN : , bis (Abdichtung mit Bahnen, mäßige Beanspruchung) und bis (Abdichtungen mit Bahnen, hohe Beanspruchung), sind über der Fuge durchzuführen. Erforderlichenfalls sind Schleppstreifen von mindestens 100 Breite unter der Abdichtung anzuordnen. Der Schleppstreifen darf bei loser Verlegung entfallen, wenn zwischen Abdichtung und Untergrund eine wirksame Trennschicht (z. B. mit Stoffen nach DIN : , 5.2 und 5.3) angeordnet ist. Verklebte Abdichtungen sind zusätzlich mit einer Verstärkung des gleichen Bahnenmaterials, mindestens 300 breit, zu versehen. Abdichtungen nach DIN : , und (Abdichtungen mit Asphaltmastix), sind über der Fuge zu unterbrechen und bei mäßiger Beanspruchung durch mindestens eine, bei hoher Beanspruchung mindestens zwei 500 breite Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlies- oder Gewebeeinlage zu ersetzen. Über der Fuge ist zusätzlich ein mindestens 100 breiter Schleppstreifen anzuordnen. In der Gussasphaltschicht ist die Fuge zu vergießen. Auf Abdichtungen nach DIN : , (Abdichtungen mit Bitumenschweißbahnen in Verbindung mit Gussasphalt), ist die Abdichtung über der Bauwerksfuge durch eine zweite Lage desselben Bahnentyps, breit, zu verstärken. Die Gussasphaltschicht darf ohne Unterbrechung durchgezogen werden. Abdichtungen nach DIN : , (Abdichtung mit KMB), sind nach auszuführen Fugen mit Bewegungen über 5 Bei Flächenabdichtungen aus Bitumenwerkstoffen sind die Abdichtungen über den Fugen durchzuziehen und je nach Art der verwendeten Bitumenbahn zu verstärken. Die Verstärkung kann aus ein oder zwei mindestens 300 breiten Streifen aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage nach DIN : , Tabelle 4; Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen, bitumenverträglich, nach DIN : , Tabelle 5, mindestens 1,5 dick, bestehen. Bei Abdichtungen mit nackten Bitumenbahnen nach DIN : , 8.3.1, können auch Verstärkungen aus Kupferband, mindestens 0,1 dick, 9
10 oder Edelstahlband, mindestens 0,05 dick verwendet werden. Erforderlichenfalls sind Schleppstreifen von mindestens 200 Breite unter der Abdichtung anzuordnen. Bei verklebten Flächenabdichtungen nach DIN : , und 8.3.6, ist sinngemäß zu verfahren. Die Verstärkungsstreifen sind so anzuordnen, dass sie voneinander jeweils durch eine Abdichtungslage oder durch eine zusätzliche Lage (Zulage) getrennt sind. Werden Metallbänder an den Außenseiten der Abdichtung angeordnet, so sind sie jeweils durch eine weitere Zulage zu schützen. Bei Flächenabdichtungen aus lose verlegten Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsbahnen sind die Abdichtungen über den Fugen durchzuziehen, wobei die Bahnen im Fugenbereich zu unterstützen sind. Diese Unterstützung kann vorgenoen werden z. B. bei Bewegungen überwiegend parallel zur Abdichtungsebene durch etwa 0,5 dicke und etwa 200 breite kunststoffbeschichtete Bleche, die erforderlichenfalls auf einer Seite der Fuge an der Abdichtungsunterlage befestigt sein dürfen, oder durch einzubetonierende, außen liegende Fugenbänder. Bei Flächenabdichtungen aus Bitumen-KSK-Bahnen ist die Abdichtung über den Fugen durch zwei zusätzliche, mindestens je 300 breite Streifen aus Bitumen-KSK-Bahn zu verstärken, wobei jeweils ein Streifen oberhalb und unterhalb der eigentlichen Flächenabdichtung anzuordnen ist. Bei Abdichtungen mit Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) sind Sonderkonstruktionen erforderlich. Ausführungen nach können ebenfalls verwendet werden. Bei Flächenabdichtungen nach DIN : , 8.3.6, und 8.3.8, ist die Abdichtung über den Fugen nach auszuführen Fugen Typ II Unter Berücksichtigung der Größe und Häufigkeit der Fugenbewegungen sowie der Art der Wasserbeanspruchung und der Nutzung des Bauwerkes ist die Art der Abdichtung im Einzelfall festzulegen, z. B. durch Unterbrechen der Flächenabdichtung und schlaufenartige Anordnung geeigneter Abdichtungsstoffe bzw. Anordnung von Fugenbändern mit Einklebeflansch, mit Hilfe vorgefertigter Fugenkonstruktionen mit integrierten Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsprofilen oder mit Hilfe von Losund Festflanschkonstruktionen und Einbau von Fugenbändern. 7.4 Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser Fugen Typ I Von außen drückendes Wasser Die Flächenabdichtung ist über den Fugen durchzuziehen und durch mindestens zwei, mindestens 300 breite Streifen zu verstärken, die bestehen können aus Kupferband, mindestens 0,2 dick, 10
11 Edelstahlband, mindestens 0,05 dick, oder Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsbahnen, mindestens 2,0 dick. Für die Anzahl, die Größe und die Anordnung der Verstärkungen sowie die Fugenkaern gilt Tabelle 1. Werden nur zwei Verstärkungsstreifen eingebaut, so müssen sie ier aus Metallband bestehen, an den Außenseiten der Abdichtungen angeordnet und jeweils durch eine Zulage aus Bitumenbahnen geschützt werden. Weitere Verstärkungsstreifen dürfen auch aus Kunststoff-Dichtungsbahnen bestehen. Ihre Dicke muss den für die Flächenabdichtung verwendeten Kunststoffbahnen in Abhängigkeit von der Eintauchtiefe nach DIN entsprechen. Bei Flächenabdichtungen aus lose verlegten Kunststoff-Dichtungsbahnen sind die Abdichtungen über den Fugen mit außen liegenden, 4-stegigen Fugenbändern, die mit der Abdichtung zu verschweißen sind, zu verstärken und zu unterstützen Zeitweise aufstauendes Sickerwasser; Bewegungen bis 5 Abdichtungen nach DIN : , 9.2 und 9.3 (Abdichtungen mit Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen), sind über der Fuge durchzuziehen und durch eine Zulage desselben Bahnentyps, mindestens 500 breit, zu verstärken. Abdichtungen nach DIN : , 9.4 (Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen), sind über den Fugen ebenfalls durchzuziehen und im Fugenbereich durch einen Streifen aus Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage, mindestens 500 breit, zu verstärken. Abdichtungen nach DIN : , 9.1 (Abdichtungen mit KMB), sind nach auszuführen Zeitweise aufstauendes Sickerwasser; Bewegungen über 5 Die Abdichtung über den Fugen ist nach auszuführen Fugen Typ II Die Abdichtung über den Fugen ist grundsätzlich mit Sonderkonstruktionen, z. B. mit Los- und Festflanschkonstruktionen nach DIN , erforderlichenfalls in Doppelausführung, herzustellen. Tabelle 1 Verstärkungsstreifen und Fugenkaern für Fugen Typ I (bei Abdichtungen nach ) Bewegung zur Abdichtungsebene ausschließlich Kombinierte Bewegung Verstärkungsstreifen Fugenkaer in waagerechten und schwach geneigten Flächen Zeile Nr. senkrecht parallel Anzahl Breite Breite a Tiefe bis bis 80 a Gesamtbreite einschließlich Fugenbreite 11
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