Informationsblatt der Gemeinde Weißdorf
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- Kristin Stieber
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1 Informationsblatt der Gemeinde Weißdorf Amtliches Bekanntmachungsorgan Nr. 10 der Gemeinde Freitag, 23. Weißdorf Oktober Mitteilungen Berichte 2009 Anzeigen Verantwortlich für alle Veröffentlichungen, außer kirchlichen Nachrichten, Vereinsnachrichten und Anzeigen: Gemeinde Weißdorf - Ansprechpartner: Frau Helgerth Nächste Ausgabe: Ende September Anzeigenschluss am: Nr August 2017 Amtliche Bekanntmachungen Bevölkerungsstand Am Stichtag lautet der Bevölkerungsstand der Gemeinde Weißdorf: (Vergleich ) Gesamteinwohnerzahl: Davon Hauptwohnsitze: Nebenwohnsitze Betrieb von Rasenmähern Nach den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen nur noch in der Zeit von Uhr betrieben werden. Der Betrieb von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen ist nicht erlaubt. Fundsachen Beim Fundamt im Rathaus in Sparneck wurde 2 Regenschirme 1 Jacke 1 Trinkflasche abgegeben. Die Fundgegenstände können von den rechtmäßigen Eigentümern während der allgemeinen Dienststunden abgeholt werden. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Es wurde festgestellt, dass bei verschiedenen Grundstücken, insbesondere in Neubaugebieten, die Äste von Bäumen und Sträuchern in den Verkehrsraum hineinragen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass über dem Fahrbahnbereich ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 m und im Gehwegbereich ein solches von 2,50 m vorhanden sein muss. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, ihrer Verpflichtung gemäß dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz nachzukommen und ihre Sträucher zurück zu schneiden. Bei Nichtbeachtung müsste eine Ersatzvornahme angeordnet werden. Wir hoffen jedoch, dass es solcher Maßnahmen nicht bedarf.
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6 Bekanntmachung Einladung zur Grenzbegehung der Gemeinde Weißdorf gemäß Art. 12 Abmarkungsgesetz (AbmG) Die diesjährige Grenzbegehung der Gemeinde Weißdorf findet am statt. Samstag, den um Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz an der Staatsstraße 2176 zwischen Benk und Kirchenlamitz Turnusgemäß wird in diesem Jahr der Abschnitt 3 begangen. Die Tour geht ab der Flur Hallersteiner Forst nach Wulmersreuth. Eingeladen sind alle Feldgeschworenen der Gemeinde Weißdorf, Gemeinderäte und die angrenzenden Grundstückseigentümer. Im Übrigen kann sich jedermann, der interessiert ist, an der Grenzbegehung beteiligen. Wasserfestes Schuhwerk sowie wetterfeste Kleidung wird den Teilnehmern empfohlen. Weißdorf, den Gemeinde Weißdorf Hain 1. Bürgermeister Selbstbestimmtes Wohnen und Leben mit intelligenter Technik Selbstbestimmtes Wohnen ist für viele ältere Personen und Menschen mit Einschränkungen ein wichtiges Thema. Aber auch für junge Leute spielt vorausschauendes Bauen eine Rolle, um im Alter in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die GesundheitsregionPlus Stadt und Landkreis Hof lädt alle Interessierten herzlich zu einem Vortrag Technik schafft Sicherheit selbstbestimmt Wohnen und Leben mit intelligenter Technik am Donnerstag, 14. September, Uhr, in die HFO Telecom, Ziegeleistr. 2, Oberkotzau, ein. Um vorherige Anmeldung per Mail an gesundheitsregionenplus@landkreis-hof.de oder unter Tel.- Nr / wird gebeten. Hof, Landratsamt Hof Pressestelle
7 Termine Sa Uhr Haxenessen Sommerhut Fischereiverein So Uhr Pokalfischern Sommerhut Fischereiverein Sa Uhr Vereinsmeisterschaft Modell-Luftsportgruppe Sa Uhr Gemeindefahrt nach Coburg Kirchengemeinde Weißdorf Fr Uhr Wellfleisch im Sportheim TuS Weißdorf Sa Uhr Kirchweih Sportheim TuS Weißdorf Sa Uhr Vereinsmeisterschaft (Ausweichtermin) Modell-Luftsportgruppe Mo Uhr Kerwaessen FF Wulmersreuth Sa Uhr Weinfest Schrebergartenverein Kirchliche Nachrichten Gottesdienste in St. Maria So. n. Tr. 9:00 Gottesdienst Lekt. Gerisch So. n. Tr. 9:00 Gottesdienst Präd. Hoechstetter Di 8:30 Schulanfangs-Gottesdienst für Grundschule Weißdorf und Sparneck in Sparneck Pfr. Scheirich So. n. Tr. 10:00 Kirchweih-Gottesdienst mit Abendmahl Präd. Böhm So. n. Tr. 10:00 Gottesdienst Präd. Köhn Termine Sa, : 7h ca. 19h Gemeindefahrt zur Landesausstellung auf der Veste Coburg und ins Tropenhaus Klein-Eden in Kleintettau über Lichtenberg zurück nach Weißdorf Do, : 19.30h KV-Sitzung, Gemeindehaus Sa, : 14.30h Gemeindetreff, Gemeindehaus Kindergottesdienst: Nach den Sommerferien Wiederbeginn schon am: (10h im Gemeindehaus) CVJM: dienstags, ab 20h im UG des Gemeindehauses Gottesdienste und Termine der Katholischen Kirchengemeinde Sparneck Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck der Kirchenbus fährt in beide Richtungen Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit H. Häußinger Andacht und Abmarsch zur Fußwallfahrt nach Marienweiher ab kath. Kirche in Münchberg der Kleinbus fährt um 5.40 Uhr ab kath. Kirche Sparneck 5.45 Uhr ab Zell, St. Heinrich Wallfahrergottesdienst in der Basilika Marienweiher der Kirchenbus fährt um 9.15 Uhr Bug und Weißdorf um 9.25 Uhr Sparneck, Mühlteichplatz um 9.35 Uhr Zell, St. Heinrich Wallfahrerandacht in der Basilika Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich es fährt kein Kirchenbus!! Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrsaal, Zell Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck der Kirchenbus fährt in beide Richtungen
8 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck Eucharistiefeier zum Seniorennachmittag in Sparneck anschl. Kaffee und Kuchen im Pfarrheim danach Gehirnjogging als Gedächtnistraining - Leitung: Kurt Häußinger der Kirchenbus fährt in beide Richtungen Festgottesdienst 60 Jahre Kath. Kirche Maria Helferin der Christen in Sparneck mit H.H. Weihbischof Herwig Gössl aus Bamberg für den gesamten Seelsorgebereich St. Heinrich danach Agape am Kirchplatz der Kirchenbus fährt in beide Richtungen keine Seniorengymnastik!!! Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich der Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit H. Häußinger Wortgottesfeier mit Kommunionspendung in Sparneck der Kirchenbus fährt in beide Richtungen
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10 Weißdorf-Sparneck Schulhaus 1 Weißdorf und Postanschrift: Christian-Seidel-Str.4, Weißdorf, Tel.: , Fax: , verwaltung@gs-weissdorf-sparneck.de Schulhaus 2 Sparneck: Weißdorfer Str. 21, Sparneck, Tel.: Beginn des Schuljahres 2017/2018 Das neue Schuljahr beginnt an der Grundschule Weißdorf-Sparneck am Dienstag, 12. September 2017 Die Schülerinnen und Schüler der neuen 1. Klasse treffen sich um 8.15 Uhr in der Kirche. Die Schüler der Klassen treffen sich um 8.00 Uhr in der Pausenhalle Sparneck und nehmen dann um 8.30 Uhr am Schulanfangsgottesdienst teil. Alle Schulkinder aus Weißdorf fahren mit dem Bus nach Sparneck, um dort am gemeinsamen Anfangsgottesdienst und an der Einschulungsfeier teilzunehmen. Der Unterricht am ersten Schultag endet in beiden Schulhäusern um Uhr. Die Abfahrtszeiten der Schulbusse am Morgen richten sich nach denen im vergangenen Schuljahr; sie können der folgenden Aufstellung entnommen werden. Bus der Firma Laube: Albertsreuth Benk Bärlas Bug Wulmersreuth Weißdorf Sparneck Waldsteinblick Reinersreuth Münchberger Str. (Seite Bushäuschen) Stockenroth Sparneck Peuntstraße Weißdorf Schule Sparneck Schule 6.50 Uhr 6.52 Uhr 7.00 Uhr 7.05 Uhr 7.10 Uhr 7.15 Uhr 7.20 Uhr 7.25 Uhr 7.30 Uhr 7.35 Uhr 7.40 Uhr 7.45 Uhr 7.55 Uhr
11 Hinweise zur Schülerbeförderung Am 12. September beginnt das neue Schuljahr. Viele Schülerinnen und Schüler können sich nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges dann wieder kostenlos befördern lassen. Die nachstehenden Hinweise gelten für die Beförderung zu weiterführenden Schulen, wie z.b. Realschulen, Wirtschaftsschulen oder Gymnasien. Dabei gelten zwei wichtige Grundsätze: Nur wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist, wird ganz oder teilweise kostenfrei befördert. Die kostenfreie Beförderung erfolgt grundsätzlich nur mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Ausnahmen, beispielsweise die Beförderung mit Privat-PKW, sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Landkreis setzt dort eigene Schulbusse ein, wo kein zeitgerechtes öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist. Im kommenden Schuljahr wird dies auf folgenden Strecken geschehen: Schübelhammer Schwarzenbach am Wald Götzmannsgrün Schwarzenbach an der Saale Edlendorf Schotteneinzel Münchberg - Sauerhof Wer mit Bus oder Bahn zur Schule fährt, braucht eine Schülerfahrkarte. Vollzeitschüler der Jahrgangsstufe 5 und Neuanmeldungen der Jahrgangsstufen 6 bis 10 mit Anspruch auf kostenlose Beförderung erhalten die Fahrkarte aufgrund der von ihnen bereits ausgefüllten Anträge am ersten Schultag über die Schule (die öffentlichen Verkehrsmittel können am ersten Schultag bei der Hinfahrt ohne Vorzeigen eines Fahrscheines benützt werden). Vollzeitschüler der Jahrgangsstufe 6 bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 mit Anspruch auf kostenlose Beförderung erhalten die Fahrkarte teilweise schon vor Ferienbeginn über die Schule ausgehändigt. Sollten die Fahrkarten erst zu Schulbeginn ausgegeben werden, können die öffentlichen Verkehrsmittel auch hier am ersten Schultag bei der Hinfahrt ohne Vorzeigen eines Fahrscheines benützt werden. Vollzeitschüler ab Jahrgangsstufe 11 sowie Teilzeitschüler haben ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung der von ihnen verauslagten Fahrtkosten. Dies gilt allerdings n u r, wenn die Familienbelastungsgrenze von derzeit 420 Euro (ab SJ 17/ Euro) überschritten wird und nur für den diese Grenze übersteigenden Betrag. Eine volle Rückerstattung kann erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Eltern im Monat August vor Unterrichtsbeginn Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder hatten oder aber ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II) oder vergleichbare Leistungen bestand. Eine teilweise Rückerstattung ist möglich, wenn diese Voraussetzungen ab einem späteren Zeitpunkt vorlagen. Diese Schüler müssen, wenn sie anspruchsberechtigt sind, für die Benutzung der notwendigen öffentlichen Verkehrsmittel die Fahrkarten selbst kaufen. Dabei ist ganz wichtig, darauf zu achten, dass jeweils die kostengünstigste Fahrkarte (z.b. Schülermonats- bzw. wochenkarte, Mehrfahrtenkarte, Bahn-Card.) gekauft wird. N a c h Schuljahresende (bis spätestens 31. Oktober) können diese Schüler unter Vorlage der Fahrkarten beim Landratsamt einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen. In Ausnahmefällen kann auch auf besonderen Antrag, wenn die Familienbelastung von derzeit 420 Euro (ab SJ 17/ Euro) nicht angerechnet werden muss, bereits zum Schuljahresbeginn eine für den/die Schüler/in kostenfreie Fahrkarte ausgehändigt werden (gilt nicht für alle Schulformen und klassen). Wer im Landkreis Hof wohnt, kann sich für weitere Informationen gern an Frau Busch (Zimmer 228, Tel /57-253) oder Herrn Gottwald (Zimmer 228, Tel /57-252) wenden. Eltern und Schüler, die in der kreisfreien Stadt Hof wohnen, wenden sich bei Fragen bitte an die Stadtverwaltung, Herrn Wellhöfer (Tel / ). Landratsamt Hof, Pressestelle Hof,
12 Das KINDERKINO Weißdorf bringt wieder Filme! Alle sind herzlich willkommen. Das Kommunale Kinderkino in Zusammenarbeit mit dem Kinderfilmring Landkreis Hof geht in eine neue Runde. Die Filmvorführungen finden im Rathaussaal Weißdorf, Schwarzenbacher Str. 6, statt. Nachstehend das aktuelle Filmprogramm: So , 15 Uhr Paddington empf. ab 8 Jahre So , Uhr Mullewapp - eine schöne Schweinerei empf. ab 5 Jahre So , Uhr Rico, Oskar und das Herzgebreche empf. ab 8 Jahre So , Louis & Luca und die Schneemaschine empf. ab 6 Jahre
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Integrierte GesamtSchule / RealSchulePlus Betzdorf-Kirchen Kirchener Straße 64 57518 Betzdorf 02741/24056 Fax 02741/23993 Jahnstraße 2 57548 Kirchen 02741/932080 Fax 02741/932082 igsbetzdorfkirchen-sekretariat@t-online.de
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Wangerooge Fahrplan 2016
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Wangerooge Fahrplan 2015 Fahrzeit Tidebus 50 Minuten, Schiff und Inselbahn ca. 90 Minuten.
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Kur- und Nationalparkgemeinde Bad Gastein Karl-Heinrich-Waggerlstraße 29 5640 Bad Gastein Tel.: 06434-3744 Fax: 06434-3744-33 E-Mail: gemeinde@bad-gastein.at Homepage: www.bad-gastein.at Amtsleitung Sachbearbeiterin:
Böckingen St. Kilian mit St. Maria Nordheim
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