Vom 9. Mai In 3 Abs. 1 Satz 5 wird das Wort erhält ersetzt durch die Worte wird ergänzt durch ersetzt.
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- Liese Fürst
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1 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und sordnung für den Bachelorstudiengang Logopädie der Medizinischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg (StPO/Logo) Vom 9. Mai 04 Aufgrund von Art. Abs. in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 und Art. 6 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: Die Studien- und sordnung für den Bachelorstudiengang Logopädie der Medizinischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg vom. Oktober 0, geändert durch Satzung vom 4. Mai 0, wird wie folgt geändert:. In Abs. wird nach den Worten im Jahr der das Wort beabsichtigten eingefügt, das Wort Studiengangs wird ersetzt durch das Wort Studiums.. In Abs. Satz wird das Wort erhält ersetzt durch die Worte wird ergänzt durch ersetzt.. 6 wird wie folgt geändert: a) In Abs. Satz 4 wird nach den Worten es sei denn, die das Wort Studierende gestrichen. b) Abs. erhält folgende neue Fassung: () Die Frist nach Abs. verlängert sich um die Inanspruchnahme der Schutzfristen entsprechend den, 4, 6 und 8 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 0. Juni 00 (BGBl. I S. 8) in der jeweils geltenden Fassung sowie entsprechend den Fristen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) vom. Dezember 006 (BGBl. I S. 748) in der jeweils geltenden Fassung. c) In Abs. Satz Halbs. werden die Worte diese oder dieser gestrichen, das Wort verlangen wird ersetzt durch die Worte verlangt werden Abs. wird wie folgt geändert: a) Nach Satz wird folgender neuer Satz eingefügt: Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen wenigstens eines Professorin oder Professor der Medizinischen Fakultät sein muss. b) Die bisherigen Sätze und werden zu Sätzen und 4.
2 c) Satz (neu) erhält folgende neue Fassung: Mindestens zwei der Mitglieder des sausschusses müssen als Lehrende an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie in Erlangen tätig sein.. wird wie folgt geändert: a) Abs. erhält folgende neue Fassung: () Die Studierenden melden sich für die en der Pflichtmodule, der Wahlpflichtmodule und der Wahlmodule gemäß der Anlage an. b) Abs. wird wie folgt geändert: aa) In Satz wird die Zahl 7 durch die Zahl 6 sowie die Zahl 0 durch die Zahl ersetzt. bb) In Satz werden die Worte Abs. und ersetzt durch die Worte. 6. Abs. Satz 4 wird ersatzlos gestrichen; der bisherige Satz wird zu Satz Nach wird folgender neuer 4 eingefügt: 4 Anwesenheitspflicht () Für entsprechend in der jeweiligen Modulbeschreibung gekennzeichnete Lehrveranstaltungen, in denen das Qualifikationsziel nicht anders als über die regelmäßige Teilnahme erreicht werden kann, kann als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bzw. für den Erwerb der Studienleistung eine Anwesenheitspflicht vorgesehen werden. Eine Teilnahmeverpflichtung ist dann zulässig, wenn die Anwesenheit der bzw. des Einzelnen für den fachspezifischen Kompetenzerwerb aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich ist, der fachspezifische Kompetenzerwerb der bzw. des Einzelnen von der Anwesenheit der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer abhängt, nur durch die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erreicht werden kann oder zur Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich ist. () Die Teilnahme ist dann regelmäßig, wenn in einer Lehrveranstaltung nicht mehr als v. H. der Unterrichtszeit versäumt werden. Werden zwischen mehr als v. H. bis höchstens 0 v. H. der Unterrichtszeit versäumt, kann die oder der Lehrende der oder dem Studierenden anbieten, eine zur Erfüllung des Erfordernisses der regelmäßigen Teilnahme kompetenzorientiert ausgestaltete Ersatzleistung zu erbringen; werden in diesem Fall keine Ersatzleistungen angeboten oder angebotene Ersatzleistungen von der oder dem Studierenden nicht erfüllt, so ist die Teilnahme nicht regelmäßig. Werden insgesamt mehr als 0 v. H. der Unterrichtszeit versäumt, ist die Lehrveranstaltung erneut zu belegen. 4 Bei der Ermittlung des Umfangs der Fehlzeiten sich ergebende Nachkommastellen sind zu Gunsten der Studierenden zu runden. () Im Rahmen von Exkursionen, Praktika und Blockseminaren ist abweichend von Abs. die Teilnahme nur dann regelmäßig, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht
3 wurden. Für glaubhaft gemachte, nicht von der oder dem Studierenden zu vertretende Fehlzeiten im Umfang von bis zu v. H. der Unterrichtszeit sind der oder dem Studierenden zur Erfüllung des Erfordernisses der regelmäßigen Teilnahme angemessene kompetenzorientiert ausgestaltete Ersatzleistungen anzubieten. Werden mehr als v. H. der Unterrichtszeit versäumt, so ist die Veranstaltung erneut zu belegen. 4 Bei der Ermittlung des Umfangs der Fehlzeiten sich ergebende Nachkommastellen sind zu Gunsten der Studierenden zu runden. (4) Die Anwesenheit wird in den jeweiligen Lehrveranstaltungen mittels einer Teilnahmeliste, in die die oder der Studierende seinen oder ihren eigenen Namen samt Unterschrift einträgt, oder auf vergleichbare Weise festgestellt. 8. Die bisherigen 4 bis werden zu bis. 9. Abs. (neu) wird wie folgt geändert: a) Das Wort ist wird durch das Wort kann ersetzt. b) Nach den Worten auf Antrag einer wird das Wort Studierenden gestrichen. c) Die Worte oder von Amts wegen anzuordnen werden ersetzt durch die Worte angeordnet werden.. 6 (neu) wird wie folgt geändert: a) In Satz erhält der Klammerzusatz folgende neue Fassung: (Hausarbeiten, Referate und Präsentationen) b) In Satz werden nach den Worten 8 Abs. und ein Komma, sowie die Worte für praktische en 9 eingefügt.. 7 Abs. (neu) wird wie folgt geändert: a) In Satz wird wie folgt geändert: aa) Nach den Worten grundsätzlich von einer wird das Wort Prüfenden gestrichen. bb) Nach den Worten einem Prüfenden, werden die Worte die oder eingefügt. b) In Satz werden nach den Worten so ist sie einer die Worte zweiten Prüfenden gestrichen. c) In Satz Halbs. werden die Worte 9 Abs. ersetzt durch die Worte 0 Abs... 8 (neu) wird wie folgt geändert: a) Abs. wird wie folgt geändert:
4 aa) In Satz wird die Zahl 9 durch die Zahl 0 ersetzt. bb) In Satz werden die Worte 9 Abs. Satz durch die Worte 0 Abs. Satz ersetzt. b) In Abs. Satz wird nach den Worten in das aufzunehmen das Wort ist durch das Wort sind ersetzt.. 0 (neu) wird wie folgt geändert: a) In Abs. Satz Halbsatz werden die Worte Abs. ersetzt durch die Worte Abs.. b) In Abs. Satz werden die Worte Abs. 4 Satz ersetzt durch die Worte 7 Abs. Satz. 4. (neu) wird wie folgt geändert: a) Abs. wird wie folgt geändert: aa) In Satz 6 Halbsatz wird die Zahl ersetzt durch die Zahl. bb) In Satz 8 werden das Wort Erziehungsurlaub durch das Wort Elternzeit sowie die Zahl 7 durch die Zahl 6 ersetzt. b) In Abs. Satz wird die Zahl 7 ersetzt durch die Zahl 6.. (neu) wird wie folgt geändert: a) In Abs. werden die Worte einen Studiengang ersetzt durch die Worte den Bachelorstudiengang. b) In Abs. Satz wird nach den Worten werden von der das Wort Vorsitzenden gestrichen. 6. In Abs. Satz (neu) wird nach dem Wort Die das Wort Vorsitzende gestrichen (neu) wird wie folgt geändert: a) In Abs. wird nach dem Wort Der das Wort Studierenden gestrichen. b) Abs. 4 Satz wird wie folgt geändert: aa) Nach dem Wort einzuziehen wird ein Komma eingefügt. bb) Das Wort und wird gestrichen. 4
5 cc) Nach dem Wort gegebenenfalls wird das Wort ist, nach dem Wort neue das Wort Urkunde eingefügt Abs. (neu) wird wie folgt geändert: a) In Satz werden nach den Worten Grundlagen- und Orientierungsprüfung die Worte sowie der Bachelorprüfung und den Modulprüfungen, aus denen die Bachelorprüfung besteht eingefügt. b) Satz erhält folgende neue Fassung: Zu versagen ist die Zulassung, wenn die oder der Studierende. die Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder die Bachelorprüfung im selben oder in einem verwandten Studiengang endgültig nicht bestanden hat. unter Verlust des sanspruches exmatrikuliert worden ist, oder im Falle des Moduls Bachelorarbeit die Voraussetzungen des Abs. nicht erfüllt. 9. In 9 (neu) wird die Zahl 7 durch die Zahl 8 ersetzt (neu) wird wie folgt geändert: a) In Abs. Satz wird nach den Worten auf Antrag der werden die Worte Kandidatin oder des Kandidaten durch die Worte der oder des Studierenden ersetzt. b) In Abs. wird die Zahl 7 durch die Zahl 8 ersetzt.. (neu) wird wie folgt geändert: a) Nach Abs. wird folgender neuer Abs. eingefügt: () Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Module im Umfang von ECTS-Punkten erfolgreich abgeschlossen wurden. b) Die bisherigen Abs. bis 9 werden zu Abs. 9 werden zu Abs. bis. c) In Abs. (neu) wird nach den Worten Mitglied der Universität Erlangen- Nürnberg werden die Worte oder als im Bachelorstudiengang als prüfungsberechtigte Lehrende an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie in Erlangen tätig eingefügt. d) Abs. 4 (neu) wird wie folgt geändert: aa) Satz wird wie folgt geändert: () Das Wort Studierenden wird ersetzt durch die Worte oder der Studierende. () Das Wort sorgen wird ersetzt durch das Wort sorgt.
6 () Das Wort erhalten wird ersetzt durch das Wort erhält. bb) Satz wird wie folgt geändert: () Nach den Worten Betreuer zu, die werden die Worte oder der eingefügt. () Das Wort stellen wird ersetzt durch das Wort stellt. e) In Abs. 6 Satz (neu) wird nach dem Wort Wird das Wort sie ersetzt durch die Worte die Arbeit. f) Abs. 7 und 8 (neu) erhalten folgende neue Fassung: (7) Die Bachelorarbeit wird in der Regel von der Betreuerin oder dem Betreuer beurteilt. Wird die Bachelorarbeit mit "sehr gut oder nicht ausreichend bewertet, wird sie von einer oder einem weiteren, von der oder dem Vorsitzenden des sausschusses bestellten, Prüfenden beurteilt. (8) Die Arbeit ist angenommen, wenn sie mit wenigstens ausreichend beurteilt ist. Sie ist abgelehnt, wenn sie mit nicht ausreichend bewertet ist. Im Falle der Bewertung durch zwei Prüfende ist die Arbeit abgelehnt, wenn sie in beiden Gutachten mit nicht ausreichend bewertet wurde. 4 Weichen im Falle von zwei Gutachten die Bewertungen um nicht mehr als zwei Notenstufen voneinander ab, so ist die Note der Arbeit das arithmetische Mittel der Noten beider Gutachten; dabei wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt. Weichen im Falle von zwei Gutachten die Bewertungen um mehr als zwei Notenstufen voneinander ab oder bewertet ein Gutachten die Arbeit mit nicht ausreichend, bestellt die oder der Vorsitzende des sausschusses eine Drittgutachterin oder einen Drittgutachter. 6 Bewertet diese oder dieser die Arbeit als nicht ausreichend, ist sie abgelehnt; anderenfalls entscheidet der sausschuss unter Berücksichtigung der eingeholten Gutachten über die Annahme der Arbeit und setzt die Note gemäß 9 Abs. fest. 6
7 . Die Tabelle in der Anlage erhält folgende neue Fassung: Modul -Nr. 4 Modulbezeichnung Medizinischlogopädische Aspekte I Medizinisch - logopädische Aspekte II Spezifische Methoden der Logopädie, Schwerpunkt Pädiatrie Spezifische Methoden der Logopädie, Schwerpunkt Neurologie SWS Lehrveranstaltung ECTS Sem Sem. Sem Sem Sem. Sem. Sem V Ü P S ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS ECTS Pädiatrie Phoniatrie/HNO I Phoniatrie/HNO II Neurologie Aphasiologie Phoniatrie/HNO III Psychiatrie (Erwachsenen- u., Gerontopsychiatrie) Phoniatrie IV 7, Kinder-Jugendpsychiatrie Medizinische Statistik Orofaziale Störungen Phonetisch-phonologische Störungen Semantisch-lexikalische Störungen Störungen des Sprachverständnisses Morphosyntaktische Störungen Anamnese, Diagnostik, Intervention 4, Gesprächsführung: Elternberatung, Aphasie 4 Sprechapraxie Dysarthrie Dysphagie Anamnese, Diagnostik, Intervention im Bereich Neurologie 7 Art und Umfang der / Studienleistung / Multiple Choice / Multiple Choice Portfolio: ( Min.) SL: Präsentation (0 Min.) Portfolio: SL: Präsentation (0 Min.) Gewichtu ng 7
8 6 7 8 Spezifische Methoden der Logopädie - Schwerpunkt Stimme Spezifische Methoden der Logopädie: Schwerpunkt Redeflussstörung Spezielle Aspekte der Logopädie I Spezielle Aspekte der Logopädie II 9 Basismodul Praxis Aufbaumodul Praxis I Aufbaumodul Praxis II Vertiefungsmodul Praxis I Stimmstörungen Laryngektomie Anamnese, Diagnostik, Intervention, 9 Gesprächsführung Redeflussstörungen bei Kindern Redeflussstörungen bei Erwachsenen Anamnese, Diagnostik, Intervention, 8 Gesprächsführung Auditive Wahrnehmungsstörungen Cerebralparesen, Lippen-Kiefer-Gaumen Spalten, Therapie Hörstörungen (CI) Regulationsstörungen / Mund-, Ess- und Trinktherapie Vertiefung SES LRS SL: mündliche ( Minuten) SL: mündliche ( Minuten) Geistige Behinderung Kindergarten-Praktikum, SL: Praktikumsbericht Hospitationen 4, Praktikum Neurologie Portfolio: Therapie + SL: Praktikumsbericht 6 6 Ausbildungssupervision PL: Praktische Hospitationen Therapie + 9 Ausbildungssupervision PL: Praktische Hospitation Hospitation Therapie + Ausbildungssupervision 6 6, Stimmbildung / Sprecherziehung, PL: Praktische 8
9 4 Vertiefungsmodul Praxis II Praxismodul ausgewählter Störungsbilder Bezugswissenschaft en der Logopädie 6 Geriatrie 7 Gender and Diversity 8 Recht, Organisation und Professionalisierung Hospitation Portfolio: Therapie + SL: Praktikumsbericht 8 8 Ausbildungssupervision PL: Praktische Außenpraktikum 6 Ambulanzen Therapie Portfolio: Ausbildungssupervision PL: Praktische Hospitation Praktikum Gehörlosenschule SL: Examen Waldkrankenhaus Projekt (Staatsexamen) 4 Linguistik I Linguistik II Psychologie I Pädagogik Einführen in das wissenschaftliche Arbeiten Logopädie als Profession Linguistik III Psychologie II Soziologie Medizinische Grundlagen der Geriatrie Gender Studies und Gesundheitswesen Prävention und Rehabilitation im Gesundheitswesen Integration und Teilhabe des behinderten Menschen Staatsbürger- und Gesetzeskunde Berufskunde Medizinethik Personal- und 4,, Portfolio: ( Min.) SL: Hausarbeit (0 Min.) PL: Referat (0 Min.) 9
10 9 Hören 0 Kommunikation in unterschiedlichen Kontexten Forschung und Logopädie Teamentwicklung Praxis, Organisation, Management Gehörlosenpädagogik Hörgeräteakustik Audiologie Audiologiepraktikum 0, Gesprächsführung/Beratung Schreiben/Lesen Unterstützte Kommunikation Supervision/Balintgruppe/Fall studien Aktuelle logopädische Forschung Projektentwicklung, Studiendesign Wissenschaftliches Arbeiten 4, (60 Min.) PL: Präsentation (0 Min.) PL: Fallstudie Wahlpflichtmodul Schlüsselqualifikation BA Arbeit Mündliche Präsentation Gesamt SL: siehe Phil.- Fak doppelt doppelt Anwesenheitszeit Kindergartenpraktikum: 60 Stunden Anwesenheitszeit Neurologiepraktikum: Stunden Anwesenheitszeit Außenpraktikum: 40 Stunden Anwesenheitszeit Gehörlosenpraktikum: 0 Stunden Anwesenheitszeit Audiologiepraktikum: 0 Stunden
11 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die die geänderten Module noch nicht begonnen haben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 0. April 04 und der Genehmigungsfeststellung des Präsidenten vom 9. Mai 04. Erlangen, den 9. Mai 04 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Präsident Die Satzung wurde am 9. Mai 04 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 9. Mai 04 durch Anschlag in der Universität Erlangen- Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 9. Mai 04.
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