Rechtsgrundlagen und Organisation
|
|
|
- Klemens Acker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 Thema Organisation der Feuerwehr Gliederung Einleitung 1. Das Feuerwehrgesetz und weitere Vorschriften für Bayerische Feuerwehren 2. Die Gemeinde als Träger des Abwehrenden Brandschutzes und des Technischen Hilfsdienstes 3. Freiwillige Feuerwehr 4. Sonstige Feuerwehren 5. Organisation der Feuerwehren 6. Zusammenfassung Lernziele Die Teilnehmer sollen nach diesem Ausbildungsabschnitt folgende Kenntnisse besitzen Für den Trupp wichtige rechtliche und organisatorische Grundlagen Lerninhalte Überblick über die Rechtsvorschriften des Feuerwehrwesens Abwehrender Brandschutz und technischer Hilfsdienst als Pflichtaufgaben der Gemeinde Arten der Feuerwehren Organisation der Feuerwehr Funktionen von Mannschafts- und Führungsdienstgraden
2 Seite 2 Ausbilderunterlagen a) Erforderliche Unterlagen, die den Lerninhalt für den Ausbilder darstellen Sonderdruck Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Sonderdruck Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AV- BayFwG), Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Sonderdruck Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG), Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Sonderdruck Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg b) Ergänzende Unterlagen (bei Bedarf für den Ausbilder zur Vertiefung und als Hintergrund) Endres/Forster, Bayerisches Feuerwehrgesetz, Kommentar und Vorschriftensammlung zu Brandschutz und Technischer Hilfeleistung, Verlag Richard Boorberg, München Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI), Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) vom 29. April 1981 (GVBI S. 101), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Dez (GVBI S. 735), verlängert bis 31. Dez Lernhilfen a) Hilfsmittel für den Ausbilder Thema 2.1 Folien 1 bis 9 b) Hilfsmittel für den Teilnehmer Teilnehmerunterlagen Vorbereitungen Keine Anmerkungen Keine Sicherheitsmaßnahmen Keine 3 Unterrichtseinheiten
3 Seite 3 Thema Organisation der Feuerwehr Einleitung Die Feuerwehr ist eine Organisation, in der viele Dienstleistende bei Übung, Ausbildung und Einsatz die unterschiedlichsten Aufgaben erfüllen. Dies erfordert organisatorische und rechtliche Festlegungen. Nur so kann der Dienstbetrieb reibungslos ablaufen. 1. Das Feuerwehrgesetz und weitere Vorschriften für Bayerische Feuerwehren Grundlagen für die Arbeit der Feuerwehren sind Thema 2.1 Folie 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Jedes Bundesland hat ein eigenes Feuerwehrgesetz Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) Zum Feuerwehrgesetz wurde die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes erlassen. Sie enthält weitergehende, das Gesetz ergänzende Festlegungen Die Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBek- BayFwG) gibt zusätzliche Hinweise und Erläuterungen
4 Seite 4 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) Sie werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern zur Anwendung in der Ausbildung und im Einsatz empfohlen FwDV 1 Grundtätigkeiten im Löschund Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz FwDV 7 Atemschutz FwDV 10 Tragbare Leitern Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Es verpflichtet u. a. die Feuerwehren zur Mitwirkung bei Katastrophen Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII (gesetzl. Unfallversicherung) muss alles getan werden, um Unfälle zu vermeiden Nach einem Unfall ist eine bestmögliche Versorgung durch Heilbehandlung, Verletzten- oder Übergangsgeld gesichert Träger der Unfallversicherung der Feuerwehren in Bayern ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Werden vom der KUVB erlassen Sollen helfen, Unfälle zu vermeiden Sonstige Vorschriften und Richtlinien Richtlinie zur Durchführung der Jugendleistungsprüfung Richtlinie zur Durchführung der Leistungsprüfung Die Gruppe im Löscheinsatz Richtlinie zur Durchführung der Leistungsprüfung Die Gruppe im Technischen Hilfeleistungseinsatz
5 Seite 5 2. Die Gemeinde als Träger des Abwehrenden Brandschutzes und des Technischen Hilfsdienstes Pflichtaufgaben der Gemeinde Die Gemeinden sind verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) Brandbekämpfung durchführen Dachstuhlbrand Zimmerbrand Scheunenbrand Brand- und Explosionsgefahr beseitigen Heustock mehr als 70 C erwärmt, noch kein offenes Feuer Tankwagen mit Benzin beladen hat eine Leckstelle, Treibstoff läuft aus Ausreichende Technische Hilfe geleistet wird Unglücksfälle Verkehrsunfall, Person eingeklemmt Arbeitsunfall, Landwirt liegt ohnmächtig im Silo Beseitigen gefährlicher Verkehrshindernisse Gefahrguteinsätze Notstände Hochwasser Damm droht zu brechen Personen sind vom Hochwasser eingeschlossen Thema 2.1 Folie 2
6 Seite 6 Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen die Kommunen gemeindliche Feuerwehren Aufstellen Freiwillige Feuerwehren Freiwillige, ehrenamtliche feuerwehrdienstleistende Gemeindebewohner Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel vom Feuerwehrverein gestellt ggf. hauptberufliche Kräfte oder Feuerwehrbeamte Pflichtfeuerwehren (wenn eine FF nicht zustande kommt) Von der Gemeinde herangezogene Feuerwehrdienstpflichtige Berufsfeuerwehren (in Städten ab etwa Einwohner) Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes Ausrüsten Feuerwehrhaus bauen Feuerwehrfahrzeuge beschaffen Geräte beschaffen Schutzausrüstung zur Verfügung stellen Unterhalten Wartung/Instandhaltung der Geräte und Fahrzeuge Unfallversicherung Ausbildungen ermöglichen Je nach Größe und Anzahl der zur Gemeinde gehörenden Ortsteile sind eine oder mehrere Feuerwehren erforderlich Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde
7 Seite 7 Weitere Aufgaben der Feuerwehren Thema 2.1 Folie 3 Katastrophenhilfe Katastrophenfälle Umweltkatastrophen Großbrände, wie z. B. ausgedehnte Waldbrände Amtshilfe Hilfeleistung für andere Behörden und Organisationen Suche nach vermissten Personen Bergen von Leichen Freiwillige Tätigkeiten Keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr Anordung im Einzelfall durch den Kommandant oder zuständigen Führungsdienstgrad Insektenbekämpfung Anbringen von Dekorationen mit Feuerwehrleitern Sicherheitswachen Bereitschaftsdienst bei gefährlichen Anlässen Theatervorstellungen Motorsportveranstaltungen 3. Freiwillige Feuerwehr Der Begriff Freiwillig verleitet u. U. zu der Meinung, dass diese Einrichtung nicht unbedingt notwendig ist. Feuerwehr ist aber eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Pflichtaufgaben können nicht von Privatpersonen oder Privatvereinen freiwillig übernommen werden. Die Möglichkeit, den Dienst einzubringen, besteht deshalb nur in der Ehrenamtlichkeit.
8 Seite 8 Aus diesem Grunde mussten die vorhandenen Feuerwehrvereine in zwei unterschiedliche Organisationsformen unterteilt werden. 3.1 Gemeindliche Einrichtung In der Freiwilligen Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung können Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, aufgenommen werden Für die Aufnahme ist ausschließlich der Kommandant zuständig Damit ist keine automatische Mitgliedschaft im Feuerwehrverein verbunden 3.2 Feuerwehrverein Das Bayerische Feuerwehrgesetz besagt, dass die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt werden Fast bei jeder Freiwilligen Feuerwehr in Bayern besteht ein Verein Um Mitglied zu werden, ist es erforderlich, einen Aufnahmeantrag beim Feuerwehrverein zu stellen 4. Sonstige Feuerwehren Es gibt auch Feuerwehren, die nicht von den Gemeinde sondern von Betrieben, Instituten oder sonstigen Einrichtungen aufgestellt werden. Werkfeuerwehren (WF) Meist aufgrund einer behördlichen Forderung aufgestellt Flughäfen, Kernkraftwerken, großen Industriebetrieben Einsatzkräfte Betriebsangehörige, haupt- und nebenberuflich Thema 2.1 Folie 4
9 Seite 9 Betriebsfeuerwehren, Selbsthilfekräfte Im Feuerwehrgesetz nicht aufgeführt, da freiwillige Einrichtungen oder auf Basis des Baurechts gefordert Kaufhäuser, Krankenhäuser, Industriebetriebe Einsatzkräfte Mitarbeiter des Betriebes, Institutes, Geschäftes usw. 5. Organisation der Feuerwehr 5.1 Dienstgrade und Funktionen in der Feuerwehr Für die Ernennung ist der Kommandant zuständig Anzahl der Dienstgrade richtet sich nach der Stärke der Feuerwehr Führungsdienstgraden wird in den meisten Fällen gleichzeitig eine Funktion als Gruppenführer oder Stellvertreter Zugführer oder Stellvertreter übertragen Bei den Freiwilligen Feuerwehren gibt es folgende Dienstgrade Mannschaftsdienstgrade Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Führungsdienstgrade Löschmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Thema 2.1 Folie 5
10 Seite 10 Dienstgradabzeichen Ausführung Schwarzes Stoffabzeichen mit roter Umrandung und roten oder silberfarbenen Balken Trageweise Linker Oberärmel (= Außenseite Ärmel) von Dienstrock und Dienstmantel Festes Funktionsabzeichen am Helm nur bei Kommandanten und besonderen Führungsdienstgraden 5.2 Führungsfunktionen und Führungsdienstgrade in der Feuerwehr Ansprechen, wer der Kommandant ist Thema 2.1 Folie 6 Kommandant Wird von Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärtern ab dem 16. Lebensjahr für sechs Jahre gewählt Aufgaben Sicherstellung der Einsatzbereitschaft Einsatzleitung Leitung der Ausbildung Ernennung der Mannschafts- und Führungsdienstgrade Aufnahme der Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter Beratung der Gemeinde Anmeldung von Löschgruppen zu Leistungsprüfungen Antragstellung für Feuerwehrehrenzeichen Erstellung von Einsatzberichten Überwachung der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften Bestellung von Feuerwehrdienstleistenden in Sonderfunktionen z. B. Jugendwart, Gerätewart, Leiter des Atemschutzes Weitere Aufgaben nach örtlichen Notwendigkeiten Funktionsabzeichen als Ärmelabzeichen Schwarzes Stoffabzeichen mit rotem Rand und einem schmalen goldenen Balken
11 Seite 11 Festes Funktionsabzeichen am Helm Ein senkrechter roter Balken an der Vorderseite des Helms Stellvertretender Kommandant Wird von Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärtern ab dem 16. Lebensjahr für sechs Jahre gewählt Vertretung des Kommandanten Keine besondere Kennzeichnung vorgesehen Zugführer Wird vom Kommandanten bestellt Nur bei größeren Freiwilligen Feuerwehren Aufgaben Führung des Zuges bei Einsatz, Ausbildung, Übungen und sonstigen Tätigkeiten Einsatzleitung, bei Abwesenheit der Kommandanten Weitere Aufgaben nach Weisung der Kommandanten Veränderliches Funktionsabzeichen (nur, wenn in Einsatz oder Übung die entsprechende Funktion übernommen wird) Breites, schwarzes Band am Helm oder Rote Kennzeichnungsweste Gruppenführer Wird vom Kommandanten bestellt Aufgaben Führung der zugeteilten Gruppe bei Einsatz, Ausbildung, Übungen und sonstigen Tätigkeiten Einsatzleitung wenn nur Gruppenführer anwesend Weitere Aufgaben nach Weisung der Kommandanten Ansprechen, wer der stellvertretende Kommandant ist
12 Seite 12 Veränderliches Funktionsabzeichen (nur, wenn in Einsatz oder Übung die entsprechende Funktion übernommen wird) Schmales, schwarzes Band am Helm oder Blaue Kennzeichnungsweste 5.3 Besondere Aufgaben im Einsatz Einsatzleiter In der Regel der Kommandant, sein Stellvertreter oder auch ein Zug- oder Gruppenführer Breites rotes Band am Helm oder Kennzeichnungsweste (Einsatz-) Abschnittsleiter, Abschnittsführer Bei größeren Einsätzen Schmales rotes Band am Helm oder Kennzeichnungsweste Integrierte Leitstelle hat beratende Funktion, aber kein Weisungsrecht im Feuerwehreinsatz 5.4 Mannschaft Wird vom Kommandanten in Gruppen, ggf. in Züge, eingeteilt Aufgaben Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen, Bereitschaftsdiensten und sonstigen Tätigkeiten Ausführen der vom jeweiligen Vorgesetzten angeordneten Tätigkeiten
13 Seite 13 Mannschaftsfunktionsträger Truppmann und Truppführer bilden einen Trupp Bei den Trupps wird unterschieden zwischen Angriffstrupp Wassertrupp Schlauchtrupp Übernimmt ein Trupp die Absicherung des vorgehenden Trupps, so wird er bezeichnet als Sicherheitstrupp Weiterhin werden folgende Einzelfunktionen unterschieden Maschinist Melder Feuerwehranwärter Im Alter von Jahren, können zu Jugendgruppen zusammengefasst werden Betreuung durch Jugendwart Aufgaben Teilnahme an Ausbildungs- und sonstigen Veranstaltungen Ausführen der vom jeweiligen Vorgesetzten angeordneten Tätigkeiten Für Feuerwehranwärter ab dem 16. Lebensjahr ist die Teilnahme an Einsätzen unter bestimmten Voraussetzungen möglich TF Entscheidungen werden vom Truppführer getroffen, z. B. welcher Bereich des Raumes als erstes abgesucht wird, wenn im Befehl des Gruppenführers nicht vorgesehen 5.5 Spezialkräfte Technischer Fachberater Feuerwehr Feuerwehrarzt Notfallseelsorger Ärmelabzeichen Schwarzes Stoffabzeichen in der Form eines gleichseitigen Dreiecks Umgrenzungslinien und Schrift silber gestickt Am linken Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel Thema 2.1 Folie 7
14 Seite Besondere Führungsdienstgrade Thema 2.1 Folie 8 Sind für den Staat tätig Unterstehen dem Landrat/Oberbürgermeister Kreisbrandrat (KBR) Höchster Feuerwehrler im Landkreis Wird von den Kommandanten und den Leitern der Feuerwehr gewählt Kreisbrandinspektor (KBI) Steht einem Kreisbrandinspektionsbereich vor Untersteht dem KBR Kreisbrandmeister (KBM) Untersteht dem KBI Betreut seine Feuerwehren Hat spezielle Aufgabengebiete zu betreuen Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden vom Kreisbrandrat bestellt Funktion Um- Balken randung Ärmelabzeichen für besondere Führungskräfte Schwarzes Stoffabzeichen mit roter oder goldfarbener Umrandung und goldfarbenen Balken Am linken Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel Kreisbrandmeister rot 2x gold schmal Kreisbrandinspektor gold 3x gold breit Kreisbrandrat gold 4x gold breit
15 Seite 15 Festes Funktionsabzeichen der besonderen Führungsdienstgrade Wasserbeständige Klebestreifen Farbe rot An der Vorderseite des Helms, senkrecht in der Mitte Kreisbrandmeister 2 Balken Kreisbrandinspektor 3 Balken Kreisbrandrat 4 Balken Für Stadtbrandrat, -inspektor und -meister gelten sinngemäß die gleichen Regelungen 6. Zusammenfassung Thema 2.1 Folie 9
16 Folie 1 Rechtsgrundlagen Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) ergänzt durch Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Sonstige Vorschriften und Richtlinien Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
17 Folie 2 Pflichtaufgaben der Gemeinde Abwehrender Brandschutz Technischer Hilfsdienst Für diese Aufgaben müssen die Kommunen die gemeindlichen Feuerwehren aufstellen ausrüsten unterhalten Freiwillige Feuerwehren Einsatzkräfte werden in der Regel vom Verein gestellt Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
18 Folie 3 Aufgaben der Feuerwehren Abwehrender Brandschutz Technischer Hilfsdienst Brände Explosionen Unglücksfälle Notstände Katastrophenhilfe Amtshilfe Sicherheitswachen Freiwillige Tätigkeiten Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
19 Folie 4 Arten der Feuerwehren Gemeindliche Feuerwehren Freiwillige Feuerwehren Pflichtfeuerwehren Berufsfeuerwehren Werkfeuerwehren Sonstige Feuerwehren Betriebsfeuerwehr Selbsthilfekräfte Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
20 Folie 5 Dienstgradabzeichen am Ärmel Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Löschmeister Oberlöschmeister Hauptlöschmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
21 Folie 6 Kennzeichnung Kommandant Zugführer Einsatzleiter Gruppenführer Abschnittsleiter Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
22 Folie 7 Spezialkräfte Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
23 Folie 8 Besondere Führungsdienstgrade Kreisbrandrat Kreisbrandinspektor Kreisbrandmeister Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
24 Folie 9 Zusammenfassung Gemeinde Freiwillige Feuerwehren Kommandant stv. Kommandant Zugführer Gruppenführer Mannschaft Feuerwehranwärter (Jugendgruppe) Jugendwart Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Modulare Truppausbildung
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns (Anlage 2 und 3 zur AVBayFwG) Sonderdruck für die Feuerwehren Bayerns
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns (Anlage 2 und 3 zur AVBayFwG) 1.11 Sonderdruck für die Feuerwehren Bayerns Stand: 11/2009 Inhaltsverzeichnis 19 AVBayFwG Kennzeichnung der
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 Kreisfeuerwehrverband
Neukonzeption der Truppausbildung. Geretsried Regensburg Würzburg. in Bayern
Neukonzeption der Truppausbildung Geretsried Regensburg Würzburg in Bayern Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern BISHER: Truppausbildung Umfang und Endqualifikation ist in der FwDV 2 definiert, besteht
Feuerwehrdienstvorschrift 1 (FwDV 1) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Seite 1 Thema Praxis Gliederung 1. Einleitung 2. Übung (Station) 1 Arbeiten mit Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt Sicherungsmethode: Halten 3. Übung (Station) 2 Arbeiten mit Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt
Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter
Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.
Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg
Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg Arbeitskreis Modulare Truppausbildung Truppausbildung bisher besteht aus: Truppmannausbildung - Truppmann Teil 1 - Truppmann
1.01. Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) 1.01 Sonderdruck für die Feuerwehren Bayerns Stand: 03/2008 (BayFwG) Stand: 11/2009 (AVBayFwG)
Der Feuerwehrdienstleistende ist im Gegenzug dazu verpflichtet, die Schutz- und Dienstkleidung zu tragen und zu pflegen (Teil 3)
Dienstkleidungsordnung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödental Stand 01/2012- erstellt Steffen Schaller KDT FF Rödental Seite 1 von 17 Gemäß 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Kennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen
Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften 6 Dietmar Wichmann Leiter der Feuerwehr 01.01.2011 Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen 1.
Bayerisches Feuerwehrgesetz
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBI S. 526) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 10. Juli 1998 (GVBI S. 401) Der Landtag des
Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer
1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 Kapazität 2: Landkreis Merzig-Wadern Regionalverband Saarbrücken Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 36 Unterrichtsstunden (5 Tage) Voraussetzungen Erfolgreicher
Beratungsvorlage zu TOP 3
Beratungsvorlage zu TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Bestellung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters Bericht der Feuerwehr Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 23.04.2014 AZ 131.1
Wegweiser. durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut
Wegweiser durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut 1. Allgemeines Seit Mai 2014 ist die Modulare Truppausbildung für die Feuerwehren Bayerns gültig. Ab Februar 2015 wird diese nun
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
Wissenstest 2005. Die Feuerwehr und die Kennzeichnung ihrer Dienstkleidungsträger WT 1
WT 1 Die Feuerwehr und die Kennzeichnung ihrer Dienstkleidungsträger WT 2 Aufgaben der Gemeinde Abwehrender Brandschutz Technischer Hifsdienst Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche
Einheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Hessische Landesfeuerwehrschule FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand Februar 2008 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,
Einheiten im Hilfeleistungseinsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Seite 0 EFwDV TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift Stand: 0.0.0 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 14.02.2008 (GVBl S. ) I. Abschnitt Aufgaben
Bayerische Jugendfeuerwehrmitglieder im aktiven Einsatzdienst. Rahmenbedingungen, Grenzen, Chancen
Bayerische Jugendfeuerwehrmitglieder im aktiven Einsatzdienst Rahmenbedingungen, Grenzen, Chancen 1 Übersicht 1. Begrüßung, Einstieg und kurze Vorstellung 2. rechtliche Rahmenbedingungen 3. Grenzen 4.
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 14 und 18 geänd. ( 4 G v. 20.12.2011, 689)
1 von 17 12.01.2014 15:58 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: BayRS III, S. 630 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 14 und 18 geänd. ( 4 G v. 20.12.2011,
Änderung der Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr - Dienstuniformen und Feuerwehr - Dienstkleidung für Freiwillige Feuerwehren im Freistaat Sachsen
Stand: 21. September 2013 Änderung der Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr - Dienstuniformen und Feuerwehr - Dienstkleidung für Freiwillige Feuerwehren im Freistaat Sachsen 1. Grundsätze Das Erscheinungsbild
Truppmann/-führerausbildung Landkreis Gotha Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst. Zum Einstieg...
Zum Einstieg... Thema: Rechte und Pflichten ZSNeuOrdG Erlasse des ThIM ThBKG Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ThürFwOrgVO Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung Grundgesetz ThürKatSVO
STATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold
STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort
Taktische Einheiten, PSA und AAO
Freiwillige Feuerwehr Rastorf Taktische Einheiten, PSA und AAO Ausbildungsdienst 02.07.2013 Taktische Einheiten Die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Sie besteht aus: Mannschaft +
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Was ist eine freiwillige Tätigkeit, Sicherheitswache, ein Brandeinsatz oder Technische Hilfe? Hierzu Auszüge aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ( BayFwG) und der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen
S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.
S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes
- Übungsfragen - Truppmann (Bogen_2)
- Übungsfragen - Truppmann (Bogen_) Punktzahl maximal erreichbare Punktzahl erreichte Punktzahl 81 Note : Noten- Spiegel Note Punkte über Schülerzahl 1 75 55 1 5 5 0 Datum: Name: Bearbeitungszeit: - 0
R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms
KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen
Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz
Stand: 1986 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten hat. Die technische Hilfeleistung
Inhalt. 1. Grundsätze. FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1. Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften. 1.
FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften Inhalt 1. Grundsätze 2. Funktionen in Einheiten 2.1 Truppmann 2.2 Truppführer 2.3 Gruppenführer 2.4 Zugführer
Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015
1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom
1 Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 18.07.2000 Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung Stand: Februar 2008 1 Allgemeines Ein Löscheinsatz ist jede Tätigkeit der Feuerwehr,
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Förderrichtlinie zum Erwerb von Führerscheinen der Klassen C1, C und CE und Sportboot- Führerscheinen Binnen für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bitterfeld-Wolfen zum Führen von
Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4
Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:
Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Löscheinsatz. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!
Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Löscheinsatz Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Woraus besteht eine taktische Einheit? x aus der Mannschaft
Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern
Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern Jürgen Schemmel Abteilungsleiter Sonderausbildung Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Referent: Schemmel 20.02.2014 Folie 1 Randbedingungen
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung
Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen
TETRA-Digitalfunk als Führungshilfsmittel im Brand- und Katastrophenschutz
TETRA-Digitalfunk als Führungshilfsmittel im Brand- und Katastrophenschutz Lehraussagen zur Ausbildung von Führungskräften und Führungsunterstützungspersonal Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkung 2 Anzahl
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. des Innenministeriums vom (MBl. NRW S / SMBl. NRW. 2135) geändert durch
2135 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. des Innenministeriums vom 10.10.2003 73-52.6.4 (MBl. NRW. 2003 S. 1170 / SMBl. NRW. 2135) geändert durch RdErl. des Innenministeriums vom 03.08.2004 73-52.06.04
Die Feuerwehr- Dienstvorschriften. FwDV 3. FwDV 3. FeuerwehrDienstVorschrift 3. Einheiten im Löscheinsatz.
FeuerwehrDienstVorschrift 3 Einheiten im Löscheinsatz Nur für interne Schulungszwecke! FeuerwehrDienstVorschrift 3 Löscheinsatz Löst folgende Dienstvorschriften ab Die Staffel im Löscheinsatz (1973) FwDV
Einheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 Thema Praxis 1 Gliederung Erste Stunde Anfahrt, Absitzen, Antreten Sichern von Einsatzstellen Maßnahmen zur Erstversorgung von Verletzten Einsatz einfacher Geräte beim Hilfeleistungseinsatz 1.
III. Verwendung/Funktionsabzeichen
III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe
S a t z u n g über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal
S a t z u n g über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.August 1993 (GBVI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung
Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gumperda (Feuerwehrsatzung)
Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gumperda (Feuerwehrsatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung
HELFEN IN NOT - IST UNSER GEBOT!
überwachung HELFEN IN NOT - IST UNSER GEBOT! überwachung Grundlagen Die überwachung ist in der FwDV 7 geregelt und unterscheidet nach: Gerätenachweis (FwDV 7, Nr. 9.2) nachweis FwDV 7, Nr. 9.1 überwachung
Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg
Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
Novellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016
Novellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016 Änderungen Bayerisches Feuerwehrgesetz Art. 6 Abs. 2 Altersgrenze Die gesetzliche Altersgrenze soll aus Sicht des
FwDV 3 : Einheiten im Löscheinsatz Neuerungen der Auflage 2006
FREIWILLIGE FEUERWEHR NIEDERAULA Ausbildungsunterlagen FwDV 3 : Neuerungen der Auflage 2006 Inhaltsverzeichnis: Einleitung Taktische Einheiten Sitzordnungen Löschwasserversorgung Aufgaben der Trupps Einsatz
Feuerwehr heute und morgen
Feuerwehr heute und morgen Feuerwehrbedarfspläne ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen Können sich unsere Gemeinden und Städte die Feuerwehr noch erlauben? Dipl.-Ing. Detlef Radtke Landesbrandmeister
Feuerwehr Burg Ausbildung - Stand Oktober Freiwillige Feuerwehr. Herborn-Burg. Interne Ausbildungsgrundlagen auf Basis der gültigen FwDV und UVV
Freiwillige Feuerwehr Herborn-Burg Interne Ausbildungsgrundlagen auf Basis der gültigen FwDV und UVV Grundlagen der FwDV 3 Technische Hilfeleistung - 1 - Die technische Hilfeleistung umfasst Maßnahmen
Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr
Ausführungsvorschriften über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Einsatzleitungen bei der Berliner Feuerwehr (AV Gemeinsame Einsatzleitungen) Vom 9. Januar 2004 (DBl. I S. 1) Inn III D 24 Telefon: 90 27
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern
Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 6. Entwurf der FwDV für Bayern Stand 15.1.003 Seite 1 FwDV (Bayern) Feuerwehr-Dienstvorschrift (Bayern) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern Feuerwehr-Dienstvorschrift
Feuerwehrtechnischer Dienst
Feuerwehrtechnischer Dienst Der höhere Dienst als Managementaufgabe Information zur Ausbildung, Laufbahn und Verwendung Dr. Frank Knödler Stadtdirektor Leiter der und der Feuerwehr Stuttgart, Präsident
Verwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich
FwDV 13/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 13/1. Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz
FwDV 13/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten
FREIWILLIGE FEUERWEHR STADT NAILA DIENST- UND VERANSTALTUNGSPLAN 2016
Januar Mi. 06.01.2016 09:30 Uhr Frühschoppen Münzer Hans Gaststätte Grüner Baum Do. 07.01.2016 17:30 Uhr Neujahresempfang Wagenlechner Gerhard Mo. 11.01.2016 19:00 Uhr Ausbildung Atemschutz Wagenlechner
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Osterhofen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
GEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
GEMEINDE FINNING Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Finning erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
Ausbildung. Löschangriff (offenes Gewässer)
Ausbildung Löschangriff (offenes Gewässer) FwDV 3 Wie gestaltet sich ein praktischer Unterricht nach der neuen FwDV 3 ( Einheiten im Löscheinsatz )? Damit der Löschangriff durch eine Gruppe mit Wasserentnahmestelle
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3), Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz,
Seite 1 Thema Rettung Gliederung Stationsausbildung Station 1 Retten von Personen mit Tragen 1. Aufnehmen eines Verletzten ohne Hilfsmittel 2. Transport mit Tragen in der Ebene Station 2 Transport in Treppenräumen
AUSBILDUNG TRUPPMANN. Erzgebirgskreis. Teilnehmerunterlagen. (Stand 01/2013 Standort Marienberg) Kreisausbildung Truppmann Marienberg Seite 1
AUSBILDUNG TRUPPMANN Erzgebirgskreis Teilnehmerunterlagen (Stand 01/2013 Standort Marienberg) Kreisausbildung Truppmann Marienberg Seite 1 Inhaltsverzeichnis Thema Seite Rechtsgrundlagen 3 Brennen & Löschen
DIENSTGRADE DER FEUERWEHR IN NIEDERÖSTERREICH
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Diens t-alter Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Dienst Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Dienst Löschmeister (LM) 18 Jahre Dienst
Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Die Kreisausbildung in der FwDV 2
Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Die Kreisausbildung in der FwDV 2 Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz, Lindenallee 41-43, 56077 Koblenz Tel.: 0261/9729-0, E-Mail: [email protected]
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Langensendelbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. des Innenministeriums vom (MBl. NRW S / SMBl. NRW.
2135 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. des Innenministeriums vom 10.10.2003 73-52.6.4 (MBl. NRW. 2003 S. 1170 / SMBl. NRW. 2135) zuletzt geändert durch RdErl. des Innenministeriums vom 13.12.2005
I. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen
I. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen Anlage 2 zur VwV Feuerwehrbekleidung Die Dienstgrade und die Dienstgradabzeichen der Angehörigen der Gemeindefeuerwehren und der Werkfeuerwehren (Abschnitt II Nummer
S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom
5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung
TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r
TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise
LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.
LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. LFV-Info 2007/38 Verteiler : 23. Mai 2007 - Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände - Landesgruppen BF/WF - Leiter der HWB - RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz Beschluss Nr.: Ausgefertigt: Bekanntmachung Amtsblatt Inkrafttreten: I / 371 / 98 ö. 22.01.1999 30./31.01.1999 01.02.1999 Aufgrund des 19 der
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Kolitzheim erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Abkürzungen in der Feuerwehr
Abkürzungen in der Feuerwehr [A][B][C][D][E][F][G][H][I][J][K][L][M][N][O][P][Q][R][S][T][U][V][W][X][Y][Z] A AAO AB ABC AED AFFF AGT AL A-Schlauch ATF ATM ATr B BF BM BMA BMZ BOS BRK B-Schlauch C CAFS
Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf
www.fwfh.ch Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf Pflichtenheft vom: Seite: Feuerwehrkommandant 2 Kommandant-Stellvertreter 3 Chef der Atemschutz-Abteilung 4 Feuerwehroffizier 5 Fourier 6 Materialverwalter/Materialoffizier
Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Dienstgrade ab Chargen, Kommando werden laut Dienstpostenplan bzw. vom Feuerwehr-, Abschnitt-, Bezirk-, Landesfeuerwehrkommandanten bestimmt. Einige Position
Dienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt
Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK... 1 2. REFERENZDOKUMENTE... 1 3.1. Abkürzungen... 1 3.2. Definitionen... 2 4. BESCHREIBUNG... 2 4.1. Allgemeines... 2 4.2. Grundausbildung in der Atemschutzübungsstrecke...
Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Bernhard Goldhofer; Geschäftsbereich II - Reha und Entschädigung-
Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns und Entschädigung- Gliederung 1. Grundlagen 2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren 3. Versicherungsumfang 4. Leistungen 5. Haftung
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen Lernziel Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des Brand- und Zivilschutzes soweit
Freiwillige Feuerwehr Wald
Geräte zum Aufbau der Verteiler mit Niederschraubventilen Schnellschlusshähnen Anschlussordnung Am Verteiler beginnt die Verteiler teilt eine Leitung mit großen Durchmesser in zwei mit kleineren Querschnitt
Jugendfeuerwehr im Landkreis Dachau
Entstehung der Feuerwehren Idee zur Gründung einer Feuerwehr ging aus verheerenden Stadtbränden im 18. Jahrhundert hervor aus so genannten Turnerfeuerwehren gingen freiwillige Feuerwehren hervor Alte Handdruckspritze
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bickenbach Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch
FUNKBETRIEBLICHE REGELUNGEN IM 2M-WELLENBEREICH DES ABC-ZUGES DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN IM LAND- KREIS SAARLOUIS
FUNKBETRIEBLICHE REGELUNGEN IM 2M-WELLENBEREICH DES ABC-ZUGES DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN IM LAND- KREIS SAARLOUIS INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK 2 2. TAKTISCHE FESTLEGUNGEN 2 2.1. Funkrufnamen 2 2.2. Liste
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
Wissenstest 2015. Teil A ORGANISATION DER FEUERWEHR
Wissenstest 2015 Teil A ORGANISATION DER FEUERWEHR Teil A Folie 2 Aufgaben der Gemeinde Abwehrender Brandschutz Technischer Hilfsdienst Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche
Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zu richten
Anlage 6 Merkblatt für den Arbeitgeber zum Antrag auf Erstattung der fortgewährten Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst oder dem Dienst im Katastrophenschutz 1. Das Bayerische Feuerwehrgesetz
Satzung. der Gemeinde Benshausen über die Freiwillige Feuerwehr Benshausen/Ebertshausen
Gemeinde Benshausen Satzung der Gemeinde Benshausen über die Freiwillige Feuerwehr Benshausen/Ebertshausen Aufgrund des 19 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.
2153-I Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
AllMBl Nr. 7/2013 217 2153-I Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 Az.: ID1-2211.50-162 Regierungen Landratsämter
1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 (GVBl. LSA S. 501). Auf Grund des
Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03.
Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der am 27.03.2010 in Karlstadt Verwirrung Folie 2 Historie Bis in die 80er Jahre: Unterführer, Führer I, Führer II
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
Sonderdruck Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30. März 1983 (MABI S. 273, ber. S. 449) zuletzt geändert durch Bekanntmachung
Neufassung der Satzung der Stadt Bad Salzungen über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung)
Neufassung der Satzung der Stadt Bad Salzungen über die Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrsatzung) Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 17.04.2013 folgende Neufassung der Feuerwehrsatzung
