DlBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Geltungsdauer vom: 25. Oktober 2017 bis: 25. Oktober 2019.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DlBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Geltungsdauer vom: 25. Oktober 2017 bis: 25. Oktober 2019."

Transkript

1 Deutsches Institut DlBt ik; \, i i Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle ffir Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prfifamt Eine vom Bund und den Léndern gemeinsam getragene Anstalt des 6ffent ichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derwftao Datum: Geschéftszeichen: /17 Zulassungsnummer: Z Antragsteller: Helios Ventilatoren GmbH + Co. KG Lupfenstrafse Villingen-Schwenningen Geltungsdauer vom: 25. Oktober 2017 bis: 25. Oktober 2019 Zulassungsgegenstand: Anwendung maschineller Rauchabzugsgeréite (Entrauchungsventilatoren) der Baureihe BDV der Temperatur Zeitklasse F400 Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst funf Seiten und eine Anlage. DlBt KolonnenstraBe 30 BI D Berlin Tel.: Fax: I dibt@dibt.de

2 Deutsches Institut ffir Nr. Z Seite 2 von Oktober 2017 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit des Zulassungs gegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die fur die Durcthrung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 4 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter- gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verf'L'igung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiiigten Behérden ebenfalls Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfflgung zu stelien. 5 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur voilstendig vervielféltigt werden. Eine auszugsweise Veréf fentiichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts fi ir. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften durfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Ubersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mussen den Hinweis "Vom Deutschen Institut fur nicht geprufte Uber setzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 6 Die aligemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung kc'jnnen nachtreglich ergénzt und geéndert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. 7 Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteiler gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Anderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen Institut fur unvernlich offenzulegen. 8 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst die darin aufgefuhrte Bauart und gilt beglich dieser Bauart zugleich als allgemeine Bauartgenehmigung /17

3 Deutsches lnstitut ffir Seite 3 von Oktober 2017 Nr. Z BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegenstand Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt fur die Anwendung von Entrauchungsventilatoren (Axial Dachventilatoren) der Baureihe BDV der Temperatur-Zeit-Klassifizierung F400 (120) in den Baugréfsen 315 bis 710 in maschineilen Rauchabzugsanlagen. Die Entrauchungsventilatoren der Baureihe BDV mussen mit einer CE Kennzeichnung nach DIN EN gekennzeichnet sein. FUr diese gilt die Leistungserklérung Nr. CPR BKBDV 2017-O7 vom 24. Juli Anwendungsbereich Die Entrauchungsventilatoren der Baureihe BDV durfen entsprechend den bauaufsichtlichen Vorschriften der Bundesiender in maschineilen Rauchabzugsanlagen mit und ohne Luftungsbetrieb angewendet werden. Sie durfen zur Ferderung heiber Rauchgase entsprechend der Ternperatur-Zeit Klassifizierung F400 (120) nach DIN EN angewendetwerden. Die Entrauchungsventilatoren durfen nur for die Aufstellung im Freien auf Déchern ange- wendet werden. 2 Bestimmungen fiir die Anwendung der Entrauchungsventilatoren der Baureihe BDV 2.1 Aufstellung der Entrauchungsventilatoren Allgemeines Die Entrauchungsventilatoren ml Issen den beim Deutschen Institut fur hinter- Iegten Nachweisen und Unterlagen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Sie sind mit einer Montage- und Betriebsanleitung zu versehen, die der Hersteller in Ubereinstimmung mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erstelit hat und die dem Anwender zur VerfiJgung zu stellen ist. Die Entrauchungsventilatoren sind geméb den Herstellerangaben (gemefs Montage und Betriebsanieitung) aufzustellen, zu installieren und zu betreiben, sofern im Folgenden nichts Anderes bestimmt ist. Sie sind mit vertikaler Motorwelle aufzustelien Befestigungsmittel Fur die Befestigung der Entrauchungsventilatoren an den angrenzenden Massivbauteilen sind ailgemein bauaufsichtlich bzw. européisch technisch zugelassene oder européisch technisch bewertete Befestigungsmittel zu ven/venden, die fur den Verwendungszweck geeignet sind; die Mindestfunktionsdauer der Entrauchungsventilatoren muss gewehrleistet sein. Die besonderen Bestimmungen der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen bzw. europeisch technischen Zulassung oder européisch technischen Bewertung sind zu beach- ten Aufstellung im Freien Die Entrauchungsventilatoren durfen im Freien auf Déchern von Gebeuden nur auf bauseitig hergestellten horizontalen Sockeln aus Normaibeton oder aus Mauerwerk aufgestellt werden. Wahlweise darf fur die Aufstellung ein Sockel, der ein Zubeherbauteil des mit dem CE-Kennzeichen versehenen Entrauchungsventilators ist, verwendet werden. Entrauchungsventilatoren Die DIN EN DIN EN z entsprechen der Schneelastklasse LS O geméb Rauch- und Wérmefreihaitung; Teil 3: Bestimmungen fur maschinelle Rauch- und Wérmeabzugsgeréte /17

4 Deutsches Institut ffir Seite 4 von Oktober 2017 Nr. Z Das Ausblasen der Rauchgase muss jederzeit ungehindert erfolgen kennen; es ist sicherzu steiien, dass sich keine Schnee oder Eisschicht im Entrauchungsventilator bilden kann. Die Ausblastaschen sind mit einem Wetter und Vogelschutzgitter zu versehen. Es ist auberdem sicherzustellen, dass aufgrund der ggf. hohen Temperaturen auf der AuBenseite des Entrauchungsventilators kein Brand entstehen kann Motorkiihlung dung von Kuhlluftleitungen ist nichtzuléssig. Anschluss der Entrauchungsleitungen Die Kuhlluft wird von den Ventilatormotoren aus der Umgebungsluft angesaugt, die Verwen- FUr den saug- und/oder druckseitigen Anschluss der Entrauchungsventilatoren an Entrauchungsleitungen sind eiastische Gewebestutzen zu verwenden. Die Gewebestutzen mijssen Bestandteil einer Entrauchungsleitung mit CE-Kennzeichnung2 sem. Wahlweise kennen elastische Gewebestutzen vennendet werden, die vom Hersteller ais Bestandteil des mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichneten Entrauchungsventilators mitge Iiefert werden Entrauchungsventilatoren in maschinellen Rauchabzugsanlagen mit Lfiftungsbetrieb In maschinellen Rauchabzugsanlagen, in denen Entrauchungsklappen eingebaut sind, dijrfen die Entrauchungsventilatoren nur dann zur Lufiung angewendet werden, wenn diese Rauchabzugsanlagen bauaufsichtlich auch ftir den Luftungsbetrieb zuiéssig sind und die eingebauten Entrauchungsklappen mit einer CE-Kennzeic2hnung3 versehen sind. Die Antriebsmotoren der Entrauchungsventilatoren (Wérmeklasse F) durfen bei der Verwendung in maschinellen Rauchabzugsanlagen mit Luftungsbetrieb nur entsprechend der Warmeklasse B ausgelastet werden Elektrische Leitungsanlagen Entrauchungsventilatoren erfordern im Brandfall eine gesicherte Elektroenergieversorgung, daher mussen die Entrauchungsventilatoren im Entrauchungsfall ohne Frequenzumformer betrieben werden. Hinsichtlich Funktionserhalt und Verlegung der elektrischen Leitungsanlagen gelten die ein schlégigen Vorschriften des VDE-Regelwerkes sowie die Iandesrechtlichen Vorschriften, insbesondere der "Richtlinie uber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanla gen". Der Ventilator muss wéhrend der vorgesehenen Entrauchungsdauer funktionsféhig bleiben (Funktionserhalt) Auslbseeinrichtungen Die Art der Ansteuerung der Entrauchungsventilatoren (automatisch oder manuell) ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes bzw. der Baugenehmigung festzulegen. FUr eine automatische AusIOsung der Entrauchungsventilatoren sind automatische Detekto ren, die auf Rauch ansprechen (z. B. Rauchmelder nach DIN EN 54-74) zu verwenden. Die Steuereinrichtungen fijr die Entrauchungsventiiatoren sowie ggf. die Anordnung und die Anzahl der automatischen Detektoren sind z. B. den Planungsunterlagen", dem Brand- 2 nach EN in Deutschland umgesetzt in DIN EN z nach EN in Deutschland umgesetzt in DIN EN DIN EN 54-7: z. B. nach DIN VDE Z28676,17 Rauch- und Wérmefreihaltung - Teil 7: Entrauchungskanalstficke Rauch- und Wérmefreihaitung Teil 8: Entrauchungsklappen Brandmeldeanlagen; Rauchmelder Punktfdrmige MeIder nach dem Streulicht-, DurchIicht und Ionisationsprinzip Gefahrenmeldeanlagen fur Brandmeldeanlagen (BMA) Brand, Einbruch und Uberfall, Festlegungen flir /17

5 Deutsches lnstitut ffir Nr. Z Seite 5 von Oktober 2017 schutz oder Entrauchungskonzept oder den BaugenehmigungsunterIagen der jeweiligen baulichen Anlage zu entnehmen. Die in den elektrischen Ansteuereinrichtungen fur Entrauchungsventilatoren enthaltenen Relais mussen so ausgelegt sein, dass die zuléssige Belastung der Schaltkontakte durch die angeschlossenen Motoren der Entrauchungsventilatoren in keinem Betriebsfall uberschritten wird. EntrauchungsventiIatoren mit automatischer Auslésung mussen zusétzlich uber Schalteinrichtungen durch Handausldsung uber Drucktaster in Betrieb gesetzt werden kennen. 2.2 Kennzeichnung Nach Aufstellung der Entrauchungsventilatoren nach MaBgabe der Besonderen Bestimmun gen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung am nstallations-laufstellort als Bestandteil einer maschinellen Rauchabzugsanlage sind diese vom Errichter/Aufsteller mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das folgende Angaben enthalten muss: - Entrauchungsventilator, aufgestellt nach ZuI.-Nr. Z Name des Errichters des Entrauchungsventilators Aufstelldatum: Das Schild ist dauerhaft am Entrauchungsventilator zu befestigen. 3 Bestimmungen fiir die Instandhaltung Die Entrauchungsventilatoren mussen unter Beachtung der GrundmaBnahmen zur Instandhaltung gemérs DIN in Verbindung mit DIN EN und der Betriebsanleitung des Herstellers sténdig betriebsbereit und instand gehalten werden. Die Entrauchungsventilatoren massen so aufgestellt und instaiiiert werden, dass eine Inspektion, Wartung und Instandsetzung einfach und sicher durchgefuhrt werden kann. Auf Veranlassung des Eigentflmers der Rauchabzugsanlage muss die Uberprufung der Funktionsféhigkeit und Betriebsbereitschaft des Zulassungsgegenstandes mindestens in halbjéhrlichen Abstand erfolgen. Dem Betreiber der Rauchabzugsaniage sind die schriftliche Betriebsanleitung des Herstel- Iers des Entrauchungsventilators in deutscher Sprache sowie die allgemeine bauaufsicht liche Zulassung fijr die Anwendung auszuhéndigen. 4 Ubereinstimmungsbestétigung Der Unternehmer, der den Entrauchungsventilator aufstellt, muss, zusétzlich zu der Kenn- zeichnung geméb Abschnitt2.2 fur jeden Entrauchungsventiiator eine Ubereinstimmungs- bestétigung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass der von ihm aufgestellte Entrauchungsventilator und die hierfur verwendeten Bauprodukte (z. B. Befestigungsmittel) den Bestimrnungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen (ein Muster fur diese Ubereinstimmungsbestatigung s. Anlage 1). Diese Bestétigung ist dem EigentUmer der Entrauchungsanlage zur ggf. en orderlichen Weiterleitung an die zusténdige Bauaufsichts behdrde auszuhéndigen. _ Beglaubigt Juliane Valerius Referatsleiterin fiétffi lnstitut,/' NO) \ fiii' Bautoohn 1k [ DIN DIN EN Grundlagen der Instandhaltung Begriffe der Instandhaltung /17

6 Deutsches Nr. Z vom 25. Oktober 2017 Instiggt ur MUSTER Ubereinstimmunqsbestétiqum ' Name und Anschrift des Unternehmens, das den Entrauchungsventilator aufstellte; - Bauvorhaben bzw. Gebéude: L - Datum der Montage: Hiermit wird bestétigt, dass é - der Entrauchungsventilator der Baureihe BDV,, BaugrdBe..;.. mit der Temperatur-Zeitklassifizierung... hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht un..d..unte'r Einhaituhg.aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z dés Deutschen institlités flir vom... (und ggf. der Bestimmungen der Anderungs- und Erganzungsbescheide Vom ) aufgestellt wurde und - die flir ciie ErrIchtung und. EIandung des: Entrauchungsventilators in maschinellen Rauchabzugsanlagen verwend BaLI rodukte bau fslchflichnzulassiq und entsprechend gekennzeichnet sind. Ort, Datum Firma/ Unterschrift (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weitergabe an die zustandige Bauaufsichtsbeho rde auszuhandigen. ) Anwendung maschineller Rauchabzugsgeréte (Entrauchungsventilatoren) der Baureihe BDV der Temperatur Zeitklasse F400 Ubereinstimmungsbestétigung Anlage /17

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung III /11. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung III /11. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des offentlichen Rechts Mitglied der

Mehr

'#',\ $'S ^,r.ou. ll /14

'#',\ $'S ^,r.ou. ll /14 Deutsches!nstitut für Bautechnik Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prülamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des ö{fentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

fermacell AESTUVER Brandschutzschaum

fermacell AESTUVER Brandschutzschaum fermacell AESTUVER Brandschutzschaum Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Emissionsbewertung) Geltungsdauer: bis 07.10.2016 (System ZZ-Brandschutzschaum 2K NE) lnst tut Zulassungsstelle Bauprodukte und

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Z Juni 2017

Z Juni 2017 01.06.2017 I 26-1.21.2-30/17 Z-21.2-2047 1. Juni 2017 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Schraubdübel HTH für die Anwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen Der oben genannte

Mehr

Z Juli 2016

Z Juli 2016 25.05.2016 III 38-1.19.23-216/15 Z-19.23-2098 1. Juli 2016 1. Juli 2019 Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH Maybachstraße 11 50259 Pulheim-Brauweiler Fugenausführung "Fugenschnur RP 55" in feuerwiderstandsfähigen

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2 Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola

Mehr

Z September 2016

Z September 2016 23.09.2016 I 26-1.21.2-81/16 Z-21.2-2052 23. September 2016 14. April 2020 FROEWIS AKTIENGESELLSCHAFT Gewerbeweg 44 9486 SCHAANWALD FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Fröwis Schraubdübel Gecko U8 für die Anwendung

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr. Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi

Mehr

Z April 2016

Z April 2016 11.04.2016 I 26-1.21.2-43/16 Z-21.2-2047 11. April 2016 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Schraubdübel HTH für die Anwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen mit allgemeiner

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4 Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften

Mehr

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Z März 2012

Z März 2012 über die Änderung, Ergänzung und vom 14. Januar 2009 09.03.2012 III 35-1.19.14-251/11 Z-19.14-235 9. März 2012 9. März 2017 DRUM GmbH & Co. KG Industriestraße 22a 66914 Waldmohr Karl F. Jacobs GmbH Siemensstraße

Mehr

Z August 2017

Z August 2017 24.08.2017 I 26-1.21.2-41/17 Z-21.2-1769 24. August 2017 14. April 2020 EJOT Baubefestigungen GmbH In der Stockwiese 35 57334 Bad Laasphe EJOT Schraubdübel ejotherm STR U / STR U 2G nach ETA-04/0023 für

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur

Mehr

Z November 2016

Z November 2016 11.11.2016 II 44-1.155.20-38/16 Z-155.20-105 9. November 2016 9. November 2021 Bostik GmbH An der Bundesstraße 16 33829 Borgholzhausen Universalklebstoffe für Bodenbeläge "Bostik Dispersionsklebstoffe

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Geltungsdauer vom; 11. April 2016 bis: 14. April 2020 Antragsteller:

Geltungsdauer vom; 11. April 2016 bis: 14. April 2020 Antragsteller: ZulassungssteKe Bsuprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Z März 2014

Z März 2014 26.03.2014 I 21-1.21.1-15/14 Z-21.1-2021 26. März 2014 26. März 2019 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Betonschraube HUS3 Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: info@d-g-i.eu W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung II /15. Geltungsdauer vom; 26. Mai 2015 bis: 14.

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung II /15. Geltungsdauer vom; 26. Mai 2015 bis: 14. Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Verbindungen mit faserparallel in Brettschichtholz eingeklebten Stahlstäben

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Verbindungen mit faserparallel in Brettschichtholz eingeklebten Stahlstäben Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-9.1-791 Verbindungen mit faserparallel in Brettschichtholz eingeklebten Stahlstäben Gültig bis 17. Januar 2017 Allgemeine

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-15-0131-01 Gegenstand: Photovoltaikmodul KPV PL NEC entsprechend: lfd. Nr. 2.10.1.1 Bauregelliste A, Teil 2, Ausgabe 2014/1 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4 Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften

Mehr

Zuhccunganumrtefi z Geltungrdauor vomr 15. November 2011 blsi 15. November Antragstoller: Bostik GmbH

Zuhccunganumrtefi z Geltungrdauor vomr 15. November 2011 blsi 15. November Antragstoller: Bostik GmbH Zulrseungc$alb filr Bauproäilrta und 3aüartsn Eautcchnisclies Präfamt Ei*e vont Bund und d+a tändern gemainsam getrsgene Anstslt des öffentlichen ftechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und detwftao Datum:

Mehr

Z Oktober 2016

Z Oktober 2016 13.10.2016 I 29-1.21.8-98/15 Z-21.8-2069 13. Oktober 2016 14. April 2020 fischerwerke GmbH & Co. KG Otto-Hahn-Straße 15 79211 Denzlingen Bewehrungsanschluss mit fischer Injektionsmörtel FIS SB Der oben

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Unterputz-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmatur der Firma

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Abstände im Conlit Abschottungssystem

Gutachterliche Stellungnahme Abstände im Conlit Abschottungssystem Gutachterliche Stellungnahme Abstände im Conlit Abschottungssystem GA-2014/291a-Nau Übereinstimmungsbestätigung (zu abz-nr. Z-19.15-1877 Kabelabschottung System Conlit Bandage) Ausführendes

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme

Gutachterliche Stellungnahme Gutachterliche Stellungnahme Rohr- und Kabelabschottung der Feuerwiderstandsklassen R30 - R90 / S30 - S90 Einbau in Decken und Wände besonderer Bauart GA-2016/059a-Nau Übereinstimmungserklärung

Mehr

DIßt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z II /15

DIßt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z II /15 DIßt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der

Mehr

Z September 2015

Z September 2015 20.0.2015 I 36-1.14.4-49/15 Z-14.4-744 9. September 2015 9. September 2017 SSI Fritz Schäfer GmbH Fritz-Schäfer-Straße 20 57290 Neunkirchen Galvanisch verzinkte Verbindungselemente der Festigkeitsklasse.

Mehr

Allgemeine. Zulassung. ba uaufs ichtliche. Zulassungsnummer: z Geltungsdauer vom'.22. Juli 2015 bis: 22. Juli 2020

Allgemeine. Zulassung. ba uaufs ichtliche. Zulassungsnummer: z Geltungsdauer vom'.22. Juli 2015 bis: 22. Juli 2020 Allgemeine ba uaufs ichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr. 517186

Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr. 517186 tüv Rneinland LGA Products GmbH Nach DIN EN ISO/lEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1 524. 11 TÜVRheinland@ rgatdl Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Einhandmischer-Spültischarmatur

Mehr

OIEt. Allgemeine bauaufsichtliche. Zulassung /10. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

OIEt. Allgemeine bauaufsichtliche. Zulassung /10. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer DIBt I Kolonnenstraße 30 BI 0 10829 Berlin ITel.: +493078730-0 I Fax: +493078730 320 I E Mail: dibt@dibt.de I www.dibt.de -. Deutsches OIEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsstelle Bauprodukte und

Mehr

OIEt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung I /10. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

OIEt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung I /10. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4 Seite 2 von 22 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften

Mehr

DIBt. Allgemeine Bauartgenehmigung Z Nummer: Geltungsdauer. Antragsteller: BASF SE Carl-Bosch-Straße Ludwigshafen am Rhein

DIBt. Allgemeine Bauartgenehmigung Z Nummer: Geltungsdauer. Antragsteller: BASF SE Carl-Bosch-Straße Ludwigshafen am Rhein Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Allgemeine Bauartgenehmigung Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 3. April 2006 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-272 Telefax: 030 78730-320 GeschZ.: III 56-1.41.3-10/05 Allgemeine bauaufsichtliche

Mehr

Z November 2014

Z November 2014 04.11.2014 I 36-1.14.4-22/13 Z-14.4-664 4. November 2014 4. November 2019 Böllhoff GmbH Archimedesstraße 1-4 33649 Bielefeld Schraubenverbindungen mit RIPP LOCK Sicherungsscheiben zur Schraubensicherung

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Unterputz-Thermostatarmatur

Mehr

1 Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand Anwendungsbereich... 3

1 Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand Anwendungsbereich... 3 Inhalt: 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 3 1.1 Gegenstand... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 2 Anforderungen an die Bauart... 3 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung... 3 2.2 Anzuwendende Prüfverfahren...

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4 Seite 2 von 14 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften

Mehr

Zulassungsgegenstand: Standaufnehmer (Radar-Antennen) mit angebautem Messumformer vom Typ RTG40B als kontinuierliche von Uberfullsicherungen

Zulassungsgegenstand: Standaufnehmer (Radar-Antennen) mit angebautem Messumformer vom Typ RTG40B als kontinuierliche von Uberfullsicherungen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Eine vom Bund und den gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und Zulassung

Mehr

FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt. Prüfzeugnis Stand: 03/2014. Typ: FK 6505 PASSION FOR POWER.

FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt. Prüfzeugnis Stand: 03/2014. Typ: FK 6505 PASSION FOR POWER. PASSION FOR POWER. Prüfzeugnis Stand: 03/2014 FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt Typ: FK 6505 Gustav Hensel GmbH & Co. KG Elektroinstallations- und Verteilungssysteme Allgemeines bauaufsichtliches

Mehr

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung PFEIFER-Schrägstützenanker

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung PFEIFER-Schrägstützenanker Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung PFEIFER-Schrägstützenanker MoFi 12/16 gültig bis 5. Mai 2020 PFEIFER SEIL- UND HEBETECHNIK GMBH DR.-KARL-LENZ-STR. 66 D-87700 MEMMINGEN TELEFON +49 (0) 83 31-937-

Mehr

OIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Geltungsdauer. Zulassungsnummer:

OIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Geltungsdauer. Zulassungsnummer: OIBt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: info@d-g-i.eu W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4 Seite 2 von 13 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. Dezember 2001 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 206 Telefax: (0 30) 7 87 30 320 GeschZ.: IV 45-1.19.11-194/01

Mehr

DIN DIN 14676: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung

DIN DIN 14676: Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung Einleitung: Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage.

Mehr

1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH Seite 2 von 12 Seiten 1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Gegenstand Bei der in diesem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführten Bauart handelt es sich um eine absturzsichernde Verglasung nach den

Mehr

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: info@d-g-i.eu W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:

Mehr

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Brandschutz im Bild. Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe

Brandschutz im Bild. Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe Brandschutz im Bild Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe von Frieder Kircher, Brandassessor Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Sebastian Wiederer Grundwerk

Mehr

1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH Seite 2 von 13 Seiten 1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Gegenstand Bei der in diesem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführten Bauart handelt es sich um eine absturzsichernde Verglasung nach den

Mehr

AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235

AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235 M ~A. r""~ MPA STUTTGART Otto.Graf.lnstitut Materialprüfungsanstalt. UniversitätStuttgart AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-09/0089 vom 9. Dezember 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Industrie Service Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Mehr Sicherheit. Mehr Wert. Prüfzeugnisnummer: P - BAY 09-0041 Datum: 14.03.2008 Seite 1 Antragsteller: EURO WINDKAT GmbH Leibnizstraße I 97204

Mehr

Gehungsdauer vom:15. November2011 bis: 27. September 2016. Zulassungsnummer: z-158.10-15

Gehungsdauer vom:15. November2011 bis: 27. September 2016. Zulassungsnummer: z-158.10-15 Zulassungsstelle lür Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prülamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getrag6ne Anstalt des öffentlichen Rechls Mitglied der [OTA, der UEAtc und derwftao Datum: 15.1

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund Postfach: 44285 Dortmund Telefon (02 31) 45 02-0 Telefax (02 31) 45 85 49 E-Mail: info@mpanrw.de Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nr.: P 220007395-10-01

Mehr

Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. SIOEN COATING N.V. Fabriekstraat Ardooie BELGIEN. 1. Februar

Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. SIOEN COATING N.V. Fabriekstraat Ardooie BELGIEN. 1. Februar Mater""ialprüfanstalt für das Bauwesen MPA BA HANNOVER Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnlsnummer: P - NDS04-256 Gegenstand: Beschichtete Polyestergewebe "SIOLINE B 81xx", "SIOLINE B 82xx"

Mehr

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtiiche Zulassung. Z vom : 11. März Antragsteller: Helios Ventilatoren GmbH + Co. KG

DIBt. Allgemeine bauaufsichtiiche Zulassung. Z vom : 11. März Antragsteller: Helios Ventilatoren GmbH + Co. KG Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtiiche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts M itglied der EOTA,

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund Postfach: 44285 Dortmund Telefon (0231) 4502-0 Telefax (0231) 45 85 49 E-Mail: info@mpanrw.de Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis-Nummer: P-120002331

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

ACO Fettabscheider. Betriebstagebuch. gemäß DIN EN 1825 und DIN

ACO Fettabscheider. Betriebstagebuch. gemäß DIN EN 1825 und DIN Betriebstagebuch ACO Fettabscheider gemäß DIN EN 1825 und DIN 4040-100 Zu jedem Fettabscheider muss ein Betriebstagebuch geführt werden. In dem Tagebuch müssen eingetragen sein: durchgeführte Eigenkontrollen,

Mehr

Oktober 2016 und was dann?

Oktober 2016 und was dann? VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung

Mehr

Zentrales Bedientableau für Entrauchungsanlagen

Zentrales Bedientableau für Entrauchungsanlagen Grundlagen und Anwendung Mit Hilfe dieses Merkblatts werden die technischen und gestalterischen Anforderungen an zentrale Bedieneinrichtungen zur Steuerung von Entrauchungsanlagen für das Gebiet der Landeshauptstadt

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer DIBt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

Dämmstoff aus Mineralfasern für Rohrleitungen "ISOVER-Lamellenmatte ML 3"

Dämmstoff aus Mineralfasern für Rohrleitungen ISOVER-Lamellenmatte ML 3 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

FEUERSCHUTZABSCHLÜSSE IN LÜFTUNGSLEITUNGEN AUF BASIS INTUMESZIERENDER MATERIALIEN OHNE MECHANISCHES VERSCHLUSSELEMENT

FEUERSCHUTZABSCHLÜSSE IN LÜFTUNGSLEITUNGEN AUF BASIS INTUMESZIERENDER MATERIALIEN OHNE MECHANISCHES VERSCHLUSSELEMENT Verwendungsgrundsatz FEUERSCHUTZABSCHLÜSSE IN LÜFTUNGSLEITUNGEN AUF BASIS INTUMESZIERENDER MATERIALIEN OHNE MECHANISCHES VERSCHLUSSELEMENT Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

DIN Instandhaltung von Feststellanlagen

DIN Instandhaltung von Feststellanlagen Instandhaltung von Feststellanlagen DORMA Training Manuel Pereira Nürnberg, 20.02. 2012 Feststellanlagen Feststellanlagen im Bestand 1 Normen und Richtlinien zu Feststellanlagen Normen RILI = Richtlinien

Mehr

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional

Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Modulares Gehäusesystem zum Einbau von Brandmeldeanlagen ESSER: Kompetenz ist eine sichere Grundlage Im technischen Brandschutz gelten hohe Sicherheitsstandards.

Mehr

umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird. Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen Änderungen Februar 2012 Die Änderungen befinden sich zur Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG. Entsprechend den Bestimmungen dieser Richtlinie können

Mehr

Übereinstimmungserklärung

Übereinstimmungserklärung Übereinstimmungserklärung für den Steptec-Systemschacht mit integrierten Leitungsanlagen und Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer Name und Anschrift des ausführenden Unternehmens: Bauvorhaben / Bauabschnitt:

Mehr

Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig. Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick

Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig. Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick Ansprechpartner Holger Kerkmann Ingbert Röbig Objektfunkanlagen (ehemals Feuerwehrgebäudefunk) Ein kurzer Überblick Grundlagen Aufbauend auf die Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002 ( 3(1), 14

Mehr

Z August 2015

Z August 2015 24.08.2015 I 62-1.17.1-65/13 Z-17.1-822 24. August 2015 2. Juli 2018 H & R GmbH Osemundstraße 4 58636 Iserlohn Drahtanker mit Durchmesser 3 mm und 4 mm für zweischaliges Mauerwerk mit Schalenabständen

Mehr

Erkennen Alarmieren Steuern

Erkennen Alarmieren Steuern Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940

Mehr

Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken

Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken TECHNISCHE INFORMATION Die Norm DIN 1986-4 Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken Im Dezember 2011 erschien die aktualisierte Fassung der Norm DIN 1986-4 Entwässerungsanlagen für Gebäude

Mehr

PEC ANKERSCHIENEN. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z

PEC ANKERSCHIENEN. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z VERANKERUNGSTECHNIK PEC ANKERSCHIENEN Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-21.4-2032 04.07.2014 I 23-1.21.4-103/13 Z-21.4-2032 4. Juli 2014 14. August 2017 PEC Vertriebs GmbH Gatzenstraße 107 47802

Mehr

Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA)

Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA) Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA) B.A.S.E. GmbH - Kurt Sengmüller 1 1. Forderung aus dem LV oder Leistungsbeschreibung Auszüge aus aktuellen Leistungsverzeichnissen

Mehr

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Verabschiedet durch die Technische Kommission Brandschutz, 15.12.2017 Datum: 28.11.2017 Version: 2.2 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 3 2 Abschlüsse

Mehr

1 Baurechtlicher Bereich

1 Baurechtlicher Bereich Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten

Mehr

Besonderheiten bei der Verwendung von GFK Produkten

Besonderheiten bei der Verwendung von GFK Produkten , Siemensstr., 48703 Stadtlohn Besonderheiten bei der Verwendung von GFK Produkten Inhalt Bearbeitung und Verlegung von GFK-Gitterrosten:... 2 allgemeine bauaufsichtliche Zulassung:... 2 Brandklassifizierung

Mehr

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen Prüfbuch für die Baureihen Drehsperren / Schwenktüren / Durchgangssperren TRITON-M / GT340 / SmartLane Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : Prüfbücher sind zu führen. In diese sind

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Z Mai 2016

Z Mai 2016 26.04.2016 III 55-1.42.5-8/16 Z-42.5-467 10. Mai 2016 10. Mai 2021 Trelleborg Pipe Seals Lelystad B.V. Pascallaan 80 8218NJ LELYSTAD NIEDERLANDE Dichtungssystem zur Herstellung nachträglicher Anschlüsse

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen

Mehr

Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau

Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße Dachau Forschungslabor für Haustechnik Karl-Benz-Straße 15 85221 Dachau Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und Bauproduktengesetz Tel: (08131) 333 959 14 Fax: (08131) 333 959

Mehr

D E U T S C H E S I N S T I T U T F Ü R B A U T E C H N I K

D E U T S C H E S I N S T I T U T F Ü R B A U T E C H N I K D E U T S C H E S I N S T I T U T F Ü R B A U T E C H N I K Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 22. April 1997 Kolonnenstraße 30 Telefon: (0 30) 7 87 30-267 Telefax: (0 30) 7 87 30-320 GeschZ.:

Mehr

Hinweise für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (Fassung 02/2015)

Hinweise für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (Fassung 02/2015) Hinweise Referat P 4 Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen Fassung 02/2015 Hinweise für die Tätigkeit von Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (Fassung 02/2015)

Mehr

Inspektion und Wartung nach DIN 14676

Inspektion und Wartung nach DIN 14676 Inbetriebnahme- und Wartung von Rauchwarnmeldern Objekt: Straße: PLZ / Ort: Zuständige Person: Telefon / Mobil: Errichter: Firma: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon / Mobil: Wartungsnehmer: gleich wie Errichter

Mehr