Deutscher Schützenbund. Fachverband für Schieß- und Bogensport SPORTORDNUNG. des. Deutschen Schützenbundes e.v. Grundwerk:
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1 Deutscher Schützenbund DEUTSCHER SCHÜTZENUND E.V. Fachverband für Schieß- und ogensport SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.v. Grundwerk: Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von uszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DS erlaubt. eschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 6. ärz 203 und 22. ärz 204 in Wiesbaden, am 0. ai 205 in Hamburg und am 9. ärz 206 in Wiesbaden.
2 Official FIT Target Face 40 cm Printed by Krüger - FIT Target License # 0 Serial Number 40-0/2 Schießscheiben Targets Cibles lancos Telefon / cm Target Face arbara Engleder Ralf Schumann Schießscheiben ogenauflagen Olympiasieger, Weltmeister, Europameister, Deutsche eister und viele andere Sportschützen schießen im Training und im Wettkampf auf unsere von nationalen und internationalen Fachverbänden lizenzierten Schießscheiben und ogenauflagen. Offizieller Lieferant der International Shooting Sport Federation ISSF Offizieller Lieferant der World rchery Federation Offizieller Lieferant der NR DEUTSCHER SCHÜTZENUND E.V. Offizieller usstatter des Deutschen Schützenbundes für Papierscheiben Offizieller Lieferant der US Shooting Targets Cibles lancos Krüger Druck Verlag GmbH & Co. KG arktstraße Dillingen/Saar Telefon 49(0)68 3/975-8 Telefax 49(0)68 3/975-5 E-ail: schiess-scheiben@kdv.de Online-Shop: Krüger Schießscheiben ist offizieller Sponsor der ktion
3 Seite Vorwort Sportordnung Liebe Schützinnen und Schützen! Nachdem die letzte Ergänzungslieferung recht umfangreich ausgefallen war und weitere recht umfangreiche Änderungen der Sportordnung noch in diesem Jahr nach den Olympischen Spielen noch zu er warten sind, hat sich der Deutsche Schützenbund dazu entschlossen, noch eine eher kleine Ergänzungslieferung zu bringen, bevor nächstes Jahr die turnusmäßige Neuauflage erstellt wird. Dieses Jahr wurden neben redaktionellen Änderungen insbesondere im Teil 9 (uflageschießen) und im Teil 0 (Schießsport für enschen mit ehinderungen) Änderungen vorgenommen. Im nächsten Jahr wird es wie gesagt eine komplette Neuauflage (ohne Ergänzungslieferung geben), da Änderungen durch die ISSF und W erwartet werden (insbesondere Finalregeln), im Regelwerk des DS ansonsten Änderungen bei der Flinte (Compak Sporting) (Teil 3), im ogensport (Teil 6), im Target Sprint (Teil 8) und im Schießsport für enschen mit ehinderungen (Teil 0) zu erwarten sind. Dies schon mal als kleiner usblick. Sie können mit dem beiliegenden estellformular schon jetzt sicherstellen, dass Ihnen ein solches Exemplar zugeschickt wird. Ganz am Ende der Ergänzungslieferung finden Sie wie in der Vergangenheit ein paar komplett leere lätter, die Sie als Notizseiten nutzen können. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Gebrauch der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.v. und weiterhin viele sportliche Erfolge in den Wettkämpfen. Ihr Deutscher Schützenbund e.v. Fachverband für Schieß- und ogensport P.S. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten oder Fehler in der Sportordnung auffallen, bitten wir Sie, uns hierüber per E-ail an die nschrift sportordnung@dsb.de zu informieren. Der Deutsche Schützenbund weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Regelungen des Waffengesetzes, der llgemeinen Waffengesetz-Verordnung und der Schießstandrichtlinien zwingend zu befolgen sind. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße ufbewahrung von Waffen (eine Kurzübersicht befindet sich auf der Rückseite).
4 ufbewahrungvonwaffenundunition DieÜbersichtzeigtverschiedeneKombinationsmöglichkeitenderufbewahrung vonwaffenundunitioninezugzumjeweiligenwiderstandsgradderwaffenschränke fürdenprivatenereichundfürnichtbewohnteschützenhäuser Waffenaufbewahrungimprivatenereich(nach 36WaffGund 3WaffV) Siehaben... Siedürfenunterbringen... Siehaben... DeutscherSchützenbunde.V Lahnstraße Wiesbaden Tel.06/ Fax06/ Siebenötigenmindestens... DEUTSCHER SCHÜTZENUND E.V. max.0 im max max.0 max.0 unbeschränktenzahl im Innenfach max.5 im Innenfach im mehrals0 max.0 max * *ehältnisgewicht unter200kg 3 * max.0* mehrals0 * 2 * unbeschränktenzahl max.0* im Innenfach max.0 *beiehältnisgewicht über200kg eieinerehrzahlvonwaffenistdieufbewahrungnichtnurindemjeweilshöherklassiiziertenschrankmöglich, sondernsiekannauchineinerentsprechendennzahlvonschränkenmitdemerforderlichensicherheitsniveau erfolgen.dieaufgeführtenkombinationensinddahereinebeispielhafte,nichtabschließendedarstellung; dieordnungsgemäßeufbewahrungistauchinweiterenkombinationenmöglich. 0 unbeschränktenzahl max.0* unbeschränktenzahl -Schrank ohne Innenfach -Schrank mitinnenfach -Schrank mitinnenfach Erklärung: bis 4 ufbewahrungsalternativen Langwaffe über0 ufbewahrung imnichtbewohntenschützenhaus ( 3bs.6WaffV) max.3 bweichungenhierzumussdervereinanhandeines Sicherheitskonzeptesmitderzuständigenehörde abstimmen( 3bs.6WaffV) erlaubnisplichtigekurzwaffendürfennuraufder GrundlageeinesabgestimmtenSicherheistkonzeptes imunbewohntenschützenhausaufbewahrtwerden -Schrank ohne Innenfach -Schrank * -Schrank mitinnenfach 0-Schrank Stahlblech-Schrank mitschwenkriegelschlossodergleichwertig 0 Kurzwaffe unition DeinitionWaffenschränke =Sicherheitsstufe nachvd24992(standai995) =Sicherheitsstufe nachvd24992(standai995) 0=SicherheitsbehältnisWiderstandsgrad0 nachdin/en43- =SicherheitsbehältnisWiderstandsgrad nachdin/en43- LiegtdasGewichtdesehältnissesodereinegleichwertigeVerankerunggegenbriss über200kg,dürfenbis0kurzwaffendarinaufbewahrtwerden,liegtes unter200kg,danndürfennur5kurzwaffendarinaufbewahrtwerden. Einesog.Überkreuz-ufbewahrungistzulässig;d.h.nichtzueinerWaffegehörendeunitionkann gemeinsammitdieseraufbewahrtwerden.eispiel:kleinkalibermunitiondarfmitgroßkaliberwaffenimwaffenschrankaufbewahrtwerden. GrundsätzlichgiltfürdieufbewahrungimprivatenereichundinnichtbewohntenSchützenhäusernfürLuftdruckwaffenundDiabolosfolgendes: Luftdruckwaffen/CO 2 -Waffen(bis7,5Joule)müssennichtinklassiiziertenSchränkenaufbewahrt werden.siemüssensogesichertwerden,dasseinbhandenkommenebensoverhindertwirdwie derunbefugtezugriffdurchdritte;hierfürgenügteinabgeschlossenerschrankoderraum. DiabolosfürLuftdruckwaffensindkeineunitionimSinnedesWaffengesetzes;fürsiegelten keinebesonderenvorschriftenfürdieufbewahrung,insbesonderekönnensieauchgemeinsam mitderluftdruckwaffeverwahrtwerden. OfiziellerusrüsterdesDeutschenSchützenbundesundseiner Nationalmannschaft HRTNNTRESOREG mziegenberg3 3306Paderborn Tel(0525) eratungundwaffenschrank-katalogkostenlos untertel oderinfo@ waffenschraenke.de itfreundlicherunterstützungvon Targets Cibles lancos KrügerDruck&VerlagGmbH&Co.KG arktstraße 66763Dillingen Telefon:(0683)975-8 Telefax:(0683) E-ail:m.massmich@kdv.de Stand:November2009
5 Seite 3 Krüger Druck & Verlag GmbH & Co KG arktstraße Dillingen/Saar E-ail: schiess-scheiben@kdv.de FX: / Vorbestellung Neuauflage Sportordnung J, ich bestelle hiermit verbindlich die Neuauflage der Sportordnung (Stand ) zum Preis von 22,00 EUR pro Exemplar (Preis inkl. wst., zzgl. Versand). Exemplare Stand estell-nr. Einzelpreis Neuauflage ,00 EUR zzgl. Versand J, ich bin an Informationen zur Sportordnung des Deutschen Schützenbundes interessiert. itte informieren Sie mich, wenn es Änderungen in Zusammenhang mit der Sportordnung gibt. bsender: Name Verein Straße, Hausnr. PLZ, Ort Telefonnummer E-ail-dresse Datum, Unterschrift
6 Seite 4 Einordnungsanleitung zur Titel Diese Seiten bitte entnehmen: Diese Seiten bitte einfügen: Geänderte Regel-Nr. Deckblatt -2-2 komplett Impressum -4-4 komplett Teil , , , 0.7., , 0.8.4, Teil ,.7.4, Tab. S. 6 - S. 8 Teil , 2.4., 2.5., 2.6, , 2.9, 2.0.6, 2., 2.2.3, 2.2.4, 2.3.2, 2.4.3, Tab. S. 2 Teil Stichwortverzeichnis S. 33 Teil Teil Tab. S. 3 - S. 4, Stichwortverzeichnis S. 5 Teil , 9.4., 9.4.3, 9.7.4, 9.7.6, 9.7.7, 9.8., , Tab. S. 6 - S. 7, Stichwortverzeichnis Teil Inhaltsverzeichnis, Klasse SH, Klasse SHC, Klasse SH2, , Stichwortverzeichnis Teil 4 2a-2d 3 neue TK-Seiten neue TK-Seiten Insgesamt 20 Seiten entnehmen Insgesamt 26 Seiten einlegen
7 Seite 5 Deutscher Schützenbund Fachverband für Schieß- und ogensport SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.v. Grundwerk: Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von uszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DS erlaubt. eschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 6. ärz 203 und 22. ärz 204 in Wiesbaden, am 0. ai 205 in Hamburg und am 9. ärz 206 in Wiesbaden.
8 Seite 6 DEUTSCHER SCHÜTZENUND e.v. gegründet 86 in Gotha wiedergegründet 95 in Frankfurt am ain Sitz und Geschäftsführung: undesleistungszentrum Sportschießen Lahnstraße 20 Postfach Wiesbaden 650 Wiesbaden Telefon 06 / Telefax 06 / Internet E-ail info@dsb.de itglied in: Deutscher Olympischer Sportbund (DOS) Internationaler Schieß-Sportverband (ISSF) Internationaler Verband für ogensport (W) Internationale Vorderladervereinigung (.L..I.C.) Internationale rmbrust-union (IU) Europäische Schützenkonföderation (ESK) Europäischer ogensportverband (WE) Satz: Deutscher Schützenbund e.v., 6595 Wiesbaden Herstellung: Krüger DruckVerlag GmbH & Co. KG, Dillingen Erschienen im Krüger DruckVerlag GmbH & Co. KG arktstraße, Dillingen/Saar,
9 Seite 7 Landesverbände des Deutschen Schützenbundes adischer Sportschützenverband adener Platz Leimen, aden Postfach Leimen Tel / 4700 Fax / info@bsvleimen.de Schützenverband erlin-randenburg Regattastraße erlin Tel. 030 / Fax 030 / sv-bb@t-online.de randenburgischer Schützenbund Eisenhüttenstädter Chaussee Frankfurt/Oder Tel / Fax 0335 / geschaeftsstelle@bsb-web.de ayerischer Sportschützenbund Ingolstädter Landstraße Garching Tel. 089 / Fax 089 / gs@bssb.de Schützenverband Hamburg und Umgegend Ehestorfer Heuweg 4a 249 Hamburg Tel. 040 / Fax 040 / schuetzenverband.hamburg@t-online.de Hessischer Schützenverband Schwanheimer ahnstraße Frankfurt am ain Tel. 069 / Fax 069 / hess.schuetzen@t-online.de Landesschützenverband ecklenburg-vorpommern Zur Datze Neubrandenburg Tel / Fax 0395 / info@lsv-mv.de Norddeutscher Schützenbund Winterbeker Weg Kiel Tel. 043 / Fax 043 / post@ndsb-sh.de Niedersächsischer Sportschützenverband Wilkenburger Straße Hannover Tel. 05 / Fax 05 / info@nssv.de Nordwestdeutscher Schützenbund Lange Straße assum Tel / Fax 0424 / info@nwdsb.de D L R Y HH HS V ND NS NW
10 Seite 8 Oberpfälzer Schützenbund Schützenstraße Pfreimd Tel / 9243 Fax / 9245 geschaeftsstelle@osb-ev.de Pfälzischer Sportschützenbund Festplatzstraße 6a Neustadt Tel / 8240 Fax 0632 / pssb@pssb.org Rheinischer Schützenbund m Förstchens usch 2b Leichlingen Tel / 6920 Fax 0275 / info@rsb2020.de Schützenverband Saar Herbert-Neuberger-Sportschule Geb Saarbrücken Tel. 068 / 3879 /2 /3 Fax 068 / schuetzenverband@lsvs.de Südbadischer Sportschützenverband Im Lehbühl Offenburg Tel. 078 / Fax 078 / info@sbsv.de Sächsischer Schützenbund Hans-Driesch-Straße 2b 0479 Leipzig Postfach Leipzig Tel. 034 / Fax 034 / info@saechsischer-schuetzenbund.de Landesschützenverband Sachsen-nhalt m Springbrunnen arleben Tel / 9390//2/3 Fax / 9395 geschaeftsstelle@sv-st.de Thüringer Schützenbund Schützenstraße Suhl Tel / Fax 0368 / tsb@tsbev.de Westfälischer Schützenbund Eberstraße Dortmund Tel. 023 / Fax 023 / info@wsb86.de Württembergischer Schützenverband Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel. 07 / Fax 07 / info@wsv850.de OP PF RH S S SC ST TH WF WT
11 Seite 9 itglieder des undesausschuss Sportschießen des Deutschen Schützenbundes: (Stand: ) Furnier Gerhard DS Vizepräsident Sport artin Otmar DS undessportleiter Sportschießen Gabelmann Heiner DS Sportdirektor Dörtzbach Jürgen D Landessportleiter Naumann ichael L Landessportleiter Konrad anfred R 2. Landessportleiter Schröck Christian Y 2. Landessportleiter Narten Kurt HH Landessportleiter Degen lexander HS 2. Landessportleiter Vick Erhard V Landessportleiter Kuhr Volker ND Landessportleiter Zimmer Reinhard NS Landessportleiter Otten Heinz NW Landessportleiter ayer Ludwig OP Landessportleiter Neitsch Thilo PF Landessportleiter Zimmermann Norbert RH Landessportleiter Gillmann Dieter S Landessportleiter Schweinlin Dieter S Landessportleiter Wulf Hans-Peter SC Landessportleiter Lunau Dirk ST Landessportleiter smus Edwin TH Vizepräsidentin Sport Dorn Rolf WF Landessportleiter Hanisch Rainer WT Landessportleiter Schumann anfred DS undesreferent Gewehr Goelden arcel DS undesreferent Pistole Eck ichael DS undesreferent Flinte Gegner Karl-Heinz DS undesreferent Laufende Scheibe eckmann Josef DS undesreferent rmbrust Lang Gerhard DS undesreferent Vorderlader Hübner Frank DS undesreferent Sommerbiathlon Ohmayer Dieter DS undesreferent ehindertensport Czupalla Norbert DS undesreferent Kampfrichter Reitz Christian DS Gesamtaktivensprecher ichael Christian DS Stellvertr. undesjugendleiter, Sport Illgen Hermann DS Deutscher ehindertensportverband Hacker Thomas DSV Deutscher Skiverband urke Peter ER European Rifle ssociation
12 Seite 0 itglieder des undesausschuss ogensport des Deutschen Schützenbundes: (Stand: ) Furnier Gerhard DS Vizepräsident Sport Lindau Klaus DS undessportleiter ogensport Gabelmann Heiner DS Sportdirektor Schönemann Simone D Referentin ogen Streich Gerhard L 2. Vizepräsident, Referent ogen Sauer Peter R Referent ogen Schuh Ernst Y Referent ogen üller ichael HH Referent ogen Steffens Sabrina HS Referentin ogen Westphal Frank V Referent ogen Neuhaus Heinz-Willi ND Referent ogen Szymanski Sabine NS Referentin ogen Heemann xel NW Referent ogen eier Helmut OP Referent ogen einelt Gisela PF Referentin ogen Eismar Werner RH Referent ogen Wolpert Walter S Präsident Kaiser Walter S Referent ogen Hermann aik SC Referent ogen Grada ichael ST Referent ogen Todtenhöfer Jürgen TH Referent ogen eyer Uwe WF Referent ogen Gras Jörg WT Stellvertr. Referent ogen Ohmayer Dieter DS undesreferent ehindertensport Czupalla Norbert DS undesreferent Kampfrichter Winter Karina DS ktivensprecherin ogen Sauerwald Carina DS undesjugendsprecherin Schemeit Rainer DS Deutscher ehindertensportverband Luksch Walter DFSV Deutscher Feldbogensportverband
13 Seite DEUTSCHER SCHÜTZENUND e.v. Schießstandordnung. Jeder Schütze ist den estimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der usschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. uf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und unitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß 6 WaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und unitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe 5 a bs. und 27 bs. 7 WaffG 2 ) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß 7 WaffV ) sind verboten. 3. Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein. 4. Das Laden sowie Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender ündung gestattet. Grundsätzlich muss die ündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann. 5. Schusswaffen sind unmittelbar nach eendigung des Schießens zu entladen und die agazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind. 6. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche ufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender ündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. 7. ei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche ufsichtsperson mit klaren nordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf nordnung der verantwortlichen ufsichtsperson fortgesetzt werden. 8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen. 9. Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen blauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden. 0. Rauchen und der Konsum von lkohol sind auf den Schützenständen untersagt.. Die waffenrechtlichen lterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche ufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten. llgemeine Waffengesetz - Verordnung vom in der jeweils geltenden Fassung 2 Waffengesetz vom in der jeweils geltenden Fassung
14 Seite 2 2. Jedes Schießen ist unter der ufsicht einer verantwortlichen ufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche ufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand nwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den ufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die enutzer von Schießständen haben die nordnungen der ufsichtspersonen zu befolgen. Die ufsichtsperson darf während der ufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur ufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. Stand: Juni 206
15 Seite 3 DEUTSCHER SCHÜTZENUND e.v. Sicherheitsregeln für ogensportanlagen. Jeder Sportler ist den estimmungen dieser Sicherheitsregeln, der jeweils gültigen Sportordnung und der usschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. ei jedem usziehen des ogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann. 3. eim uszug des ogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. uflage zeigen. 4. Grundsätzlich muss der ogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten. 5. Jedes Schießen darf nur unter ufsicht erfolgen. Den Weisungen der jeweiligen ufsicht(en) ist Folge zu leisten. 6. ufsicht kann jeder volljährige und erfahrene ogensportler sein, der vom vertretungsberechtigten Vereinsvorstand oder dem jeweiligen usrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine ufsicht darf selbst während der direkten ufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur ufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf der ogensportanlage befindet. 7. ei Störungen ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf nordnung der ufsicht fortgesetzt werden. 8. Sportler, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom ogenplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren blauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom ogenplatz verwiesen werden. 9. Rauchen und der Konsum von lkohol sind auf dem Sportgelände, im und vor dem ufenthaltsbereich der Sportler untersagt. Stand: Juni 206
16 Seite 4 Das Schützenwesen ist Kulturerbe Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben das Schützenwesen in Deutschland in das undesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die egründung lobt das Schützenwesen als usdruck lokal aktiver Kulturpraxis mit lebendiger Traditionspflege, mit vielfältigen aßnahmen zur Weitergabe, unterschiedlichen Formen der Jugendarbeit und einer aktiven Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. uch die Verpflichtung gegenüber sozialem Engagement und ziviler Kultur im Umgang mit Waffentechnik und Waffengebrauch sowie der integrative Charakter werden hervorgehoben. it der offiziellen nerkennung als kulturelles Erbe erfahren die sportlichen und traditionellen ktivitäten der Schützenvereine eine besondere estätigung und Wertschätzung. lle Vereine des Deutschen Schützenbundes können sich die uszeichnung zunutze machen und das Prädikat Immaterielles Kulturerbe offensiv für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. uf der Homepage des Deutschen Schützenbundes stehen das Logo und weitere nützliche Informationen zum Download bereit: Ziel im Visier Zukunft Schützenverein Um Ihren Verein für die Zukunft fit zu machen, hält der DS auf der Internetseite unserer itgliederentwicklungskampagne Ziel im Visier Zukunft Schützenverein u.a. Tipps und Hilfestellungen für Sie im Service-ereich bereit. Sollten Sie hier Informationen vermissen, dann lassen Sie uns das wissen unter ziel-im-visier@dsb.de. Wir versuchen, Ihnen und allen anderen Vereinen dann hierfür entsprechende Checklisten und Hinweisinformationen zur Verfügung zu stellen. eziehen Sie den Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden mit den neusten Infos unter: ehr itglieder in Ihrem Verein schafft mehr Fürsprecher und kzeptanz für unseren Sport, stützt Ihre Position im lokalen Umfeld in Gesprächen mit der Kommune und der Öffentlichkeit, stärkt die lokale edeutung Ihres Vereins, bringt neue Ideen in Ihr Vereinsleben, sichert die Zukunftsfähigkeit Ihres Vereins, bringt auch mehr itgliedsbeiträge in Ihre Vereinskasse und das alles nutzt unserem Sport und bringt uns alle als Verband weiter. Gerne freuen wir uns auf Ihre ktivitäten und Rückmeldung zu Ziel im Visier Zukunft Schützenverein. Über nregungen und Hinweise, wie wir Sie noch besser unterstützen können, freuen wir uns. Ihr Ziel im Visier - Team
17 llgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 0 Teil 0 llgemein gültige Regeln für alle Disziplinen 0. Einführung S. 0.2 Sicherheitsbestimmungen S Schießstände S Wettkampf- und Probescheiben S Waffen, unition und usrüstung S Wettkampffunktionäre S Klassen, Einzelschützen, annschaften, Körperbehinderte, Zulassung, Wettkampfvorbereitung, Standverteilung, Wettkampfpässe S Defekte und Störungen (usnahmen siehe Fachteile) S Wettbewerbe, Ligen, Wettkämpfe, Ummeldungen, Verhalten von Schützen und etreuern, Disziplinarbestimmungen S Waffen- und usrüstungskontrolle S uswertung uswertebüro (usnahme ogen) S Ergebnisgleichheit S Einsprüche und ihre ehandlung S Titel und Rekorde S edienbetreuung S Werbung S Doping S bweichende Regelungen S Waffenrechtliche Deinitionen nach dem WaffG S nhang S nhang: Wettbewerbe des DS S. 72 Stichwortverzeichnis S llgemeines 0. Einführung 0.. llgemeine Verbindlichkeit In dieser Sportordnung (SpO) sind die allgemein verbindlichen Schießsportbestimmungen des Deutschen Schützenbundes (DS) zusammengefasst. Teil 0 hat für alle Fachbereiche Gültigkeit, soweit in diesen keine speziellen Regelungen vorgesehen sind Regelanerkennung Jeder Schütze ist den Regeln der Sportordnung, den estimmungen der Schießstandordnung und bei Wettkämpfen den edingungen der usschreibung, die er durch seine Teilnahme am Wettkampf anerkennt, unterworfen. Er hat daher diese Regeln, estimmungen und edingungen zu kennen und zu beachten.
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