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1 Nr. / Seite Verkündungsblatt Nr. / TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Prüfungsordnungen: Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar Ordnung zur Änung Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadtund Regionalentwicklung an Technischen Universität Kaiserslautern vom 8. Januar Ordnung zur Änung Promotionsordnung für den Fachbereich Chemie an Technischen Universität Kaiserslautern vom 5. März Herausgeber: Präsident TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb Kaiserslautern Das Verkündungsblatt liegt für jemann in Zentrale Universitätsbibliothek zur Ansicht aus. Dieses erscheint bei Bedarf. Zudem ist es als PDF-Datei auf Homepage TU Kaiserslautern zu finden:

2 Verkündungsblatt Nr. / Seite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar 04 Aufgrund des 7 Abs. Nr. und 86 Abs. Satz Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 9. November 00 (GVBl. S. 463), zuletzt geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57), hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften am die nachfolgende Änung Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat Präsident Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom.0.04, Az.: 4/MF- Och , genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern vom (St.Anz. Nr. 4 vom..007, S. 74), zuletzt geänt durch Ordnung vom (Verkündungsblatt TU Kaiserslautern Nr. vom , S. 4), wird wie folgt geänt:. Der fachspezifische Anhang zur Bachelorprüfungsordnung Sport erhält folgende Fassung: Fachspezifischer Anhang für die Prüfung des Faches Sport im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mit den Schwerpunkten Lehramt Gymnasien, Realschule plus und Berufsbildende Schulen Die Zulassung zum Bachelorstudium im Fach Sport setzt das erfolgreiche Absolvieren einer sportprak-tischen Eignungsprüfung voraus. Die Prüfungsbedingungen sportpraktischen Eignungsprüfung sind in Eignungsprüfungsordnung Sport geregelt. () Das Lehrangebot im Fach Sport ist so gestaltet, dass ein Studienbeginn sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich ist. (3) An TU Kaiserslautern werden im Fach Sport die in den untenstehenden Tabellen aufgeführten Module angeboten. Für den Bachelorstudiengang mit den Schwerpunkten Lehramt an Gymnasien und an Realschulen Plus sind die Module bis 6 verpflichtend. Im Bachelorstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen sind die Module,, 4 und 6 verpflichtend. (4) Die Summe Semesterwochenstunden (SWS) - und veranstaltungen beträgt bei Wahl lehramtsbezogenen Schwerpunkte Lehramt an Gymnasien o Lehramt an Realschule plus 48 SWS, bei Wahl des lehramtsbezogenen Schwerpunktes Lehramt an berufsbildenden Schulen 3 SWS. Die en und Prüfungsformen beinhalten Testate (sportartbezogene Sicherheits- und Regelkunde), schriftliche Hausarbeiten, Referate, praktische, mündliche und schriftliche Prüfungen.

3 Verkündungsblatt Nr. / Seite 3 Bachelor of Education Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule plus Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / : Grundlagen des Studiums Sportwissenschaft 0 SWS LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Einführung in das Studium Sportwissenschaft und in das wissenschaftliche Arbeiten Pädagogische und didaktische Grundlagen Sportpädagogik und -didaktik Seminar 3 Vorlesung 3 Seminar 4 : Disziplinen Sportwissenschaft 0 Grundlagen Anatomie, Vorlesung 3 Physiologie und Sportmedizin Bewegungs- und trainingswissenschaftliche Grundlagen Vorlesung 3 Bewegungs-, trainings- und gesundheitswissenschaftliche Aspekte im Kin- und Jugendsport Seminar 4 3:, Didaktik und Methodik Individualsportarten 0 Grundkurs Fitness im Kinund Jugendsport Grundkurs Fitness im Kinund Jugendsport Grundkurs Gerätturnen Grundkurs Gerätturnen kurs kurs Mündliche Prüfung über die Inhalte aller im Modul zu belegenden Lehrveranstaltung en ca. 0 min Modul zu belegenden Lehrveranstaltung en Stunden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifend Modul zu belegenden Lehrveranstaltung en

4 Verkündungsblatt Nr. / Seite 4 Grundkurs Gymnastik/ Tanz Grundkurs Gymnastik/ Tanz Grundkurs Leichtathletik Grundkurs Leichtathletik Grundkurs Schwimmen Grundkurs Schwimmen 4:, Didaktik und Methodik Sportspiele 0 Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Basketball Grundkurs Basketball Grundkurs Fußball Grundkurs Fußball Grundkurs Handball Grundkurs Handball Grundkurs Hockey Grundkurs Hockey kurs kurs kurs kurs kurs kurs kurs kurs kurs / prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden

5 Verkündungsblatt Nr. / Seite 5 / Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) 5: Disziplinen Sportwissenschaft Sportsoziologische und historische Grundlagen Sportpsychologische Grundlagen Geistes- und Sozialwissenschaften im Sport Vorlesung 4 Vorlesung Seminar 4 Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden im Sport Seminar 3 6:, Didaktik und Methodik elementarer Bewegungsfel und weiterer Sportarten/-aktivitäten Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Schwerpunktkurs nach Wahl aus den in den Grundkursen M3, M4 und M6 absolvierten Sportarten Schwerpunktkurs nach Wahl aus den Sportarten Grundkurse in M3, M4 und M6 absolvierten Sportarten 3 3 Exkursion (Wahlsportart) 4 3 kurs kurs kurs kurs kurs kurs prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden Modul zu belegenden Stunden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen, dem Schwerpunktkurs und übergreifende Modul zu belegenden mit Ausnahme Exkursion

6 Verkündungsblatt Nr. / Seite 6 Bachelor of Education Lehramt Berufsbildende Schulen Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / : Grundlagen des Studiums Sportwissenschaft 0 Einführung in das Studium Sportwissenschaft und in das wissenschaftliche Arbeiten Pädagogische und didaktische Grundlagen Seminar 3 Vorlesung 3 Sportpädagogik und -didaktik Seminar 4 SWS LP : Disziplinen Sportwissenschaft 0 Grundlagen Anatomie, Vorlesung 3 Physiologie und Sportmedizin Bewegungs- und trainingswissenschaftliche Grundlagen Vorlesung 3 Bewegungs-, trainings- und gesundheitswissenschaftliche Aspekte im Kin- und Jugendsport Seminar 4 4:, Didaktik und Methodik Sportspiele 0 Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Basketball Grundkurs Basketball Grundkurs Fußball Grundkurs Fußball Grundkurs Handball Grundkurs Handball Grundkurs Hockey Grundkurs Hockey Prüfungsvorleistung kurs kurs kurs kurs kurs kurs Prüfungsleistung Mündliche Prüfung über die Inhalte aller im Modul zu belegenden ca. 0 min Modul zu belegenden Stunden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden

7 Verkündungsblatt Nr. / Seite 7 Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) 6:, Didaktik und Methodik elementarer Bewegungsfel und weiterer Sportarten/-aktivitäten Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Schwerpunktkurs nach Wahl aus den Sportarten Grundkurse in M3, M4 und M6 Schwerpunktkurs nach Wahl aus den Sportarten Grundkurse in M3, M4 und M6 0 Exkursion (Wahlsportart) 4 kurs kurs kurs kurs kurs kurs prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen, dem Schwerpunktkurs und übergreifende Modul zu belegenden mit Ausnahme Exkursion (5) Die qualifizierte kann aus bis zu zwei Leistungen aus Projekt, Referat, Hausarbeit, Essay, Klausur, Testat (z. B. sportartbezogene Sicherheits- und Regelkunde, Stoff vorhergehenden Veranstaltungstermine), Vorbereiten und Durchführen eines Lehrversuchs pro Veranstaltung bestehen. Die Zusammensetzung wird durch die Seminarleitung zum Beginn Lehrveranstaltung bekannt gegeben. (6) Die zu vergebenden Leistungspunkte schließen Kontaktstudium (Lehrveranstaltung), Selbststudium und Prüfung des jeweiligen Modulteils ein. Die Modulnote setzt sich entsprechend Gewichtungen Leistungspunkte jeweiligen Teile im entsprechenden Modul zusammen, wobei in den Modulen 3, 4 und 6 - und anteile mit 50 % eingehen. Enthält ein Modul Veranstaltungen, für die keine Noten vergeben werden (z. B. Vorlesungen, Exkursionen), so reduzieren sich die für die Berechnung zugrundeliegenden Gesamtzahlen Leistungspunkte des entsprechenden Moduls um die Leistungspunkte Veranstaltungen ohne Benotung.

8 Verkündungsblatt Nr. / Seite 8 Die in den Modulen abzulegenden Klausurteile übergreifenden Modulklausur (Klausurteile M3 und M4: 5 Grundkurse; M6: Schwerpunktkurs, Grundkurse) können an einem Termin o verteilt auf mehrere angebotenen Prüfungstermine absolviert werden. A. Die Modulprüfung in den Modulen 3, 4 und 6 besteht aus Kombination sportpraktischer Prü-fungen, die in Regel studienbegleitend im Veranstaltungssemester nach Abschluss jeweiligen Lehrveranstaltung erfolgen, und einer übergreifenden, insgesamt zweistündigen Klausur, die auch in Teilen abgelegt werden kann. Die sportpraktischen Teilprüfungen und die jeweiligen Teilklausuren dieser Module können in beliebiger Reihenfolge und zu verschiedenen Zeitpunkten abgelegt werden. B. In Modul 4 sind Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung und 4 grundkurse in den Spielsportarten zu belegen. Davon muss ein Grundkurs ein Rückschlagspiel (RSS) sein. (7) Vor Ausgabe des Bachelorzeugnisses sind Fähigkeiten in Erste Hilfe (6 Std.-Kurs) und Rettungsschwimmen (DLRG-Abzeichen mindestens in Bronze) ( nicht älter als zwei Jahre) bei Abteilung für Prüfungsangelegenheiten nachzuweisen. (8) Übergangsregelung Diese Ordnung zur Änung Prüfungsordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung bereits im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang im Fach Sport eingeschrieben sind o waren, regelt die Äquivalenzregelung die Anerkennung und Wertung von zuvor en Studien- und Prüfungsleistungen. Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Änungsordnung bereits im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an TU Kaiserslautern im Fach Sport eingeschrieben waren, können gegen begründeten Antrag, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten Änungsordnung bei Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einzureichen und an den Prüfungsausschuss zu richten ist, in bisherigen Prüfungsordnung verbleiben. Der Prüfungsausschuss genehmigt begründete Anträge, sofern diese Studierenden durch den Wechsel in die neue Prüfungsordnung nachweislich eine Schlechterstellung erfahren würden. Der Prüfungsausschuss kann zu den gestellten Anträgen eine Stellungnahme vom Lehrgebiet Sportwissenschaft einforn. Artikel Diese Ordnung zur Änung Prüfungsordnung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den. Februar 04 Der Dekan des Fachbereiches Sozialwissenschaften TU Kaiserslautern Prof. Shanley A l l e n

9 Verkündungsblatt Nr. / Seite 9 Ordnung zur Änung Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar 04 Aufgrund des 7 Abs. Nr. und 86 Abs. Satz Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 9. November 00 (GVBl. S. 463), zuletzt geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57), hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie am die nachfolgende Änung Prüfungsordnung für die Prüfung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat Präsident Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom.0.04, Az.: 4/MF- Och , genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern vom (St.Anz. Nr. 4 vom..007, S. 738), zuletzt geänt durch Ordnung vom (Verkündungsblatt TU Kaiserslautern Nr. vom , S. 0), wird wie folgt geänt:. Der Fachspezifische Anhang Chemie erhält folgende Fassung: Fachspezifischer Anhang zur Masterprüfungsordnung Chemie Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen plus und Lehramt an berufsbildenden Schulen Das Fach Chemie kann an TU Kaiserslautern in den Masterstudiengängen für die Lehrämter an Gymnasien (Gym), an Realschule plus (RS+) o an berufsbildenden Schulen (BBS, Fach ) studiert werden. () Das Lehrangebot im Fach Chemie ist so gestaltet, dass ein Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich ist. (3) An TU Kaiserslautern werden im Fach Chemie die folgenden verpflichtenden Module für den Masterstudiengang angeboten, die für das jeweilige Modul vorgesehenen - bzw. -lehrveranstaltungen die zugeordneten Leistungs Leistungspunkte sowie die zu erbringenden en können folgenden Tabellen entnommen werden:

10 Verkündungsblatt Nr. / Seite 0 Für das Lehramt an Gymnasien Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / SW S LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul : Organische Chemie-Reaktionsmechanismen 9 a) Organische Chemie Praktikum 5 5 Sicherheitsbelehrung Benotete Protokolle b) Reaktionsmechanismen Organischen Chemie für Lehramtsstudierende Vorlesung+ Übung Modul : Anorganische Chemie - Chemie Haupt- und Nebengruppenelemente 4 6 Mündliche Prüfung a) Anorganische Chemie Praktikum 7 5 Sicherheitsbelehrung Benotete Protokolle b) Chemie Hauptgruppenelemente Vorlesung 6 Mündliche Prüfung c) Koordinationschemie Vorlesung b) und c) gesamt Modul 3: Aktuelle Themen monen Chemie und 4 vertiefende Fachdidaktik über b) und c) a) Biochemie Vorlesung 3 Klausur b) Fachdidaktik Seminar, Praktikum Vorlesung o Seminar d) Fachdidaktik Seminar, Praktikum 3 3 Sicherheitsbelehrung c) veranstaltung Modul 4: Physikalische Chemie - Vertiefung 4 6 unbenotet 3 Klausur o Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag 4 5 Sicherheitsbelehrung Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag, Portfolio a) Praktikum: Physikalische Chemie b) Seminar zum Praktikum Praktikum 3 6 Sicherheitsbelehrung Seminar a) und b) gesamt Benotete Protokolle, Abschlussklausur Vortrag (unbenotet) Gesamt 35 4

11 Verkündungsblatt Nr. / Seite * Studierende, die im Rahmen des Bachelorstudienganges im Modul 5 Organische Chemie II die Klausur zur Lehrveranstaltung Reaktionsmechanismen organischen Chemie absolviert haben, müssen anstelle b) Reaktionsmechanismen in Organischen Chemie für Lehramtsstudierende die nachfolgenden Veranstaltungen sowie die zugehörige Prüfung ablegen. c) Aromaten und Heterocyclen d) Alltagsrelevante Verfahren Vorlesung Vorlesung 6 Mündliche Prüfung Anmerkungen zur Notenberechnung: Modul Modul Modul Modul 3 Modul 4 Berechnung Modulnote Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus Praktikumsleistung und zu 40% aus mündlichen Prüfung zu b) ), o c) und d). Die Modulnote ergibt sich im Verhältnis Leistungspunkte. Die Modulnote ergibt sich im Verhältnis Leistungspunkte. Die Modulnote ergibt sich zu 80% aus Praktikumsleistung und zu 0% aus Klausur. Weitere Anmerkungen: Als mündliche Prüfung nach 5 () Landesverordnung kann entwe Modul o Modul gewählt werden. veranstaltungen (3c): Hier können auch die angebotenen Veranstaltungen des Fachbereichs Physik (Modul NW Bereichsfach Naturwissenschaften, Kennnummer 7) belegt werden. Die Veranstaltungen Toxikologie II, Pharmakologie I und II, Biophysik I können ohne weitere Genehmigung als veranstaltung angerechnet werden., die nicht im vorlaufenden aufgeführt sind, können mit ausreichend zeitlichen Vorlauf vor Semesterbeginn auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

12 Verkündungsblatt Nr. / Seite Für das Lehramt an Realschulen plus Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / SWS LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 9: Experimentelle Alltags- und Umweltchemie 8 9 a) Biochemie Vorlesung 3 Mündliche Prüfung b) Alltags- und Umweltchemie Praktikum und Seminarvortrag 6 6 Sicherheitsbelehrung Mündliche Prüfungen Modul 0: Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik 4 6 Vorlesung o Seminar a) veranstaltung 3 Klausur o Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag b) Schwerpunkt Naturwissenschaften Seminar 3 Vortrag, Nieschrift o mündliche Prüfung Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften 6 8 a) Naturwissenschaften Vorlesung 3 4 Die Studien- und/o Prüfungsleistungen zum Modul Naturwissenschaften sind im Rahmen des Universitätsverbundes Südwest an Universität Koblenz-Landau, Standort b) Themenfel Naturwissenschaften Seminar, Übung 3 4 Landau zu erbringen und innerhalb Frist des 4 Abs. nachzuweisen. Sofern an TU Kaiserslautern eine Alternativveranstaltung angeboten wird, kann auch diese besucht werden. Gesamt 8 3

13 Verkündungsblatt Nr. / Seite 3 Anmerkung zur Notenberechnung: Modul Modul 9 Modul 0 Berechnung Modulnote Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus Praktikumsleistung und zu 40% aus den mündlichen Prüfungen. Die Modulnote ergibt sich aus den Teilleistungen im Verhältnis Leistungspunkte. Die Veranstaltungen Toxikologie II, Pharmakologie I und II, Biophysik I können ohne weitere Genehmigung als veranstaltung angerechnet werden., die nicht im vorlaufenden aufgeführt sind, können mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Semesterbeginn auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Anmerkung: Als mündliche Prüfung nach 5 () Landesverordnung kann entwe Modul 9 o Modul 0 gewählt werden. Bei Wahl von Modul 0 findet zu Teil a) und Teil b) eine mündliche Prüfung statt.

14 Verkündungsblatt Nr. / Seite 4 Bei Fächerkombination zweier naturwissenschaftlicher Fächer sind in Abhängigkeit von Fächerkombination im Bereichsfach Naturwissenschaften folgende Leistungen zu erbringen: Fächerkombination Biologie Chemie Physik Biologie. Entwe in Biologie o in Chemie das Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Einführung in die Physik für Biologen und Chemiker I incl. Prüfung (= 4 LP). und Physikalisches Anfängerpraktikum für Biologen und Chemiker (= 4 LP). Entwe in Biologie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Organische Chemie für Biologen und Wirtschaftsingenieure (3 SWS+ SWS Übung, Umfang 5 LP) und Biochemie ( SWS, Umfang 3 LP) Chemie. Entwe in Chemie o in Biologie das Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Einführung in die Physik für Biologen und Chemiker I incl. Prüfung (= 4 LP) und Physikalisches Anfängerpraktikum für Biologen und Chemiker (= 4 LP). Entwe in Chemie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Biologie: entwe Modul : Strukturen und Funktionen Pflanzen o Modul 3: Strukturen und Funktionen Tiere sowie zusätzlich Besuch einer Vorlesung im anen Modul (insg. 8 LP) Physik. Entwe in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Biologie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Organische Chemie für Biologen und Wirtschaftsingenieure (3 SWS+ SWS Übung, Umfang 5 LP) und Biochemie ( SWS, Umfang 3 LP). Entwe in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Chemie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Biologie: entwe Modul : Strukturen und Funktionen Pflanzen o Modul 3: Strukturen und Funktionen Tiere sowie zusätzlich Besuch einer Vorlesung im anen Modul (insg. 8 LP)

15 Verkündungsblatt Nr. / Seite 5 (4) An TU Kaiserslautern werden im Fach Chemie die folgenden verpflichtenden Module für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen angeboten, die für das jeweilige Modul vorgesehenen - bzw. lehrveranstaltungen die zugeordneten Leistungspunkte sowie die zu erbringenden en können folgen Tabelle entnommen werden. Die Module wurden nicht durchgehend nummeriert, um die Vergleichbarkeit mit den Studiengängen für LAG und LAR zu gewähren. Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / SWS LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 6: Physikalische Chemie - Grundlagen 8 a) Vorlesung Physikalische Chemie I Vorlesung 3 6 Klausur* Übung zu PC I Übung b) Vorlesung Physikalische Chemie II Vorlesung 3 6 Klausur* Übung zu PC II Übung Modul 7: Fachdidaktik - Methoden im Chemieunterricht 6 7 a) Schülergerechtes Experimentieren Praktikum/ Seminar 5 5 Sicherheitsbelehrung und Modul 3 und 5b) benotete Nieschrift o mündliche Prüfung, Vortrag, Teilnahmenachweis, Portfolio b) Lehrpraktiksche Übung Lehrpraktische Übung Lehrpraktische Übung, Teilnahmenachweis Sicherheitsbelehrung und Modul 3 und 5b) Modul 8: Alltags- und Umweltchemie 4 6 a) Vorlesung: Alltags- und Umweltchemie Vorlesung 3 4 Benoteter Vortrag b) Toxikologie Vorlesung Klausur Modul 9: Experimentelle Alltags- und Umweltchemie 8 9 a) Biochemie Vorlesung 3 Mündliche Prüfung b) Alltags- und Umweltchemie Praktikum und Seminarvortrag 6 6 Sicherheitsbelehrung Mündliche Prüfungen

16 Verkündungsblatt Nr. / Seite 6 Modul 0: Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik 4 6 a) veranstaltung Vorlesung o Seminar 3 Klausur o Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag b) Schwerpunkt Naturwissenschaften Seminar 3 Vortrag, Nieschrift o mündliche Prüfung Gesamt Anmerkung zur Notenberechnung: Modul Modul 8 Modul 9 Modul 0 Berechnung Modulnote Die Modulnote ergibt sich aus den Teilleistungen im Verhältnis Leistungspunkte. Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus Praktikumsleistung und zu 40% aus Klausur. Die Modulnote ergibt sich aus den Teilleistungen im Verhältnis Leistungspunkte. 0a: Hier können auch die angebotenen Veranstaltungen des Fachbereichs Physik (Modul NW Bereichsfach Naturwissenschaften, Kennnummer 7) belegt werden. Die Veranstaltungen Toxikologie II, Pharmakologie I und II, Biophysik I können ohne weitere Genehmigung als veranstaltung angerechnet werden., die nicht im vorlaufenden aufgeführt sind, können mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Semesterbeginn auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Anmerkung: Als mündliche Prüfung nach 5 () Landesverordnung kann entwe Modul 6 o Modul 9 gewählt werden. Artikel *Bei Wahl von Modul 6 wird eine mündliche Prüfung über beide Veranstaltungen durchgeführt. Diese Ordnung zur Änung Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den. Februar 04 Der Dekan des Fachbereiches Chemie TU Kaiserslautern Prof. Dr. Christoph v a n W ü l l e n

17 Verkündungsblatt Nr. / Seite 7 Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung an Technischen Universität Kaiserslautern vom 8. Januar 04 Aufgrund des 7 Abs. Nr. und des 86 Abs. Satz Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 9. Nov. 00 (GVBl. S. 463), geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57) hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Raum- und Umweltplanung Technischen Universität Kaiserslautern am die nachfolgende Änung Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung beschlossen. Diese Änung Prüfungsordnung hat Präsident Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom , Az.: 4/MF-Och , genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung an Technischen Universität Kaiserslautern vom 08. September 00 (Staatsanzeiger Nr. 36 vom , S. 457), zuletzt geänt durch die Ordnung vom 8. Jan. 03 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom , S. 343) wird wie folgt geänt:. Abs. erhält folgende Fassung: Masterarbeit () Das Thema Masterarbeit kann von je Professorin o jedem Professor o von je Juniorprofessorin o jedem Juniorprofessor o von je Honorarprofessorin o jedem Honorarprofessor o von je apl.-professorin o jedem apl.-professor, die o im Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung Veranstaltungen durchführt, gestellt werden. Die Ausgabe erfolgt über die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten und wird dort mit Ausgabezeitpunkt in Prüfungsakte vermerkt. Artikel - Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Verkündungsblatt TU in Kraft. Kaiserslautern, den 8. Januar 04 Der Dekan des Fachbereiches Raum- und Umweltplanung Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr.-Ing. Gerhard S t e i n e b a c h

18 Verkündungsblatt Nr. / Seite 8 Ordnung zur Änung Promotionsordnung für den Fachbereich Chemie an Technischen Universität Kaiserslautern vom 5. März 04 Aufgrund des 7 Abs. Satz und Abs. 3 Satz und 86 Abs. Nr. 3 des Hochschulgesetztes in Fassung vom 9. November 00 (GVBl. S. 463), zuletzt geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57), BS 3-4, hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie Technischen Universität Kaiserslautern am die folgende Änung Promotionsordnung beschlossen. Diese Änung Promotionsordnung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom , Az: /43(), genehmigt. Artikel Die Promotionsordnung für den Fachbereich Chemie Technischen Universität Kaiserslautern vom 07. Oktober 999 (genehmigt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung mit Schreiben vom , Az: 53, Tgb. Nr. 59/99), wird wie folgt geänt:. 3, Satz und Satz erhalten folgende Fassung: Der Doktorand wird von einem dem Fachbereich angehörenden Professor, außerplanmäßigen Professor, Juniorprofessor o Privatdozenten betreut. Auf Antrag können Professoren o Privatdozenten, die im Fachbereich Chemie einen Lehrauftrag wahrnehmen, o dem Fachbereich angehörige promovierte Wissenschaftler vom Fachbereichsrat als Betreuer zugelassen werden.. 8 (), Satz erhält folgende Fassung: Der Vorsitzende muss Professor des Fachbereichs sein. Berichterstatter können alle gemäß 3 Abs. als Betreuer zugelassene Personen sein (), Satz erhält folgende Fassung: Während dieser Zeit können alle Mitglie des Fachbereichsrates, und alle gemäß 3 Abs. als Betreuer zugelassene Personen am Fachbereich Einblick in die Berichte nehmen. 4. (4), Satz 5 erhält folgende Fassung: Darüber hinaus können auch anwesende und gemäß 3 Abs. als Betreuer zugelassene Personen Fragen stellen. Artikel Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt TU Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den 5. März 04 Der Dekan des Fachbereichs Chemie Prof. Dr. Christoph v a n W ü l l e n

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

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