20 Jahre Rotbuchenfest und Grenzöffnung Festprogramm für den

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1 Amts- und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben 16. Jahrgang 1. Oktober 2009 Nr Jahre Rotbuchenfest und Grenzöffnung Festprogramm für den Uhr Umzüge mit Ehrengästen, Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinen, Schulen und Sportlern. Von den Parkplätzen Bau Aktiv Ellrich/Parkplatz Ellricher Straße Walkenried mit dem Walkenrieder Spielmannszug und den Ellricher Bettelfahniern Uhr Grenzfestgottesdienst im Festzelt, mit dabei der Walkenrieder Kantoreichor und der Ellricher Gemischte Chor Uhr Ansprachen der Bürgermeister und Grußworte der Ehrengäste im Festzelt, anschl. Gedenksteinenthüllung an der Rotbuche Uhr Fanfarenzug und Bettelfahnier im Konzert, beide Klangkörper spielen im Wechsel im Festzelt. Zwischenzeitlich moderierte Zieleinläufe der Sportler mit Musik am Kolonnenweg. Über den südlichen Kolonnenweg (Mit aufgebautem Ziel) Uhr Die Bigband des Pädagogium Bad Sachsa ab Uhr sorgt das Countryduo Fairplay aus Berlin für einen stimmungsvollen Abend Änderungen vorbehalten! Wichtiger Hinweis: Die Straße L 1014 wird wegen der Festveranstaltung ab Freitag, dem , von 12 Uhr bis Sonntag, dem , bis 12 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Foto: Rolf Wille Vom 12. bis haben alle Schüler Herbstferien. Die Redaktion des Blattes wünscht allen Kindern und Jugendlichen schöne und erlebnisreiche Tage! Aus dem Inhalt Seite 2 bis 13 Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Ellrich und ihrer Ortsteile mit Ortsteilverfassungen Seite 13 und 14 Bürgerversammlung mit Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen der Stadt Ellrich Seite 14 Beschlüsse d. Stadtrates der Stadt Ellrich Seite Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ellrich für das Haushaltsjahr 2009 vom 21. September 2009 Seite 16 Allgemeine Brenntage vom 15. bis 28. Oktober 2009 im Lk Nordhausen Seite 17 Nachrichten aus dem Standesamt Ellrich Seite 18 Großes Fest zum 20. Jahrestag der Grenzöffnung am geplant Seite 20 Vom Jugend(feuerwehr)zeltlager in Appenrode Seite 22 und 23 Rückblick auf Schützenfeste 2009 Seite 25 Vom 120. Gründungsjubiläum des Harzklubzweigvereins Ellrich e. V. Seite Ellrich open Seite 28 und Jahre Karneval in unserer Stadt Ellrich, Teil 3

2 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Ellrich und ihrer Ortsteile mit Ortsteilverfassungen Mit Schreiben vom 16. September 2009 bestätigte die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen die Anzeige der Satzung gemäß 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung und genehmigte die öffentliche Bekanntmachung. 1 Name Die Stadt führt den Namen Ellrich. Die erste sichere urkundliche Erwähnung für Ellrich liegt für das Jahr 876 vor. Im Jahr 1286 erhielt Ellrich das Stadtrecht von dem Grafen von Klettenberg verliehen. 2 Stadtwappen, Stadtflaggen, Stadtsiegel (1) Das Stadtwappen zeigt den rot-silbergeschachteten Hohnsteinschen Schild. (Anlage 1) (2) Neben dem amtlichen Stadtwappen führt die Stadt Ellrich ein Schmuckwappen gemäß Anlage 2. Das Schmuckwappen wird nur für nichtamtliche kulturelle Werbezwecke und Anlässe verwendet. (3) Die Flagge der Stadt besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben weiß, unten rot. Die Flagge der Stadt Ellrich kann auch die Form eines Banners führen. Das Banner besteht aus zwei gleich breiten Längsstreifen, links weiß, rechts rot. Fakultativ kann in der Mitte der Flagge (des Banners) das Wappen eingefügt werden (siehe Anlage 1 zur Hauptsatzung). (2) Das Dienstsiegel trägt die Umschrift Thüringen Stadt Ellrich und zeigt das Ellricher Stadtwappen. IMPRESSUM HAUPTSATZUNG Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) hat der Stadtratrat der Stadt Ellrich in der Sitzung am die folgende Hauptsatzung beschlossen: 3 Ortsteile Das Stadtgebiet gliedert sich neben der Kernstadt Ellrich in folgende räumlich getrennte Ortsteile: 1. Appenrode 2. Gudersleben 3. Rothesütte 4. Sülzhayn 5. Werna 6. Woffleben Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist. 4 Ortsteile mit Ortsteilverfassung (1) Die folgenden Ortsteile erhalten gemäß 45 ThürKO eine Ortsteilverfassung 1. Appenrode 2. Gudersleben 3. Rothesütte 4. Sülzhayn 5. Werna 6. Woffleben (2) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt nach folgenden Regelungen: a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle des Begriffs Gemeinde der Begriff Ortsteil mit Ortsteilverfassung tritt. b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt durch eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, indem Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt werden. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Gemeinde von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt schriftlich zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. c) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der Gemeinde beauftragen. Der Wahlleiter wird von den Gemeindebediensteten unterstützt. d) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Ge- Ausgabe: 16. Jahrgang, Nr. 10 Herausgeber: Stadtverwaltung Ellrich Der Bürgermeister Anschrift: Stadtverwaltung Ellrich Ellrich, Salzstraße 8 Telefon: ( ) 26-0 Telefax: ( ) Redaktion: Der Bürgermeister Herstellung/ Kodi-Satzstudio Neukirchner Anzeigen: Nordhausen Landgrabenstraße 12 Telefon: ( ) Die Ellricher Zeitung erscheint monatlich jeweils am 1. Werktag und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Die Einzelausgabe ist in der Stadtverwaltung Ellrich, Vordergebäude, Zimmer 7 erhältlich. Die Ellricher Zeitung der Stadt Ellrich kann auf Antrag auch fortlaufend gegen Erstattung der Portokosten im Postversand bezogen werden. Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung Ellrich, Bürgermeister, Salzstr. 8, Ellrich, schriftlich zu stellen. Das Abonnement kann schriftlich bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Alle Beiträge bzw. gestalteten Inserationen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit Zustimmung des Herausgebers bzw. des Kodi-Satzstudios möglich. Redaktionsschluss dieser Ausgabe war am Redaktionsschluss der 11. Ausgabe 2009 ist am

3 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung meinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger (Buchstabe a) teilnehmen. e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen. f) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt haben (Bewerber), mit Namen und Beruf in der Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen (Buchstabe a) mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen. g) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben. h) Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber mit Nachnamen, Vornamen und gegebenenfalls Beruf ein und faltet den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Der Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt 19 Abs. 4 und 5 ThürKWG entsprechend. i) Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. j) Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben. (3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des Ortsteilbürgermeisters. (4) Zu den in 45 Abs. 6 ThürKO aufgeführten Angelegenheiten werden dem Ortsteilrat folgende weitere auf den Ortsteil bezogene Aufgaben zur Beratung und Entscheidung übertragen: 1. Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen zu folgenden Angelegenheiten des Ortsteiles ab: 1. Änderung der Einteilung oder des Namens des Ortsteils, 2. Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. Der Ortsteil hat gegen die Stadt einen Anspruch darauf, dass ihm die finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben nach den Sätzen 1 und 2 in angemessenem Umfang in der Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt werden. 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverwaltung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Stadtverwaltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden. (2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung aus 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und bei Eintragung in amtlich ausgelegten Eintragungslisten aus 17 b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen. (3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Stadtverwaltung an. Eintragungen sind ungültig, a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist nicht wahlberechtigt sind; b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren sind. Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung. (4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden. (5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Stadtverwaltung beauftragen. (6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass der Antrag mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die Stimme darf nur auf Ja oder Nein lauten. Der Abstimmende kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit Ja oder Nein beantworten will. (7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. 6 Einwohnerversammlung (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Stadtangelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben der Stadt, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung Stadtbedienstete und Sachverständige hinzuziehen. (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Stadtangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Stadtverwaltung einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich beantworten. - weiter auf Seite 4-3

4 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Vorsitz im Stadtrat Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. 8 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig. (2) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister folgende weitere Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung: 1. den Vollzug der Ortssatzungen; 2. die Vergabe von Aufträgen für ständig wiederkehrende Lieferungen und Leistungen für den laufenden Betrieb (z. B. Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und für den Unterhalt von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben für die Verwaltung, Verbrauchsmaterial für Anstalten und Einrichtungen, Geräte und Ausstattungsgegenstände) im Verwaltungshaushalt bis zur Höhe der haushaltsmäßigen Ermächtigung; 3. der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Werklieferungs- und Dienstleistungsverträge; Straßenbaukosten-, Anschlussbeitrags- und Benutzungsverträge) und die Vornahme sonstiger bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtshandlungen (grundbuchrechtliche Erklärungen, Kündigungen, Rücktritte) bis zu einer Wertgrenze des Rechtsverhältnisses von ,- Euro, einmaliger oder jährlicher laufender Belastungen; 4. der Abschluss von Vergleichen, die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln, die Einleitung von Aktivprozessen, wenn der Streitwert ,- Euro oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt ,- Euro nicht übersteigt, sowie die Führung aller gegen die Stadt oder die von ihr verwalteten Stiftungen gerichteten Passivprozesse; 5. des Weiteren - die Niederschlagung bis zu einem Betrag von 2.500,- Euro; - der Erlass bis zu einem Betrag von 1.000,- Euro; - die Stundung uneinbringlicher Steuern, Abgaben und sonstiger öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro; - Ausgaben und Auftragserteilungen bis zu einer Höhe von ,- Euro als Einzelgenehmigung aus Sammelbeträgen; 6. die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des durch die Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrages; 7. die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000,- Euro und außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 2.500,- Euro jeweils im Einzelfall. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zu vorstehenden Grenzen Mittel, die durch anderweitige Einsparungen zur Verfügung stehen, Mehreinnahmen und Mittel der Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen; 8. die Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplans, soweit sie im Einzelfall 500,- Euro nicht übersteigen. 9. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Ellrich gemäß 36 BauGB sowie Stellungnahmen der Stadt Ellrich im Rahmen der Beteiligung der Stadt an Planverfahren der Nachbargemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB, an Verfahren zur Aufstellung übergeordneter Planungen (z. B. Regional- und Landesplanung), an Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Verfahren nach anderen gesetzlichen Bestimmungen (wie z. B. nach Straßenrecht, Bergrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht). 10. Entscheidungen über finanzielle Zuwendungen auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien. 11. Verfügung von Einzelbeträgen aus dem Bereich der VOB- und VOL-Vergabe bis zu ,00 Euro, die im Haushaltsplan festgelegt sind. Bei Aufträgen nach VOF/HOAI bis ,00 Euro des Auftragswertes bzw. Honorare ohne der jeweiligen Umsatzsteuer. Die Vergaberichtlinien entsprechend den jeweiligen Vergabearten sind einzuhalten. 12. Die Veräußerung von Grundstücken und gemeindlichen Vermögen nach Wertgutachten oder Bodenrichtwert bis zu einer Wertgrenze von 2.500,- Euro je Verkaufsfall. 9 Beigeordnete Der Stadtrat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten. 10 Ausschüsse (1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Stadtratsmitglieder, so kann jedes Stadtratsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Redeund Antragsrecht mitzuwirken. Der Stadtrat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses Stadtratsmitglied zugewiesen wird. (2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien erfolgt einheitlich nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer. (3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Stadtrat. 11 Ehrenbezeichnungen (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. (2) Personen, die als Mitglieder des Stadtrates, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 15 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten: - Bürgermeister = Ehrenbürgermeister, - Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter, - Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates, - Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister, - Stadtratsmitglied = Ehrenstadtrat, - sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz Ehren-. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten. (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Stadtrat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Stadtrates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. Über die Verleihung der Ehrenbezeichnungen oder des Ehrenbürgerrechts entscheidet der Stadtrat. (5) Der Stadtrat kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. 12 Entschädigungen (1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 50,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. (2) Mitglieder des Stadtrats, die Arbeiter oder

5 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Stadtrats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens acht Stunden pro Tag und auch nur bis Uhr gewährt. (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrats sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 25,00 Euro. (5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung: - der Vorsitzende eines Ausschusses von 80,- Euro, - der Vorsitzende einer Stadtratsfraktion von 80,- Euro. (6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Appenrode von 200,- Euro, Gudersleben von 200,- Euro, Rothesütte von 200,- Euro, Sülzhayn von 350,- Euro, Werna von 200,- Euro, Woffleben von 300,- Euro, der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 290,- Euro, Nach dem Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte kann ein Ortsteilbürgermeister ein Ehrensold erhalten, wenn er sein Amt in derselben Gemeinde mindestens 10 Jahre innegehabt und entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder dienstunfähig ist. Ehrensold ist ihm zu gewähren, wenn er mindestens drei volle Wahlperioden kommunaler Wahlbeamter in derselben Gemeinde gewesen war und die weiteren Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen. Dies beträgt ein Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung. Die Einzelheiten zur Gewährung von Ehrensold sind im Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte vom 16. August 1993 (GVBI. S. 540) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. 13 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Ellrich erfolgt durch Veröffentlichung in der Ellricher Zeitung Amtsund Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. (2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an folgender Verkündungstafel: Bekanntmachungstafel der Stadtverwaltung Ellrich im Rathaus, Salzstr. 8 Vordergebäude, Torweg. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen. (3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats und des Haupt- und Vergabeausschusses erfolgt durch Veröffentlichung in der Ellricher Zeitung Amts- und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. In dringenden Fällen erfolgt die Bekanntmachung durch Veröffentlichung in der Tageszeitung Thüringer Allgemeine, Bahnhofstr. 33, Nordhausen und/oder durch Aushang in nachfolgend genannten öffentlichen Bekanntmachungstafeln Bekanntmachungstafel der Stadtverwaltung Ellrich im Rathaus, Salzstr. 8, Vordergebäude, Torweg Appenrode: Bushaltestelle Alte Dorfstraße und Ilfelder Straße 4 Gudersleben: am Friedhof Obersachswerfer Straße Rothesütte: Kinderspielplatz Alte Nordhäuser Straße Sülzhayn: am Parkplatz, Dr.-Kremser- Straße 20 Werna: am Feuerwehrstützpunkt An der Sülze Woffleben: am Friedhof Straße der Freundschaft, vor dem Konsum Amthof (4) Die in der Zuständigkeit der Ortsteilräte zu veröffentlichenden Bekanntmachungen einschließlich der Sitzungen des Ortsteilrates werden, wie bisher in den Ortsteilen üblich, an den Verkündungstafeln in den Ortsteilen bekannt gemacht. Die Verkündungstafeln befinden sich in den Ortsteilen an folgenden Stellen: Appenrode: Bushaltestelle Alte Dorfstraße und Ilfelder Straße 4 Gudersleben: am Friedhof Obersachswerfer Straße Rothesütte: Kinderspielplatz Alte Nordhäuser Straße Sülzhayn: am Parkplatz, Dr.-Kremser- Straße 20 Werna: am Feuerwehrstützpunkt An der Sülze Woffleben: am Friedhof Straße der Freundschaft, vor dem Konsum Amthof Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats, des Haupt- und Vergabeausschusses und des Ortsteilrates ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. (5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. 14 Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. 15 Sprachform, Inkrafttreten (1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom und deren 1. Änderung vom außer Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister 5

6 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister ANLAGE 1 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Amtliches Wappen, Banner und Flagge ANLAGE 2 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Schmuckwappen Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. amtliches Wappen Schmuckwappen ANLAGE 3 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Lageplan Banner Flagge Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister 6

7 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister ANLAGE 4 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich hat in seiner Sitzung am als Anlage zur Hauptsatzung auf der Grundlage 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) die nachfolgende ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Appenrode beschlossen: Artikel 1 Name Als Bezeichnung des Ortsteils wird Stadt Ellrich Ortsteil Appenrode verwendet. Artikel 2 Wappen Für den Ortsteil Appenrode gilt das Ellricher Stadtwappen gem. 2 (1) Hauptsatzung. Im Rahmen der Traditions- und Brauchtumspflege kann das Wappen der ehemaligen Gemeinde Appenrode bei Veranstaltungen mit örtlicher Bedeutung daneben geführt werden. (Anlage 4a) Artikel 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt. (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (3) Der Bürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteiles durch. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Ellrich, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Der Ortsteilbürgermeister nimmt die Gratulationen ab 80. Geburtstag und weiteren runden Geburtstagen sowie zu Ehejubiläen ab Goldener Hochzeit und anderer Jubiläen im Ortsteil vor. Artikel 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Ellrich. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. (3) Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu: 1. der Änderung der Einteilung der Gemeinden in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils, 2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten. (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben. (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (9) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie das geltende Ortsrecht zu beachten. (10) Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Bürgermeister der Stadt Ellrich. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. Artikel 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates. (2) Der Ortsteilrat reicht seine Stellungnahmen und Empfehlungen schriftlich bei der Stadt Ellrich ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Bürgermeister zuzuleiten. Artikel 6 Einwohnerversammlungen Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Bürgermeister bei Bedarf einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Appenrode durch. Artikel 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates, die nicht unter 13 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich fallen, erfolgen an den Bekanntmachungstafeln Bushaltestelle Alte Dorfstraße und Ilfelder Str. 4 sowie in der Ellricher Zeitung Amts und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. Artikel 8 Inkrafttreten (1) Die Ortsteilverfassung des Ortsteiles Appenrode tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortsteilverfassung vom außer Kraft. (2) Die Ortsteilverfassung kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Ortsteilrates aufgehoben werden. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister 7 - weiter auf Seite 8 -

8 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. ANLAGE 4a 8 Schmuckwappen Appenrode Ellrich, Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister ANLAGE 5 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich hat in seiner Sitzung am als Anlage zur Hauptsatzung auf der Grundlage 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) die nachfolgende ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Gudersleben beschlossen: Artikel 1 Name Als Bezeichnung des Ortsteils wird Stadt Ellrich Ortsteil Gudersleben verwendet. Artikel 2 Wappen Für den Ortsteil Gudersleben gilt das Ellricher Stadtwappen gem. 2 (1) Hauptatzung Artikel 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt. (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (3) Der Bürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteiles durch. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Ellrich, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Der Ortsteilbürgermeister nimmt die Gratulationen ab 80. Geburtstag und weiteren runden Geburtstagen sowie zu Ehejubiläen ab Goldener Hochzeit und anderer Jubiläen im Ortsteil vor. Artikel 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Ellrich. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. (3) Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu: 1. der Änderung der Einteilung der Gemeinden in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils, 2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten. (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben. (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (9) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie das geltende Ortsrecht zu beachten. (10) Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Bürgermeister der Stadt Ellrich. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. Artikel 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates. (2) Der Ortsteilrat reicht seine Stellungnahmen und Empfehlungen schriftlich bei der Stadt Ellrich ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Bürgermeister zuzuleiten. Artikel 6 Einwohnerversammlungen Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Bürgermeister bei Bedarf einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Gudersleben durch. Artikel 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates, die nicht unter 12 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich fallen, erfolgen an der Bekanntmachungstafel Friedhof Obersachswerfer Str. sowie in der Ellricher Zeitung Amts- und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben.

9 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Artikel 8 Inkrafttreten (1) Die Ortsteilverfassung des Ortsteiles Gudersleben tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortsteilverfassung vom außer Kraft. (2) Die Ortsteilverfassung kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Ortsteilrates aufgehoben werden. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. ANLAGE 6 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich hat in seiner Sitzung am als Anlage zur Hauptsatzung auf der Grundlage 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) die nachfolgende ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Werna beschlossen: Artikel 1 Name Als Bezeichnung des Ortsteils wird Stadt Ellrich Ortsteil Werna verwendet. Artikel 2 Wappen Für den Ortsteil Werna gilt das Ellricher Stadtwappen gem. 2 (1) Hauptsatzung Artikel 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt. (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (3) Der Bürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteiles durch. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Ellrich, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Der Ortsteilbürgermeister nimmt die Gratulationen ab 80. Geburtstag und weiteren runden Geburtstagen sowie zu Ehejubiläen ab Goldener Hochzeit und anderer Jubiläen im Ortsteil vor. Artikel 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Ellrich. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. (3) Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu: 1. der Änderung der Einteilung der Gemeinden in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils, 2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten. (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben. (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (9) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie das geltende Ortsrecht zu beachten. (10) Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Bürgermeister der Stadt Ellrich. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. Artikel 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates. (2) Der Ortsteilrat reicht seine Stellungnahmen und Empfehlungen schriftlich bei der Stadt Ellrich ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Bürgermeister zuzuleiten. Artikel 6 Einwohnerversammlungen Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Bürgermeister bei Bedarf einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Werna durch. Artikel 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates, die nicht unter 12 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich fallen, erfolgen an der Bekanntma- 9

10 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, chungstafel Feuerwehrstützpunkt An der Sülze sowie in der Ellricher Zeitung Amts und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. 10 Artikel 8 Inkrafttreten (1) Die Ortsteilverfassung des Ortsteiles Werna tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortsteilverfassung vom außer Kraft. (2) Die Ortsteilverfassung kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Ortsteilrates aufgehoben werden. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. ANLAGE 7 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich hat in seiner Sitzung am als Anlage zur Hauptsatzung auf der Grundlage 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) die nachfolgende ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Woffleben beschlossen: Artikel 1 Name Als Bezeichnung des Ortsteils wird Stadt Ellrich Ortsteil Woffleben verwendet. Artikel 2 Wappen Für den Ortsteil Woffleben gilt das Ellricher Stadtwappen gem. 2 (1) Hauptsatzung. Im Rahmen der Traditions- und Brauchtumspflege kann das Wappen der ehemaligen Gemeinde Woffleben bei Veranstaltungen mit örtlicher Bedeutung daneben geführt werden. (Anlage 7a) Artikel 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt. (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (3) Der Bürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteiles durch. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Ellrich, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Der Ortsteilbürgermeister nimmt die Gratulationen ab 80. Geburtstag und weiteren runden Geburtstagen sowie zu Ehejubiläen ab Goldener Hochzeit und anderer Jubiläen im Ortsteil vor. Artikel 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Ellrich. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. (3) Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu: 1. der Änderung der Einteilung der Gemeinden in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils, 2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten. (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben. (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (9) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie das geltende Ortsrecht zu beachten. (10) Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Bürgermeister der Stadt Ellrich. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. Artikel 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates. (2) Der Ortsteilrat reicht seine Stellungnahmen und Empfehlungen schriftlich bei der Stadt Ellrich ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Bürgermeister zuzuleiten. Artikel 6 Einwohnerversammlungen Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Bürgermeister bei Bedarf einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Woffleben durch.

11 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Artikel 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates, die nicht unter 12 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich fallen, erfolgen an der Bekanntmachungstafel am Friedhof Str. d. Freundschaft, vor dem Konsum Amthof sowie in der Ellricher Zeitung Amts- und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. Artikel 8 Inkrafttreten (1) Die Ortsteilverfassung des Ortsteiles Woffleben tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortsteilverfassung vom außer Kraft. (2) Die Ortsteilverfassung kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Ortsteilrates aufgehoben werden. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. ANLAGE 7a Schmuckwappen Woffleben Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister ANLAGE 8 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich hat in seiner Sitzung am als Anlage zur Hauptsatzung auf der Grundlage 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) die nachfolgende ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Sülzhayn beschlossen: Artikel 1 Name Als Bezeichnung des Ortsteils wird Stadt Ellrich Ortsteil Sülzhayn verwendet. Artikel 2 Wappen Für den Ortsteil Appenrode gilt das Ellricher Stadtwappen gem. 2 (1) Hauptsatzung. Im Rahmen der Traditions- und Brauchtumspflege kann das Wappen der ehemaligen Gemeinde Sülzhayn bei Veranstaltungen mit örtlicher Bedeutung daneben geführt werden. (Anlage 8a) Artikel 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt. (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (3) Der Bürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteiles durch. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Ellrich, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Der Ortsteilbürgermeister nimmt die Gratulationen ab 80. Geburtstag und weiteren runden Geburtstagen sowie zu Ehejubiläen ab Goldener Hochzeit und anderer Jubiläen im Ortsteil vor. Artikel 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Ellrich. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. (3) Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu: 1. der Änderung der Einteilung der Gemeinden in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils, 2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten. (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben. (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (9) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie das geltende Ortsrecht zu beachten. 11

12 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, (10) Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Bürgermeister der Stadt Ellrich. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. 12 Artikel 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates. (2) Der Ortsteilrat reicht seine Stellungnahmen und Empfehlungen schriftlich bei der Stadt Ellrich ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Bürgermeister zuzuleiten. Artikel 6 Einwohnerversammlungen Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Bürgermeister bei Bedarf einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Sülzhayn durch. Artikel 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates, die nicht unter 12 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich fallen, erfolgen an der Bekanntmachungstafel am Parkplatz, Dr.-Kremser-Str. 20 sowie in der Ellricher Zeitung Amts- und Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. Artikel 8 Inkrafttreten (1) Die Ortsteilverfassung des Ortsteiles Sülzhayn tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortsteilverfassung vom außer Kraft. (2) Die Ortsteilverfassung kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Ortsteilrates aufgehoben werden. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. ANLAGE 8a Schmuckwappen Sülzhayn Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister ANLAGE 9 zur Hauptsatzung der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich hat in seiner Sitzung am als Anlage zur Hauptsatzung auf der Grundlage 45 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) die nachfolgende ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Rothesütte beschlossen: Artikel 1 Name Als Bezeichnung des Ortsteils wird Stadt Ellrich Ortsteil Rothesütte verwendet. Artikel 2 Wappen Für den Ortsteil Rothesütte gilt das Ellricher Stadtwappen gem. 2 (1) Hauptsatzung Artikel 3 Ortsteilbürgermeister (1) Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Stadt und wird entsprechend der jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes gewählt. (2) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrates. (3) Der Bürgermeister führt mit dem Ortsteilbürgermeister regelmäßige Beratungen zu den Belangen des Ortsteiles durch. (4) Der Ortsteilbürgermeister hat im Rahmen seiner Kompetenz auf die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil hinzuwirken und dabei mit der Stadt Ellrich, insbesondere der Ordnungsverwaltung, zusammenzuarbeiten. (5) Der Ortsteilbürgermeister nimmt die Gratulationen ab 80. Geburtstag und weiteren runden Geburtstagen sowie zu Ehejubiläen ab Goldener Hochzeit und anderer Jubiläen im Ortsteil vor. Artikel 4 Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates (1) Für die Wahl des Ortsteilrates gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Ellrich. (2) Der Ortsteilrat entscheidet in folgenden Angelegenheiten anstelle des Stadtrates: 1. Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen, 2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr. (3) Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu: 1. der Änderung der Einteilung der Gemeinden in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils, 2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen, 3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil. (4) Der Ortsteilrat wird vor Beginn der Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltssatzungen der Stadt Stellung nehmen. (5) Die Ausschüsse des Stadtrates und die Ämter der Stadtverwaltung werden dem Ortsteilrat die entsprechenden Informationen in allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, zukommen lassen, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten. (6) Der Ortsteilrat kann zu allen Angelegenheiten des Ortsteils, die nicht durch ihn zu entscheiden sind, Empfehlungen abgeben.

13 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung (7) Der Ortsteilrat ist zu allen Angelegenheiten, welche den Ortsteil betreffen, anzuhören. (8) Die Entscheidungen nach Abs. 2, die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 3, die Ausübung der sonstigen vorstehend genannten Aufgaben und Befugnisse einschließlich aller in Betracht kommender weiterer Aktivitäten des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen mit der Stadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern. (9) Der Ortsteilrat hat bei seinen Entscheidungen die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt, die planerischen Entscheidungen der Stadt sowie das geltende Ortsrecht zu beachten. (10) Vollziehendes Organ der Entscheidungen des Ortsteilrates ist der Bürgermeister der Stadt Ellrich. Er hat das Recht, Entscheidungen des Ortsteilrates zu beanstanden. Artikel 5 Geschäftsgang (1) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates. (2) Der Ortsteilrat reicht seine Stellungnahmen und Empfehlungen schriftlich bei der Stadt Ellrich ein. Äußert sich der Ortsteilrat zu vorgesehenen Entscheidungen nicht, gilt dies als Zustimmung. (3) Die Niederschrift über die Beratungen des Ortsteilrates sind dem Bürgermeister zuzuleiten. Artikel 6 Einwohnerversammlungen Neben der in 6 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich vorgeschriebenen Einwohnerversammlung führt der Bürgermeister bei Bedarf einmal jährlich eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Rothesütte durch. Artikel 7 Bekanntmachungen des Ortsteilrates Bekanntmachungen des Ortsteilrates, die nicht unter 12 der Hauptsatzung der Stadt Ellrich fallen, erfolgen an der Bekanntmachungstafel Kinderspielplatz Alte Nordhäuser Str. sowie in der Ellricher Zeitung Amtsund Informationsblatt der Stadt Ellrich mit ihren Ortsteilen Appenrode, Gudersleben, Rothesütte, Sülzhayn, Werna und Woffleben. Artikel 8 Inkrafttreten (1) Die Ortsteilverfassung des Ortsteiles Rothesütte tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Ortsteilverfassung vom außer Kraft. (2) Die Ortsteilverfassung kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Ortsteilrates aufgehoben werden. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Ellrich sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Ellrich, den Stadt Ellrich - Siegel - Matthias Ehrhold, Bürgermeister Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntgabe betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Besuchen Sie uns im Internet: Bürgerversammlung mit Ortsteilratswahlen in den Ortsteilen der Stadt Ellrich Termine Veranstaltungsort zu wählende Mitglieder , Uhr Woffleben, Gaststätte Jägerhof , Uhr Rothesütte, Gaststätte Dreiländereck , Uhr Appenrode, Gaststätte Am Ellern , Uhr Gudersleben, Lindengut , Uhr Sülzhayn, Haus des Gastes Dr.-Kremser-Str , Uhr Wern, Dorfgemeinschaftshaus 4 Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wählern zu. Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie in der Stadtverwaltung Ellrich, Rathaus, Vordergebäude, Zimmer 8 (Tel / ), beim Ortsteilbürgermeister sowie durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln Ihres Ortsteiles. Bringen Sie zur Wahl bitte die Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Der Wahlvorgang ist in der Hauptsatzung der Stadt Ellrich geregelt, nachstehend ein Auszug aus der Satzung: 4 (2) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt nach folgenden Regelungen: a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle des Begriffs Gemeinde der Begriff Ortsteil mit Ortsteilverfassung tritt. b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt durch eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, indem Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt werden. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Gemeinde von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt schriftlich zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. c) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der Gemeinde beauftragen. Der Wahl- 13

14 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, leiter wird von den Gemeindebediensteten unterstützt. d) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Gemeinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger (Buchstabe a) teilnehmen. e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen. f) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt haben (Bewerber), mit Namen und Beruf in der Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen (Buchstabe a) mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen. g) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben. h) Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel, nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von Ihm gewählte Bewerber mit Nachnamen, Vornamen und gegebenenfalls Beruf ein und faltet den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Der Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt 19 Abs. 4 und 5 ThürKWG entsprechend. i) Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. j) Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben. Tagesordnung zur Wahl des Ortsteilrates 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Eintragung in das Wählerverzeichnis 3. Einreichung von Wahlvorschlägen 4. Wahlhandlung 5. Bekanntgabe des Wahlergebnisses Im Anschluss an die Ortsteilratswahl führt der Bürgermeister seine jährliche Einwohnerversammlung nach 15 Thüringer Kommunalordnung i. V. m. Artikel 6 der Ortsteilverfassungen durch. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. gez. Matthias Ehrhold, Bürgermeister Öffentliche Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses Die nächste öffentliche Sitzung des Hauptund Vergabeausschusses findet am Montag, dem um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Salzstr. 8 Ellrich statt. Tagesordnung: 1. Feststellung der Anwesenheit, ordnungsgemäßen Ladung u. Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Informationen des Bürgermeisters 4. Beschluss-Nr /14 Genehmigung der Niederschrift vom Vorbereitung der Stadtratssitzung am Geschlossene Sitzung 7. Sonstiges Etwaige Änderungen sind der öffentlichen Bekanntmachungstafel im Rathaus, Salzstraße 8 zu entnehmen. gez. Matthias Ehrhold/Bürgermeister 14 Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Ellrich Der Stadtrat der Stadt Ellrich fasste in seiner Sitzung am nachstehende Beschlüsse Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat der Stadt Ellrich beschließt die Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenortsteilbürgermeister für Herrn Manfred Otte. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat der Stadt Ellrich beschließt die Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenortsteilbürgermeister für Herrn Peter Seiler. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat der Stadt Ellrich beschließt die Hauptsatzung der Stadt Ellrich und ihrer Ortsteile mit Ortsteilverfassungen als Anlage. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 in der vorgelegten Form zu. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat der Stadt Ellrich beschließt gem. 3 Abs. 2 der Satzung des Fördervereins Mitglied im gemeinnützigen Verein Wiederaufbau Glockenturm St. Johannis-Kirche zu werden. Der Beschluss wurde mit 18 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat der Stadt Ellrich beschließt, dass sich die Stadt Ellrich am Bundesprogramm Kommunal-Kombi beteiligt und somit Arbeitsplätze für 6 langzeitarbeitslose Arbeitnehmer schafft. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Stadtrat der Stadt Ellrich ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Südharz zu unterzeichnen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Beschluss-Nr /14 Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem günstigsten Anbieter, zu einem noch nicht genau bestimmten Termin, einen Kreditvertrag mit zehnjähriger Laufzeit, über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens, in Höhe von ,00 Euro abzuschließen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. gez. Matthias Ehrhold, Bürgermeister

15 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung BEKANNTMACHUNG der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 Öffentliche Sitzung des Ellricher Stadtrates Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am Montag, dem , Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Salzstr. 8 statt. Tagesordnung: 01. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit. 02. Feststellung der Tagesordnung 03. Informationen des Bürgermeisters 04. Informationen der Kreistagsmitglieder, Fraktionsvorsitzenden und Ortsteilbürgermeister 05. Bürgerfragestunde 06. Beschluss-Nr /14 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Beschluss-Nr /14 Friedhofssatzung der Stadt Ellrich 08. Beschluss-Nr /14 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ellrich 09. Beschluss-Nr /14 Übergabe und Betreibung des Feuerwehrmuseums der Stadt Ellrich an den Feuerwehrverein e. V. 10. Beschluss-Nr /14 Außerplanmäßige Ausgabe bei der HHSt Kommunal- Kombi Lesung Haushaltssatzung und Haushaltsplan Geschlossene Sitzung gez. Matthias Ehrhold/Bürgermeister Die Nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit Schreiben vom 15. September 2009 hat das Landratsamt Nordhausen der Veröffentlichung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 zugestimmt. Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 liegt zur Einsichtnahme vom 05. bis 20. Oktober 2009 im Rathaus, Vordergebäude, Zimmer 3, während der Öffnungszeiten: Montag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr öffentlich aus. gez. Matthias Ehrhold, Bürgermeister 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ellrich (Landkreis Nordhausen) für das Haushaltsjahr 2009 vom 21. September 2009 Aufgrund der 19, 55 und 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 8. April 2009 (GVBl. S. 345), hat der Stadtrat der Stadt Ellrich am 31. August 2009 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden: a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR verändert Informationen aus dem Hauptamt Die BARMER-Ersatzkasse führt jeden ersten und dritten Dienstag im Monat in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Stadtverwaltung Ellrich eine Sprechstunde durch. Die nächsten Termine sind am 06. und Wohnungswirtschaft In Ellrich in der Hospitalstraße 40 b ist eine 2-Raum-Wohnung mit 92,29 qm frei. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ellrich, Vordergebäude, Zimmer 8 bzw. unter der Rufnummer / gez. Hauptamt 2 Die - 2 (Kreditermächtigung) - 3 (Verpflichtungsermächtigungen), - 4 (Hebesätze) und - 5 (Höchstbetrag der Kassenkredite) der Haushaltssatzung werden nicht geändert. Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Ellrich Am Samstag, dem 17. Oktober 2009 in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr ist die Stadtverwaltung wieder zusätzlich für unsere Bürger geöffnet. gez. Hauptamt 3 Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft. Ellrich, 21. September 2009 Stadt Ellrich, Der Bürgermeister gez. Matthias Ehrhold Siegel Sprechstunde der Thür. Arbeitsloseninitiative Die Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e. V. führt wieder jeden Dienstag in der Zeit von bis Uhr in der Stadtverwaltung Ellrich, Zimmer 1 einen Sprechtag durch. 15

16 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Allgemeine Brenntage vom 15. bis 28. Oktober 2009 im Landkreis Nordhausen In der Zeit vom 15. bis ist wie im gesamten Landkreis auch in unserer Stadt das Verbrennen von trockenem, unbelastetem Baum- und Strauchschnitt gestattet. Hinweise dazu finden Sie auch in der Umweltfibel des Landratsamtes. Dabei sind folgende Bedingungen insbesondere zu beachten: 1. Das Verbrennen ist der Stadtverwaltung Ellrich, Abt. Umwelt, Salzstraße 8, Hintergebäude, Zimmer 14, Tel / , mindestens zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen. 2. Es darf nur trockener unbelasteter Baumund Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden. 3. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft eintreten. Dabei ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 4. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend Spruch zur Ausgabe: Freundschaft ist nicht nur ein köstliches Geschenk, sondern auch eine dauernde Aufgabe. - Ernst Zacharias - Wohlverdienter Ruhestand Unser Mitarbeiter Frank Bischoff ist am 01. September 2009 in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Man kann es schon als ein Ereignis bezeichnen, wenn jemand 50 Jahre in demselben Betrieb gearbeitet hat, was heute eine Seltenheit besitzt. Wir wünschen Herrn Bischoff eine erfüllte Zeit in seinem Ruhestand verbunden mit dem Wunsch, dass er seine Pläne und Vorhaben realisieren kann und bedanken uns nochmals für die gute Zusammenarbeit, die wir in Erinnerung behalten werden. gez. Matthias Ehrhold, Bürgermeister sowie die Mitarbeiter des Bauhofes und der Verwaltung mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Feuer und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu organisieren. Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen untersagt. 5. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: a) 1,5 km zu Flugplätzen, b) 50 m zu öffentlichen Straße c) 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitetet oder gelagert werden, d) 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, e) 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandstufen (ab Waldbrandstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind, f) 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen und g) 5 m zur Grundstücksgrenze. 6. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können. gez. Matthias Ehrhold, Bürgermeister Hinweisbekanntmachung Die vom Amtsgericht Nordhausen beschlossenen Zwangsversteigerungen sind in der Bekanntmachungstafel des Rathauses der Stadt Ellrich, Salzstr. 8 bekannt gemacht. Es handelt sich hier um nachfolgende Aktenzeichen: 7 K 89/03 Grundstück Gemarkung Ellrich Flur 6 Flurstück 5190/0 Gebäude- und Freifläche, Große Uferstraße 4, Gebäudesteuerrolle Nr. 49 Anteil ungetrennter Hofräume zu ca. 212 qm. 7 K 110/02 Grundstücke Gemarkung Ellrich Flur 6 Flurstück 261/4 Gebäude- und Freifläche Nordhäuser Str. 61 zu 360 qm und Flurstück 261/5 Gebäude- und Freifläche Nordhäuser Str. 61 zu 599 qm, Flurstück 269/6 Gebäude- und Freifläche Hospitalstr. zu 342 qm und Flurstück 269/7 Gebäudeund Freifläche Hospitalstraße zu 448 qm. 7 K 65/06 je 1/2 Bruchteileigentum am Grundstück Gemarkung Ellrich Flur 4 Flurstück 107/2 Gebäude- und Freifläche Waldstraße 15 zu qm. Nähere Einzelheiten sind diesen Veröffentlichungen zu entnehmen. Seniorenberatungsstelle in Ellrich Der Beratungstag für unsere Seniorinnen und Senioren findet ab sofort immer am ersten Mittwoch im Monat statt. Der nächste Termin ist am von bis Uhr in der Stadtverwaltung Ellrich, Zimmer 1, kleiner Sitzungssaal statt. EINLADUNG der Bürgerbewegung Ellrich (BBE) zum zweiten Stammtisch Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Ellrich. Zunächst möchten wir uns bei den Bürgerinnen und Bürgern aus Rothesütte zur Teilnahme am ersten Stammtisch recht herzlich bedanken. Wir konnten zahlreiche Informationen aus dem Stadtrat in den Norden unserer Einheitsgemeinde tragen. Der zweite Stammtisch findet am Dienstag, dem , um Uhr im Gasthaus Alt Ellrich in Ellrich statt. Wir möchten über die zukünftigen Aufgaben in unserer Einheitsgemeinde berichten und auf anstehende Probleme eingehen. Wir laden hierzu alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Christina Macke u. Andreas Dresler Beratung durch das Jugendamt des Landkreises Nordhausen Jeden 3. Montag im Monat in der Zeit von bis Uhr führt das Jugendamt eine Sprechstunde im Kleinen Sitzungssaal der Stadtverwaltung Ellrich durch. Der nächste Termin ist am

17 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Nichtamtlicher Teil Aus dem Gemeindeleben Nachrichten aus dem Standesamt Ellrich - Monat August Geburten: 3 Sterbefälle: 9 Eheschließungen: 9 Geburten: Lenny-Tamino Mewes, Ellrich Dariusz Jeremias Reuter, Ellrich Elina Maya Berg, Werna Sterbefälle: Peter Scheller, Sülzhayn Emilie, Frida, Erna Juckeland, Sülzhayn Marianne, Irmtraud, Anneliese Lischke Woffleben Klara, Wally, Lina Richert, Woffleben Elsbeth, Gertrud, Martha, Ottilie Blanke, Woffleben Edith, Erna, Elisabeth Philipp, Ellrich Agnes Wedler, Ellrich Emmi Probst, Ellrich Charlotte, Elise, Marta Hohmann, Ellrich Eheschließungen: Läufer, Mario/Böhme, Ivonne Trogisch, Volker/Hause, Antje Röding, Roland/Ludwig, Martina Kneip, Christoph/Wolf, Sabrina Bilz, Jens/Jünemann, Nicole Tóth, Jozsef/Geist, Alexandra Koch, Thomas/Frömmig, Kathrin Ines Kakeh, Mamoun/Boota, Sabrina Singh, Varinder/Bergmann, Gisela Ehejubiläen im Oktober: GOLDENE HOCHZEIT Herbert und Rita Wisotzky, Ellrich Wir haben geheiratet... und bedanken uns von Herzen für die vielen Glückwünsche, Geschenke und Aufmerksamkeiten. Wir haben einen wunderbaren Tag erlebt, der vor allem durch die gelungene Feier für uns unvergesslich geworden ist. Daniel & Tina Holzhause, geb. Nowotny Woffleben, im Juli 2008 Der Bürgermeister der Stadt Ellrich gratuliert zum 70. Geburtstag Egon Christoph, Ellrich Günter Kleinschmidt, Appenr Renate Becker, Appenrode Erich Rehl, Ellrich Walter Franke, Gudersleben Karl-Heinz Meier, Sülzhayn Katharina Weinrich, Woffleben zum 75. Geburtstag Gerhard Aderhold, Ellrich Gerhard Bischoff, Ellrich Anna Strohmeyer, Gudersleben zum 80. Geburtstag Gerda Dresler Ellrich Arno Belzhause, Ellrich zum 85. Geburtstag Anna Esefelder, Woffleben zum 90. Geburtstag Lisbeth Riechel, Ellrich Martha Borchardt, Ellrich Charlotte Bäume, Ellrich Herbert Orschel, Ellrich Ruth Scherer, Ellrich zum 95. Geburtstag Margarete Schrammeck, Sülzhayn zum 96. Geburtstag Johanna Wölfert, Ellrich 1. Kinderkleider-Basar Die evangelische Kirchengemeinde St. Johannis zu Ellrich lädt zum 1. Kinderkleider- Basar ein. Wo: Pfarrhaus Ellrich, an der St. Johanniskirche Wann: 10. Oktober bis Uhr Eltern und Kinder können an diesem Tag gut erhaltene Kleidung, Spielsachen, Kinderwagen etc. zu günstigen Preisen erwerben. gez. E. Onnen Ein herzliches Dankeschön möchten wir allen sagen, die uns an unserem Goldenen Jubiläum geehrt haben. Besonders unseren Kindern, Enkeln und Verwandten sowie dem Ellricher Bierstübl danken wir. Ein lieber Gruß geht an Frau Engelmann, Frau Levie und Herrn Nickel. Sie alle haben den Tag für uns zu etwas Besonderem gemacht. Werner und Brigitte Eichhorn Ellrich, im September 2009 Waldbadförderverein sagt Danke Am Ende der Badesaison 2009 bedanken sich die Mitglieder des Fördervereins Waldbad Ellrich e. V. bei Frau Anneliese Daube. Täglich erfuhren die Einwohner der Stadt Ellrich über eine Tafel, die aktuelle Wassertemperatur und die Öffnungszeit des Waldbades Ellrich vor der Fleischerei Nickel in der Nordhäuser Straße. gez. R. Kurz 17

18 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Großes Fest zum 20. Jahrestag der Grenzöffnung am 3. Oktober 2009 geplant Rotbuchenfest 2008 Die Bürgermeister Uhlenhaut (links) und Ehrhold zu einem Informationsgespräch ELLRICH/WALKENRIED. Obwohl sich die eigentliche Grenzöffnung erst einen Monat später zum 20. Mal jährt, soll der Feiertag zum Tag der Deutschen Einheit genutzt werden, um allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam mit ihren Freunden, Bekannten und Familienangehörigen dieses Jubiläum festlich zu begehen. So trafen sich die Bürgermeister von Walkenried (Niedersachsen), Frank Uhlenhaut, und von Ellrich (Thüringen), Matthias Ehrhold, mit Bürgern und Pressevertretern zu einem Informationsgespräch im Walkenrieder Rathaus. Beide können sich aus unterschiedlicher Perspektive an dieses historische Ereignis auch nach 20 Jahren noch gut erinnern. Frank Uhlenhaut als Stellvertretender Bürgermeister von Zorge und Matthias Ehrhold als Grenzer. Letzterer ist sehr stolz darauf, dass er dabei war, als ein Grenzzaunfeld am um Uhr geöffnet wurde. Die alte Rotbuche war von der Ostseite schon immer ein sehnsüchtiges Ziel. So kann ich mich erinnern, dass sich jeweils im August viele Ellricher und Sülzhayner am Berghang vor Sülzhayn trafen, um das Abschlussfeuerwerk des Walkenrieder Schützenfestes jenseits des Grenzzaunes zu erleben. In den Gesprächen wurde noch im August 1989 vielfach der sehnsuchtsvolle Wunsch ausgesprochen, endlich dort hingehen zu können und nicht erst im Rentenalter. Wie nah man diesem Ziel war, ahnte keiner! So soll das diesjährige 20. Rotbuchenfest, einmalig in ganz Deutschland, mit zwei Wanderungen der Harzklubvereine beider Seiten zur neuen Rotbuche, die alte musste wegen Bruchgefahr beseitigt werden, beginnen. Startpunkte sind jeweils um 9.00 Uhr am Marktplatz in Ellrich und am Kloster in Walkenried. Ab Uhr folgen festliche Umzüge zur Rotbuche mit Ehrengästen, den gewählten Stadt- und Gemeinderäten, Vereinen, Schulen und Sportlern von den Parkplätzen am Penny-Markt in Ellrich und Ellricher Straße in Walkenried. Mehrere Sportveranstaltungen, wie Mountainbike touren, zwei Jubiläumsläufe (11 und 13 km) und eine Nordic-Walking-Grenztour hat das Ziel der Rotbuche. Nach einem Gottesdienst und den Ansprachen der Ehrengäste und Bürgermeister, wie in jedem Jahr, finden viele abwechslungsreiche Veranstaltungen bis in die Abendstunden statt. Im Festzelt spielen ein Fanfarenzug und die Ellricher Bettelfahnier für die Gäste und ab Uhr treten eine Bigband vom Pädagogium Bad Sachsa und ein Countryduo aus Berlin auf. Vielfältige Begegnungen sind für diesen Tag schon beschlossene Sache. So nutzen Familien diesen Tag für ein Familientreffen. Auch die Familie Wiemann mit der Tochter Lina und der Nichte Fiona aus Cottbus werden zahlreich vertreten sein. Eine Broschüre Grenzgeschichten aus dem Südharz wird erscheinen. Hierin berichten viele Bürger aus Ost und West ihre Erlebnisse während der Tage der Grenzöffnung. Einer der Höhepunkte wird auch die Enthüllung eines Denkmals an der neuen kleinen Rotbuche zum sein. Es soll die jüngere Generation an die ehemaligen menschenfeindlichen Grenzanlagen und an die Freude der Menschen aus Ost und West bei der Wiedervereinigung erinnern. Vorgesehen für die Zukunft sind weitere regelmäßige intensive Kontakte der beiden Bürgermeister, die Fortsetzung der Pflege und Zusammenarbeit an der KZ-Gedenkstätte Juliushütte und nicht zuletzt soll ein Radweg die Orte und ihre Bürger näher bringen. Text und Fotos: Rolf Wille 18

19 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Noch schnell anmelden (Beim Wandern kann jeder der Lust hat ohne Anmeldung mitmachen.) können sich alle Freizeitsportler für die sportlichen Aktivitäten zum 20. Grenzfest 1.) Uhr: Beginn der Rotbuchensternwanderungen der HKZV Ellrich/Zorge und Walkenried Route 1 Start: Ellricher Marktplatz Route 2 Start: Walkenrieder Kloster (Auch für alle wanderfreudigen Gäste.) 2.) Uhr: 18 km Mountainbiketour zur Rotbuche Start am Ellricher Sportplatz (Anmeldung: J. Nipperdey, ) Kurzer Streckenverlauf: Start Ellrich Sportplatz - Wilmersdorf - Haidberg - Steinkreuz - Arc - weiter auf einen Stück der Grenzgängerrundstrecke - Rodehorst Sülzhayn - Jägerfleck - Wegspinne Stiefmutter - Kreuzung Zorger Dreieck - Landesstraße - durch die Aue-Carlstein, Ziel: Rotbuche 3.) Uhr: Start 11 und 13 km Jubiläumsläufe zur Rotbuche am Ellricher Sportplatz (Anmeldung: A. Gloger, , s. a. u. zur 11 km Strecke) Kurzer Streckenverlauf 13 km Strecke: Start Ellrich Sportplatz - Stadtwaldparkplatz - weiter am Waldrand auf dem Plattenweg zum Spitzen Winkel - weiter auf dem Grünen Band - Zwei Länder Eiche - bis zur Stiefmutter (auf 466 m) - Landstraße Richtung Walkenried - Ellricher Kreuzung - Kupferberg - zur Heide-Hundeplatz, Ziel: Rotbuche 4.) Uhr: Start 5,6 km Nordic-Walking Grenzfesttour An der Walkenrieder Grundschule, (Anmeldung: Laufschule Harz, B. Fader, 05525/ , s. a. Kurzer Streckenverlauf: Start Kloster Walkenried - Kaiserweg - Rundwanderweg - Ellrichblick mit Klusty Hütte - Hexentanzplatz - Hans Jürgen Thiele Hütte - Heideweg Ziel: Rotbuche gez. Heise Besuchen Sie uns im Internet: Mitgliederversammlung der Linkspartei Zu unserer monatlichen Mitgliederversammlung lade ich alle interessierten Bürger für den um Uhr in die Gaststätte Alt Ellrich Sandstraße herzlichst ein. Schwerpunkt wird die Auswertung der Bundestagswahl sein. gez. Wolf-Ulrich Künzel, BO-Vors. der Linkspartei Dankeschön an alle Wähler Die Landtagswahl war für die Partei der Linken eine erfolgreiche Wahl. Wir sind für Veränderung angetreten und wir haben es geschafft. Die Landespolitik muss eine andere werden, damit die Handlungsspielräume in der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt und die Bürger wieder mehr Rechte bekommen. Wir möchten uns für Ihr Vertrauen herzlichst bedanken. gez. Wolf-Ulrich Künzel, BO-Vors. der Linkspartei 90 Jahre und kein bisschen Alt! Die VHS Außenstelle Ellrich informiert Die VHS begann ihr Herbstsemester. Im Kurs Englisch für Anfänger sind noch zwei freie Plätze. Am von bis berichtet Herr Schetzior über Wild- und Heilkräuter und am verwöhnt er uns mit Schwedenimpressionen. Am um Uhr ist eine weihnachtliche Näherei. Ausblick: Reisebericht Uszbekistan, Weihnachtsvorbereitung, Bräuche anderer Länder. Informationen entnehmen Sie bitte den Programmheften oder dem Internet. Nachfragen und Anmeldungen in der Außenstelle Ellrich Telefon / gez. Eva Kothe 19

20 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Vom Jugend(feuerwehr)zeltlager in Appenrode Bekanntlich feiert die Feuerwehr Appenrode dieses Jahr ihr 140-jähriges Bestehen. Dies wurde bereits mit einem Pfingsttanz und dem Stadtpokallauf im Löschangriff gefeiert. Aber auch für die Jugend sollte noch etwas gemacht werden. Daher wurden dieses Jahr auch Nicht-Jugendfeuerwehrmitglieder zum jährlichen Jugendfeuerwehrzeltlager eingeladen. So fanden sich am Freitag, dem 31. Juli, insgesamt 14 Teilnehmer am Feuerwehrgerätehaus ein. Dabei waren nicht nur Kinder und Jugendliche aus Appenrode, denn auch aus den umliegenden Orten wollte der Ein oder Andere teilnehmen. Staudamm im angrenzenden Fuhrbach gebaut werden, damit am Samstag Feuerwehrfußball gespielt werden konnte. Mit den mitgebrachten Schläuchen, Strahlrohren und der Pumpe kämpften am Samstag Nachmittag zwei Mannschaften mit je zwei Strahlrohren darum, den Spielball mit dem Wasserstrahl über die gegnerische Torlinie zu schießen genau die richtige Abkühlung bei dem sonnigen und warmen Wetter, denn zuvor wanderten wir gemeinsam durch das Steinmühlental zum Helltalteich. Unser ehemaliger Wehrführer Dirk Jäger berichtete hierbei einiges über Erzählungen zur Steinmühle, deren Zerstörung und auch über die faszinierenden Felsformationen im Steinmühlental. Den Abend verbrachten alle gemeinsam am großen Lagerfeuer. Hier wurden Folienkartoffeln oder Marshmellows gegrillt und Stockbrot über der Glut gebacken. So gestärkt konnten die mutigsten von den Kindern und Jugendlichen noch eine Mutprobe bestehen: ohne Taschenlampe oder sonstigen Hilfsmitteln mussten sie bei stockfinsterer Nacht bis zur Steinmühle und zurück wandern. Am Sonntag hieß es, nach dem Frühstück mit frischen Brötchen, leider wieder Sachen zusammenpacken und nach Hause wandern. Alles in allem war es ein erfolgreiches uns lustiges Wochenende, dass bestimmt auch nächstes Jahr wiederholt werden wird. Einige Bilder vom Zeltlager können auf der Internetseite angeschaut werden. gez. C. Spieß/Feuerwehr Appenrode Unser Buchtipp Top-Angebote für WINTER-REIFEN Reifenreparatur Auswuchten Reifenmontage Nachdem die Sachen und Zelte auf einem Anhänger verladen und in das Steinmühlental gefahren wurden, wanderten wir gemeinsam die etwa 3 km zum Zeltplatz. Dort hieß es dann Zelte aufbauen, Feuerstelle vorbereiten und Holz sammeln, sowie ein Volleyballfeld aufbauen. Dies wurde sogleich durch die Kinder und Jugendlichen ausgiebig in Beschlag genommen. Auch musste ein Fleisch und Wurstwaren Ellrich GmbH Inh. Kerstin Nickel Imbiss Mittagstisch Partyservice Plattenservice Wurstversand Gutscheine Präsentpaketsendungen tägl ELLRICH Nordhäuser Straße 5 Telefon/Fax /20999 Öffnungszeiten: Mo. 7-13, Di.-Fr. 7-18, Sa ROLF HOPPE: Geträumtes Leben gelebte Träume von Dieter Zumpe Ab sofort ist das Buch als gebundene Ausgabe zum Preis von 19,90 EUR in der Stadtinformation Ellrich erhältlich. 20

21 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Montag-Samstag Uhr Eine neue Brücke zur Begrüßung 7,3 Kilogramm Pilze gefunden Der Hund Bandit schnüffelte und bellte plötzlich im Straßengraben kurz vor Walkenried, als wollte er seinem Herrchen Frank Liewald und seiner Lebensgefährtin Marion Trömel etwas besonderes zeigen. Es war so. Zwei riesige Boviste hatten sich im hohen Gras versteckt. Da staunten die beiden Finder. Es wurde am Wochenende ein Festessen für sieben Personen und jeder bekam für ein zweites Mal noch genügend mit. Beide Pilze wogen zusammen stattliche 7,3 Kilogramm. Text: R. Wille/Foto: M. Liewald Seit dem sind die Männer des Hoch- und Tiefbau aus Sangerhausen dabei, gleich hinter dem Eingangsschild der Südharzstadt, aus Richtung Gudersleben kommend, einen neuen Übergang über den Mühlengraben zu bauen. Eine einspurige Umgehungsstraße mit Ampelbetrieb schafft die Baufreiheit. Der Bürgermeister Matthias Ehrhold freut sich sehr darüber, dass die Stadt keinen Cent aus ihrem Stadtsäckel dafür bezahlen muss. Es ist eine Baumaßnahme des Nordthüringer Straßenbauamtes Leinefelde. Gleichzeitig wird die Straße bis an die Bahngleise erneuert und im Dezember soll wieder freie Fahrt sein. Text und Fotos: Rolf Wille Jetzt auch mit umfangreicher STEAKKARTE! NEU IN ELLRICH RESTAURANT Zur Mühle Gutbürgerliche Küche & exotische Gerichte! Mittagessen, Kaffeetrinken, Abendessen und durchgängig warme Küche Feiern bis zu 30 Personen richten wir gerne aus. Inh. René Belzhause Tel./Fax / ELLRICH Zwischen den Toren 2 Die.-Do. und Sa./So. ab 12:00 Uhr Freitag ab Uhr ELLRICH Am Augraben 22 Telefon ( ) Telefax ( ) ÖFFNUNGSZEITEN: Montag-Freitag Uhr Samstag Uhr Internet: Ernte-Dank ohne Ernte. Wie geht denn das? Diese Frage muss sich auch Frau Markus stellen, nachdem sie allen Bauern geschäftig bei der Arbeit zugesehen hat. Sie selbst hat leider nichts zu ernten und will deshalb an Erntedank lieber zu Hause bleiben. Wenn Sie neugierig geworden sind, bleiben Sie bitte nicht zu Hause. Die ganze Geschichte wird vom Guderslebener Kinderkreis im Erntedankgottesdienst erzählt. Wann: Sonntag, 11. Oktober 2009, Uhr in der festlich geschmückten Guderslebener Kirche. Der Gottesdienst wird von Superintendent Michael Bornschein gehalten. Wir freuen uns, Sie zu diesem Anlass begrüßen zu dürfen! gez. T. Bäske 21

22 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Wieder ist unser Schützenfest Vergangenheit, uns bleibt nur noch ein Rückblick. Wie immer bei bestem Wetter begannen die Feierlichkeiten am Freitagabend mit dem Abholen des Ortsbürgermeisters auch nach der Neuwahl konnten wir, Dank der Zusage unseres neuen Bürgermeisters Herrn Ulf Seiler, diesen Programmpunkt aufrechterhalten. Die Akky-Band spielte zum Tanz und der Fackelumzug wurde trotz Straßensperrungen von vielen Menschen begleitet. Vor den großen Festumzug, am Samstag, ehrte der gesamte Schützenverein seine alten Schützenkönige, indem sie von zu Hause abgeholt wurden. Besondere Ehre wurde dabei unseren Schützenbruder Willi Hudalla zuteil, er wurde von einigen Männern des Vereins, nach geheimer Planung, extra von Niedersachwerfen mit dem Traktor abgeholt. Die Teilnahme von acht befreundeten Schützenvereinen und den ortsansässigen Vereinen, wie die Freiwillige Feuerwehr, den Café & Restaurant Alt Ellrich : WEINFEST mit Käsehäppchen : OKTOBERFEST mit Schweinehaxe u. Hefeweizen vom Fass Mit unserer BONUSKARTE wird Ihre Treue belont. Denken Sie jetzt schon an Ihre Weihnachtsfeier und sichern Sie sich die Silvesterparty all inklusive für 49,99 E ELLRICH Sandstraße 11 Telefon /74750 Fax /74752 Di./Mi./Do./So Uhr Fr./Sa Uhr 22 Rückblick auf das Schützenfest 2009 in Appenrode Sportverein und den Kaninchenverein erfreute alle Zuschauer. Ein festlich geschmückter Traktor ermöglichte es den älteren Schützenschwestern und -brüdern den Umzug zu begleiten. Für die musikalische Untermalung sorgte auch diesmal der Fanfarenzug Neuhof und die Akky-Band. Das Zelt war bis zum Rand gefüllt als nach dem Umzug der Fanfarenzug für gute Stimmung sorgte und die Schützenfrauen ihren köstlichen Kuchen unter großen Andrang verkauften. Nach dem stimmungsvollen Samstagabend mit der Akky-Band folgte ein besinnlicher Zeltgottesdienst am Sonntagmorgen. Und dann stand die Proklamation an. Mit wachsender Spannung fieberten alle den Ehrungen und der Bekanntgabe der neuen Schützenkönige entgegen. Der Primas-Wanderpokal konnte in diesem Jahr von Herrn Primas persönlich an Christine Liesegang übergeben werden. Zu den überglücklichen Würdenträgern gehören in diesem Jahr: Bürgerkönigin Mara Strauß Bürgerkönig Uwe Kaiser Jugendkönigin Marie Tschirr Jugendkönig Chris Klötzke Seniorenkönigin Christine Liesegang Seniorenkönig Siegfried Liesegang Königin Kornelia Nebelung König Volker Nebelung In diesem Jahr konnten sich seit langem wieder ein Ehepaar freuen, Königspaar zu sein, denn was Christine und Siegfried Liesegang schafften ist Seltenheit in den 18 Jahren, in denen wir Schützenfeste feierten. Ein Höhepunkt für Alt und Jung war die Disco am Abend. Es ist erstaunlich, was unsere jungen Leute auf die Beine stellen, um ihre Wetten zu High Light s zu machen und um dem Zeltwirt immer wieder das Preisgeld zu entlocken. Allen unermüdlichen Helfern unseren besonderen Dank für ihren Einsatz zur würdigen Ausgestaltung unserer Festtage, angefangen von den Männern, vor allem den Jugendlichen, die Birken holen, den Kränze bindenden Frauen, den Kuchenbäckern, dem Zeltwirt und seinen Helfern, Christian Spieß für das Malen der Königsscheiben und, und und Dank aber auch den vielen Gästen aus Nah und Fern, den Dorfbewohnern, den Vereinen, den Männern aus Woffleben, die regelmäßig zum Frühschoppen kommen, und vor allem unsern Rentnerstammtisch, die älteren Ehepaare aus Appenrode, die wie jedes Jahr, alle Veranstaltungen des Schützenfestes besuchten. Nur durch die zahlreichen Gäste ist es möglich so ein Schützenfest zu feiern. Dank auch allen Sponsoren, die wir nicht alle namentlich nennen können, wie die Fleischerei Nickel oder den Bürgermeister der Stadt Ellrich. Wir freuen uns aufs nächste Jahr. gez. Schützenverein Appenrode e. V.

23 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung 19. Schützen- und Heimatfest kleine Nachlese Schießstand um die Bürgerkönigswürde und gute Platzierungen beim Preisschießen kämpften. Unser herzlicher Dank gilt allen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des Schützen- und Heimatfestes beteiligt waren und jenen, die durch Sach- u. Geldspenden zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Wir gratulieren unseren diesjährigen Würdenträgern: Schützenkönig Thomas Scholz, Schützenkönigin Dorit Strohmeyer, Schülerkönig Eric Stein, Schülerkönigin Michelle Zimmer, Jugendkönig Martin Bliedung, Wie in jedem Jahr feierten wir auch in diesem Jahr unser traditionelles Schützen- und Heimatfest. Und auch diesmal war uns der Wettergott wohl gesonnen. Zu den bekannten Veranstaltungen wurde diesmal ein kleines Kinderfest in das Programm aufgenommen. Am Samstag konnten sich unsere Kleinsten bei Puppenspiel und Kinderschminken auf dem Festplatz vergnügen, während die Großen auf dem Meistmann Dietmar Strohmeyer, Meistfrau Gerda Steinmüller und Bürgerkönig mit 91 Ringen Michael Kühne aus Woffleben. Solch ein Fest mit Spaß und Freude zu erleben, ist für alle Mitwirkenden der schönste Dank. Ein besonderes Dankeschön der Kinder und Jugendfeuerwehr und der Leiterin des Kindergartens in der Hospitalstraße. Auch für den Monat Oktober gratulieren wir unseren Geburtstagskindern und wünschen alles Liebe und Gute: Christel Petrauschke, Martina Zimmer, Klaus-Peter Reichhardt, Rainer Beikirch, Karl-Heinz Klemm, Karl-Heinz Höche, Ute Huth und Kurt Geibel. Unsere Majestäten werden sich auch in diesem Jahr mit einem Königsessen bei den Mitgliedern des Schützenvereins bedanken. Der Termin für diese Feier steht bislang noch nicht fest, wird aber rechtzeitig im Schaukasten des SV 1900 bekannt gegeben. Gut Schuss Reinigungsservice HERSENER MEISTERBETRIEB Gebäudereinigung Glas/Fensterreinigung Polster/Teppichreinigung Grundstückspflege Hausmeisterdienste aller Art Transporte mit Multicar ELLRICH SALZSTRASSE 7 Tel /

24 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Metall- & Zaunbau SCHIKORRA Tore und Zäune Geländer und Gitter Überdachungen Sektionaltore Bauschlosserarbeiten KLETTENBERG Molkereiberg 2 Tel./Fax.: / Der Harzklubzweigverein Ellrich informiert über Veranstaltungen 03. Oktober 2009 Traditionstreffen zum Tag der Deutschen Einheit an der Rotbuche Treffpunkt: 09:00 Uhr am Markt, Strecke über Ellerhain, Zorgeufer, Kolonnenweg zwischen ehem. Firmen Busse und Fischer, hier Treffen mit den Zweigvereinen Sülzhayn, Zorge und Walkenried, gemeinsam über den Kolonnenweg, Carlstein zur Rotbuche, hier Teilnahme ab 11:30 Uhr an der Festveranstaltung. Strecke ca. 10 km, leicht. 18. Oktober 2009 Wanderung in den Herbst; Treffpunkt: 09:00 Uhr am Markt mit PKW, Fahrgemeinschaften möglich Strecke von Netzkater Christianenhaus Mendelbachthal Eisfelder Talmühle Netzkater, ca. 12 km mittel schwer, Rucksackverpflegung und Einkehrmöglichkeit Vorschau: 01. November 2009 Wanderung ins Graue gez. Harzklubzweigverein Ellrich e. V. Medizinischer häuslicher Pflegedienst Wir sind für alle Krankenkassen zugelassen. JUDITH BAIERL ELLRICH Goethestraße 24 Telefon / Empfang zum 120. Gründungsjubiläum des Zweigvereins Ellrich e. V. Am 31. August 2009 hatte der Vorstand des Zweigvereins Ellrich e. V. seine Gründungsmitglieder, die Sponsoren und benachbarten Zweigvereine zu einer kleinen Feierstunde in den Lindenhof eingeladen. In seiner Festansprache würdigte der 1. Vorsitzende Günter Maiwald die Verdienste unserer Vorfahren bei der Erschließung des Stadtwaldes mit dem Bau von Schutzhütten und dem Anlegen von Wanderwegen. Nach ca. vierzig Jahren des unsäglichen Schutzstreifens zur Landesgrenze Niedersachsens hatte der neugegründete Zweigverein auf den Erfahrungen der Vorfahren wieder an alten Stellen Schutzhütten errichtet, die Quellfassung des Pfaffenborn erneuert und die Wanderwege in einen ordentlichen Zustand verwandelt. Hier konnte man auf die Erfahrungen von unseren Nachbarn aus Zorge und Walkenried bauen, welche dem Verein in den ersten Tagen wertvolle Unterstützung gaben. Der Dank des 1. Vorsitzenden galt auch den vielen Helfern, den ortsansässigen Betrieben, der Stadtverwaltung, dem Forstbetrieb, den Banken von Ellrich, den vielen Sponsoren und Freunden des Vereins. Die AG Südharz Vorsitzende Fr. Dr. Mehne und der Stellvertreter des Hauptvorstandes Herr Schoolmann würdigten in ihren Grußworten die bisher geleistete Arbeit des Zweigvereins Ellrich. Die benachbarten Vereine überbrachten die Grüße und Glückwünsche ihrer Vorstände und Mitglieder. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man auch weiterhin gemeinsam für die Ziele des Harzklubs sich einsetzen wird. Günter Maiwald bei der Überreichung eines Wimpelbandes an die 1. Vorsitzende Dagmar Rust aus Sülzhayn Als kleines Dankeschön erhielten die Vereine ein Wimpelband zum Anlass des 120- jährigen Jubiläums des Harzklubzweigvereins Ellrich e. V. Wir bitten unsere werte Kundschaft Ihre vorbestellten Pflanzen ab abzuholen. - DANKE! ELLRICH Wernaer Str. 25 Tel. ( ) Fax

25 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung Festveranstaltung zum 120. Gründungsjubiläum des Harzklubzweigvereins Ellrich e. V. Zur Festveranstaltung aus Anlass des 120. Gründungsjubiläums vom Harzklubzweigverein Ellrich e. V. hatte der Vorstand die Mitglieder am Sonnabend, d in die Gaststätte Lindenhof eingeladen. Fast einhundert Mitglieder konnten auch in ihrer Mitte das Ehrenmitglied Herrn Kurt Reinhardt mit seiner Frau und den Bürgermeister der Stadt Ellrich Herrn Matthias Ehrhold begrüßen. Kurt Reinhardt ist Gründungsmitglied des im Jahre 1989 wieder gegründeten Vereins und war bis 1999 als 1. Vorsitzender tätig. Nach der Begrüßung des 1. Vorsitzenden Günter Maiwald sorgte der gemischte Chor der Stadt Ellrich mit beschwingten Liedern für einen gelungenen Auftakt der Festveranstaltung, ein Höhepunkt war ein neues Lied über Ellrich und Umgebung, welches zu ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und große Begeisterung hervor rief. Im Anschluss an diese Darbietung hielt der 1. Vorsitzende Günter Maiwald seine Festansprache. Er machte Ausführungen über die Entwicklungsgeschichte des Zweigvereins Ellrich, welche aus den wenigen Dokumenten über den Harzklub hinterlegt im Heimatmuseum Ellrich entnommen wurde. Seit der Wiedergründung im Jahre 1989 wurde in zwei Festschriften bis zum Jahre 1999 die weitere Entwicklungsgeschichte dokumentiert, die nächste Festschrift von 1999 bis zum Jahr 2009 liegt in der Urfassung schon vor und wird zum zwanzigsten Jahrestag der Wiedergründung im Dezember 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zum Abschluss seiner Rede dankte der 1. Vorsitzende Günter Maiwald den vielen fleißigen Mitgliedern für ihre Arbeit und den Sponsoren und Freunden des Vereins für ihre tatkräftige Unterstützung in materieller und finanzieller Weise. Ein Danke wurde ebenfalls an die Stadtverwaltung Ellrich und die Forstverwaltung für die Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele des Harzklubs und der Tourismuskonzeption der Stadt Ellrich überbracht. In seinem Grußwort konnte der Bürgermeister Herr Matthias Ehrhold die Ausführungen des 1. Vorsitzenden nur bestätigen, er sprach sich sehr lobend über die engagierte Arbeit des Vorstandes und der Mitglieder aus und wünschte sich für die nächsten Jahre weiterhin eine gute Zusammenarbeit. Der 1. Vorsitzende Günter Maiwald hatte zum Abschluss noch eine Überraschung parat, er konnte das Gründungsmitglied Adolf Dörpmund für seine Verdienste für den Zweigverein Ellrich e. V. mit dem Ehrenabzeichen des Harzklubs in Gold auszeichnen. Nach dem Abendessen fand noch ein gemütliches Beisammensein statt. Der Vorstand möchte sich bei den Wirtsleuten Fam. Fischer und ihrem Team für die gute Versorgung bedanken, beim Bauspezi Ellrich für die Bereitstellung des Bühnenschmuckes zur Festveranstaltung und bei Herrn Ralph Paul für die gelungene Dekoration. Text: Vorstand/Foto: Privat Apothekerin Silvia Pohl Nordhausen Darrweg 67 Telefon / Die Langzeitbetreuung bei Hautproblemen in Ihrer Apotheke: Beratung in individuellen Einzelgesprächen regelmäßige Analyse Ihres Hautzustandes mit Hilfe von speziellen Messgeräten individuelle Abstimmung u. Anpassung des Pflegekonzeptes auf Ihren Hautzustand Gebrauchsmuster zur Verträglichkeitstestung Nutzen Sie diese Möglichkeit und vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin mit uns! 25

26 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Beim 17. Harzfest waren wir dabei Glückwünsche vom jüngsten Mitglied überbracht Wernigerode Besucher wurden an den beiden Feiertagen zum 17. Harzfest von den Veranstaltern geschätzt. Damit war das größte Fest des nördlichsten Mittelgebirges wieder ein Höhepunkt der drei Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auf den beiden Bühnen im Bürgerpark fanden jeweils von bis Uhr vielfältige Veranstaltungen statt. Aus dem Kreis Nordhausen waren dabei die Folkloregruppe Hesserode, der Frauenchor Gebra, die Trachtengruppe Neustadt, der Männerchor Im Trauerfall sind wir für Sie da, Tag und Nacht, und unterstützen Sie gern. Bestattungsinstitut Erdbestattungen Feuerbestattungen Friedwaldbestattungen Erledigung aller Formalitäten sowie Abmeldungen Sie erreichen uns unter Telefon ( ) Janina Ackermann Neustadt, die Heimatgruppe Uthleben und die Folkloregruppe Sülzhayn. Viele Handwerker aus dem Harzgebiet hatten ihre Stände aufgebaut und die Teilnehmer an den Waldmeisterschaften zeigten ihr professionelles Können. Der Festumzug am Sonntag bildete wieder einen Höhepunkt. Tausende Zuschauer winkten den über Teilnehmern zu, die viele Darbietungen ihres Könnens auf den Straßen zeigten und am Wernigeröder Rathaus begrüßt wurden. Die Hexe aus Sülzhayn (Madlen Engelmann Harzfestkönigin 2007/2008) brachte sogar die Ordnungshüter zum Lachen. Alle Gruppen haben ein Programm mit ihren besten Liedern dargeboten. Das 16. Harzfest fand Ende Juni in Ellrich statt. Text und Fotos: Rolf WILLE GmbH Bausanierung Fliesenlegearbeiten Maurerarbeiten Plattenlegearbeiten Betonarbeiten Gerüst- u. Holzbau Registriert als Fachbetrieb für ASBESTSANIERUNG ELLRICH Am Auwald 17 Tel / Fax / Genau zum Probeabend vollendete sich sein Jubiläum zum 35. Mal. Als Marie-Kristin Ließmann, 10 Jahre alt, die Glückwünsche und Geschenke aller Mitglieder der Folkloregruppe Sülzhayn überbrachte war Herbert Walther die Freude und Überraschung im Gesicht zu sehen. Aus Anlass Deines 35-jährigen Jubiläums als Mitglied der Sülzhayner Folkloregruppe möchten wir herzlich gratulieren und Dir danken für Deine Zuverlässigkeit und Deinen Einsatz, vor allem aber für Deine langjährige Tätigkeit als organisatorischer Leiter der Gruppe..., stand in dem Glückwunschschreiben. Ja, lieber Herbert, wie war es denn damals als Du in die Gruppe kamst?, wollte Wolfgang Schramm, der musikalische Leiter der Gruppe wissen. Herbert Walther erzählte: Ich war damals zweiter Vorsitzender der Betriebsgewerkschaftsleitung im staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb Ilfeld. Zu einer Auszeichnungsveranstaltung haben wir die 1970 gegründete Folkloregruppe Sülzhayn zur kulturellen Umrahmung eingeladen. Ich fand so sehr Gefallen an dem Gesang, dass ich am in die Gruppe eintrat. Auch im 73. Lebensjahr ist sein klarer und kräftiger Tenor in der Sülzhayner und in der Walkenrieder Gruppe deutlich zu hören. Bei vielen Brauchtumsgruppen des Harzer Raumes ist er bekannt und auch im Ellricher Karnevalsverein war er über viele Jahre ein aktiver Mitstreiter. So lange ich gesund bin, werde ich weiterhin der Folkloregruppe Sülzhayn treu bleiben, sagte Herbert Walther nach der Auszeichnungsfeier. Das wünschen ihm auch alle Mitglieder der Gruppe. Text/Foto: Rolf Wille

27 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung 8. Ellrich open Grizzlys entführen den Pokal Über neue Trikots durfte sich die 2. Herren Mannschaft des VfL 28 Ellrich freuen. Gesponsert wurden diese vom Restaurant Zur Mühle in Ellrich. Im Namen der Mannschaft möchte ich mich ganz herzlichst bei den Brüdern René und Kay Belzhause vom Restaurant Zur Mühle bedanken. gez. André Lehmann, Spielerbetreuer Das 8. Ellrich open, Volleyballfreiluftturnier für Mixed Freizeitmannschaften um den Wanderpokal des Bürgermeisters der Stadt Ellrich reiht sich würdig in das 19. Schützenund Heimatfest der Stadt ein. Pünktlich 9.00 Uhr eröffnete Bürgermeister Herr Ehrhold das Turnier. Bei strahlendem Sonnenschein spielten 7 Mannschaften auf dem Sportplatz des SV Sülzhayn e. V. um den Sieg. Das Los führte in Staffel I die Doppelkörner, die Wilden Volleys aus Ellrich und die Bockzicken vom Gastgeber zusammen. Sieger wurden die Doppelkörner vor den Bockzicken. Die Doppelkörner gewannen zwei und die Bockzicken ein Spiel. Alle Spiele endeten 3:1. In der Staffel II spielten Hainrode, Sundhausen, die Grizzlys aus Ilfeld und vom Gastgeber die Zickenböcke. Die Spiele dieser Staffel wurden über zwei Gewinnsätze bis 15 Punkten ausgetragen. Die Grizzlys gewannen alle Spiele und wurden vor den Zickenböcken Staffelsieger. Die Sundhäuser konnten den dritten Platz belegen. Bei den Halbfinalbegegnungen gewannen die Zickenböcke gegen die Doppelkörner und die Grizzly Truppe von Dieter Brehmer gegen die Bockzicken. Im Spiel um Platz drei konnten sich die Doppelkörner erneut gegen die Bockzicken durchsetzen. Ebenso wiederholten die Grizzlys den Vorrundensieg gegen den Pokalverteidiger, die Zickenböcke und konnten den Wanderpokal des Bürgermeisters der Stadt Ellrich für ein Jahr in Empfang nehmen. Sundhausen, die Wilden Volleys und Hainrode spielten in der Platzierungsrunde jeder gegen jeden die Plätze 5 bis 7 aus. Auch hier wurde kein Punkt verschenkt. Sundhausen gewann beide Spiele. Am Ende konnten sich die Wilden Volleys um Frank Wenzel gegen Uwe Hennigs Hainröder durchsetzen. Jede Mannschaft erhielt eine Flasche Freiburger Sekt und eine Urkunde über die Platzierung. Nach 17 Spielen waren sich alle einig, das Ellrich open hat sich als kleines aber feines Turnier im regionalen Spielkalender fest etabliert. Freiluftvolleyball kann so schön sein! Darum freuen wir uns schon jetzt auf das 9. Ellrich open im Jahr gez. J. Poerschke Neue Trikots für die 2. Herren Mannschaft gesponsert Maler- und Tapezierarbeiten, Fußbodenverlegung Telefon STEFFEN PROBST ELEKTRO- ANLAGENTECHNIK Hausgeräte-Reparaturen Feierabend-Notdienst, jeden Dienstag* bis 20:00 Uhr ohne Aufpreis! *Nach vorheriger Absprache 27

28 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Im Jahr 95 war es dann soweit. 25. Geburtstag, waren wir gefragt. Ein besonderer Kraftakt war angesagt. Fast 25 Prinzenpaare waren zur Stelle, war das eine Freude im Saal! Zum 40. freuen wir uns auf Euch noch einmal! Den 30. Geburtstag und den 33., den besonderen auch. Die feierten wir zünftig nach karnevalistischem Brauch! Erkennen Sie sich wieder? 40 Jahre Karneval in unserer Stadt Ellrich, Teil 3 Nun steht schon der 40. Karneval vor der Tür. Es ist Zeit Dank zu sagen, jetzt und hier. All denen die dieses Stück Ellricher Kultur aus der Taufe gehoben. Den vielen Bands, die uns begleitet, die muss man alle loben. Die Tänzer, die Sänger und Turner, die Redner in der Bütt. Denen, die Weltstars auf die Bühne zauberten mit Play-Backgeschick. Den Dekorateuren und Technikfreaks, den Trainern und Leitern. Alle trugen dazu bei Ellrichs Kulturleben zu erweitern. Und Nomen est omen! Nicht zuletzt den Gastronomen! Wir widmen auch denen mit Dankbarkeit unsere Zeilen, die uns begleitet, unterstützt, aber nicht mehr unter uns weilen. Der Bürgermeister Nr. 4 ist nun im Amt Ihr Partner für Neubau und Renovierungsarbeiten HOCH- UND HOLZBAU GMBH ELLRICH Heimstraße 20a Maurer- und Putzarbeiten Beton- u. Estricharbeiten Vollwärmeschutz Fachwerkaufbauten Trockenbauarbeiten Tel. ( ) Fax ( ) und wie der Zufall so ist, wieder ein gestandener Karnevalist. Neu ist auch die Leitung vom Verein. Das Land-Waren-Haus Flarichsmühle bei Großwechsungen Tierbedarf Futter Farben Eisenwaren Naturkost Säfte Saaten Flarichsmühle Tel / Di.-Fr Sa Mo. geschlossen ist nun mal so, was sein muss, das muss sein. Mit neuem Elan geht es nun in die 40. Saison. Die Karnevalisten scharren in Tischlerei Maik Kahl Fenster und Türen aus Holz und Kunststoff, Sonderanfertigungen, Innenausbau, Glasdächer, Wintergärten, Reparaturverglasungen GUDERSLEBEN Holland 6 Werkstatt Bad Sachsa, Sachsensteinstr. 7 Tel /88 97 Fax /88 46

29 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung ein, mit uns zu feiern, zu lachen, zu singen. Wir wollen unseren Gästen Humor und Freude bringen. Schon Albert Schweitzer tat es in Sachen Humor bekunden: Mit jeder Minute Ärger versäumst du 60 glückliche Sekunden! In diesem Sinne grüßt Sie der Vorstand des EKV. ELLRICH HELAU! Mehr zum Ellricher Karneval gibt es in der Novemberausgabe. Weitere Informationen und Bilder finden Sie auf Text: Kurt Schulze, Ehrenpräsident des EKV Bilder: Ellricher Karneval Verein e.v. den Startlöchern schon. Auch die Kleinen, die Kinder, wir binden sie alle mit ein. Die Kinder sind letztlich die Zukunft vom Verein. Schule und wir, wir finden doch sicher den rechten Ton. 40 Jahre Ellrich Helau ist Verpflichtung und Tradition. Wir laden Sie alle Verkäuferin gesucht! Bäckerei- Konditorei-Café Jörg König hier schmecken Brot und Kuchen, Sie müssen es versuchen! Wir haben für Sie auch am und von 6.30 bis Uhr geöffnet ELLRICH, Salzstraße 11 Telefon /

30 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Ein Teilnehmer aus Ellrich war dabei Über Tausende Besucher konnten sich die Organisatoren des 7. Strohfestes in Stadtroda/OT Gernewitz im Saale-Holzlandkreis freuen. Hauptattraktionen waren die überdimensionalen Strohfiguren und der Festumzug am Sonnabend mit 73 Bildern. Ein Teilnehmer aus Ellrich nahm an diesen Umzug teil. Der Malermeister Hans-Rainer Model war im Umzugsbild der Thüringer Falkner mit dabei. Ihm begleiteten seine Hündin Alfa und sein Falke Linda. Auf einem Stand der Falkner konnten die Besucher alles Wissenswerte über die Falknerei Bunter Herbstmarkt am Asternhof war ein toller Erfolg und die Jagd mit ihnen erfahren. Als Rentner hat Hans-Rainer Model nun die nötige Zeit, seinem langjährigen Hobby, der Falknerei nachzugehen und sich ausführlich damit zu beschäftigen. Ich bin immer gern an der frischen Luft und meine Lieblinge sorgen dafür, bemerkte er. Text/Foto: R. Wille Zum ersten Asternhofer Herbstmarkt wurde am Samstag eingeladen. Pünktlich um Uhr waren alle Stände aufgebaut und es konnte losgehen. Das gute Wetter tat ein Übriges zum Gelingen der Veranstaltung. Neben regionalen Händlern, die Obst, Gemüse, Blumen und die typischen Zwiebelzöpfe verkauften, war auch für Musik und das leibliche Wohl bestens gesorgt. Für die kleinen Besucher war eine große Hüpfburg im Garten des Asternhofes aufgebaut. Dort wurde ebenfalls auch das beliebte Kinderschminken angeboten. Als weitere Programmhöhepunkte konnten die Besucher eine Aufführung einer Kindergruppe, Linedance-Darbietungen sowie eine große Modenschau bewundern. Die Mannequins waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Asternhofs sowie einige Bewohner und Bewohnerinnen. Das älteste Model führte im stolzen Alter von 100 Jahren den Brautzug an, welcher der Höhepunkt der Modenschau war. Fast 200 Gäste besuchten uns bis zum späten Nachmittag, ließen sich den selbstgebackenen Kuchen schmecken und genossen einen schönen Spätsommertag. Wiedereröffnung Die Gartengaststätte Am Rosenbach in Ellrich ist wieder für Sie geöffnet. Am Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonntag haben wir für Sie von 15 bis 20 Uhr geöffnet. Sonntags bereits ab Uhr. 30 FEIERN bis zu 40 PERSONEN richten wir GERN für Sie aus. Am ist Oktoberfest in Woffleben Zu einem zünftigen Oktoberfest mit Musik und Stimmung laden wir alle Senioren am um Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Woffleben ein. Abfahrtzeiten: Uhr in Rothesütte und um Uhr in Appenrode. Wir freuen uns auf Sie. gez. G. Gail

31 16. Jahrgang, Nr. 10, Ellricher Zeitung VERANSTALTUNGSPLAN Einheitsgemeinde Ellrich Oktober Uhr, 20. Traditionelles Rotbuchenfest 20 Jahre Grenzöffnung (Veranstaltungen siehe Plakate) Uhr, Traditionstreffen zum Tag der deutschen Einheit an der Rotbuche, Strecke über Ellerhain, Zorgeufer, Kolonnenweg zwischen ehem. Firmen Busse und Fischer, hier Treffen mit den Zweigvereinen Sülzhayn, Zorge und Walkenried, gemeinsam über den Kolonnenweg, Carlstein zur Rotbuche, hier Teilnahme ab 11:30 Uhr an der Festveranstaltung, Strecke ca. 10 km, leicht Uhr, Kirmesumzug in Woffleben Uhr, Frühschoppen im Jägerhof Woffleben Uhr, öffentliche Stadtratssitzung im Rathaus Ellrich, Sitzungssaal ab Wanderausstellung 55 Jahre Grenzgebiet Ellrich in der Kreissparkasse Nordhausen, Filiale Ellrich Am Markt Uhr, Jahreshauptversammlung des Sülzhayner Karnevalvereins Uhr, Treffpunkt: Markt Ellrich, Wanderung in den Herbst Uhr, öffentliche Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses, Rathaus Ellrich, Sitzungssaal montags montags dienstags mittwochs donnerstags freitags freitags samstags Wöchentliche Veranstaltungen Uhr, Line-Dance im Apartmenthaus The Ark Sülzhayn Uhr, Probe der Folkloregruppe Sülzhayn im FZ Sülzhayn Uhr, Chorprobe des Gemischten Chors Ellrich in der GSchule Uhr, Aus Spaß am Kochen treffen sich Interessierte 14tägig im Gasthaus Bergwerk / Apartmenthaus The Ark in Sülzhayn Uhr, Chorprobe des Gem. Chors Woffleben im Jägerhof Uhr, Line-Dance im Haus des Gastes in Sülzhayn Uhr, Übungsabend für Skatfreunde Ellrich Uhr, Wochenmarkt auf dem Ellricher Marktplatz +++ Regelschule Ellrich aktuell +++ Bibliothek in der Regelschule für jedermann nutzbar Von der Auflösung der Ellricher Stadtbibliothek profitierte unsere Schule, denn wir konnten einen großen Teil der Bücher in die Schulbibliothek übernehmen. Vielen Dank nochmals dafür. Die Mädchen und Jungen haben die Möglichkeit, sich in den großen Pausen Bücher auszuleihen bzw. wieder abzugeben. Nun möchten wir der lesenden Ellricher Bevölkerung anbieten, sich kostenfrei in unserer Schulbibliothek eintragen zu lassen, um den Bücherfundus mit nutzen zu können. Wir verfügen über Fachliteratur wie auch über einen sehr großen Teil an Belletristik. Die Bibliothek befindet sich im 2. Stock und ist im Schulhaus gut ausgeschildert, wenn man den Haupteingang benutzt. Die Ausgabe nimmt Frau Bernhardt dienstags von 14 bis 15 Uhr vor. A. Bernhardt BESTATTUNGSHAUS Eckhard Schade Bestattermeister - Der letzte Weg in guten Händen - BESTATTER VOM HANDWERK GEPRÜFT BEISTAND und HILFE TAG und NACHT. Telefon / Telefon / NORDHAUSEN Stolberger Straße 35 Herbstzeit ist Kirmeszeit Im Jägerhof Woffleben findet am , Uhr ein Kirmesfrühschoppen mit zünftiger Blasmusik statt. Landgasthaus & Pension JÄGERHOF Straße der Freundschaft Ellrich / OT Woffleben Tel /720-0 Fax Pension mit Gästezimmern im ländlich rustikalen Stil Du/WC/TV Liegewiese Fahrradverleih 2 Gasträume und Kaminzimmer, Saal mit 100 Plätzen Di.-Fr und Uhr Sa, So, Feiertage ab Uhr durchgehend Seniorentreff Ellrich Ellrich Nordhäuser Str Uhr, Wir hören Volksmusik Uhr, Blutdruckmessen, Zeitungsschau Uhr, Karten-/Würfelspiele Uhr, Rätselnachmittag Uhr, Singen Uhr, Teenachmittag Uhr, Karten-/Würfelspiele Uhr, Bingo Uhr, Überraschung Uhr, Spielen und Malen Uhr, Karten-/Würfelspiele Uhr, Turnen Uhr, Basteln f. Halloween Uhr, Weinfest bei der Feuerwehr Uhr, Information und Kaffeenachmittag Uhr, Karten-/Würfelspiele Uhr, Bingo Uhr, Kaffeetrinken und anschließend gegen Uhr, Abendessen in der Alten Backstube Änderungen vorbehalten! 31

32 Ellricher Zeitung 16. Jahrgang, Nr. 10, Praxis für Ergotherapie Frank Abend Dipl.-Ing. Pädagoge und staatl. Anerkannter Ergotherapeut Zulassung aller Kassen oder Privatpatienten Ellrich Bad Lauterberg Zorger Str. 21 Jahnstraße 13 Tel /72150 Tel / Mobil 01 78/ Kinder wie die Zeit vergeht Treffen nach vielen Jahren Am 01. August 2009 trafen sich erstmals die ehemaligen Näherinnen der Betriebsstelle Ellrich des Eichsfelder Bekleidungswerkes unter der Leitung von Frau Gutscher im Café und Restaurant Alt Ellrich nach 30 und 40 Jahren. Es war eine gemütliche Kaffee-Runde. Es gab viele freudige Erinnerungen aber auch bewegende Momente an diesem Nachmittag. Über ein nächstes Treffen wird bereits nachgedacht. gez. Ch. Nothnick und A. Berger 32

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g vom 27.09.2016 H a u p t s a t z u n g Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung

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