Rahmenausschreibung Kampf der Zwerge für Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen (Stand )

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1 Rahmenausschreibung Kampf der Zwerge für Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen (Stand ) Von den Sportabteilungen genehmigte Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen für den Kampf der Zwerge werden nach dieser Rahmenausschreibung und den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen durchgeführt. Inhaltsverzeichnis Art. 1 Definition und Status Art. 2 Fahrzeuge und Klasseneinteilung sowie deren Zusammenlegung Art. 3 Dokumentenprüfung und Technische Abnahme Art. 4 Fahrzeugbesatzung Art. 5 Fahrer- und Fahrzeugausrüstung Art. 6 GLP auf der Rundstrecke Art. 7 GLP auf Bergstrecken Art. 8 Helme Art. 9 Überrollvorrichtung Art. 1 Definition und Status 1.1 Der Kampf der Zwerge setzt sich zusammen aus den Teilnehmern der drei Serien Abarth-Coppa-Mille (ACM), British-Car-Trophy (BCT), und der NSU-TT-Trophy (NSU) und eventuellen Gaststartern. 1.2 Gleichmäßigkeitsprüfungen zum Kampf der Zwerge sind Wettbewerbe mit Automobilen, die auf einer permanent oder zeitweise eingerichteten, in sich geschlossenen Strecke mit festem Belag (Asphalt, Beton o. ä.) durchgeführt werden. 1.3 Die Gleichmäßigkeitsprüfung Kampf der Zwerge ist ein Wettbewerb mit Sollzeitabschnitten. 1.4 Die Gleichmäßigkeitsprüfung Kampf der Zwerge ist DMSB-Lizenznehmern (mind. Nationale Lizenz Stufe C), Clubsportausweisinhabern der Trägerverbände, Clubsporttageslizenz, bzw. vergleichbare Lizenzen anderer ASN vorbehalten. 1.5 Die Teilnehmer haben die Aufgabe unter Beachtung der Fahrvorschriften und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtzeiten die Fahrtabschnitte zu durchfahren. 1.6 Ein zu frühes oder zu spätes Überfahren der Ziellinie wird mit Strafpunkten belegt. Art. 2 Fahrzeuge und Klasseneinteilung sowie deren Zusammenlegung 2.1 Die Fahrzeuge für den Kampf der Zwerge werden in 7 Klassen eingeteilt. Die Klassen 1 bis 4 sind der ACM, die Klassen 5 und 6 sind der BCT und die Klasse 7 ist der NSU TT-Trophy vorbehalten. 2.2 Die Klassen sind wie folgt definiert: Klasse 1: ACM ABARTH-COPPA-MILLE

2 Fahrzeuge der FIA-Periode F, G1, G2, H1 mit max. 2 Zylinder und max. 850 cm 3 wie z. B. Fiat Abarth SS, Fiat 126, Giannini und Steyr Puch. Klasse 2: ACM ABARTH-COPPA-MILLE Heckmotorfahrzeuge der FIA-Periode F, G1, G2, H1, H2 mit maximal einem Doppelvergaser wie z. B. Fiat Abarth TC, Fiat OT/SS, Record Monza, Monomille, Lombardi-GP oder Scorpione. Klasse 3: ACM ABARTH-COPPA-MILLE Frontmotorfahrzeuge der FIA-Periode G1, G2, H1, H2 I, J mit maximal einem Doppelvergaser wie z.b. Autobianchi A112 Abarth oder Fiat 127 (nur OHV-Motoren). Klasse 4: ACM ABARTH-COPPA-MILLE Fahrzeuge der FIA-Periode F, G1, G2, H1, H2 I, J mit 4-Kanal-Zylinderkopf oder Benzin Einspritzung. Klasse 5: BCT BRITISH-CAR-TROPHY Einsteigerklasse, seriennahe Fahrzeuge vom Typ Mini oder Mini Cooper MK VI ab Baujahr mit Single Point Injektion. Klasse 6: BCT BRITISH-CAR-TROPHY verbesserte Tourenwagen und GT aus Großbritannien ab Baujahr 1945 gemäß Reglement der BCT. Klasse 7: NSU NSU-TT-TROPHY verbesserte NSU Prinz 1000 vom Typ 67 und 77 bis 1300 cm 3. Hinweise: a. Der Motorblock vom Typ A2 aus dem Autobianchi A112 ist in den Klassen 2 bis 4 zugelassen. b. nachträglich installierte Systeme zur Leitungssteigerung wie Kompressoren oder Turbolader sind in allen Klassen nicht erlaubt. c. OHC-Zylinderköpfe sind in den Klassen 1-6 nicht erlaubt. 2.3 Gaststarter sind nur zulässig, wenn deren historische Fahrzeuge vom Alter, Aussehen, Leistungsfähigkeit und Hubraum (max ccm) zum Kampf der Zwerge passen. Gaststarter melden sich bei den jeweiligen Serienkoordinatoren an und werden von diesen in die unter 2.2 beschriebenen Klassen eingestuft. 2.4 Definition festes Dach: Ein Fahrzeug mit festem Dach wird dann als solches angesehen, wenn es über ein geschlossenes Dach aus Metall oder Hartkunststoff verfügt. Auch Fahrzeuge mit Hard-Top werden akzeptiert. 2.5 Falls in einer ausgeschriebenen Klasse bei Nennungsschluss weniger als drei Fahrzeuge genannt sind, ist der Veranstalter berechtigt, diese Klasse mit der bei Nichterreichen der Mindestzahl auch den nächst höheren der gleichen Gruppe (ACM, BCT) zusammenzulegen. Macht der Veranstalter von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies mit der Nennungsbestätigung bekannt zu geben. Für die Ausübung des in diesem Fall zu

3 gewährenden Rücktrittsrechts hat der Veranstalter eine Ausschlussfrist festzusetzen. 2.6 Die vom Veranstalter vorgenommenen Klassenzusammenlegungen sind endgültig und für alle Teilnehmer verbindlich. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist, soweit nichts anderes bestimmt wird, nicht möglich. Art. 3 Dokumentenprüfung und Technische Abnahme 3.1 Vor den Gleichmäßigkeitsprüfungen werden die Dokumente der Teilnehmer und die Wettbewerbsfahrzeuge überprüft. Die Bewerber, die alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, erhalten nach der Dokumentenprüfung die Startnummer für das Wettbewerbsfahrzeug. 3.2 Zur Dokumentenprüfung haben die Teilnehmer vorzulegen: - Nennungsbestätigung (soweit erforderlich), - Lizenzen / Ausweise der DMSB-Trägervereine von Bewerber/Sponsor und Fahrer, - die gültige Fahrerlaubnis des Fahrers. 3.3 Zur technischen Abnahme müssen die Fahrer mit dem Wettbewerbsfahrzeug erscheinen. Die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung ist vom Fahrer vorzuweisen. 3.4 Die technischen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Fahrzeuge, die den technischen Bestimmungen nicht entsprechen werden zurückgewiesen. Bei behebbaren Mängeln kann eine erneute Vorführung angeordnet werden. Die erneute Vorführung hat ohne besondere Anordnung zu erfolgen. Fahrzeuge, die nach der technischen Abnahme beschädigt wurden, sind nach erfolgter Instandsetzung grundsätzlich erneut vorzuführen und nur nach Begutachtung und Freigabe durch die Technischen Kommissare eingesetzt werden. Art. 4 Fahrzeugbesatzung Die Besatzung eines Fahrzeugs besteht nur aus einem Fahrer. Beifahrer sind nicht zulässig. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) sein. Art. 5 Fahrer- und Fahrzeugausrüstung: 5.1 Es sind Schutzhelme gemäß Artikel 10 vorgeschrieben. 5.2 Das Tragen eines Fahreranzug, Unterwäsche, Gesichtsmaske, Schuhen und Handschuhen gemäß der FIA Norm sind vorgeschrieben. 5.3 Die Fahrzeuge vom Kampf der Zwerge müssen mit folgenden Sicherheitsausrüstungen ausgestattet sein: eine Überrollvorrichtung gemäß Artikel 9 4 Punktgurte mit einer Breite von 3 nach FIA Norm 8853/98 oder 8854/98. Befestigung an den originalen Befestigungspunkten, am Käfig oder an der Karosserie durch unterlegen einer Stahlplatte von 40 cm 2 Fläche und 3 mm Stärke, Sportsitz nach FIA Norm 8855/99 oder , nicht älter wie 10 Jahre, befestigt mit min. 4 Befestigungsschrauben M8 (8.8), Frontscheibe aus Verbundglas (AS1), serienmäßige Seiten und Heckscheiben dürfen durch Scheiben aus nicht splitterndem Polykarbonat, mit einer Dicke von min. 3 mm, ersetzt werden. Aus

4 Gründen der Sicherheit müssen diese Scheiben uneingeschränkte Sicht gewährleisten, Handfeuerlöscher mit min. 4kg Löschpulver oder min. 2,4 Liter A3F. Die Feuerlöscher müssen gut erreichbar im vorderen Fahrgastraum mit Schnellspann-bändern aus Metall am Boden montiert sein, das letzte Prüfdatum der Feuerlöscher darf nicht älter wie 2 Jahre sein. 2-Kreisbremsanlage Festellbremse mindestens ein Frontscheibenwischer die serienmäßige Türinnenverkleidung darf ersetzt werden. Durch die Türinnenverkleidung dürfen keine scharfen Kanten entstehen. 2 Außenspiegel mit einer Spiegelfläche von 90 cm 2 und einem Innenspiegel Reifen und Felgen sind freigestellt, dürfen jedoch im oberen Drittel nicht weiter als maximal 1 cm seitlich überstehen. je eine Abschleppöse vorne und hinten an tragenden Karosserieteilen fest angebracht. Farblich in gelb, rot oder orange lackiert mit Pfeilhinweisen und einem Innendurchmesser von 60 mm. Haubensicherung bestehend aus min. 2 außen angebrachten Sicherheitsverschlüssen. Der serienmäßige Haubenverschluss muss unwirksam gemacht oder entfernt werden. Stromkreisunterbrecher (Notaus), mit dem alle Stromkreise unterbrochen werden und der Motor ausgeschaltet werden kann. Der Auslöser muss sich im äußeren Bereich der linken A-Säule befinden. Batteriesicherung, sofern die Batterie nicht in der Serienposition gesichert ist, muss sie mit einem verschraubten oder mit Stahlbändern gegen Losreißen gesicherten Kasten versehen werden. Der Pluspol der Batterie muss gegen das Risiko eines Kurzschlusses abgedeckt sein. Ölsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2Liter, in den alle Motorentlüftungen geführt werden. Sicherheitstank sofern nicht der Serientank verwendet wird. Eigenbautanks bis 20 Liter Fassungsvermögen sind zulässig. Eine Schaumfüllung MIL-B oder Explosionsschutzmaterial D-Stop werden empfohlen. In der Tankentlüftung muss ein Rückschlagventil eingebaut sein. Benzinpumpen dürfen sich nicht in der Fahrgastzelle befinden. nicht serienmäßige Benzinleitungen dürfen sich nur im Innenraum befinden, wenn sie zusätzlich ummantelt und festverlegt sind. Sicherung des Ölmessstab gegen Lösen und Herausrutschen durch eine Zugfeder oder durch Verschrauben. Frontscheinwerfer müssen durch kreuzweises Abkleben oder durch eine Klarsichtfolie gegen zersplittern gesichert sein. Vergaserdrosselklappenwellen sind durch eine zusätzliche Rückholfeder zu sichern. Ausgenommen Doppelvergaser mit interner Feder. 5.4 Karosserieanbauten wie z.b. Dachspoiler, Heckflügel oder Lufthutzen dürfen nicht über die Seriensilhouette des Fahrzeugs überstehen. Ausnahme sind Bauteile, die in den damaligen FIA Homologationslisten zugelassen waren. Frontspoiler unterhalb des Radmittelpunktes mit Anschluss an eine Kotflügelverbreiterung sind zulässig. 5.5 Das Fahrzeug ist mit dem originalen Frontgrill (Frontemblem) oder einem periodenspezifisch verbauten Frontgrill (Frontemblem) auszustatten. Nachbauten sind zulässig.

5 5.6 Das originale Armaturenbrett muss in seinem Grundaufbau beibehalten werden. 5.7 Die Position und Ausstattung der serienmäßigen Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker muss beibehalten werden. 5.8 Die Größe der Fensteröffnungen darf gegenüber der Serie nicht verändert werden. Art. 6 - Gleichmäßigkeitsprüfung auf der Rundstrecke 6.1 Die Teilnehmer werden fliegend an die Start-/Ziellinie herangeführt und auf Zeichen des Starters gestartet. Mit Erreichen des Startzeichens gilt der Teilnehmer als gestartet. Zum Start wird nicht aufgerufen. Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Start selbst verantwortlich. Teilnehmer, die nicht rechtzeitig am Start erscheinen, können zurückgewiesen werden. 6.2 Der Kampf der Zwerge startet nach Wertungsmodus 2 der DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport Gleichmäßigkeitsprüfungen. Der Teilnehmer setzt in seiner ersten gezeiteten Runde seine Richtzeit, die dann in den folgenden Runden die Grundlage für die Gleichmäßigkeitswertung darstellt. 6.3 Fahrzeuge: Bei Rundstrecken-GLP-Veranstaltungen mit gültiger DMSB-Rennstreckenlizenz sind beim Kampf der Zwerge alle unter Punkt 2 definierten Fahrzeuge zugelassen. Bei Rundstrecken-GLP-Veranstaltungen ohne gültige DMSB Rennstreckenlizenz sind beim Kampf der Zwerge ausschließlich Fahrzeuge mit festem Dach startberechtigt (siehe Definition unter 2.4). 6.4 Darüber hinaus ist jeder Veranstalter verpflichtet, entsprechend den Gegebenheiten der zu befahrenden Strecke für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen und ggfs. Sicherheitsauflagen in seine Veranstaltungsausschreibung aufzunehmen. Art. 7 - Gleichmäßigkeitsprüfungen auf Bergstrecken Der Kampf der Zwerge startet nach Wertungsmodus 2 der DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport Gleichmäßigkeitsprüfungen. Der Teilnehmer setzt in seinem ersten gezeiteten Wertungslauf seine Richtzeit, die dann in den folgenden Wertungsläufen die Grundlage für die Gleichmäßigkeitswertung darstellt. 7.2 Fahrzeuge: Bei Berg-GLP-Veranstaltungen mit gültiger DMSB Streckenlizenz sind beim Kampf der alle unter Punkt 2 definierten Fahrzeuge zugelassen. Bei Berg-GLP-Veranstaltungen ohne gültige DMSB-Streckenlizenz sind beim Kampf der Zwerge ausschließlich Fahrzeuge mit festem Dach startberechtigt (siehe Definition unter 2.4). 7.4 Darüber hinaus ist jeder Veranstalter verpflichtet, entsprechend den Gegebenheiten der zu befahrenden Strecke für angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen und ggfs. Sicherheitsauflagen in seine Veranstaltungsausschreibung aufzunehmen. Art. 8 - Helme Beim Kampf der Zwerge ist das Tragen von Helmen vorgeschrieben, welche einer der

6 nachstehenden Normen entsprechen müssen: - British Standards Institute BS Typ A/FR (GB) - Snell Foundation SA Snell Foundation SA Snell Foundation SA Snell Foundation SAH FIA Standard (in Verbindung mit FIA-genehmigter Snell-, BSI- oder SFI Norm) - American Foundation Inc. S.F.I (Helm mit offenem Gesichtsbereich) - American Foundation Inc. S.F.I (Helm mit geschlossenem Gesichtsbereich) - American Foundation Inc. S.F.I. 31.1A (USA) - American Foundation Inc. S.F.I. 31.2A (USA) - ECE 22/04 (Europa) - ECE 22/05 (Europa) Art Kennzeichnung der Helme Helme, welche akzeptiert werden, müssen eine der folgenden Kennzeichnungen aufweisen. ACHTUNG: Alle Helme müssen entsprechend der nachstehenden Muster gekennzeichnet sein. Sollte die Kennzeichnung nicht einwandfrei erkennbar sein, so gilt der Helm als nicht zulässig. a) Norm B.S.I. (Großbritannien) - BS Type A/FR: Es handelt sich um einen außen am Helm befindlichen Aufkleber. Anmerkung: Die Angabe -85 nach dem Standard kann auch entfallen, d.h. es gelten beide Varianten: BS 6658 Type A/FR und BS Type A/FR. b1) ECE 22/05 Die Nr. im Kreis (Genehmigungsland) und die längere unter dem Kreis stehende Nr. (Genehmigungs-Nummer) sind variabel. Die unter dem Kreis aufgeführte Genehmigungsnummer muss mit 05 beginnen. Anmerkung: Die Genehmigungs-Nummer kann sich auch über oder neben dem Kreis mit dem E-Zeichen befinden. b2) ECE 22/04

7 Die Nr. im Kreis (Genehmigungsland) und die längere unter dem Kreis stehende Nr. (Genehmigungs-Nummer) sind variabel. Die unter dem Kreis aufgeführte Genehmigungsnummer muss mit 04 beginnen. Anmerkung: Die Genehmigungs-Nummer kann sich auch über oder neben dem Kreis mit dem E-Zeichen befinden. b) Norm S.F.I.31.1 und Norm S.F.I.31.2 Es handelt sich jeweils um einen Aufkleber. d) Norm S.F.I.31.1A und Norm S.F.I.31.2A Es handelt sich jeweils um einen Aufkleber. e) Norm Snell Foundation SA 2000, SA 2005, SA 2010 und SAH 2010

8 Es handelt sich jeweils um einen Aufkleber, der von innen in den Helm geklebt ist. Die Muster für SA 2010 und SAH 2010 werden später ergänzt. f) FIA-Standard (nur in Verbindung mit SA 2000 oder SA 2005): Die Angaben zu Hersteller, Modell und Größe sind variabel. Es handelt sich um einen Aufkleber der außen, hinten auf den Helm aufgeklebt ist. ACHTUNG: Zusätzlich muss der Helm einen SNELL-Aufkleber (SA 2000 oder SA 2005) im Inneren des Helms aufweisen (vgl. Art. 8.1 e)! Art. 9 Überrollvorrichtung Für alle Fahrzeuge des Kampf der Zwerge, ist eine Überrollvorrichtung aus Stahl, wie nachstehend beschrieben, vorgeschrieben. Der Überrollkäfig muss mindestens wie in nachstehender Zeichnung 1 oder Zeichnung 2 beschaffen sein: Zeichnung 1 Zeichnung 2

9 Spezifikation für die verwendeten Rohre: Mindestqualität Nahtlos kaltgezogener Kohlenstoffstahl Mindest- Zugfestigkeit 350 N/mm² Mindestmaße (in mm) 38 x 2,5 oder 40 x 2,0 Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der Karosserie müssen mit einer 3 mm dicken Stahlplatte, die an den vier Füßen des Hauptbügels eine Mindestfläche 120 cm² und an den beiden hinteren Abstützungen eine Mindestfläche von 60 cm² haben müssen, verstärkt werden. Zugelassen sind auch Überrollkäfige aus Stahl gemäß Artikel im Anhang J 1993 oder im aktuellen Anhang J zum ISG und Konstruktionen mit ASN-Zertifikat (z.b. DMSB-Zertifikat oder MSA-Zertifikat) wie auch Konstruktionen mit FIA-Homologation. Quelle: DMSB Rahmenausschreibung Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfungen (gem. Beschluss des DMSB-EK vom )

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