Richtlinien zur Vergabe der bronzenen Brenz-Medaille

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1 Richtlinien zur Vergabe der bronzenen Brenz-Medaille Die bronzene Brenzmedaille wird als besonderes Geschenk und als Ehrengabe verwendet (Verleihung: öffentlich). Die bronzene Brenzmedaille und eine Urkunde erhalten Kirchengemeindemitglieder, die mindestens 30 Jahre in den verschiedenen Bereichen ehrenamtlich in der Kirchengemeinde tätig sind oder waren (z. B. Mitarbeit in der Kinderkirche, Kirchengemeinderäte/innen, Vertreter/in in der Bezirkssynode, etc.) Kirchengemeindemitglieder, die unter 30 Jahre (d. h J.) ehrenamtlich in der Kirchengemeinde tätig sind oder waren, erhalten vom Landesbischof eine Dankesurkunde. Der Antrag auf Urkunden und Brenzmedaillen, kann mit dem Anmeldeformular per Fax oder direkt ans Bischofsbüro, an Frau Keßler geschickt werden (Fax: 07 11/ / Sandra.Kessler@elk-wue.de). Anmeldefrist: 3 bis 4 Wochen im Voraus Weitere Ehrungen (keine Brenzmedaille) Anlage 1: Voraussetzung für die Ehrung von Kinderchöre, Kinder Chöre, Chorsänger/innen, Chorleiter/innen und Organistinnen (3 Seiten Anlage 2: Voraussetzung zur Ehrung von Posaunenchorbläserinnen und Posaunenchorbläsern Anlage 3: Voraussetzung zur Ehrung von Lektorinnen und Lektoren

2 Anlage 1 Urkunden für Jubiläen Jubiläen im Bereich Chöre Eine Urkunde wird ausgegeben, bei Kindern für 5 Jahre Singen im Kinderchor oder bei vorzeitigem Weggang als Dank, Sängerinnen und Sänger die 25 oder mehr Jahre in einem Chor singen oder als Chorleiterin oder Chorleiter tätig sind. Das gilt auch für Chorjubiläen. Wenn ein Chor 100 Jahre besteht, kann auf Antrag die Zelter-Plakette verliehen werden. Der Vorgang im einzelnen: I. Urkunde für Kinderchöre Unser Verband widmet sich seit Jahren intensiv dem Singen mit Kindern durch Kindersingwochen, Landeskinderchortagen und Kinderchorliteraturtagen. Wir haben in unserer Landeskirche zahlreiche Kinderchöre, die von engagierten Kolleginnen und Kollegen geleitet werden. Entsprechend den Kirchenchören bieten wir für die Kinderchöre, deren Gemeinde bei uns Mitglied ist, in Zukunft auch Urkunden an. Diese geben wir für 10 Jahre des Bestehens eines Kinderchores aus. Nach weiteren 5 Jahren kann dann wieder eine Urkunde bestellt werden. Für Kinder halten wir für 5 Jahre Singen im Kinderchor oder bei vorzeitigem Weggang als Dank ebenfalls eine Urkunde bereit. Die Bestellung von Urkunden sind an unsere Geschäftsstelle zu richten.

3 II. URKUNDE Urkunden erhalten Chöre, Chorleiterinnen und Chorleiter, Chorsängerinnen und Chorsänger je nach Dauer ihrer Zugehörigkeit zu einem kirchlichen Chor und Chöre je nach Dauer ihres Bestehens entweder vom Verband EVANGELISCHE KIRCHENMUSIK IN WÜRTTEMBERG e.v. oder vom Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands ( VeK ). a) Chorleiterinnen und Chorleiter nach 25 Jahren vom VeK ( ist dieses Jubiläum nicht wahrgenommen worden, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden ) b) Chorsängerinnen und Chorsänger nach 25 Jahren vom Verband ( ist dieses Jubiläum nicht wahrgenommen worden, kann die Urkunde auch für 30 oder 35 Jahre ausgestellt werden ) - Chorsängerinnen und Chorsänger ab 40 Jahren vom VeK c) Chöre nach 25 Jahren vom Verband ( ist dieses Jubiläum nicht wahrgenommen worden, kann die Urkunde auch nach 30, 35 oder 40 Jahren ausgestellt werden ) - Chöre ab 50 vom VeK Zu beachten sind folgende Hinweise: 1. Die Anforderung der Urkunden sollte wenigstens acht Wochen vor dem Jubiläumstermin erfolgen, was besonders für die vom VeK auszustellenden Urkunden gilt. 2. Um Rückfragen zu vermeiden, bitten wir um folgende Angaben an unsere Geschäftsstelle: Vor- und Zuname der/des zu Ehrenden Dauer der Sängerinnen-/Sängertätigkeit ( siehe a-c ) Name des Chores, der Gemeinde, des Dekanats Termin der vorgesehenen Verleihung

4 III. ZELTER-PLAKETTE Die Zelter-Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlaß des 100jährigen Bestehens eines Chores auf Antrag verliehen. Es ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass der betreffende Chor sich im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische und volks-bildende Verdienste erworben hat. Dabei ist besonders die Tätigkeit während der zurückliegenden fünf Jahre zu würdigen. Ein Chor, dessen 100jähriges Bestehen naht, muß bis zum 1. April des Vorjahres vor der geplanten Jubiläumsfeier die Verleihung der Zelter- Plakette bei der Geschäftstelle des Verbandes schriftlich beantragen. Von dort erhält der Chor dann das Formular mit den Angaben über die vorzulegenden Unterlagen. Die Mitteilung aller Jubiläen sowie die Bestellung einer Urkunde erfolgt über die Geschäftsstelle, Gerokstraße 19, Stuttgart. Jubiläen im Bereich Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker Urkunden für langjährige Organistinnen und Organisten Für 25-, 40- und 50jährigen Dienst dankt der Verband für langjährige Treue und stellt dazu Urkunden aus. Wurde das 25jährige Jubiläum nicht wahrgenommen, kann die Urkunde auch für 30 Jahre ausgestellt werden. Die Mitteilung eines bevorstehenden Jubiläums sollte ca. sechs Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Geschäftsstelle, Gerokstraße 19, Stuttgart, erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten: Vor- und Zuname der/des zu Ehrenden Dienstzeit Name der Gemeinde und des Dekanats Termin der vorgesehenen Ehrung Über alle dem Verband gemeldete Jubiläen werden die zuständigen Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren informiert. Verband EVANGELISCHE KIRCHENMUSIK IN WÜRTTEMBERG e.v. Gerokstraße 19, Stuttgart Frau Anna Schneider: Telefon: (07 11) Telefax: (07 11)

5 Anlage 2 Richtlinie* zur Ehrung von Posaunenchorbläserinnen und Posaunenchorbläsern ab 10 Jahren ab 25 Jahren ab 40 Jahren Urkunde Urkunde + Silberne Nadel Urkunde + Goldene Nadel Evangelischen Jugendwerk - ejw - Posaunenarbeit - Haeberlinstraße Stuttgart-Vaihingen Frau Pipicos: Tel.: Fax: * Mitteilung: Evangelisches Jugendwerk ejw Posaunenarbeit, 2000

6 Anlage 3 Ehrung von Lektorinnen und Lektoren Die Ehrung für Lektorinnen und Lektoren erfolgt über: Evangelischer Gemeindedienst Gottesdienst und Lektorenarbeit Pfarrer H. P. Ziehmann Gymnasiumstraße Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 /

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