Einsichtnahme in Prüfungen und Prüfungsbewertungen
|
|
- Sven Bruhn
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Ziele der Einsichtnahme Das vorrangige Ziel der Prüfungseinsicht besteht darin, Studierenden Hinweise zu geben, worin die Wissens- und Verständnislücken bestanden und die Bewertung der Prüfung nachvollziehbar zu machen. Ziel der Einsichtnahme ist ferner die kritische Betrachtung der Bewertung, um in Zweifelsfällen substantiiert Einwände gegen die Bewertung zu erheben. Umfassende Diskussionen und Erläuterungen mit den Prüferinnen und Prüfern zur Bewertung sind weder Ziel noch Bestandteil der Einsichtnahme. 2. Recht auf Einsichtnahme Studierenden ist das Recht auf Einsichtnahme in die eigenen Prüfungen und den Bewertungen zu gewähren. Dieses Recht ist Ausdruck des effektiven Rechtschutzes gemäß Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz sowie der Regelung des 29 Verwaltungsverfahrensgesetz. Das Einsichtsrecht ist ferner in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Das Einsichtsrecht darf nicht deshalb verweigert werden, weil etwa die Vielzahl der Anträge die Organisation der Einsichtnahme zu umfangreich machen würde. Grundsätzlich besteht das Recht auf Einsichtnahme für jeden selbständigen Teil einer Prüfung, insbesondere auch dann, wenn die Prüfung Voraussetzung für darauffolgende Module ist oder die Note in Zeugnissen genannt wird bzw. daraus Gesamtnoten gebildet werden. 3. Wann besteht das Recht auf Einsichtnahme? Die Einsichtnahme erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, wenn die Leistung vollständig ermittelt und bekannt gegeben wurde. Die Einsichtnahme ist rechtzeitig vor einer Wiederholungsprüfung zu gewährleisten. Im Fall einer mündlichen Ergänzungsprüfung ist die Einsichtnahme so zu organisieren, dass diese vor der mündlichen Ergänzungsprüfung stattfindet. 4. Was ist vom Einsichtnahmerecht umfasst? Das Einsichtnahmerecht umfasst Prüfervermerke, sofern die Prüfenden im Votum darauf Bezug genommen haben, Gutachten, Bewertungsbegründungen, Stellungnahmen und eventuelle Gegengutachten. Es umfasst nicht im Vorfeld angefertigte Notizen, Skizzen, Aufzeichnungen, Lösungshinweise und Bewertungsschemata der Prüfenden. Ein Anspruch auf Einsicht in ggf. vorhandene Musterlösungen besteht nicht. Stand: September 2017 Seite 1 / 5
2 5. Organisation der Einsichtnahme Die Einsichtnahme erfolgt in den Räumen der TU Kaiserslautern zu den üblichen Dienstzeiten. Die Terminierung der Einsichtnahme zu schriftlichen Prüfungen sollte spätestens mit der Bekanntgabe der Ergebnisse in geeigneter Form erfolgen; es wird empfohlen mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zwei Termine zur Einsichtnahme anzubieten. Die Dauer der Einsichtnahme sollte abhängig vom Umfang der Prüfung sein, so dass sich Studierende unter zumutbaren Bedingungen hinreichend über den Inhalt der Prüfungsbewertung informieren können. Studierenden, die begründet und nachweisbar nicht an den regulären Terminen (z.b. bereits angetretener Auslandsaufenthalt, nachweisbare Krankheit) teilnehmen konnten, ist auf Antrag ein weiterer Termin anzubieten. Zur Einsichtnahme in die Bewertungen von mündlichen bzw. nichtschriftlichen Prüfungen siehe Punkt 11b. 6. Kopien, Ablichtungen und Urheberrecht Studierende müssen im Rahmen möglicher Beanstandungen substantiiert ihre Einwände formulieren. Aus diesem Grund ist Studierenden grundsätzlich die Anfertigung von Kopien oder Ablichtungen auf eigene Kosten zu gestatten (s. Punkt 2). Eine Ablehnung einer Ablichtung oder Kopie mit dem Argument, dass die Prüfungsaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt erneut verwendet werden sollen, ist nicht zulässig. Studierende können sich im Rahmen der Einsichtnahme auch eigene Notizen machen oder Passagen aus den Prüfungsunterlagen abschreiben, ggf. ist dies ausreichend für einen substantiierten Einwand und es bedarf keiner (kompletten) Ablichtung. Alternativ kann Studierenden auch die Ablichtung in Form von Fotografien (z.b. per mobilem Endgerät) gestattet werden. Über die Form und die Aushändigung einer Kopie bzw. Ablichtung entscheidet das jeweilige Lehrgebiet. Eine Verpflichtung zur Aushändigung einer Kopie bzw. Ablichtung im Rahmen des Einsichtnahmetermins besteht nicht. Die Studierenden müssen jedoch die Möglichkeit haben, diese zeitnah im Lehrgebiet zu erhalten. Zum Urheberrecht: Die angefertigten Ablichtungen dürfen von den Studierenden ausschließlich zur Überprüfung der Bewertung verwendet werden. Klausuren, Gutachten, Protokolle, etc. und die darin enthaltenden Fragestellungen sowie Anmerkungen sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt, so dass eine Stand: September 2017 Seite 2 / 5
3 Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe (z.b. im Internet oder per Messenger-Dienst) unzulässig ist. Empfehlung zu Kopien bzw. Ablichtungen a) Im Zuge der Einsichtnahme können Studierende einen Antrag auf Anfertigung einer Ablichtung ihrer Prüfung stellen. Dieser Antrag ist mit einem Hinweis zum Urheberrecht und zur Vervielfältigung zu versehen (siehe Anlage); Kopien können auch mit einem entsprechenden Wasserzeichen erstellt werden. b) Es besteht seitens der Studierenden nur der Anspruch auf eine Ablichtung. Über die Form der Ablichtung (Kopie, Datei der eingescannten Prüfung, Fotographie, etc.) entscheidet das Lehrgebiet. c) Zur Verfahrensvereinfachung sollten Studierende nur dann Ablichtungen beantragen, wenn es berechtigte und triftige Gründe für eine Einwendung gibt. 7. Müssen die Prüferinnen bzw. Prüfer bei der Einsichtnahme zu schriftlichen Prüfungen anwesend sein? Die Prüferinnen bzw. Prüfer müssen nicht selbst die Einsicht beaufsichtigen und begleiten. Sie können hierfür fachlich kompetente Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bestimmen, die fachkundige Auskunft geben können. 8. Was ist bei der Einsichtnahme zu beachten? Es ist darauf zu achten, dass Studierende keine Veränderungen an der Prüfung/-sbewertung vornehmen können. 9. Einsichtnahme durch Bevollmächtigte Grundsätzlich ist eine Vertretung eines Studierenden in diesem Verfahren möglich (z.b. Krankenhausaufenthalt, Auslandsaufenthalt). Die Bevollmächtigung umfasst die Antragstellung bzw. Entgegennahme einer Ablichtung, jedoch nicht die Erörterung der Prüfung im Rahmen der Einsichtnahme, da es sich um eine persönliche Angelegenheit handelt; dies gilt nicht im Falle Stand: September 2017 Seite 3 / 5
4 bevollmächtigter Rechtsanwältinnen bzw. bevollmächtigter Rechtsanwälte. Die bzw. der Bevollmächtigte muss sich beim Termin ausweisen können und die Vollmacht vorlegen. Empfehlung: Übermittlung der Ablichtung (z.b. eingescannte Prüfung) auf sicherem elektronischem Wege (z.b. signierte und verschlüsselte , Download von einem zugangsgesicherten Server) an die verhinderten Studierenden. 10. Kann die Note schlechter werden? Das Ergebnis der Überprüfung der Bewertung kann sowohl eine Verbesserung, als auch eine Verschlechterung der Note sein. 11. Wie sollen Beanstandungen geltend gemacht werden? a) Bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren): Im Falle einer Beanstandung der Prüfungsbewertung nach der Einsichtnahme, müssen Studierende ihre Einwände schnellstmöglich gegenüber der Prüferin bzw. dem Prüfer substantiiert schriftlich darlegen. Die Prüferin bzw. der Prüfer muss sich in Folge dessen mit den Einwänden der Studierenden auseinandersetzen und Stellung beziehen. b) Bei mündlichen oder anderen als schriftlichen Prüfungen: Auf schriftlichen Antrag muss nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einer Prüfungsleistung dem Studierenden Einsicht in seine Prüfungsleistungen und die darauf bezogenen Gutachten der Prüferinnen und Prüfer sowie in die Protokolle der mündlichen und praktischen Prüfungen gewährt werden. Der Antrag auf Einsichtnahme ist bei der zuständigen Abteilung für Prüfungsangelegenheiten spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt im Benehmen mit den Prüferinnen und Prüfern Ort und Zeit der Einsichtnahme. c) Bei mündlichen Prüfungen ist insbesondere durch die Studierenden zu beachten, dass zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, die durch den Zeitverlust und die nachlassende Erinnerung der Prüferinnen oder Prüfer an das Prüfungsgeschehen drohen, unverzüglich deutlich machen, dass sie sich ungerecht bewertet fühlen, dass sie die Bewertung nicht Stand: September 2017 Seite 4 / 5
5 nachvollziehen können oder dass erwägt wird, Einwände gegen die Bewertung vorzubringen. 12. Weitere Möglichkeiten der Beanstandung Sollten Studierende trotz der Beanstandung und Erörterung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer berechtigte Zweifel an der Bewertung haben, kann eine weitere Rüge gegen die Bewertung in Form eines Widerspruchs erfolgen. Dabei wird über ein verwaltungsinternes Verfahren die Bewertung erneut überprüft. Wenn die Prüferin bzw. der Prüfer es bei der Bewertung belässt und keine Verfahrensfehler oder Bewertungsmängel vorliegen, wird der Widerspruch zurückgewiesen. Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens steht den Studierenden der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen. Ansprechpersonen: Marc Frey Tel.: Stephanie Denowell Tel.: Download: Stand: September 2017 Seite 5 / 5
PRÜFUNGSEINSICHTEN RECHTLICHE ANFORDERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
PRÜFUNGSEINSICHTEN RECHTLICHE ANFORDERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegenden Empfehlungen (in seiner 5. Version) sollen Handlungsoptionen
MehrHäufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren
Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten, Ihr Prüfungsergebnis im Wege der Klage oder im Rahmen
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
MehrBekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät. Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät
Bekanntmachung der Neufassung der Magisterprüfungsordnung für die Juristische Fakultät Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung in der mit Wirkung vom 13.1.1999 geltenden Fassung bekanntgemacht.
MehrAn einer Zugangsprüfung kann teilnehmen, wer eine der beiden folgenden Voraussetzungen
FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2016-26 Seite 322 Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Fachhochschule Bielefeld vom
Mehr8. SSZ-InfoForum
8. SSZ-InfoForum 19.04.2016 Forum 5: Prüfungsrecht in der Praxis: Erfahren Sie in diesem Forum, welche Auswirkungen die Entscheidungen im Prüfungsverfahren auf den Ausgang des Widerspruchsverfahrens haben,
MehrÄnderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung
Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bearbeitungsfrist Acht Wochen
MehrORDNUNG. über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung
ORDNUNG über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung Die Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Bautzen erlässt aufgrund von 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Berufsakademie im
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015
Mitteilungsblatt Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vom 26.05.2015 Mitteilungsblatt
MehrMerkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrHinweise zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Theologische Fakultät Gartenstr. 30, D-79098 Freiburg Hinweise zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit Sind Sie aufgrund einer Erkrankung gehindert, an einer Prüfung teilzunehmen,
MehrÄnderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung
Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Modul Bachelorarbeit Das Modul
MehrBenutzen Sie für Ihren Zulassungsantrag das Antragsformular, das Sie von der folgenden Interseite herunter laden können:
Information zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher Antragsstellung Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin 1. Allgemeines
MehrSie sind entsprechend verpflichtet: a) regelmäßig nachzuschauen, ob neue Nachrichten für Sie eingegangen
Hinweise: Regelungen zu Prüfungen Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung im ersten Semester. Sie ersetzen nicht die Lektüre der Rahmenprüfungsordnung, Ihrer studiengangsspezifischen Prüfungsordnung
MehrMSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS MSA
MSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS Seit dem Schuljahr 2005/06 ist der Mittlere Schulabschluss (MSA) verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen (Sek-I-VO 33-47 und AV Prüfungen
MehrXpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband
MehrVerständliche Sprache und Rechtssicherheit ein Widerspruch? Verständliche Sprache und Rechtssicherheit ein Widerspruch?
Verständliche Sprache und Rechtssicherheit ein Widerspruch? Andreas Bredenfeld IDEMA Gesellschaft für verständliche Sprache mbh Im Interesse der Lesbarkeit und der Verständlichkeit der Prüfungsordnung
MehrStudien- und Prüfungsordnung der B.Sc.-Studiengänge (hier: Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Technologiemanagement)
Studien- und Prüfungsordnung der B.Sc.-Studiengänge (hier: Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau, Technologiemanagement) Prof. Dr.-Ing. Stefan Böttinger, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Fahrzeug-
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung
Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung
MehrIm Rahmen dieser Ordnung wird für Personen stets die männliche Fassung gewählt. Sie gilt gleichermaßen für weibliche Personen.
Der Senat der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) hat am 28.1.2009 gemäß 27 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Mai 2005 (HSG LSA) (GVBl. LSA S. 255)
Mehr^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO lêçåìåö òìê=céëíëíéääìåö=çéê=äéëçåçéêéå=sçêäáäçìåö ÑΩê=ÇÉå=aÉìíëÅÜJpé~åáëÅÜÉå=píìÇáÉåÖ~åÖ fåíéêå~íáçå~ä=_ìëáåéëë ~å=çéê=c~åüüçåüëåüìäé=açêíãìåç
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Bachelor-Arbeit und mündliche Abschlussprüfung zum B.Sc. Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Bachelor-Prüfung Die Bachelor-Prüfung
MehrVerordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt
Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt Erster Abschnitt Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich und
MehrPrüfungsordnung für das Zertifikatsstudium Informationstechnische Grundbildung - Lehrerausbildung (PO ZSt ITG-L) der Universität Bremen
Prüfungsordnung - 1 Prüfungsordnung für das Zertifikatsstudium Informationstechnische Grundbildung - Lehrerausbildung (PO ZSt ITG-L) der Universität Bremen Präambel Das "Zertifikatsstudium Informationstechnische
MehrM e r k b l a t t zum Verfahren der Pflichtfachprüfung in der Ersten Prüfung. (NJAG/NJAVO mit Vortrag ohne Vortrag)
Niedersächsisches Justizministerium Celle, im August 2013 - Landesjustizprüfungsamt - - 2230 - PA I. 33 - M e r k b l a t t zum Verfahren der Pflichtfachprüfung in der Ersten Prüfung (NJAG/NJAVO 2003 -
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 11/2015 Seite 1
11/2015 Seite 1 Zugangsprüfungsordnung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) der Technischen Universität Dortmund vom 11. Mai 2015 Aufgrund der 2 Absatz 4,
Mehr- 1 - Prüfungsordnung für den Nachweis über Kenntnisse im Griechischen gemäß den Anforderungen des Graecums entsprechend SHG 15 Absatz 4
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Theologische Fakultät Prüfungsordnung für den Nachweis über Kenntnisse im Griechischen gemäß den Anforderungen des Graecums entsprechend SHG 15 Absatz 4 1 Geltungsbereich Diese
MehrPrüfungsamt & Erstanmeldung
Bachelor / Master Prüfungsamt & Erstanmeldung Im 1. Semester persönlich im Prüfungsamt anmelden, um eine Prüfungsakte zu erstellen. 13.3 Für Physik: 47-330 & 47-332 Öffnungszeiten: Mo,Do,Fr: 10-12 Uhr
MehrREMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG
Deutsche Botschaft Stand: Januar 2015 REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn: Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung
MehrAmtliches Mitteilungsblatt 23/2011
Amtliches Mitteilungsblatt 23/2011 Richtlinie zu en von Prüfungsunterlagen und prüfungsbezogenen Dokumenten Vechta, 29.08.2011 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität
MehrZentrale und landesweite Abschlussprüfungen. am Ende des Sekundarbereichs I 2005/ /2007
Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen am Ende des Sekundarbereichs I 2005/2006 2006/2007 Jhg. 8 3 3 Zeitpunkt 2002/2003 2003/2004 2004/2005 Art der zentralen Arbeit/Prüfung Vergleichsarbeit alle
Mehrp u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences
Nr. 2016-03 publicus Amtliches Veröffentlichungsorgan der HS Trier S. 23 p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences 2016-03 Veröffentlicht
MehrMerkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe
MehrBitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für
Mehrvom 11. Februar 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 02/2016, S. 194)
Prüfungsordnung des Fachbereichs 05 Philosophie und Philologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Grundlehrgang der polnischen Sprache und Kultur vom 11. Februar 2016 (Veröffentlichungsblatt
Mehr1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung
1 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Master of Science an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.05.2008 Aufgrund des
MehrAktualisiert am , Prüfungsamt
FAQ s für die Diplomstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik (Diplom-Prüfungsordnung (DPO) 2014) Anmeldung von Prüfungsleistungen Die Anmeldung erfolgt entsprechend 4 (2) Diplom-Prüfungsordnung
MehrZertifizierter Börsenhändler Eurex. - Teilnahmebedingungen -
- Teilnahmebedingungen - - Teilnahmebedingungen - Seite 2 1 Allgemeines Mit der Anmeldung zum Lehrgang Zertifizierter Börsenhändler Eurex (Zertifikatslehrgang) erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrZwischenprüfungsordnung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim für den Studiengang Bachelor Lehramt Musik an Gymnasien 1
Zwischenprüfungsordnung der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim für den Studiengang Bachelor Lehramt Musik an Gymnasien 1 Aufgrund von 8 in Verbindung mit 29 und 34 des Landeshochschulgesetzes
MehrHinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO
Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO Ausgestaltung der Skizze für den Erwartungshorizont ( 34 Abs. 6) - Die Prüfungsanforderungen werden den drei Anforderungsbereichen zugeordnet ( 25 Abs.
MehrPrüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen
Prüfungen Die Prüfungsleistungen werden grundsätzlich während der Prüfungswochen und außerhalb der Vorlesungszeit des Studiensemesters erbracht. Teilprüfungsleistungen können während des Semesters erbracht
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die
Mehr906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120
906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur
MehrPrüfungsordnung der Universität Mannheim für die Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien. vom 30. Juli 2001
Prüfungsordnung der Universität Mannheim für die Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 30. Juli 2001 Aufgrund des 51 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität
MehrMitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 9/2003 vom 12. Juni 2003 Änderung der Ordnung des Studiums in dem MBA-Studiengang European Management an der Fachhochschule für Wirtschaft
MehrWegleitung zum Masterverfahren
Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Wegleitung zum Masterverfahren vom 30. Mai 2016 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf 9 der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstufe (StuPo)
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010
MehrDiplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Prüfungsordnung zur/zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Kontaktstudium der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrAufgrund von Art. 13 und Art. 61 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Prüfungsordnung:
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrV e r k ü n d u n g s b l a t t der Hochschule Hamm-Lippstadt Amtliche Mitteilungen
V e r k ü n d u n g s b l a t t der Hochschule Hamm-Lippstadt Amtliche Mitteilungen Jahrgang 3 Hamm/Lippstadt, den 28. März 2011 Seite 3 Nr. 2 Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich
MehrDie Bachelor-Arbeit im Fach
Die Bachelor-Arbeit im Fach Politikwissenschaft i Dr. Wilhelm Knelangen Institut für Sozialwissenschaften Politikwissenschaft 30.1.2013 Die Bedeutung einer Bachelor-Arbeit Einerseits bekommen Sie nur 10
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 21. April
MehrInformationsfreiheit ist...
Informationsfreiheit ist... Inhalt Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes 4 Das Informationszugangsrecht steht voraussetzungslos jedweder Person zu! 5 Welche Informationen
MehrSatzung über das Prüfungsverfahren am TUM Sprachenzentrum an der Technischen Universität München. Vom 26. April 2016
Seite Satzung über das Prüfungsverfahren am TUM Sprachenzentrum an der Technischen Universität München Vom 26. April 206 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen
Mehrund ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.
VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November
MehrAnmeldung zur Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit Vertiefungsrichtung der Arbeit: Referent(in): Ausgabedatum: Korreferent(in): Abgabedatum: Für die Bachelorarbeit wurde Vertraulichkeit vereinbart: ja nein Nach 10(2) BBPO-BI
MehrVom Teil 1 Vorbereitung der Prüfung. 1 Prüfungstermine, Aufgabenstellung
Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung
MehrModulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF
1 Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF 1. Rahmenbedingungen: Die Bachelor-Prüfungs- und Studienordnung sieht im Modul 4a
MehrII. Zeitlicher Ablauf und Fernbleiben an einem Praktikumstermin
Hinweise für die Praktika Physik I, Physik II I. Voraussetzungen zur Teilnahme Die Zugangsvoraussetzungen sind in den Prüfungsordnungen vom 08.06.2011 (bei Studienbeginn ab WS 2011/2012) und 15.09.2015
MehrAbteilung Rechtswissenschaft. Anmeldung zu den Abschlussklausuren ( Staatsexamen ) Zivilrechtliche Klausuren in der Staatlichen Pflichtfachprüfung
Anmeldung zu den Abschlussklausuren ( Staatsexamen ) Zivilrechtliche Klausuren in der Staatlichen Pflichtfachprüfung Anmeldung Staatsexamen 2 Fakten im Überblick Anmeldung: über die Universität und nicht
MehrNeufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz
MehrORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung
MehrFrageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie
Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Allgemeines F: Welche Studienordnung gilt für mich? A: für Studierende des Bachelor Meteorologie gibt es aktuell zwei gültige Studienordnungen:
MehrVom Zweck der Zugangsprüfung
Ordnung für die Zugangsprüfung zum Erwerb der Berechtigung zum Studium in einem bestimmten Studiengang an der Hochschule für Bildende Künste Dresden (Zugangsprüfungsordnung) Vom 03.06.2014 Aufgrund von
MehrPrüfungsordnung. für das Masterstudium der Musikwissenschaft. Akademischer Grad: Master of Arts
Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät III Prüfungsordnung für das Masterstudium der Musikwissenschaft Akademischer Grad: Master of Arts Stand: 11. Januar 2007 Prüfungsordnung für das Masterstudium
MehrMSA. Der mittlere Schulabschluss 2016/2017
MSA Der mittlere Schulabschluss 2016/2017 Der MSA besteht aus zwei Teilen, beide Teile müssen bestanden werden. 1) Prüfungsteil 2) Jahrgangsteil (schulische Bewertungen der Jahrgangsstufe 10) MSA Prüfungsteil
MehrPrüfungsordnung. für die Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Prüfungsordnung für die Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung an der HTWK Leipzig - Hochschulzugangsprüfungsordnung (ZugangsPrüfO)
MehrBesonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau mit dem Abschluss Bachelor of Science
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau mit dem Abschluss Bachelor of Science Entsprechend 1 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
MehrInformationsveranstaltung Bachelor-Thesis & Praktikum
Informationsveranstaltung Bachelor-Thesis & Praktikum B.A. Berufspädagogik 04. April 2016 Dipl.-Gwl. Duygu Sari & Dipl.-Gwl. Matthias Wyrwal Institut für Erziehungswissenschaft Abteilung für Berufspädagogik
MehrDurchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin
Stand 03.12.2014 Durchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin Gliederung 1. Gliederung der Prüfung 2. Zeiten und Termine 3. Bewertung und Bestehensregelung 4. Weitere Bestimmungen der Prüfungsordnung
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15.07.2015 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik
MehrHinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung
MehrPraktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)
Praktikumsinformationen für B.A. Studierende 1 Institut für Sport und Sportwissenschaft Stand Januar 2017 Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
MehrAsylantragstellung. Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage)
??????????????? Asylantragstellung Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage) Es werden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen (Eintragung in elektronische Datenbank
MehrVERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN
B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat
MehrPrüfungsordnung für das Bachelorstudium Skandinavistik/Nordeuropa-Studien als Monostudiengang und als Beifach im Monostudiengang
Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Nordeuropa-Institut Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Skandinavistik/Nordeuropa-Studien als Monostudiengang und als Beifach im Monostudiengang
MehrSatzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung) vom 20.
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung) vom 20. März 2012 Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät III Prüfungsordnung für das Bachelorstudium der Sozialwissenschaften (B.A.) Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident der Humboldt-Universität zu
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrVerwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)
Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise
MehrHinweise zur Eignungsprüfung
Hinweise zur Eignungsprüfung gemäß AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt vom 22. Oktober 2007 Stand: März 2010 Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Str.
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch
Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für
MehrPrüfungsordnung. für den Ausbildungsgang Betriebswirtschaftslehre. Abschluss: Betriebswirtin (Berufsakademie) Betriebswirt (Berufsakademie)
Prüfungsordnung für den Ausbildungsgang Betriebswirtschaftslehre Abschluss: Betriebswirtin (Berufsakademie) Betriebswirt (Berufsakademie) Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Berufsakademie (BA)
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt am 08.06.2016 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses
MehrRechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten
Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung
MehrMELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:
An das Staatliche Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstraße 26 71640 Ludwigsburg MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE 2009 Anmeldefrist: 1. März 2009 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen! Personalbogen
MehrFranzösisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien
Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006
MehrThüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Vom 3. Dezember 2001 geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2007 (GVBl. S. 65) Aufgrund des 21 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes
MehrVom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines
Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch
MehrVom 23. Oktober 2015 (ABl. S. 267)
Vokationsverordnung VokV 330 Verordnung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland für die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen (Vokationsverordnung
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Information Security Officer (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Information Security Officer (TÜV ) Information Security Officer (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße
MehrOrdnung für die künstlerische Eignungsprüfung für den Studiengang Freie Bildende Kunst. Vom 19. Juni 2012 StAnz. S. 1388
Ordnung für die künstlerische Eignungsprüfung für den Studiengang Freie Bildende Kunst Vom 19. Juni 2012 StAnz. S. 1388 Auf Grund des 66 Abs. 1 und des 100 Abs. 2 Satz 5 i.v.m. 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes
MehrInhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrAmtliche Bekanntmachungen
...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:
MehrInformationen zur Schuleinschreibung 2015
Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de
MehrLeseabschrift. Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF)
Leseabschrift Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF) vom 15. November 2011 (NBl. MWV Schl.-H. S. 104) 1 Zuständigkeiten Entscheidungen über Haushalt
Mehr