6. Prüfungsdatum: 01./

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1 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR 1.2 Straße: Altenhofer Straße 13a 1.3 Staat: Deutschland Bundesland: Brandenburg (BB) Postleitzahl: Ort: Eberswalde Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): ÖZ Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): RS /R&E Das Zertifikat beinhaltet 4 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.6 Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.7 Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbh 4.2 Straße: Am Westufer Staat: Deutschland Bundesland: Sachsen (SN) Postleitzahl: Ort: Großpösna OT Störmthal 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 4545 Registergericht: AG Leipzig 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n). 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n). 6. Prüfungsdatum: 01./ Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Rieth Vorname: Michael Eckardt Michael (Co-Auditor) 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform):. 8. Ausstellungsdatum: Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Eckardt Vorname: Michael 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform):.

2 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ÖZ-081 Name des Entsorgungsfachbetriebes: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbh 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Unternehmenssitz, Büro Handeln und Makeln 1.2 Straße: Am Westufer Staat: Deutschland Bundesland: Sachsen (SN) Postleitzahl: Ort: Großpösna OT Störmthal 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: SV nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: SV nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Handeln und Makeln 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 1 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 1 von 2

3 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 1 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 2 von 2

4 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer ÖZ-091 Name des Entsorgungsfachbetriebes: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbh 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Zentraldeponie Cröbern (ZDC) 1.2 Straße: Am Westufer Staat: Deutschland Bundesland: Sachsen (SN) Postleitzahl: Ort: Großpösna OT Störmthal 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: SL79A zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: SL79A0006 vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: SL79A0006 vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Beseitigung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle durch Ablagerung auf Deponie der Deponieklassen II und III, Verwertung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle als Deponieersatzstoffe Behandlung flüssiger nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle in der Sickerwasserbehandlungsanlage Anlage gem. 35 KrWG Verfahren D 1, D 9, R 11 gem. Anlagen 1 und 2 zum KrWG 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 1 von 10

5 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und * andere, gefährliche Stoffe de Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter Abfälle a. n. g * gefährliche Stoffe de Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle a. n. g Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Rübenerde nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) Kalkschlammabfälle Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 2 von 10

6 Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus Kühlkolonnen * gebrauchte Filtertone Bitumen Abfälle aus Kühlkolonnen * Metalloxide, die Schwermetalle Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g phosphorhaltige Schlacke * Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Ofen- und Kaminruß * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 3 von 10

7 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unverarbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Walzzunder * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a. n. g Anodenschrott ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 4 von 10

8 * Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Stoffe de Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Ofenschlacke * gefährliche Stoffe de Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Stoffe de Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter Ofenschlacke * gefährliche Stoffe de Gießformen und sande vor dem Gießen ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 5 von 10

9 Gießformen und sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * gefährliche Stoffe de Gießformen und sande nach dem Gießen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Glasfaserabfall Teilchen und Staub * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle (z.b. aus Kathodenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Glasurabfälle, die Schwermetalle Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle a. n. g * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 6 von 10

10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g Hartzink Zinkasche * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Abfälle a. n. g Eisenstaub und -teilchen NE-Metallstaub und -teilchen Schweißabfälle * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Verpackungen aus Glas Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter * asbesthaltige Bremsbeläge Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter Glas * gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter bis , und * gebrauchte Geräte, die freies Asbest * gefährliche Bauteile de gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter oder * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter Beton ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 7 von 10

11 Ziegel Fliesen und Keramik * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter Glas * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (hier nur Glas, maximal zulässige Verunreinigung mit Fremdbeimengungen / Störstoffen 5 %) * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter * Kohlenteer und teerhaltige Produkte * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Dämmmaterial, das Asbest enthält * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, die unter * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Sande aus der Wirbelschichtfeuerung vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 8 von 10

12 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g * als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter verglaste Abfälle * Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung * nicht verglaste Festphase nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle a. n. g Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 2) Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen * Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält 2) Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt 2) Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser * Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung Schlämme aus der Dekarbonatisierung gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze * Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe (außer kunststoff- und gummihaltige Abfälle, maximal zulässige Verunreinigung mit Gummi oder Kunststoffe 5 %) Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter (außer kunststoff- und gummihaltige Abfälle, maximal zulässige Verunreinigung mit Gummi oder Kunststoffe 5 %) * andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Glas Mineralien (z.b. Sand, Steine) ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 9 von 10

13 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Glas Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen sonstige Fraktionen a. n. g Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Siedlungsabfälle a. n. g. : zusätzlich zugelassen zur Verwertung als Deponieersatzbaustoff gemäß DepV vom ) ausschließlich zugelassen zur Behandlung in der Sickerwasserbehandlungsanlage ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 2 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 10 von 10

14 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer ÖZ-081 Name des Entsorgungsfachbetriebes: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbh 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) 1.2 Straße: Am Westufer Staat: Deutschland Bundesland: Sachsen (SN) Postleitzahl: Ort: Großpösna OT Störmthal 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: SL79A zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: SL79A zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Mechanisch-biologische Abfallbehandlung von ausgewählten nicht gefährlichen Abfällen, einschließlich der entsprechenden Vorlagerung Anlage gem. Nr (G/E) und (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV Verfahren R 3 gem. Anlage 2 KrWG 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 3 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 1 von 4

15 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung chromhaltige Schlämme Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a. n. g. hier: Fehlchargen aus der Kieselsäureproduktion Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen Einwegkameras ohne Batterien Kunststoffspäne und drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 3 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 2 von 4

16 Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kunststoffe organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Holz Kunststoff Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Papier und Pappe ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 3 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 3 von 4

17 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll Abfälle a. n. g. hier: gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Garten- und Parkabfälle; keine Tierkörper, keine Monochargen von Lebensmitteln, keine Elektrogroßgeräte ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 3 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 4 von 4

18 Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer ÖZ-081 Name des Entsorgungsfachbetriebes: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbh 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Zwischenlager 1.2 Straße: Am Westufer Staat: Deutschland Bundesland: Sachsen (SN) Postleitzahl: Ort: Großpösna OT Störmthal 2. Zertifizierte Tätigkeit Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Zeitweilige Lagerung von ausgewählten nicht gefährlichen Abfällen (Notfallzwischenlager) Anlage gem. Nr (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV Verfahren R 13 gem. Anlage 2 zum KrWG 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 4 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 1 von 4

19 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen Einwegkameras ohne Batterien Kunststoffspäne und drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kunststoffe ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 4 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 2 von 4

20 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Holz Kunststoff Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung gebrauchte Aktivkohle gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter Papier und Pappe biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 4 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 3 von 4

21 Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll ÖKO.ZERT. Rieth & Eckardt GbR Anlage 4 zum Zertifikat ÖZ-081 vom Seite 4 von 4

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