Transportbeton Calciumsulfatfließestrich Gesteinskörnung Pumpendienstleistungen Förderband Fahrmischer

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1 Werk Dörzbach Transportbeton Calciumsulfatfließestrich Gesteinskörnung Pumpendienstleistungen Förderband Fahrmischer Werk Schrozberg Werk Niedernhall für die Lieferwerke Werk Crailsheim Werk Kupferzell Werk Rot am See Pumpe 47,5 m Seite 1 von 76

2 Inhaltsverzeichnis I Randsteinbetone Seite 6 Beton für unbewehrte Bauteile (X0) Seite 7 Stahlbeton für Innen- und Gründungsbauteile (XC1, XC2) Seite 8 Stahlbeton für Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen (XC3) Seite 9 Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich (C25/30, XC4, XF1, XA1) WU Seite 10 Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich (C25/30, XC4, XF1, XA1) Seite 11, 12 erhöhte Anforderung WU Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich (C25/30, XC4, XF1, XA1) Seite 13 erhöhte Anforderung WU, glättfähig Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich (C30/37) Seite 14, 15 Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich (C35/45 und höhere Festigkeiten) Seite Frost- und Tausalzbeständige Betone für bewitterte Bauteile Seite 20 Betone für Industriefußböden innen (XM), Nullbeton Seite Neu!!! - Stahlfaserbetone nach Leistungsklassen Seite 25 Frost- und Tausalzbeständige Betone für Brücken, Fahrbahndecken, Seite 26, 27 bewitterte Industrieböden FD-Beton, Walzbeton Seite 28 Neu!!! - Schnellbeton Seite Betone mit Widerstand gegen Sulfatangriff aus Boden und Grundwasser Seite 35, 36 Betone nach ZTV-Ing. Seite 37 Bohrpfahlbetone, Bohrpfahlbetone nach ZTV-Ing. Seite 38, 39 sehr leicht und leicht verdichtbare Betone Seite 40, 41 Beton für Tunnelschalen Seite 42 Sondermischungen (Glattstrich, Estrich, Gußpfahlbeton) Seite 43 Verlegemörtel Seite 44 Drän-/Sickerbeton Seite 45 Verfüllbaustoffe, HGT Seite 46 Bödenmörtel (geprüft auf Wiederaushubfähigkeit und Durchlässigkeitsbeiwert) Seite 47 Spritzbeton, Naßspritzbeton Seite 48 Mehr- und Sonderleistungen für Transportbeton und Gesteinszuschläge Seite 49 Werkfrischmörtel Seite 50 Calciumsulfatfließestrich (Anhydritfließestrich) Seite 51 Gesteinszuschläge im Fahrmischer Seite 52 Pumpendienstleistungen Seite Förderband Seite 56 Seite 2 von 76

3 Inhaltsverzeichnis II Leichtbeton, Porenleichtbeton/Schaumbeton und Seite 57, 58 Hochfester Beton Seite 59, 60 Bestellhinweise Seite 61 Betone mit Sonderzementen Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportbeton, Fließestrich, Mörtel Seite und Betonpumpen Adressen Seite 76 Dieser Katalog ist lediglich als allgemeine Information über unser Lieferprogramm ohne Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu verstehen. Die hierin enthaltenen Angaben, Abbildungen, Hinweise und Empfehlungen wurden mit der gebotenen Sorgfalt erstellt und sorgfältig recherchiert. Dennoch ersetzt dieser Katalog unter keinen Umständen eine individuelle Beratung. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen Schnellbeton Seite 3 von 76

4 Es kam schon immer darauf an, was man daraus machte. Heute im Laborversuch sind bereits Druckfestigkeiten von 800 N / mm² in Verbindung mit Kohlenstoff-Nanoröhrchen möglich Ultrahochfeste Beton erreichen bereits Druckfestigkeiten von 250 N/ mm² hochfeste Betone mit Druckfestigkeiten zwischen 100 und 200 N / mm² werden derzeit bereits z.b. zur Verwendung als Maschinenbauteile produziert. seit 2001 hochfeste Betone ab C55/67 bis C 100/115 (98N/mm²) erste Fließmittel auf PCE Basis 1978 B55 C 50/ N / mm² ca. C30/ Druck- Gründung der Kocher-Jagst-Beton GmbH & Ko KG 1943 festig- keit 35 N / mm² ca. C30/37 erste Fließmittel N / mm² ca. C12/ N / mm² ca. C12/ N / mm² ca. C8/ N / mm² ca. C8/ mit dem Bau der Jahrhunderthalle in Breslau wird der nahezu 2000 Jahre alte römische Rekord einer freitragenden Konstruktion mit 95 m Durchmesser überboten die Patente laufen aus, Eisenbeton (Stahlbeton) ist als Stand der Technik Allgemeingut. ab 1879 zahlreiche deutsche Baufirmen übernehmen Moniers Patente (Monierbauweise) eine bewehrte Betonplatte auf eisernen Unterzügen oder Stützen erste Eisenbetonbrücke im Schloßpark von Chazelet Patent auf Brücken, Stege und Gewölbe Patent für bewehrte Röhren Joseph Monier erhält ein Patent auf bewegliche Kübel und Behälter aus Eisen und für den Gartenbau (Moniereisen) Joseph Louis Lambot erhält ein Patent auf Eisenbeton den er Ferciment nennt Dr. Hermann Bleibtreu entschlüsselt nach einer Englandreise den Portlandzement und bricht damit das englische Fabrikationsmonopol entsteht die erste deutsche Portlandzementfabrik in Züllchow bei Stettin Joseph Aspadin erhält ein Patent zur Verbesserung in der Herstellung künstlicher Steine, sein Sohn vermarket den Portlandzement Romanzement James Parker erhält ein Patent für künstliches Brennen von tonigen Gesteinsknollen bis fast zur Verglasung. Das daraus gemahlene Pulver ist die Grundlage des s. Um 1860 ist Romanzement allgenmeiner Stand der Technik. In Bayern und Österreich bleibt er dies bis zum Ende des 19. Jh Holländer importieren massenhaft Tuffstein aus der Eiffel, und verarbeiten ihn mit Windmühlen zu Trass für Wasserbauten. bis ca im Mittelalter kommen für den Bau von Fundamenten nur noch hydraulischen Mörtel durch Zusatz von Ziegelmehr vor. In Rom bleibt die Bedeutung des hydraulischen Mörtels bekannt. Puzzolan- wird ab ca n. Chr. wieder entdeckt. (Puzzolane sind unter Hitzeeinwirkung entstanden Gesteine und werden in Verbindung mit Wasser bindefähig. Puzzolane wurden im Altertum aus Vulkanasche in der Nähe des heutigen Puzzoli westlich von Neapel gewonnen). ab ca. 600 mit dem Untergang des römischen Reichs ging das Wissen der Antike Opus Caementitium als Stand der Technik in Europa verloren. Als Bindemittel diente wieder nur Kalkmörtel mit teilweise recht sonderbaren Abmischungen. Im byzantinischen Reich und lokal in Nordafrika (Araber) blieb die Technik mit hydraulischen stoffen bekannt. 118 bis 128 das Pantheon in Rom wird gebaut, ein überwölbter Rundbau mit ca. 43 m Innendurchmesser. Um Gewicht zu sparen wurde die Kuppel mit leichtem vulkanischen Tuff- und Bimsstein vermisch (ähnlich unserem modernen Leichtbeton). Die Maurern sind größtenteils mit Ziegel ummauerter Beton und ruhen auf einem 4,5m tiefen Fundament aus Gußmauerwerk. Damit gehöhrt das Pantheon zu den ältesten großen Betonbauwerken der Welt. ca. 120 v. Chr. der Caementum wurde von den Römer weiterentwickelt zum Opus Caementitium, das ist monolithisches Gußmauerwerk in einer Schalung und unserem heutigen Beton sehr ähnlich. Dieser von Vitruv in seinen 10 Büchern über Architektur ( De Architectura Libri Decem ) beschriebene Baustoff wurde für Unterwasseranlagen empfohlen und gilt als historischer Vorläufer unseres heutigen Betons. ca. 150 v. Chr. die Römer entwickelten den griechischen Emplekton zum römischen Caementum weiter, einem Gemisch aus Kalksteintuff, Ziegelbruch und Kalkmörtel. Damit wurde zweischaliges Mauerwerk gefüllt. ca. 200 v. Chr. in den damaligen griechischen Kolonien in Süditalien sind Mauerwerksteile erhalten geblieben die die Verwendung von Puzzolanerde (heute nimmt man ) belegen. Die sichtbaren Mauern sind behauen und sorgfältig zusammengefügt (Schalung), das Innere mit kleinen Steinen und Mörtel ausgefüllt. Die Griechen nannten diese Bauweise Emplekton. ca v. Chr. in der Zeit der Phönizier (heute Libanon und Syrien) wurde dem Mörtel gemahlenes vulkanisches Gestein oder Ziegelmehl zugegeben. Damit konnte der Mörtel hydraulisch abbinden und wurde wasserfest. Dies wurde erstmals in den Zisternen des König Davids in Jerusalem nachgewiesen. ca v. Chr. vor mehr als 4000 Jahren gehen in den Hochkulturen des Zweistromlandes (Tigris und Euphrat) Mesopotamien (heute Irak) professionelle Kalköfen in Betrieb. Damit wird gebrannter Kalk zur Mörtelherstellung produziert. Dieser härtet jedoch nur an der Luft aus. ca v. Chr. setzten die Ägypter Kalkmörtel beim Bau der Pyramiden ein. ca v. Chr. der älteste Fund von Kalkmörtel, einem Gemisch aus gebranntem Kalk, Sand und Wasser wurde als Baumaterial in der Osttürkei ausgegraben. Seite 4 von 76 Beton ein Baustoff mit nahezu Jahren Produktgeschichte

5 Notizen Seite 5 von 76

6 Beton nach DIN EN / DIN Beton für unbewehrte Bauteile - Randsteinbetone in nicht betonangreifender Umgebung und außerhalb DIN EN 206-1/ DIN C12/15 X0 - W0 C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,50 C12/15 X0 - W0 C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R , (R 114,30 C16/20 X0 - W0 C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,50 C16/20 X0 - W0 C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R , (R 114,60 C20/25 X0 - W0 C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,60 C20/25 X0 - W0 C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R , (R 120,90 C25/30 X0, XF1 - W0 C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,10 C25/30 X0, XF1 - W0 C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R , (R 119,20 C30/37 XC4, XF1, XA1 WA C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,10 C12/15 X0 - W0 C1 CEM II A- 32,5R , ,60 C12/15 X0 - W0 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R , (C 119,70 C16/20 X0 - W0 C1 CEM II A- 32,5R , ,60 C16/20 X0 - W0 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R , (C 122,10 C20/25 X0 - W0 C1 CEM II A- 32,5R , ,80 C20/25 X0 - W0 C1 8Kies CEM II A- 32,5R , (C 125,80 C25/30 X0, XF1 - W0 C1 CEM II A- 32,5R , ,70 C25/30 X0, XF1 - W0 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R , (C 126,30 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 6 von 76

7 Beton nach DIN EN / DIN Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung und außerhalb DIN EN 206-1/ DIN C1 22 Splitt CEM II A- 32,5R , ,30 C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,10 22 Splitt CEM II A- 32,5R , ,90 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,50 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,90 C8/10 X0 - W0 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,00 schnell ,70 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,00 schnell ,20 C1 32 Kies CEM II A- 32,5R , ,90 C1 CEM II A- 32,5R , ,70 C1 22 Splitt CEM II A- 32,5R , ,60 C1 22 Splitt CEM II A- 32,5R 200-0, ,50 C1 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,50 C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R , (R 114,30 C1 32 Kies CEM II A- 32,5R , ,20 C1 CEM II A- 32,5R , ,60 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R , (C 119,70 C12/15 X0 - W0 22 Splitt CEM II A- 32,5R , ,40 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,50 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,80 schnell ,60 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,80 schnell ,00 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R , (C 123,00 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R , (R 120,00 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R , ,10 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 7 von 76

8 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Innen- und Gründungsbauteile Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Bad, Küche und Waschküche in Wohngebäuden). Beton der ständig in Wasser getaucht ist, Gründungsbauteile. 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,73 mittel ,20 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,73 mittel ,40 22 K/S CEM II A- 32,5R ,74 mittel ,00 16 K/S CEM II A- 32,5R ,74 mittel ,80 32 Kies CEM II A- 32,5R ,74 mittel ,30 C16/20 XC1, XC2 - WF CEM II A- 32,5R ,74 mittel ,70 F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,73 mittel ,70 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,74 schnell ,90 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,74 schnell ,90 16 K/S CEM II A- 42,5R ,74 schnell ,90 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,50 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,90 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel (R 122,20 22 K/S CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,90 16 K/S CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,50 32 Kies CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,20 CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,30 8 Kies CEM II A- 32,5R ,68 mittel (C 127,60 C20/25 XC1, XC2 - WF F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,50 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,90 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel (R 125,30 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,50 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,90 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,68 schnell (R 123,70 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,90 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,90 22 K/S CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,90 16 K/S CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,50 32 Kies CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,20 CEM II A- 42,5R ,72 schnell ,30 8 Kies CEM II A- 42,5R ,72 schnell (C 129,20 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 8 von 76

9 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z.b. offene Hallen, Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit z.b. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen (ohne Frost). 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,80 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,00 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,64 mittel (R 123,90 22 K/S CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,00 16 K/S CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,80 32 Kies CEM II A- 32,5R ,65 mittel ,00 CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,70 8 Kies CEM II A- 32,5R ,64 mittel (C 129,30 C20/25 XC3 - WF F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,50 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,64 mittel ,80 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,64 mittel (R 126,00 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R ,64 mittel (C 130,20 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,65 schnell ,50 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,65 schnell ,80 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,65 schnell (R 124,80 F4 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,64 schnell (R 126,70 22 K/S CEM II A- 42,5R ,65 schnell ,70 16 K/S CEM II A- 42,5R ,65 schnell ,80 32 Kies CEM II A- 42,5R ,65 schnell ,10 CEM II A- 42,5R ,65 schnell ,20 8 Kies CEM II A- 42,5R ,65 schnell (C 130,40 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,65 mittel ,80 C25/30 XC3 - WF 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,65 mittel ,70 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 9 von 76

10 PL 29 / 2016 Preisliste für die Werke Crailsheim, Schrozberg und Rot am See Stand Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich mit direkter Beregnung, wechselnd naß und trocken, mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel (z.b. Tausalz), wasserundurchlässig, chemisch schwach angreifend. 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,40 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,20 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,59 mittel (R 129,50 22 K/S CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,50 16 K/S CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,00 32 Kies CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,90 CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,50 8 Kies CEM II A- 32,5R ,58 mittel (C 134,60 8 Kies CEM II A- 32,5R ,59 mittel (C 133,30 C25/30 XC4, XF1, XA1 (3 - WF F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,00 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,80 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,59 mittel (R 130,70 F4 CEM II A- 32,5R ,59 mittel ,70 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R ,58 mittel (C 135,10 F5 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,58 mittel (R 132,50 F5 8 Kies CEM II A- 32,5R ,58 mittel (C 137,70 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,60 schnell ,80 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,60 schnell ,30 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,60 schnell (R 131,50 22 K/S CEM II A- 42,5R ,60 schnell ,10 16 K/S CEM II A- 42,5R ,60 schnell ,60 32 Kies CEM II A- 42,5R ,60 schnell ,50 CEM II A- 42,5R ,60 schnell ,30 8 Kies CEM II A- 42,5R ,60 schnell (C 136,50 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,59 schnell ,40 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,59 schnell ,90 F4 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,59 schnell (R 133,00 F4 CEM II A- 42,5R ,59 schnell ,20 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 3) bei Anforderung XA1, Überwachungsklasse 2 Seite 10 von 76

11 PL 29 / 2016 Preisliste für die Werke Crailsheim, Schrozberg und Rot am See Stand Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich und zusätzlich mit erhöhten Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit zusätzlich entsprechend der WU-Richtlinie nach Tabelle1, Abschnitt 6.2, Beanspruchungsklasse 1 (z.b. WU-Beton für Weiße Wanne). 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,80 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,80 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel (R 129,60 32 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,80 CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,20 8 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel (C 134,90 CEM II A- 32,5R ,52 mittel ,10 F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,30 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,20 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel (R 130,70 F4 CEM II A- 32,5R ,52 mittel ,50 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R ,52 mittel (C 137,50 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF erhöhte Anforderung an Wasserundurchlässigkeit 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,90 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,50 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 schnell (R 130,30 32 Kies CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,10 CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,00 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,10 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,40 F4 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 schnell (R 132,60 32 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,60 CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,70 8 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel (C 134,90 F4 32 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,80 F4 CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,70 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel (C 135,10 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,55 mittel (R 130,30 32 Kies CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,20 CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,40 8 Kies CEM II A- 42,5R ,55 schnell (C 136,80 F4 32 Kies CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,20 F4 CEM II A- 42,5R ,55 schnell ,10 F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,55 schnell (C 136,10 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 11 von 76

12 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich und zusätzlich mit erhöhten Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit zusätzlich entsprechend der WU-Richtlinie nach Tabelle1, Abschnitt 6.2, Beanspruchungsklasse 1 (z.b. WU-Beton für Weiße Wanne). XC4, XF1, XA1 - WF erhöhte Anforderung an Wasserundurchlässigkeit 22 Splitt CEM II A- 32,5R 350-0,55 mittel ,70 16 Splitt CEM II A- 32,5R 370-0,55 mittel ,60 8 Splitt CEM II A- 32,5R 380-0,55 mittel (R 129,20 22 K/S CEM II A- 32,5R 350-0,55 mittel ,00 16 K/S CEM II A- 32,5R 370-0,55 mittel ,90 32 Kies CEM II A- 32,5R 350-0,55 mittel ,90 CEM II A- 32,5R 370-0,55 mittel ,50 8 Kies CEM II A- 32,5R 380-0,55 mittel (C 135,40 C25/30 22 Splitt CEM II A- 42,5R 350-0,55 schnell ,60 16 Splitt CEM II A- 42,5R 370-0,55 schnell ,70 8 Splitt CEM II A- 42,5R 380-0,55 schnell (R 133,30 22 K/S CEM II A- 32,5R 350-0,55 schnell ,90 16 K/S CEM II A- 32,5R 370-0,55 schnell ,50 32 Kies CEM II A- 42,5R 350-0,55 schnell ,80 CEM II A- 42,5R 370-0,55 schnell ,50 8 Kies CEM II A- 42,5R 380-0,55 schnell (C 138,50 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 12 von 76

13 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich und zusätzlich mit erhöhten Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit zusätzlich entsprechend der WU-Richtlinie nach Tabelle1, Abschnitt 6.2, Beanspruchungsklasse 1 (z.b. WU-Beton für Weiße Wanne). Betone können flügelgeglättet werden 22 Splitt CEM II A- 32,5R 330-0,54 mittel ,80 16 Splitt CEM II A- 32,5R 345-0,54 mittel ,70 22 Splitt CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel ,60 16 Splitt CEM II A- 32,5R 370-0,52 mittel ,10 32 Kies CEM II A- 32,5R 320-0,54 mittel ,30 CEM II A- 32,5R 330-0,54 mittel ,10 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R 330-0,55 mittel ,80 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R 345-0,55 mittel ,60 F4 32 Kies CEM II A- 32,5R 320-0,55 mittel ,70 F4 32 Kies CEM II A- 32,5R 320-0,50 mittel ,70 F4 CEM II A- 32,5R 330-0,55 mittel ,70 22 Splitt CEM II A- 42,5R 330-0,54 schnell ,00 16 Splitt CEM II A- 42,5R 345-0,54 schnell ,70 32 Kies CEM II A- 42,5R 320-0,54 schnell ,60 CEM II A- 42,5R 330-0,54 schnell ,20 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R 330-0,54 schnell ,60 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R 345-0,54 schnell ,50 F4 32 Kies CEM II A- 42,5R 320-0,54 schnell ,40 F4 CEM II A- 42,5R 330-0,54 schnell ,00 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF Gesteinszuschlag wie bei Industriefußböden F4 F4 F4 F4 CEM II A- 32,5R 330-0,53 mittel (4 137,10 CEM II A- 32,5R 330-0,53 mittel (4 137,10 CEM II A- 42,5R 330-0,53 schnell (4 137,90 CEM II A- 42,5R 330-0,53 schnell (4 137,90 C25/30 XC4, XF1, XA1 WF für Schlauchpumpeneinsätze Ø 65 mm Gesteinszuschlag wie bei Industriefußböden F4 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar CEM II A- 32,5R ,53 mittel ,10 Seite 13 von 76

14 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich und zusätzlich mit erhöhten Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit zusätzlich entsprechend der WU-Richtlinie nach Tabelle1, Abschnitt 6.2, Beanspruchungsklasse 1 (z.b. WU-Beton für Weiße Wanne). Betone ohne können flügelgeglättet werden 22 Splitt CEM II A- 32,5R 360-0,52 mittel ,40 22 Splitt CEM II A- 32,5R 350-0,49 mittel ,90 16 Splitt CEM II A- 32,5R 360-0,52 mittel ,50 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,52 mittel ,40 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,52 mittel ,00 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,48 mittel (R 135,20 32 Kies CEM II A- 32,5R 360-0,52 mittel ,60 32 Kies CEM II A- 32,5R 360-0,50 mittel ,90 32 Kies CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel ,90 32 Kies CEM II A- 32,5R + 42,5 R 340-0,55 mittel ,40 CEM II A- 32,5R 370-0,52 mittel ,00 8 Kies CEM II A- 32,5R ,50 mittel (C 140,10 C30/37 XC4, XF1, XD1, XA1 - WA F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R 360-0,52 mittel ,90 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R 370-0,52 mittel ,70 F4 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,48 mittel (R 136,20 F4 32 Kies CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel ,20 F4 CEM II A- 32,5R 360-0,50 mittel ,50 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R ,48 mittel (C 140,70 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 mittel ,00 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 mittel ,70 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 mittel ,30 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 mittel ,60 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 mittel (R 134,00 22 Splitt CEM II A- 32,5R 360-0,47 mittel ,00 16 Splitt CEM II A- 32,5R 370-0,47 mittel ,80 8 Kies CEM II A- 32,5R 430-0,47 mittel (C 142,70 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 14 von 76

15 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich und zusätzlich mit erhöhten Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit zusätzlich entsprechend der WU-Richtlinie nach Tabelle1, Abschnitt 6.2, Beanspruchungsklasse 1 (z.b. WU-Beton für Weiße Wanne). Betone ohne können flügelgeglättet werden 22 Splitt CEM II A- 42,5R 360-0,47 schnell ,00 16 Splitt CEM II A- 42,5R 370-0,47 schnell ,70 32 Kies CEM II A- 42,5R 360-0,52 schnell ,10 CEM II A- 42,5R 350-0,52 schnell ,60 8 Kies CEM II A- 42,5R 430-0,47 schnell (C 144,40 8 Kies CEM II A- 42,5R ,50 schnell (C 142,40 C30/37 XC4, XF1, XD1, XA1 - WA F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,50 schnell ,00 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 schnell ,80 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 mittel ,00 F4 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 mittel (R 133,80 F4 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,54 schnell (R 134,80 F4 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,48 schnell (R 138,40 F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,48 schnell (C 143,00 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Seite 15 von 76

16 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich Betone mit Werten < 0,48 sollten wenn nicht vermeidbar nur mit Zwischennachbehandlung geglättet werden. Ohne Zwischennachbehandlung ist ein Vertrocknen der Oberflächen bis zum Glättebeginn aufgrund des niedrigen Wassergehaltes sehr wahrscheinlich. 32 Kies CEM II A- 42,5R ,48 schnell ,50 C35/45 XC4, X, XD2, XA2 - WA CEM II A- 42,5R ,48 schnell ,20 8 Kies CEM II A- 42,5R ,47 schnell (C 144,50 C35/45 XC4, X, XD2, XA2 - WA C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA C35/45 XC4, XF2, XD2, XA2 - WA F4 32 Kies CEM II A- 42,5R ,48 schnell ,50 F4 CEM II A- 42,5R ,48 schnell ,20 F4..8 Kies CEM II A- 42,5R ,47 schnell (C 145,50 32 Kies CEM II A- 42,5N 380-0,44 mittel ,20 CEM II A- 42,5N 390-0,44 mittel ,20 8 Kies CEM II A- 42,5N 440-0,44 mittel (C 144,20 32 Kies CEM II A- 42,5R 375-0,48 schnell ,20 CEM II A- 42,5R 390-0,48 schnell ,90 C35/45 XC4, XF2, XD2, XA2 - WA CEM II A- 42,5R 375-0,49 schnell (4 142,50 CEM II A- 42,5R 390-0,49 schnell (4 143,70 C35/45 XC4, XF2, (X), XD2, XA2, XM2 - WA F4 F4 CEM II A- 42,5R ,48 schnell (4 145,40 CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell (4 141,80 CEM II A- 42,5R 360-0,48 schnell (4 140,80 CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell (4 141,10 CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell (4 141,10 C35/45 XC4, XF2, (X), XD2, XA2, XM2 - WA F4 CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell ,10 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5, XM2 - WA CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 142,70 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA F4 CEM II A- 42,5R 420-0,45 schnell ,20 C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 16 von 76

17 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich Betone mit Werten < 0,48 sollten wenn nicht vermeidbar nur mit Zwischennachbehandlung geglättet werden. Ohne Zwischennachbehandlung ist ein Vertrocknen der Oberflächen bis zum Glättebeginn aufgrund des niedrigen Wassergehaltes sehr wahrscheinlich. 32 Kies CEM II A- 42,5R 370-0,45 schnell ,10 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA CEM II A- 42,5R 385-0,45 schnell ,80 8 Kies CEM II A- 42,5R 440-0,45 schnell (C 146,30 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA CEM II A- 42,5R ,45 schnell ,80 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 6) nach Rücksprache lieferbar 32 Kies CEM II A- 42,5N 380-0,45 mittel (6 139,20 CEM II A- 42,5N 390-0,45 mittel (6 141,20 8 Kies CEM II A- 42,5N 440-0,45 mittel (6 144,20 CEM II A- 32,5R ,5R 200-0,45 mittel ,20 8 Kies CEM II A- 32,5R ,45 mittel (C 144,20 42,5R Kies CEM II A- 42,5R 380-0,45 schnell ,00 CEM II A- 42,5R 390-0,45 schnell ,70 8 Kies CEM II A- 42,5R 440-0,45 schnell (C 146,30 F4 32 Kies CEM II A- 42,5N 380-0,45 mittel (6 140,20 F4 CEM II A- 42,5N 390-0,45 mittel (6 142,20 F4 8 Kies CEM II A- 42,5N 440-0,45 mittel (C 145,40 F4 32 Kies CEM II A- 42,5R 380-0,45 schnell ,00 F4 CEM II A- 42,5R 390-0,45 schnell ,70 F4 8 Kies CEM II A- 42,5R 440-0,45 schnell (C 147,20 Seite 17 von 76

18 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich Betone mit Werten < 0,48 sollten wenn nicht vermeidbar nur mit Zwischennachbehandlung geglättet werden. Ohne Zwischennachbehandlung ist ein Vertrocknen der Oberflächen bis zum Glättebeginn aufgrund des niedrigen Wassergehaltes sehr wahrscheinlich. CEM II A- 42,5R Splitt 20 0,47 mittel , ,5R 260 CEM II A- 42,5R 100 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD2), XA2 - WA 16 Splitt 30 0,47 mittel ,80 8 Splitt + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R ,47 mittel (R 137,80 22 Splitt 16 Splitt 8 Splitt C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3) XA3 (5 - WA F4 22 Splitt F4 16 Splitt F4 8 Splitt C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3) XA3 (5 - WA 8 Kies CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R ,45 mittel , ,45 mittel , ,45 mittel (R 138, ,45 mittel , ,45 mittel , ,45 mittel (R 140,70-0,45 mittel (C 145,20 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD2), XA2 - WA 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,47 schnell ,50 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,47 schnell ,30 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD2), XA2 - WA F4 F4 F4 22 Splitt 16 Splitt 8 Splitt CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R ,47 mittel , ,47 mittel , ,47 mittel (R 137,30 F4 22 Splitt C35/45 XC4, (XF2), X, (XD2), XA2 - WA F4 16 Splitt C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3) XA3 (5 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R ,48 mittel ,60-0,48 mittel ,80-0,45 mittel (C 146,40 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,47 schnell ,00 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD2), XA2 - WA F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,47 schnell ,80 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 18 von 76

19 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Bauteile im Außenbereich Betone mit Werten < 0,48 sollten wenn nicht vermeidbar nur mit Zwischennachbehandlung geglättet werden. Ohne Zwischennachbehandlung ist ein Vertrocknen der Oberflächen bis zum Glättebeginn aufgrund des niedrigen Wassergehaltes sehr wahrscheinlich. F4 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 146,20 F4 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 146,20 C40/50 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 144,60 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 144,60 F2 CEM II A- 42,5R 385-0,45 schnell (6 140,70 F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,45 schnell (6 147,80 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 6) nach Rücksprache lieferbar C45/55 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA CEM II A- 42,5R ,42 schnell (4 148,80 32 Kies CEM II A- 42,5R ,45 schnell (6 146,80 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (6 148,50 8 Kies CEM II A- 42,5R ,45 schnell (6 149,00 F4 CEM II A- 42,5R ,40 schnell (4 149,90 CEM II A- 42,5R ,40 schnell (4 149,40 CEM II A- 42,5R ,40 schnell (4 149,40 8 Kies CEM II A- 42,5R 480-0,43 schnell C45/55 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA (6 150,80 F4 8 Kies CEM II A- 42,5R 480-0,43 schnell (6 151,60 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 6) nach Rücksprache lieferbar C50/60 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA F4 CEM II A- 42,5R ,38 schnell (4 150,40 CEM II A- 42,5R ,38 schnell (4 151,40 CEM II A- 42,5R ,38 schnell (4 153,40 Vergußbeton F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,38 schnell (C 153,40 C50/60 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA F5 8 Kies CEM II A- 42,5R ,38 schnell (C 157,10 F6 8 Kies CEM II A- 42,5R ,38 schnell (C 158,50 C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 19 von 76

20 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton für Außenbauteile mit Beanspruchung durch taumittelhaltiges Spritzwasser LP-Beton XF2 = vertikale Flächen, das Wasser läuft sehr schnell ab XF4 = horizontale Flächen, das Wasser kann einwirken 32 Kies CEM II A- 32,5R 330-0,52 mittel ,40 C25/30 LP XC4, XF2, XD1, XA1 - WA (LP) CEM II A- 32,5R 345-0,52 mittel ,70 C30/37 LP XC4, XF4, XD1, XA1 - WA C30/37 LP XC4, XF4, XD1, XA1 - WA C30/37 LP XC4, XF4, XD3, XA3 (5 - WA C30/37 LP XC4, XF4, XD3, XA3 (5 - WA 32 Kies CEM II A- 32,5R 360-0,48 mittel ,40 CEM II A- 32,5R 370-0,48 mittel ,60 32 Kies CEM II A- 42,5R 360-0,48 schnell ,40 CEM II A- 42,5R 365-0,48 schnell ,30 32 Kies CEM II A- 32,5R 360-0,45 mittel ,40 CEM II A- 32,5R 365-0,45 mittel ,30 8 Kies CEM II A- 32,5R 420-0,45 mittel (C 147,40 32 Kies CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell ,10 32 Kies CEM II A- 32,5R ,5R 200-0,45 mittel ,10 CEM II A- 42,5R 365-0,45 schnell ,50 8 Kies CEM II A- 42,5R 420-0,45 schnell (C 149,50 für Gleitschalungsfertiger C30/37 LP XC4, XF4, XD3, XA3 (5, XM2 - WS (9 F1 CEM II A- 32,5R 350-0,44 mittel (4 141,10 C30/37 LP XC4, XF4, XD3, XA3 (5 - WA F1 CEM II A- 32,5R 360-0,45 mittel ,60 für Gleitschalungsfertiger C35/45 LP XC4, XF4, XD3, XA3 (5 - WS (9 F1 CEM I 52,5 N (so) 360-0,43 schnell geb. C30/37 LP XC4, XF4, XD2, XA2 - WA mit Sika Micro-Aer Hohlkugeln 32 Kies CEM II A- 42,5R 370-0,47 schnell C35/45 LP XC4, XF4, XD3, XA3 (5 - WS (9 CEM II A- 42,5R + 32,5R Eine raue und griffige Oberflächentextur ist hier immer vorzuziehen. Seite 20 von ,45 mittel ,10 C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 9) nur mit objektbezogener gutachterlicher Freigabe Hinweis: Das Glätten von LP-Beton kann hauptsächlich folgende Risiken bergen: Schädigung des LP-Systems an der Oberfläche mit dem Risiko von mangelndem Frost-Tausalzwiderstand. Mögliche Verschlechterung des Haftverbundes der vom Glätten beeinflußten Randzone zum Kernbeton. Im Extremfall können dies Hohllagen sein die sich dann flächig ablösen. Je nach Umgebungsbedingung und Glättezeitpunkt kann die Randzone zum Kernbeton zwischen 3 mm bis zu 20 mm stark sein. Auch Beton mit hoher Dichtigkeit, aber ohne LP-Bildner (z.b. C35/45 und höheren Festigkeiten) bieten dauerhaft keinen ausreichenden Widerstand gegen Frost-Tausalzbeaufschlagungen. Betone mit Expositionsklassen XF4 (LP) sollten in der Praxis nach Möglichkeit nicht komplett ausgeglättet werden. Ein maschinelles Abscheiben ist möglich und verbessert bei korrekter Ausführung gegenüber nur Abziehen die Oberflächenzugfestigkeit. Ausgeglättete Betonoberflächen sind für feuchte und mit Wasser beaufschlagte Flächen immer ein erhebliches Unfallrisiko. Mit zusätzlichem Staub werden sie zu regelrechten Rutschbahnen.

21 Beton nach DIN EN / DIN Beton für Industriefußböden innen, mit Hartsteinsplitt C30/37 XC3, XD1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA C30/37 XC3, XD1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA mit 53% > Dmax 8 CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel (4 137,10 CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel (4 137,10 CEM II A- 32,5R ,50 mittel (4 138,10 CEM II A- 32,5R ,50 mittel (4 138,10 C30/37 XC3, XD1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA C30/37 XC3, XD1, XA1, - WA CEM II A- 42,5R 340-0,54 schnell (4 138,70 CEM II A- 42,5R 350-0,52 schnell (4 138,70 CEM II A- 42,5R 350-0,54 schnell (4 138,70 CEM II A- 42,5R 350-0,52 schnell (6 138,70 F4 CEM II A- 42,5R 360-0,50 schnell (6 139,90 C30/37 XC3, XD1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA F4 F4 F4 F4 CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel (4 138,60 CEM II A- 32,5R 350-0,52 mittel (4 138,60 CEM II A- 32,5R ,50 mittel (4 139,10 CEM II A- 32,5R 360-0,50 mittel (4 139,10 F4 CEM II A- 42,5R 340-0,54 schnell (4 139,20 C30/37 XC3, XD1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA F4 CEM II A- 42,5R 355-0,52 schnell (4 139,20 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 6) nach Rücksprache lieferbar 7) zusätzliche Oberflächenbehandlung erforderlich (z.b. vakuumieren o. flügelglätten) nachbehandeln einbauen glätten Seite 21 von 76

22 Beton nach DIN EN / DIN Beton für Industriefußböden innen, mit Hartsteinsplitt Betone mit Werten < 0,48 sollten wenn nicht vermeidbar nur mit Zwischennachbehandlung geglättet werden. Ohne Zwischennachbehandlung ist ein Vertrocknen der Oberflächen bis zum Glättebeginn aufgrund des niedrigen Wassergehaltes sehr wahrscheinlich. CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell (4 140,80 C35/45 XC4, X, XA2, XM2, XM3 (8 - WA F4 CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell (4 140,80 F4 CEM II A- 42,5R 360-0,49 schnell (4 141,10 C35/45 XC4, X, XA3 (5, XM2, XM3 (8 - WA F4 F4 F4 F4 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 142,70 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 142,70 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 143,60 CEM II A- 42,5R ,45 schnell (4 143,60 CEM II A- 42,5R + 32,5R CEM II A- 42,5R + 32,5R 360-0,43 mittel (4 142, ,43 mittel (4 142,70 C35/45 XC4, X, XA3 (5, XM2, XM3 (8 - WA CEM II A- 42,5N 360-0,43 mittel (6 142,00 C35/45 XC4, X, XA3 (5, XM2, XM3 (8 - WA F4 CEM II A- 42,5N 360-0,43 mittel (6 142,70 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 6) nach Rücksprache lieferbar 8) zusätzlich Hartstoffe nach DIN 1100 Seite 22 von 76

23 Beton nach DIN EN / DIN Beton für Industriefußböden innen Betone mit Werten < 0,48 sollten wenn nicht vermeidbar, nur mit Zwischennachbehandlung geglättet werden. Ohne Zwischennachbehandlung ist ein Vertrocknen der Oberflächen bis zum Glättebeginn aufgrund des niedrigen Wassergehaltes sehr wahrscheinlich. 22 Splitt CEM II A- 32,5R 350-0,49 mittel (6 127,80 16 Splitt CEM II A- 32,5R 355-0,49 mittel (6 129,40 F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R 350-0,50 mittel (6 128,40 F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R 340-0,50 mittel (6 128,00 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R 355-0,50 mittel (6 130,00 C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA F4 F4 22 Splitt 16 Splitt CEM II A- 32,5R + 42,5R CEM II A- 32,5R + 42,5R ,50 mittel (6 129,40-0,50 mittel (6 131,00 16 Splitt CEM II A- 42,5R 355-0,49 schnell (6 129,80 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R 350-0,50 schnell (6 130,30 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R 360-0,50 schnell (6 132,85 C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1, XM1, XM2 (7 F4 32 Kies CEM II A- 32,5R 360-0,47 mittel ,60 - WA F4 CEM II A- 32,5R 360-0,47 mittel ,30 C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA F4 CEM II A- 32,5R ,47 mittel ,20 C35/45 XC4, XD2, X, XA2, XM1, XM2 (7 - WA F4 F4 22 Splitt 16 Splitt CEM II A- 32,5R + 42,5R CEM II A- 32,5R + 42,5R ,48 mittel (6 130,60-0,48 mittel (6 131,80 C35/45 XC4, XD2, X, XA2, XM1, XM2 (7 F4 22 Splitt CEM II A-LL 42,5R 360-0,48 schnell WA (6 133,80 F4 16 Splitt CEM II A-LL 42,5R 360-0,48 schnell (6 133,80 6) nach Rücksprache lieferbar 7) zusätzliche Oberflächenbehandlung erforderlich (z.b. vakuumieren o. flügelglätten) Besonderer Hinweis für Industriefußbodenbeton mit Muschelkalksplitt und Rheinkies(rund) Gemäß DIN EN 12620, Anhang G4 ist bei Verwendung von natürlichen Gesteinskörnungen (Kies, Muschelkalksplitt) für die von uns gelieferten Betone/Estriche das Vorkommen von leichtgewichtigen organischen Verunreinigungen (z. B. Holz, Torf, Braunkohle, Blätter, mergelige Bestandteile) nicht gänzlich auszuschließen. Die Einhaltung der Grenzwerte (Q0,05 M% für grobe Gesteinskörnung und Q0,25 M% für feine Gesteinskörnung) für die erhöhten Anforderungen können wir garantieren. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass unsere Endprodukte uneingeschränkt frei von diesen Bestandteilen sind. Keine Norm schreibt Anforderungen mit 0,0% vor. Obwohl diese Bestandteile nur in geringen Mengen auftreten, können wir für optische und funktionelle Folgeschäden z. B. bei Industrieböden keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen, Kugelstrahlen etc. Bei Reklamationsfällen mit schädlichen Bestandteilen unter den Toleranzwerten der entsprechenden Normen und Vorschriften bestehen grundsätzlich keine Haftungsansprüche. Seite 23 von 76

24 Beton nach DIN EN / DIN Nullbeton Kundenrezeptur ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften Kundenrezeptur ohne jegliche Zusatzmittel (nur, Gesteinszuschlag Wasser) *) nur mit FM erreichbar C25/30 F2 CEM II A- 32,5R 340-0,54 mittel ,40 C25/30 F2 CEM II A- 32,5R 330-0,50 mittel ,30 C25/30 F2 CEM II A- 42,5R 340-0,54 schnell ,80 C30/37 (* CEM II A- 32,5R 335-0,50 mittel ,80 Stampfbeton mit Weißzement, Landesgartenschau Öhringen Seite 24 von 76

25 Beton nach DIN EN / DIN Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse für Hochbau und für Industriefußböden innen Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,50 mittel (6 C30/37 L1,2/1,2 und L 1,5/1,2 - df XC4, XD1, XA1, XM1 XM2 (7 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,50 schnell (6 C30/37 C30/37 Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse L0,9/0,9 und L1,2/1,2 - zf XC4, XD1, XA1, XM1 XM2 (7 Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse L1,5/1,5 und L1,8/1,5 - df XC4, XD1, XA1, XM1 XM2 (7 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,50 mittel (6 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,50 mittle (6 C30/37 Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse L1,8/1,8 und L2,1/1,8 - vu XC4, XD1, XA1, XM1 XM2 (7 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,49 mittel (6 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,49 schnell (6 C30/37 Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse L1,8/1,8 und L2,1/1,8 - vu XC4, XD1, XA1, XM1 XM2 (7 F4 F4 16 geb. Kies 16 geb. Kies CEM II A- 32,5R ,49 mittel (6 CEM II A- 42,5R ,49 schnell (6 Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse für Industriefußböden außen (LP-Beton) Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse C30/37 L1,2/0,9 - du geb. XC4, XD3, XF4, XA2, XM2 6) nach Rücksprache lieferbar 7) zusätzliche Oberflächenbehandlung erforderlich (z.b. vakuumieren o. flügelglätten) CEM II A- 32,5R 360-0,45 mittel (6 Stahlfaserbeton (bis 35 ) für Industriefußböden innen, oberflächenfertig besonders geeignet für lange Rohr- und Schlauchleitungen Bemessung nach DBV Merkblatt F4 C30/37 XC4, XD1, XA1, XM1 XM2 (7 CEM II A- 32,5R 235 F4 CEM III B N LH/SR 120 6) nach Rücksprache lieferbar 7) zusätzliche Oberflächenbehandlung erforderlich (z.b. vakuumieren o. flügelglätten) CEM II A- 32,5R ,48 mittel (6 20 0,48 mittel (6 Stahlfaserbeton nach DIN EN / DIN , wie z. B. bei einer Fundamentplatte für ein Wohnhaus erforderlich, werden nach der DAStB-Richtlinie Stahlfaserbeton bemessen. Diese wurde normativ im März 2010 eingeführt und im November 2012 ergänzt. Auf dieser Grundlage werden Stahlfaserbetone geprüft und in entsprechende Leistungsklassen eingeteilt. Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen ist Beton nach Eigenschaften. Hierfür übernehmen wir als Verfasser der Betonzusammensetzung die Gewährleistung, dass die festgelegte Zusammensetzung mit den allgemeinen Anforderungen der Norm übereinstimmt und die beabsichtigte Leistungsfähigkeit des Betons erreicht wird. Für Industriefußböden ohne bauordnungs- und wasserrechtliche Anforderungen kann das DBV Merkblatt Industrieböden aus Stahlfaserbeton angewendet werden, welches ebenfalls auf die Leistungsklassen aufbaut. Wegen des niedrigen Gefährdungspotenzials wird hierin ein niedrigeres Sicherheitsniveau in der Bemessung zugrunde gelegt. Die Bemessung erfolgt objektbezogen. Die Gewährleistungspflichten sind hier unter allen Beteiligten entsprechend ihren Verantwortlichkeiten aufgeteilt. Seite 25 von 76

26 Beton nach DIN EN / DIN Stahlbeton (mit LP) für Brücken, Fahrbahndecken, bewitterte Industrieböden oder Abwasseranlagen CEM II A- 32,5R 360-0,45 mittel (4 146,10 CEM II A- 32,5R 360-0,45 mittel (4 146,10 C30/37 LP XF4, XD3, XA3 (5 XM2 - WS (9 CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (4 147,10 CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (4 147,10 CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (4 148,10 C35/45 LP XF4, XD3, XA3 (5 XM2 WS (9 CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (4 148,10 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 9) nur mit objektbezogener gutachterlicher Freigabe Seite 26 von 76

27 Beton nach DIN EN / DIN C30/37 LP XF4, XD3, XA3 (5 XM2 - WS (9 Sieblinie angelehnt an ZTV Beton-STB 07, nicht pumpfähig CEM II A- 32,5R 360-0,45 mittel (6 146,10 CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (6 147,10 CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (6 147,10 C30/37 LP XC4, XD3, XF4, XA3 (5 XM2 - WS (9 16 Basalt CEM II A-LL 42,5R 360-0,45 schnell (6 Beton nach ZTV - StB 07, nicht pumpfähig C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA3 (5 XM2 - WS (9 CEM I 52,5N (so) 360-0,45 schnell Schwenk CEM I 52,5N (so) 360-0,45 schnell Schwenk C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA2, XM2 - WS (9 CEM I 42,5N (sd) 350-0,45 mittel C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA3 (5 XM2 - WS (9 C1 CEM I 52,5N (so) 360-0,45 schnell Schwenk C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA2, XM2 - WS (9 C1 CEM I 52,5N (so) 350-0,45 schnell Schwenk C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA2, XM2 - WS (9 CEM I 52,5N (so) 350-0,45 schnell Schwenk C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA2, XM2 - WS (9 F2 CEM I 42,5N (sd) 350-0,43 mittel schwenk Beton mit Straßenbauzement, jedoch Sieblinie so geändert, dass pumpfähig C30/37 FD XC4, XD3, XF4, XA3 (5 XM2 - WS (9 CEM I 52,5N (so) Schwenk 360-0,45 schnell (6 CEM I 52,5N (so) Schwenk 360-0,45 schnell (6 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 6) nach Rücksprache lieferbar 9) nur mit objektbezogener gutachterlicher Freigabe Straßenbaubeton für Tank- und Rastanlage Hohenlohe (A6) Straßenbaubeton Kreisverkehr Ludwig-Erhard-Str. Crailsheim Seite 27 von 76

28 FD - Beton nach DIN EN / DIN FD-Beton - Industriefußboden innen C30/37 FD XC3, XD1, XA1, XM1, XM2 (7 - WA F4 F4 F4 CEM II A- 42,5R 345-0,49 schnell (4 138,90 CEM II A- 42,5R 350-0,49 schnell (4 138,90 CEM II A- 42,5R 350-0,49 schnell (4 139,20 CEM II A- 32,5R 360-0,48 mittel (4 139,10 CEM II A- 32,5R 355-0,48 mittel (4 139,70 CEM II A- 32,5R 360-0,47 mittel (4 139,70 CEM II A- 32,5R XC4, XD3, X, XF2, XA3 C35/45 (5, XM2, gebr, + 42,5R XM3 (8 - WA CEM II A- 32,5R F4 + 42,5R 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 7) zusätzliche Oberflächenbehandlung erforderlich (z.b. vakuumieren o. flügelglätten) 8) zusätzlich Hartstoffe nach DIN ,45 mittel (4 141, ,45 mittel (4 142,70 FD-Beton - Stahlbeton (mit LP) für Brücken, Fahrbahndecken, Industrieböden CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell XC4, XF4, XD3, XA3 C30/37 FD (5, XM2, - WA (4 147,10 (LP) CEM II A- 42,5R 360-0,45 schnell (4 147,10 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Walzbeton Walzbeton WB35 für Verkehrsflächen - Beton nach Zusammensetzung - Einbau mit Straßenfertiger erreichbare Druckfestigkeit bis 55 WB35 C1 CEM II A- 32,5R , N/mm², je nach Verdichtungsgrad (6 6) nach Rücksprache lieferbar Walzbeton für Innenböden ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften nur für Einbau mit Straßenfertiger Walzbeton Kies Dmax 32 WB 180 C1 32 Kies CEM II A- 32,5R 180-0, (6 118,60 Walzbeton Splitt Dmax 22 WB 200 C1 22 Splitt CEM II A- 32,5R 200-0, (6 112,10 6) nach Rücksprache lieferbar Seite 28 von 76

29 Produktinfo - Schnellbeton Stahlbeton nach DIN EN / DIN mit Hydratationsbeschleuniger zur Beschleunigung der Betonerhärtung und Erhöhung der Frühfestigkeiten Die Verwendung von Master X-Seed von BASF erlaubt, dank des CRYSTAL SPEED HARDENING Konzeptes, eine nachhaltige Herstellung von Beton mit zuvor nie erreichter Beschleunigung des Erhärtungsprozesses in allen Temperaturbereichen. Im Gegensatz zu traditionellen Beschleunigern, beschleunigt Master X-Seed die Betonerhärtung durch die Förderung der natürlichen hydratation ohne negative Einflüsse auf die Endfestigkeit und Dauerhaftigkeit des Betons. Für dieses innovative Konzept wurde Master X-Seed kürzlich mit dem Innovationspreis der Ulmer Betontage ausgezeichnet. Wirkungsmechanismus: Bei der hydratation reagieren die klinkerphasen in Verbindung mit Wasser zu Calciumsilikathydratkristallen (CSH-Kristalle) und zu Calciumhydroxid. Die Keimbildung der CSH-Kristalle findet nach Überwindung von Reaktionsbarrieren an der Oberfläche der körner statt. Die CSH-Kristalle vernadeln die körner untereinander, damit hat das Abbinden des Betons begonnen. Die dabei entstehende Wärme fördert das Wachstum der CSH-Kristalle. Der Beton entwickelt Festigkeit. Bei höheren Temperaturen (Beton und Umgebung) verläuft dieser Abbindevorgang schneller. Bei niedrigen Betontemperaturen ist das CSH-Kristallwachstum sehr langsam und kann unter Umständen bei kompletter Abkühlung (< 5 C Betontemperatur etwa unter Winterbedingungen) nahezu komplett zum Erliegen kommen, bis wieder Wärme zugeführt wird und die Reaktion somit wieder in Gang kommt. Mit Master X-Seed ist es erstmals möglich sehr feine, synthetisch hergestellte CSH- Kristalle dem Frischbeton zuzugeben. Man muss damit die natürliche Bildung der CSH- Phasen nicht mehr abwarten, der Hydratationsprozess bzw. Abbinde Vorgang wird erheblich nach vorne verlegt. Die des Betons kann damit ohne negative Einflüsse auf die Endfestigkeit und Dauerhaftigkeit in bisher nie dagewesener Weise erheblich beschleunigt werden. Master X-Seed ist bei allen Betontemperaturen aktiv, im Winter, im Sommer und bei Wärmezufuhr. Der Nutzen für die Bauwirtschaft: Der entscheidende Vorteil dieses Konzeptes ist die schnelle in den frühen Hydratationsstadien. Fazit: mit dieser Rezeptur ist ein nach 12 Stunden überfahrbarer Straßenbeton herstellbar wenn man von mind. 25N/mm² Druckfestigkeit ausgeht (=Mindestfestigkeit für Verkehrsfreigabe bei Fahrbahndecken nach StB 07) Seite 29 von 76

30 Produktinfo - Schnellbeton Wo kann Master X-Seed 100 verwendet werden: Master X-Seed 100 von BASF ist mit Zulassungs-Nr. Z bauaufsichtlich zugelassen und darf für Beton, Stahlbeton und hochfesten Beton nach DIN EN / DIN sowie für Spritzbeton verwendet werden. X-SEED 100 darf nicht in Spannbeton eingesetzt werden. Für Spannbetonanwendungen steht Master X-SEED 120 zur Verfügung Nutzen in der praktischen Anwendung Schnelle Nutzung von Betonteilen z.b. bei Bodensanierungen, LKW Rampen, Parkplätzen, Reduzierung des Schaldrucks durch frühzeitigeren Erstarrungsbeginn des Betons ggf. höhere Betoniergeschwindigkeiten bei weniger Schalaufwand. Beschleunigung von Betonagen bei ungünstigen und kalten Umgebungsbedingungen - Vermeidung von Oberflächenschäden. Der Erstarrungsbeginn des Betons kann u.u. bei Industriefußböden so weit vorgezogen werden, dass mit dem Glätten schon nach kurzer Wartezeit begonnen werden kann. Master X-Seed verkürzt die Zeit bis zum Glättbeginn z.b. bei niedrigen Luft- und Betontemperaturen, verändert jedoch nicht die Erhärtungskurve. Die bleibt gleich, ist nur zeitlich vorgezogen. Vorbereitende Maßnahmen: Am Tag vor der eigentlichen Betonage wurden drei Probemischungen gemacht, um die Dosierhöhe von Master X-Seed 100 unter möglichst realen Umgebungsbedingungen für den gewünschten Erfolg festzulegen. Der Erstarrungsbeginn des Betons wurde über einen vereinfachten Knetbeuteltest ermittelt. Die in etwa immer gleiche Menge des zu prüfenden Betons wird in einem verschlossenen Plastikbeutel unter realen Umgebungsbedingungen gelagert. Durch Kneten des Beutels in Zeitabständen von ca.15 Min. lässt sich der Erstarrungszustand des Betons beurteilen. Um das gewünschte Ergebnis zu erzielen sind mehrere Faktoren entscheidend: 1. die Umgebungsbedingungen (kalt, warm, Betontemperatur). 2. zu welchem Zeitpunkt soll der Beton eine bestimmte Festigkeit erreichen. 3. Ausgangseigenschaften (Rezeptur) des Betons. Mit Master X-Seed ist ein weiterer entscheidender Fortschritt im Betonbau möglich: - Betoniergeschwindigkeiten lassen sich bei hohen Schalungen erhöhen - Ausschalzeiten lassen sich erheblich verkürzen - Tiefe Temperaturen lassen sich ohne Mehraufwand für Heizung mindestens teilweise kompensieren - Hohe Qualitätsanforderungen lassen sich erfüllen - Stillstandszeiten lassen sich verkürzen Für konkrete Aufgaben erarbeiten wir Ihnen gerne ein Speedbetonkonzept - fragen Sie uns danach. Seite 30 von 76

31 Praktische Anwendung mit LP-Beton Produktinfo Praktische Anwendung BV Hoffläche vor Laderampen mit LP-Beton Praktische Anwendung durch Kocher-Jagst Transportbeton Objekt: Konrad Hornschuch AG, Weißbach, Stellfläche vor LKW-Laderampen ca. 185 m² mit Gefälle einbauen. Bauunternehmung: Einbau durch: Gustav Epple, Stuttgart CBL Chemobau, Leingarten Äußere Gegebenheiten am 12. Dezember 2013: Tageshöchsttemperatur: Tagestiefsttemperatur: Lufttemperatur: Untergrundtemperatur: 5 C (gemessen am Betonwerk in Kupferzell) 3 C (gemessen am Betonwerk in Kupferzell) 3 C auf der in Weißbach 1,5 C auf der in Weißbach Betontemperatur: 17 C auf nach der Pumpe Beginn der Betonage: 8:50 Uhr Betonsorte: (2,0% X-Seed) LP-Beton C30/37,, XC4, XF4, XM2, Dmax 16 mit 360 CEM II A-LL 42,5 R Beginn maschinelles Arbeiten: 13:06 Uhr Ende der Betonage: 11:45 Uhr Besenstrich wird aufgebracht: 14:26 Uhr Seite 31 von 76

32 Produktinfo Praktische Anwendung BV Hoffläche vor Laderampen mit LP-Beton Praktische Anwendung durch Kocher-Jagst Transportbeton Objekt: Konrad Hornschuch AG, Weißbach, Stellfläche vor LKW-Laderampen ca. 185 m² mit Gefälle einbauen. Oberflächenbearbeitung ist fertig: 15:35 Uhr Nachbehandlungsmittel wird aufgesprüht: 15:49 Uhr Zusammenstellung der Prüfergebnisse Ende der Arbeiten: 15:55 Uhr aus unseren praktischen Erfahrungen mit der hier eingesetzten Betonsorte , einem LP-Beton C30/37,, XC4, XD3, XF4, XM2, Dmax 16 mit CEM II A-LL 42,5 R. Master X-Seed 100 Probe ohne Luft 7 C Beton 14 C Probe ,5% Luft 7 C Beton 14 C Probe % Luft 7 C Beton 14 C Probe % Luft 3 C Beton 17 C Ende der Verarbeitbarkeitszeit Druckfestigkeit 20 Stunden Durchfestigkeit 28 Stunden Druckfestigkeit 48 Stunden 8 Stunden 18 N/mm² 22,5 N/mm² 28,5 N/mm² 6 Stunden 25,7 N/mm² 32,2 N/mm² 36,6 N/mm² 3 Stunden 31,3 N/mm² 34,5 N/mm² 38,8 N/mm² Druckfestigkeit 28 Tage 4 Stunden 53 N/mm² Hier erhielte der Beton nach StB 07 bereits die Freigabe zum Befahren. Seite 32 von 76

33 Praktische Anwendung bei geglätteten Bodenplatten Produktinfo Praktische Anwendung bei geglätteten Garagenböden Praktische Anwendung durch Kocher-Jagst Transportbeton Objekt: Bauunternehmung: Einbau durch: Äußere Gegebenheiten am 06.März 2014: Tageshöchsttemperatur: Tagestiefsttemperatur: Lufttemperatur: Untergrundtemperatur: Betontemperatur: Betonsorte: Unterkellerte Garage in Mulfingen, geglätteter Garagenboden Beton wurde auf Plattendecke aufgebracht Schäffner-Zenkert GmbH, Mulfingen Schäffner-Zenkert GmbH, Mulfingen 12 C (gemessen am Betonwerk in Dörzbach) -1 C (gemessen am Betonwerk in Dörzbach) -2 C auf der in Mulfingen (8:10 Uhr) Annahme wie Lufttemperatur, da Untergrund Betonplattendecke. 18 C auf direkt nach der Anlieferung 14 C nach Einbringen und Abziehen (8:50Uhr) (2,5% X-Seed) C25/30,, XC4, XF1, XA1, Dmax 16 mit 345 CEM II A-LL 42,5 R Betonage: 8:30 bis 9:15 Uhr Um 15:00 Uhr rief der Betonglätter an, teilte mit dass die Platte abgedeckt ist und er jetzt die verläßt. Ausglätten der Oberfläche: 12:42 Uhr Unter den gegebenen Umständen ist im Normalfall von oberflächenfertigen Glättearbeiten abzusehen. Ein Glättebeginn ist erst sehr spät möglich. Bei der am herrschenden Witterung, relativ kalt, -1 C bis max. 10 C, mit leichtem Wind und Sonnenschein vertrocknet die Betonoberfläche schneller als sie unter den gegebenen Umständen Festigkeit entwickeln kann. Der kalte Untergrund der Plattendecke zieht die Wärme des hier auf 18 C vorgewärmten Frischbetons sofort ab und die Umgebungstemperaturen leisten keinerlei Beitrag zur erforderlichen Hydratationswärme da Sie im Laufe des Tages auf max. 10 C stiegen. Oberflächenschäden wären hier ohne den Einsatz von BASF Master X-Seed vorprogrammiert. Die Deckenplatte war so rechtzeitig fertig, dass die Hydratation des Betons schon im Gang war bevor der Beton auskühlte, sodass die betoneigene Hydratationswärme den Schutz gegen die Nachkälte bot. Die Druckfestigkeit des Betons war nach 24 Stunden (Außenlagerung) am Bauwerk bei 17N/mm², das sind über 50 % der Sollfestigkeit des Prüfwürfels Seite 33 von 76

34 Produktinfo Praktische Anwendung bei geglätteten Garagenböden Weitere praktische Erfahrungen durch Kocher-Jagst Transportbeton Einsatz vom mit Sorte (2%), C25/30,, XC4, XF1, XA1, Dmax 16 Splitt Garagenbodenplatte, Fa. Schäffner-Zenkert, Mulfingen BV Zaisenhausen Beginn 8:00 Uhr Lufttemperatur um 8:00 Uhr -2 C Tageshöchsttemperatur 8 C Glättebeginn ca. 12:00 Uhr Ende der Glättearbeiten gegen 14:00Uhr (Foto aufgenommen 12:44 Uhr) Einsatz vom Samstag mit Sorte (1%), C30/37,, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, Dmax 16 geb. Kies, CEM II A-LL 42,5 N Garagenbodenplatte, Fa. Schwarz, Stachenhausen BV Ruck, Dörrenzimmern Beginn 8:00 Uhr Lufttemperatur um 8:00 Uhr 6 C Lufttemperatur um 12:00 Uhr 12 C Betontemperatur 15 C Glättebeginn 10:30 Uhr abgeschlossen um 14:30 Uhr Einsatz vom Dienstag mit Sorte (1,0 %), C25/30, F4, XC4, XF1, XA1, Dmax 16 Rheinkies, 330 CEM II A-LL 42,5 N Aufbeton in Zimmerei ca cm, geglättet, zusätzlich 500 g PP-Fasern Beginn 8:30 Uhr Lufttemperatur 8 C (blieb den ganzen Tag über so, da Bauteil in bestehender Halle) Betontemperatur 14 C Glättebeginn 11:45 Uhr abgeschlossen 15:30 Uhr Einsatz vom Dienstag mit Sorte (1,0 % ), C25/30,, XC4, XF1, XA1, Dmax 22 Muka-Splitt, 330 CEM II A-LL 42,5 N Kranfundamente Beginn 13:00 Uhr Lufttemperatur um 13:00 Uhr 20 C Betontemperatur 17 C Die ersten Fundamente waren bereits nach 1 Std. begehbar Weitere große Referenzobjekte: Würth Verwaltungsgebäude, Gaisbach neben der B19 (Winterbaustelle) X-Seed 100 Dosierungen 2015 Geglättete Gleitschicht für Hochregellager EBM Hollenbach (Dez. 2015) mit 1 % X-Seed 8,40 / m³ bei Carmen-Würth-Forum, Gaisbach (2016) (Winterbaustelle + Sichtbeton) Betonen mit 350 / m³. mit 2 % X-Seed 16,80 / m³ bei Betonen mit 350 / m³ Die Abrechnungsgrundlage ist die tatsächlich zugegebene Menge in ,40 / Seite 34 von 76

35 Betone mit Widerstand gegen Sulfatangriff aus Grundwasser und Boden bei XA1, XA2 und XA3 nach DIN EN / DIN /A2 Sulfatangriff aus Grundwasser bis 200mg/l Sulfatangriff aus Boden bis 2000mg/ keine besonderen Anforderungen an den Beton, Expositionsklasse XC2 ausreichend Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600mg/l Sulfatangriff aus Boden bis 3000mg/ alle Sorten mit Expositionsklasse XA1 möglich, SR (HS)- ist nicht erforderlich Sulfatangriff aus Grundwasser > 600 mg/l und < 1500 mg/l ist immer Expositionsklasse XA2 und damit mind. C35/45 C35/45 Betone mit einem anteil von 30% des Gesamtbindemittels sind ohne SR (HS)- möglich (für Standardbeton wirtschaftlich uninteressant) oder Betone C35/45 mind. XA2 mit HS- Normbezeichnung nach DIN EN 197-1/A2 Normalzemente mit hohem Sulfatwiderstand sind zusätzlich durch das Kurzzeichen SR der max. C3A Massenanteil im Klinker mit 0 bis 5 zu kennzeichnen. Hochofenzemente mit hohem Sulfatwiderstand CEM III/B und CEM III/C werden nur mit SR bezeichnet. Beispiel 1: Bezeichnung eines Portlandzements nach DIN EN mit einem Massenanteil an C3A im Klinker 3%, der 32,5 mit normaler Anfangsfestigkeit und hohem Sulfatwiderstand: Portlandzement DIN EN CEM I 32,5 N SR3 (bisherige Bezeichnung CEM I 32,5 N HS) Beispiel 2: Bezeichnung eines Hochofenzementes nach DIN EN mit einem Massenanteil an Hüttensand (S) zwischen 66% und 80% der 32,5 mit niedriger Hydratationswärme und hohem Sulfatwiderstand: Hochofenzement DIN EN CEM III/B 32,5 LH/SR (bisher CEM III B-32,5 LH / HS C35/45 C35/45 XC4, XD2, X, XA2 WA für Gründungsbauteile XC4, XD2, X, XA2 WA für Gründungsbauteile 22 Splitt CEM II A-LL 42,5R ,45 mittel ,90 16 Splitt CEM II A-LL 42,5R ,45 mittel ,80 F4 16 Splitt CEM II A-LL 42,5R ,45 mittel ,80 Sulfatangriff aus Grundwasser > 1500 mg/l Expositionsklasse XA2 > 1500 mg/l bis 3000 mg/l, zwingend SR (HS)- erforderlich Expositionsklasse XA3 > 3000 mg/l, zwingend SR (HS)- erforderlich Sulfatangriff aus Boden > 3000 mg/ Expositionsklasse XA2 > 3000 mg/ bis 12000mg/, zwingend SR (HS)- erforderlich Expositionsklasse XA3 > mg/ bis 24000mg/, zwingend SR (HS)- erforderlich C35/45 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA2, XA3 (5 WA XC4, (XF2), X, (XD3), XA2, XA3 (5 WA 22 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,44 langs (6 138,40 16 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,44 langs (6 139,60 F4 22 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,43 langs (6 139,80 F4 16 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,43 langs (6 141,00 32 Kies CEM I 32,5 N SR3 (HS) 380-0,45 langs (6 142,10 CEM I 32,5 N SR3 (HS) 390-0,45 langs (6 143,10 8 Kies CEM I 32,5 N SR3 (HS) 440-0,45 langs (6 146,90 F4 CEM I 32,5 N SR3 (HS) 390-0,45 langs ,40 C30/37 XC4, XF4, XD3, XA3 (5, XM2, XM3 (8 - WA CEM I 32,5 N SR3 (HS) 360-0,45 langs (6 151,10 XC4, XF4, XD3, XA3 C35/45 (5, XM2, XM3 (8 CEM I 42,5 R SR3 (HS) 360-0,45 schnell WA (6 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 6) nach Rücksprache lieferbar 8) zusätzlich Hartstoffe nach DIN 1100 Seite 35 von 76

36 Sondersorten mit Widerstand gegen Sulfatangriff aus Grundwasser und Boden bei XA1, XA2 und XA3 nach DIN EN / DIN /A2 mörtel (Sand-Mischung - ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme) mörtel, Sandmischung 0-2 C1 2 Sand CEM I 32,5 N SR3 (HS) 600-0, (6 164,10 Gußpfahlbeton Gußpfahlbeton XC4, XF1, XA3 (5 mit hohem Sulfatwiderstand SM 650 F5 8 Kies CEM III B-32,5 LH/SR S (HS) 650-0, (C SM 650 F5 8 Kies CEM I 32,5 N-SR3 (HS) 650-0, (C C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Hinsichtlich Vorkommen und Wirkungsweise von chemisch angreifenden Böden und Grundwasser siehe auch DIN , sowie DIN Fachbericht 100, Tabelle 2. (Seite 23) Seite 36 von 76

37 Beton nach ZTV-Ing Beton nach ZTV-Ing. C25/30 ZTV-Ing XC4, XF1, XA1 - WA F2 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,50 mittel ,90 F2 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,50 mittel ,70 C25/30 ZTV-Ing, LP XC4, XF4, XD3, XA1 - WS (9 32 Kies CEM II A- 32,5R 340-0,50 mittel ,10 F2 32 Kies CEM II A- 32,5R 350-0,50 mittel ,30 CEM II A- 32,5R 350-0,50 mittel ,30 C25/30 ZTV-Ing, LP XC4, XF4, XD3, XM1, XM2 (7 - WS (9 CEM II A- 32,5R 340-0,50 mittel (4 141,00 CEM II A- 32,5R 350-0,50 mittel (4 141,00 C25/30 ZTV-Ing, LP XC4, XD3, XF4, XA1, XM1 - WA CEM II A- 42,5R 350-0,50 schnell ,00 C30/37 ZTV-Ing XC4, XD2, XF2, XA2 - WA C30/37 ZTV-Ing XC4, XD2, XF2, XA2 - WA C35/45 ZTV-Ing XC4, XD2, XF2, XA2 - WA C40/50 ZTV-Ing XC4, XD2, XF2, XA2 - WA 32 Kies CEM II A- 32,5R 360-0,50 mittel ,70 CEM II A- 32,5R 370-0,50 mittel ,60 CEM III A 42,5N 360-0,49 mittel Kies CEM II A- 42,5R 360-0,50 schnell ,60 CEM II A- 42,5R 370-0,50 schnell ,50 32 Kies CEM II A- 42,5R 375-0,50 schnell ,10 CEM II A- 42,5R 390-0,50 schnell ,70 32 Kies CEM II A- 42,5R ,45 schnell ,70 CEM II A- 42,5R ,45 schnell ,70 mit Nachweis E-Modul (Probekörpererstellung, Prüfung und Prüfzeugnis werden separat berechnet) C40/50 ZTV-Ing XC4, XD2, XF2, XA2 - WA CEM II A- 42,5R 395-0,45 schnell (6 144,50 CEM II A- 42,5R 405-0,45 schnell (6 145,10 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 6) nach Rücksprache lieferbar 7) zusätzliche Oberflächenbehandlung erforderlich (z.b. vakuumieren o. flügelglätten) 9) nur mit objektbezogener gutachterlicher Freigabe Wasserkraftwerk Brückenkappen Kochertalbrücke A6 Künzelsau Hofratsmühle Seite 37 von 76

38 Bohrpfahlbeton Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 und DIN SPEC C20/25 XC2 - W0 F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,60 mittel ,00 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,60 mittel ,70 C20/25 XC2 - W0 F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,60 mittel ,50 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,60 mittel ,30 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF F5 8 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel (C 135,50 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF F5 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,56 mittel ,50 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,56 mittel ,70 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F5 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,56 mittel ,40 F5 32 Kies CEM II A- 32,5R ,56 mittel ,70 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF F5 CEM II A- 32,5R ,56 mittel ,80 F5 32 Kies CEM II A- 32,5R ,53 mittel ,30 F5 CEM II A- 32,5R 400-0,53 mittel ,80 C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See C30/37 XC4, XF1, XA1 - WF F4 22 Splitt CEM II A- 42,5R ,52 schnell ,80 F4 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,52 schnell ,40 C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F5 22 Splitt CEM II A- 42,5N ,48 mittel ,10 F5 16 Splitt CEM II A- 42,5N ,48 mittel ,90 C35/45 XC4, XF1, XA1 - WF F5 8 Kies CEM II A- 42,5R ,47 schnell (C 148,40 C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See C30/37 XC4, XF1, XA1 - WF nach ZTV-Ing F4 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,48 mittel ,50 F4 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,48 mittel ,30 F5 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,48 mittel ,30 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,48 mittel ,10 Seite 38 von 76

39 Bohrpfahlbeton Bohrpfahlbeton DIN EN 1536 / DIN SPEC mit Widerstand gegen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 1500 mg/l F5 22 Splitt CEM II A-LL 42,5R ,47 mittel ,60 C35/45 XC4,XD2, X, XA2 WA F5 16 Splitt CEM II A-LL 42,5R ,47 mittel ,90 Gußpfahlbeton / Bohrpfahlbeton DIN EN 1536 / DIN SPEC mit Widerstand gegen Sulfatangrif aus Grundwasser bis 1500 mg/l C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA F5 8 Kies CEM II A LL 42,5N ,47 mittel (C 150,10 C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See C45/55 XC4,XD3, X, XF2, XA2, XA3 WA F5 32 Kies CEM II A-LL 42,5R ,42 mittel ,80 F5 CEM II A-LL 42,5R ,42 mittel ,80 Bohrpfahlbeton DIN EN 1536 / DIN SPEC mit Widerstand gegen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 1500 mg/l nach DAfStB-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton C30/37 XC4, XD2, X, XA2 - WA F5 22 Splitt CEM III A 42,5N ,48 langs (6 F5 16 Splitt CEM III A 42,5N ,48 langs C35/45 XC4, XD2, X, XA2 - WA F5 16 Splitt CEM III A 42,5N ,45 langs (6 6) nach Rücksprache lieferbar Beton für CMC - Pfähle C16/20 XC2 incl. VZ für 2 Stunden C20/25 XC2 incl. VZ für 2 Stunden C25/30 XC4, XF1, XA1 Incl. VZ für 2Stunden 8 Kies CEM II A- 32,5R ,70 mittel (C 129,70 8 Kies CEM II A- 32,5R ,65 mittel (C 133,70 8 Kies CEM II A- 32,5R ,59 mittel (C 138,70 Die DIN 1536 und der DIN Fachbericht B129 geben für Bohrpfahlbeton Mindestbindemittelgehalte vor. Diese Vorgaben werden normalerweise mit einer Kombination aus und erfüllt. Durch den Zuwachs der regenerativen Energien werden klassische Kohlekraftwerke immer häufiger abgeschaltet. Dadurch fällt auch wesentlich weniger an. Dies führte in der Vergangenheit bereits zu erheblichen Lieferengpässen bei. Da die Normvorgaben für Bohrpfahlbetone unabhängig von der Verfügbarkeit von erfüllt werden müssen, wird der Bindemittelgehalt der durch ersetzt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen wir in diesem Fall weitergeben. Seite 39 von 76

40 Produktinfo Stahlbeton, sehr leicht verdichtbar Beton nach DIN EN / DIN Sehr leicht verdichtbarer Beton C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F6+++ CEM II A- 32,5R ,50 mittel ,10 F Kies CEM II A- 32,5R ,50 mittel (C 145,10 C35/45 XC4, XD3, X, XF2, XA2, XA3 - WA F6+++ CEM II A- 42,5N ,45 mittel ,50 F Kies CEM II A- 42,5N ,45 mittel (C 157,40 C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA F6+++ CEM II A- 42,5R ,47 schnell ,70 F Kies CEM II A- 42,5R ,47 schnell (C 158,80 Selbstverdichtender Beton (10 C30/37 XC4, XF1, XA1 - WF SVB CEM II A- 42,5R ,52 mittel (10 151,70 10) nur mit objektbezogener Bauaufsichtlicher Zulassung und entsprechender Überwachung - Kosten nach Aufwand, werden separat in Rechnung gestellt. C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See Einsatzbeispiel: hier Burgruine Forchtenberg Über diese hier bereits zugemauerte Öffnung wurde über einen Schlauch der Beton eingebracht. Seite 40 von 76

41 Beton nach DIN EN / DIN Leicht verdichtbare Betone C20/25 XC2 - W0 F6 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,10 C20/25 XC2 - W0 F6 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,68 mittel ,60 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF C25/30 XC4, XF1, XA1 - WF C30/37 XC4, XF1, XA1 - WF C30/37 XC4, XF1, XA1 - WF C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F6 22 Splitt CEM II A- 32,5R ,54 mittel ,30 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,56 mittel ,00 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,52 mittel ,00 F5 8 Splitt CEM II A- 32,5R ,58 mittel (R 129,70 F5 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,56 schnell ,80 F5 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,52 schnell ,80 F6 CEM II A- 32,5R ,55 mittel ,30 F6 CEM II A- 32,5R ,54 mittel ,40 F5 CEM II A- 32,5R 365-0,49 mittel ,00 F5 8 Kies CEM II A- 32,5R ,58 mittel (C 136,40 F6 8 Kies CEM II A- 32,5R ,55 mittel (C 136,60 F6 8 Kies CEM II A- 32,5R ,54 mittel (C 139,00 F6 CEM II A- 42,5R ,56 schnell ,00 F6 CEM II A- 42,5R ,54 schnell ,10 F6 CEM II A- 32,5R ,50 mittel ,60 F5 CEM II A- 32,5R ,48 mittel ,80 F6 8 Kies CEM II A- 32,5R ,47 mittel (C 140,60 F5 8 Kies CEM II A- 32,5R ,48 mittel (C 138,20 F6 CEM II A- 42,5R ,50 schnell ,40 F5 CEM II A- 42,5R ,48 schnell ,40 F5 8 Kies CEM II A- 42,5R ,48 schnell (C 140,70 F6 8 Kies CEM II A- 42,5R ,49 schnell (C 144,50 F5 16 Splitt CEM II A- 32,5R ,50 mittel ,80 F5 16 Splitt CEM II A- 42,5R ,50 mittel ,80 C35/45 XC4, X, XA2 - WF F6 8 Kies CEM II A- 42,5R ,47 schnell (C 147,50 C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WF F6 8 Kies CEM II A- 42,5R ,45 schnell (C 148,70 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 41 von 76

42 Beton nach DIN EN / DIN Beton für Tunnelschalen C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA 32 Kies CEM II A-S 42,5N ,47 mittel C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA CEM II A-S 42,5N ,47 mittel C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA F5 32 Kies CEM II A-S 42,5N ,47 mittel C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA F5 CEM II A-S 42,5N ,47 mittel C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA 32 Kies CEM II A-LL 42,5R ,47 schnell ,20 C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA CEM II A-LL 42,5R ,47 schnell ,40 C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA F5 32 Kies CEM II A-LL 42,5R ,47 schnell ,70 C35/45 XC4, XD2, XF2, XA2 - WA F5 CEM II A-LL 42,5R ,47 schnell ,80 C35/45 XC4, XF1, XA2 - WA F5 32 Kies CEM II A-S 42,5N ,47 mittel C35/45 XC4, XF1, XA2, - WA F5 32 Kies CEM II A-LL 42,5R ,47 mittel Bahntunnel Niederstetten Straßentunnel Ortsumfahrung Adelsheim Seite 42 von 76

43 Sondermischungen nicht güteüberwacht, ohne Eignungsprüfung Verwendung/ Beschreibung Bezeichnung -Mörtel (Sand-Mischung) ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften -Mörtel Sandmischung 0-2 SM 50 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 50-2, ,70 SM 200 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 200-1, ,10 SM 250 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 250-0, ,90 SM 300 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 300-0, ,30 SM 350 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 350-0, ,20 SM 400 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 400-0, ,60 SM 500 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 500-0, ,10 SM 600 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 600-0, ,20 SM 700 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 700-0, ,80 -Glattstrich ZM 400 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 400-0, ,80 ZM 450 C1 2 Sand CEM II A- 32,5R 450-0, ,30 -Estrich (Sand/Kies-Mischung) ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften SME 250 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 250-0, (C 121,60 SME 300 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 300-0, (C 126,10 SME 350 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 350-0, (C 131,00 SME 400 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 400-0, (C 135,50 Estrich 0-8 Kies SME 450 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 450-0, (C 140,20 SME 500 C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 500-0, (C 144,70 SME 550 F4 8 Kies CEM II A- 32,5R 550-0, (C 148,60 SME 550 F5 8 Kies CEM II A- 32,5R 550-0, (C 150,00 Gußpfahlbeton XC4, XF1, XA1 SM 550 F5 8 Kies CEM II A- 32,5 R 550-0, (C SM 400/150 F5 8 Kies CEM II A- 32,5 R , (C SME 250 S C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 250-0, (R 116,50 SME 300 S C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 300-0, (R 122,00 Estrich 0-8 Splitt SME 350 S C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 350-0, (R 125,90 SME 400 S C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 400-0, (R 130,50 SME 450 S C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 450-0, (R 135,40 SME 500 S C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 500-0, (R 140,10 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See -Estrich mit Eignungsprüfung Estrich 0-8 Kies CT-C25-F4 C0 8 Kies CEM II A- 32,5R 400-0, (6, C 135,70 6) nach Rücksprache lieferbar Seite 43 von 76

44 Sondermischungen nicht güteüberwacht, ohne Eignungsprüfung Verwendung/ Beschreibung Bezeichnung Verlegemörtel ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften Verlegemörtel 300 incl. max. mit 25% Kies / 75% Sand 1% VZ C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 300-0,62 ( (C 127,60 Verlegemörtel 260/75 incl. VZ. f. mit 25% Kies / 75% Sand 6-8 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R ,50 ( (C 127,00 Verlegemörtel 260 incl. VZ. f. mit 25% Kies / 75% Sand 6-8 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 260-0,68 ( (C 122,70 Verlegemörtel 250 incl. VZ. f. mit 25% Kies / 75% Sand 6-8 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 250-0,68 ( (C 121,90 Verlegemörtel 250 incl. VZ. f. mit 70% Kies / 25% Sand 6-8 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 250-0,45 ( (C 125,10 Verlegemörtel 280 incl. VZ. f. mit 30% Kies / 70% Sand 6-8 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 280-0,58 ( (C 129,30 Verlegemörtel 290 incl. VZ. f. mit 21% Kies / 79% Sand 8-10 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 290-0,64 ( (C 129,30 Verlegemörtel 300 incl. VZ. f. mit 20% Kies / 80% Sand 8-10 Std. C1 8 Kies CEM II A- 32,5R 300-0,50 ( (C 129,50 Verlegemörtel 280 incl. VZ. f. mit 30% Muka-Splitt / 70% Sand 8-10 Std. C1 8 Splitt CEM II A- 32,5R 280-0,50 ( (R 125,90 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 11) bei diesen Verzögerungszeiten ist der Beton gegen Wasserverlust durch Verdunstung, Hitze, Wind, Zugluft, etc. unbedingt zu schützen Seite 44 von 76

45 Sondermischungen nicht güteüberwacht, ohne Eignungsprüfung Verwendung/ Beschreibung Bezeichnung Drän-/ Sicker-/ Einkornbeton ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften n angelehnt an DIN EN 206-1/ : 2001 Dränbeton ~ 25 % Porenanteil ~ C8/10 C0 22 Splitt CEM II A- 32,5R 190-0,50 langs. ( ,00 Dränbeton 5-16 ~ 22 % Porenanteil ~ C8/10 C0 16 Splitt CEM II A- 32,5R 200-0,50 langs. ( ,80 Dränbeton 8-22 ~ 18 % Porenanteil ~ C12/15 C0 22 Splitt CEM II A- 32,5R 250-0,40 langs. ( ,30 Dränbeton ~ 23 % Porenanteil (12 ~ C12/15 C0 22 Splitt CEM II A- 32,5R 240-0,38 langs ,80 mit 10 % Sand Dränbeton 8-16 ~ 20 % Porenanteil ~ C12/15 C0 16 Splitt CEM II A- 32,5R 250-0,40 langs. ( ,30 Dränbeton 2-8 ~ 12 % Porenanteil ~ C12/15 C0 8 Splitt CEM II A- 32,5R 270-0,50 langs. ( (R 109,70 Dränbeton 2-8 ~ 20 % Porenanteil ~ C12/15 C0 8 Kies CEM II A- 32,5R 280-0,40 langs. ( (C 120,80 Dränbeton 8-16 ~ 20 % Porenanteil ~ C12/15 C0 CEM II A- 32,5R 250-0,40 langs. ( ,10 Dränbeton 8-32 ~ 22 % Porenanteil ~ C12/15 C0 32 Kies CEM II A- 32,5R 250-0,40 langs. ( ,10 Dränbeton 8-16 ~ 20 % Porenanteil mit 10 % Sand ~ C20/25 C0 CEM II A- 32,5R 250-0,38 langs. ( ,50 Dränbeton 8-22 ~ 25 % Porenanteil ~ C25/30 C0 Dränbeton 8-16 ~ 20 % Porenanteil ~ C25/30 C0 Dränbeton 8-16 ~ 20 % Porenanteil mit 10 % Sand Dränbeton 8-22 ~ 20 % Porenanteil mit 10 % Sand ~ C25/30 C0 ~ C25/30 C0 CEM II A-.. 32,5R 300-0,42 langs. CEM II A- 32,5R 310-0,42 langs. CEM II A- 32,5R 250-0,38 langs. CEM II A-...32,5R 250-0,38 langs. (12 (12 (12 ( (4 122, (4 122, (4 120, (4 120,40 Dränmörtel 2-8 ~ 15 % Porenanteil ~ C20/25 C0 8 Kies CEM II A- 32,5R 280-0,50 langs. ( (C 123,30 Dränmörtel 2-8 ~ 15 % Porenanteil ~ C20/25 C0 8 Splitt CEM II A- 32,5R 280-0,50 langs. ( (R 123,70 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 4) Lieferung nach Rücksprache, entweder Dmax 16 oder Dmax 22 kurzfristig lieferbar 12) der Beton ist gegen Wasserverlust durch Verdunstung, Hitze, Wind, Zugluft, etc. unbedingt zu schützen Seite 45 von 76

46 Sondermischungen nicht güteüberwacht, ohne Eignungsprüfung Verwendung/ Beschreibung Festigkeit Verfüllbaustoffe ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften ~ Füllmasse steif C0 22 Splitt CEM II A- 32,5R 100-1, ,60 N/mm² ~ 5-10 CEM II A- 42,5R + pumpfähige Sauberkeitsschicht 16 Splitt 140-1,50 mittel N/mm² GSM (6 111,90 Verfüll- / Bettungsmörtel 150/800 für Tank- und Kanalverfüllung, Verfüll-/ Bettungsmörtel 150/- für Tank- und Kanalverfüllung, Einbettung von Rohren, Leitungen lösbar F5+ und Kabeln, selbstverdichtend Verfüll-/ Bettungsmörtel 100/- für Tank- und Kanalverfüllung, leicht Einbettung von Rohren, Leitungen lösbar F5+ und Kabeln, selbstverdichtend wiederaushubfähiger Bodenmörtel der Druckfestigkeitsklasse 0,3 geprüft nach Merkblatt für zeitweise fließfähige selbstverdichtende F5+ Verfüllbaustoffe (ZFSV) aus Böden und Baustoffen, Prüfzeugnis-Nr.: v Verfüll-/ Bettungsmörtel 50/650 für Tank- und Kanalverfüllung, Einbettung von Rohren, Leitungen lösbar F5+ und Kabeln, selbstverdichtend Verfüll- / Bettungsmörtel 80/750 für Kanalverbau, Einbetten von Rohren, Leitungen und Kabeln, selbstverdichtend C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 1) nur Werk Kupferzell 6) nach Rücksprache lieferbar lösbar F6+ 2 Sand CEM II A- 32,5R , (6 120,40 2 Brechsand 2 Brechsand 2 Brechsand 2 Brechsand CEM II A- 32,5R + GSM CEM II A- 32,5R + GSM CEM II A- 32,5R + GSM CEM II A- 32,5R , (1 107, , (1 105, , (1 105, , (C 112,30 lösbar F6+ 2 Sand CEM II A- 32,5R , (6 113,40 HGT ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften HGT Splitt 0/22 CEM II A- 32,5R ,30 HGT Kies 0/32 CEM II A- 32,5R ,10 HGT Kies 0/16 CEM II A- 32,5R ,10 Seite 46 von 76

47 Bodenmörtel nach Merkblatt über zeitweise fließfähige selbstverdichtende Verfüllbaustoffe aus Böden und Baustoffen Verwendung/ Beschreibung Festigkeit wiederaushubfähigen Bodenmörtel der Druckfestigkeitsklasse 0,3 geprüft nach Merkblatt für zeitweise fließfähige selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV) aus Böden und Baustoffen, Prüfzeugnis-Nr.: 4418/ F5+ 2 Brechsand CEM II A- 32,5R + GSM 50-7, (13 105,10 geprüft auf Durchlässigkeitsbeiwert Untersuchungsbericht Nr.:28248 v ) lieferbar über Werk Kupferzell und Dörzbach Vorteile von Bodenmörtel schmalerer Graben weniger Aushub weniger Straßenwiederherstellung schnellerer Baufortschritt optimale Zwickelverdichtung sichere Lage der Einbauteile keine Spannungen am Rohr Keine Verbauspur Asphaltoberfläche bleibt intakt keine Sackungen optimal verdichtete Ausbrüche hinter dem Verbau Asphalt- o. Pflasteroberfläche bleibt intakt keine Sackungen Schnelleres und produktiveres Arbeiten kürzere Bauzeiten weniger Belastung für die Anwohner weniger Belastung für den Verkehr Keine Vibrationen beim Einbau Arbeitnehmerschutz weniger Belastung für Anwohner denkmalgeschützte Gebäude werden nicht belastet Material an jeder Stelle des Grabens gleich Qualität durch Fremd- und Eigenüberwachung Bodenmörtel hat ähnliche Eigenschaften wie der Umgebungsboden Straße hebt und senkt sich überall gleich und hält länger Rohre und Kabel liegen spannungsfrei Schwingungen gehen reflexionsfrei durch den Graben Verkehrsbelastungen auf das Rohr werden gedämpft Bodenmörtel besteht aus regionalen Rohstoffen hohe Umweltverträglichkeit natürliche Rohstoffe (zzgl. ) Bodenmörtel ist pumpfähig, sehr fließfähig und bestens zur Verfüllung von stillgelegten Rohren oder Tankanlagen geeignet. Abschreibungszeiten für Rohre und Straßen können verlängert werden. Bodenmörtel kann wie der Ursprungsboden jederzeit mechanisch gelöst werden. Nach einem Tag kann Bodenmörtel begangen werden. Seite 47 von 76

48 Sondermischungen nicht güteüberwacht, ohne Eignungsprüfung Verwendung/ Beschreibung Festigkeit Spritzbeton ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften Ziel: Spritzbeton, Auslieferung erfolgt ohne Zugabewasser Ziel: ~C25/30 8 Kies CEM II A- 32,5R ,52 mittel (C 132,50 ~C30/37 8 Kies CEM II A- 42,5R ,49 schnell (C 140,00 ~C30/37 8 Kies CEM II A- 32,5R 420-0,49 mittel (C 140,20 Naßspritzbeton Zugabe des Beschleunigers muss bauseits erbracht werden - Eignungsprüfung für Beton ohne Beschleuniger vorhanden C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 8 Kies CEM II A- 32,5R 400-0,57 mittel (C 134,70 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R 400-0,57 mittel (C 136,90 C25/30 XC4,XF1, XA1 - WA F5 8 Splitt CEM II A- 42,5R ,55 mittel (R 129,50 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F5 8 Splitt CEM II A- 42,5R 400-0,50 schnell (R 133,70 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,55 mittel (C 134,60 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R 400-0,50 schnell (C 138,40 C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,50 schnell (C 139,90 C30/37 XC4, XF1, XA1 - WA F5 8 Splitt CEM II A- 42,5R 420-0,48 schnell (R 140,80 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R 450-0,47 schnell (C 144,80 C35/45 XC4, (XF2), X, (XD3), XA3 (5 - WA F4 8 Kies CEM II A- 42,5R ,47 mittel (C 146,20 R) nur Werk Rot am See, nicht in Crailsheim u. Schrozberg C) nur Werke Crailsheim u. Schrozberg, nicht in Rot am See 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 48 von 76

49 Mehr- und Sonderleistungen für Transportbeton und Gesteinszuschläge Zusatzmittel Fließmittel ,00 / Verzögerer (für erdfeuchte und steife Betone wird bei Zugabe von Verzögerer keine Gewährleistung übernommen) ,50 / Luftporenbildner ,00 / Estrichhilfe ,00 / Mehrzement CEM II A-LL 32,5 R ,10 / 10 CEM II A-LL 42,5 N ,12 / 10 CEM II A-LL 42,5 R ,15 / 10 CEM I 32,5 N-HS ,35 / 10 zugaben verändern die Betonrezeptur und damit Parameter wie -Wert,, Festigkeit, etc. Eine Eignungsprüfung für den geänderten Beton liegt dann nicht mehr vor. Deshalb entfällt bei zugaben unsere Gewährleistung. Stahlfasern Stahlfasern blank WLS 50/1.05 H auf Stahlfasern blank WLS 60/1.05 H auf Stahlfasern blank WLG 60/0.90 H auf Stahlfasern blank WLG 60/0.75 H auf Stahlfasern verzinkt WLS 50/1.05 H auf Stahlfasern verzinkt WLG 60/ auf Stahlfasern verzinkt WLG 60/0.75 H auf Beimischen Bauseits gestellte Betonzusatzmittel / Fasern können nach Abstimmung mit der Werksleitung auf der zugemischt werden. Hierdurch entfällt jedoch grundsätzlich die Gewährleistung für unseren Beton. Personal muss zur Verfügung gestellt werden. Beimischen kundeneigene Zusatzmittel ,00 / m³ Beimischen kundeneigene Fasern ,00 / m³ Sonstiges Rückbeton Für bestellten und nicht abgenommenen Beton berechnen wir zu den vereinbarten Beton- und Frachtpreisen einen Entsorgungszuschlag Lieferscheinausdruck Mit Soll-Ist-Vergleich je Charge Zuschläge Überstundenzuschlag Von 17:00-20:00 Uhr (maßgebend ist die Zeit des Entladebeginns) Mindestens jedoch 20,00 / Anlieferung Samstagszuschlag Von 7:30-11:00 Uhr (ab Uhr nach Vereinbarung), mindestens jedoch 20,00 / Anlieferung Nachtzuschlag / Mannstunde Von 20:00-7:00 Uhr Winterzuschlag vom 01.Dezember bis Ende Februar Wochenend- und Feiertagzuschlag ,00 / m³ bei nicht im Werk recyclebaren Mengen nach Aufwand ,50 / m³ ,00 / m³ ,00 / m³ ,00 / angefallene Mannstunde ,50 / m³ nach Vereinbarung Fracht-/Fahrzeugkosten Zone preisinklusiv Zone ,00 / m³ Zone ,00 / m³ Zone ,00 / m³ Minderfracht Zone I Frachtkosten werden für mindestens 5 m³ berechnet, andere Frachtzonen mit entsprechendem Zonenaufschlag ,30 / m³ Mautkosten (sofern erforderlich) nach Aufwand Abholvergütung Bei Selbstabholung ab Werk ab 1 m³ Abnahmemenge ,00 / m³ Stundensatz 8 m³ Fahrmischer ,00 / m³ Stundensatz 6 m³ Fahrmischer ,00 / m³ überhöhte Entladezeit Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der sofort und zügig zu entladen. Für die Entladung stehen max. 8 min/m³ zur Verfügung. Darüber hinaus berechnen wir als überhöhte Entladezeit. Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN angegebene Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht ,15 / min Gleitklausel: Sollten sich die - bzw. Zusatzstoffpreise während eines laufenden Auftrags erhöhen, werden die Mehrkosten weiterberechnet. Kostensteigerungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierung (z.b. LKW-Maut, Chromatreduzierung, etc.) werden ab dem Datum ihrer Einführung weiterberechnet. Temperaturgrenzen: Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV-Ing mindestens erforderlichen bzw. höchstzulässigen Betontemperatur gehen zu Lasten des Auftraggebers. : Durch den Zuwachs der regenerativen Energien haben klassische Kohlekraftwerke immer häufiger Stillstandszeiten. Dadurch fällt auch wesentlich weniger an. Dies führte in der Vergangenheit bereits zu erheblichen Lieferengpässen bei. Diese konnten wir bisher immer kompensieren. Sollte uns dies einmal nicht gelingen, sind wir gezwungen, um normkonforme Betone liefern zu können, durch Rezepturen mit teilweise erheblich höheren gehalten einzusetzen, insbesondere betrifft dies Bohrpfahlbetone, Sichtbetone, leicht verdichtbare Betone sowie Kanal- und Leitungsdämmer. Dies führt unweigerlich zu erheblich höheren Stoffkosten die wir leider nicht komplett egalisieren können. Im konkreten Fall, insbesondere bei vorgenannten Betonen ist im Voraus die Verfügbarkeit von zu klären. Alle Preise sind Nettopreise, vorbehaltlich einer Weiterberechnung von Energie- oder Materialpreiserhöhungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seite 49 von 76

50 Werkfrischmörtel Mörtelgruppe DIN 1053 Druckfestigkeitsklasse DIN EN / m³ ab Werk Kupferzell Normalmauermörtel Gruppe IIa M5 bis 36 Stunden verarbeitbar 90-1 (1 123,60 ab Werk Gruppe III M10 bis 36 Stunden verarbeitbar 91-1 (1 129,60 ab Werk Gruppe III M10 bis 36 Stunden verarbeitbar, mit 330 f. Natursteinversatz 94-1 (1 137,60 ab Werk 1) nur Werk Kupferzell Frachtkosten / nanfahrt in der Sammeltour ,00 pauschal innerhalb des Liefergebiets des Werks Kupferzell Einzelanfahrt der bzw. Lieferungen außerhalb des Liefergebietes ,00 / Std. Kübelmiete Kübelhin- und Rücktransport ist Aufgabe des Kunden. Entsteht für ,00 / Kalendertag uns kein zusätzlicher Aufwand, kann der Transport auch durch unsere Fahrmischer erfolgen. Die Mietzeit endet mit Ablieferung im Werk. Die gemieteten Kübel sind pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu reinigen und nach der Nutzung zurückzugeben. Benutzung der Kübel für andere Zwecke ist nicht gestattet. Beschädigte oder fehlende Kübel ,00 / Kübel Verkauf neuer Kübel auf Winterzuschlag Mörtel zwischen 01. Dezember und Ende Februar ,50 / m³ Mörtelbestellung und Abgabezeiten: Lieferwerk: Kupferzell Telefon: Mörtelbestellungen (auch für Abholungen ab 7:30 Uhr) müssen bis 15:30 Uhr der Vortages vorliegen. Rechtzeitig eingegangenen Bestellungen werden in einer Sammeltour, möglichst bis 9:00 Uhr ausgefahren. Später eingegangene Bestellungen versuchen wir in die Tour einzufügen. Eine Termingerechte Belieferung und Auslieferung innerhalb der Sammeltour können wir hierbei nicht zusagen. Abgabezeiten: vom 01. März bis 30.November bei Abholung ab 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr (bitte vorbestellen) vom 01. Dezember bis Ende Februar bei Abholung ab 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr (bitte vorbestellen) Mörtelbestellungen für Samstag werden bereits am Freitag gemischt und ausgefahren. Sie müssen bis spätestens Freitag 11:00 Uhr vorliegen. Seite 50 von 76

51 Calciumsulfatfließestrich (Anhydritfließestrich) Verwendung/ Beschreibung alte Bezeichnung Bindemmittel Dicke inmm (d Nutzlast 2 kn/m² Dicke inmm (d Nutzlast 3 kn/m² (a Dicke inmm (d Nutzlast 4 kn/m² (b Dicke inmm (d Nutzlast 5 kn/m² (c bei schwimmender Ausführung Calciumsulfatfließestrich CA C20 F4 AE 20 8 Kies CAB 30 (Lanxess) 35 mm (e 50 mm 60 mm 65 mm 99-1 (1 193,30 Calciumsulfatfließestrich CA C30 F5 AE 30 8 Kies CAB 30 (Lanxess) 30 mm (e 45 mm 50 mm 55 mm 98-1 (1 195,30 Calciumsulfatfließestrich CA C35 F6 8 Kies CAB 30 (Lanxess) 30 mm (e 45 mm 50 mm 55 mm 96-1 (1 198,30 Calciumsulfatfließestrich CA C45 F7 8 Kies CAB 30 (Lanxess) 30 mm (e 40 mm 45 mm 50 mm 97-1 (1 230,30 1) nur Werk Kupferzell a) Einzellast 2,0 kn/m² b) Einzellast 3,0 kn/m² c) Einzellast 4,0 kn/m² d) bei Dämmschichten 40 mm kann die Estrichdicke um 5 mm reduziert werden, die Estrickdicke darf jedoch 30 mm nicht unterschreiten. e) unter Stein- und keramischen Belägen muss die Estrichdicke bei Calciumsulfatestrichen mind. 40 mm, bei anderen Estrichen mind. 45 mm dick sein. fließfähig Calciumsulfatfließestrich muss generell mit der Pumpe eingebracht werden. Es können kundeneigene Estrichpumpen oder entsprechende Putzmaschinen verwendet werden. Calciumsulfatfließestriche sind nicht geeignet für dauernd feuchte Umgebung (z. B. Fahrzeuggaragen, öffentliche Bäder, Küchen und Sanitäranlagen). Eine Nutzung für häusliche Bäder und Küchen ist mit entsprechenden Maßnahmen möglich. Die Mindestraumtemperatur bei der Verarbeitung muss 5 C sein. Im Übrigen gelten die Regelungen der DIN Mehr- und Sonderleistungen für Calciumsulfatfließestrich Fracht-/Fahrzeugkosten überhöhte Entladezeit Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der sofort und zügig zu entladen. Für die Entladung stehen max. 10 min/m³ zur Verfügung. Darüber hinaus berechnen wir als überhöhte Entladezeit: ,15 / min Minderfracht für Fehlmengen bis 5 m³ in Zone I ,30 / m³ Winterzuschlag AFE ,50 / m³ Pumpendienstleistung für Calciumsulfatfließestrich Pumi (Fahrmischerpumpe) Reichweite: 17 mtr. Reichhöhe 21 mtr. Mindestförderleistung 6 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Schlauchleitung bis 25 mtr. im Preis enthalten 225,00 Pumpmenge bis 6 m³ Mindestrechnungsbetrag Pumpenmengen pro m³ ,00 / m³ Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall ,00 / Std. Alle weiteren Mehr- und Sonderleistungen analog Transportbeton und Pumpendienstleistungen. Seite 51 von 76

52 Lieferungen von Gesteinskörnung im Fahrmischer Artikel Körnung 1 m³ entspricht Sand Grubensand (6031) 0/2 1,76 to ,20 Brechsand (6041) 0/2 1,75 to ,00 Leca-Sand (6055) 0/4 0,36 to (1 105,90 Mortalith Leichtzuschlag (Lieferung vorbehaltlich Verfügbarkeit) 0/8 ca. 1,05 to (1 84,30 Gebrochener Kies gebrochener Kies 8/16 1,65 to ,40 Rundkies Donaukies (6032) 2/8 1,76 to ,70 Donaukies (6038) 2/16 1,75 to ,50 Donaukies (6039) 2/22(32) 1,61 to ,00 Donaukies (6033) 8/16 1,74 to ,40 Donaukies (6040) 8/22(32) 1,60 to ,80 Donaukies (6034) 16/22(32) 1,59 to ,70 Muschelkalksplitt Muschelkalksplitt (6042) 2/8 1,78 to ,60 Muschelkalksplitt (6049) (2) 5/16 1,79 to ,70 Muschelkalksplitt (6050) (2) 5/22 1,64 to ,90 Muschelkalksplitt (6043) 8/16 1,79 to ,70 Muschelkalksplitt (6051) 8/22 1,64 to ,90 Muschelkalksplitt (6044) 16/22 1,76 to ,30 Betonkies Sand und Kies vorgemischt zur Betonherstellung Betonkies (6035) 0/8 1,90 to ,40 Betonkies (6036) 0/16 1,90 to ,10 Betonkies (6037) 0/22(32) 1,75 to ,90 Betonkies (7000) für Zugabe Rheo- Rapid 420 mit Wasser für 0,44 Betonkies (7000) für Zugabe Rheo- Rapid 400 mit Wasser für 0,45 Betonkies (7001) für Zugabe Rheo- Rapid 340 mit Wasser für 0,52 Betonkies (7001) für Zugabe Rheo- Rapid 400 mit Wasser für 0,44 0/8 1,705 to /8 1,760 to /16 geb 1,859 to /16 geb 1,808 to Betonkies für Dränbeton mit 10 % Sand f. Zugabe 300 Kundeneigener 0/16 geb 1,598 to Betonsplitt Sand und Splitt vorgemischt zur Betonherstellung Betonsplitt (6045) 0/8 1,78 to ,90 auch z. Pflastern u. Plattenverlegen Betonsplitt (6046) 0/16 1,78 to ,10 Betonsplitt (6047) 0/22 1,70 to ,00 Winterzuschlag für Gesteinszuschläge 1) nur Werk Kupferzell ,50 Frachtzone I im Preis enthalten. Minderfracht bis 5m³ 16,30 / m³ (alle übrigen Mehr- und Sonderleistungen wie beim Beton) Sämtlichen Angeboten und Aufträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Seite 52 von 76

53 Pumpendienstleistungen Pumpmengen Artikel-Nr. Preis in zzgl. ges. Mwst. Pumi (Fahrmischerpumpe) Reichweite max. 17 mtr. Reichhöhe max. 21 mtr. Mindestförderleistung 15 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Pumpfähige Betone mind. C16/20,, maximale Korngröße Dmax 16 Pumpmenge bis 6 m³ ,00 Mindestrechnungsbetrag Pumpmenge bis 12 m³ ,00 pauschal Pumpmenge > 12 m³ wie 24 mtr.-pumpe Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall ,00 / Std. 24 mtr. Pumpe Hallenpumpe Schlauchpumpe Pumpmenge bis 12 m³ Pumpmenge bis 20 m³ ,20 / m³ Pumpmenge bis 30 m³ ,80 / m³ Pumpmenge bis 50 m³ ,50 / m³ Pumpmenge bis 70 m³ ,90 / m³ Pumpmenge bis 100 m³ ,80 / m³ Pumpmenge bis 150m³ ,50 / m³ Pumpmenge > 150 m³ ,00 / m³ Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall als Schlauchpumpe mit Schlauch-Ø 65 mm, Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall, Reichweite max. 20 mtr. Reichhöhe max. 24 mtr. Mindestförderleistung 15 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Pumpfähige Betone mind. C16/20, 236,00 Mindestrechnungsbetrag ,00 / Std ,00 / Std. incl. 24 mtr. Schlauchleitung 31 mtr. Pumpe mit Z-Faltung teleskopierbarer A-Ausleger Pumpmenge bis 12 m³ Pumpmenge bis 20 m³ ,40 / m³ Pumpmenge bis 30 m³ ,70 / m³ Pumpmenge bis 50 m³ ,10 / m³ Pumpmenge bis 70 m³ ,30 / m³ Pumpmenge bis 100 m³ ,30 / m³ Pumpmenge bis 150m³ ,70 / m³ Pumpmenge > 150 m³ ,20 / m³ Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall Reichweite max. 26,50 mtr. Reichhöhe max. 30,50 mtr. Mindestförderleistung 15 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Pumpfähige Betone mind. C16/20,, evtl. 12/15 nach Rückfrage 248,00 Mindestrechnungsbetrag ,00 / Std. Seite 53 von 76

54 Pumpenmengen Artikel-Nr. Preis in zzgl. ges. Mwst. 36 mtr. Pumpe mit Z-Faltung Reichweite max. 32 mtr. Reichhöhe max. 36 mtr. Mindestförderleistung 15 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Pumpfähige Betone mind. C16/20,, evtl. 12/15 nach Rückfrage Pumpmenge bis 12 m³ ,00 Mindestrechnungsbetrag Pumpmenge bis 20 m³ ,70 / m³ Pumpmenge bis 30 m³ ,50 / m³ Pumpmenge bis 50 m³ ,60 / m³ Pumpmenge bis 70 m³ ,50 / m³ Pumpmenge bis 100 m³ ,20 / m³ Pumpmenge bis 150m³ ,80 / m³ Pumpmenge > 150 m³ ,40 / m³ Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall ,00 / Std. 43 mtr. Pumpe mit Roll-Z-Faltung Reichweite max. 38,1 mtr. Reichhöhe max. 42,3 mtr. Mindestförderleistung 20 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Pumpfähige Betone mind. C16/20,, evtl. 12/15 nach Rückfrage Pumpmenge bis 12 m³ ,00 Mindestrechnungsbetrag Pumpmenge bis 20 m³ ,90 / m³ Pumpmenge bis 30 m³ ,10 / m³ Pumpmenge bis 50 m³ ,80 / m³ Pumpmenge bis 70 m³ ,40 / m³ Pumpmenge bis 100 m³ ,30 / m³ Pumpmenge bis 150m³ ,40 / m³ Pumpmenge > 150 m³ ,90 / m³ Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall ,00 / Std. 47,5 mtr. Pumpe mit Roll-Faltung Reichweite max. 43 mtr. Reichhöhe max. 47,5 mtr. Mindestförderleistung 25 m³/std. (ohne Auf- und Abbauzeiten) Pumpfähige Betone mind. C16/20,, evtl. 12/15 nach Rückfrage Pumpmenge bis 12 m³ ,00 Mindestrechnungsbetrag Pumpmenge bis 20 m³ ,50 / m³ Pumpmenge bis 30 m³ ,90 / m³ Pumpmenge bis 50 m³ ,20 / m³ Pumpmenge bis 70 m³ ,00 / m³ Pumpmenge bis 100 m³ ,10 / m³ Pumpmenge bis 150m³ ,40 / m³ Pumpmenge > 150 m³ ,70 / m³ Stundensatz ab Werk / bis Werk Niedernhall ,00 / Std. Seite 54 von 76

55 Mehr- und Zusatzleistungen für alle Pumpendienstleistungen zusätzliche Rohr-/Schlauchleitung ,15 / lfm. zusätzlicher Rohrbogen ,15 / Stk bis 40 mtr. 45,00 pauschal Standortwechsel auf der (entfällt beim Stundensatz) ab 42 mtr. 60,00 pauschal ab 47,5 mtr. 90,00 pauschal keine Reinigungsmöglichkeit auf der ,00 pauschal kurzfristige Absage bei begonnener Anfahrt ,00 pauschal Samstagszuschlag (7:00 12:00 Uhr) ,00 pauschal Überstundenzuschlag Mo Fr. zwischen 17:00 20: ,00 / Std. Uhr Nacht- und Wochenendeinsätze nach Vereinbarung separate Anlieferung der ,00 / Std. Rohrleitung beim Auf-, Abbau und Reinigung der Rohr- od. Schlauchleitung sind bauseits 2 Hilfskräfte zur Unterstützung einzusetzen An- und Abfahrt für Einsätze außerhalb unseres Liefergebietes ,00 / lfm bei Fehlen der Hilfskräfte nach Vereinbarung Seite 55 von 76

56 Förderband Artikel-Nr. Preis in zzgl. ges. Mwst. Förderband für nahezu alle rieselfähigen Schüttgüter Stundensatz ab Werk / bis Werk Dörzbach Reichweite: 16,35 mtr. Reichhöhe ca. 7,5 mtr. Reichtiefe ca. 6,00 mtr. Schwenkbereich 260 Ladekapazität des Fahrzeuges 14 to Schüttgut od. 6,0 m³ Transportbeton Beton wird ausschließlich bis C1 per Band gefördert ,00 / Std. Seite 56 von 76

57 Leichtbeton Von Leichtbeton spricht man bei Betonen mit einem Raumgewicht zwischen 800 und 2000 /m³ (definiert in DIN 1045). Zum Vergleich: "normaler" Beton hat ein Raumgewicht von 2000 bis 2600 /m³. Technisch liegt die untere Grenze für Leichtbetone derzeit bei etwa 350 /m³ (hier ist die Druckfestigkeit extrem gering). Erreicht werden solche Werte durch die Beimischung von Gesteinskörnungen mit hoher Porosität, d.h. die verwendeten Zuschläge weisen in jedem Korn einen hohen Anteil feinster Luftporen auf (bis zu 85 Vol.-%). Unterschieden wird in gefügedichten Leichtbeton und haufwerksporigen Leichtbeton Gefügedichter Leichtbeton mit Kornporosität: Beim gefügedichten Leichtbeton sind die Hohlräume zwischen den skörnern mit leim gefüllt, je nach wird eine Rohdichte zwischen 600 und 2000 /m³ erreicht. Die Festigkeit kann je nach Rohdichte, auswahl und leim- bzw. steinqualität die von normalem Beton nach DIN 1045 nahezu erreichen. Gefügedichter Leichtbeton findet bei vielerlei Bauteilen Verwendung. Die DIN teilt den gefügedichten Leichtbeton in Rohdichteklasse von 1,0 bis 2,0 ein. Grundsätze bei Leichtbeton: Prinzipiell gilt: je geringer das Raumgewicht, desto niedriger sind die erreichbaren Druckfestigkeiten, z.b. ist ein Leichtbeton der Rohdichteklasse 1,2 ist in der LC25/28 nicht herstellbar. Durch die Kornporosität sind Leichtbetone i.d.r. mit normalen Betonpumpen nicht förderbar. Die Oberfläche eines Betons wird durch die steinmatrix bestimmt. Sichtbeton kann auch mit gefügedichtem Leichtbeton hergestellt werden. Je geringer die Rohdichte wird, desto vorsichtiger muss man mit dem Rüttler umgehen, damit die leichte Gesteinskörnung nicht aufschwimmt. Die porösen Gesteinskörner puffern die Rüttelenergie, deshalb kann die Betonoberfläche nicht ganz so geschlossen aussehen, wie bei einem Normalbeton. Bei bearbeiteten Oberflächen wird der Leichtzuschlag sichtbar. Im Außenbereich sind dann Überlegungen zur Frostbeständigkeit anzustellen. Leichtbeton Rohdichteklasse 2,0 LC25/28 XC4, XF1 16 CEM II A-LL 42,5R 385-0,58 schnell Leichtbeton Rohdichteklasse 1,8 LC25/28 XC4, XF1 16 CEM II A-LL 42,5R 400-0,58 schnell Leichtbeton Rohdichteklasse 1,6 LC16/20 XC1, XC2 10 CEM II A-LL 32,5R 320-0,60 mittel LC25/28 XC4, XF1 10 CEM II A-LL 32,5R 350-0,50 mittel LC30/33 XC4, XF1 10 CEM II A-LL 42,5R 350-0,50 schnell LC30/33 XC4, XF1 F4 10 CEM II A-LL 42,5R ,50 schnell Leichtbeton Rohdichteklasse 1,4 LC20/22 XC3 10 CEM II A-LL 42,5R 400-0,56 schnell Seite 57 von 76

58 Haufwerksporiger Leichtbeton Haufwerksporiger Leichtbeton, Zielfestigkeit ca. 5 N/mm², nicht pumpfähig, Beton nach Zusammensetzung, ohne Gewährleistung von Eigenschaften C1 16 CEM II A-LL 42,5 R 200-0,80 mittel Bei diesem Leichtbeton wird der so ausgewählt, dass möglichst viel Hohlraum zwischen den Körnern entsteht. Die skörner werden nur umhüllt und punktweise verkittet, das Ergebnis nennt man "Beton mit Haufwerkporosität" oder Einkornbeton. Hauwerksporiger Leichtbeton findet hauptsächlich Verwendung in Mauersteinen. Porenleichtbeton / Schaumbeton ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme für Eigenschaften Porenleichtbeton pumpfähig ~ 4-5 F5 2 Sand CEM II A- 32,5R 350-0,45 langs Rohdichte ~ 1,2 N/mm² (1 146,70 Schaumbeton pumpfähig Rohdichte ~ 0,45 0,6 ~ 1,5 N/mm² F6 - CEM II A- 42,5R 450-0,55 schnell (1 145,00 Porenleichtbeton nicht Rohdichte ~ 0,8 pumpfähig 1) nur Werk Kupferzell 6) nach Rücksprache lieferbar ~ 3-4 N/mm² F4 4 Leca CEM II A- 42,5R 350-0,60 langs (1, 6 Seite 58 von 76

59 Hochfester Beton Das Normenwerk bestehend aus DIN EN in Verbindung mit DIN erweitert die Einsatzmöglichkeiten für Hochleistungsbetone gegenüber dem früher geltenden Normenwerk deutlich. Betone bis zur Druckfestigkeitsklasse C80/95 sind Normbetone. Es sind nur noch für Betone der Druckfestigkeitsklassen C90/105 und C100/115 sowie für hochfeste Leichtbetone der Druckfestigkeitsklassen LC70/77 und LC80/88 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Einsparung an Druckbewehrung durch hochfesten Beton C70/85 Eigenschaften sind hohe Dauerhaftigkeit hohe Dichtigkeit hohe Dauerhaftigkeit hoher Verschleißwiderstand hoher Widerstand gegen chemische Angriffe hoher Frost-Tausalz-Widerstand (> 80 N/mm ) Bauteile mit geringen Abmessungen möglich Reduzierung der Bewehrung möglich Hochfeste Betone bieten sich insbesondere für folgende Einsatzbereich an: Einsparung an Stützenquerschnitt und Druckbewehrung bei hochfestem Beton - druckbeanspruchte Bauteile wie z. B. hoch beanspruchte Stützen und Wände - biegebeanspruchte Bauteile, evtl. vorgespannt, mit großer Spannweite und Steifigkeit, z. B. Brückenträger, Balken, Bauteile mit hoher mechanischer und Umweltbelastung, z. B. Tunnel, Straßen, Wasser- und Abwasserbauteile, Recyclingflächen, etc. - Bauteile zum Schutz vor umweltgefährdenden Stoffen wie z.b. Auffangwannen, Chemikalienlager - chemisch hoch beanspruchte Bauteile wie z.b. beim Angriff von Gär- und Futtersäuren, Abwässern - Verbundkonstruktionen wie z.b. stahlummantelte Stützen, Verbunddecken und -trägern - Spezialkonstruktionen wie z. B. Vorpressrohre, Tresore, Schraubpfähle Hochfeste Betone zeichnen sich im Vergleich zu normalfesten Betonen vor allem durch ihre hohe Festigkeit und Dichtigkeit aus. Diese Eigenschaften können durch die im Vergleich zu Normalbeton hohe Rissgefahr, welche hauptsächlich aus den niedrigen w/z-werten resultiert, beeinträchtigt werden. Verantwortlich hierfür ist die aufgrund der niedrigen w/z-werte (< 0,40) stattfindende Selbstaustrocknung, welche zu Unterdrücken und Kapillarzugspannungen im Betonporensystem und damit zu einer makroskopischen Volumenminderung, dem sog. autogenen Schwinden führt. Werden solche Verformungen behindert, entstehen Spannungen, die beim Überschreiten der aufnehmbaren Zugfestigkeit zu Rissen führen. Seite 59 von 76

60 Lieferprogramm hochfester Beton Zusatzstoff C55/67 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) CEM II A-LL 42,5 R ,36 schnell ,90 C55/67 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 CEM II A-LL 42,5 R ,36 schnell ,90 C55/67 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 8 Kies CEM II A-LL 42,5 R ,36 schnell ,00 C60/75 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) CEM II A-LL 42,5 R ,32 schnell ,70 C60/75 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 CEM II A-LL 42,5 R ,32 schnell ,70 C60/75 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 8 Kies CEM II A-LL 42,5 R ,32 schnell ,00 C70/85 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) C70/85 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 CEM II A-LL 42,5 R 450 CEM II A-LL 42,5 R 450 C70/85 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 8 Kies CEM II A-LL 42,5 R 480 C80/95 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) C80/95 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 CEM II A-LL 42,5 R 450 CEM II A-LL 42,5 R 450 C80/95 XC4, XD3, X, XF2, XA2 (XA3) F4 8 Kies CEM II A-LL 42,5 R 480 6) nach Rücksprache lieferbar Vorbereitung zum Betonieren: Der Betoniertermin ist dem Transportbetonwerk mindestens zwei Tage im Voraus mitzuteilen MS MS MS MS MS MS 0,32 schnell (6 202,70 0,32 schnell (6 204,70 0,32 schnell (6 216,00 0,32 schnell (6 217,10 0,32 schnell (6 219,70 0,32 schnell (6 241,00 Niedrige Frischbeton- und Umgebungstemperaturen sind zur Vermeidung von hohen Temperaturspannungen (Risse) wünschenswert. In den Sommermonaten den Betoniertermin nicht in die Mittagshitze legen. Verarbeitung von hochfesten Betonen: Hochfeste Beton besitzen auf Grund der niedrigen w/z-werte gegenüber Normalbeton für das npersonal ungewohnte Verarbeitungseigenschaften. Der Frischbeton ist klebriger, es ist mit schnellerem Ansteifen zu rechnen. Den niedrigen w/z-werten und den hohen Bindemittelgehalten ist mit erhöhter Verdichtungsenergie zum Entlüften den Betons entgegen zu wirken. Die Eintauchabstände mit Innenrüttlern sollten auf das ca. 5-fache der Flaschendurchmesser begrenzt werden. Hochfeste Betone können sowohl mit dem Betonkübel als auch mit Betonpumpen eingebracht werden. Oberflächenbearbeitungen (Gefälle, Glätten, Profilierungen, ) sollten vorab mit einem Verarbeitungsversuch abgestimmt werden. Nachbehandlung von hochfesten Betonen: Die Anwendung der Mindestnachbehandlungszeiten nach DIN :2001 würde bedeuten, dass in vielen Fällen bereits nach einem Tag die Nachbehandlung beendet ist. Mit dieser kurzen Nachbehandlungszeit wird die volle Leistungsfähigkeit hochfester Betone in den oberflächennahen Zonen nicht erreicht. Solange das Gefüge des hochfesten Betons noch nicht dicht ist, können aufgrund mangelnder Nachbehandlung sehr leicht Oberflächenrisse auftreten. Zu empfehlen ist eine Nachbehandlungsdauer von mindestens zwei Tagen bei Innenbauteilen und drei Tagen bei Außenbauteilen. Günstig wirkt sich eine Wasser zuführende Nachbehandlung (z. B. Sprühnebel oder Wasser haltende Massen) aus. Dadurch kann in der Randzone, das für die Hydratation fehlende Wasser nachgesaugt werden. Außerdem wird die Oberfläche gekühlt. Die Nachbehandlung muss sofort nach Verdichtungsende beginnen. Eine wärmedämmende Abdeckung ist erst nach 8 bis 12 Stunden nötig und nur wenn eine rasche Abkühlung der Umgebungstemperatur zu befürchten ist. Hochfester Beton ist in die Überwachungsklasse 3 eingeteilt. Seite 60 von 76

61 Bestellhinweise Abgabezeiten: Montag bis Freitag: 7:30 16:00 Uhr Samstag: 7:30 11:00 Uhr (nach Voranmeldung), sonst nach Vereinbarung Betriebsbereitschaft: Aufgrund der geringen Auslastung an Samstagen und in der Hauptferienzeit muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Werke an diesen Tagen betriebsbereit sind. Werksferien werden vorher bekannt gegeben. Bestelltermine: Für Mengen bis ca. 50 m³: 1 Arbeitstag für Mengen über 100 m³ 3 Arbeitstage vor Lieferung. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens 5 Stunden vor Lieferbeginn mit. Betone bereits beladener Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unseren Fahrern geben Sie bitte keine verbindlichen Bestellungen auf. Bestellangaben: 1. genaue Anschrift des Auftraggebers bzw. Rechnungsempfängers 2. Liefertermin (Liefertag und stunde) 3. nbezeichnung, Ort, Straße, Telefon-Nummer 4. Betonmenge / Gesamtbedarf 5. Betonsorten-Nr. oder Betongüte mit Expositionsklassen,, art und Korngröße 6. Abnahmemenge in m³/h 7. Einbauart (z. B. Kranentladung) Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Normen, DafStb-Richtlinien und anderen zu berücksichtigenden Vorschriften und Regelwerken ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften die ihm nicht genannt wurden. Menge: 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem m³ normgerecht verdichtetem Beton ± 3% normzulässiger Toleranz. Anlieferung: Die Entladestelle muss für Transportbetonfahrmischer und Pumpen ohne jegliche Gefahr erreichbar sein. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit Lastwagen mit dem gem. StVZO zulässigen Höchstgewicht (40 to) unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Die Beschaffenheit der nzufahrtswege muss so sein, dass eine Verschmutzung der öffentlichen Wege und Straßen ausgeschlossen werden kann. Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Annahmeverweigerung: Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Menge wird voll berechnet zuzüglich der Kosten für die Beseitigung des nicht angenommenen Betons. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Reinigung/Entsorgung: Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der durch den Auftraggeber und in dessen Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden auch nicht evtl. Umweltschäden aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. stoffe: Die meisten Betone bieten wir mit Natursand/Rhein- bzw. Moränekies und Natursand / Muschelkalksplitt als an. Alle stoffe unterliegen der Güteüberwachung nach DIN EN / DIN V Betone für Decken, Brückenüberbauten, Gehwegkappen, Industrieböden, etc. Gemäß DIN EN 12620, Tab f ist bei Verwendung von natürlichen Gesteinskörnungen (Kies, Muschelkalksplitt) für die von uns gelieferten Betone/Estriche das Vorkommen von leichtgewichtigen organischen Verunreinigungen (z. b. Holz, Torf, Braunkohle, Blätter) nicht gänzlich auszuschließen. Die Einhaltung der Grenzwerte (Q0,05 M-% für grobe Gesteinskörnung und Q0,25 M-% für feine Gesteinskörnung) können wir garantieren. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass unsere Endprodukte uneingeschränkt frei von diesen Bestandteilen sind. Keine Norm schreibt Anforderungen mit 0,0% vor. Obwohl diese Bestandteile nur in geringen Mengen auftreten, können wir für optische und funktionelle Folgeschäden z. B. bei Industrieböden keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen, Kugelstrahlen etc. Bei Reklamationsfällen mit schädlichen Bestandteilen unter den Toleranzwerten der entsprechenden Normen und Vorschriften bestehen grundsätzlich keine Haftungsansprüche. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luftblasenbildung unter der geglätteten Oberfläche) sorten: Die im Standardprogramm enthaltenen Betonsorten sind mit en nach DIN EN Die Verwendung anderer sorten und die erforderliche Eignungsprüfungen müssen vorher rechtzeitig abgestimmt werden. Wir behalten uns vor die angegebenen e innerhalb des Rahmens der DIN EN entsprechend auszutauschen. Eignungsprüfungen: Unsere Werke unterliegen einer den Normen und Richtlinien entsprechenden Eigen-und Fremdüberwachung. Eignungsprüfungen für die im Sortenverzeichnis aufgeführten Betonsorten werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Sondersorten gehen die anfallenden Prüfgebühren zu Lasten des Kunden. Je nach art werden für Eignungsprüfungen 30 bzw. 60 Tage benötigt. Für Betone ohne Eignungsprüfung übernehmen wir keine Garantie. Güteüberwachung: Eigenüberwachung durch unsere Prüfstellen E und W. Fremdüberwachung durch BAUSTOFFÜBERWACHUNGS- u. ZERTIFIZIERUNGSVERBAND Baden-Württemberg (BÜV-ZERT) e.v. Sonderbetone: Sondermischungen für Sonderbeton bieten wir auf an. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Sämtliche Aufträge führen wir nur auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Betonpumpenbestellung: Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die gewünschten Termine frühzeitig mit unserer Disposition ab, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn. Gewährleistung: Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das Fahrzeug bei Eintreffen auf der unverzüglich und zügig entladen werden kann. Unsere Fahrer haben Anweisung, eine Zugabe von Wasser oder Zusatzmittel ohne unsere Genehmigung abzulehnen. Erfolgt die Zugabe dennoch auf Anweisung und Verantwortung des Leiters der, hat dieser die Zugabe zu bescheinigen. Damit erlischt unserer Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und weitere Eigenschaften des gelieferten Betons. Eine Gewährleistung wird ebenfalls nicht übernommen, wenn ein Bauabschnitt bzw. Bauteil mit Betonen verschiedener Hersteller betoniert wird. Seite 61 von 76

62 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil I Beton mit CEM I 32,5 R-SR3 bzw. CEM I 32,5 N-SR3 (HS) C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 32 Kies CEM I 32,5 N SR3 (HS) 360-0,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA CEM I 32,5 N SR3 (HS) 370-0,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM I 32,5 N SR3 (HS) 410-0,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WF 16 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) 360-0,50 mittel C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA 22 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) 380-0,42 langs C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA 16 Splitt CEM I 32,5 N SR3 (HS) 395-0,42 langs ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich C35/45 XC4, XF2, (X), XD3, XA3 (5, XM2 - WA 32 Kies CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,43 langs C35/45 XC4, XF2, (X), XD3, XA3 (5, XM2 - WA CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,43 langs ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Beton mit hohem Widerstand gegen mechanischen Verschleiß, Widerstand gegen starken chemischen Angriff, Widerstand gegen Sulfat zum Flügelglätten geeignet C35/45 XC4, XF2, (X), XD3, XA3 (5, XM2 - WA CEM I 32,5 N SR3 (HS) 360-0,45 langs C35/45 XC4, XF2, (X), XD3, XA3 (5, XM2 - WA CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,44 mittel C35/45 XC4, XF2, (X), XD3, XA3 (5, XM2 - WA F4 CEM I 32,5 N SR3 (HS) 360-0,45 langs ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Stahlbeton (mit LP) für Brücken, Fahrbahndecken, Widerstand gegen starken chemischen Angriff, Widerstand gegen Sulfat C30/37 XC4, XF4, XD3, XA3 (5, XM2 - WA CEM I 32,5 N SR3 (HS) 360-0,45 langs ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Spritzbeton (ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme) Ziel: Ziel: C25/30 Spritzbeton, Auslieferung erfolgt ohne Wasserzugabe - 8 Kies CEM I 32,5 N SR3 (HS) ,52 mittel mörtel (Sand-Mischung - ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme) mörtel, Sandmischung 0-2 C1 2 Sand CEM I 32,5 N SR3 (HS) 600-0, Seite 62 von 76

63 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil II Betone mit CEM I 32,5 LH SR3 Betone mit sehr niedriger Wärmeentwicklung für massige Bauteile C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA 32 Kies CEM I 32,5 LH SR3 (HS) C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA CEM I 32,5 LH SR3 (HS) C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA 8 Kies CEM I 32,5 LH SR3 (HS) 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 380-0,45 langs ,45 langs ,43 langs Beton mit CEM I 42,5 R SR3 C35/45 XC4, XD2, X, XA2 - WA 32 Kies CEM I 42,5 R SR3 (HS) ,48 schnell C35/45 XC4, XD2, X, XA2 - WA CEM I 42,5 R SR3 (HS) ,48 schnell C35/45 XC4, XD2, X, XA2 - WA 8 Kies CEM I 42,5 R SR3 (HS) ,48 schnell C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA 32 Kies CEM I 42,5 N SR3 (HS) 365-0,45 mittel C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA CEM I 42,5 N SR3 (HS) 380-0,45 mittel C35/45 XC4, XD3, XF2, (X) XA3 (5 - WA 8 Kies CEM I 42,5 N SR3 (HS) 440-0,44 mittel ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Beton mit hohem Widerstand gegen mechanischen Verschleiß, Widerstand gegen starken chemischen Angriff, Widerstand gegen Sulfat, zum Flügelglätten geeignet C35/45 XC4, XF1, XA2, XM2 - WA CEM I 42,5 R SR3 (HS ,48 schnell C35/45 XC4, XF1, XA2, XM2 - WA F4 CEM I 42,5 R SR3 (HS) ,48 schnell C35/45 XC4, XF2, (X), XD3, XA3 (5, XM2 - WA F4 CEM I 42,5 R SR3 (HS) 360-0,45 schnell C35/45 XC4, XD2, XF2, XA3 (5, XM2 - WA F4 CEM I 42,5 N SR3 (HS) 360-0,45 schnell C35/45 XC4, XD3, XF2, XA3 (5, XM2 - WA CEM I 42,5 R SR3 (HS) 360-0,44 schnell ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 63 von 76

64 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil III Betone mit CEM III B 32,5 LH SR C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 32 Kies CEM III B 32,5 LH/SR (HS) 360-0,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA CEM III B 32,5 LH/SR (HS) 370-0,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM III B 32,5 LH/SR (HS) ,50 langs C30/37 XC4, XF1, XD1, XA1, XM1 - WA FD-Beton, nach Zugabe Stahlfasern Zielkonsistenz F4 F6 CEM III B 32,5 LH/SR (HS) 360-0,58 langs C35/45 XC4, XD3, X, XA3 (5 - WA 32 Kies CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, XD3, X, XA3 (5 - WA CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, XD3, X, XA3 (5 - WA 8 Kies CEM III B 32,5 LH/SR (HS) 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WA 22 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WA 16 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WA F4 22 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WA F4 16 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WA F4 8 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) C35/45 XC4, X, XA3 (5 - WA F4 22 Splitt CEM III B 32,5 LH/SR (HS) 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 380-0,43 sehr l ,43 sehr l ,43 sehr l ,42 sehr l ,42 sehr l ,42 sehr l ,42 sehr l ,42 sehr l ,43 sehr l Estrich (Sand/Kies-Mischung - ohne Eignungsprüfung, keine Gewährleistungsübernahme) geeignet als Gußpfahlbeton mit XA2 / XA3 (5 F5 8 Kies CEM III B 32,5 LH/SR 550-0, Estrich 0-8 Kies - XC4, XF1, XA3 (5 (HS) F5 8 Kies CEM III B 32,5 LH/SR 650-0, (HS) 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich Seite 64 von 76

65 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil IV Betone mit CEM III B 42,5 LH SR C35/45 XC4, X, XA2 - WA 32 Kies CEM III/B 42,5 LH/SR (HS) 380-0,46 mittel C35/45 XC4, X, XA2 - WA CEM III/B 42,5 LH/SR (HS) 395-0,46 mittel C35/45 XC4, X, XA2 - WA 8 Kies CEM III/B 42,5 LH/SR (HS) 430-0,45 mittel C35/45 XC4, XF2, XD2, XA2, XM2 - WA 32 Kies CEM III/B 42,5 LH/SR (HS) 360-0,46 langs Seite 65 von 76

66 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil V Betone mit CEM III A 32,5 N C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM III A 32,5 N ,58 langs C30/37 XC4, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III A 32,5 N 360-0,48 langs C30/37 XC4, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III A 32,5 N ,54 langs C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA 32 Kies CEM III A 32,5 N 380-0,43 langs C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA CEM III A 32,5 N 390-0,43 langs C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA 8 Kies CEM III A 32,5 N 440-0,43 langs C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA CEM III A 32,5 N 360-0,45 langs ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich C35/45 XC4, X, XA2 - WA 22 K/S CEM III A 32,5 N 380-0,47 langs Betone mit CEM II A-S 42,5 N Beton für massige Bauteile wie z. B. Windradfundamente C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM II A-S 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,54 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,54 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,54 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 K/S CEM II A-S 42,5 N ,54 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 K/S CEM II A-S 42,5 N ,54 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM II A-S 42,5 N ,54 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM II A-S 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II A-S 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM II A-S 42,5 N ,50 mittel Seite 66 von 76

67 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil VI Betone mit CEM III A 42,5 N C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM III A-42,5 N ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1, XM1 - WA F4 CEM III A 42,5 N ,53 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 CEM III A-42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA F4 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,50 langs C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,49 langs C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,49 langs zum Flügelglätten geeignet C35/45 XC4, XD3, X, XF2, XA2, XA3, XM2 - WA C35/45 XC4, XD3, X, XF2, XA2, XA3, XM2 - WA F4 22 Splitt CEM III A 42,5 N ,45 mittel F4 16 Splitt CEM III A 42,5 N ,45 mittel C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA F4 CEM III A 42,5 N ,46 mittel C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA F4 CEM III A 42,5 N ,46 mittel C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA 32 Kies CEM III A 42,5 N 380-0,45 mittel C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA CEM III A 42,5 N 390-0,45 mittel C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA 8 Kies CEM III A 42,5 N 430-0,45 mittel C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA 32 Kies CEM III A 42,5 N ,45 mittel C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA CEM III A 42,5 N ,45 mittel C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3 (5 - WA 8 Kies CEM III A 42,5 N ,45 mittel ) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich C45/55 XC4, XD3, X, XF2, XA2, XA3 (5 - WA geb. CEM III A 42,5 N ,40 langs Seite 67 von 76

68 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil VII Betone mit CEM II B-S 42,5 N C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II/B-S 42,5 N ,54 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II/B-S 42,5 N ,54 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM II/B-S 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II/B-S 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 WA 16 Splitt CEM II/B-S 42,5 N ,50 mittel Betone mit CEM II A-LL 42,5 N C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,53 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,53 langs C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA 22 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,45 mittel C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA 16 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,45 mittel C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA F4 22 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,45 mittel C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA F4 16 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,45 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt CEM II A-LL 42,5 N ,50 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM II A-LL 42,5 N ,50 mittel Seite 68 von 76

69 Betone mit Sonderzementen - Lieferung nur nach Rücksprache Teil VIII Beton mit CEM I 52,5 N (so) Sanierungsbeton für Fahrbahndecken angelehnt an StB 07, jedoch als Sondermischung 8 Kies CEM I 52,5 N (so) C1 Schwenk C30/37 XC4, XD3, XF4, XA2 (XA3) 11 Kies CEM I 52,5 N (so) C1 Schwenk 5) bei Anforderung XA3 ist zusätzlich eine bauseitige geeignete Schutzmaßnahme erforderlich 420-0,45 schnell ,45 schnell Betone mit Mischzement C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 22 Splitt C25/30 XC4, XF1, XA1 - WA F4 22 Splitt CEM III A 42,5 N CEM II A-LL 42,5 R CEM III A 42,5 N CEM II A-LL 42,5 R ,55 mittel ,55 mittel C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt CEM III B 32,5 LH/HS CEM II A-LL 42,5 N ,49 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N ,50 langs ,50 langs ,50 langs C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 22 Splitt C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 16 Splitt C30/37 XC4, XD1, XF1, XA1 - WA 8 Kies CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N ,50 langs ,50 langs ,50 langs C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA 16 Splitt C35/45 XC4, XD2, X, XF2, XA2 - WA 16 Splitt C35/45 XC4, XD3, X, XF2, XA3 (5 - WA 22 Splitt C35/45 XC4, XD3, X, XF2, XA3 (5 - WA 16 Splitt C35/45 XC4, XD3, X, (XF2) XA3(5 - WA 8 Kies CEM III A-42,5 N CEM II A-LL 42,5 R CEM III A 42,5 N CEM II A-LL 42,5 R CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N LH ,48 mittel ,49 mittel ,43 langs ,43 langs ,43 langs C45/55 XC4, XD3, X, XF2, XA2, XA3 (5 - WA geb. CEM II A-S 42,5 N CEM III A 32,5 N ,38 langs Seite 69 von 76

70 Betone mit Farbpigmenten - Lieferung nur nach Rücksprache Teil IX Sonderbeton für Farbwand Carmen-Würth Forum 2016 C35/45, XC4, XD2, X, XF2, XA2, grobe Sieblinie Muschelkalksplitt 30 % Sand, nicht pumpfähig 22 Splitt CEM III A 42,5 N 380-0,47 mittel ,40% Flüssigfarbe (Mix aus rot, gelb, grün, Feststoffanteil 50 %) C35/45, XC4, XD2, X, XF2, XA2, grobe Sieblinie Muschelkalksplitt 30 % Sand, nicht pumpfähig 22 Splitt CEM III A 42,5 N 380-0,47 mittel ,80% Flüssigfarbe (Mix aus rot, gelb, grün, Feststoffanteil 50 %) C35/45, XC4, XD2, X, XF2, XA2, grobe Sieblinie Muschelkalksplitt 30 % Sand, nicht pumpfähig 0,50% Flüssigfarbe (Mix aus rot, gelb, grün, 22 Splitt CEM III A 42,5 N 380-0,47 mittel Feststoffanteil 50 %) + 2,5% Flüssigfarbe (weiß, Feststoffanteil 60 %) C35/45, XC4, XD2, X, XF2, XA2, grobe Sieblinie Muschelkalksplitt 30 % Sand, nicht pumpfähig 0,50% Flüssigfarbe (Mix aus rot, gelb, grün, 16 Splitt CEM III A 42,5 N 390-0,47 mittel Feststoffanteil 50 %) + 2,5% Flüssigfarbe (weiß, Feststoffanteil 60 %) C35/45, XC4, XD2, X, XF2, XA2, grobe Sieblinie Muschelkalksplitt 30 % Sand, nicht pumpfähig für Fertigteil Sitzbank 16 Splitt CEM II A-LL 42,5 R 390-0,47 schnell Seite 70 von 76

71 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton/-mörtel und Fließestrich an Verbraucher vom Allgemeines Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Vertragsparteien und bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage für die Verträge zwischen den Vertragsparteien. Sie werden vom Erwerber mit der Auftragserteilung anerkannt. 2. Angebote/Preise/Zahlung 2.1 Die Leistungen des Veräußerers werden nach dessen jeweils gültigen Preisliste berechnet. 2.2 Die Preisliste des Veräußerers gilt auch für die Zuschläge bei Mindermengen, nicht normal befahrbaren Straßen und n sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie die Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit. 2.3 Grundsätzlich sind die Rechnungen des Veräußerers sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 2.4 Die Aufrechnung durch den Erwerber mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch vom Veräußerer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 3. Lieferung/Abnahme 3.1 Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Erwerbers nachträglich geändert, so trägt dieser alle hierdurch entstehende Mehrkosten. 3.2 Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Erwerber. Übermittlungsfehler bei der Bestellung gehen zu seinen Lasten. 3.3 Die Einhaltung von vereinbarten Fristen bei der Lieferung setzt voraus, dass der Erwerber/Besteller dafür Sorge getragen hat, dass bei Anlieferung an die vereinbarte Stelle das Transportbeton/Mörtel- Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und auch wieder verlassen kann. Hierfür ist ein ausreichend befestigter, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbarer Anfuhrweg erforderlich. Weiterhin ist erforderlich, dass die Entleerung unverzüglich und zügig erfolgen kann (1 m³ in höchstens 8 Minuten) und dies ohne Gefahr für das Fahrzeug möglich ist. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 An dem gelieferten Beton/Mörtel behält sich der Veräußerer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller auch künftigen Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Erwerber nicht befugt, die Ware zu verpfänden, zu veräußern oder zur Sicherheit zu übereignen. 4.2 Für den Fall, dass der Erwerber durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung des vom Veräußerer erhaltenen Transportbetons/Mörtels mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er dem Veräußerer zur Sicherung dessen Kaufpreisanspruches für diesen Transportbeton/Mörtel schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Werts des gelieferten Betons/Mörtels zum Wert der anderen Sachen. 4.3 Im Falle der Verbindung des gelieferten Betons/Mörtels mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Erwerbers auf Bestellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ( 648 BGB) an dem Baugrundstück seines Auftraggebers in Höhe des Teils, der dem Wert des gelieferten Betons/Mörtels entspricht, an den Veräußerer abgetreten. 4.4 Im Falle der Weiterveräußerung durch den Erwerber tritt dieser schon jetzt die hierdurch gegen dritte erlangten Forderungen und zwar in Höhe des Kaufpreises des vom Veräußerer gelieferten Betons/Mörtels (Vorbehaltsware) zzgl. 20 % an den Veräußerer ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Erwerber ist berechtigt, diese Forderung für den Veräußerer einzuziehen, solange er dem Veräußerer gegenüber mit seinen Leistungspflichten (Bezahlung des Kaufpreises) nicht in Verzug ist. Im Falle des Verzugs des Erwerbes ist der Veräußerer berechtigt, dem Drittschuldner die Abtretung offen zu legen. Der Erwerber wird hiervon benachrichtigt. 4.5 Übersteigt der Wert der an den Veräußerer durch diesen verlängerten Eigentumsvorbehalt hingegebenen Sicherheiten die Forderung des Veräußerers gegen den Erwerber um mehr als 20 %, ist der Veräußerer zur Freigabe einzelner Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet, falls der Erwerber dies verlangt. 5. Sach- und Rechtsmängel (Gewährleistung) 5.1 Der Erwerber hat Mängel des Transportbetons/Mörtels dem Veräußerer unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Kenntnis der Mängel oder Kenntnis der diesen Mängeln zu Grunde liegenden Mängelsymptomen schriftlich zu rügen. 5.2 Der Veräußerer erhält vom Erwerber zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist eingeräumt. Der Veräußerer ist hierbei schriftlich zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern. Als angemessen gilt eine Frist zur Nacherfüllung von mindestens zwei Wochen ab Zugang des Nacherfüllungsverlangens beim Veräußerer. 5.3 Werden vom Erwerber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen des Transportbetons/Mörtels vorgenommen oder werden diesem fremde Stoffe beigefügt oder wird dieser mit ungeeigneten Sachen vermengt oder vermischt, erlöschen die Mängelansprüche des Erwerbers. 6. Haftung/Schadensersatz 6.1 Der Veräußerer haftet für eigene und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wie für die Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretener Unmöglichkeit sowie bei erheblicher Pflichtverletzung unbeschränkt. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden ( 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). 6.2 Weiterhin haftet der Veräußerer im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Dasselbe gilt soweit der Veräußerer die Garantie für die Beschaffenheit seiner Produkte oder das Vorhandensein eines Leistungserfolgs oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.3 Haftet der Veräußerer nicht nach der vorstehenden Regelung, so haftet er für alle gegen ihn gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit, also im Falle leichter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. 6.4 Im Falle der Haftung wegen einer höheren, als der leichten Fahrlässigkeit, wenn der Veräußerer also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt mehr als nur leicht außer Acht lässt und bei einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haftet der Veräußerer nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. 6.5 Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft den Veräußerer nur, wenn er das Beschaffungsrisiko ausdrücklich und aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung übernommen hat. 6.6 Die Haftung des Veräußerers für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit der Veräußerer nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat oder er, ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen den Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft. 6.7 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 7. Rechtswahl und Teilnichtigkeit 7.1 Der Vertrag zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber unterliegt nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber unwirksam sein oder werden, berühre dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des sonstigen Vertragsinhalts. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile durch solche Bestimmungen oder Vertragsbestandteile zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglich gewollten Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem ursprünglich gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommen. Seite 71 von 76

72 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton/-mörtel und Fließestrich für Unternehmer Teil I 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Vertragsschlüsse zwischen den Vertragsparteien auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich beim Erwerber um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer 14 BGB) oder wenn es sich beim Erwerber um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 1.2 Etwaiges Fördern des Transportbetons/Mörtels auf der und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages. 1.3 Abweichende Einzelbestimmungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erwerbers sind für den Veräußerer nur dann verbindlich, wenn sie diesen AGs nicht widersprechen oder wenn sie vom Veräußerer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ist der Erwerber Unternehmer im Sinne von 14 BGB oder eine eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und verwendet er im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kaufverträgen mit dem Veräußerer eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, so ist er verpflichtet, den Veräußerer hierauf schriftlich hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, so gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass der Erwerber darauf verzichtet, aus seinen AGs Rechte geltend zu machen, die denjenigen der AGs des Veräußerers widersprechen. 2. Angebotserteilung 2.1 Der Veräußerer übermittelt durch Mitteilung eines Preisberechnungsmodells und unter Übermittlung der jeweils gültigen Preisliste eine Einladung an den Erwerber zur Abgabe eines Angebots. Für die richtige Auswahl der Beton/Mörtelsorte und Menge ist allein der Erwerber verantwortlich. Das durch die Bestellung erfolgte Angebot zum Vertragsschluss kann der Veräußerer binnen 14 Tagen nach Zugang annehmen. 3. Lieferung/Abnahme/Fristen/Verzug 3.1 Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Erwerbers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Mehrkosten. 3.2 Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Erwerber. Übermittlungsfehler bei der Bestellung gehen zu seinen Lasten. 3.3 Die Einhaltung von vereinbarten Fristen bei der Lieferung setzt voraus, dass der Erwerber/Besteller dafür Sorge getragen hat, dass bei Anlieferung an die vereinbarte Stelle das Transportbeton/Mörtel-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und auch wieder verlassen kann. Hierfür ist erforderlich ein ausreichend befestigter, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbarer Anfuhrweg. Ist diese Grundvoraussetzung nicht gegeben, so haftet der Erwerber, sofern er Unternehmer ist, im Sinne von 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Weiterhin ist erforderlich, dass die Entleerung unverzüglich und zügig erfolgen kann (1 cbm in höchstens 8 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug. 3.4 Soweit die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen auf höhere Gewalt und sonstige vom Veräußerer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist z.b. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die vom Veräußerer, dessen Vorlieferern oder in fremden Betrieben eingetreten ist -von denen aber die Aufrechterhaltung des veräußernden Betriebs abhängig ist -, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. 3.5 Sofern der Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen im Sinne von 3.4 eintritt, verlängert sich für den Veräußerer die Lieferungszeit nur dann in angemessenem Ausmaß, wenn der Veräußerer bereits vor Vertragsschluß ein konkretes Deckungsgeschäft mit seinen Lieferanten abgeschlossen hatte. Kommt der Veräußerer in Verzug, kann der Erwerber/Besteller wenn er nachweisen kann, dass ihm daraus ein Schaden entstanden ist eine Entschädigung für jede vollendete Verzugswoche i. H. v. je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der infolge des Verzuges nicht ausgeliefert werden konnte. 3.6 Sowohl Schadenersatzansprüche des Erwerbers/Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3.5 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Veräußerer/Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller/Erwerber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerungen der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. 3.7 Der Erwerber/Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Veräußerers/Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 4. Gefahrübergang 4.1 Die Gefahr für den zufälligen Untergang des Transportbetons/-mörtels geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Erwerber über, in welchem das Fahrzeug beladen ist. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Erwerber über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 5. Sachmängel 5.1 Ist der Erwerber/Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, so gilt 377 HGB. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton- /Mörtelsorte oder menge sind sofort bei Abnahme des Betons/Mörtels zu rügen, sofern der Erwerber/Besteller Unternehmer im Sinne des 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 5.2 Ist der Besteller/Erwerber Verbraucher gemäß 13 BGB (wenn er also das Rechtsgeschäft nicht zum Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen hat), hat er einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Woche zu rügen. 5.3 Der Erwerber hat nach erfolgter Mängelrüge den Beton/Mörtel zwecks Nachprüfung durch den Veräußerer unangetastet zu lassen. 5.4 Unternehmer im Sinne des 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliches Sondervermögen haben nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Sichtbarwerden zu rügen. 5.5 Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. 5.6 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Erwerbers/Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Erwerber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Veräußerer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Erwerber ersetzt zu verlangen Soweit ein vom Veräußerer zu vertretender Mangel des Betons/Mörtels vorliegt, ist der Veräußerer nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Beton/Mörtel nach einem anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht wurde Für die Nacherfüllung ist dem Lieferer eine angemessene Frist zu gewähren Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Erwerber unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 5.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Erwerber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Vermischungen an der gelieferten Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5.8 Probewürfe gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwarte eines vom Veräußerer besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. 5.9 Bei nicht form-/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Beton/Mörtel als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Käufer dem Beton/Mörtel mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton/Mörtel anderer Lieferanten oder mit nbeton/-mörtel vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt. 6. Haftungsfragen/sonstige Schadensersatzansprüche 6.1 Der Veräußerer haftet für eigene und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit sowie bei erheblichen Pflichtverletzungen unbeschränkt. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden ( 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).Dasselbe gilt, wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten des Veräußerers dem Erwerber die Leistung des Veräußerers nicht mehr zuzumuten ist. 6.2 Weiterhin haftet der Veräußerer im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Dasselbe gilt, soweit der Veräußerer die Garantie oder die Beschaffenheit der veräußerten Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftet der Veräußerer nicht nach der vorstehenden Regelung, so haftet er für alle gegen ihn gerichteten Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht aber im Falle leichter Fahrlässigkeit, also im Falle leichter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Im Falle der Haftung wegen einer höheren als der leichten Fahrlässigkeit, wenn der Veräußerer also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt mehr als nur leicht Seite 72 von 76

73 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton/-mörtel und Fließestrich für Unternehmer Teil II außer Acht lässt und bei einer Haftung des Veräußerers ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängel haftet der Veräußerer nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. 6.3 Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft den Veräußerer nur, wenn er das Beschaffungsrisiko ausdrücklich und aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung übernommen hat. 6.4 Die Haftung des Veräußerers für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit der Veräußerer nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder ihn, seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen den Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsaussch lüsse und Haftungsbeschränkungen in dieser Regelung gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Subunternehmer des Veräußerers. 6.5 Der Veräußerer ist verpflichtet, etwaige ihm gegen Dritte insbesondere Versicherungen zustehende Schadenersatzansprüche, soweit diese nicht zur Abdeckung eigener Schadenersatzpflichten benötigt werden, auf Verlangen an den Erwerber abzutreten, soweit dies nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. 6.6 Soweit der Erwerber Unternehmen im Sinne des 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt zusätzlich für den Fall einer Haftung des Veräußerers eine Begrenzung dieser Veräußerer-Haftung auf denjenigen Schaden, den er durch seine gesetzliche Haftpflichtversicherung abgedeckt hat oder im Rahmen von durch die Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) die tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellte Prämien und Prämienzuschläge bei einem im Inlands- und Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer hätte decken können und kein Fall der Leistungsfreiheit des Versicherers vorliegt oder vorläge. 7. Sicherungsrechte 7.1 Soweit der Erwerber Unternehmer im Sinne des 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt: Der gelieferte Beton/Mörtel bleibt bis zur vollständigen Erfüllung auch künftig entstehender Forderungen, die der Veräußerer gegen den Erwerber hat, Eigentum des Veräußerers. Der Erwerber darf den Beton/Mörtel weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Es ist ihm aber gestattet, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr diesen weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten Eine etwaige Verarbeitung des Betons/Mörtels durch den Erwerber zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt im Auftrag und mit Wirkung für den Veräußerer, ohne dass diesem daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Veräußerer räumt dem Erwerber schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert des Betons/Mörtels ein. Der Erwerber hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Erwerber durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung des vom Veräußerer erhaltenen Transportbetons/-mörtels mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er dem Veräußerer zur Sicherung der Erfüllung der in Ziffer aufgelisteten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes des gelieferten Betons/Mörtels zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für den Veräußerer unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren Der Erwerber tritt dem Veräußerer - zur Sicherung der Erfüllung dessen Forderungen nach schon jetzt auch alle künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf des gelieferten Betons/Mörtels mit allen Nebenrechten in Höhe des Kaufpreises des vom Veräußerer gelieferten Betons/Mörtels zzgl. 20 % mit Rang vor dem Rest ab. Der Veräußerer nimmt die Abtretung an Für den Fall, dass der Erwerber den Beton/Mörtel des Veräußerers zusammen mit anderen dem Veräußerer nicht gehörenden Waren oder aus Beton/Mörtel des Veräußerers hergestellten neuen Sachen verkauft oder diesen Beton/Mörtel mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er dem Veräußerer schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche (vgl ) diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes des gelieferten Betons/Mörtels mit Rang vor dem Rest ab. Auch diese Abtretung wird vom Veräußerer angenommen. Gleiches gilt in gleichem Umfang für etwaige Rechte des Erwerbers auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung des erhaltenen Betons/Mörtels wegen und in Höhe der gesamten dem Veräußerer zustehenden offenen Forderungen gegen den Erwerber. Auch diese Abtretungserklärung wird angenommen. Auf Verlangen des Veräußerers hat der Erwerber diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach an den Veräußerer zu zahlen. Der Veräußerer ist berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Von dieser Befugnis wird er indessen keinen Gebrauch machen und die Forderung auch nicht einziehen, solange der Erwerber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 8. Preis- und Zahlungsbedingungen 8.1 Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Ausführung die Selbstkosten des Veräußerers insbesondere für, Kies, Fracht und/oder Löhne, so ist dieser gegenüber dem Erwerber, wenn es sich dabei um einen Unternehmer im Sinne von 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondermögen handelt, ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Verkaufspreis entsprechend zu berichten. 8.2 Gegenüber anderen als in 8.1 genannten Erwerbern ist der Veräußerer hierzu berechtigt, wenn dessen Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll. 8.3 Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und n sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach den jeweils gültigen Preislisten des Veräußerers berechnet. 8.4 Grundsätzlich sind die Rechnungen des Veräußerers sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 8.5 Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 8.4 werden sämtliche Forderungen des Veräußerers auch bei vorheriger Stundung sofort fällig, wenn der Erwerber mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten dem Veräußerer gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, Überschuldung eintritt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder dem Veräußerer Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Erwerbers entscheidend in Frage stellen, so dass der Zahlungsanspruch des Veräußerers gefährdet erscheint. Der Veräußerer ist dann nach seiner Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder für den Fall, dass der Erwerber ein Unternehmer im Sinne von 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 8.6 Skontierung bedarf die Einwilligung des Veräußerers und setzt voraus, dass der Erwerber die älteren Forderungen des Veräußerers bereits erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 8.7 Aufrechnung durch den Erwerber mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch vom Veräußerer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Erwerber ist, sofern er Unternehmer im Sinne von 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nicht berechtigt, aufgrund von Mängelrügen seine fälligen Zahlungen zurückzuhalten; es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 8.8 Zahlungen des Erwerbers, sofern es sich hierbei um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Veräußerers, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Kaufpreis angerechnet. Der Erwerber trifft bereits bei Vertragsschluss eine entsprechende Tilgungsbestimmung. Seitens des Veräußerers wird diese Tilgungsbestimmung angenommen. Zahlungen des Erwerbers, sofern dieser nicht Unternehmer im Sinne von 14 BGB, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Veräußerers, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Kaufpreis angerechnet; jedoch kann der Erwerber in diesem Fall auch abweichende Tilgungsbestimmungen festlegen, auf welche Forderung des Veräußerers er seine Zahlungen leisten möchte. 9. Fremdüberwachung Den Beauftragten des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte zu betreten und Proben des vom Veräußerer gelieferten Beton/Mörtels zu entnehmen. 10. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (für Wechsel- und Scheckklagen) sofern es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne von 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz des Veräußerers nach dessen Wahl auch der Sitz des jeweiligen Lieferwerks. 11. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des sonstigen Vertragsinhaltes nicht. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksamen oder lückenhaften Vertragsbestandteile durch solche Vertragsbestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglich gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommen. Seite 73 von 76

74 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten vom Teil I 1 Allgemeines Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter betreffend Betonfördergeräten samt Zubehör. Sie gelten auch für alle künftigen Mietvertragsschlüsse zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich beim Mieter um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer 14 BGB) oder wenn es sich beim Mieter um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Abweichende Einzelbestimmungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind für den Vermieter nur dann verbindlich, wenn sie diesen AGB nicht widersprechen oder wenn sie vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. 2 Angebotserteilung Der Vermieter übermittelt durch Mitteilung eines Preisberechnungsmodells und unter Übermittlung der jeweils gültigen Preisliste eine Einladung an den Mieter zur Abgabe eines Angebotes. Für die richtige Auswahl der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. Das durch die Bestellung erfolgte Angebot des Mieters zum Abschluß eines Vertrages kann der Vermieter binnen 14 Tagen nach Zugang beim Vermieter annehmen. 3 Pflichten des Vermieters 3.1 Der Vermieter ist lediglich dem Mieter gegenüber verpflichtet, diesem den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. 3.2 Die Mietzeit beginnt, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, mit Verlassen der Mietsache ab Werk (des Vermieters) und endet mit Rücabe im Werk. 3.3 Sollten sich bei Beginn oder Ende der Mietzeit vorstehend siehe 3.2 Zweifelsfragen ergeben, so ist für die Bemessung der Mietzeit die Tachografenscheibe des zur Verfügung gestellten Betonförderfahrzeuges maßgebend. 3.4 Soweit vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Gebrauchseinräumung der vermieteten Sache erschweren oder verzögern, ist der Vermieter berechtigt, die Gebrauchseinräumung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben. 3.5 Soweit es zu einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Verzögerung im Sinne von Ziffer 3.4 (vorstehend) kommt, ist der Vermieter auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. 3.6 Der Vermieter hat insbesondere nicht zu vertreten Umstände, die sich ergeben z.b. durch behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung oder unabwendbare Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben eintreten, von denen die Gebrauchseinräumung der vermieteten Sache abhängig ist; z.b. bei Ausfall von Versorgungsanlagen. 4 Pflichten des Mieters und Haftung 4.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten sowiedie Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. 4.2 Im übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen: So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigungen des Gebrauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten. 4.3 Sind die voranstehend genannten Voraussetzungen (4.2) nicht gegeben, so haftet der Mieter, sofern es sich bei ihm um eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluß des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder wenn es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. 4.4 Weiterhin hat der Mieter für den Vermieter kostenlos einen Wasseranschluß am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch den Beauftragten des Vermieters durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht, sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet. Schließlich hat der Mieter in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der bereitzuhalten. 4.5 Für die Beseitigung von durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. 4.6 Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. 4.7 Unterbleibt die von dem Vermieter geschuldete Leistung infolge eines Umstandes, dender Mieter zu vertreten hat, so hat dieser den Vermieter so zu stellen, wie der Vermieter bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages stehen würde. 5 Sicherungsrechte 5.1 Ist der Mieter Unternehmer i.s.v. 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so tritt er dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, die der Vermieter gegen den Mieter gleich aus welchem Rechtsgrund hat schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vermieterleistung zzgl. 20 % mit Rang vor dem Rest ab. Der Vermieter nimmt die Abtretungserklärung des Mieters hiermit bereits an. 5.2 Auf Verlangen des Vermieter hat der Mieter die Forderungen, wie sie in Ziffer 5.1 beschrieben und bereits entstanden sind, dem Vermieter einzeln nachzuweisen und Erwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Ziffer 5.1 genannten Ansprüche an den Vermieter zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Der Vermieter wird indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 5.3 Der Mieter darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 5.4 Bei laufender Rechnung gelten die Sicherungen des Vermieters als Sicherung zur Erfüllung der Saldoforderungen des Vermieters. 5.5 Der Mieter hat den Vermieter von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Vermieterposition durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. 5.6 Der Mieter hat dem Vermieter alle für eine erforderliche Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und dem Vermieter zur Last fallende Interventionskosten hieraus zu tragen. 5.7 Der Vermieter verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung stehenden Sicherheiten auf Verlangen des Mieters insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt dem Vermieter. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Erhöhen sich zwischen Vertragsschluß und Ausführung die Selbstkosten des Vermieters, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe oder die gesetzliche Mehrwertsteuer so ist der Vermieter gegenüber Mietern, die Unternehmer i. S.d. 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (vgl. Definition bei Ziffer 1) ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietpreis entsprechend zu berichtigen. 6.2 Grundsätzlich sind die Rechnungen des Vermieters sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 6.3 Dessen ungeachtet werden sämtliche Forderungen des Vermieters auch bei vorheriger Stundung sofort fällig, wenn: - der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet; - mit weiteren Zahlungsverpflichtungen, die nicht von einer Stundungsvereinbarung umfasst sind, in Verzug gerät; - der Mieter seine Zahlungen eingestellt hat oder trotz Aufforderung keine Sicherheit leistet; - er den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt; oder der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in schädigender oder vertragswidriger Weise nutzt; - im Falle der Überschuldung des Mieters, wenn über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn dem Vermieter sonstige Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Mieters in Frage stellen und dieser trotz Aufforderung keine Sicherheit leistet. 6.4 Der Vermieter ist, sofern einer der vorstehend aufgeführten Fälle (6.3) eintritt, berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen; entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen oder für den Fall, dass der Mieter ein Unternehmen i.s.v. 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6.5 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Seite 74 von 76

75 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten vom Teil II 6.6 Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellt Gegenanspruch vom Vermieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 6.7 Die Zahlungen des Mieters sofern es sich hierbei um einen Unternehmer oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Vermieters, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Mietzins angerechnet. Der Mieter trifft bereits bei Vertragsabschluss eine entsprechende Tilgungsbestimmung; vermieterseits wird diese Tilgungsbestimmung angenommen. Zahlungen des Mieters, der Verbraucher ist (der also das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist), werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Vermieters, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Mietzins angerechnet, jedoch kann der Mieter durch abweichende Tilgungsbestimmungen festlegen, auf welche Forderungen des Vermieters er seine Zahlungen leisten möchte. 7 Haftungsbegrenzung des Vermieters 7.1 Der Vermieter haftet für eigene und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit sowie bei erheblichen Pflichtverletzungen unbeschränkt. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden ( 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dasselbe gilt, wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten des Vermieters dem Mieter die Leistung des Vermieters nicht mehr zuzumuten ist. 7.2 Weiterhin haftet der Vermieter im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Dasselbe gilt, soweit der Vermieter die Garantie oder die Beschaffenheit des Mietgegenstandes oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftet der Vermieter nicht nach der vorstehenden Regelung, so haftet er für alle gegen ihn gerichteten Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit, also im Falle leichter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Im Falle der Haftung wegen einer höheren als der leichten Fahrlässigkeit, wenn der Vermieter also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt mehr als nur leicht außer Acht lässt und bei einer Haftung des Vermieters ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängel, haftet der Vermieter nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. 7.3 Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft den Vermieter nur, wenn er das Beschaffungsrisiko ausdrücklich und aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung übernommen hat. 7.4 Die Haftung des Vermieters für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat oder ihn, seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen den Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in dieser Regelung gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie der Subunternehmer des Vermieters. 7.5 Der Vermieter ist verpflichtet, etwaige ihm gegen Dritte insbesondere Versicherungen - zustehen Schadenersatzansprüche, soweit diese nicht zur Abdeckung eigener Schadenersatzpflichten benötigt, auf Verlangen an den Mieter abzutreten, soweit dies nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. 7.6 Soweit der Mieter eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt zusätzlich für den Fall einer Haftung des Vermieters eine Begrenzung dieser Vermieterhaftung auf denjenigen Schaden, den er durch seine gesetzliche Haftpflichtversicherung abgedeckt hat oder im Rahmen von durch die Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellte Prämien und Prämienzuschläge bei einem im Inlands- und Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer hätte decken können und kein Fall der Leistungsfreiheit des Versicherers vorliegt oder vorläge. 8 Gerichtsstand Soweit es sich beim Mieter um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Vermieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart. Der Vermieter kann jedoch auch an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage erheben. 9 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des sonstigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksamen oder lückenhaften Vertragsbestandteile durch solche Vertragsbestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglich gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommen. Seite 75 von 76

76 Adressen: Verwaltung: Kocher-Jagst Transportbeton Craisheim GmbH & Co. KG Salzstr Niedernhall Tel.: Fax: (Buchhaltung / Geschäftsleitung) Fax: (Vertrieb) Mail: Info@Kocher-Jagst-Beton.de Tel.: (Büro Crailsheim) Fax: (Büro Crailsheim) Werk Niedernhall: Werk Kupferzell: Werk Dörzbach: Werk Crailsheim Werk Rot am See Werk Schrozberg Salzstr. 17, Niedernhall Tel.: Im Bild 14, Kupferzell Tel.: Fax: Max-Planck-Str. 21, Dörzbach Tel.: Fax: Wittauer Str. 9, Crailsheim Tel.: Fax: Sandäckerstr. 7, Rot am See Tel.: Fax: Sigisweiler Str. 10, Schrozberg Tel.: Fax: Maschinen- und Gerätemietpark: Salzstr. 17, Niedernhall Tel.: Fax: Internet: Sämtlichen Angeboten und Aufträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transportbeton und für die Vermietung von Betonfördergeräten zugrunde. Diese können von unserer Hompage unter heruntergeladen werden. Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten Ihre Gültigkeit. Preisliste PL , Stand Seite 76 von 76

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