Offenlegungsbericht der Sparkasse Dieburg

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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum S - Finanzgruppe Seite: 1 von 43

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 11 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 22 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 27 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 29 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 38 S - Finanzgruppe Seite: 2 von 43

3 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 41 S - Finanzgruppe Seite: 3 von 43

4 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR CVA ECA ECAI EWB GuV HGB InstitutsVergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Credit valuation adjustment export credit agency External credit assessment institution Einzelwertberichtigung Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG OGA PWB SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Organismen für gemeinsame Anlagen Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung S - Finanzgruppe Seite: 4 von 43

5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV- Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Teile der von der CRR geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im Bundesanzeiger ( veröffentlicht. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. S - Finanzgruppe Seite: 5 von 43

6 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Dieburg veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.6 Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) Gemäß 26a Abs. 1 Satz 4 KWG hat ein CRR-Institut den Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen. Der Nettogewinn (Jahresüberschuss) der beträgt EUR. Die Bilanzsumme der beträgt ,48 EUR. Die Quote beträgt 0,30 %. S - Finanzgruppe Seite: 6 von 43

7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt C. Risikoberichterstattung offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie des Instituts angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Hessischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Sparkasse Dieburg enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsorgans des Trägers für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. S - Finanzgruppe Seite: 7 von 43

8 Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der werden im Wesentlichen durch die Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Hessischen Sparkassengesetzes durch die wahlberechtigten Bediensteten gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Hessen-Thüringen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb der, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlich vorgegebenen Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Trägers beschränkt sich die Umsetzung hinsichtlich der Diversitätsstrategie auf Hinweise, der Diversität bei der Erstellung von Wahlvorschlägen Rechnung zu tragen. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt C. 1. offengelegt. S - Finanzgruppe Seite: 8 von 43

9 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital 9. Nachrangige 5.131, ,9 1) Verbindlichkeiten 11. Fonds für allgemeine , ,0 2) ,0 Bankrisiken 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheits , ,1 rücklage d) Bilanzgewinn 7.000, ,0 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 (c) CRR) ,3 Immaterielle Vermögensgegenstände -500,0 (Art. 36 (1) (b), 36 (1) (j), 37, 472 (4) CRR) Übergangsvorschriften (Art. 486 (4) CRR) , , ,5 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Auf eine Anrechnung der nachrangigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Eigenmittel wird verzichtet. 2) Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken ( 340g HGB) aus dem Jahresabschluss per kann aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 den Eigenmitteln zugerechnet werden. 3) Der Bilanzgewinn wird in Höhe von 4 Mio. mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Sicherheitsrücklage zugeführt und ab diesem Zeitpunkt den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln zugerechnet. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per S - Finanzgruppe Seite: 9 von 43

10 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die hat i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähige Kapitalinstrumente begeben, verzichtet jedoch auf deren Anrechnung als Eigenmittel. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. S - Finanzgruppe Seite: 10 von 43

11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Ziffer C. 3. und A wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per () Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 6,6 Öffentliche Stellen 51,5 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen ,2 Mengengeschäft ,1 Durch Immobilien besicherte Positionen ,6 Ausgefallene Positionen 2.714,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 82,0 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 9.261,9 Beteiligungspositionen 2.496,1 Sonstige Posten 2.862,9 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 9.652,4 CVA-Risiko Standardansatz 9,7 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen S - Finanzgruppe Seite: 11 von 43

12 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar. S - Finanzgruppe Seite: 12 von 43

13 Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland , , ,3 91,35 Niederlande , , ,1 1,38 Frankreich , , ,6 1,24 Luxemburg , , ,7 1,43 Vereinigte Staaten von Amerika Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ,3 795,0 795,0 0, ,6 691,1 691,1 0,77 Schweden 5.877,1 285,1 285,1 0,32 1,50% Schweiz 5.809,7 458,9 458,9 0,51 Spanien 4.976,0 374,6 374,6 0,42 Italien 4.582,7 366,1 366,1 0,41 Dänemark 3.334,7 101,4 101,4 0,11 S - Finanzgruppe Seite: 13 von 43

14 Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Norwegen 3.179,7 60,4 60,4 0,07 1,50% Finnland 2.561,4 60,0 60,0 0,07 Irland 2.272,3 177,4 177,4 0,20 Österreich 1.749,5 136,8 136,8 0,15 Belgien 1.517,3 106,2 106,2 0,12 Mexiko 1.055,0 84,4 84,4 0,10 Portugal 427,8 33,6 33,6 0,04 Türkei 361,0 24,5 24,5 0,03 Australien 317,9 25,4 25,4 0,03 Südafrika 297,2 23,8 23,8 0,03 Indonesien 293,2 23,5 23,5 0,03 Volksrepublik China 288,6 17,7 17,7 0,02 Polen 280,8 21,4 21,4 0,02 Britische Jungferninseln 252,6 20,2 20,2 0,02 S - Finanzgruppe Seite: 14 von 43

15 Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Vereinigte Arabische Emirate 252,5 10,6 10,6 0,01 Lettland 222,7 7,1 7,1 0,01 Kasachstan 213,8 17,1 17,1 0,02 Tschechische Republik 198,9 11,2 11,2 0,01 Bulgarien 198,5 15,9 15,9 0,02 Sri Lanka 172,3 13,8 13,8 0,02 Hongkong 171,9 13,4 13,4 0,02 0,625% Bolivarische Republik Venezuela 159,6 12,8 12,8 0,01 Curacao 148,3 11,9 11,9 0,01 Kaimaninseln 131,9 10,6 10,6 0,01 Aserbaidschan 128,2 10,3 10,3 0,01 Malaysia 113,8 9,1 9,1 0,01 Brasilien 102,4 8,2 8,2 0,01 Slowakei 98,4 4,8 4,8 0,01 S - Finanzgruppe Seite: 15 von 43

16 Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Georgien 91,1 7,3 7,3 0,01 Kanada 91,1 7,3 7,3 0,01 Jersey 84,2 6,7 6,7 0,01 Chile 82,6 6,6 6,6 0,01 Kroatien 73,0 5,8 5,8 0,01 Costa Rica 72,7 5,8 5,8 0,01 Ungarn 71,1 5,7 5,7 0,01 Panama 53,6 4,3 4,3 0,01 Russische Föderation 48,9 3,9 3,9 0,00 Japan 31,0 2,5 2,5 0,00 Philippinen 28,9 2,3 2,3 0,00 Trinidad und Tobago 28,0 2,2 2,2 0,00 Argentinien 27,1 2,2 2,2 0,00 Peru 21,8 1,7 1,7 0,00 S - Finanzgruppe Seite: 16 von 43

17 Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Republik Korea 17,6 1,4 1,4 0,00 Indien 17,5 1,4 1,4 0,00 Kolumbien 15,1 1,2 1,2 0,00 Neuseeland 10,4 0,8 0,8 0,00 Vereinigte Republik Tansania 9,0 0,5 0,5 0,00 Slowenien 6,4 0,5 0,5 0,00 Rumänien 1,4 0,1 0,1 0,00 Amerikanische Überseeinseln 0,7 0,0 0,0 0,00 Guernsey 0,1 0,0 0,0 0,00 Malta 0,0 0,0 0,0 0,00 Summe , , ,2 100,00 0,01% Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen S - Finanzgruppe Seite: 17 von 43

18 Gesamtforderungsbetrag 1 (in ) ,4 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,01% Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in ) 73,9 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 1 In der EU-VO 2015/1555 wird in der Tabelle an dieser Stelle der Begriff Gesamtforderungsbetrag verwendet. Tatsächlich handelt es sich nach Aussage der Aufsicht aus dem Fachgremium Eigenmittel vom 21. Juni 2016 um den Gesamtrisikobetrag gemäß Artikel 92 (3) CRR. S - Finanzgruppe Seite: 18 von 43

19 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von ,3 setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken ,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,9 Öffentliche Stellen ,9 Internationale Organisationen ,3 Institute ,1 Unternehmen ,6 Mengengeschäft ,3 Durch Immobilien besicherte Positionen ,9 Ausgefallene Positionen ,7 Gedeckte Schuldverschreibungen ,3 OGA ,9 Sonstige Posten ,2 Gesamt ,5 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,6 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. S - Finanzgruppe Seite: 19 von 43

20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften , , , ,6 411,2 Öffentliche Stellen , ,7 40,0 Internationale Organisationen ,3 Institute ,3 Unternehmen , , , , , , , , , ,2 Davon: KMU 6.512, , , , , , , , ,9 Mengengeschäft , ,4 970, , , , , , , , ,2 Davon: KMU 9.612,4 970, , , , , , , , ,2 S - Finanzgruppe Seite: 20 von 43

21 Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Durch Immobilien besicherte Positionen , ,3 900, , , , , , , , ,7 408,8 Davon: KMU 5.294,3 900, , , , , , , , ,7 408,8 Ausgefallene Positionen , ,6 44, , , ,9 226,3 8, , ,0 277,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen ,8 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA , ,0 Sonstige Posten ,0 Gesamt , , , , , , , , , , , , , , ,8 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen S - Finanzgruppe Seite: 21 von 43

22 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis > 5 Jahre 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken , ,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften , , ,8 Öffentliche Stellen 118, , ,9 Internationale Organisationen 5.035, ,3 Institute , , ,7 Unternehmen , , ,3 Mengengeschäft , , ,1 Durch Immobilien besicherte Positionen , , ,5 Ausgefallene Positionen 5.518, , ,4 Gedeckte Schuldverschreibungen 178, , ,0 OGA 1.500, , ,5 Sonstige Posten , ,4 Gesamt , , ,7 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderunen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, S - Finanzgruppe Seite: 22 von 43

23 wenn der Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 445,4 und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 665,1, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 319,7. S - Finanzgruppe Seite: 23 von 43

24 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 5.167, ,1-184,8-335, ,2 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden , ,4 200,3-476,0-329, , ,3 210,3-210,3 528,8 44,7 Verarbeitendes Gewerbe 3.389, ,7 225,2-0,4 312,8 Baugewerbe 769,0 186,8 5,1 81,3-15,1 619,5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 1.986,3 891,5 100,0-245,8-191, ,0 385,4 385,4-22,5 143,2 42,0 35,7-1, , ,4 93,3-26,1-21, , , ,6 1,9-276,1-101,2 969,0 359,2 66,1 55,4 Sonstige 160,0 Gesamt , ,6 629,0 200,3-445,4-665,1 319, ,9 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Aufwandspositionen werden mit einem Minuszeichen und Ertragspositionen ohne Vorzeichen dargestellt. Der PWB-Bestand wurde nur in der Gesamtsumme dargestellt, da eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Hauptbranchen aufgrund der pauschalen Form der Risikoabsicherung nicht möglich ist. S - Finanzgruppe Seite: 24 von 43

25 Auf eine Zuordnung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen zu den einzelnen Hauptbranchen wurde verzichtet, da eine sachgerechte Zuordnung nur unter erheblichem Zeitaufwand durchführbar ist Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland , ,6 200, ,7 EWR Sonstige 0,2 Gesamt , ,6 629,0 200, ,9 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle und Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf geographische Gebiete nicht möglich und erfolgt daher nicht. S - Finanzgruppe Seite: 25 von 43

26 Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand , , ,0 532, ,7 Rückstellungen 801,7 107,2 132,4 250,0 526,5 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 789,0 160,0 629, , , ,4 782, , , ,5 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge S - Finanzgruppe Seite: 26 von 43

27 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s Moody s Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Gemäß Artikel 138 CRR wurden im März 2014 die Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s für die oben dargestellten Risikopositionsklassen nach Artikel 112 CRR benannt. Gegenüber der Vorperiode haben sich bezüglich des Kreises der nominierten Ratingagenturen keine Veränderungen ergeben. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten. Da keine Kreditrisikominderungen genutzt werden, entsprechen die Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung denen nach Kreditrisikominderung. S - Finanzgruppe Seite: 27 von 43

28 Risikogewicht in % Risikopositionswert in je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,7 411,2 Öffentliche Stellen , ,7 Internationale Organisationen ,3 Institute ,3 Unternehmen ,4 Mengengeschäft ,5 Durch Immobilien besicherte Positionen ,1 Ausgefallene Positionen , ,5 Gedeckte Schuldverschreibungen ,8 OGA , ,4 Beteiligungspositionen ,3 3,2 Sonstige Posten , ,9 Gesamt , , , , , , , ,5 3,2 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung S - Finanzgruppe Seite: 28 von 43

29 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die hier ausgewiesenen Beteiligungswerte entsprechen dem Bilanzbuchwert. Aus der Meldung zum wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen aufgrund anderer Zuordnungen ein Positionswert in Höhe von ,01 EUR ausgewiesen. Keine der Beteiligungen ist börsennotiert. Die Beteiligungen der wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Die Kapitalbeteiligungen der haben zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Hierunter fallen alle Beteiligungen, die nicht als Strategische oder Funktionsbeteiligungen einzustufen sind. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse Dieburg liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet. S - Finanzgruppe Seite: 29 von 43

30 Buchwert Börsenwert Strategische Beteiligungen ,2 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen ,2 Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen 570,1 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 570,1 Gesamt ,3 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Die realisierten Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 98,0. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. S - Finanzgruppe Seite: 30 von 43

31 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Die nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil der Kreditrisikostrategie der in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der verankert. Die Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen bzw. die Beleihungswertermittlungsverordnung bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Abteilung Kreditrisikomanagement. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Kreditderivate werden von der nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse Dieburg nicht vor. S - Finanzgruppe Seite: 31 von 43

32 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. S - Finanzgruppe Seite: 32 von 43

33 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise durch eine Zinsspannensimulation auf das Jahresende über ein sogenanntes Margenkonzept. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: Anhand der für die nächsten fünf Jahre aufgestellten Planbilanzen (erwartetes Planszenario, günstiges Planszenario, ungünstiges Planszenario, Niedrigzinsszenario) wird auf der Grundlage der nachfolgend beschriebenen Szenarien für die Entwicklung der Zinsstrukturkurve die Entwicklung des Zinsergebnisses für die kommenden Jahre simuliert. Dabei wird sowohl das reine Zinsänderungsrisiko, das Geschäftsstrukturrisiko als auch das Zinsänderungsrisiko als Kombination von Zinsstrukturszenarien und Geschäftsstrukturszenarien ermittelt. Implizite Optionen im Kundengeschäft werden angemessen berücksichtigt. Korrektur des berechneten Ergebnisses um Auflösungs- bzw. Zuführungsbeträge aus der Rückstellung für Zuwachssparen Zur Berechnung des Risikos simuliert die unterschiedliche Zinsentwicklungen: Konstante Zinsen Hauszinsmeinung Ad-hoc-Verschiebung der Zinsstruktur um +/-100 Basispunkte Ad-hoc-Verschiebung der Zinsstruktur um +/-200 Basispunkte Niedrigzinsniveau (konstante Fortschreibung der zum Betrachtungszeitpunkt aktuellen Zinsstruktur) erwartete Zinsentwicklung im Rahmen der betrachteten ae-stresstestszenarien Für das aktuelle Jahr (sowie an Berichtsstichtagen ab für das Folgejahr) wird der Risikofall auf Basis des Risikofall-Planszenarios in Kombination mit der erwarteten Zinsentwicklung im Risikofall (Verschiebung der aktuellen Zinsstruktur um historisch abgeleitete Spreads) ermittelt. Darüber hinaus wird das Zinsspannenrisiko jährlich im Rahmen von inversen Stresstests betrachtet. Weitere Simulationen werden im Rahmen der Unternehmensplanung durchgeführt. S - Finanzgruppe Seite: 33 von 43

34 Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: Berechnete Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte , ,3 Tabelle: Zinsänderungsrisiko S - Finanzgruppe Seite: 34 von 43

35 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nur in eingeschränktem Umfang betrieben; zum Bilanzstichtag bestehen keine Geschäfte. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge sowie der internen Kapitalallokation berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand auf Basis der erforderlichen Votierungen nach den MaRisk festgelegt. Kontrahent der Sparkasse Dieburg in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist grundsätzlich die Landesbank Hessen-Thüringen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Die Bewertung der Zinsderivate erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Zum befinden sich keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand der. Die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode, sofern Bestände vorhanden sind. S - Finanzgruppe Seite: 35 von 43

36 Kreditderivate Kreditderivate wurden in 2016 nicht abgeschlossen. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. S - Finanzgruppe Seite: 36 von 43

37 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt A offengelegt. S - Finanzgruppe Seite: 37 von 43

38 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die somit nicht kurzfristig liquidierbar sind. Die Belastung von Vermögenswerten bei der resultiert aus Kundenkreditgeschäften. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geänderte Vorgaben zur Berücksichtigung von Konsortialkrediten zurückzuführen (Nettobetrachtung statt Bruttobetrachtung). Der Medianwert 2016 für den Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 19,3 % Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um den Kassenbestand und die Sachanlagen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte , ,5 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente , ,6 davon Schuldtitel , ,7 davon sonstige Vermögenswerte ,8 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten S - Finanzgruppe Seite: 38 von 43

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